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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Öffnen von Faserballen, insbesondere von hartgepreßten Baumwollballen, mittels einer das Fasergut an dem Ballen von oben her abnehmenden, auf und ab bewegbaren Greifeinrichtung, deren Greiferfinger tragende Greiferarme nach Art einer Zange wirksam sind, unter Verwendung einer Anordnung, bei der die Greiferarme an mit einem Träger verbundenen Streben hängend gelenkig vorgesehen und an ihren zueinander gekehrten Enden an einer quer verlaufenden Achse angelenkt sind, und zwischen dem Träger und der Querachse eine in der Länge verstellbare Vorrichtung angeordnet ist.
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Eine Öffnungsvorrichtung zum Loslösen von Fasern von einem Faserballen ist durch die DE-PS 12 45 815 bekannt. Hierbei ist jede Reihe der Greiferfinger mit einer Welle verbunden und die Wellen sind in einem Balken gelagert, der an Gleitstangen geführt und auf und nieder bewegt werden kann. Jede Welle weist einen radial abstehenden Arm auf, an dem eine Lasche gelenkig angreift, wobei die Laschen jeder Welle an einer gemeinsamen Stange angelenkt sind. Durch eine Aufwärts- und Abwärtsbewegung der Stange werden die Wellen gegeneinander verdreht und somit die paarweise angeordneten Greiferfinger geöffnet oder geschlossen. Beim Absenken der Greifervorrichtung stehen die Greiferfinger nahezu senkrecht und veranlassen in dieser Lage einen mehr oder weniger tiefen Einstich in den Faserballen, wobei die Greiferpaare die Öffnungsstellung einnehmen. Durch Niederdrücken der Stange werden die in die obere Faserschicht des Faserballens eingedrungenen Greiferfinger mehr oder weniger geschlossen. Dabei wird die zwischen den Greiferpaaren liegende Faserschicht geklemmt, vom Ballen losgelöst und bei Aufwärtsbewegung der Greifvorrichtung vom Ballen abgehoben. Mittels Niederhalter soll dabei verhindert werden, daß von der Greifvorrichtung ein über die ganze Ballenoberfläche reichender Fladen abgehoben wird. Auf diese Weise werden nacheinander Faserstreifen aus dem Ballen abgehoben. Für das Herauslösen der Faserstreifen ist ein mehr oder weniger tiefes Einstechen der Greiferfinger erforderlich.
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Die DE-OS 14 81 842 beschreibt eine Greiferanlage zum Versetzen von Erntegut, bei der der Greifer über ein Seil oder eine Kette an einer längs einer Laufschiene verschiebbaren Laufkatze angehängt ist und eine Traverse und einen Kopf aufweist, zwischen welchen Teilen das Seil über Seilrollen an der Traverse und dem Kopf nach Art eines Flaschenzuges auf und nieder bewegt werden kann. Von der Seilrolle der Traverse führt und das Seil sodann längs der Laufschiene der Katze auf eine Seiltrommel, auf der das freie Ende aufgewickelt wird, während das Anfangsende an der Katze befestigt ist. Bei einer solchen Ausbildung der zwischen Kopf und der Traverse befindlichen, in der Länge verstellbaren Greifvorrichtung erfolgt beim Schließen der Greiferfinger sogleich eine Höhenverstellung des Kopfes, bis der Kopf über den ganzen Schließvorgang an der Laufkatze zur Anlage kommt. Die Greiferfinger führen also eine kombinierte Dreh-Schub-Bewegung in der Höhe aus. Eine solche Greiferanlage ist lediglich zum Versetzen von Erntegut verwendbar, das als abgeworfenes loses Schüttgut vorhanden ist, z. B. mit einem Wagen an eine Abladestelle angefahren wird, bevor es der Greifer aufnehmen soll. Ein Öffnen von Faserballen, insbesondere hartgepreßten Baumwollballen ist mit einer solchen Greiferanlage nicht durchführbar. Außerdem benötigt die bekannte Greiferanlage eine Vielzahl von Riegeln, Klauen, Haltestangen u. dgl., deren Bewegung und Betätigung besonderer Steuerorgane bedürfen. Beispielsweise kann der Greifer im geöffneten Zustand nur verbleiben, wenn er durch einen Riegel gehalten wird. Das gleiche gilt für das Halten der am Seilzug hängenden Greiferanlage in der oberen Stellung, um eine Öffnungsbewegung der Greiferfinger bewirken zu können.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Öffnungsvorrichtung der anfangs genannten Art zu schaffen, mit der Faserballen, insbesondere hartgepreßte Ballen, lagenweise aufgelöst werden können und die Greifeinrichtung von einfacher Bauart ist und zuverlässig arbeitet. Die Erfindung zeichnet sich bei der anfangs genannten Öffnungsvorrichtung dadurch aus, daß die in der Länge verstellbare Vorrichtung eine mit einem Druckmedium betriebene Kolben-Zylinder-Einheit ist, die an dem Träger befestigt ist und an der Querachse gelenkig angreift und die alleinige Verbindung zwischen Träger und Querachse ist.
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Die druckmittelbetriebene Kolben-Zylinder-Einheit innerhalb des Gelenkviereckes der Greifeinrichtung ermöglicht es, hartgepreßte Faserballen leicht öffnen zu können. Bei der Schließbewegung führen die Greiferfinger lediglich eine Dreh- bzw. Schwenkbewegung aus und sind somit imstande, den hartgepreßten Faserballen streifen- bzw. lagenweise öffnen bzw. auflösen zu können. Eine Hubbewegung der Greifeinrichtung ist mit der Schließbewegung der Greiferfinger nicht verbunden, so daß die Greiferfinger durch ihre reine Drehbewegung in den Faserballen von der Seite einstechen können. Man erzielt ein schonendes Abnehmen von Faserstreifen von den Faserpreßballen. Hierbei werden Fasern nicht unnötig zerrissen, vielmehr können sich die Lagen voneinander lösen, ohne daß viel Kurzfasern anfallen. Die Öffnungsvorrichtung der Erfindung ist einfach im Aufbau, leicht zu bedienen und sehr leistungsfähig. Besondere Steuerorgane für das Halten der Greiferfinger in jeder beliebigen Lage entfallen. Das Öffnen der hartgepreßten Faserballen kann zielstrebig und genau vorgenommen werden.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Träger als Schlitten ausgebildet und kann an einer Säule auf und ab bewegt werden. Außerdem ist der Träger mittels eines Wagens längs der Ballenreihe verfahrbar.
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Der Zylinder der Kolben-Zylinder-Einheit ist fest an dem Träger angebracht, während die Kolbenstange mit der Querachse verbunden ist, an der die Greiferarme angelenkt sind.
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Zweckmäßig weist der Träger eine von der Schließvorrichtung der Greifeinrichtung unabhängige Taststange auf, deren freies Ende höhenverstellbar vorgesehen sein kann.
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Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels nachstehend erläutert.
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Die einzige Figur zeigt eine Ansicht des Aufbaues der Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung für Faserballen im Schema.
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Die Vorrichtung 1 zum Öffnen von Faserballen 2, insbesondere hartgepreßten Baumwollballen, weist einen Träger 3 auf, der als Schlitten ausgebildet sein kann und an einer Säule 4 in Richtung des Pfeiles 5 auf und ab bewegt werden kann. Hierbei kann der Träger 3 an einem Wagen 6 angeordnet sein, der mittels der Laufräder 7 längs einer Schiene 8 hin- und hergefahren werden kann, die parallel zu der Reihe der Ballen 2 verläuft.
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An dem Träger 3 sind Streben 10 bei 11 angelenkt, die mit Greiferarmen 12 bei 13 gelenkig verbunden sind. Von den Greiferarmen 12 gehen Greiferfinger 14 in einem mehr oder weniger gebogenen Verlauf ab und sind mit den Greiferarmen 12 fest bzw. auswechselbar verbunden. Die Greiferarme 12 sind mit ihren zueinander gekehrten Enden bei 15 miteinander angelenkt. Zwischen dem Träger 3 bzw. dem Schlitten und der für beide Greiferarme 12 gemeinsamen Anlenkachse 15 ist eine in der Länge verstellbare Vorrichtung 16 vorgesehen. Diese Verstellvorrichtung 16 ist eine mittels eines Druckmittels, z. B. Druckluft, betätigbare Kolben- Zylinder-Einheit. Dabei ist der Zylinder 17 fest an dem Träger 3 angebracht, während die Kolbenstange 18 an der gemeinsamen Gelenkachse 15 angreift. Die Verstellvorrichtung 16 ragt über die Greiferarme 12 nicht hinaus, sondern endet unmittelbar an der gemeinsamen Gelenkachse 15. Die Betätigung der Greifereinrichtung 1, d. h. das Öffnen und Schließen der Greiferarme 12 mit den Greiferfingern 14, erfolgt mittels der Verstellvorrichtung 16, wobei der Träger 3 eine vorbestimmte Höhe einnimmt und in dieser Höhe verbleibt.
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Der Gestängemechanismus ist so eingerichtet, daß die Streben 10 eine größere Länge aufweisen als die Greiferarme 12. Ferner sind die Streben 10 an den Greiferarmen 12 zwischen deren Enden angelenkt. Die Greiferarme 12 können mit stangenförmigen Kopfteilen 12 a versehen sein, an denen die Greiferfinger 14 hintereinander gereiht angeordnet sind. Auf diese Weise läßt sich ein Ballen 2 über seine ganze Tiefe erfassen. Zur Festlegung der Höhe des Trägers 3 beim Schließen der Greifeinrichtung 1 kann an dem Träger 3 eine von der Schließvorrichtung unabhängige Taststange 20 angeordnet sein, deren freies Ende höhenverstellbar vorgesehen ist.
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Zum Öffnen eines Preßballens 2 wird der Träger 3 mit der Greifeinrichtung 1 bis zu einer vorbestimmten Höhe, z. B. in Höhe 21, an der Säule 4 heruntergefahren, was durch einen Seilzug 22 erfolgen kann. Der Träger 3 verbleibt während der weiteren Arbeitsvorgänge unverändert in dieser Stellung. Danach wird die Verstellvorrichtung 16 , d. h. die pneumatische Kolben-Zylinder-Einheit 17, 18, betätigt. Der Kolben 18 wird in den Zylinder 17 eingezogen, wodurch die Anlenkachse 15 von dem Ballen 2 weg zum stillstehenden Träger 3 hochgezogen wird und die Greiferarme 12 in Richtung zur Horizontalen bewegt werden und die Streben 10 entsprechend auseinanderspreizen. Die Spitzen der Greiferfinger 14 verlaufen bei der Schließbewegung auf einem äußerst schwach gekrümmten Bogen, der sich nur wenig von einer waagerechten Linie abhebt. Die Spitzen der Greiferfinger 14 gelangen hierbei zwischen zwei Lagen des lagenförmigen Aufbaus des Preßballens 2 und heben die obere Lage von der darunter befindlichen Lage sorgfältig ab, bis der lagenmäßige Faserstreifen zwischen den geschlossenen Greiferfingern 14 von dem Preßballen 2 abgezogen ist und auf den Greiferfingern 14 ruht. Danach wird der Träger 3 an der Säule 4 hochgefahren und kann mittels des Wagens 6 an ein Ende der Ballenreihe verfahren werden, wo die Faserlage durch Öffnen der Greiferfinger 14 an einer vorbestimmten Stelle abgeworfen werden kann.