DE3122497C2 - - Google Patents
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Description
Leitfähige Verbundfäden werden in Kombination mit anderen
Fäden verwendet, um eine antistatische Wirkung zu erzielen.
In der US-PS 41 85 137 werden Verbundfäden beschrieben, bei
denen ein Kern aus einem thermoplastischen Polymer, in welchem
Zinkoxid, Kupferoxid, Silberoxid oder Graphit dispergiert
ist, von einem Mantel aus einem faserbildenden thermoplastischen
Polymer umgeben ist. In den US-PS 42 16 264
und 43 09 479 werden leitfähige Verbundfäden beschrieben,
bei denen die leitfähige Komponente aus einer Mischung aus
einem faserbildenden Polymer und leitfähigem Ruß besteht.
Diese Fäden sind jedoch durch die in ihnen enthaltenen Komponenten
gefärbt, im Falle von Ruß schwarz oder grau, und
das Aussehen von daraus hergestellten Geweben oder Gewirken
ist wenig attraktiv, so daß die Anwendbarkeit insgesamt beschränkt
ist.
Hinsichtlich Metallteilchen ist es sehr schwierig, solche
mit einer Korngröße von weniger als 1 µm, und insbesondere
weniger als 0,5 µm, herzustellen und deshalb sind
ultrafeine Teilchen sehr teuer und in ihrer praktischen
Handhabung sehr schlecht. Darüber hinaus verschmelzen
und verbinden (versintern) sich Metallteilchen kleiner
Korngröße bei hohen Temperaturen und hohen Drücken
beim Schmelzspinnen und werden als rauhe Teilchen oder
Metallmassen abgetrennt und es ist dann sehr schwierig,
solche Gemische im Schmelzverbund zu erspinnen.
Aufgabe der Erfindung ist es, leitfähige Verbundfäden
zu zeigen, die im wesentlichen nicht gefärbt sind und
die eine ausgezeichnete Leitfähigkeit und antistatische
Eigenschaften aufweisen. Verbunden mit dieser Aufgabe
ist es, ein Verfahren zur leichten technischen Herstellung
solcher Verbundfäden zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird durch leitfähige Verbundfäden gemäß
Anspruch 1 und das Verfahren gemäß Anspruch 13 gelöst.
Die für die leitfähige Komponente (2) verwendbaren Polymeren
sind Bindemittel für leitfähige Metalloxidteilchen
und sind nicht besonders begrenzt. Zu den thermoplastischen
Polymeren gehören beispielsweise Polyamide,
wie Nylon-6, Nylon-11, Nylon-12, Nylon-66, Nylon-610
und Nylon-612, Polyester wie Polyethylenterephthalat,
Polybutylenterephthalat, Polyethylenoxybenzoat, Polyolefine,
wie Polyethylen oder Polypropylen, Polyether,
wie Polymethylenoxid, Polyethylenoxid und Polybutylenoxid,
Vinylpolymere, wie Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid
und Polystyrol, Polykarbonate und Copolymere
und Gemische, die hauptsächlich aus diesen Polymeren
bestehen. Zu den lösungsmittellöslichen Polymeren gehören
Acrylpolymere mit wenigstens 85 Gew.-% Acrylnitril,
Modacrylpolymere, enthaltend 35 bis 85 Gew.-% Acrylnitril,
Cellulosepolymere, wie Cellulose, Celluloseacetat,
Vinylalkoholpolymere, wie Polyvinylalkohol und dessen
Verseifungsprodukte, und Polyurethane, Polyharnstoff,
Copolymere oder Mischungen, die hauptsächlich aus diesen
Polymeren bestehen.
Aufgrund der Leitfähigkeit werden von diesen Polymeren
solche mit einer Kristallinität von nicht weniger als
40%, und insbesondere nicht weniger als 50%, und
noch bevorzugter nicht weniger als 60%, bevorzugt.
Die vorerwähnten Polyamide, Polyester und Acrylpolymere
haben eine Kristallinität von etwa 40 bis 50%, und
Polymere mit einer Kristallinität von nicht weniger als
60% sind Polyolefine, wie kristallines Polyethylen,
kristallines Polypropylen, Polyether, wie Polymethylenoxid,
Polyethylenoxid, lineare Polyester, wie Polyethylenadipat,
Polyethylensebakat, Polycaprolakton,
Polykarbonate, Polyvinylalkohol und Cellulose.
Als erfindungsgemäß verwendbare faserbildende Polymere
in der Komponente (1) kann man Polymere verwenden, die
aus der Schmelze trocken oder naß versponnen
werden; beispielsweise kann man von den vorerwähnten
thermoplastischen Polymeren und lösungsmittellöslichen
Polymeren faserbildende Polymere verwenden. Bevorzugt
werden als faserbildende Polymere Polyamide, Polyester
und Acrylpolymere. Den faserbildenden Polymeren können
verschiedene Additive, wie Mattierungsmittel, Pigmente,
Farbstoffe, Stabilisatoren, Antistatika (Polyalkylenoxide,
verschiedene oberflächenaktive Mittel), zugegeben
werden.
Die mit leitfähigem Zinnoxid überzogenen Titanoxidteilchen
werden nachfolgend als "leitfähige Metalloxidteilchen"
bezeichnet.
Die Leitfähigkeit der leitfähigen Metalloxidteilchen
beträgt vorzugsweise nicht mehr als 10⁴ Ω · cm,
insbesondere nicht mehr als 10² Ω · cm, und ganz
besonders bevorzugt nicht mehr als 10¹ Ω · cm.
Teilchen mit 10² Ω · cm bis 10-2 Ω · cm sind erhältlich
und können für die vorliegende Erfindung verwendet werden
(die Teilchen mit einer besseren Leitfähigkeit werden
bevorzugt). Der spezifische Widerstand (Volumenwiderstand)
wird gemessen, indem man 5 g einer Probe in
einen Zylinder eines Isolators mit einem Durchmesser
von 1 cm gibt und 200 kg Druck auf den Zylinder vom unteren
Teil mittels eines Kolbens ausübt und eine direkte
Spannung (beispielsweise 0,001 bis 1000 V eines Stromes
mit weniger als 1 mA) anlegt.
Die leitfähigen Metalloxidteilchen haben vorzugsweise
eine Reflexion von nicht weniger als 40 und vorzugsweise
nicht weniger als 50, und ganz besonders nicht weniger
als 60%. Titanoxidteilchen, die mit leitfähigem Zinnoxid
überzogen sind, können eine Reflexion von 60 bis
90% haben. Die Reflexion von Rußteilchen beträgt dagegen nur etwa
10% und die Reflexion von metallischen Eisenspänen
(durchschnittliche Korngröße 0,05 µm) beträgt etwa 20%.
Die leitfähigen Metalloxidteilchen müssen eine kleine
Korngröße haben. Teilchen mit einer durchschnittlichen
Korngröße von 1 bis 2 µm sind verwendbar, aber im allgemeinen
verwendet man eine Durchschnittskorngröße
von nicht mehr als 1 µm und insbesondere nicht mehr als
0,5 µm und ganz besonders bevorzugt, nicht mehr als
0,3 µm. Mischt man mit einem Bindepolymer, dann ergibt
eine kleinere Korngröße eine höhere Leitfähigkeit bei
einem niedrigeren Mischungsverhältnis.
Die leitfähige Schicht muß eine ausreichende Leitfähigkeit
haben. Im allgemeinen soll die leitfähige
Schicht einen Widerstand von nicht mehr als 10⁷ Ω · cm
und insbesondere nicht mehr als 10⁶ Ω · cm haben, wobei
ein spezifischer Widerstand von nicht mehr als 10⁴ Ω · cm
bevorzugt wird und ganz besonders ein solcher, von
nicht mehr als 10² Ω · cm.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird auf die
Figuren verwiesen.
Fig. 1 zeigt die Beziehung zwischen dem spezifischen
Widerstand und dem Mischungsverhältnis
der leitfähigen Metalloxidteilchen
und einem Polymer (Binder);
Fig. 2 bis 17 zeigen Querschnitte von leitfähigen
Verbundfäden, gemäß der Erfindung; und
Fig. 18 zeigt die Beziehung des Streckverhältnisses
zu dem spezifischen Widerstand
und der aufgegebenen Spannung bei den
leitfähigen Verbundfäden.
Fig. 1 zeigt die Beziehung zwischen dem spezifischen
Widerstand und dem Mischverhältnis der leitfähigen
Metalloxidteilchen zu dem Polymer (Binder). In Kurve
C₁ wird eine Ausführungsform eines Gemisches aus leitfähigen
Teilchen mit einer Korngröße von 0,25 µm und
einem nichtkristallinen Polymer (Polypropylenoxid) gezeigt.
Aus Kurve C₁ wird ersichtlich, daß bei Verwendung
eines nichtkristallinen Polymeren das Mischungsverhältnis
der leitfähigen Teilchen nicht beachtlich erhöht
werden soll (nicht weniger als 80%), denn in
einem solchen Fall verliert das Gemisch die Fluidität
und das Verspinnen wird schwierig oder undurchführbar.
In Fig. 1 zeigen die durchgezogenen Linien die Zone,
in welcher eine Mischung in der Wärme fließt, und die
gestrichelten Linien zeigen die Zone, in welcher ein
Fließen auch in der Wärme schwierig wird. Das heißt,
daß der Punkt M die obere Grenze des Mischungsverhältnisses
darstellt, bei welcher die Mischung noch
durch Erwärmen fließfähig ist, und wenn das Mischungsverhältnis
größer als diese Grenze ist, muß eine
niedrigviskose Substanz, d. h. ein Fluiditätsverbesserungsmittel,
z. B. ein Lösungsmittel oder ein Weichmacher
und dergleichen, zugegeben werden.
Die Kurve C₂ zeigt eine Ausführungsform für ein Gemisch
aus leitfähigen Teilchen mit einer Korngröße von 0,25 µm
und einem hochkristallinen Polymer (Polyethylen) und
dieses Gemisch zeigt eine befriedigende Leitfähigkeit in
einem Mischungsverhältnis von nicht weniger als 60%.
Die Kurve C₄ ist eine Ausführungsform, bei welcher die
Beziehung des Mischungsverhältnisses der leitfähigen
Teilchen mit einer Korngröße von 0,01 µm und einem hochkristallinen
Polymer (Polyethylen) zu dem spezifischen
Widerstand gezeigt wird. Wenn die Korngröße sehr klein
ist, so zeigt Fig. 1, daß man eine ausgezeichnete
Leitfähigkeit auch bei einem niedrigen Mischungsverhältnis
(30 bis 55%) erhält. Der Grund dafür, warum
Teilchen mit kleiner Korngröße eine hohe Leitfähigkeit
aufweisen, beruht wahrscheinlich auf der Tatsache, daß
diese Teilchen leicht eine Kettenstruktur bilden. Andererseits
agglomerisieren die Teilchen mit kleiner Teilchengröße
sehr leicht und es ist sehr schwierig, sie in
das Polymer zu dispergieren (gleichförmig einzumischen)
und die erhaltenen Mischungen enthalten häufig Massen,
bei denen die Teilchen agglomeriert sind und die Fluidität
und Spinnbarkeit schlecht ist.
In Kurve C₃ wird eine Ausführungsform gezeigt, bei der
eine Mischung von gemischten Teilchen aus Teilchen mit
einer Korngröße von 0,25 µm und Teilchen mit einer
Korngröße von 0,01 µm im Verhältnis 1 : 1 mit einem
hochkristallinen Polymer (Polyethylen) vorliegt, und
die Stellungen liegen zwischen der Kurve C₂ und C₄ und
zeigen das Durchschnittsverhalten der beiden Teilchenarten.
In diesem Mischteilchensystem werden die Leitfähigkeit
und die Fluidität ziemlich gut verbessert, aber
es bleibt das Problem hinsichtlich der Schwierigkeit,
gleichmäßige Dispersionen zu erhalten und der Verspinnbarkeit.
Das Verhalten der Teilchen mit einer Korngröße von
0,05 bis 0,12 µm ist ähnlich wie bei dem vorerwähnten
Mischsystem aus Teilchen von 0,25 µm und Teilchen von
0,01 µm, und liegt zwischen beiden dieser Teilchen und
die Leitfähigkeit ist ausgezeichnet, aber eine gleichmäßige
Dispergierung ist schwierig und die Spinnbarkeit
ist schlecht.
Teilchen mit einer Korngröße von etwa 0,25 µm, d. h.
von 0,13 bis 0,45 µm und insbesondere 0,15 bis 0,35 µm,
sind besonders gut geeignet, weil sie sich leicht in
das Polymer dispergieren lassen, weil sie sehr gleichmäßig
sind und eine hohe Fluidität und Verspinnbarkeit
in den Mischungen ergeben und deswegen leicht gehandhabt
werden können.
Der Ausdruck "Korngröße" wie er hier verwendet wird,
bedeutet "Gewichtsdurchschnittsdurchmesser von einzelnen
Teilchen". Eine Probe wird unter einem Elektronenmikroskop
untersucht und in einzelne Teilchen aufgetrennt und die
Durchmesser (Mittelwerte aus dem längsten Durchmesser und
dem kürzesten Durchmesser) einer großen Anzahl von etwa
1000 Teilchen werden gemessen und in Einheiten von
0,01 µm klassifiziert, um die Korngrößenverteilung
zu bestimmen, und dann wird die gewichtsdurchschnittliche
Korngröße gemäß den folgenden Gleichungen (I)
und (II) berechnet.
worin bedeuten:
Ni = Anzahl der Teilchen, klassifiziert in Nr. i
Wi = Gewicht der Teilchen, klassifiziert in Nr. i,
Ni = Anzahl der Teilchen, klassifiziert in Nr. i
Wi = Gewicht der Teilchen, klassifiziert in Nr. i,
worin bedeuten:
ρ
= Dichte der Teilchen
D
= Durchmesser der Teilchen.
Das Mischungsverhältnis von leitfähigen Metalloxidteilchen
in der leitfähigen Komponente variiert je nach der
Leitfähigkeit, der Reinheit, dem Aufbau, der Korngröße
und der Kettenbildungsfähigkeit der Teilchen und den
Eigenschaften, der Art und der Kristallinität des Polymeren,
aber es liegt im allgemeinen im Bereich von
30 bis 85 Gew.-%, vorzugsweise 40 bis 80 Gew.-%, und wenn
das Mischungsverhältnis 80 Gew.-% übersteigt, nimmt die
Fluidität ab und man muß ein Fluiditätsverbesserungsmittel
(niedrigviskose Substanz) verwenden.
Außer den leitfähigen Metalloxidteilchen können fremde
leitfähige Teilchen zur Verbesserung der Dispergierbarkeit,
der Leitfähigkeit und der Verspinnbarkeit
der Teilchen zugegeben werden. Beispielsweise kann man
Teilchen aus Kupfer, Silber, Nickel, Eisen, Aluminium
und anderen Metallen, einmischen. Falls solche Teilchen
verwendet werden, kann das Mischungsverhältnis
der leitfähigen Metalloxidteilchen kleiner als im oben
beschriebenen Bereich sein, aber die Hauptkomponente
(nicht weniger als 50%) der leitfähigen Teilchen sind
durch die leitfähigen Metalloxidteilchen gegeben.
Zu der leitfähigen Komponente kann man ein Dispergiermittel
zugeben (beispielsweise Wachs, Polyalkylenoxid,
verschiedene oberflächenaktive Mittel, organische Elektrolyte),
Färbungsmittel, Pigmente, Stabilisatoren,
ein Fluiditätsverbesserungsmittel
und andere Additive.
Das Verbundspinnen der leitfähigen Komponente
(2) mit der nichtleitfähigen Komponente (1) kann in bekannter
Weise erfolgen.
Fig. 2 bis 17 zeigen Querschnitte und bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Verbundfäden. In
diesen Figuren ist die Ziffer 1 die nichtleitfähige
Komponente und die Ziffer 2 eine leitfähige Komponente.
Fig. 2 bis 5 zeigen Ausführungsformen des Mantel-Kern-
Verbundfasertyps, wobei Fig. 2 ein konzentrischer Typ,
Fig. 3 ein nicht kreisförmiger Kerntyp, Fig. 4 ein
Vielkerntyp und Fig. 5 ein mehrschichtiger Kerntyp
ist. In Fig. 5 ist ein Kern 1′ von einem weiteren
Kern 2 umgeben, und die Schichten 1 und 1′ können aus
gleichen oder verschiedenen Polymeren bestehen.
Fig. 6 bis 12 zeigen Seite-an-Seite-Ausführungsformen.
Fig. 7 ist ein Mehrfach-Seite-an-Seite-Typ, Fig. 8
zeigt eine Ausführungsform, bei welcher eine leitfähige
Komponente in linearer Form eingefügt ist. Fig. 9 ist
eine Ausführungsform, bei der eine leitfähige Komponente
in Kurvenform eingefügt ist. Fig. 10 ist eine Ausführungsform,
bei der eine leitfähige Komponente verzweigter
Form eingefügt ist, Fig. 11 ist eine Ausführungsform,
bei der eine leitfähige Komponente in Schlüssellochform
verbundgesponnen wird, und Fig. 12 ist eine Ausführungsform,
bei der eine leitfähige Komponente in Blumenvasenform
verbundgesponnen wurde.
Fig. 13 ist eine Ausführungsform mit drei Verbundschichten,
Fig. 14 eine Ausführungsform, bei der eine
leitfähige Komponente in Radialform verbundversponnen
wurde, und Fig. 15 eine Ausführungsform mit einer vielschichtigen
Verbundfasern. Fig. 16 ist eine Ausführungsform,
bei der nicht-kreisförmige Mehrfach-Kern-leitfähige
Komponenten exzentrisch angeordnet sind und
Fig. 17 ist eine Ausführungsform, bei der eine leitfähige
Komponente aus der Faseroberfläche herausragt,
indem man die in Fig. 16 gezeigte Faser einem Falschdrallverfahren
unterwirft und in diesem Fall können die
leitfähigen Komponenten 2 und 2′ verschieden sein.
Im allgemeinen ist bei Mantel-Kern-Verbundfäden, bei
denen die leitfähige Komponente der Kern ist, die
Schutzwirkung der leitfähigen Komponente durch die
nichtleitfähige Komponente groß, weil die leitfähige
Komponente nicht der Oberfläche ausgesetzt ist, und
deshalb liegt der Nachteil vor, daß die antistatischen
Eigenschaften manchmal schlecht sind.
Andererseits ist bei dem Seite-an-Seite-Typ die leitfähige
Komponente der Oberfläche ausgesetzt, so daß
ausgezeichnete, antistatische Eigenschaften vorliegen,
aber der Schutz der leitfähigen Komponente durch
die nichtleitfähige Komponente ist schlecht. Bei den
Ausführungsformen, wie sie in den Fig. 8 bis 15
gezeigt werden und bei denen die leitfähige Komponente
in einer dünnschichtigen Form eingefügt ist oder von
der nichtleitfähigen Komponente (z. B. nicht mehr als 70%
und insbesondere nicht mehr als 80%) umgeben ist, sind
die Schutzwirkung und die antistatischen Eigenschaften
sehr gut und diese Ausführungsformen werden bevorzugt.
Das Flächenverhältnis, d. h. das Verbundverhältnis,
ausgedrückt durch den Platz, den die leitfähige Komponente
im Querschnitt der Verbundfaser einnimmt, ist nicht
besonders begrenzt für die Erreichung der Ziele der
vorliegenden Erfindung, aber es liegt vorzugsweise bei
etwa 1 bis 80 und insbesondere 3 bis 60%.
Nachfolgend werden Erläuterungen hinsichtlich der
leitfähigen Verbundfäden gemäß der Erfindung gegeben.
Als Polymere mit einer Kristallinität von nicht weniger
als 60%, die für die leitfähige Komponente geeignet
sind, kommen hochkristalline Polyolefine, Polyether,
Polyester, Polykarbonate, Polyvinylalkohole und Cellulose
in Frage. Von diesen hochkristallinen Polymeren
gibt es einige, die aus praktischen Gründen weniger
gut sind, wegen ihrer Wasserlöslichkeit und des niedrigen
Schmelzpunktes, aber diese Polymere sind dann geeignet,
wenn die hergestellten Gegenstände bei niedrigen
Temperaturen verwendet oder Wasser nicht ausgesetzt
werden.
Polyamide, Polyester und Polyacrylnitrile, die als
Polymere für die nichtleitfähige Komponente geeignet
sind, haben eine schlechte Affinität zu den hochkristallinen
Polymeren, wie sie für die leitfähige
Komponente geeignet sind, und die gegenseitigen Bindungseigenschaften
beim Verbundspinnen sind schlecht
und eine Auftrennung beim Strecken ist hier möglich.
Um ein solches Auftrennen der beiden Komponenten zu
vermeiden, kann man das Verbundspinnen so durchführen,
daß die leitfähige Komponente der Kern und die
Schutzkomponente der Mantel ist, jedoch sind leitfähige
Verbundfasern, bei denen die leitfähige Komponente
nicht der Faseroberfläche ausgesetzt ist, hinsichtlich
der antistatischen Eigenschaften häufig weniger gut
und noch verbesserungsfähig.
In den Fig. 8 bis 12 werden Beispiele von Verbundfäden
gezeigt, bei denen die antistatischen Eigenschaften
und die Auftrennung der beiden Komponenten verbessert
sind und bei denen die leitfähige Komponente 2 der
Oberfläche ausgesetzt ist (d. h. daß die leitfähige
Komponente 2 einen Teil der Oberfläche der Faser einnimmt).
Weiterhin wird die leitfähige Komponente eingebaut,
wobei im wesentlichen eine gleiche Breite zum
inneren Teil der Schutzkomponente vorliegt, oder wobei
sich die Breite vergrößert, so daß die leitfähige
Komponente 2 und die nichtleitfähige Komponente 1 sich
praktisch nicht auftrennen und selbst wenn eine gewisse
Auftrennung zwischen diesen Komponenten erfolgt, werden
die Komponenten doch nicht vollständig voneinander
getrennt.
Die Querschnittsform der leitfähigen Komponente 2 kann
linear sein, wie dies in Fig. 8 gezeigt wird, oder
zick-zack-förmig, wie dies in Fig. 9 gezeigt wird, oder
andere Kurven oder verzweigte Formen aufweisen, wie
in Fig. 10. Verbundfäden, bei denen die leitfähigen
Komponenten sich in ihrer Breite zum inneren Teil vergrößern,
werden in Fig. 11 und 12 gezeigt und sind
bevorzugt. In Fig. 12 breitet sich die leitfähige Komponente
in Richtung des inneren Teils von einem Halsteil
aus und dadurch wird eine Auftrennung beider Komponenten
befriedigend verhindert.
Die Beständigkeit gegen eine Auftrennung oder Abtrennung
der beiden Komponenten nimmt im Verhältnis der Bindungsfläche
zu. Es ist wünschenswert, daß die leitfähige
Komponente bis zu einem gewissen Grad tief eingefügt ist.
Beispielsweise beträgt bei den Fig. 8 bis 12 die Länge
der eingesetzten Komponente etwa die Hälfte des Durchmessers
der Faser. Die eingefügte Länge ist vorzugsweise
ein Fünftel bis vier Fünftel, und vorzugsweise ein Viertel
bis drei Viertel des Durchmessers (bei nicht-kreisförmigen
Fasern, entsprechend dem Durchmesser eines Kreises
mit gleicher Fläche).
Bei den Verbundfäden mit verbesserter Nichtauftrennbarkeit
ist das Verbundverhältnis (d. h. das Verhältnis, wie
es im Querschnitt ersichtlich wird) der leitfähigen Komponente
nicht festgelegt, aber es liegt im allgemeinen
bevorzugt bei etwa 1 bis 40% und insbesondere 2 bis
20%, und noch bevorzugter bei 3 bis 10%. Das Verbundverhältnis
bei der Ausführungsform der Fig. 8 beträgt
etwa 2,5%.
Der ungeschützte Anteil, d. h. das Verhältnis der Oberfläche
der leitfähigen Komponente in der Verbundfaser,
bei der Verbesserung der Auftrennung vorliegt, beträgt
nicht mehr als 30% und selbst wenn der Freilegungsgrad
klein ist, variieren die antistatischen Eigenschaften
nicht wesentlich und die Nichtauftrennbarkeit wird erheblich
verbessert. Im allgemeinen beträgt das Freilegungsverhältnis
nicht mehr als 20%, vorzugsweise nicht mehr als
10% und insbesondere 1 bis 7%. In den Ausführungsformen
der Fig. 8 bis 11 beträgt das Freilegungsverhältnis
etwa 2 bis 5%.
Die in den Fig. 8 bis 12 gezeigten Verbundstrukturen,
bei denen die Nichtauftrennung verbessert ist, sind
für eine Kombination einer Vielzahl von Komponenten mit
schlechter gegenseitiger Anhaftung geeignet, aber auch
für solche Kombinationen von Komponenten geeignet, die
sehr gut aneinanderhaften.
Die leitfähige Komponente, welche leitfähige Metalloxide
enthält, enthält einen ziemlich großen Anteil an
leitfähigen Teilchen, so daß der Gehalt des als Binder
verwendeten Polymers gering ist, und deshalb ist
die mechanische Festigkeit der gebildeten Verbundfäden
schlecht und brüchig. Deshalb besteht die Gefahr,
daß die Verbundfäden beim Verziehen und durch Reibung
brechen und die Leitfähigkeit verlorengeht, aber in
den Verbundfäden, wie sie in den Fig. 8 bis 12 gezeigt
werden, ist die leitfähige Komponente tief in
der schützenden Komponente eingepflanzt, so daß der
Schutzeffekt groß und die Dauerhaftigkeit der Leitfähigkeit
hoch ist.
Um die Dauerhaftigkeit der Leitfähigkeit gegenüber
äußeren Kräften und Wärme zu verbessern, wird vorzugsweise
die gegenseitige Affinität des Polymers der Schutzkomponente
und des Polymers der leitfähigen Komponente
erhöht. Zu diesem Zweck kann man entweder einzeln oder
beide der Polymeren mischen oder copolymerisieren mit
einem der beiden Polymeren oder mit einer dritten Komponente,
wodurch die Adhäsion oder die Affinität verbessert
wird.
Nachfolgend folgt die Erläuterung der Herstellung der
erfindungsgemäßen leitfähigen Verbundfäden.
Die erfindungsgemäßen leitfähigen Verbundfäden können
durch übliches Schmelz-, Naß- oder Trocken-Verbundspinnen
hergestellt werden. Beim Schmelzspinnen werden eine erste
Komponente aus einem faserbildenden Polymer und gegebenenfalls
einem Additiv, wie einem Antioxidanz und
einem Fluiditätsverbesserungsmittel, Dispergiermittel,
Pigment und dergleichen, und eine zweite Komponente (leitfähige
Komponente) aus leitfähigen Metalloxidteilchen
und einem thermoplastischen Bindepolymer und gegebenenfalls
Additiven, getrennt erschmolzen und im beabsichtigten
Verbundverhältnis zudosiert und in einer Spinnvorrichtung
oder unmittelbar nach dem Erspinnen durch die
Spinnöffnungen verbunden, abgekühlt und aufgespult und
erforderlichenfalls gestreckt und/oder wärmebehandelt.
Beim Naßspinnen wird eine erste Komponentenlösung, enthaltend
ein in dem Lösungsmittel lösliches faserbildendes
Polymer und gegebenenfalls ein Additiv, und eine
zweite Komponente (leitfähige Komponente) in Lösung,
in welcher leitfähige Metalloxidteilchen gelöst sind
und ein lösungsmittellösliches Polymer als Binder vorhanden
ist und gegebenenfalls ein Additiv, in einem Lösungsmittel,
in Übereinstimmung mit dem Verbundverhältnis
zudosiert, in einer Spinnvorrichtung oder unmittelbar
nach dem Spinnen durch Spinnöffnungen miteinander
verbunden, in einem Koagulierbad koaguliert, aufgespult,
gegebenenfalls mit Wasser gewaschen und dann verzogen und/
oder wärmebehandelt.
Beim Trockenspinnen werden beide Komponentenlösungen ersponnen,
z. B. in ein Gas in einem Spinnrohr anstelle
eines Koagulationsbades beim Naßspinnen, und dann gegebenenfalls
erwärmt, um das Lösungsmittel zu verdampfen
und zu entfernen, und dann aufgespult und gegebenenfalls
mit Wasser gewaschen, verzogen und/oder wärmebehandelt.
Bei der üblichen Faserherstellung, bei welcher die
Fasern einer Verstreckungsstufe oder anderen Stufen
unterworfen werden, wird die Molekularorientierung und
Kristallisation erhöht und man erzielt dadurch eine
befriedigende Festigkeit. Wenn man jedoch Verbundfäden
aus einer leitfähigen Komponente, die leitfähige Metalloxidteilchen
enthält, und der verstärkenden faserformenden
Komponente verstreckt, wird die Kettenstruktur
der leitfähigen Teilchen durch das Erstrecken abgeschnitten
und in vielen Fällen wird die Leitfähigkeit
erniedrigt und in einigen extremen Fällen geht die
Leitfähigkeit vollständig verloren (d. h. daß der spezifische
Widerstand weniger als 10⁸ Ω · cm wird). Um daher
Verbundfäden mit sehr guter Leitfähigkeit und guten antistatischen
Eigenschaften zu erzielen, ist es erforderlich,
daß Problem der Abnahme der Leitfähigkeit aufgrund
des Verstreckens zu lösen oder zu verbessern.
Nachfolgend wird erläutert, wie man dieses Problem
lösen oder verbessern kann.
Die erste Methode besteht in einer speziellen Auswahl
der Korngröße der leitfähigen Teilchen. Wie aus Fig. 1
ersichtlich ist, gilt, daß je kleiner die Korngröße
ist, um so größer die Leitfähigkeit der Mischung der
leitfähigen Teilchen und des Bindepolymers ist. Mit
superfeinen Teilchen mit einem Durchmesser von nicht
mehr als 0,1 µm und insbesondere nicht mehr als 0,05 µm
besteht aber das schwierige Problem des gleichmäßigen
Vermischens. Um dieses Problem zu lösen, ist es
erforderlich, die Wahl zu treffen hinsichtlich des
Dispergiermittels, des Mischers und der Mischmethode.
Beispielsweise wird die Viskosität der Mischung durch
Verwendung eines Lösungsmittels erniedrigt und die erhaltene
Mischung wird dann sehr stark oder eine ausreichend
lange Zeit gerührt und man erhält dann eine Lösung,
direkt oder nach Konzentrierung, die anschließend
naß- oder trockenversponnen werden kann oder die nach
Entfernung des Lösungsmittels schmelzversponnen werden
kann.
Bei einem Mischsystem von Korngrößen aus 0,25 µm und
0,01 µm, wie dies in Kurve C₃ gezeigt wird und wo
die Teilchen eine Korngröße von etwa 0,05 bis 0,12 µm
haben, zeigen die Leitfähigkeit und die gleichmäßige
Dispergierung (Vermischung) ein mittleres Verhalten
hinsichtlich der beiden Korngrößen (0,25 und 0,01 µm)
und man kann eine Verbesserungswirkung feststellen.
Die zweite Methode besteht in der speziellen Auswahl
des Bindepolymers. Ein Vergleich der Kurve C₁ mit der
Kurve C₂ in Fig. 1 zeigt, daß die Mischung (Kurve C₁)
aus einem nichtkristallinen Polymer und den leitfähigen
Teilchen im wesentlichen keine Leitfähigkeit
hat und daß die Mischung (Kurve C₂) aus dem hochkristallinen
Polymer und den leitfähigen Teilchen eine
hohe Leitfähigkeit aufweist.
Im allgemeinen wird als Bindepolymer ein hochkristallines
Polymer erwünscht. Die Kristallinität (durch die
Dichtemethode bestimmt) beträgt vorzugsweise nicht
weniger als 40%, insbesondere nicht weniger als 50%
und besonders bevorzugt nicht weniger als 60%.
Die dritte Methode besteht in der bestimmten Auswahl
der Wärmebehandlung. Die Abnahme der Leitfähigkeit aufgrund
des Verstreckens ist besonders beim Kaltverstrecken
erkennbar und kann erheblich verbessert werden, indem
man heißverstreckt. Wenn die Strecktemperatur oder
die Temperatur der Wärmebehandlung nach dem Verstrecken
in der Nähe des Erweichungs- oder Schmelzpunktes des
Polymers des Bindemittels oder höher als der Schmelzpunkt
des Polymers ist, dann ist die Verbesserungswirkung
häufig erheblich höher als beim üblichen Heißverstrecken
und Wärmebehandeln.
Für die praktische Durchführung dieses Verfahrens soll
die nichtleitfähige Komponente, d. h. die Schutzschicht
der Verbundfaser, einen genügend höheren Erweichungspunkt
oder Schmelzpunkt haben als die Verstreckungs- oder
Wärmebehandlungstemperatur. Das heißt, daß die faserbildenden
Polymeren, welche die nichtleitfähige Komponente
bilden, vorzugsweise einen höheren Erweichungspunkt
oder Schmelzpunkt haben als die thermoplastischen
Polymeren oder lösungsmittellöslichen Polymeren, welche
die leitfähige Schicht bilden.
Die vierte Methode zur Herstellung des Endproduktes besteht
darin, daß man leitfähige Verbundfäden mit
einer niedrigen Orientierung verwendet, d. h. unverstreckte
oder halbverstreckte (halborientierte), leitfähige
Verbundfäden. Es ist verhältnismäßig leicht,
unverstreckte Garne mit sehr guter Leitfähigkeit herzustellen,
indem man Verbundfasern aus einer leitfähigen
Komponente, enthaltend leitfähige Metalloxidteilchen,
und die nichtleitfähige Komponente verwendet.
Diese unverstreckten Garne neigen dazu, daß die Leitfähigkeitsstruktur
beim Verstrecken leicht bricht,
aber es wurde festgestellt, daß in vielen Fällen bis
zu gewissen Grenzwerten, d. h. bis zu nicht mehr als
2,5 und insbesondere nicht mehr als 2 des Verstreckungsverhältnisses,
und bis zu einem Orientierungsgrad von
nicht mehr als 89% und vorzugsweise nicht mehr als
86%, die Leitfähigkeitsstruktur im wesentlichen nicht
gebrochen wird.
In Fig. 18 wird die Beziehung zwischen dem Verstreckungsverhältnis
und dem spezifischen Widerstand und
den antistatischen Eigenschaften der Verbundfäden,
wie sie in Fig. 13 gezeigt werden und die erhalten wurden
durch Schmelzverbundspinnen von Nylon-12 als
nichtleitfähige Komponente und einem Gemisch aus 75%
von leitfähigen Metalloxidteilchen mit einer Korngröße
von 0,25 µm, 24,5% Nylon-12 und 0,5% Magnesiumstearat
(Dispergiermittel) als leitfähige Komponente, unter
Verwendung üblicher Spinngeschwindigkeiten, gezeigt.
Die antistatischen Eigenschaften wurden durch die durch
Reibung erzeugte Spannung bewertet bei Strickwaren,
bei denen die vorerwähnten Verbundfäden in einem Mischungsverhältnis
von etwa 1% in den Strickwaren aus
verstreckten Nylon-6-Garnen in Abständen von etwa 6 mm
eingemischt waren. Aus Kurve C₅ in Fig. 18 wird ersichtlich,
daß dann, wenn das Verstreckungsverhältnis zunimmt,
der spezifische Widerstand plötzlich ansteigt,
aber daß bei einem Verstreckungsverhältnis von nicht
weniger als 2,0 der Anstieg linear erfolgt. Wie andererseits
in Kurve C₆ gezeigt wird, ist die aufgenommene
Spannung im wesentlichen konstant bei einem Verstreckungsverhältnis
von nicht mehr als 2,5 und nimmt dann plötzlich
bei einem Verstreckungsverhältnis von mehr als
2,5 zu und die antistatischen Eigenschaften gehen verloren.
Wenn der spezifische Widerstand nicht weniger
als 10⁸ Ω · cm beträgt, liegen keine antistatischen
Eigenschaften vor und wenn der spezifische Widerstand
nicht mehr als 10⁷ Ω · cm beträgt, liegen ausreichende
antistatische Eigenschaften vor. Das heißt, daß bei
einem Verstreckungsverhältnis von nicht mehr als 2,5
(Orientierungsgrad: nicht mehr als 89%) und insbesondere
von nicht mehr als 2,0 (Orientierungsgrad: nicht
mehr als 86%) befriedigende Leitfähigkeiten und antistatische
Eigenschaften erhalten werden, während
dann, wenn das Verstreckungsverhältnis 2,5 übersteigt,
die antistatischen Eigenschaften verlorengehen. Diese
begrenzte Zone variiert je nach den Eigenschaften der
leitfähigen Teilchen und des Bindepolymers, aber in vielen
Fällen beträgt der Verstreckungsgrad 2,0 bis 2,5 und
der Orientierungsgrad 70 bis 89%).
Garne mit niedriger Orientierung, d. h. unverstreckte
oder halbverstreckte Garne aus leitfähigen Verbundfäden,
können direkt für die Herstellung der fertigen
Faserprodukte verwendet werden. Wenn jedoch die unverstreckten
oder halbverstreckten Garne äußeren Kräften
ausgesetzt werden, insbesondere Spannungen bei den
Herstellungsstufen der Faserartikel, z. B. beim Stricken
oder Weben oder dergleichen, besteht die Gefahr, daß
die leitfähigen Verbundfäden verstreckt werden und
die Leitfähigkeit verlorengeht. Deshalb ist es wünschenswert,
daß die leitfähigen Verbundfäden mit
einer niedrigen Orientierung (Orientierungsgrad: nicht
höher als 89%) gedoppelt sind oder gedoppelt und mit
nichtleitenden Verbundfäden hoher Orientierung verzwirnt sind,
und daß die erhaltenen Garne dann vorzugsweise
bei den Stufen für die Herstellung von gewirkten
oder gewebten Stoffen und anderen Faserartikeln verwendet
werden.
Anschließend wird das Doppeln (Doublieren) erläutert.
Jedes Polymer für die Herstellung von leitfähigen Verbundfasern
mit niedriger Orientierung und nichtleitfähige
Fasern mit hoher Orientierung (Orientierungsgrad
nicht weniger als 85%, insbesondere nicht weniger als
90%) kann, je nach Wunsch, ausgewählt werden. Im Hinblick
auf die Wärmebeständigkeit und die Farbaffinität
ist es jedoch wünschenswert, daß diese Polymeren
gleich oder von der gleichen Art sind. Beispielsweise
können alle nichtleitenden Komponenten (Schutzpolymer)
(1) und die leitfähige Komponente (Bindepolymer) (2)
der leitfähigen Verbundfaser und das Polymer (3) der
nichtleitfähigen Faser mit hoher Orientierung, aus einem
Polyamid bestehen, und dies wird bevorzugt. In ähnlicher
Weise können die drei erwähnten Polymeren aus einem Polyester,
einem Polyacrylpolymer oder einem Polyolefin
bestehen, und auch dies wird bevorzugt.
Das Doublieren kann in üblicher Weise durchgeführt werden.
Vorzugsweise werden beide Komponenten so integriert,
daß die beiden Komponenten nicht getrennt werden.
Beispielsweise kann man verzwirnen oder mit einer
Luftdüse verflechten und dann mit einem Kleber verbinden.
Für diesen Zweck beträgt die Zwirnzahl vorzugsweise
nicht weniger als 10 T/m und vorzugsweise 20 bis
500 T/m. Die Verflechtungszahl beträgt
vorzugsweise nicht weniger als 10/m, insbesondere
20 bis 100/m. Als Bindeverfahren kommt eine Behandlung
der Garne mit wäßrigen Lösungen, mit wäßrigen Dispersionen
oder mit Lösungsmittellösungen von Polyacrylsäure,
Polymethacrylsäure, Polyvinylalkohol, Polyvinylacetat,
Polyalkylenglykol, Stärke, Dextrin, Arginsäure oder
deren Derivate, in Frage.
Das Doublierungsverhältnis kann im gewünschten Grad
gewählt werden. Das Mischungsverhältnis der leitfähigen
Verbundfaser in den doublierten Garnen beträgt vorzugsweise
1 bis 75 Gew.-% und insbesondere 3 bis 50%
und die Feinheit der doublierten Garne beträgt vorzugsweise
1,11 bis 111 tex und insbesondere 2,22 bis
55,5 tex für gewirkte oder gestrickte Stoffe.
Das fünfte Verfahren besteht darin, die Verbundfasern
unter mäßiger oder hoher Orientierung beim Spinnen
aufzunehmen. In diesem Falle können die erhaltenen
Fasern ohne Verstreckung (Verstreckungsgrad 1) verwendet
werden oder sie können zur Herstellung von Faserstoffen
nach dem Verstrecken in einem Verstreckungsverhältnis
von nicht mehr als 2,5 verwendet werden.
Für diesen Zweck ist es erforderlich, den Verbundfasern
beim Erspinnen einen ausreichenden Orientierungsgrad
zu verleihen, so daß eine ausreichende Festigkeit
von mehr als 18 g/tex und insbesondere mehr als 27 g/tex
bei einem Verstreckungsverhältnis von 1 bis 2,5 vorliegt.
Der Orientierungsgrad von üblichen, schmelzversponnenen,
unverstreckten Fasern beträgt nicht mehr als etwa 70%
und in vielen Fällen nicht mehr als etwa 60%, um jedoch
das vorerwähnte Ziel zu erreichen, soll der Orientierungsgrad
der ersponnenen Fäden (unverstreckt) vorzugsweise
nicht mehr als 70% und insbesondere nicht
mehr als 80% betragen. Fäden mit einem Orientierungsgrad
von nicht mehr als 90% und insbesondere weniger
als 91%, sind coorientierte Fäden und ein Verstrecken
ist häufig nicht erforderlich.
Das Verfahren zur Erhöhung des Orientierungsgrades
der ersponnenen Fäden beim Spinnen besteht darin, daß
man höhere Scherspannungen beim Erspinnen anwendet,
so daß die ersponnenen Fäden im flüssigen Zustand vor
der Verfestigung deformiert werden. Beispielsweise
wird die Aufnahmegeschwindigkeit der ersponnenen Fäden
erhöht, die Viskosität der Spinnlösungen erhöht, oder
das Spinndeformationsverhältnis wird erhöht. Das Verfahren
zur Erhöhung der Viskosität der Spinnlösung besteht
darin, daß man das Molekulargewicht des Polymeren
erhöht, daß man die Konzentration des Polymeren erhöht
(beim Trocken- oder Naßspinnen) oder daß man die
Spinntemperatur erniedrigt (beim Schmelzspinnen).
Das sechste Verfahren besteht in einer Kombination
von zwei oder mehr der vorher erwähnten ersten bis
fünften Methode. Beispielsweise kann man die zweite
Methode und die dritte Methode kombinieren oder die
erste Methode damit kombinieren.
Anschließend werden Herstellungsverfahren für die erfindungsgemäßen
leitfähigen Verbundfäden beschrieben.
Die Methode 1 zur Herstellung von leitfähigen Verbundfäden
gemäß der Erfindung besteht darin, daß man eine
nichtleitfähige Komponente aus einem faserbildenden
Polymer und eine leitfähige Komponente aus einem thermoplastischen
Polymer mit einem Schmelzpunkt, der niedriger
um wenigstens 30°C als der Schmelzpunkt der nicht
leitfähigen Komponente liegt, und leitfähigen Metalloxidteilchen
verbundverspinnt und die ersponnenen Verbundfäden
bei einer Temperatur wärmebehandelt, die nicht
niedriger als der Schmelzpunkt der vorerwähnten thermoplastischen
Polymeren ist und die niedriger als der
Schmelzpunkt des vorher erwähnten faserbildenden Polymeren
ist, wobei die Wärmebehandlung während oder nach
dem Verstrecken oder während des Verstreckens und danach
erfolgt.
Die Methode 2 zur Herstellung von erfindungsgemäßen
leitfähigen Verbundfäden besteht darin, daß man eine
Lösung aus einer nichtleitfähigen Komponente aus wenigstens
einem Polymer, ausgewählt aus der Gruppe Acrylpolymere,
Modacrylpolymere, Zellulosepolymere, Polyvinylalkohole
und Polyurethane, in einem Lösungsmittel,
und eine Lösung aus einer leitfähigen Komponente, die
sich zusammensetzt aus einem in dem Lösungsmittel löslichen
Polymer und leitfähigen Metalloxidteilchen in
einem Lösungsmittel, im Verbund verspinnt, die ersponnenen
Fasern verstreckt und die verstreckten Fasern
wärmebehandelt.
Die Methode 3 zur Herstellung von erfindungsgemäßen
Verbundfäden besteht darin, daß man eine nichtleitfähige
Komponente aus einem faserbildenden Polymer und
eine leitfähige Komponente aus einem thermoplastischen
Polymer und leitfähigen Metalloxidteilchen jeweils
schmilzt und die geschmolzenen Komponenten dann im Verbund
verspinnt, mit einer Aufnahmegeschwindigkeit von
nicht weniger als 1500 m/min, und dann erforderlichenfalls
die ersponnenen Fäden mit einem Verzugverhältnis von
nicht mehr als 2,5 verstreckt.
Bei der vorerwähnten Methode 1 wird die Wärmebehandlung
bei einer Temperatur zwischen einem Schmelzpunkt des
Bindepolymers in der leitfähigen Komponente und dem
Schmelzpunkt des Polymeren in der nichtleitfähigen Komponente
vorgenommen. Um die Wärmebehandlung wirksam
durchzuführen, ist es erforderlich, daß der Schmelzpunkt
der beiden Komponenten ausreichend verschieden ist,
und daß der Unterschied in den Schmelzpunkten nicht
weniger als 30°C beträgt. Liegt der Unterschied in den
Schmelzpunkten bei weniger als 30°C, so ist es schwierig,
die richtige Wärmebehandlungstemperatur zu wählen und
es besteht die Möglichkeit, daß die Festigkeit der
nichtleitfähigen Komponente aufgrund der Wärmebehandlung
abnimmt. Deshalb soll der Unterschied in den Schmelzpunkten
vorzugsweise nicht weniger als 50°C und in besonders
bevorzugter Weise nicht weniger als 80°C betragen.
Wenn beispielsweise das Polymer für die nichtleitfähige
Komponente aus einem Polymer besteht mit einem
Schmelzpunkt von nicht weniger als 150°C, wird als Polymer
für die leitfähige Komponente (Binder) ein Polymer
mit einem Schmelzpunkt von nicht weniger als 30°C niedriger
als der Schmelzpunkt des Polymers der nichtleitfähigen
Komponente verwendet, beispielsweise ein Polymer
mit einem Schmelzpunkt von 50 bis 220°C. Ein solches Polymer
aus der nichtleitfähigen Komponente und ein Polymer
für die leitfähige Komponente werden vereint und bei
einer Temperatur zwischen den Schmelzpunkten der beiden
Polymeren, z. B. zwischen 50 und 260°C, und vorzugsweise
80 und 200°C, wird die Verstreckung durchgeführt.
Die Wärmebehandlung kann nach dem Verstrecken der Verbundfäden
vorgenommen werden. Das heißt, daß die Verbundstruktur,
die beim Verstrecken aufbricht, durch
das Erwärmen und Abkühlen wieder wachsen kann und dadurch
die Leitfähigkeit wieder hergestellt wird. Beispielsweise
werden die verstreckten Fäden unter Spannung
oder ohne Spannung bei einer Temperatur, die höher ist
als der Schmelzpunkt oder Erweichungspunkt des Polymers
der leitfähigen Komponente (Binder) und unterhalb
des Schmelzpunktes oder des Erweichungspunktes des Polymers
der nichtleitfähigen Komponente erwärmt und dann
gekühlt, und dadurch kann die Leitfähigkeitsstruktur
wieder wachsen. In diesem Fall liegt der Unterschied in
den Schmelzpunkten oder Erweichungspunkten der beiden
Polymeren vorzugsweise in dem obenerwähnten Bereich
und es ist wünschenswert, daß der Unterschied in einem
gewissen Grade groß ist (und nicht weniger als 30°C und
vorzugsweise nicht weniger als 50°C beträgt. Da die
Polymeren bei einer Temperatur, bei welcher die Fäden verwendet
werden, nicht verfestigen (kristallisieren) sollen,
soll der Schmelzpunkt des Polymers mit niedrigem
Schmelzpunkt vorzugsweise nicht weniger als 40°C und
vorzugsweise nicht weniger als 80°C und insbesondere
nicht weniger als 100°C betragen und die Temperatur der
Wärmebehandlung beträgt vorzugsweise 50 bis 260°C und
vorzugsweise 80 bis 240°C. Im allgemeinen ist es häufig
schwierig, unverstreckte Fäden bei zu hohen Temperaturen
(nicht unterhalb 150°C und insbesondere nicht unterhalb
200°C) zu verstrecken, so daß die Wärmebehandlung
nach dem Verstrecken häufiger angewendet wird
als das vorerwähnte Heißverstreckungsverfahren. In der
Praxis ist es außerordentlich wirksam, das Heißverstrecken
und die Wärmebehandlung nach dem Verstrecken
zu kombinieren. Weiterhin ist es sehr praktisch, das
Verstrecken bei einer Temperatur von etwa 40 bis 120°C
vorzunehmen und die Wärmebehandlung nach dem Verstrecken
bei einer Temperatur zwischen den Schmelzpunkten der
beiden Polymeren vorzunehmen.
Die Wärmebehandlung nach dem Verstrecken kann unter
trockener Wärme oder feuchter Wärme und unter Spannung
oder Relaxation erfolgen. Selbstverständlich kann man
die Wärmebehandlung kontinuierlich vornehmen, während
die Fäden gebildet werden, oder man kann eine absatzweise
Behandlung von auf Spulen oder Rollen aufgewickelten
Garnen vornehmen. Weiterhin kann man die vorerwähnte
Wiedergewinnung der Leitfähigkeit auch bei den Stufen
für das Färben oder beim Schichten der Garne, Wirkwaren,
Webwaren oder von Vliesen oder dergleichen, vornehmen.
Im allgemeinen ist die Wiedergewinnung der Leitfähigkeit
aufgrund der Wärmebehandlung häufig wirksamer bei einer
Schrumpfbehandlung als bei einer Streckbehandlung.
Selbstverständlich nimmt durch die Schrumpfbehandlung
die Festigkeit der Fasern ab, so daß es erforderlich
ist, geeignete Wärmebehandlungsbedingungen unter Einbeziehung
dieser Überlegungen auszuwählen.
Die Methode 2 der vorliegenden Erfindung besteht in dem
Trockenverspinnen der Spinnlösungen, bei denen die
leitfähige Komponente und die nichtleitfähige Komponente
jeweils in einem Lösungsmittel gelöst werden, oder
indem man diese Lösungen in einem Koagulationsbad naßverspinnt.
Beispielsweise verwendet man bei Acrylpolymeren
ein organisches Lösungsmittel, wie Dimethylformamid,
Diethylacetamid, Dimethylsulfoxid, Aceton,
oder ein anorganisches Lösungsmittel, wie eine wäßrige
Lösung von Rhodanat, Zinkchlorid oder Salpetersäure.
Bezüglich des Verstreckens und der Wärmebehandlung nach
dem Verstrecken der durch Naßverspinnen oder Trockenverspinnen
erhaltenen Verbundfäden kann die Wärmebehandlung,
wie sie bei der Methode 1 vorher erwähnt
wurde, in ähnlicher Weise angewendet werden. Die Verstreckungstemperatur
liegt vorzugsweise bei nicht weniger
als 80°C und vorzugsweise 100 bis 130°C, in feuchter
Wärme, und vorzugsweise bei nicht weniger als 80°C
und insbesondere 100 bis 200°C, in trockener Wärme.
Die Wärmebehandlung nach dem Verstrecken ist im wesentlichen
die gleiche wie bei der vorerwähnten Verstreckungstemperatur.
Die nachträgliche Wärmebehandlung kann mehrfach
unter Spannung oder ohne Spannung oder als Kombination
davon durchgeführt werden. Aufgrund der Leitfähigkeit,
insbesondere der beim Verstrecken verschlechterten
oder verlorengegangenen Leitfähigkeit wird vorzugsweise
eine Schrumpfbehandlung vorgenommen, aber eine solche
Behandlung muß unter Berücksichtigung der Verringerung
der Festigkeit durchgeführt werden.
Beim Naß- oder Trockenspinnen wird das Spinnmaterial
in einem Lösungsmittel aufgelöst und dann angewendet.
Selbst wenn eine große Menge an leitfähigen Metalloxidteilchen
in dem Polymer eingemischt ist, kann man
die Fluidität verbessern, indem man das Gemisch mit
einem Lösungsmittel verdünnt, so daß dieses Verfahren
vorteilhafter als das Schmelzspinnen ist. Um aber die
Homogenität, Fluidität und die Koagulierungsfähigkeit
des Spinnlösungsgemisches zu verbessern, kann man
eine Vielzahl von Additiven und Stabilisatoren zugeben.
Zu der Spinnlösung der nichtleitfähigen Komponente kann
man ein Pigment, einen Stabilisator oder weitere Additive
zugeben.
Die Methode 3 zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Verbundfäden umfaßt das Schmelzspinnen mit einer Spinngeschwindigkeit
von nicht weniger als 1500 m/min und
insbesondere nicht weniger als 2000 m/min, wobei man
mäßig oder hochorientierte Fäden erhält. Bei diesem
Verfahren, selbst im unverstreckten Zustand oder bei
einem Streckverhältnis von nicht mehr als 2,5 und insbesondere
nicht mehr als 2, kann man Verbundfäden mit
einer ausreichend befriedigenden Dauerhaftigkeit der
Festigkeit erhalten, von beispielsweise nicht weniger
als 18 g/tex, vorzugsweise nicht weniger als 22,5 g/tex, und
besonders bevorzugt nicht weniger als 27 g/tex.
Hierzu muß die Spinngeschwindigkeit
nicht weniger als 1500 m/min und vorzugsweise
2000 bis 10 000 m/min betragen. Im Bereich der Spinngeschwindigkeit
von 1500 bis 5000 m/min, und insbesondere
2000 bis 5000 m/min, kann man Fasern mit einem ziemlich
hohen Orientierungsgrad erhalten und bei einem Verstreckungsverhältnis
von 1,1 bis 2,5 und insbesondere
1,2 bis 2, erhält man befriedigende Fasern. Bei einer
Spinngeschwindigkeit von 5000 bis 10 000 m/min erzielt
man eine befriedigende Festigkeit bei einem Verstreckungsverhältnis
von nicht mehr als 1,5 und die Fasern
können sogar unverstreckt angewendet werden.
Die mit hoher Spinngeschwindigkeit ersponnenen Fäden
werden erforderlichenfalls verstreckt und/oder wärmebehandelt.
Beim Verstrecken ist die Verminderung der
Leitfähigkeit im allgemeinen geringer, wenn man warmverstreckt,
als beim Kaltverstrecken. Die Temperatur
beim Warmverstrecken beträgt vorzugsweise 50 bis 200°C,
und insbesondere 80 bis 180°C. Die Wärmebehandlung
der verstreckten Fäden oder der unverstreckten Fäden wird
im wesentlichen bei den gleichen Temperaturen unter
Spannung oder ohne Spannung durchgeführt, wodurch die
Festigkeit, die Wärmeschrumpfbarkeit und die Leitfähigkeit
der Fäden verbessert werden können.
Die erfindungsgemäßen leitfähigen Verbundfäden haben
ausgezeichnete Leitfähigkeit, antistatische Eigenschaften
und einen sehr guten Weißheitsgrad. Gibt man beispielsweise
ein Weißpigment, wie Titanoxid, zu der
nichtleitfähigen Komponente, so kann man Fäden mit noch
verbesserten Weißheiten erhalten.
Die Kristallinität des Polymers bestimmt man, indem
man die Kristallinität des ersponnenen, verstreckten
und wärmebehandelten Probepolymers unter den möglichst
gleichen Bedingungen, wie sie bei der Herstellung
der leitfähigen Verbundfäden eintreten, mißt. Es
gibt eine Vielzahl von Methoden, um die Kristallinität
zu messen, aber hier wird die Kristallinität durch
die Dichtemethode oder durch die Röntgenbeugungsmethode
bestimmt. Bei der Dichtemethode wird die
Kristallinität nach der folgenden Gleichung (III)
berechnet.
ρ :Dichte der Probe
x :Kristallinität (wenn x = 1, 100%)
ρ c :Dichte des kristallinen Teils
ρ a :Dichte des nichtkristallinen Teils.
Die Dichte ρ c des kristallinen Teils und die Dichte
p a des nichtkristallinen Teils bei einem typischen
faserbildenden Polymer (unverstreckt) wird in der nachfolgenden
Tabelle gezeigt.
Bei Polymeren, bei denen man die Dichtemethode nicht
anwenden kann, wird die Kristallinität gemäß der nachfolgenden
Gleichung (IV) im Anschluß an die Röntgenstrahlbeugungsmethode
bestimmt.
I c :Streuintensität aufgrund des kristallinen Anteils,
I a :Streuintensität (Halo), aufgrund des nichtkristallinen
Anteils.
Der Orientierungsgrad der Polymeren wird durch die
Röntgenstrahlbeugungsmethode bestimmt und nach der
folgenden Gleichung (V) berechnet. Die Halbwertsbreite
R der dispersen Kurvenlinie längs des Debye-Rings des
hauptdispersen Peaks der Röntgenstrahlbeugung der
Kristallfläche parallel zur Faserachse wird gemessen.
Eine Probe, bei der keine Kristallisation vorliegt,
wird um 0 bis 5% verstreckt und in geeigneter Weise
unter Spannung wärmebehandelt, um die Kristallisation
zu beschleunigen, und dann wird die vorstehende Messung
durchgeführt.
Der Weißheitsgrad des Pulvers wird durch
Reflexions-Fotometrie mittels einer weißen oder fast
weißen Lichtquelle (z. B. einer Wolframlampe) gemessen.
Das Fotometer wird kalibriert, indem man die Reflexion
von Magnesiumoxidpulver mit 100% ansetzt. Die Weißheit
der Fäden wird gemessen, indem man die Fäden
gleichmäßig um eine quadratische Metallplatte mit
einer Seitenlänge von 5 cm in einer Dicke von etwa 1 mm
wickelt und diese Probe dann bei der vorerwähnten Reflexionsfotometermessung
anwendet.
Der elektrische Widerstand der Fäden wird in einer
Atmosphäre von 25°C bei 33% relativer Feuchte gemessen,
unter Verwendung von Fäden, von denen Öle durch Waschen
entfernt wurden. Zehn Einzelfäden mit einer Länge von
10 cm werden gebündelt und die Enden der Bündel werden
mit einem leitfähigen Kleber mit einem Metallterminal
versehen und dann wird zwischen den beiden Terminalen
ein 1000-V-Gleichstrom angelegt und der elektrische
Widerstand wird gemessen und der elektrische Widerstand
pro 1 cm eines Einzelfadens bestimmt. Der spezifische
Widerstand der leitfähigen Komponente wird nach folgender
Gleichung (VI) berechnet.
l :Länge der Probe (cm)
a :Querschnittsfläche der Probe (cm²)
R :elektrischer Widerstand (Ω) der Probe.
Die Erfindung wird in den nachfolgenden Beispielen
beschrieben. In den Beispielen sind Teile und Prozentsätze
in den Mischungsmengen immer auf das Gewicht
bezogen, wenn nicht anders angegeben.
Titanoxidteilchen mit einer durchschnittlichen Korngröße
von 0,04 µm, die mit Zinnoxid überzogen waren,
die Menge des Zinnoxids betrug etwa 12%, bezogen auf
die Gesamtmenge aus Titanoxid und Zinnoxid, wurden mit
5%, bezogen auf die Menge der mit Zinnoxid überzogenen
Titanoxidteilchen, Antimonoxidteilchen mit einer Korngröße
von 0,02 µm vermischt und die Mischung wurde
unter Erhalt von leitfähigen Teilchen A₁ gebrannt. Die
leitfähigen Teilchen A₁ hatten eine durchschnittliche
Korngröße von 0,05 µm, einen spezifischen Widerstand
von 9 Ω · cm, eine Weißheit von 85%, und waren im wesentlichen
weiß (schwach grau-blau).
Ein Gemisch aus dem Polymer P₁ (Nylon-6 mit einem
Molekulargewicht von etwa 16 000 und einem Schmelzpunkt
von 220°C mit einer Kristallinität von 45%
wird als Polymer P₁ bezeichnet) und
die vorerwähnten Teilchen A₁ mit einem Gehalt an Teilchen
A₁ in einem Mischungsverhältnis von 60% oder
70% wurde als leitfähige Komponente verwendet. Polymer
P₁ wurde mit 5%, bezogen auf die Menge des Polymers P₁,
Titanoxid vermischt und das Gemisch wurde als nichtleitfähige
Komponente verwendet. Beide Komponenten wurden
zu einer Verbunstruktur gemäß Fig. 13 in einem Verbundverhältnis
von 1 : 8 verbunden und dann extrudiert
und verstreckt
unter Erhalt von Garnen
Y₁ bzw. Y₂. Die Garne Y₁ und Y₂ hatten einen elektrischen
Widerstand von 1,1 × 10¹¹ Ω/cm bzw. 8,5 × 10⁹ Ω/cm
und eine Weißheit von 80%.
Titanoxidteilchen, die mit auf der Oberfläche gebildetem
Zinnoxid (SnO₂) beschichtet waren, wurden mit 0,75%,
bezogen auf die Menge der mit Zinnoxid beschichteten
Titanoxidteilchen, Antimonoxid vermischt und das Gemisch
wurde unter Erhalt von leitfähigen Teilchen A₂ gebrannt.
Die Teilchen A₂ hatten eine durchschnittliche Korngröße
von 0,25 µm (Korngrößenbereich: 0,20 bis 0,30 µm, verhältnismäßig
gleichmäßig), einen Zinnoxidgehalt von
15%, einen spezifischen Widerstand von 6,3 Ω · cm, eine
Weißheit (Lichtreflexion von 86% und waren im wesentlichen
weiß mit einer hell grau-blauen Farbe.
Die so erhaltenen leitfähigen Teilchen A₂ wurden
mit den in Tabelle 1 gezeigten verschiedenen Polymeren
abgemischt.
Pulver der Polymeren P₂ bis P₅ wurden mit leitfähigen
Teilchen A₂ in verschiedenen Kombinationen vermischt,
so daß die erhaltenen Mischungen die leitfähigen
Teilchen in einem Mischungsverhältnis von 75%
enthielten und die Mischungen wurden geschmolzen und
verknetet unter Erhalt von vier Arten leitfähiger Polymerer,
wie sie in der Tabelle 2 gezeigt werden. Nach
dem Vermischen der leitfähigen Teilchen mit den Polymeren
P₂ bis P₅ wurde ein Blockcopolymer aus Polyethylenoxid
und Polypropylenoxid in einem Copolymerisationsverhältnis
von 3 : 1, wobei das Copolymer ein Molekulargewicht
von 4000 hatte, als teilchendispergierendes
Mittel in einer Menge von 0,3, bezogen auf die Menge
der leitfähigen Teilchen, verwendet. Nachdem die leitfähigen
Teilchen mit dem Polymer P₅ vermischt worden
waren, wurde Magnesiumstearat als Dispergiermittel in
einer Menge von 0,5%, bezogen auf die Menge der leitfähigen
Teilchen, verwendet.
Nylon-6 mit einem Molekulargewicht von 16 000 wurde mit
1,8%, bezogen auf die Menge des Nylon-6, Titanoxidteilchen
als Markierungsmittel vermischt. Das titanoxidhaltige
Nylon-6 wurde als nichtleitfähige Komponente
verwendet und das zuvor erhaltene leitfähige Polymer
CP₂₂ wurde als leitfähige Komponente verwendet
und beide Komponenten wurden in der Schmelze im Verbund
zu einem Verbundfaden mit der Verbundstruktur gemäß
Fig. 8 versponnen. Dabei wurden die beiden Komponenten
in einem Verbundverhältnis (Volumenverhältnis) von
19 : 1 verbunden und durch Öffnungen mit einem Durchmesser
von 0,25 mm extrudiert und bei 255°C gehalten
und die extrudierten Fäden wurden auf eine Spule mit
einer Geschwindigkeit von 800 m/min unter Kühlen und
Ölen aufgenommen und dann um das 3,1fache ihrer ursprünglichen
Länge bei 85°C verstreckt, unter Erhalt eines
verstreckten Verbundfasergarns von 333 tex/4 f, das als Garn
Y₃₁ bezeichnet wird. Im Garn Y₃₁ beträgt das Verhältnis
der Oberfläche, die von der leitfähigen Schicht 2
bedeckt wird, etwa 2,5%.
In gleicher Weise wie bei der Herstellung von Garn Y₃₁
wurde das vorerwähnte mattierungsmittelhaltige Nylon-6
und verschiedene leitfähige Polymere, wie sie in Tabelle
2 gezeigt werden, im Verbund versponnen und die Leitfähigkeitseigenschaften
der erhaltenen unverstreckten
Verbundfasergarne und der verstreckten Verbundfasergarne
werden in Tabelle 3 gezeigt.
PET mit einem Molekulargewicht von 15 000, einer Kristallinität
nach der Wärmebehandlung von 46% und einem
Schmelzpunkt von 257°C wird als Polymer P₆ bezeichnet.
Ein leitfähiges Polymer, das durch Schmelzen und Verkleben
des Polymers P₆ mit leitfähigen Teilchen A₂
gemäß Beispiel 2 erhalten wurde und welches
die leitfähigen Teilchen in einem Mischungsverhältnis
von 15% enthielt, wird als leitfähiges Polymer CP₁₀₂
bezeichnet. Bei der Herstellung des leitfähigen
Polymers wurde ein Polyethylenoxid-Polypropylenoxid-Blockcopolymer
als Dispergiermittel
in einer Menge von 0,3%, bezogen auf die
Menge der leitfähigen Teilchen, verwendet.
PET mit einem Molekulargewicht von 15 000 und abgemischt
mit 0,7%, bezogen auf die Menge des PET, Titanoxidteilchen
als Mattierungsmittel, wurde als nichtleitfähige
Komponente verwendet und das vorerwähnte, nichtleitfähige
Polymer CP₁₀₂ wurde als leitfähige Komponente
verwendet. Beide, nichtleitfähige und leitfähige, Komponenten
wurden geschmolzen und im Verbund unter Erhalt
von Verbundfasern mit einer Verbundstruktur gemäß Fig. 10
ersponnen. Das heißt, daß beide Komponenten in einem
Verbundverhältnis (Volumenverhältnis von 11 : 1 verbunden
und durch Öffnungen mit einem Durchmesser von 0,25 mm
extrudiert und dann bei 275°C gehalten wurden und die
extrudierten Fäden wurden auf eine Spule mit einer Geschwindigkeit
von 1400 m/min aufgenommen, bei 90°C um
das 3,2fache ihrer ursprünglichen Länge verstreckt,
mit einem Erhitzer, der bei 150°C gehalten wurde, unter
Spannung in Berührung gebracht und dann auf eine Spule
aufgenommen, unter Erhalt von verstreckten Garnen mit
2,75 tex/5 Fäden, welches als Garn Y₄₅ bezeichnet
wird. Im Garn Y₄₅ betrug die durch die leitfähige
Schicht 2 bedeckte Oberfläche etwa 3,5%.
Weiterhin wurde das vorerwähnte PET als nichtleitfähige
Komponente verwendet und die leitfähigen Polymere
CP₂₂, CP₃₂ und CP₄₂ wurden als leitfähige Komponenten
verwendet und daraus wurden die verstreckten
Garne Y₃₉, Y₄₁ und Y₄₃ in gleicher Weise wie vorher
beschrieben hergestellt. Die Leitfähigkeit der unverstreckten
Garne und die der verstreckten und wärmebehandelten
Garne Y₃₉ bis Y₄₅ werden in der nachfolgenden
Tabelle 4 gezeigt.
Eine DMF-Lösung aus einem Acrylpolymer mit einem
Durchschnittsmolekulargewicht von 53 000 der Zusammensetzung
Acrylnitril : Methylacrylat : Natriummethallylsulfonat
=90,4 : 9 : 0,6 (%), wurde durch Lösungsmittelpolymerisation
hergestellt und mit leitfähigen
Teilchen A₁, hergestellt gemäß Beispiel 1, so vermischt,
daß das Mischungsverhältnis der leitfähigen Teilchen
A₁ 60% betrug, bezogen auf die Gesamtmenge der
Feststoffe in der gebildeten Lösung, wobei man eine Lösung
L₃ mit einem Feststoffgehalt von 50% erhielt,
die als Kernbildungslösung verwendet wurde. Eine DMF-
Lösung L₀ aus dem gleichen Acrylpolymer der vorerwähnten
Art wurde als Mantelkomponentenlösung verwendet.
Die Lösungen L₃ und L₀ wurden in eine 60%ige wäßrige
Lösung von DMF von 20°C in einem Verbundverhältnis von
1 : 10 verbundversponnen und die versponnenen Fäden wurden
primär um das 4,5fache ihrer ursprünglichen Länge verstreckt.
Die primär verstreckten Fäden wurden mit Wasser
gewaschen, getrocknet und dann sekundär um das 1,3fache
ihrer ursprünglichen Länge bei 105°C verstreckt
und die sekundär verstreckten Fäden wurden einer feuchten
Wärmebehandlung bei einer Temperatur, wie sie
in der folgenden Tabelle 5 gezeigt wird, im spannungslosen
Zustand unterworfen. Die spezifischen Widerstände
der so behandelten Fasergarne werden in Tabelle
5 gezeigt.
Ein Gemisch aus 75 Teilen leitfähigen Teilchen A₂, hergestellt
gemäß Beispiel 2, 24,5 Teilen Nylon-12 mit
einer Kristallinität von 40% und einem Molekulargewicht
von 14 000, und 0,5 Teilen Magnesiumstearat wurde geschmolzen
und unter Erhalt eines leitfähigen Polymers
verknetet. Das leitfähige Polymer und das vorerwähnte
Nylon-12 wurden geschmolzen und zu einer Verbundfaser
mit einem Querschnitt, wie in Fig. 13 gezeigt, bei einer
Spinntemperatur von 260°C und mit einer Spinngeschwindigkeit
von 600 m/min verbundversponnen. Das gebildete
unverstreckte Garn von 6,6 tex/4 Fäden, wurde in verschiedenen
Verstreckungsverhältnissen über einen Streckstab,
der bei 85°C gehalten wurde, verstreckt und das
verstreckte Garn wurde auf einer bei 150°C gehaltenen
heißen Platte in Berührung gebracht und dann auf einer
Spule aufgenommen.
Die verschiedenen Eigenschaften der unverstreckten und
verstreckten Garne werden in der Tabelle 6 gezeigt.
Die antistatischen Eigenschaften des Garns wurden in
folgender Weise ermittelt. Eine Probe des Verbundfadengarns
wurde mit hochorientiertem, verstreckten
Nylon-6-Garn von 21,1 tex/32 Fäden, mit einer Zwirnzahl
von 80 T/m doubliert. Verstrecktes Nylon-6-Garn
von 23,1 tex/54 Fäden wurde zu einem Schlauch gestrickt,
wobei man das vorerwähnte doublierte Garn in
Abständen von 6 mm einbrachte und der hergestellte
schlauchförmig gestrickte Stoff wurde mit einem Baumwolltuch
bei 25°C und 33°C relativer Feuchte gerieben. 10 Sekunden
nach dem Reiben wurde die durch die Reibung auf
das Schlauchtuch aufgebrachte Spannung gemessen und
die antistatischen Eigenschaften des verstreckten Stoffes
wurden durch die aufgenommene Spannung bewertet.
Je niedriger die durch die Reibung aufgenommene Spannung
ist, umso besser sind die antistatischen Eigenschaften
und eine aufgenommene Spannung von nicht mehr als 2 kV
ist am vorteilhaftesten. Die Beziehung zwischen dem Verstreckungsverhältnis,
dem spezifischen Widerstand und
der durch Reibung aufgenommenen Spannung werden in Fig. 18
gezeigt.
Ein Gemisch aus 75 Teilen leitfähigen Teilchen A₂, hergestellt
gemäß Beispiel 2, 24,5 Teilen Nylon-6 mit
einem Molekulargewicht von 17 000 und einer Kristallinität
von 44%, und 0,5 Teilen eines statistischen Copolymers
aus Polyethylenoxid/Polypropylenoxid = 3 : 1
(Gewichtsverhältnis) mit einem Molekulargewicht von
4000, wurde unter Erhalt eines leitfähigen Polymers verschmolzen
und verknetet.
Dieses leitfähige Polymer wurde als leitfähige Komponente
verwendet und das vorerwähnte Nylon-6, vermischt
mit 0,8%, bezogen auf die Menge des Nylon-6, Titanoxidteilchen
wurde als nichtleitfähige Komponente verwendet.
Beide Komponenten wurden geschmolzen und in einem
Verbundverhältnis von 1 : 15 zu Verbundfasern mit einem
Querschnitt, wie in Fig. 8 gezeigt, ersponnen. Beim Verspinnen,
nach dem Verbinden der beiden Komponenten, wurden
die verbundenen Komponenten durch Öffnungen mit
einem Durchmesser von 0,25 mm, die bei 265°C gehalten
wurden, gesponnen, gekühlt und auf Spulen mit unterschiedlichen
Aufnahmegeschwindigkeiten unter Ölen aufgenommen.
Die aufgenommenen Fäden wurden über einen bei
90°C gehaltenen Streckstab in verschiedenen Streckverhältnissen
verstreckt und dann bei 160°C wärmebehandelt.
Die Beziehung zwischen den Spinnbedingungen, dem
Verstreckungsverhältnis und die verschiedenen Eigenschaften
der erhaltenen Garne werden in Tabelle 7 gezeigt.
Der vorerwähnte Versuch wurde wiederholt mit der Ausnahme,
daß ein Copolyester mit einem Molekulargewicht
von 16 000 und einer Kristallinität von 43%, der durch
Copolymerisieren von Polyethylenterephthalat mit 5%
Polyethylenoxid mit einem Molekulargewicht von 600 erhalten
worden war, anstelle des Nylon-6 verwendet
wurde und ein Hochgeschwindigkeitsspinnen mit einer Geschwindigkeit
von wenigstens 2000 m/min, unter Erhalt
von unverstreckten Garnen durchgeführt wurde und die
unverstreckten Garne dann in einem Streckverhältnis von
nicht mehr als 2,0 verstreckt wurden. Sowohl das unverstreckte
Garn hatte ausreichend hohe antistatische
Eigenschaften (spezifischer Widerstand von nicht mehr
als 7 × 10⁷ Ω · cm) und eine ausreichende Festigkeit (von
nicht weniger als 18 g/tex).
Claims (16)
1. Leitfähige Verbundfäden aus einer leitfähigen Komponente
(2) aus elektrisch leitfähigen Metalloxidteilchen
und wenigstens einem thermoplastischen Polymer oder lösungsmittellöslichen
Polymer, und einer elektrisch nicht
leitfähigen Komponente (1) aus einem faserbildenden Polymer,
dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähigen
Metalloxidteilchen in der Komponente (2) Titanoxidteilchen
sind, die mit leitfähigem Zinnoxid überzogen
sind.
2. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kristallinität des thermoplastischen
Polymers bzw. des lösungsmittellöslichen
Polymers nicht weniger als 40% beträgt.
3. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das thermoplastische Polymer
der Komponente (2) wenigstens ein Polymer aus der
Gruppe Polyamide, Polyester, Polyolefine, Vinylpolymere,
Polyether und Polycarbonate ist.
4. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das faserbildende Polymer der
Komponente (1) wenigstens ein Polymer aus der Gruppe
Polyamide, Polyester, Polyolefine und Vinylpolymere
ist.
5. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das lösungsmittellösliche Polymer
der Komponente (2) wenigstens ein Polymer aus der
Gruppe Acrylpolymere, Modacrylpolymere, Cellulosepolymere,
Vinylalkoholpolymere und Polyurethan ist.
6. Verbundfäden gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Acrylpolymer wenigstens
85 Gew.-% Acrylnitril enthält.
7. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchschnittskorngröße der
leitfähigen Metalloxidteilchen nicht mehr als 0,5 µm
beträgt.
8. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die leitfähigen Metalloxidteilchen
einen spezifischen Widerstand von nicht mehr als
10² Ω · cm haben.
9. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die leitfähigen Metalloxidteilchen
eine Lichtreflexion von nicht weniger als 40%
haben.
10. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehalt an leitfähigem Metalloxid
in der leitfähigen Komponente (2) 30 bis 85 Gew.-%
beträgt.
11. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der spezifische Widerstand der
leitfähigen Komponente (2) nicht mehr als etwa
10⁷ Ω · cm beträgt.
12. Verbundfäden gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbundverhältnis der leitfähigen
Komponente (2) zu der nichtleitfähigen Komponente
(1) 3 : 97 bis 60 : 40 beträgt.
13. Verfahren zur Herstellung von leitfähigen Verbundfäden
gemäß Ansprüchen 1, 3, 7 bis 10 und 12, bei
dem man eine nichtleitfähige Komponente (1) aus
einem faserbildenden Polymer und eine leitfähige Komponente
(2), bestehend aus einem thermoplastischen
Polymer, mit einem Schmelzpunkt, der um wenigstens
30°C niedriger ist als der Schmelzpunkt der nichtleitfähigen
Komponente (1), und leitfähigen Metalloxidteilchen
verbundverspinnt, die ersponnenen Verbundfäden
bei einer Temperatur nicht unterhalb des
Schmelzpunktes des thermoplastischen Polymers und
unterhalb des Schmelzpunktes des faserbildenden Polymers
während und/oder nach dem Verstrecken wärmebehandelt,
dadurch gekennzeichnet, daß
man als leitfähige Metalloxidteilchen in der Komponente
(2) Titanoxidteilchen, die mit leitfähigem Zinnoxid
überzogen sind, verwendet.
14. Verfahren zur Herstellung von leitfähigen Verbundfäden
gemäß Ansprüchen 5 bis 10 und 12, bei dem man
eine Lösung einer nichtleitfähigen Komponente (1)
aus wenigstens einem Polymer aus der Gruppe Acrylpolymere,
Modacrylpolymere, Cellulosepolymere, Polyvinylalkohole
und Polyurethane in einem Lösungsmittel,
sowie eine Lösung aus einer leitfähigen Komponente (2)
aus einem lösungsmittellöslichen Polymer und leitfähigen
Metalloxidteilchen in einem Lösungsmittel verbundverspinnt,
die ersponnenen Fäden verstreckt und die verstreckten
Fäden wärmebehandelt, dadurch gekennzeichnet,
daß man als leitfähige Metalloxidteilchen
in der Komponente (2) Titanoxidteilchen, die
mit leitfähigem Zinnoxid überzogen sind, verwendet.
15. Verfahren gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Unterschied der Schmelzpunkte
der leitfähigen Komponente (2) von der nichtleitfähigen
Komponente (1) nicht weniger als 50°C beträgt und die
Wärmebehandlung bei einer Temperatur zwischen 80 und
260°C durchgeführt wird.
16. Verfahren gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärmebehandlung in trockener
Wärme oder in feuchter Wärme bei einer Temperatur von
nicht weniger als 100°C durchgeführt wird.
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