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"Vorrichtung zum Spülen des Magens von Menschen"
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spülen des Magens von
Menschen, mittels Flüssigkeiten, insbesondere kochsalzhaltigem Wasser, die einen
in den Magen einführbaren Magenschlauch aufweist.
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Die größte Anzahl von Vergiftungsfällen von Menschen entsteht durch
Giftstoffe unterschiedlichster Art, die durch den Mund eingenommen werden.
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Zu den wirkungsvollsten Mitteln der Entgiftung zählt die Magenspülung.
Diese wird praktisch immer dann durchgeführt, wenn der Durchführung nichts entgegensteht
wie z.B. die fehlende Möglichkeit der korrekten Durchführung, die Gefahr, daß der
Körper des Vergifteten die zur Spülung benutzte Flüssigkeit in sich auf saugt, der
Verdacht auf Speiseröhren- oder Magenperforation oder die Einnahme von Säuren oder
Laugen.
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Die bekannten Vorrichtungen zur Magenspülung bestehen aus einem etwa
fingerdicken Magenschlauch und einem Trichter von maximal etwa 500 ml Fassungsvermögen.
Zur Magenspülung wird körperwarmes Wasser verwandt, welches geringe Mengen Kochsalz
enthält, im allgemeinen etwa zwei Eßlöffel NaCl pro 10 1. Durchgeführt wird die
Magenspülung mit Wasserportionen von etwa 200 bis 300 ml. Der Patient liegt auf
einer Unterlage, die zum Kopfende im allgemeinen um etwa 200 geneigt ist. Auf das
eine Ende des Magenschlauches wird der Trichter gesetzt. Das andere Ende des Schlauches
wird in den Magen eingeschoben. Der Arzt sitzt am Kopfende des Patienten. Mit der
einen Hand hält der Arzt den Schlauch am Mund des Patienten fest und gleichzeitig
den Unterkiefer, damit der Patient den Schlauch nicht zusammenbeißt. Mit der anderen
Hand hält der Arzt den Trichter und senkt diesen unter die Höhe des Magens. Eine
Hilfsperson füllt das Spülwasser in den Trichter. Dann hebt der Arzt den Trichter
über die Höhe des Magens. Das Wasser läuft jetzt durch den Schlauch
in
den Magen. Hier verbleibt es bis der Arzt den Trichter wieder unter die Höhe des
Magens absenkt und das Wasser mit einem Teil des Mageninhaltes in den Trichter zurück
läuft. Der Arzt hält den Trichter über ein Gefäß, z.B.
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einen Eimer und läßt das zurückfließende Wasser in den Eimer laufen.
Weil das Wasser aus dem Magen in den Trichter zurückfließt, kann der Arzt in etwa
kontrollieren, ob auch dieselbe Menge zurückfließt, die in den Magen lief und weiter
noch, ob das zurückfließende Wasser Tablettenreste oder dgl. enthält. Nach dem ersten
Spülvorgang werden aus dem zurückfließenden Wasser Proben entnommen, die dann untersucht
werden. Der Spülvorgang wird so oft wiederholt, wie es erforderlich ist. Insgesamt
sollte mit mindestens 10 bis 20 Litern gespült werden. Bei schweren Vergiftungen
ist es dabei sinnvoll, die Spülung nach 24,48 oder mehr Stunden zu wiederholen.
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Bei 10 Liter Spülwasser bei einer Trichterfüllung von etwa 300 ml
muß der Arzt also etwa 33 mal den Arm heben und senken, was eine erhebliche Arbeitsleistung
bedeutet.
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Dabei wird der Trichter so hoch und so niedrig wie möglich gehalten,
um den Spülvorgang zu beschleunigen.
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Eine Magenspülung sollte nicht dann unterbrochen werden, wenn das
zurückfließende Wasser klar ist und keine sichtbaren festen Bestandteile mehr enthält.
Hat der Patient wasserlösliche Giftstoffe geschluckt, z.B.
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Barbiturate, sollte mit Flüssigkeitsmengs nicht unter 100 Litern gespült
werden. Das bedeutet, daß der Arzt bei einer Magenspülung den Spülvorgang 300 und
mehr Male wiederholen muß. Beträgt der Höhenunterschied, über den der Trichter bewegt
wird nur 1 m, muß die Hand des Arztes einen Weg von 600 m zurücklegen, davon 300
m mit dem gefüllten Trichter nach oben. Hinzu kommt, daß zum Füllen des Trichters
und zum Entleeren des Gefäßes, in das der Arzt das zurückfließende Wasser laufen
läßt, eine
Hilfsperson unvermeidbar erforderlich ist.
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Bei einer Magenspülung sollte tunlichst vermieden werden, daß Spülwasser
durch den Magen in den Dünndarm läuft Das durch den Magen laufende Wasser enthält
bereits Giftstoffe, welche dann in den dünndarm geraten und eventuell zu einer weiteren
Schädigung des Patienten führen Läuft bei jedem Wùvorgang nur 1 % des Wassers durch
den Magen in den Dünndarm,#sind dies bei 300 erforderlichen Spi-1jorgängen mit je
300 ml Spülwasser bereits 900 ml, also fast 1 Liter.
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Gegenüber diesem Stande der Technik ist es Aufgabe vorliegender Erfindung,
eine Vorrichtung der Eingangs genannten Art, insbesondere für den Gebrauch in großen
Kliniken zu schaffen, mit der ein sicheres, kontrolliertes Spülen des Magens mit
großen Spülmengen möglich ist und zudem die schwere körperliche Arbeit des Arztes
weitgehend entfällt, so daß er sich in erheblich größeren Umfange dem Patienten
widmen kann und eine Hilfsperson nur noch zum Bereiten der Spülflüssigkeit, zur
Kontrolle der in den Magen einfließenden und aus diesem zurückfließenden Flüssigkeitsmenge
und zur Entnahme von Proben erforderlich ist.
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Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der Eingangs genannten Art
im wesentlichen. gelöst durch ein Mehrwegeventil mit zumindest zwei Durchgängen,
von denen sich maximal einer in Offenstellung befindet und von denen der eine von
einer ersten Öffnung zu einer zweiten Öffnung führt und der andere von der zweiten
Öffnung zu einer dritten Öffnung, an dessen zweiten Öffnung das dem Einführungsende
abgekehrten Ende des Magenschlauches angeschlossen ist und an dessen ersten Öffnung
ein Zuführungsschlauch mit einem Ende angeschlossen ist, dessen anderes Ende am
Auslauf eines Frischwasserbehälters angeschlossen ist.
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Der Zuführungsschlauch sollte unten aus dem Frischwasser-
behälter
ausmünden.
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Soll bei einem Patienten eine Magenspülung vorgenommen werden, wird
die entsprechende Spülwassermenge bereitet und in den Frischwasserbehälter eingefüllt.
Das Frischwasser läuft auch in den Zuführungsschlauch bis es am Mehrwegeventil ansteht.
Während der Bereitung der Lösung und deren Einfüllung in den Frischwasserbehälter
wird der Magenschlauch in den Magen des Patienten eingeschoben und an das Mehrwegeventil
angeschL#sen. Dieser Magenschlauch sollte zwischen dem Mund des Patienten und dem
Mehrwegeventil ein Schauglas aufweisen, damit man jeder Zeit den Durchfluß der Spülflüssigkeit
kontrollieren kann. Sitzt der Magenschlauch richtig und sind alle Anschlüsse hergestellt,
öffnet der Arzt durch Verstellen des Mehrwegeventils den Durchgang zwischen der
ersten und der zweiten Öffnung, so daß die Spülflüssigkeit in den Magen fließt.
Ist die gewollte Menge Spülflüssigkeit in den Magen gelaufen, sperrt der Arzt das
Mehrwegeventil wieder ab. Nach einem gewollten Zeitraum öffnet dann der Arzt durch
Verstellen des Mehrwegeventils den Durchgang zwischen der zweiten und der dritten
Öffnung, so daß die Spülflüssigkeit durch den Magenschlauch und das Mehrwegeventil
aus der dritten Öffnung abfließt. Es wird in einem Behälter aufgefangen. Aus dem
Behälter können dann Proben der Spülflüssigkeit und Mventuell in dieser enthaltenen
#diaa#n festen Stoffe entnommen undranalysiert werden. Der Spülvorgang wird so oft
wie erforderlich wiederholt. Die schwere körperliche Arbeit des Arztes, die bei
den bekannten Vorrichtungen mit dem Heben und Senken des Trichters unvermeidbar
ist,entfällt. Der Arzt kann sich also in erheblich größerem Umfange dem Patienten
widmen, Auch muß die Hilfsperson nur die Spülflüssigkeit bereiten und in den Frischwasserbehälter
füllen, sowie den Behälter in den das Brauchwasser fließt erforderlichenfalls entleeren.
Sie kann dabei auch Proben-entnehmen und steht dem Arzt ansonsten für Handreichungen
zur Ver-
fügung Um sicherzustellen, daß immer nur eine gewollte
Menge Spülwasser in den Magen läuft, sollte der Frischwasserbehälter mit einer Inhaltsmeßeinrichtung
versehen werden, z.B. mit einer Skala.
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Es ist möglich und zweckmäßig, den Zuführungsschlauch zwischen Mehrwegeventil
und Frischwasserbehälter zu durchtrennen und in der Trennstelle eine Flüssigkeitsmeßuhr
anzuordnen. So haben Arzt und Hilfsperson immer die Möglichkeit, die Menge Flüssigkeit,
die in den Magen einläuft, genau zu kontrollieren. Dabei sollte diese Flüssigkeitsmeßuhr
derart gestaltet sein, daß sie nach einer einstellbaren, gewollten Menge den weiteren
Wasserzulauf sperrt und erst nach erneuter Betätigung eine weitere eingestellte,
gewollte Menge durchläßt. Auf diesem Wege wird erreicht, daß immer nur eine gewollte
Menge Wasser in den Magen einläuft und der Arzt nicht immer die gewollte Menge an
der Inhaltsmeßeinrichtung im Frischwasserbehälter kontrollieren muß. Vorteilhaft
sollte sich die gewollte Menge auf einen Wert zwischen 150 und 500 ml einstellen
lassen. Die erstere Menge entspricht einer Spülmenge, welche üblicherweise bei Kindern,
die letztere Menge einer Spülmenge, welcher maximal bei Erwachsenen Anwendung findet.
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An der dritten Öffnung des Mehrwegeventils kann in vorteilhafter weiterer
Ausbildung der Erfindung ein Abführungsschlauch mit einem Ende angeschlossen sein,
dessen anderes Ende in einen Brauchwasserbehälter führt. Ist dieser Brauchwasserbehälter
mit einer Inhaltsmeßeinrichtung versehen, z.B. einer Skala, kann auf einfache Weise
kontrolliert werden, ob die gesamte in den Magen eingeführte Spülflüssigkeit auch
wieder abgelaufen ist und wenn nein, wie hoch die Differenz ist. Wird die Toleranzgrenze
überschritten, kann bei einer solchen Gestaltung die Magenspülung sofort eingestellt
werden.
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Es ist weiterhin möglich und vorteilhaft, eine Flüssigkeitsmeßuhr
zu verwenden, die sowohl die Menge der in den Magen eingeflossenen Flüssigkeit mißt,
als auch die Menge der aus dem Magen ausgeflossenen Flüssigkeit und die Differenz
dann anzeigt. Aus der nach jedem Spülvorgang ermittelten Differenz kann auf einfache
und wirksame Weise festgestellt werden, ob Spülwasser durch den Magen in den Dünndarm
läuft, demnach Giftstoffe in den Dünndarm verschleppt werden. Sollte eine Spülmengendifferenz
festgestellt werden, welche oberhalb einer Toleranzgrenze liegt, kann die Magenspülung
sofort eingestellt werden.
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Als Mehrwegeventil sollte ein solches benutzt werden, welches sich
in der Sperrstellung befindet, wenn es nicht betätigt wird und welches bei Druck-
oder Zugeinwirkung in die Abfluß- bzw. Zuflußstellung schaltet. Als zweckmäßig erwies
sich ein Mehrwegeventil, dessen Küken gegen den Zug bzw. den Druck einer Feder in
die Zufluß- -bzw. Abf lußstellung bringbar ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Figuren
und in den Unteransprüchen dargestellt, wobei bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale
und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen Weiterentwicklungen der Erfindung nach
dem Hauptanspruch sind.
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In den Figuren 1 bis 5 ist die Erfindung an einer Ausfüh-.
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rungsform beispielsweise dargestellt, ohne auf diese Ausführungsform
beschränkt zu sein.
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Fig. 1 zeigt schematisch die erfindungsgemäße Vorrichtung, Fig. 2
ein mögliches Mehrwe-geventil in der Sperrstellung, Fig. 3 ein mögliches Mehrwegeventil
in der Zuflußstellung, Fig. 4 ein mögliches Mehrwegeventil in der Abflußstel-
lung,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines Mehrwegeventils in der Sperrstellung.
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Der Patient 17 liegt auf einer zweckmäßig fahrbaren Liege 18 oder
einem fahrbaren Bett, welches am Kopfende abgesenkt ist, und zwar derart, daß der
Patient in einer Kopftieflage liegt, die gegenüber der Waagerechten um etwa 200
geneigt ist. Mehrwegeventil 1 und Flüssigkeitsmeßuhr 11 sollten auf einem fahrbaren
Stativ 19 angeordnet sein, vorzugsweise höhenverstellbar, damit die Höhe des Mehrwegeventils
entsprechend der Höhe des Kopfes des Patienten 17 einstellbar ist. Bei Gebrauch
wird dieses Stativ 19 am Kopfende des Patienten neben der Liege 18 bzw. dem Bett
aufgestellt. Auch der Brauchwasserbehälter 13 sollte fahrbar sein und nur eine solche
Höhe besitzen, daß das Brauchwasser aus dem Magen des Patienten 17 ohne Schwierigkeiten
in den Brauchwasserbehälter 13 fließen kann. Bei Gebrauch wird auch dieser Brauchwasserbehälter
13 am Kopfende des Patienten 17 neben der Liege 18 bzw. dem Bett aufgestellt.
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an Der Frischwasserbehälter 9 wird vorteilhaft einer nicht dargestellten
Wand aufgehängt, und zwar so hoch, daß das Frischwasser ohne Schwierigkeiten aus
dem Frischwasserbehälter 9 in den Magen des Patienten fließen kann. Selbstverständlich
ist es auch möglich, Frischwasserbehälter 9, Brauchwasserbehälter 13, Mehrwegeventil
1 und Flüssigkeitsmeßuhr 11 in einem gemeinsamen Gestell anzuordnen. Unten an dem
Frischwasserbehälter 9 ist der Zuführungsschlauch 8 mit einem Ende angeschlossen.
Dieser Zuführungsschlauch 8 führt vom Frischwasserbehälter 9 zum Einfluß der Flüssigkeitsmeßuhr
11 und vom Abfluß dieser Flüssigkeitsmeßuhr 11 zur ersten Öffnung 4 des Mehrwegeventils
1. Vom Frischwasserbehälter 9 zum Mehrwegeventil 1 sollte der Zuführungsschlauch
8 ständig fallen. Von der dritten Öffnung 6, der Abflußöffnung der Mehrwegeventils
führt der Abführungsschlauch 12 in den Brauchwserbehälter 13. Vom Mehrwegeventil
1 zum Brauchwasserbehälter 13 sollte der Abführungsschlauch
12
ständig fallen. An der zweiten Öffnung 5 der Magenöffnung des Mehrwegeventils ist
der Magenschlauch 7 mit einem Ende eingeschoben, dessen anderes Ende in den Magen
20 des Patienten 17 geschoben ist. Dieser Magenschlauch 7 sollte zwischen Mehrwegeventil
1 und Mund 21 des Patienten 17 ein Schauglas 22 aufweisen, damit der Arzt den Durchfluß
des Wassers ständig kontrollieren kann.
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Der Frischwasserbehälter 9 weist noch eine Inhaltsmeßeinrichtung,
z.B. eine Skala 10 auf, und der Brauchwasserbehälter 13 eine Inhaltsmeßeinrichtung,
z.B. eine Skala 14.
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So kann der Arzt nach jedem Spülvorgang die Differenz zwischen der
in den Magen 20 des Patienten 17- eingeführten Wassermenge und der aus dem Magen
20 zurückgelaufenen Wassermenge kontrollieren. Das Mehrwegeventil 1 kann, wie in
den Figuren 2 bis 4 schematisch dargestellt, konstruiert sein. Selbstverständlich
sind auch andere Konstruktionen möglich. In einem Gehäuse 23 befindet sich das Küken
15.
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Das Küken 15 ist oben mit einer Stange 24 verbunden, die durch die
Decke des Gehäuses führt und schwenkbar an einem Hebel 25 in Abstand von den beiden
Enden befestigt ist.
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Dieser Hebel 25 ist mit dem einen Ende schwenkbar am Gehäuse 23 befestigt
und trägt am anderen Ende einen Handgriff 26. Auf der Stange 24 ist zwischen Decke
des Gehäuses 23 und Hebel 25 eine Spiralfeder 16 angeordnet. Das Gehäuse 23 besitzt
eine erste Öffnung 4, nämlich die Zuflußöffnung, eine zweite Öffnung 5, nämlich
die Magenöff#-nung und eine dritte Öffnung 6, nämlich die Abflußöffnung.
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Das Küken 15 weist zwei Durchgänge, nämlich den Zuflußdurchgang zwischen
der ersten Öffnung 4 und der zweiten Öffnung 5, undden Abflußdurchgang zwischen
der zweiten Öffnung 5und der dritten Öffnung 6 auf. An die erste Öffnung 4 ist der
Zuführungsschlauch 8 angeschlossen, an die zweite Öffnung 5 der Magenschlauch und
an die dritte Öffnung 6 der Abführungsschlauch 12. Fig. 2 zeigt das Mehrwegeventil
1 in der Sperrstellung. Die Spiralfeder 16 ist entspannt.
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Der Zufluß durchgang liegt mit dem einen Ende vor- der dritten Öffnung
6. Das andere Ende ist durch die Wand des
Gehäuses 23 versperrt.
Der Abflußdurchgang liegt mit dem einen Ende vor der ersten Öffnung 4. Das andere
Ende ist ebenfalls durch die Wand des Gehäuses 23 versperrt. Die zweite Öffnung
5 des Gehäuses 23 ist durch die Wand des Kükens 15 verschlossen. Fig. 3 zeigt das
Mehrwegeventil 1 in der Zuflußstellung. Der Hebel 25 ist am Handgriff 26 hochgezogen.
Die Spiralfeder 16 ist auseinandergezogen und dadurch gespannt. Das Küken 15 befindet
sich in der oberen Stellung im Gehäuse 23. Der Zuflußdurchgang des Kükens 15 verbindet
die erste Öffnung 4 mit der zweiten Öffnung 5, so daß das Spülwasser aus dem Frischwasserbehälter
9 durch das Mehrwegeventil 1 in den Magen 20 des Patienten fließen kann. Ist die
gewollte Menge in den Magen des Patienten geflossen, läßt der Arzt den Handgriff
26 los. Die Feder 16 entspannt sich und drückt das Küken 15 sofort in die in Fig.
2 gezeigte Sperrstellung. Läßt also der Arzt aus irgendwelchen Gründen, gewollt
oder ungewollt, den Handgriff 26 los, wird die Magenspülung sofort unterbrochen.
Fig. 4 zeigt das Mehrwegeventil 1 in der Abflußstellung. Der Abflußdurchgang des
Kükens 15 verbindet die zweite Öffnung des Gehäuses 23 mit der dritten Öffnung 6.
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Das Spülwasser kann also aus dem Magen 20 des Patienten in den Brauchwasserbehälter
13 fließen. Das Küken 15 befindet sich hier in der unteren Stellung im Gehäuse 23.
Die Spiralfeder 16 ist mittels des Hebels 25 zusammengedrückt, also gespannt. Auch
aus dieser Stellung wird das Küken 15 durch die Spralfeder 16 sofort in die Sperrstellung
zurückgeführt, wenn der Arzt aus irgendwelchen Gründen den Handgriff 26 loslassen
muß. In der Zuflußstellung wird der Abf lußdurchgang des Kükens 15 und in der Abflußstellung
der Zuflußdurchgang des Kükens 15 an beiden Enden durch die Wand des Gehäuses 23
verschlossen.
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Um die Handhabung des Brauchwassertanks 13 zu vereinfachen, ist vorgesehen,
daß dieser an seiner Unterseite einen Ausguß 27 aufweist. Nach Beendigung der Magenspülung
wird demnach der Brauchwassertank 13 über einen im Boden be-
findlichen
Abfluß gefahren und der Ausguß 27 über einen nicht dargestellten Schieber geöffnet.
Das Mehrwegeventil 1 sollte von oben senkrecht betätigbar angeordnet sein.
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Auf den Hebel 25 einwirkende Kräfte bei der Betätigung des -Mehrwegeventils
1 wirken demnach in Richtung des fahrbaren Stativs 19, wodurch ein Kippen desselben
verhindgtwird.
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Zur Erhöhung der Sicherheit des Patienten sowie zur Erleichterung
der Arbeit des Arztes sollte die Flüssigkeitsmeßuhr 11 derart ausgeführt sein, daß
mit dieser gewollte Mengen einstellbar sind, nach welcher der Wasserzulauf durch
die Flüssigkeitsmeßuhr gesperrt wird. Gedacht ist dabei beispielsweise an einen
regelbaren Bereich von 150 bis 500ml. Die untere Grenze stellt dabei den Wert einer
Spülmenge dar, welche üblicherweise bei der Magenspülung von Kindern verwandt wird,
der obere Bereich eine solche, welche als maximale Spülmenge bei Erwachsenen vorgesehen
ist. Zudem sollte die Flüssigkeitsmeßuhr 1-1 mit einer Anzeige versehen sein, mit
der es möglich ist, die Anzahl der Spülportionen, mit welchen bereits gespült wurde
abzulesen.
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Figur 5 zeigt eine zweite Ausführungsform eines Mehrwegeventils in
der Sperrstellung. Die Ausführungsform gemäß Fig. 5 unterscheidet sich von der ersten
Variante gemäß den Figuren 2 bis 4 nur durch die Ausbildung des Kükens 15. Das Küken
15 nach Fig. 5 weist keinen separaten Zufluß- und Abflußd#rchgang zwischen den öffnungen
4 und 5 bzw. 5 und 6 gem. der Darstellung in den Figuren 2 bis 4 auf. Der Durchflußraum
zwischen den genannten Öffnungen einen 4,5 und 6 ist vielmehr durch kegelstumpfartigen
Hohlraum gebildet. In der in Fig. 5 dargestellten Sperrstellung ist nur die magenseitige
Öffnung 5 mit dem kegeistupfartigen Hohlraum verbunden, wo hingegen die Öffnung
4 und 6 durch das Küken 15 verschlossen sind. In der Zuflußstellung ist das Küken
15 nach oben gezogen, wodurch die Öffnung 4 und 5 über den kegelstupfartigen Raum
miteinander verbunden
sind. In der Abflußstellung ist das Küken
15 nach unten geführt, wodurch die öffnungen 5 und 6 über den kegelstumpfartigen
Raum miteinander verbunden sind. Die Ausbildung gemäß der zweiten Variante hat den
Vorteil, daß eine Verstopfung des Durchganges zwischen den Öffnungen 5 und 6, beispielsweise
durch Tablettenreste oder dgl.
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nahezu ausgeschlossen ist.
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