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DE3136545A1 - Vorrichtung zum befestigen eines installationsgeraetes auf zwei normprofiltragschienen - Google Patents

Vorrichtung zum befestigen eines installationsgeraetes auf zwei normprofiltragschienen

Info

Publication number
DE3136545A1
DE3136545A1 DE19813136545 DE3136545A DE3136545A1 DE 3136545 A1 DE3136545 A1 DE 3136545A1 DE 19813136545 DE19813136545 DE 19813136545 DE 3136545 A DE3136545 A DE 3136545A DE 3136545 A1 DE3136545 A1 DE 3136545A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rails
base plate
leg
nose
hook
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19813136545
Other languages
English (en)
Inventor
Erwin 6930 Eberbach Leible
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BBC Brown Boveri AG Germany
Original Assignee
BBC Brown Boveri AG Germany
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BBC Brown Boveri AG Germany filed Critical BBC Brown Boveri AG Germany
Priority to DE19813136545 priority Critical patent/DE3136545A1/de
Publication of DE3136545A1 publication Critical patent/DE3136545A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/015Boards, panels, desks; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/04Mounting thereon of switches or of other devices in general, the switch or device having, or being without, casing
    • H02B1/052Mounting on rails

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Mounting Components In General For Electric Apparatus (AREA)

Description

  • "Yorrichtung zum Befestigen eines Installationsgerätes auf
  • zwei Normprofiltragschienen" Die-Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Eine derartige Vorrichtung findet insbesondere dann Ver-Wendung, wenn die Größe des in der Installationsverteilung einzubauenden Gerätes eine Befestigung auf lediglich einer Normprofiltragschiene nicht zuläßt. Derartige Installationsgeräte sind in der Norm DIN 43880 beschrieben, wobei meist als Normprofiltragschienen sogenannte Hutprofiltragschienen gemäß DIN EN 50022 Verwendung finden.
  • Bei Zählerplätzen nach DIN 43807 werden dem Zähler Sicherungsorgane vorgeschaltet, die zur Zeit als Vorsicherungen D-DO nach DIN 49524 oder als NH-Sicherungen nach DIN 43620 ausgebildet sind. Diese Vorsicherungsorgane sind jedoch plombiert und können im Störungsfall nur von Beauftragten der ElektrizitEtsversorgungsunternellmen ausgetauscht werden.
  • Es wird angestrebt, diese Sicherungsorgane auch für den Verbraucher bedienbar zu machen. Dies kann z. B. durch Installationsschalter nach DIN 43880, Teil 10, Baugröße 3 erfolgen. Zur Befestigung dieser Installationsschalter sind zwei Normprofiltragschienen vorgesehen, deren Reihenabstand durch DIN 43870 definiert ist.
  • Aus der DE-AS 2 718 568 ist eine Anordnung zur Befestigung von elektrischen Geräten über zwei Halteschienen dargestellt. Diese Halterung kann jedoch nur geräte- und schienenabstandsgebunden eingesetzt werden.
  • Aus der DE-AS 1 690 153 ist eine Vorrichtung zur Befestigung von elektrischen Installationsgeräten auf zwei Schienen dargestellt; diese beiden Schienen sind ber keine sogenannten Normprofilschienen, sondern dienen nur der Stromzufflhrung.
  • Aus der DE-PS 678 337 ist eine Vorrichtung zur Befestigung von elektrischen Installationsgeräten auf zwei Schienen beschrieben; auch hier sind keine Normprofilschienen za verwenden und das Halterungsteil für die Installationsgeräte ist, da aus mehreren Teilen bestehend, sehr kompliziert aufgebaut.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels der insbesondere Installationsschalter nach DIN 43880, Teil 10, Baugröße 3, auf Normprofilschienen befestigt werden können, deren Abstand unterschiedlich bemessen sein kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Anspruches 1 gelöst.
  • Dabei sind zwei Lösungen möglich: Zum einen gemäß den Ansprüchen 2 und 3 eine federnde Klemme, die Ueber beide nebeneinanderliegende Normprofiltragschienen geschnappt werden kann und.zum anderen gem. den Ansprüchen 4 bis 7 eine Nase, die mit einem Schieber zusammenwirkt, wobei der Schieber einen Haken besitzt. Die Nase hintergreift die eine Normprofiltragschiene und der Schieber die andere.
  • Anhand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
  • Es z.eigt: Figur 1 eine erste Ausgestaltung der Erfindung, teilweise geschnitten, Figur 2 eine Teilansicht auf die Bodenplatte gem.
  • Figur 1 in Pfeilrichtung A, Figur 3 eine weitere Ausgestaltung der Erfindung, in einer Darstellung ähnlich der der Figur 1, Figur 4 eine Ansicht ähnlich der der Figur 2, auf die Bodenplatte gemäß Figur 3, Figuren 5 und 6 eine Schnittansicht und eine Aufsicht ähnlich denen der Figuren 1 bzw. 3 und 2 bzw. 4 einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • Ein elektrischer Schalter 10, dessen Abmessungen so sind, daR er auf zwei Hutprofiltragschienen 12 bzw. 14 zu befestigen ist, ist'mittels zweier Schrauben 16 und 18 an einer Bodenplatte 20 festgeschraubt. An den Enden der Bodenplatte 20 sind Führungsabhebungen 22 und 24 bzw.
  • (in der Figur 1 ist von der rechten Führungsabhebung nur die Führungsabhebung 26 entsprechend der Führungsabhebung 24 zu sehen) angeformt, die Nuten (ohne Bezugsziffern ) bilden, in die je eine Klammerfeder 28 und 30 eingeschoben ist. Die Klammerfeder besitzt einen ebenen Bereich 32, in dem Bohrungen 34 und 36 mit Innengewinde vorgesehen sind, mittels denen über die Schraube 16 bzw. 18 die Federn 28 bzw. 30 in zwei Stellungen, bezogen auf die Bodenplatte 20 fixiert werden können, welche Stellungen den Abständen der beiden Normprofiltragschienen 12 und 14 entsprechen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, zum Ausgleich von Toleranzen für den Abstand der Schienen die Bohrungen 34 und 36 nicht mit einem Gewinde zu versehen, sondern entsprechend den Toleranzen größer als den Außendurchmesser der Schrauben 16 bzw. 18 auszubilden.
  • Die Federn 28 und 30 sind angenähert U-förmig- ausgebildet, wobei der eine U-förmige Schenkel 38 eine nach innen weisende konvexe Nase 40 besitzt, wogegen der andere Schenkel 42 ein U 44 bildend, nach-auBen abgebogen ist.
  • Die U-förmige Ausgestaltung des Schenkels 42 dient zur sogenannten Feinorientierung. Die Bodenplatte 20 zusammen mit dem Schalter 10 wird über die Nasen 40 an den beiden Federn 28 und 30 an den Hutprofilschienen 12 und 14 verrastet. An die Nase 40 schließt sich ein Fortsatz 46 an, der schräg nach außen gerichtet ist, so daß das Aufschnappen auf die beiden Normprofiltragschienen 12 und 14 vereinfacht ist. In diesen Fortsätzen befindet sich jeweils eine Ausnehmung 48, so daß ein Werkzeug, insbesondere ein Schraubendreher, zum Aufbiegen der Nase 40 Verwendung finden kann.
  • In den Figuren 3 und 4 ist eine weitere Ausgestaltung der Erfindung dargestellt. Der Schalter 10 ist an einer Bodenplatte 50 mittels den Schrauben 16 und 18 befestigt.
  • Die Bodenplatte 50 besitzt an ihrer unteren Fläche eine Leiste 52, die zwischen die beiden Normprofiltragschienen 12 und 14 paßt, wobei an dem einen Ende der Leiste eine Nase 54 vorgesehen ist, die hinter den einen Schenkel 15 der Normprofiltragschiene 14, welcher Schenkel 15 nach innen gerichtet ist, greifen kann. Am anderen Ende ist ein Schieber 56 vorgesehen-, an dem ein Haken 58 angeformt ist, der in die gleiche Richtung orientiert ist wie die Nase 54. An der Bodenplatte befinden sich 8hebungen 60 und 62, die in an sich bekannter Weise Nuten zur Führung des Schiebers 56 bilden. Die Bodenplatte besitzt in diesem Bereich eine rechteckförmige Ausnehmung 70, an deren einen Kante ein Fortsatz 66 angeformt ist; der Schieber 56 besitzt in gleicher Weise eine Ausnehmung 72, an dessen einer Kante ein Fortsatz 64 angeformt ist, welcher beiden Fortsätze 64 und 66 aufeinander zugerichtet sind. Zwischen diesen beiden und durch die beiden Fortsätze geführt, befindet sich eine Druckfeder 68, die den Schieber in Pfeilrichtung F zu drücken versucht. Unter dem Druck der Feder wird der Haken 58 hinter den nach außen weisenden Schenkel 74 der Hutprofilschiene 12 gedrückt. Die Bodenplatte 50 ist ebenso wie die Bodenplatte 20 aus Metall hergestellt und besitzt eine Breite, die der des Schalters 10 entspricht. Dadurch ist es möglich, die Leiste 52 sowohl an der einen Längskante als auch an der anderen Längskante der Bodenplatte 50 vorzusehen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Leiste 52 nur auf einer Seite der Bodenplatte bzw. an einer Kante der Bodenplatte anzuformen.
  • In den Figuren 5 und 6 ist eine weitere Ausgestaltung der Erfindung dargestellt. Die Bodenplatte 80, auf der der Schalter 10 mittels der Schrauben 16 und 18 befestigt ist, besitzt den Leisten 52 entsprechende Leisten 82 mit einer Nase 84. Auf der entgegengesetzten Seite besitzt die Bodenplatte eine Ausnehmung 84, an deren innenliegender Kante ein Vorsprung 86 angeformt ist. Mittels an der Platte angeformter Abhebungen 88 und 90 geführt ist ein Schieber 92 vorgesehen, der ebenfalls eine Ausnehmung 94 besitzt, die sich mit der Ausnehmung 84 überdeckt, wobei an der nach innen weisenden Kante der Ausnehmung 94 ein Fortsatz 96 angeformt ist, der zusammen mit dem Vorsprung 86 zur Führung einer Schraubendruckfeder 98 dient, die den Schieber, an dem ein Haken 100 angeformt ist, in Pfeilrichtung F1, also entgegen der Pfeilrichtung F der Figur 4, zu drücken versucht. Der Haken 100 greift nun im Gegensatz zu der Ausführung nach den Figuren 3 und 4 hinter den Schenkel 75 der Hutprofilschiene 12, der zu der Hutprofilschiene 14 hinweist.
  • Der Unterschied zwischen den Ausgestaltungen gemäß den Figuren 3 und 4 bzw. 5 und 6 besteht somit lediglich darin, daß der Haken 58 die eine Hutprofiltragschiene von außen und der Haken 100 der eine Hutprofiltragschiene von innen umfaßt. Die Schieber können in an sich bekannter Weise ausgebildet sein, beispielsweise so, wie sie zum Festschnappen von Leitungsschutzschaltern auf Hutprofilschienen verwendet werden. Sie können eben ausgebildet sein mit Lappen, an denen die Haken 100 bzw. 58 angeformt sind. Zum Entriegeln ist ein Schlitz 102 vorgesehen, in den ein Schraubendreher eingesteckt werden kann, so daß der Schieber nach links entgegen der Pfeilrichtung F1 gedrückt werden kann. Bei der Ausgestaltung gem. den Figuren 3 und 4 besitzt der Schieber einen Fortsatz 57 mit einer Öffnung 59, die zwischen der Schmalseitenwand des Schalters 10 und dem Element 57 liegt; und in die ein Schraubendreher zum Wegdrücken des Schiebers und damit zum Entriegeln des Hakens einfügbar ist.
  • Leerseite

Claims (7)

  1. Ansprüche 0 Vorrichtung zur Befestigung eines elektrischen Installationsgerätes an zwei in einer elektrischen Installationsverteilung, insbesondere einer Hausinstailationsverteilung parallel zueinander verlaufenden Normprofiltragschienen, insbesondere Hutprofiltragschienen, gekennzeichnet durch eine Bodenplatte, an deren Enden Klammerelemente befestigt sind, die an den Normprofiltragschienen federnd einrastbar sind,und auf der das Installationsgerät festschraubbar ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Klammerelement als angenähert U-förmige.
    Haltefeder ausgebildet ist, und daß wenigstens einer der Schenkel eine nach innen konvex gebogene Nase aufweist, die hinter eine freie Kante der Normprofiltragschiene greift.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Schenkel des Klammerelementes die Nase besitzt und der andere Schenkel ein U bildend nach außen abgebogen ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der den Tragschienen zugewandten Fläche der Bodenplatte eine Leiste angeformt ist, die im montierten Zustand zwischen zwei als Hutprofilschienen ausgebildeten Tragschienen greift, wobei das eine Ende der Leiste eine hakenförmige Nase aufweist, mit der das eine Ende der einen Hutprofilschiene umfaßt ist, wogegen am anderen Ende der Bodenplatte ein Schieber vorgesehen ist, an dem ein Haken angeformt ist, welcher Schieber federnd ein Schenkelende der anderen Hutprofilschiene umgreift, derart, daß die Nase und der Haken der Schiebers die Bodenplatte an den beiden Tragschienen festhalten.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daR die Nase an der Leiste den Schenkel umfaßt, der zu der anderen, der Befestigung der Bodenplatte dienenden Tragschiene hinweist, wogegen der Haken den außen liegenden Schenkel der Tragschiene umfaßt.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nase den nach innen weisenden Schenkel der einen Tragschiene und der Haken der nach innen weisenden Schenkel der-anderen Tragschiene umfaßt.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Schieber ein an sich bekannter, zum Aufschnappen von Leitungsschutzschaltern auf Tragschienen verwendeter Schieber vorgesehen ist, der in Nuten an der Bodenplatte begrenzt gegen den Druck einer Feder verschieblich geführt ist.
DE19813136545 1981-09-15 1981-09-15 Vorrichtung zum befestigen eines installationsgeraetes auf zwei normprofiltragschienen Withdrawn DE3136545A1 (de)

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