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VDrrichtung zum Absaugen von Bohrstaub
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Absaugen von Bohrstaub,
der während des Betriebes von Handbohrmaschinen,- Handfräsmaschinen und dergleichen
erzeugt wird.
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Insbesondere beim Bohren mit Handbohrmaschinen in Mauern entsteht
sehr feiner Bohrstaub. Diese Tatsache ist besonders unangenehm in Wohnräumen und
in Werkstätten oder Labors, in denen Staub in der Luft und auf Einrichtung stört.
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Aus diesem Grunde wurde bereits vorgeschlagen Uber den Bohrer eine
Auffanghaube zu setzen, die während des Bohrvorganges mit rotiert und id der der
Bohrstaub aufgefangen wird. Nachteilig dabei ist jedoch, daß sich diese Auffanghaube
nur für Bohrungen in Decken und dergleichen verwenden läßt, wobei der Bohrer senkrecht
nach oben gehalten wird, so daß der Bohrstaub entsprechend in die Auffanghaube fallen
kann. Da die Auffanghaube darüber hinaus auf dem Bohrer sitzt und dieser beim Bohrvorgang
in die Wand eindringt stört entweder diese Auffanghaube entsprechend oder die Auffangwirkung
ist entsprechend gering, weil ein Spalt zwischen der Decke und der Auffanghaube
verbl#eibt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung
zum Absaugen von Bohrstaub der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit der der Bohrstaub
auf einfache Weise und wirkungsvoll entfernt werden kann, wobei es keine Rolle spielt
ob in Wände
oder Decken oder Böden gebohrt wird.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß eine Staubaufnahmekammer,
die mit mindestens zwei.
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auf gegenüberliegenden Seiten der Kammer angeordnete und miteinander
fluchtende Bohrungen zum Durchtritt eines Bohrers oder Fräsers versehen ist und
die an einer Seite zu einem an eine Absaugeinrichtung anschließbaren und mit der
Staubaufnahmekammer verbundenen Anschlußstutzen offen ist1 vorgesehen ist.
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Zum Bohren oder Fräsen wird nun das entsprechende Werkzeug durch die
Bohrungen in der Staubaufnahmekammer durchgesteckt, wozu der Durchmesser der miteinander
fluchtenden Bohrungen in der Staubaufnahmekammer entsprechend um ein geringes Maß
größer ist als der Durchmesser des Werkzeuges. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
wird zusammen mit dem Bohr- oder Fräswerkzeug an die Bohr- oder Frässtelle gebracht
und über diese Stelle gesetzt, wonach der Bohrer oder Fräsvorgang beginnen kann.
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Nachfolgend wird zur Vereinfachung die Erfindung stets an dem Beispiel
eines Bohrers erläutert. Selbstverständlich ist es jedoch klar, daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung. auch für Fräser und ähnliche Werkzeuge geeignet ist.
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Selbstverständlich kann auch die erfindungsgemäße Vorrichtung zuerst
über die Bohrstelle gesetzt werden, wobei die Bohrungen in der Staubaufnahmekammer
gleichzeitig auch die Zentrierung übernehmen können.,'Anschließend wird der Bohrer
in die Bohrungen eingeführt und der Bohrvorgang kann beginnen. Über die Bohrung
auf der Bohrseite der Staubaufnahmekammer, die - wie erwähnt - etwas größer ist
als der Bohrdurchmesser kann der Bohr-staub in dås Innere der Staubaufnahmekammer
gelangen, von wo aus er über den Anschlußstutzen zu einer Absaugeeinrichtung abgefUhrt
wird. Als Absaugeeinrichtung kann auf einfache Weise ein Staubsauger verwendet werden,
dessen Saugschlauch oder Saugrohr mit dem Anschlußstutzen verbunden wird.
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Da die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht mit dem Bohrer umläuft,
kann der Bohrvorgang problemlos durchgeführt
werden, wobei die
Staubaufnahmekammer stets dichtend an der Bohrstelle anliegen kann, Hierzu kann
es von Vorteil sein, wenn die Staubaufnahmekammer auf der Bohrseite flach ausgebildet
ist.
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Eine noch bessere Abdichtung und Abführung des Bohrstaubes wird erreicht,
wenn um die auf der Bohrseite gelegene Bohrung ein Dichtring angeordnet ist. Dabei
wird im-allgemeinen der Dichtring aus elastischem Material bestehen.
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Von Vorteil ist es hierzu, wenn der Anschlußstutzen auf der der Bohrseite
zugewandten Seite eine Erhöhung aufweist, die ungefähr so hoch ist wie der Dichtring.
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Durch diese Maßnahme läßt sich eine exakte Anlage der erfindungsgemäßen
Vorrichtung an der Bohrstelle erreichen bzw. die Vorrichtung kann parallel zu der
Wand, Decke oder dem Boden gehalten werden, so daß Verkantungen vermieden werden.
Verkantungen könnten nämlich dazu führen, daß damit auch die'Bohrung schief wird..
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Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Staubaufnahmekammer auch auf
der Bohrmaschìnenseite flach ausgebildet ist.
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Von Vorteil ist es, wenn der Durchmesser der auf der Bohrmaschinenseite
an#geordneten Bohrung veränderbar ist. Durch diese Maßnahme wird eine noch größere
Sicherheit gegen ausdringenden Bohrstaub erreicht.
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Mit der erfindungsgemäßen Maßnahme kann nämlich die Bohrung auf der
Bohrmaschinenseite dem Durchmesser des Bohrers angepasst werden, so daß die Bohrung
stets nur um ein geringes Maß größer ist, als der Bohrerdurchmesser. Auf diese Weise
kann über diese Bohrung kaum Bohrstaub nach außen gelangen.
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Hierzu, kann vorgesehen sein, daß vor der Bohrung eine Abdeckung mit
Löchern von unterschiedlichen Durchmessern, die vor die Bohrung bringbar sind,verstellbar
angeordnet ist.
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Die Abdeckung kann zum Beispiel als drehbare Scheibe mit einer parallel
zur Bohrrichtung liegenden Drehachse ausgebildet sein.
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In einfacher Weise ist dann die Drehachse der Scheibe auf der Bohrmaschinenseite
in der Staubaufnahmekammer gelagert.
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Entsprechend dem Durchmesser des Bohrers kann durch eine-entsprechende
Verdrehung der Scheibe der Durchmesser der Bohrung in der Staubaufnahmekammer auf
den Bohrdurchmesser abgestellt werden.
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Die Drehachse der Scheibe kann als Schraube oder Bolzen ausgebildet
sein, auf der die Scheibe drehbar gelagert ist. In gleicher Weise kann jedoch die
Drehachse auch als Schnappverschluß ausgebildet sein, er in der Seitenwand der Staubaufnahmekammer
eingeschnappt ist. Insbesondere die letztere Lösung ist einfach und billig in der
Herstellung.
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Selbstverständlich sind im Rahmen der Erfindung auch noch andere Verbindungsmöglichkeiten
für die drehbare Sche#ibe möglich. Aus KostengrUnden wird man die Scheibe und ihre
Verstellbarkeit so einfach wie möglich halten, zumal eine gewisse "Schwergängigkeit"
gewünscht ist, weil die eingestellte Lage ja während des Bohrvorganges beibehalten
bleiben soll.
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Die Scheibe kann im Bedarfsfalle auch mit Nocken versehen sein, die
den einzelnen Löchern zugeordnet sind und die in eine entsprechende auf der Bohrmaschinenseite
der Staubaufnahmekammer angeordnete Vertiefung einrasten können. Auf diese Weise
wird ein genaues Einrasten der Scheibe der jeweils gewünschen Position von der Bohrung
in der Staubaufnahmekammer erreicht.
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Statt einer drehbaren Scheibe kann in gleicher Weise auch eine# über
die Bohrung schiebbare und mit entsprechenden Löchern von unterschiedlichen Durchmessern
versehene Schiene als Abdeckung verwendet werden.
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Eine weitere Möglichkeit zur Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
an unterschiedliche Bohrerdurchmesser besteht darin, daß auf der Bohrmaschinenseite
der Staubaufnahmekammer mehr als eine Bohrung nebeneinander angeordnet sind, die
unterschiedliche Durch-Bohrungen messer aufweisen und die jeweils mit/auf der gegenüberliegenden
Seite der Staubaufnahmekammer fluchte'n, und daß diese unterschiedlichen Bohrungen
abdeckbar sind.
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Die, Abdeckung der nicht verwendeten Bohrungen kann dabei auf vielfältige
Weise erfolgen. Hierzu kann z.B.
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eine Schiebeleiste vorgesehen sein.
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Zur Anpassung des Anschlußstutzens an Saug schläuche oder Saugrohre
von Staubsaugern unterschiedlicher Fabrikate und Durchmesser kann der Anschlußstutzen
eine konische Gestalt mit zur offenen Seite hin sich vergrößerndern Durchmesser
oder eine entsprechende stufenförmige Erweiterung aufweisen.
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Nachfolgend ist anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
prinzipmäßig beschrieben.
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Es zeigt: Fig0 1 einen Längsschnitt durch die erfindùngsgemäße Vorrichtung
Fig. 2 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung von unten (von der Bohrmaschinenseite
aus) Fig. 3 ausschnittsweise die Befestigung der drehbaren Scheibe Fig. 4 und 5
Ausgestaltungen des offenen Endes des Anschlußstutzens Fig, 6 eine verkleinerte
Darstellung einer Staubaufnahmekammer in der Draufsicht von der Bohrmaschinenseite
aus mit einer Schiebeleiste
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Absaugen von Bohrstaub weist eine Staubaufnahmekammer 1 auf, die an drei Seiten
geschlossen ist und deren vierte Seite mit einem Anschlußstutzen 2 verbunden ist.
Auf Grund des größeren Durchmessers eines Saugschlauches oder Saugrohres 3 (in der
Fig. 1# gestrichelt dargestell#t), der mit einem Staubsauger verbunden ist, wird
im allgemeinen zwischen der Staubaufnahmekammer 1 und dem Anschlußstutzen 2 ein
Erweiterungsstück 4 liegen.
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Selbstverständlich kann dieses Erweiterungsstück jedoch entfallen,
wenn der Durchmesser bzw. Höhe und Breite der Staubaufnahmekammer an den Durchmesser
oder die Höhe und die Breite des Anschlußstückes angepasst ist, Die Staubaufnahmekammer
1 ist mit einer Bohrung 5 auf der Bohrseite und einer Bohrung 6 auf der Bohrmaschinenseite
versehen, Die Bohrungsdurchmesser sind dabei so gewählt, daß sie um ein geringes
Maß größer sind, als der größte Durchmesser- eines Bohrers, der für Handbohrmaschinen
verwendet wird. Im allgemeinen wird man hierfür Durchmesser zwischen 12 und 15 mm
wähleno
Die Bohrung 5 auf der Bohrseite ist'mit einem Dichtring
7 umgeben, der aus elastischem Material ist.
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Eine Erhöhung 8, die ungefähr genau so hoch ist, wie der Dichtring
7,ist auf der gleichen Seite an dem Anschlußstutzen 2 angeordnet. Auf diese Weise
läßt sich die Vorrichtung parallel zu der Wand, dem Boden oder der Decke anlegen
(in der Fig. 1 ist die Wand, der Boden oder die Decke gestrichelt dargestellt und
mit ~ 9 ~ bezeichnet). Die Erhöhung 8 kann ebenfalls aus einem separaten Teil bestehen,
der fest mit dem Anschlußstutzen 2 verbunden ist oder er wird durch eine entsprechende
Erweiterung der Wand des Anschlußstutzens gebildet. Im Bedarfsfalle kann die Erhöhung
8 ebenfalls aus elastischem Material bestehen.
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Auf der Bohrmaschinenseite der Staubaufnahmekammer 1 ist eine drehbare
Scheibe 10 angeordnet, in der sich -Löcher 11 mit verschiedenem Durchmesser (z.B.
12, 10, 8 und 6 mm) befinden. Als Drehachse für die Scheibe 10 dient eine Schraube
12, die in die der Bohrmaschinenseite zugewandtenSeitenwand der Staubaufnahmekammer
1 eingeschraubt ist. Bei Verwendung von kleineren Bohrern
w#ird
die Scheibe 10 entsprechend verdreht, so daß durch das entsprechende Loch 11 die
Bohrung 6 in der Staubaufnahmekammer entsprechend verkleinert wird. Der durch die
beiden Bohrungen 5 und 6 durchgeschobene Bohrer 13 ist in der Fig. 1 gestrichelt
dargestellt.
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Statt einer Schraube 12 als Drehachse für die Scheibe 10 kann stattdessen
auch ein Schnap#pverschluß 14 verwendet werden, der entsprechend mit Schlitzen 15
versehen ist, damit der Schaft des Schnappverschlußes 14 in die Wand der Staubaufnahmekammer
1 eingeführt werden kann. Durch eine Elastizität des Schaftes des Schnappverscfilußes
14 wird dieser entsprechend zusammengedrückt und hintergreift mit Wulsten 16 die
Innenwand der Staubaufnahmekammer 1entsprechend, so daß dïS Scheibe 10 sicher gelagert
ist (siehe Fig. 3).
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In der Fig. 4 ist eine Ausgestaltung des Anschlußstutzen 2 dargestellt,
wobei dieser zumindest teilweise eine konische Gestalt aufweist mit zur offenen
Seite hin sich vergrößerndem Durchmesser.
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Auf diese Weise können Saugschläuche oder Saugrohre 3 mit unterschiedlichen
Durchmessern mit dem Anschlußsutzen 2 verbunden werden.
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Ähnliches gilt für den in der Fig#. 5 dargestellten Anschlußstutzen
2 . Wie ersichtlich erweitert sich dieser stufenförmig zum offenen Ende hin, so
daß ebenfalls Saug schläuche oder Saugrohre 3 unterschiedlichen Durchmessers aufgenommen
werden können.
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In der Fig. 6 ist in verkleinertem Maßstabe eine andere Ausgestaltung
der Saugkammer 1 von der Bohrmaschinenseite aus dargestellt. Auf dieser Seite ist
eine Schiebeleiste 17 angeordnet, die relativ zu der Staubaufnahmekammer 1 verschiebbar
ist.
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Durch die Schiebeleiste können ein oder mehrere Bohrungen 6 in der
Staubaufnahmekammer 1 freigegeben werden. So ist z.B. eine Schiebeleiste 17 möglich,
die Löcher 11 von unterschiedlichem Durchmesser aufweist, die entsprechend vor die
Bohrung 6 geschoben werden können.
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Ebenso ist es auch möglich, daß in der Staubaufnahmekammer 1 neben
der Bohrung 6 auch noch ein oder mehrere weitere Bohrungen 6'angeordnet sind, wobei
jeweils zwei gegenüberliegende Bohrungen fluchtend zusammenarbeiten müssen. In diesem
Falle gibt die Schiebeleiste 17 somit jeweils nur eine der Bohrungen 6 oder 6'frei.
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Selbstverständlich sind im Rahmen der Erfindung auch noch andere Abdeckmöglichkeiten
für die Bohrung 6 oder die Bohrungen in der Staubaufnahmekammer 1 möglich.
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