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DE3139909C3 - Verwendung eines lichtempfindlichen Gemisches und eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials zur Bildung einer Lötmaske - Google Patents

Verwendung eines lichtempfindlichen Gemisches und eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials zur Bildung einer Lötmaske

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DE3139909C3
DE3139909C3 DE3139909A DE3139909A DE3139909C3 DE 3139909 C3 DE3139909 C3 DE 3139909C3 DE 3139909 A DE3139909 A DE 3139909A DE 3139909 A DE3139909 A DE 3139909A DE 3139909 C3 DE3139909 C3 DE 3139909C3
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DE
Germany
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photosensitive
film
compound
use according
Prior art date
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DE3139909A1 (de
Inventor
Toshiaki Ishimaru
Katsushige Tsukada
Nobuyuku Hayashi
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Resonac Corp
Original Assignee
Hitachi Chemical Co Ltd
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft die Verwendung eines lichtempfindlichen Gemisches und eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials zur Bildung einer Lötmaske.
Bekanntlich werden lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien, d. h. Vorrichtungen mit einem Trägerfilm und einer darauf gebildeten Schicht eines im wesentlichen trockenen lichtempfindlichen Gemisches, als Photoabdeckmittel bzw. Photoschutzmittel zur Herstellung von Platten mit gedruckten Schaltungen bzw. Verdrahtungen verwendet. Weiterhin ist es bekannt, daß lichtempfindliche Gemische mit ausgezeichneten Eigenschaften für Lötmaskierungen, Abdeck- bzw. Schutzmittel für die chemische Plattierung und dergleichen verwendet werden können.
Die Hauptaufgaben von Lötmaskierungen bestehen darin, einen Lötbereich zum Zeitpunkt des Lötvorgangs abzugrenzen, um Lötbrücken und dergleichen zu verhindern, die Korrosion von bloßen Kupferleitern zu verhindern und eine elektrische Isolierung zwischen Leitern aufrechtzuerhalten. Hierzu wurden bislang wärmehärtende Druckfarben, wie Epoxyharze oder dergleichen, oder photohärtende Druckfarben durch Siebdruck aufgebracht. In den letzten Jahren ist jedoch die Verdrahtungsdichte bei gedruckten Schaltungen gesteigert worden und die präzise Herstellung der Lötmaske, die hierzu verwendet wird, durch Siebdrucken ist schwierig geworden. Bei einer Erhöhung der Verdrahtungsdichte ist eine stärkere elektrische Isolierung zwischen den Leitern erforderlich und die Dicke des den Leiter schützenden Films muß mindestens 20 µm oder mehr betragen. Bei Verwendung eines Siebdruckverfahrens beträgt die durchschnittliche Dicke des zu einem Zeitpunkt gebildeten Abdeck- bzw. Schutzmittels höchstens 30 µm und die Dicke des dünnsten Teils eines Abdeck- bzw. Schutzmittels, das auf einem herausragenden Teil eines Leiters gebildet worden ist, wird unvermeidbar 10 µm oder weniger. Wenn das Bedrucken zwei- oder dreimal wiederholt wird, dann kann zwar ein dicker Film erhalten werden, doch ist es sehr schwierig, die notwendige Druckpräzision zu erhalten, und die Verfahren werden kompliziert. Es werden daher Verbesserungen der lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien, die zur Bildung der Lötmaske verwendet werden, angestrebt. Lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien, bei denen die Dicke einer Schicht des lichtempfindlichen Gemisches 20 µm oder mehr beträgt, sind geeignet. Da die Dicke eines Leiters in den meisten gedruckten Schaltungen 18 µm oder mehr beträgt, sind lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien besonders gut geeignet, bei denen die Dicke der Schicht des lichtempfindlichen Gemisches 40 µm oder mehr beträgt.
Im allgemeinen sind lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien zum Ätzen oder zum elektrolytischen Plattieren, die als lichtempfindliche Trockenfilme bezeichnet werden, und zur Bildung eines Leitermusters einer Platte einer gedruckten Schaltung verwendet werden (siehe z. B. DE-OS 20 64 079), hinsichtlich der Hitzebeständigkeit nicht zufriedenstellend, und sie können daher zur Bildung einer Lötmaske nicht verwendet werden.
Es sind daher schon mehrere Vorschläge hinsichtlich lichtempfindlicher Gemische für lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterialien gemacht worden, die eine gute Hitzebeständigkeit haben und die zur Bildung einer Lötmaske verwendet werden können (vgl. zum Beispiel JP-OS 56 018/78 [US-PA 7 35 979 vom 27. Oktober 1976], JP-AS 43 092/77 und JP-AS 44 346/78 [US-PA 7 82 378 vom 29. März 1977)]. Die vorgeschlagenen lichtempfindlichen Gemische haben zwar eine ausgezeichnete Hitzebeständigkeit, die eine der Aufgabe dieser Vorschläge ist, doch ist es so, daß bei der Bildung eines dicken Schutzfilms mit einer Dicke von 40 µm oder mehr aus diesen Gemischen der Film innerhalb von 5 Zyklen beim thermischen Schocktest Rißbildungen zeigt (hierbei wird wiederholt bei 125°C und dann -65°C gehalten; MIL-STD-202E-Methode 107D, Bedingung B). Je dicker der Film wird, desto heftiger ist die Rißbildung. Dies stellt ein schwerwiegendes Problem dar, wenn die Langzeitverläßlichkeit einer Platte einer gedruckten Schaltung in Betracht gezogen wird.
Unter den durch Siebdrucken gebildeten Lötmasken gibt es welche, die eine gute Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock haben. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß die Dicke der durch Siebdrucken gebildeten Lötmasken 10 bis 30 µm beträgt. Ein weiterer Grund hierfür besteht darin, daß die Druckfarbe im allgemeinen eine große Füllstoffmenge enthält. Bekanntlich trägt die Anwesenheit des Füllstoffs zu einer Verbesserung der Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock bei. Im Falle eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials sollte jedoch die Schicht des lichtempfindlichen Gemisches vor der Bestrahlung mit aktinischem Licht praktisch eingetrocknet sein und sie sollte irgendeine Filmeigenschaft haben. Dies bedeutet, daß die Schicht des lichtempfindlichen Gemisches mit Sicherheit eine lineare hochmolekulare Verbindung enthalten muß, um die Filmeigenschaft zu erhalten. Es ist daher schwierig, in die genannte Schicht eine große Füllstoffmenge zusätzlich zu der linearen hochmolekularen Verbindung, der gegenüber aktinischem Licht empfindlichen Verbindung und dem Photoiniator einzuarbeiten.
Es wurde nun gefunden, daß sich bei Einarbeitung von etwa 10 Gew.-% Füllstoff in eine Schicht eines lichtempfindlichen Gemisches eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials eine Lötmaske mit verbesserter Beständigkeit gegenüber thermischem Schock ergibt, die jedoch hinsichtlich der Löthitzebeständigkeit, die eine der Haupteigenschaften der Maske ist, verschlechtert ist. Eine derartige Lötmaske ist daher für die Praxis nicht geeignet.
Als Verbindungen, die in photohärtenden Druckfarben für den Siebdruck verwendet werden, sind schon verschiedene Urethanacrylatverbindungen oder Urethanmethacrylatverbindungen (nachstehend als "Urethan(meth)acrylatverbindungen" bezeichnet) vorgeschlagen worden, welche eine gute Hitzebeständigkeit haben. Es treten jedoch erhebliche Schwierigkeiten auf, wenn diese Verbindungen nicht in photohärtenden Druckfarben, sondern in Lötmasken verwendet werden. Eine erste Schwierigkeit besteht darin, daß viele der vorgeschlagenen Urethan(meth)acrylatverbindungen mit linearen hochmolekularen Verbindungen, insbesondere copolymeren linearen hochmolekularen Verbindungen der Vinylreihe, nicht oder nur schlecht mischbar sind. Eine zweite Schwierigkeit besteht darin, daß viele der vorgeschlagenen Urethan(meth)acrylatverbindungen in nichtbrennbaren Lösungsmitteln, die zur Entwicklung von lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien verwendet werden, insbesondere in Lösungsmitteln der 1,1,1-Trichloräthanreihe, die am häufigsten verwendet werden, unlöslich sind. Urethan(meth)acrylatverbindungen, die von diesen Schwierigkeiten frei sind und die für Lötmasken mit ausgzeichneter Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock und ausgezeichneter Hitzebeständigkeit verwendbar sind, sind bislang noch nicht bekannt.
Bei einer herkömmlichen Methode zur Verbesserung des Verhaltens und Lötmasken gegenüber thermischem Schock wird eine Verbindung verwendet, die gegenüber aktinischem Licht empfindlich ist und die ein größeres Molekulargewicht pro lichtempfindlicher Gruppe hat. Das Molekulargewicht pro lichtempfindliche Gruppe ist vorzugsweise 300 oder mehr, mehr bevorzugt 500 oder mehr. Ein gehärteter Film, der aus einem lichtempfindlichen Gemisch erhalten worden ist, in welcher eine Verbindung verwendet worden ist, die gegenüber aktinischem Licht empfindlich ist und ein großes Molekulargewicht pro lichtempfindliche Gruppe hat, hat zwar gute Eigenschaften hinsichtlich des thermischen Schocks, ist jedoch hinsichtlich der Lösungsmittelbeständigkeit, der Hitzebeständigkeit und ähnlicher Eigenschaften schlechter. Das Molekulargewicht pro lichtempfindliche Gruppe sollte daher in richtiger Weise anhand des Gleichgewichts zwischen der Beständigkeit gegen thermischen Schock und anderen Eigenschaften, wie der Lösungsmittelbeständigkeit und dergleichen, festgelegt werden.
Es ist bekannt (DE-AS 27 14 218), für Photoresists lichtempfindliche Gemische zu verwenden, die Homo- oder Copolymere des Tetrahydrofurfuryl(meth)acrylats und phosphorhaltige Verbindungen mit wenigstens zwei endständigen Acryl- oder Methacryloylgruppen, z. B. Trisacryloyloxyäthylphosphat, enthalten. Auch diese Gemische befriedigen hinsichtlich der Beständigkeit gegen thermischen Schock noch nicht.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Verwendung eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials zur Bildung einer Lötmaske vorzuschlagen, wobei das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial ein lichtempfindliches Gemisch enthalten soll, das spezielle lichtempfindliche Verbindungen enthält, die hinsichtlich der Lösungsmittelbeständigkeit ausgezeichnet sind, obgleich das Molekulargewicht pro lichtempfindliche Gruppe groß ist, oder das spezielle lichtempfindliche Verbindungen mit kleinem Molekulargewicht pro lichtempfindliche Gruppe enthält, die nicht nur hinsichtlich der Lösungsmittelbeständigkeit, der Hitzebeständigkeit etc. ausgezeichnete Eigenschaften haben, sondern auch hinsichtlich der Beständigkeit gegen thermischen Schock.
Es wurde nun gefunden, daß bestimmte Urethan(meth)acrylatverbindungen (worunter Urethandiacrylatverbindungen oder Urethandimethacrylatverbindungen verstanden werden sollen, wobei diese Bezeichnung nachstehend verwendet werden wird), erhalten durch Umsetzung von (1) Trimethylhexamethylendiisocyanat mit (2) einem (Meth)Acrylsäuremonoester (dies bedeutet einen Acrylsäuremonoester oder einen Methacrylsäuremonoester, wobei diese Bezeichnung nachstehend verwendet werden wird) eines zweiwertigen Alkohols, spezielle lichtempfindliche Verbindungen sind, die letztlich einen gehärteten Film mit guter Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock ergeben können, obgleich sie ein relativ kleines Molekulargewicht pro lichtempfindlicher Gruppe haben.
Gegenstand der Erfindung ist somit die Verwendung eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials, das
  • (I) eine Schicht eines lichtempfindlichen Gemisches, bestehend aus
    • (a) 20 bis 75 Gewichtsteilen einer Urethandiacrylat- oder Urethandimethacrylatverbindung der allgemeinen Formel worin R₁ für H oder CH₃ steht, R ₂ für einen Rest eines zweiwertigen Alkohols steht und X eine Trimethylhexamethylengruppe ist,
    • (b) 20 bis 75 Gewichtsteilen einer linearen polymeren Verbindung mit einer Glasübergangstemperatur von 40 bis 150°C,
    • (c) einem Photoinitiator und/oder Photoinitiatorsystem, der bzw. das mit aktinischem Licht freie Radikale erzeugt, in einer Menge von 0,5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Komponenten (a) und (b), und
    • (d) saures Phosphoxyäthylmethacrylat, 3-Chlor-2-säure-phosphoxypropylmethacrylat in einer Menge von 0,01 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Komponenten (a) und (b), sowie gegebenenfalls üblichen Hilfsstoffen, und
  • (II) einen Trägerfilm, der diese Schicht trägt.
enthält, zur Bildung einer Lötmaske.
Gemäß einer älteren Patentanmeldung (DE-OS 31 36 818), die zum Stande der Technik gemäß § 3, Absatz 2 PatG 1981 gehört, wird vorgeschlagen, als lichtempfindliches Gemisch für Lötmasken ein solches zu verwenden, bei dem die Komponente (a) eine Mischung von Verbindungen der folgenden Formel
in der R₁ H oder CH₃, R₂ und R₃ unabhängig voneinander den Rest eines zweiwertigen Alkohols, X den Rest von Isophorondiisocyanat oder eine Trimethylhexamethylengruppe und n 0 oder eine positive ganze Zahl bedeuten, darstellt. In dieser Mischung sind zwangsläufig Verbindungen mit n # 0 enthalten.
Die erfindungsgemäße Komponente (a) besteht demgegenüber aus Verbindungen der obigen Formel, bei denen n immer 0 ist und X immer einen Trimethylhexamethylenrest bedeuten muß.
In den Zeichnungen zeigt die
Fig. 1 ein Kupfermuster von Testsubstraten, die in den Beispielen verwendet werden; die
Fig. 2 zeigt eine Negativmaske für den in den Beispielen verwendeten Test; die
Fig. 3 zeigt eine Skizze einer Vorrichtung zur Herstellung der in den Beispielen verwendeten lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien, und die
Fig. 4 und 5 sind Querschnittsansichten von Beispielen von erfindungsgemäßen lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien.
Nachstehend wird das erfindungsgemäß verwendete lichtempfindliche Gemisch näher beschrieben.
Dieses lichtempfindliche Gemisch enthält als unerläßliche Komponente eine Urethandi(meth)acrylatverbindung (a) der vorstehend angegebenen allgemeinen Formel, die durch Umsetzung von (1) Trimethylhexamethylendiisocyanat und (2) einem (Meth)Acrylsäuremonoester eines zweiwertigen Alkohols erhalten werden kann.
Als Trimethylhexamethylendiisocyanat (TMDI), das ein Gemisch aus 2,2,4-Trimethylhexamethylendiisocyanat und 2,4,4-Trimethylhexamethylendiisocyanat ist, wird ein handelsübliches Produkt verwendet.
Als zweiwertige Alkoholkomponente von (2) können beispielsweise
Methylenglycol, Äthylenglycol, Diäthylenglycol, Triäthylenglycol, Tetraäthylenglycol, Propylenglycol, Dipropylenglycol, 1,4-Butandiol, 1,3-Butandiol, 2,3-Butandiol, 1,5-Pentandiol, 1,6-Hexandiol, 1,10-Decandiol, Neopentylglycol, 1,4-Cyclohexandimethanol, Bis-(2-hydroxyäthyl)-terephthalat, 2,2-Bis(4-hydroxyäthoxyphenyl)-propan, 2,2-Bis(4-hydroxydiäthoxyphenyl)-propan und dergleichen
verwendet werden.
Als Meth(Acrylsäuremonoester eines zweiwertigen Alkohols können z. B. 2-Hydroxyäthyl(meth)acrylat, 2-Hydroxypropyl(meth)acrylat, 1,4-Butandiolmono(meth)acrylat, 1,3-Butandiolmono(meth)acrylat und dergleichen verwendet werden.
Das Molekulargewicht der Urethandi(meth)acrylatverbindung (a) ist beispielsweise 442, wenn 1 Mol Trimethylhexamethylendiisocyanat mit 2 Mol 2-Hydroxyäthylacrylat umgesetzt wird, wobei das Molekulargewicht pro lichtempfindliche Gruppe 221 ist. Wenn 1 Mol Trimethylhexamethylendiisocyanat mit 2 Mol 2-Hydroxypropylmethacrylat umgesetzt wird, dann ist das Molekulargewicht der resultierenden Urethandimethacrylatverbindung 498 und das Molekulargewicht pro lichtempfindliche Gruppe ist 249.
Um die Lösungsmittelbeständigkeit und die Hitzebeständigkeit der gebildeten Lötmaske zu verbessern, wird es bevorzugt, eine Urethandi(meth)acrylatverbindung mit einem Molekulargewicht von 600 oder weniger zu verwenden.
Wenn die erfindungsgemäß verwendete Urethandi(meth)acrylatverbindung synthetisiert wird, dann wird die Reaktion gewöhnlich bei einer Temperatur von 40 bis 100°C vorgenommen. Es wird bevorzugt, die Mengen von Trimethylhexamethylendiisocyanat (1) und von dem (Meth)Acrylsäuremonoester des zweiwertigen Alkohols (2) so festzulegen, daß die Reaktion so bewirkt wird, daß das Isocyanatäquivalent des Trimethylhexamethylendiisocyanats (1) dem Alkoholäquivalent des (Meth)Acrylsäuremonoesters des zweiwertigen Alkohols (2) fast gleich wird. Jedoch kann das Isocyanatäquivalent geringfügig oberhalb oder geringfügig unterhalb des Alkoholäquivalents liegen. Wenn das Isocyanatäquivalent geringfügig oberhalb des Alkoholäquivalents liegt, dann werden die überschüssigen Isocyanatgruppen am Schluß mit einem einwertigen Alkohol, wie Methanol, umgesetzt, wodurch die freien Isocyanatgruppen eliminiert werden können.
Der Gehalt der Urethandi(meth)acrylatverbindung beträgt 20 bis 75 Gewichtsteile im Hinblick auf die Hitzebeständigkeit und die Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock.
Das erfindungsgemäß verwendete lichtempfindliche Gemisch enthält als unerläßliche Komponente eine lineare hochmolekulare Verbindung (b) mit einer Glasübergangstemperatur von 40 bis 150°C.
Wenn die Glasübergangstemperatur unterhalb 40°C liegt, dann ist die Hitzebeständigkeit der gebildeten Lötmaske niedrig. Wenn die Glasübergangstemperatur über 150°C hinausgeht, dann wird die Mischbarkeit der Verbindung (b) mit der Urethandi(meth)acrylatverbindung erniedrigt, so daß es unmöglich wird, eine Schicht des lichtempfindlichen Gemisches auf einem Trägerfilm oder einem Substrat zu bilden. Als lineares Hochpolymeres der Komponente (b) kann beispielsweise ein thermoplastisches Polymeres verwendet werden, wie es in der JP-AS 15 932/66 beschrieben wird. So können z. B. lineare Polymere oder Copolymere der Vinylreihe, Copolyester, Polyamide, Vinylidenchloridcopolymere, Synthesekautschuke und dergleichen verwendet werden. Lineare Copolymere der Vinylreihe werden vom Gesichtspunkt der Mischbarkeit mit der Urethandi(meth)acrylatverbindung und der Haftung zwischen dem gedruckten Schaltungssubstrat und der Schicht des lichtempfindlichen Gemisches bevorzugt, obgleich auch Homopolymere der Vinylreihe verwendet werden können. Als Copolymerisationskomponente der linearen hochmolekularen Verbindungen können verschiedene Vinylmonomere verwendet werden. Geeignete Beispiele für Vinylmonomere sind
Methylmethacrylat, Butylmethacrylat, Äthylacrylat, Styrol, α-Methylstyrol, Vinyltoluol, 2-Hydroxyäthylmethacrylat, 2-Hydroxypropylmethacrylat, 2-Hydroxyäthylacrylat, Acrylsäure, Methacrylsäure, Glycidylmethacrylat, t-Butylaminoäthylmethacrylat, 2,3-Dibrompropylmethacrylat, 3-Chlor-2-hydroxypropylmethacrylat, Acrylamid, Acrylnitril und dergleichen.
Wenn die gebildete Lötmaske flammverzögernd sein muß, dann können Monomere mit einem oder mehreren Bromatomen als Copolymerisationskomponente verwendet werden.
Der Gehalt der Bromatome in der linearen hochmolekularen Verbindung beträgt geeigneterweise bis zu 40 Gew.-%. Bei Mengen von mehr als 40 Gew.-% besteht die Neigung, daß die Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock erniedrigt wird. Als Monomere mit einem oder mehreren Bromatomen wird Tribromphenyl(meth)acrylat (worunter Tribromphenylacrylat oder Tribromphenylmethacrylat verstanden wird, welche Bezeichnung auch nachstehend verwendet wird) bevorzugt. Wenn die copolymerisierte Menge des Tribromphenyl(meth)acrylats weniger als 5 Gew.-% beträgt, dann besteht wenig Unterschied im Effekt auf die Flammverzögerung zwischen einer Verbindung, in die die Verbindung hineinpolymerisiert worden ist, und einer Verbindung, bei der dies nicht der Fall ist. Wenn die copolymerisierte Menge über 65 Gew.-% hinausgeht, dann wird die Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock erniedrigt. Die Verwendung von Antimontrioxid in dem lichtempfindlichen Gemisch ist für die Flammverzögerung wirksam. Wenn jedoch der Antimontrioxidgehalt in dem lichtempfindlichen Gemisch über 5 Gew.-% hinausgeht, dann werden nachteilige Effekte auf die Hitzebeständigkeit der gebildeten Lötmaske ausgeübt.
Der Gehalt der linearen hochmolekularen Verbindung in dem lichtempfindlichen Gemisch beträgt 20 bis 75 Gewichtsteile vom Gesichtspunkt der Hitzebeständigkeit und der Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock.
Das erfindungsgemäß verwendete lichtempfindliche Gemisch enthält als unerläßliche Komponente einen Photoinitiator und/oder ein Photoinitiatorsystem (c), der bzw. das aufgrund von aktinischem Licht bzw. mit aktinischem Licht freie Radikale erzeugt. Beispiele für geeignete Photoinitiatoren sind substituierte und unsubstituierte polynukleare Chinone, wie 2-Äthylanthrachinon, 2-t-Butylanthrachinon, Octamethylanthrachinon, 1,2-Benzanthrachinon, 2,3-Diphenylanthrachinon und dergleichen, 1,2-Diketone, wie Diacetyl, Benzil und dergleichen, α-Ketoalkohole und -äther, wie Benzoin, Pivalon und dergleichen, α-kohlenwasserstoffsubstituierte aromatische Acyloine, wie α-Phenylbenzoin, α,α-Diäthoxyacetophenon und dergleichen, und aromatische Ketone, wie Benzophenon, 4,4′-Bisdialkylaminobenzophenon und dergleichen. Diese Substanzen können entweder für sich oder in Kombination von zwei oder mehreren verwendet werden. Die Bezeichnung "Photoinitiatorsystem", die hierin verwendet wird, bedeutet eine Kombination aus einem Photoinitiator und einem Initiatorhilfsmittel. Beispiele für eine solche Kombination sind eine Kombination aus 2,4,5-Triarylimidazoldimeren und 2-Meracaptobenzochinazol, Leucokristallviolett, Tris-(4-diäthylamino-2-methylphenyl)-methan oder dergleichen. Es können auch Additive verwendet werden, die selbst keine photoinitiierenden Eigenschaften haben, die jedoch bei Verwendung in Kombination mit den obengenannten Materialien ein gutes Photoinitiatorsystem bilden können, das ausgezeichnete photoinitiierende Eigenschaften hat. Solche Additive sind z. B. tertiäre Amine, wie Triäthanolamin und dergleichen, die in Kombination mit Benzophenon verwendet werden. Diese Photoinitiatoren und/oder Photoinitiatorsysteme sind in einer Menge von 0,5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Summe der Mengen der obengenannten (a) Urethandi(meth)-acrylatverbindung und (b) linearen hochmolekularen Verbindungen, enthalten.
Das erfindungsgemäß verwendete lichtempfindliche Gemisch kann weitere photopolymerisierbare ungesättigte Verbindungen enthalten. Als weitere photopolymerisierbare ungesättigte Verbindungen können beispielsweise Trimethylolpropantriacrylat, Pentaerythrittriacrylat, Tetraäthylenglycoldiacrylat und dergleichen genannt werden.
Es können auch polymerisierbare ungesättigte Verbindungen verwendet werden, wie sie in der JP-OS 56 018/78 beschrieben werden. Der Gehalt dieser weiteren photopolymerisierbaren ungesättigten Verbindungen ist jedoch vorzugsweise 20 Gew.-% oder weniger, besonders bevorzugt 10 Gew.-% oder weniger, bezogen auf die Gesamtmengen der obengenannten (a) Urethandi(meth)acrylatverbindung und (b) linearen hochmolekularen Verbindung, und zwar im Hinblick auf die Ausgewogenheit zwischen Hitzebeständigkeit und der Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock. Die anderen photopolymerisierbaren ungesättigten Verbindungen können zugesetzt werden, um andere Eigenschaften, wie die Lösungsmittelbeständigkeit, die Haftung und dergleichen, zu verbessern. Die (Meth)Acrylsäureester (d) (worunter Acrylsäureester oder Methacrylsäureester verstanden werden sollen, welche Bezeichnung auch nachstehend verwendet wird), die eine Phosphorsäuregruppe im Molekül enthalten, werden zugesetzt, um die Haftung zwischen der gebildeten Lötmaske und dem Substrat der gedruckten Schaltung weiter zu verbessern.
Das erfindungsgemäß zu verwendende lichtempfindliche Gemisch kann weiterhin andere sekundäre Komponenten enthalten. Beispiele für solche sekundären Komponenten sind Thermopolymerisationsinhibitoren, Farbstoffe, Pigmente, Mittel zur Verbesserung der Beschichtungseigenschaften und dergleichen. Diese Hilfsstoffe werden anhand der gleichen Erwägungen wie im Falle von üblichen lichtempfindlichen Gemischen ausgewählt.
Nachstehend wird das erfindungsgemäß zu verwendende lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial näher beschrieben.
Das erfindungsgemäß zu verwendende lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial kann dadurch erhalten werden, daß eine Schicht 19 aus dem oben näher beschriebenen lichtempfindlichen Gemisch auf einem Trägerfilm 18 gebildet wird, wie es in Fig. 4 gezeigt wird. Die Schicht des lichtempfindlichen Gemisches kann auf einem Trägerfilm durch ein herkömmliches Verfahren gebildet werden. So kann sie beispielsweise dadurch gebildet werden, daß man das lichtempfindliche Gemisch in einem organischen Lösungsmittel, wie Methyläthylketon, Toluol, Methylenchlorid oder dergleichen, gleichförmig auflöst (oder darin dispergiert, wenn ein flammverzögerndes Hilfsmittel, wie Antimontrioxid, ein Pigment oder dergleichen verwendet wird), die resultierende Lösung bzw. Dispersion auf dem Trägerfilm durch ein Rakelbeschichtungsverfahren, ein Walzenbeschichtungsverfahren oder dergleichen aufbringt und sodann die Lösung auftrocknet. Die Menge des restlichen Lösungsmittels in der lichtempfindlichen Schicht ist auf vorzugsweise 2 Gew.-% oder weniger, besonders bevorzugt 1 Gew.-% oder weniger, begrenzt.
Es wird bevorzugt, daß der erfindungsgemäß verwendete Trägerfilm eine Hitzebeständigkeit und eine Lösungsmittelbeständigkeit hat, die zum Zeitpunkt der Herstellung des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials notwendig sind. Der Trägerfilm kann gegenüber aktinischem Licht entweder durchlässig oder nichtdurchlässig sein. Bevorzugte Beispiele für geeignete Trägerfilme sind bekannte Filme, wie Polyesterfilme, Polypropylenfilme, Polyimidfilme, Polyamid-imidfilme, Polystyrolfilme und dergleichen.
Wenn ein langes lichtempfindliches Aufzeichnungsmaterial hergestellt wird, dann wird dieses in der Endstufe der Herstellung zu einer Rolle aufgewickelt. In diesem Falle kann das Anhaften der Schicht aus dem lichtempfindlichen Gemisch an der Rückseite des Trägerfilms beim Aufwickeln des Elements zu einer Rolle dadurch verhindert werden, daß man einen Trägerfilm verwendet, dessen Rückseite nach einem bekannten Verfahren für die Herstellung von druckempfindlichen Klebebändern und dergleichen behandelt worden ist. Es wird bevorzugt, einen Deckfilm 20 aufzulaminieren, wie es in Fig. 5 gezeigt ist, der von der Schicht des lichtempfindlichen Gemisches des Aufzeichnungsmaterials abgezogen werden kann. Dies geschieht, um die obenerwähnten Ziele zu erreichen oder beispielsweise zum Verhindern des Anhaftens von Staub etc.
Beispiele für abziehbare Deckfilme sind Polyäthylenfilme, Polypropylenfilme, Teflonfilme, oberflächenbehandeltes Papier und dergleichen. Es können alle beliebigen Deckfilme verwendet werden, solange die Haftung zwischen dem Deckfilm und der Schicht des lichtempfindlichen Gemisches geringer ist als die Haftung zwischen der Schicht des lichtempfindlichen Gemisches und dem Trägerfilm, wenn das Abziehen erfolgt.
Die Dicke der Schicht des lichtempfindlichen Gemisches in dem lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterial beträgt vorzugsweise 20 bis 200 µm, um eine hohe elektrische Isolierung zwischen den Leitern eines gedruckten Verdrahtungssubstrats, mit dem zusammen das Aufzeichnungsmaterial verwendet wird, zu erhalten. Dies geschieht auch im Hinblick auf die Auflösung des gebildeten Lötmaskierungsmusters.
Nachstehend werden Beispiele für die erfindungsgemäße Verwendung des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials angegeben.
Das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial ist leicht auf ein Substrat für gedruckte Schaltungen auflaminierbar. Das heißt, es wird unter Erhitzen und unter Druck als solches, wenn es keinen Deckfilm aufweist, oder nach oben während des Abziehens des Deckfilms, wenn es einen solchen Deckfilm aufweist, auflaminiert. Die Laminierung unter Erhitzen und unter Druck kann mittels einer Laminierungsvorrichtung durchgeführt werden, die auf dem Gebiete der Herstellung von Tafeln mit gedruckten Schaltungen bekannt ist. Wenn das Substrat eine Ungleichmäßigkeit von 10 µm oder mehr hat, wie es der Fall bei gedruckten Schaltungsplatten ist, bei denen Leitungsverdrahtungslinien gebildet worden sind, dann wird es bevorzugt, die Laminierung bei vermindertem Druck oder im Vakuum durchzuführen.
Eine geeignete Laminierungsvorrichtung wird beispielsweise in der JP-AS 31 670/78 (US-PS 41 01 364) oder in der JP-AS 13 341/80 (US-PS 27 436) beschrieben.
Die Belichtung und die Entwicklungsbehandlung nach der Laminierung können auf herkömmliche Weise durchgeführt werden. Das heißt, wenn der Trägerfilm gegenüber aktinischem Licht nicht durchlässig ist, daß der Trägerfilm abgezogen wird, und daß danach eine bildweise Belichtung durch eine Negativmaske durchgeführt wird, wobei eine Lichtquelle, z. B. eine Hochdruckquecksilber-Bogenlampe, eine Ultrahochdruck-Quecksilberlampe oder dergleichen, verwendet wird. Eine Hitzebehandlung bei 50 bis 100°C vor und nach dem Belichten wird bevorzugt, um die Haftung zwischen dem Substrat und der Schicht aus dem lichtempfindlichen Gemisch zu erhöhen.
Als Entwicklungslösung wird ein Lösungsmittel, wie 1,1,1-Trichloräthan oder dergleichen, verwendet. Aus Sicherheitsgründen wird es bevorzugt, ein nichtbrennbares Lösungsmittel zu verwenden.
Der auf die oben beschriebene Weise bildweise erhaltene Schutzüberzugsfilm ist ein antikorrodierender Beschichtungsfilm für das übliche Ätzen, die übliche Metallplattierung und dergleichen. Er wird zu einer Lötmaske mit weiteren ausgezeichneten Eigenschaften durch eine Wärmebehandlung bei 80 bis 200°C und Belichten mit aktinischem Licht nach der Entwicklung. Was die Reihenfolge der Wärmebehandlung und der Belichtung mit aktinischem Licht nach der Entwicklung anbelangt, so kann jede Behandlung als erste durchgeführt werden. Die einzelnen Behandlungen können durch Aufteilen in mehrere Stufen durchgeführt werden. Die Lötmaske, die durch Wärmebehandlung und Belichten mit aktinischem Licht nach der Entwicklung erhalten wird, ist gegenüber organischen Lösungsmitteln, wie Trichloräthylen, Methyläthylketon, Isopropylalkohol, Toluol und dergleichen beständig und ist auch gegenüber sauren wäßrigen Lösungen und alkalischen wäßrigen Lösungen beständig. Weiterhin hat sie eine ausgezeichnete Hitzebeständigkeit und eine ausgezeichnete Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock. Es wird daher eine Lötmaske mit einer hohen Verläßlichkeit über lange Zeiträume erhalten.
Die Lötmaske mit den vorstehend beschriebenen ausgezeichneten Eigenschaften kann auch dadurch erhalten werden, daß man direkt ein entsprechendes Substrat mit einer Lösung des erfindungsgemäß zu verwendenden lichtempfindlichen Gemisches durch Tauchbeschichten, Fließbeschichten oder dergleichen beschichtet, das Lösungsmittel eintrocknet, den Überzug durch eine Negativmaske in der gleichen Weise wie im Falle des oben beschriebenen lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials entweder direkt oder nach der Auflaminierung eines gegenüber aktinischem Licht durchlässigen Films auf den Überzug bildweise belichtet, die Entwicklung durchführt und sodann die Wärmebehandlung und das Belichten mit aktinischem Licht durchführt.
Die Erfindung wird in den Beispielen erläutert. Alle Teile und Prozentmengen sind, wenn nichts anderes angegeben ist, auf das Gewicht bezogen.
Beispiel 1 a) Synthese einer Urethandiacrylatverbindung
A Trimethylhexamethylendiisocyanat
1680 Teile (16 Äquivalente)
Toluol (Lösungsmittel) 1200 Teile
Di-n-butylzinndilaurat (Katalysator) 1 Teil
B 2-Hydroxypropylacrylat 2080 Teile (16 Äquivalente)
Toluol (Lösungsmittel) 379 Teile
Hydrochinon (Thermopolymerisationsinhibitor) 0,4 Teil
C Methanol (Abbruchmittel) 32 Teile
Der Bestandteil A wurde in einen 5-l-Reaktor gegeben, der mit einem Thermometer, einem Rührer, einem Kondensator, einem Stickstoffeinführungsrohr und einem Tropftrichter ausgestattet war. Der Reaktor konnte erhitzt und abgekühlt werden. Der Reaktorinhalt wurde sodann auf 60°C unter Rühren erhitzt. Der Bestandteil B wurde gleichförmig tropfenweise zu dem Bestandteil A in dem Reaktor im Verlauf von etwa 5 h zugesetzt, während die Reaktionstemperatur bei 55 bis 65°C gehalten wurde. Nach der Zugabe des Bestandteils B wurde die Reaktionstemperatur allmählich im Verlauf von etwa 5 h auf 80°C erhöht und sodann auf 60°C erniedrigt. Danach wurde der Bestandteil C zugesetzt, und es wurde etwa 1 h weitergerührt. Auf diese Weise wurde eine Lösung (I) einer Urethandiacrylatverbindung erhalten, die 70% nichtflüchtige Bestandteile enthielt.
b) Herstellung eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
Die auf die oben beschriebene Weise erhaltene Lösung (I) der Urethandiacrylatverbindung
70 Teile (49 Teile, bezogen auf die nichtflüchtigen Stoffe)
Methylmethacrylat/Methacrylsäure/Tetrahydrofurfurylmethacrylat (78/2/20; Gewichtsverhältnis)-Copolymeres (mit einem Molekulargewicht von etwa 150 000 und einer Glasübergangstemperatur von etwa 95°C) 47 Teile
Benzophenon 4 Teile
Michlers Keton 0,2 Teil
Mono-(methacryloyloxyäthyl)-phosphat (hergestellt von Yushi Seihin K. K.; Phosmer®M) 0,2 Teil
p-Methoxyphenol 0,1 Teil
Kristallviolett (C.I. 42555) 0,1 Teil
Methyläthylketon 80 Teile
Eine Lösung eines lichtempfindlichen Gemisches wurde dadurch hergestellt, daß die obengenannten Bestandteile vermischt und sodann auf einen etwa 50 µm dicken Polyimidfilm aufgebracht wurde, worauf bei Raumtemperatur 20 min lang, bei 80°C 10 min lang und sodann bei 105°C 5 min lang getrocknet wurde. Auf diese Weise wurde ein lichtempfindliches Aufzeichnungsmaterial erhalten, bei dem die Dicke der Schicht des lichtempfindlichen Gemisches etwa 60 µm betrug.
c) Bildung einer Lötmaske
Sechs Testsubstrate mit dem in Fig. 1 gezeigten Kupfermuster wurden erhalten, indem ein Laminat, das mit Glasepoxykupfer verkleidet war, bildweise geätzt wurde. Die Dicke des Substrats war 1,6 mm und die Dicke der Kupferfolie war 1,8 µm. In Fig. 1 zeigt das Bezugszeichen 1 den Teil eines Kupfermusters bzw. einer Kupferschablone. Das Bezugszeichen 2 zeigt einen freigelegten Teil des Substrats. Die Einheit der Zahlen ist mm. Das unter b) erhaltene lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial wurde auf die einzelnen Testsubstrate unter Verwendung einer Laminierungsvorrichtung auflaminiert. Nach der Laminierung wurde der als Trägerfilm verwendete Polyimidfilm abgeschält, und die Testsubstrate wurden mit 900 mJ/cm² mittels einer Belichtungsvorrichtung belichtet. Es wurde eine Negativmaske für den Test verwendet, wie sie in Fig. 2 gezeigt ist. In der Fig. 2 zeigt das Bezugszeichen 3 einen undurchlässigen Teil der Negativmaske. Das Bezugszeichen 4 zeigt einen transparenten Teil der Negativmaske. Die Einheit der Zahlen ist mm. Nach dem Belichten wurden die Testsubstrate 30 min lang stehengelassen und sodann einer Sprühentwicklung bei 20°C über einen Zeitraum von 90 s unterworfen, wobei 1,1,1-Trichloräthan verwendet wurde. Nach der Entwicklung wurden sie erhitzt und 10 min bei 80°C getrocknet und sodann mit 2,5 J/cm² unter Verwendung einer Ultraviolettlicht-Bestrahlungsvorrichtung bestrahlt.
Danach wurde 30 min lang bei 150°C wärmebehandelt.
Drei der sechs Testsubstrate, auf denen auf diese Weise ein Schutzüberzugsfilm gebildet worden war, wurden in Isopropanol, Toluol oder Trichloräthylen, jeweils bei 25°C 30 min lang eingetaucht, wobei festgestellt wurde, daß sich der gebildete Schutzüberzugsfilm nicht veränderte.
Als ein anderes der Testsubstrate 5 min lang in eine 10%ige wäßrige Schwefelsäurelösung eingetaucht wurde, wurden bei dem gebildeten Schutzüberzugsfilm keine Veränderungen beobachtet. Beim Eintauchen eines anderen Testsubstrats über 30 s in ein Lötbad mit 255 bis 265°C erwies sich der Schutzüberzugsfilm als so stabil, daß er weder eine Rißbildung zeigte noch sich von dem Substrat abschälte. Es wurde daher festgestellt, daß das Produkt als Lötmaske geeignet war.
Das restliche eine Testsubstrat 3 s lang einer Lötbehandlung in einem Lötbad bei 255 bis 265°C unterworfen, wobei ein Flußmittel der Kolophoniumreihe verwendet wurde. Danach wurde das Produkt dem thermischen Schocktest mit 50 Zyklen nach der MIL-STD-202E-Methode, 107D, Bedingung B (-65°C über 30 min ⇄ Raumtemperatur 5 min lang oder weniger ⇄ 125°C über 30 min) unterworfen. Dabei wurde festgestellt, daß der Schutzüberzugsfilm keine Rißbildung zeigte und über einen langen Zeitraum ein äußerst gutes Verhalten zeigte.
Beispiel 2 a) Synthese einer Urethandiacrylatverbindung
A Trimethylhexamethylendiisocyanat
1680 Teile (16 Äquivalente)
Toluol (Lösungsmittel) 800 Teile
Di-n-butylzinndilaurat (Katalysator) 1 Teil
B 2-Hydroxyäthylacrylat 1856 Teile (16 Äquivalente)
Methyläthylketon (Lösungsmittel) 780 Teile
p-Methoxyphenol (Thermopolymerisationsinhibitor) 0,3 Teile
C Äthanol (Abbruchmittel) 23 Teile
Eine Lösung einer Urethanacrylatverbindung wurde nach dem obigen Ansatz wie im Beispiel 1-a) erhalten. Danach wurde sie unter vermindertem Druck getrocknet, wodurch eine viskose Urethandiacrylatverbindung (II) erhalten wurde.
b) Herstellung eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
Die nach dem oben beschriebenen Verfahren erhaltene Urethandiacrylatverbindung (II)
40 Teile
Methylmethacrylat/Methylacrylat/2-Hydroxyäthylmethacrylat/Acrylnitril (80/10/5/5; Gewichtsverhältnis)-Copolymeres (mit einem Molekulargewicht von etwa 100 000 und einer Glasübergangstemperatur von etwa 90°C) 57 Teile
Benzophenon 2,7 Teile
Michlers Keton 0,3 Teile
Mono-[-2-(1-methacryloyl)-oxy-3-chlorpropyl]-phosphat (hergestellt von Yöushi Seihin K. K.; Phosmer®CL) 0,05 Teile
p-Methoxyphenol 0,1 Teil
Viktoria-Reinblau (kC.I. 42595) 0,05 Teile
Methyläthylketon 80 Teile
Toluol 40 Teile
Eine Lösung 10 eines aus dem obigen Ansatz erhaltenen lichtempfindlichen Gemisches wurde gleichförmig auf einen Polyäthylenterephthalatfilm 16 mit einer Dicke von 25 µm unter Verwendung der in Fig. 3 gezeigten Vorrichtung aufgebracht. Sodann wurde in einem Heißluft-Konvektionstrockner 11 etwa 10 min lang bei 80 bis 100°C getrocknet. Die Dicke der Schicht des lichtempfindlichen Gemisches nach dem Trocknen betrug etwa 100 µm. Ein etwa 25 µm dicker Polyäthylenfilm 17 wurde als Abdeckfilm auf die Schicht des lichtempfindlichen Gemisches aufgebracht, wie es in Fig. 3 gezeigt ist.
In Fig. 3 zeigt das Bezugszeichen 5 eine Abgaberolle für den Polyäthylenterephthalatfilm. Die Bezugszeichen 6, 7 und 8 bezeichnen Rollen und das Bezugszeichen 9 eine Rakel. Das Bezugszeichen 12 bedeutet eine Abgaberolle für den Polyäthylenfilm, während die Bezugszeichen 13 und 14 Rollen angeben. Das Bezugszeichen 15 zeigt eine Aufwickelrolle für das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial.
c) Bildung einer Lötmaske
Das auf die obige Weise erhaltene lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial wurde zum Test unter Erhitzen und unter Druck auf Platten mit gedruckter Schaltung (mit einem Glasepoxysubstrat und einer Dicke von 1,6 mm) auflaminiert. Auf den Platten war ein Kupfermuster bzw. eine Kupferschablone (Kupferdicke: etwa 70 µm) gemäß Fig. 1 gebildet worden, wobei eine Vakuumlaminierungsvorrichtung verwendet worden war (Vakuum: 30 mm Hg, Laminierungstemperatur: 100°C, Laminierungsgeschwindigkeit: 2 m/min). Nach der Laminierung wurden die Platten mit gedruckter Schaltung 5 min auf 60°C erhitzt und 3 h lang bei Raumtemperatur stehengelassen. Sodann wurden sie wie im Beispiel 1-c) zum Test durch eine Negativmaske gemäß Fig. 2 mit 150 mJ/cm² belichtet.
Nach der Belichtung wurden die Platten 5 min auf 80°C erhitzt und sodann 20 min lang bei Raumtemperatur stehengelassen. Danach wurde der Trägerfilm abgezogen, und die Platten wurden 150 s lang bei 20°C einer Sprayentwicklung mit 1,1,1-Trichloräthan unterworfen.
Nach der Entwicklung wurden die Platten erhitzt und 10 min lang bei 80°C getrocknet. Sie wurden sodann mit Ultraviolettlicht bei 3,0 J/cm² bestrahlt und sodann 2 h lang bei 130°C wärmebehandelt.
Die Testsubstrate, auf denen in der oben beschriebenen Weise ein Schutzüberzugsfilm gebildet worden war, wurden einem Eintauchtest in Isopropanol, Toluol, Trichloräthylen oder einer 10%igen wäßrigen Schwefelsäurelösung jeweils bei 25°C 10 min lang wie im Beispiel 1-c) unterworfen. Dabei wurde festgestellt, daß sich der gebildete Schutzüberzugsfilm nicht veränderte.
Bei der Durchführung eines Eintauchtests in ein Lötbad mit 255 bis 265°C über 30 s zeigte der Schutz­ überzugsfilm keinen Fehler, und er zeigte eine ausgezeichnete Hitzebeständigkeit. Weiterhin zeigte beim thermischen Schocktest mit 50 Zyklen nach der MIL-STD-202E-Methode 107D, Bedingung B, nach der gleichen Lötbehandlung wie im Beispiel 1-c) der gebildete Überzugsfilm keine Rißbildung.
Vergleichsbeispiel 1 (nachgereicht) Versuch 1 (erfindungsgemäß)
Urethandiacrylatverbindung (II), erhalten in Beispiel 2-a) der vorliegenden Anmeldung
50 Teile
Methylmethacrylat-2-hydroxyäthylmethacrylat-Methylacrylat-Tribromphenylacrylat (Gewichtsverhältnis 65 : 5 : 5 : 25)-Copolymeres (Mol.-Gew. etwa 120 000) 50 Teile
Benzophenon 3 Teile
4,4′-Bis(diäthylamino)benzophenon 0,3 Teile
Methacryloxyäthylphosphat 0,1 Teil
2,2′-Methylenbis(4-äthyl-6-t-butylphenol) 0,1 Teil
Viktoria-Reinblau (C.I. 42595) 0,02 Teile
Antimontrioxidteilchen (durchschnittliche Teilchengröße 0,3 µm) 1 Teil
Methyläthylketon 100 Teile
Toluol 50 Teile
Unter Verwendung der oben beschriebenen Lösung des lichtempfindlichen Gemisches und der in Fig. 3 beschriebenen Vorrichtung wurde gemäß Beispiel 2-b) ein lichtempfindliches Aufzeichnungsmaterial mit einer lichtempfindlichen Harzschicht einer Dicke von etwa 90 µm erhalten. Das resultierende lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial wurde unter vermindertem Druck auf eine gedruckte Testdrahtplatte laminiert, die ein Kupfermuster (Dicke der Kupferschicht: etwa 70 µm) gemäß Fig. 1 aufwies. Es wurde wie in Beispiel 2-c) beschrieben verfahren. Auf dem genannten Testsubstrat wurde weiterhin ebenfalls wie in Beispiel 2-c) beschrieben ein Schutzfilm gebildet. Ein Kolophoniumflußmittel wurde auf den so gebildeten Schutzfilm aufgeschichtet, und das Ganze wurde 10 s lang in ein Lötbad von 260°C eingetaucht.
Es zeigte sich, daß auf dem Testsubstrat keine Risse auftraten und daß sich von dem Testsubstrat auch nichts abschälte. Dies zeigt, daß das Testsubstrat eine ausgezeichnete Hitzebeständigkeit besitzt.
Als das Testsubstrat dem thermischen Schocktest gemäß der Norm MIL-STD-202E, wie in Beispiel 1-c) beschrieben, unterworfen wurde, war nach 50 Erhitzungs-/Abkühlungs-Zyklen keine Rißbildung festzustellen. Der Test zeigt somit die ausgezeichnete Verläßlichkeit dieses Produkts.
Versuch 2 (Beispiel der Verwendung einer in DE-AS 27 14 218 beschriebenen Verbindung anstelle der erfindungsgemäß verwendeten Komponente (d))
Es wurde wie in Versuch 1 verfahren, mit der Ausnahme, daß 0,1 Gewichtsteil Trisacryloxyäthylphosphat anstelle von 0,1 Gewichtsteil Methacryloxyäthylphosphat verwendet wurde. Der am Schluß gebildete Schutzfilm hatte sich nach 10sekündigem Eintauchen in das Lötbad von 260°C teilweise von dem Substrat abgeschält. Weiterhin drang das Lötmetall in den Raum zwischen dem abgeschälten Schutzfilm und dem Kupfer ein.
Versuch 3 (Beispiel der Verwendung einer Verbindung mit einer Tetrahydrofurfurylgruppe wie in DE-AS 27 14 218 beschrieben)
Es wurde wie in Versuch 1 verfahren, mit der Ausnahme, daß 50 Gewichtsteile eines Copolymeren aus Methylmethacrylat-Tetrahydrofurfurylmethacrylat-Tribromphenylacrylat- (Gewichtsverhältnis 55 : 20 : 25) (Molekulargewicht etwa 120 000) und 0,1 Gewichtsteil Trisacryloxyäthylphosphat anstelle von 50 Gewichtsteilen des Copolymeren und 0,1 Gewichtsteil Methacryloxyäthylphosphat, wie in Versuch 1 verwendet, eingesetzt wurden. Der am Schluß gebildete Schutzfilm war nach 10sekündigem Eintauchen in das Lötbad von 260°C teilweise von dem Substrat abgeschält. Weiterhin drang das Lötmetall in den Raum zwischen dem abgeschälten Schutzfilm und dem Kupfer ein.
Versuch 4 (Beispiel der Verwendung der Masse des Beispiels 1 der DE-AS 27 14 218)
Tetrahydrofurfurylmethacrylat-Methylmethacrylat-Methacrylsäure (Gewichtsverhältnis 20 : 78 : 2)-Copolymeres (Mol.-Gew. etwa 140 000)
50 Teile
Propylenglycol (durchschnittl. Mol.-Gew. 1000)-diacrylat 10 Teile
Benzophenon 2,0 Teile
Michlers Keton 0,3 Teile
p-Methoxyphenol 0,5 Teile
Methyläthylketon 200 Teile
Es wurde wie in Versuch 1 verfahren, mit der Ausnahme, daß die oben beschriebene Lösung eines lichtempfindlichen Gemisches verwendet wurde. Der am Schluß gebildete Schutzfilm war nach 10sekündigem Eintauchen in ein Lötbad von 260°C teilweise von dem Substrat abgeschält. Weiterhin drang das Lötmetall in den Raum zwischen dem abgeschälten Schutzfilm und dem Kupfer ein. Beim thermischen Schocktest gemäß MIL-STD-202E hatten sich nach 25 Erhitzungs-/Akühlungs-Zyklen Risse gebildet. Dies bedeutet, daß die Verläßlichkeit nur gering ist.
Vergleichsbeispiel 2
Es wurde wie in den Beispielen 2-b) und 2-c) verfahren, mit der Ausnahme, daß ein Polyäthylenglycol-Nr. 600-diacrylat, durchschnittliches Molekulargewicht etwa 742, Molekulargewicht pro photoempfindliche Gruppe etwa 371, A-14G, hergestellt von Shinnakamura Kagaku K. K. anstelle der Urethandiacrylatverbindung (II) im Beispiel 2-b) verwendet wurde. Der am Schluß erhaltene Schutzüberzugsfilm zeigte keine Rißbildung, als er dem thermischen Schocktest mit 50 Zyklen nach der MIL-STD-202E-Methode 107D, Bedingung B, nach der Lötbehandlung in der gleichen Weise wie in Beispiel 1-c) unterworfen wurde.
Jedoch beim Eintauchtest in Trichloräthylen oder Methyläthylketon bei 25°C quoll der Beschichtungsfilm auf und er schälte sich innerhalb von 10 min teilweise ab. Weiterhin trat beim Eintauchtest über 30 s in ein Lötbad mit 255 bis 265°C eine Blasenbildung des Beschichtungsfilms auf und dieser schälte sich teilweise von dem Substrat ab.
Beispiel 3
Die im Beispiel 2-a) erhaltene Urethandiacrylatverbindung (II)
60 Teile
Methylmethacrylat/Methacrylsäure/Tribromphenylacrylat (38/2/60; Gewichtsverhältnis)-Copolymeres (mit einem Molekulargewicht von etwa 120 000, einer Glasübergangstemperatur von etwa 120°C und einem Bromgehalt von 37 Gew.-%) 37 Teile
Benzophenon 2,7 Teile
4,4′-Bis-(diäthylamino)-benzophenon 0,3 Teile
Bis-(methacryloyloxy)-phosphat (hergestellt von Nippon Kayaku Co., Ltd.; Kayamer®-PM 2) 0,1 Teil
2,2′-Methylenbis-(4-äthyl-6-t-butylphenol) 0,3 Teile
Viktoria-Reinblau (C.I. 42595) 0,02 Teile
Methyläthylketon 100 Teile
Toluol 50 Teile
Es wurden die gleichen Maßnahmen wie im Beispiel 2-b) und Beispiel 2-c) durchgeführt, mit der Ausnahme, daß eine Lösung eines lichtempfindlichen Gemisches verwendet wurde, die aus dem obigen Ansatz hergestellt worden war. Der am Schluß erhaltene Schutzüberzugsfilm zeigte beim 30minütigen Eintauchtest in Isopropanol, Toluol oder Trichloräthylen oder beim 5minütigen Eintauchtest in eine 10%ige wäßrige Schwefelsäurelösung jeweils mit 25°C keine Fehler. Weiterhin zeigte er keine Veränderungen, wie ein Abschälen oder eine Rißbildung, als er 30 s lang in ein Lötbad mit 255 bis 265°C eingetaucht wurde. Nach der gleichen Lötbehandlung wie im Beispiel 1-c) zeigte der Schutzüberzugsfilm keine Rißbildung beim thermischen Schocktest mit 50 Zyklen nach der MIL-STD-202E-Methode 107D, Bedingung B. Ein Schutzüberzugsfilm wurde nach der gleichen Verfahrensweise, wie oben beschrieben, auf der gesamten Oberfläche eines 0,8 mm dicken Substrats eines gedruckten Schaltungssubstrats MCL-E-68 (Flammverzögerungsgrad von V-0 in UL 94) gebildet. Dieser Schutzüberzugsfilm genügte den Anforderungen von V-1 in UL 94. UL 94 bedeutet einen Test für die Entflammbarkeit von Kunststoffmaterialien, herausgegeben von Underwriters Laboratories Inc. Bei Materialien in der Klasse 94 V-0 erfolgt nach Berührung mit der Testflamme (10 Sekunden) keine Verbrennung unter Flammenbildung über einen Zeitraum von mehr als 10 Sekunden. Bei Materialien der Klasse 94 V-1 erfolgt nach Berührung mit der Testflamme (10 Sekunden) keine Verbrennung unter Flammenbildung über einen Zeitraum von mehr als 30 Sekunden.
Beispiel 4
Die im Beispiel 2-a) erhaltene Urethandiacrylatverbindung (II)
40 Teile
Aronix M6100 (Oligoesteracrylat, hergestellt von Toagosei Chemical Industry Co., Ltd.) 10 Teile
Methylmethacrylat/Methylacrylat/Acrylsäure/Tetrahydrofurfurylmethacrylat/Tribromphenylacrylat (40/23/2/10/25; Gewichtsverhältnis)-Copolymeres (mit einem Molekulargewicht von etwa 80 000, einer Glasübergangstemperatur von etwa 75°C und einem Bromgehalt von 15 Gew.-% 47 Teile
Benzophenon 2,7 Teile
Michlers Keton 0,3 Teile
Methacryloyloxyäthylphosphat (hergestellt von Nippon Kayaku Co., Ltd.; Kayamer®PA 1) 0,02 Teile
2,2′-Methylenbis-(4-methyl-6,6-butyl-phenol) 0,5 Teile
Viktoria-Reinblau (C.I. 42595) 0,02 Teile
Methyläthylketon 100 Teile
Toluol 50 Teile
Es wurden die gleichen Verfahrensmaßnahmen wie im Beispiel 2-b) und im Beispiel 2-c) angewandt, mit der Ausnahme, daß eine Lösung eines lichtempfindlichen Gemisches verwendet wurde, die aus dem obigen Ansatz hergestellt worden war. Der am Schluß erhaltene Schutzüberzugsfilm zeigte beim 30minütigem Eintauchtest in Isopropanol, Toluol oder Trichlene oder beim 5minütigen Eintauchtest in eine 10%ige wäßrige Schwefelsäurelösung jeweils mit 25°C keine Fehler. Beim 30sekündigem Eintauchen in ein Lötbad mit 255 bis 265°C zeigte er keine Veränderungen, wie ein Abschälen oder eine Rißbildung. Nach der gleichen Lötbehandlung wie im Beispiel 1-c) zeigte der Schutzüberzugsfilm beim thermischen Schocktest mit 50 Zyklen nach der MIL-STD-202E-Methode 107D, Bedingung B, keine Rißbildung. Ein Schutzüberzugsfilm wurde nach der gleichen Weise, wie oben beschrieben, auf der gesamten Oberfläche eines 1,6 mm dicken Substrats einer gedruckten Schaltungsplatte MCL-E-68 gebildet. Dieser Schutzüberzugsfilm genügte den Bedingungen von V-1 in UL 94.
Beispiel 5
Es wurde wie im Beispiel 4 verfahren, mit der Ausnahme, daß weiterhin 1 Teil Antimontrioxid in die Lösung des lichtempfindlichen Gemisches des Beispiels 4 eingearbeitet wurde. Der am Schluß erhaltene Schutzüberzugsfilm war hinsichtlich der Lösungsmittelbeständigkeit, der Hitzebeständigkeit und der Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock so gut wie derjenige des Beispiels 4. Ein Schutzüberzugsfilm wurde nach der gleichen Verfahrensweise, wie oben beschrieben, auf der gesamten Oberfläche eines 1,6 mm dicken Substrats einer gedruckten Schaltungsplatte MCL-E-68 gebildet. Dieser Schutzüberzugsfilm genügte den Anforderungen von V-0 von UL 94.
Beispiel 6 a) Synthese einer Urethandimethacrylatverbindung
A Trimethylhexamethylendiisocyanat
1680 Teile (16 Äquivalente)
Toluol (Lösungsmittel) 1000 Teile
Di-n-butylzinndilaurat (Katalysator) 1 Teil
B 2-Hydroxyäthylmethacrylat 2080 Teile (16 Äquivalente)
Toluol (Lösungsmittel) 400 Teile
Hydrochinon (Thermopolymerisationsinhibitor) 0,3 Teile
C Methanol (Abbruchmittel) 32 Teile
Eine Lösung einer Urethandimethacrylatverbindung wurde gemäß dem obigen Ansatz wie im Beispiel 1-a) hergestellt. Danach wurde sie bei vermindertem Druck eingetrocknet, wodurch eine viskose Urethandimethacrylatverbindung (III) erhalten wurde.
b) Herstellung eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials und Bildung einer Lötmaske
Die auf die obige Weise erhaltene Urethandimethacrylatverbindung (III)
40 Teile
Methylmethacrylat/Methacrylsäure/Tetrafurylmethacrylat/Acrylnitril/Tribromphenylacrylat (43/2/20/5/30; Gewichtsverhältnis)-Copolymeres (mit einem Molekulargewicht von etwa 150 000, einer Glasübergangstemperatur von etwa 100°C und einem Bromgehalt von 18 Gew.-%) 57 Teile
Benzophenon 2,7 Teile
Michlers Keton 0,3 Teile
Mono-(methacryloyloxyäthyl)-phosphat (Phosmer®M) 0,1 Teile
p-Methoxyphenol 0,05 Teile
Viktoria-Reinblau (C.I. 42595) 0,05 Teile
Toluol 150 Teile
Es wurde wie im Beispiel 2-b) und Beispiel 2-c) verfahren, mit der Ausnahme, daß eine Lösung des aus dem obigen Ansatz hergestellten lichtempfindlichen Gemisches verwendet wurde. Der am Schluß erhaltene Schutzüberzugsfilm zeigte beim 30minütigen Eintauchtest in Isopropanol, Toluol oder Trichloräthylen oder beim 5minütigen Eintauchtest in eine 10%ige wäßrige Schwefelsäurelösung mit jeweils 25°C keine Fehler. Weiterhin zeigte er beim 30sekündigen Eintauchen in ein Lötbad mit 255 bis 265°C keine Veränderungen, wie ein Abschälen oder eine Rißbildung. Nach der gleichen Lötbehandlung wie im Beispiel 1-c) zeigte er beim thermischen Schocktest von 20 Zyklen nach der MIL-STD-202E-Methode 107D, Bedingung B, keine Rißbildung. Ein Schutzüberzugsfilm wurde nach der gleichen Verfahrensweise wie oben beschrieben, auf der gesamten Oberfläche eines 1,6 mm dicken Substrats eines gedruckten Schaltungssubstrats MCL-E-68 gebildet. Dieser Schutzüberzugsfilm genügte den Anforderungen von V-1 von UL 94.
Beispiel 7 a) Synthese einer photopolymerisierbaren ungesättigten Verbindung
A Trimethylhexamethylendiisocyanat
420 Teile (4 Äquivalente)
Toluol (Lösungsmittel) 250 Teile
Di-n-butylzinndilaurat (Katalysator) 0,2 Teile
B 1,4-Butandiol 90 Teile (2 Äquivalente)
C 2-Hydroxyäthylacrylat 232 Teile (2 Äquivalente)
Toluol (Lösungsmittel) 70 Teile
Hydrochinon (Thermopolymerisationsinhibitor) 0,1 Teil
D Methanol (Abbruchmittel) 8 Teile
Der Bestandteil A wurde in einen Reaktor mit einer Kapazität von etwa 1 l, der mit einem Thermometer, einem Rührer, einem Kondensator, einem Stickstoffgaseinleitungsrohr und einem Tropfrichter versehen war, gegeben. Der Reaktor konnte erhitzt und abgekühlt werden. Der Reaktorinhalt wurde unter Rühren auf 60°C erhitzt. Der Bestandteil B wurde gleichförmig zu A in dem Reaktor über einen Zeitraum von 3 h zugesetzt, während die Reaktionstemperatur bei 55 bis 65°C gehalten wurde. Nach der Zugabe von B wurde das resultierende Gemisch etwa 2 h lang bei einer Temperatur von 55 bis 65°C gehalten. Danach würde der Bestandteil C gleichförmig tropfenweise bei einer Temperatur von etwa 55 bis 65°C über einen Zeitraum von etwa 3 h zugesetzt. Nach der Zugabe von C wurde die Reaktionstemperatur allmählich auf 80°C im Verlauf von etwa 5 h erhöht.
Danach wurde die Temperatur auf 60°C erniedrigt, wonach der Bestandteil D zu dem Reaktionsgemisch zugesetzt wurde. Das so erhaltene Gemisch wurde kontinuierlich etwa 1 h lang gerührt. Auf diese Weise wurde eine Lösung einer photopolymerisierbaren ungesättigten Verbindung erhalten. Danach wurde die Lösung bei vermindertem Druck eingetrocknet, wodurch eine viskose photopolymerisierbare ungesättigte Verbindung (V) erhalten wurde.
b) Herstellung eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials
Die im Beispiel 2-a) erhaltene Urethandiacrylatverbindung (II)
45 Teile
Die im Beispiel 7-a) erhaltene photopolymerisierbare ungesättigte Verbindung (V) 8 Teile
Methylmethacrylat/Äthylacrylat/Methacrylsäure/Tribromphenylacrylat (69/10/1/20; Gewichtsverhältnis)-Copolymeres (mit einem Molekulargewicht von etwa 180 000, einer Glasübergangstemperatur von etwa 95°C und einem Bromgehalt von 12% 44 Teile
Benzophenon 2,7 Teile
Michlers Keton 0,3 Teile
Mono-(methacryloyloxyäthyl)-phosphat (Phosmer®M) 0,1 Teil
2,2′-Methylenbis-(4-methyl-6-t-butylphenol) 0,2 Teile
Viktoria-Reinblau (C.I. 42595) 0,01 Teil
Methyläthylketon 100 Teile
Toluol 50 Teile
Es wurde wie in den Beispielen 2-b) und 2-c) verfahren, mit der Ausnahme, daß eine Lösung des lichtempfindlichen Gemisches verwendet wurde, die nach dem obigen Ansatz hergestellt worden war. Der am Schluß erhaltene Schutzüberzugsfilm zeigte beim 20minütigen Eintauchtest in Isopropanol, Toluol oder Trichloräthylen oder beim 5minütigen Eintauchtest in eine 10%ige wäßrige Schwefelsäurelösung jeweils mit 25°C keine Fehler. Beim 30sekündigen Eintauchtest in ein Lötbad mit 255 bis 265°C zeigte er keine Veränderungen, wie ein Abschälen oder eine Rißbildung. Auch beim thermischen Schocktest mit 50 Zyklen nach der MIL-STD-202E- Methode 107D, Bedingung B, zeigte er nach der gleichen Lötbehandlung wie im Beispiel 1-c) keine Rißbildung.
Vergleichsbeispiel 3
Eine Urethandiacrylatverbindung wurde wie im Beispiel 2-a) synthetisiert, mit der Ausnahme, daß 1344 Teile (16 Äquivalente) Hexamethylendiisocycanat anstelle der 1680 Teile (16 Äquivalente) Trimethylhexamethylendiisocyanat im Beispiel 2-a) verwendet wurden.
Die so hergestellte Urethandiacrylatverbindung (VI) war in Toluol, dem Reaktionslösungsmittel, unlöslich und sie schied sich in dem Maß, wie sie erzeugt wurde, als Wachs ab. Die so erhaltene Urethandiacrylatverbindung (VI) war in Methyläthylketon und 1,1,1-Trichloräthan geringfügig löslich und in Aceton und Chloroform löslich.
Die so erhaltene Urethandiacrylatverbindung (VI)
50 Teile
das im Beispiel 2-b) verwendete Copolymere 47 Teile
Benzophenon 2,7 Teile
Michlers Keton 0,3 Teile
Mono-[2-(1-methacryloyloxy)-3-chlor-propyl]-phosphat (Phosmer®-CL) 0,05 Teile
p-Methoxyphenol 0,05 Teile
Viktoria-Reinblau (C.I. 42595) 0,02 Teile
Aceton 50 Teile
Chloroform 100 Teile
Eine Lösung eines lichtempfindlichen Gemisches, die aus dem obigen Ansatz hergestellt worden war, wurde auf einen Polyäthylenterephthalatfilm unter Verwendung der Vorrichtung der Fig. 3 gemäß Beispiel 2-b) aufgebracht. Sodann wurde das Ganze in Heißluft getrocknet, wobei festgestellt wurde, daß sich die Urethandiacrylatverbindung (VI) und das Copolymere voneinander beim Eintrocknen des Lösungsmittels abtrennten, so daß das angestrebte lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial nicht erhalten werden konnte. Bei Verwendung der Copolymeren der Beispiele 1 bis 8 war die Mischbarkeit so niedrig wie im obigen Falle, und es konnten ebenfalls keine brauchbaren lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien hergestellt werden.
Vergleichsbeispiel 4
Eine Lösung einer Urethandiacrylatverbindung wurde wie im Beispiel 2-a) synthetisiert, mit der Ausnahme, daß 1392 Teile (16 Äquivalente) Toluylendiisocyanat anstelle der 1680 Teile (16 Äquivalente) von Trimethylhexamethylendiisocyanat des Beispiels 2-a) verwendet wurden. Danach wurde die Lösung bei vermindertem Druck getrocknet, wodurch eine viskose Urethandiacrylatverbindung (VII) erhalten wurde. Die Urethandiacrylatverbindung (VII) kristallisierte bei Raumtemperatur allmählich aus und sie war nach einmonatigem Stehenlassen fast vollständig auskristallisiert. Die auskristallisierte Urethandiacrylatverbindung (VII) war in Toluol unlöslich und in 1,1,1-Trichloräthan kaum löslich.
Die auf die obige Weise erhaltene Urethandiacrylatverbindung (VII)
50 Teile
das im Beispiel 2-b) verwendete Copolymere 47 Teile
Benzophenon 2,7 Teile
Michlers Keton 0,3 Teile
Mono-(methacryloyloxyäthyl)-phosphat (Phosmer®M) 0,1 Teil
p-Methoxyphenol 0,05 Teile
Viktoria-Reinblau (C.I. 42595) 0,02 Teile
Aceton 50 Teile
Chloroform 100 Teile
Eine Lösung eines lichtempfindlichen Gemisches, die aus dem obigen Ansatz hergestellt worden war, wurde auf einen Polyäthylenterephthalatfilm aufgebracht, wobei, wie im Beispiel 2-b), die Vorrichtung gemäß Fig. 3 verwendet wurde. Auf diese Weise wurde ein lichtempfindliches Aufzeichnungsmaterial mit einer etwa 80 µm dicken Schicht des lichtempfindlichen Gemisches erhalten. Unter sofortiger Verwendung des resultierenden lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials wurden bildweise Schutzfilme auf Testsubstraten wie im Beispiel 1 gebildet. Der am Schluß erhaltene Schutzüberzugsfilm zeigte beim 30minütigen Eintauchtest in Toluol, Trichloräthylen oder Methyläthylketon mit 25°C keine Fehler, und er zeigte beim 30sekündigen Eintauchen in ein Lötbad mit 255 bis 265°C keine Veränderungen, wie ein Abschälen oder eine Rißbildung. Er zeigte jedoch beim thermischen Schocktest innerhalb von 10 Zyklen nach der MIL-STD-202E-Methode 107D, Bedingung B, nach der gleichen Lötbehandlung wie im Beispiel 1-c) eine Rißbildung.
Als das so erhaltene lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial bei Raumtemperatur stehengelassen wurde, erfolgte allmählich eine Phasenabtrennung der Urethandiacrylatverbindung (VII) aus dem lichtempfindlichen Gemisch. Weiterhin erfolgte eine Kristallisation und schließlich hatte sich die das lichtempfindliche Gemisch enthaltende Schicht des lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials innerhalb von einer Woche weiß gefärbt.
Die Beispiele zeigen, daß unter Verwendung der erfindungsgemäß einzusetzenden Gemische und lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterialien Lötmasken mit ausgezeichneter Hitzebeständigkeit, Beständigkeit gegenüber einem thermischen Schock und Lösungsmittelbeständigkeit erhalten werden, die eine langdauernde Verläßlichkeit haben.

Claims (11)

1. Verwendung eines lichtempfindlichen Aufzeichnungsmaterials, das
  • (I) eine Schicht eines lichtempfindlichen Gemisches, bestehend aus
    • (a) 20 bis 75 Gewichtsteilen einer Urethandiacrylat- oder Urethandimethacrylatverbindung der allgemeinen Formel worin R₁ für H oder CH₃ steht, R₂ für einen Rest eines zweiwertigen Alkohols steht und X eine Trimethylhexamethylengruppe ist,
    • (b) 20 bis 75 Gewichtsteilen einer linearen polymeren Verbindung mit einer Glasübergangstemperatur von 40 bis 150°C,
    • (c) einem Photoinitiator und/oder Photoinitiatorsystem, der bzw. das mit aktinischem Licht freie Radikale erzeugt, in einer Menge von 0,5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Komponenten (a) und (b), und
    • (d) saures Phosphoxyäthylenmethacrylat, 3-Chlor-2- säure-phosphoxypropylmethacrylat in einer Menge von 0,01 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Komponenten (a) und (b), sowie gegebenenfalls üblichen Hilfsstoffen, und
  • (II) einen Trägerfilm, der diese Schicht trägt,
enthält, zur Bildung einer Lötmaske.
2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Acryl- oder Methacrylsäuremonoester des zweiwertigen Alkohols zur Herstellung der Urethanverbindung (a) Hydroxyäthylacrylat, Hydroxyäthylmethacrylat, Hydroxypropylacrylat oder Hydroxypropylmethacrylat ist.
3. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Urethandiacrylat- oder -dimethacrylatverbindung (a) ein Molekulargewicht von 600 oder weniger hat.
4. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lineare polymere Verbindung (b) ein Vinyl-Copolymeres ist.
5. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lineare polymere Verbindung (b) Bromatome in einer Menge von bis zu 40 Gew.-% enthält.
6. Verwendung nach Anspruch 1, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die lineare polymere Verbindung (b) 5 bis 65 Gew.-% Tribromphenylacrylat oder Tribromphenylmethacrylat als Copolymerkomponente enthält.
7. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gemisch weiterhin Antimontrioxid in einer Menge von bis zu 5 Gew.-% enthält.
8. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (I) des lichtempfindlichen Gemisches eine Dicke von 20 bis 200 µm hat.
9. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerfilm (II) ein Polyesterfilm, ein Polyimidfilm, ein Polyamid-imidfilm, ein Polypropylenfilm oder ein Polystyrolfilm ist.
10. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Schicht (I) des lichtempfindlichen Gemisches ein abtrennbarer Deckfilm auflaminiert ist.
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