DE3121461C2 - - Google Patents
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- DE3121461C2 DE3121461C2 DE19813121461 DE3121461A DE3121461C2 DE 3121461 C2 DE3121461 C2 DE 3121461C2 DE 19813121461 DE19813121461 DE 19813121461 DE 3121461 A DE3121461 A DE 3121461A DE 3121461 C2 DE3121461 C2 DE 3121461C2
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung der Lebensdauer
von zumindest einem in einer Werkzeugmaschine benutzten Werkzeug
nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Um im Einsatz befindliche Werkzeuge bezüglich ihrer Lebensdauer
zu optimieren, was bei spanabhebenden Werkzeugen einem maximalen
von einem Werkstück entfernten oder abgetragenen Materialvolumen
entspricht, wurden bereits große Anstrengungen unternommen. Da
eine hohe Abnutzung des Werkzeugs mit hohen auf das Werkzeug
wirkenden Kräften verbunden ist und diese häufig ein Ausfallen oder
ein Unterbrechen der Produktion verursachen können, ist es besonders
erstrebenswert, einen Werkzeugwechsel vorzunehmen, bevor das Ende
der Standzeit bzw. der Lebensdauer erreicht ist.
Zu diesem Zweck wurden bereits Maschinen entwickelt, in welchen
die Gesamtschnittkraft während dem Eingriff des Werkzeugs in das
Werkstück gemessen und zur Steuerung der Vorschubgeschwindigkeit
verwendet wird. Da der Leistungsverbrauch der Werkzeugmaschine
in Abhängigkeit zur Gesamtschnittkraft steht, kann eine leistungsabhängige
Steuerung Verwendung finden. Nach dem Einstellen des
Werkzeugs entsprechend einer optimalen Vorgabe wird der Vorschub
automatisch vergrößert bzw. verkleinert in Abhängigkeit davon, ob
die Gesamtschnittkraft abnimmt bzw. zunimmt. Mit Hilfe einer Analogschaltung
kann in einem solchen Fall die von der Gesamtschnittkraft
abhängige Leistungsaufnahme zu einem gegebenen Zeitpunkt ermittelt
werden. Die Bedienungsperson kann dann mit Hilfe eines Potentiometers
die Gesamtschnittkraft so weit erhöhen, bis der Punkt erreicht wird,
an dem der Eindruck entsteht, daß das Werkzeug überlastet wird.
Der sich daraus ergebende Leistungsverbrauch wird als Grenzwert festgehalten.
Wenn nunmehr im Einsatz dieser Grenzwert erreicht bzw.
überschritten wird, kann die Vorschubgeschwindigkeit verringert werden,
um die Gesamtschnittkraft auf eine zulässige Größe zu verringern.
Wenn dagegen bei Beginn der Bearbeitung das Werkzeug zu wenig
Material abträgt, kann durch eine Erhöhung des Vorschubs erreicht
werden, daß das Werkzeug optimal unterhalb dem Grenzwert eingesetzt
wird. Lösungen dieser Art sind durch die US-PS 35 71 834 bekannt.
Diese Art der Leistungsanpassung erweist sich als zweckmäßig, wenn
wiederholt Werkstücke der gleichen Geometrie grob bearbeitet werden.
Bei einer Feinbearbeitung arbeitet diese Steuerung mit geringem
Wirkungsgrad, da die Gesamtschnittkraft verhältnismäßig gering ist,
und sich somit nur ein geringer Unterschied im Leistungsverbrauch
zwischen der Eingriffsposition und der Leerlaufposition des Werkzeugs
ergibt, der beispielsweise in der Größenordnung von 0,2 kW
liegen kann. In einem solchen Fall kann die Bedienungsperson durch
direkte Beobachtung feststellen, daß bei einer gegebenen Spindeldrehzahl
ein schlechter Span abgehoben wird. Um die Qualität des
abgehobenen Spans zu verbessern, ist nur eine geringe Vergrößerung
oder Verkleinerung der Spindeldrehzahl erforderlich. Bei einer Steuerung
dieser Art ist unglücklicherweise der Änderung der Spindeldrehzahl
eine Änderung des Leistungsverbrauchs in der Leerlaufposition des
Werkzeugs zugeordnet. Da der gesamte Leistungsverbrauch im
wesentlichen derselbe bleibt, kann das Werkzeug in der Tat einen
stärkeren oder schwächeren Span abheben, was im ersten Fall eine
Überlastung mit einem Werkzeugbruch und im zweiten Fall einen
zu geringen abgehobenen Span bedeuten kann.
Durch die DE-AS 18 15 400 ist eine Anordnung für Bearbeitungsmaschinen bekannt,
bei der von der Belastung des Antriebsmotors abhängende Leistungs- und
Betriebskennwerte gemessen und über einen Zähler ausgewertet werden, um die
verbrauchte Energie zu ermitteln. Das von den Leistungs- und Betriebskennwerten
abgeleitete Signal wird mit einem Sollwertsignal verglichen, um ein Differenzsignal
zu schaffen, das kennzeichnend für den Betriebszustand der Bearbeitungsmaschine
ist und beim Überschreiten eines Vergleichssignals die Bearbeitungsmaschine
abschaltet.
Auch durch die DE-OS 27 54 852 ist eine Betriebsverlauf-Registriereinrichtung für
Gasturbinentriebwerke bekannt, die eine Vielzahl von Betriebsdaten zusammenführt,
um eine Anzeige zu schaffen, welche die erfolgte Beanspruchung des
Triebwerks kennzeichnet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein bekanntes Verfahren so weiterzubilden,
daß die Lebensdauer eines Werkzeugs
und die optimale Standzeit überwacht und automatisch gesteuert werden
kann. Außerdem sollen Unregelmäßigkeit im Bearbeitungseinsatz festgestellt
und Betriebszustände angezeigt bzw. vermieden werden, welche
die Lebensdauer des Werkzeugs verkürzen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1
angegebenen Merkmale gelöst.
Eine besondere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß zur Ermittlung
des Nettoleistungssignals der für die relative Bewegung zwischen
Werkzeug und Werkstück erforderliche Leistungsverbrauch der
Werkzeugmaschine unverzögert und sich wiederholend gemessen wird,
daß der Leistungsverbrauch sowohl in der Leerlaufposition als auch
in der Eingriffposition des Werkzeugs gemessen wird, und daß aus dem
Leistungsverbrauch in der Leerlaufposition und dem in der Eingriffsposition
das Signal für den Nettoleistungsverbrauch durch das Werkzeug
ermittelt wird.
Zu diesem Zweck ist ferner vorgesehen, daß das Signal für den
Nettoleistungsverbrauch in einem Spannungs/Frequenzwandler in eine
Impulsfolge umgewandelt wird, deren Impulsfrequenz das Signal für
den Leistungsverbrauch kennzeichnet, daß die Impulszahl in einem
zeitlichen Abtastintervall ausgezählt wird und daß der Zählwert für
den Leistungsverbrauch in der Leerlaufposition des Werkzeugs gespeichert
wird, um durch Vergleich mit dem Leistungsverbrauch in der
Eingriffsposition den Nettoleistungsverbrauch zu ermitteln.
Um eine Gefahrensituation auszuschalten ist ferner vorgesehen, daß
der tatsächliche Nettoleistungsverbrauch mit einem Grenzwert für den
maximalen Nettoleistungsverbrauch verglichen wird und beim Übersteigen
des Grenzwertes einen Alarm auslöst, wobei der Alarm vorzugsweise
dann ausgelöst wird, wenn der maximale Nettoleistungsverbrauch für
die Dauer eines vorgegebenen minimalen Zeitintervalls anhält.
Dabei kann gleichzeitig das Übersteigen des Grenzwertes optisch angezeigt
und die Maschine abgeschaltet werden.
Für im wechselnden Einsatz befindliche Werkzeuge ist ferner vorgesehen,
daß der Wert des Statussignals vor und nach dem Unterbrechen
der Bearbeitung gespeichert wird.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens besteht grundsätzlich
in Vorrichtungen, welche einerseits den Nettoleistungsverbrauch
bezogen auf ein bestimmtes Werkzeug erfassen und über
einen Rechner dazu benutzen, um die Werkzeugmaschine optimal zu
steuern. Insbesondere ist vorgesehen, daß mit dem Antrieb des
Werkzeugs ein Wattmeter verbunden ist, mit welchem sowohl der
Leistungsverbrauch in der Leerlaufposition als auch in der Eingriffposition
des Werkzeugs mit dem Werkstück meßbar ist, daß dem
Wattmeter ein Spannungs/Frequenzwandler zugeordnet ist, dessen
Ausgangsfrequenz in einem Vorwärts/Rückwärtszähler während einer Abtastperiode
ausgezählt wird, daß die Leistungsaufnahme in der Leerlaufposition
des Werkzeugs in einem Speicher für die Regelabweichung
eingegeben wird, und während des Auszählens des Leistungsverbrauchs
in der Eingriffposition des Werkzeugs vom Zählwert abgezogen wird,
um das Nettoleistungssignal zu schaffen, welches in einer Latch-Schaltung
festgehalten wird, und daß der Werkzeugmaschine ein Computer
zugeordnet ist, in welchem einerseits die Nettoleistungsaufnahme
über die gesamte Lebensdauer ermittelt und ein Statussignal für den
Werkzeugwechsel erzeugt wird sowie ferner eine Alarmsituation ausgelöst werden
kann, wenn eine zu hohe Leistungsaufnahme festgestellt wird.
Durch die Maßnahmen der Erfindung läßt sich eine automatische
Kompensation der Änderung der Leistung in der Leerlaufposition des
Werkzeugs berücksichtigen. Dadurch läßt sich die Einstellung eines
Potentiometers zur Anpassung des Leistungsverbrauchs durch die Bedienungsperson
vermeiden und Maßnahmen vorzusehen, um die gesamte
für den Werkzeugeinsatz erforderliche Leistung in einer numerischen
Steuerung zu erfassen, welche Änderungen in der Leerlaufleistung
der Werkzeugmaschine kompensiert. Dies läßt sich sowohl durch
analoge als auch durch digitale Maßnahmen verwirklichen. Bei einer
analogen Maßnahme kann ein Vorspannungssignal derart zugeführt
werden, daß das Ausgangssignal am Leistungswandler des Spindelmotors
zu Null wird, wenn sich die Spindel leer dreht. Wenn die
Spindel belastet wird, reicht das Vorspannungssignal nicht mehr zur
Kompensation aus, so daß nunmehr ein Differenzleistungsbetrag feststellbar
ist, der dazu benutzt werden kann, um die Schärfe des Werkzeugs
zu überwachen oder das Werkzeug im Betrieb in eine optimale
Eingriffsposition zu steuern. Unter Verwendung von digitalen Einrichtungen
kann eine Latch-Schaltung vorgesehen sein, in welcher
das Ausgangssignal am Leistungswandler des Spindelmotors für den
Leerlaufzustand festgehalten wird. Sobald das Werkzeug in Eingriff
kommt, wird der Leistungsmehrbedarf durch eine Subtraktion des
gespeicherten Wertes ermittelt, wodurch man das Nettoleistungssignal
erhält.
Es ist wohl durch die US-PS 32 20 315 bekannt, durch eine Signalkompensation
eine Anzeige für das Spindeldrehmoment zu schaffen,
um Leerlaufzustände der Spindel auszugleichen. Ferner ist durch die
US-PS 36 81 978 bekannt, die am Werkzeug wirksame externe Last
zu messen, indem die Leerlaufzustände berücksichtigt werden.
Diese bekannten Verfahren sind jedoch verhältnismäßig kompliziert
und kostenaufwendig und nicht für eine Digitalisierung in der Weise
geeignet, daß sie zusammen mit modernen numerischen Steuerungen
Verwendung finden können. Die Maßnahmen der Erfindung sehen vor,
daß ein den Ist-Zustand der auf das Werkstück wirkenden Gesamtschnittkraft
bei jedem Drehmomentniveau oder jeder Spindeldrehzahl
durch die Verwendung verschiedener Parameter geschaffen wird. Anstelle
der Messung der tatsächlichen Gesamtschnittkraft z. B. durch
Ausmessen einer mechanischen Verbiegung oder durch Ableiten des
Drehmoments an der Werkzeugspindel ist vorgesehen, die elektrischen
Parameter für die Leistung, d. h. die Größe der Spannung, die Größe
des Stromes und des Phasenwinkels zu erfassen, um daraus direkt eine
Anzeige für die verbrauchte Energie sowohl im Leerlaufzustand als
auch im Eingriffszustand des Werkzeugs abzuleiten. Die Nettoleistung,
welche man durch das Abziehen einer die Leerlaufleistung kennzeichnenden
Regelabweichung erhält, wird als Kenngröße für die Kraft
verwendet, die sich an der Grenzschicht zwischen Werkzeug und
Werkstück ausbildet. Es ist wohl bekannt, die gesamte Leistung
dazu zu benutzen, um die vom Werkzeug geleistete Arbeit zu
kennzeichnen, jedoch wurde die Gesamtleistung als nichts anderes
als ein relativer Faktor verstanden, wobei die praktische Ermittlung
der Schnittkraft immer mit Hilfe von Sensoren ermittelt wurde,
welche entweder den Parametern Drehmoment, Drehzahl, Temperatur
oder Verbiegung usw. zugeordnet sind. Die Überwachung der Leistung
ist zweckmäßig, um die Abnutzung in vielen Situationen zu kennzeichnen,
insbesondere wenn das Werkzeug unter im wesentlichen
identischen Schnittbedingungen verwendet und feingesteuert wird.
Ein wesentlich höherer Steuerungsaufwand ist erforderlich, wenn das
Werkzeug sehr unterschiedlichen Bearbeitungsbedingungen unterworfen
ist. Trotzdem ist es wünschenswert und notwendig, wenn eine optimale
Lebensdauer sichergestellt werden soll, die Abnutzung des Werkzeugs
im Augenblick der Entstehung festzustellen und ferner jeden Zustand
zu erfassen, der sich auf die Lebensdauer auswirkt, um einen bevorstehenden
Ausfall zu erfassen.
Nach den Maßnahmen der Erfindung wird die von dem Werkzeug verbrauchte
Leistung integriert, um den Leistungsverbrauch über die gesamte
Lebensdauer des Werkzeugs zu erfassen. Dieses Konzept basiert
auf einer durch die Abnutzungstheorie bekannten Formel, wonach das
Abnutzungsvolumen V direkt proportional der Last P und dem Gleitabstand
L des Werkzeugs vom Werkstück ist. Demnach gilt
V = K · P · L (1)
wobei K eine Konstante ist, deren Größe sich aus dem chemischen
Aufbau, der Härte und weiteren vom Werkzeug und Werkstück abhängigen
Faktoren ergibt. Während der Wert P · L gleich der
für die Abnutzung benötigten Energie
ist, ergibt sich, daß das Abnutzungsvolumen proportional der integrierten
Leistung während des Abnutzungsprozesses ist und somit
dafür gilt
V = K₂ ∫ (Nettoleistung) dt (2)
Da die Abnutzung auch auf die Temperatur und andere Parameter
anspricht, stellt die Gleichung (2) nur eine Annäherungsformel dar.
Man hat jedoch festgestellt, daß sich mit der Gleichung eine gute
Näherung erreichen läßt. Während die Konstante K in der Gleichung
(1) von mehreren das Werkzeug und das Werkstück betreffenden Faktoren
abhängt, ist die Formel (2) kaum davon abhängig und ist daher für sehr
unterschiedliche Schneidsituationen anwendbar. Überdies verwendet die
Formel (2) in vorteilhafter Weise die zuvor erwähnte Nettoleistung.
Da die Erfassung der Nettoleistung auf der Elimination der für die
Leerlaufdrehung der Spindel erforderlichen Leistung als Faktor beruht,
kann die Nettoleistung als Schlüssel für den Abnutzungsparameter
über beliebige Zeiten integriert werden. Wenn eine solche
Integration über verschiedene aufeinanderfolgende Zeitintervalle und
unter verschiedenen Schnittbedingungen erfolgt, wird es möglich,
kontinuierlich die Abnutzung zu überwachen und ein entsprechendes
Signal abzuleiten. Die Gleichung kann auch für andere Anwendungsfälle
benutzt werden, bei welchen die Nettoleistung elektrisch
nicht direkt ermittelbar ist, solang die Leistung über die Zeit integriert
werden kann. Daher sind auch andere Maßnahmen zur Bestimmung
der durch den Werkzeugeingriff verbrauchten Energie für
die Anwendung der Gleichung (2) geeignet.
Wie bereits erwähnt, sieht die Erfindung vor, daß die Lebensdauer
des Werkzeugs dadurch überwacht wird, daß einerseits die in der
Eingriffsposition verbrauchte Nettoleistung erfaßt und andererseits
durch einen Computer für die Steuerung der Werkzeugmaschine verwertet
wird. Die Nettoleistung stellt einen Parameter dar, der für
jedes einzelne Werkzeug an einer Werkzeugmaschine separat verarbeitet
werden kan, wobei auch bei wiederholtem intermittierenden
Einsatz eines Werkzeuges eine Akkumulation über die Einzelbenutzungszeiten
erfolgt, um dadurch rechtzeitig mit Hilfe des
Computers eine Anzeige für das Auswechseln eines speziellen Werkzeugs
zu geben.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung sieht vor, daß die dem Antriebsmotor
für die Werkzeugspindel gelieferte Leistung gemessen wird,
wobei sowohl die Leistung im Leerlaufbetrieb als auch im Eingriffbetrieb
des Werkzeugs erfaßt werden kann. Mit Hilfe des Spannungs/Frequenzwandlers
wird eine Impulsfolge erzeugt, deren Frequenz
proportional der an die Spindel abgegebenen Leistung ist. Diese
Frequenz läßt sich auszählen, um durch einen Vergleich bei der
Leerlaufposition und der Eingriffsposition eine Regelabweichung abzuleiten,
welche proportional der Nettoleistung während des Betriebseingriffes
ist, d. h. die Leistung zur Überwindung der Gesamtschnittkraft
darstellt. Das die Nettoleistung kennzeichnende Impulssignal
wird im Rechner akkumuliert und gespeichert. Der Zähler wird auch
automatisch auf Null zurückgestellt, wenn ein anderes Werkzeug in
die Werkzeugspindel eingesetzt wird, um dann in diesem Werkzeug den
zugeordneten Nettoleistungsverbrauch zu ermitteln und festzuhalten.
Der akkumulierte Signalwert wird als Ausgangswert benutzt, wenn
ein Werkzeug erneut zum Einsatz kommt. Bei der Rückstellung des
Rechners wird auch der Speicher für die Regelabweichung zurückgesetzt,
wenn sich die Spindeldrehzahl und das Werkzeug geändert
haben. Damit lassen sich für alle Werkzeuge separat die Signale für
die Gesamtnettoleistung summieren, um einen Alarm auszulösen, wenn
die Lebenserwartung des Werkzeugs erreicht ist. Dieser Wert für die
Lebenserwartung ist ein Wert, der sich aus einer empirisch bestimmten
optimierten Lebenszeit ergibt. Wenn das Werkzeug vor dem Erreichen
der Lebenserwartung ausgetauscht werden soll, kann dies
durch eine entsprechende Buchhaltung im Computer ausgelöst werden,
welche die Daten für den Nettoleistungsverbrauch für jeden einzelnen
Einsatz akkumuliert und die akkumulierten Werte für den zukünftigen
Einsatz als Ausgangswerte benutzt.
Allen Schneidwerkzeugen ist eine maximal zulässige Schneidleistung
zugeordnet, welche durch Akkumulation für jedes Werkzeug
ermittelt werden kann, um im geeigneten Zeitpunkt einen
Werkzeugwechsel auszulösen. Wenn die maximale Benutzungsdauer
in herkömmlicher Weise ermittelt wird, können unvorhergesehene
Gefahrensitutationen auf Grund einer zu starken Abnutzung in der
Regel ohne weiteres vermieden werden.
Mit Hilfe der Erfindung ist es auch möglich, Feinabstimmungen in
mindestens 20% der Anwendungsfälle vorzunehmen. Bei einer hohen
Gesamtschnittkraft, wenn sich z. B. eine erhöhte Abnutzung infolge
hoher Temperaturen ergibt, kann die Einsatzzeit beispielsweise dadurch
abgestimmt werden, daß die ermittelten Ergebnisse gewichtet
werden. Da die durch die Spanabhebung verursachte Temperatur mit
dem Quadrat der Spindeldrehzahl ansteigt, wird der durch die Impulsfolge
gekennzeichnete Nettoleistungsverbrauch quadriert und anschließend
akkumuliert. Dadurch erhält man einen Gesamtwert, der
sowohl die Standzeitverwaltung als auch die Entscheidung für einen
Wechsel beeinflußt.
Durch die Kombination der Überwachung der Nettoleistung mit der
rechnergestützten Steuerung ergibt sich eine sehr große Flexibilität
mit deren Hilfe die Stanzzeit von Werkzeugen wesentlich erhöht werden
kann. Bisher war es schwierig, die unterschiedlichen Arten der
Spanabhebung zu erfassen und die Werkzeugmaschinen entsprechend
zu steuern, da sich durch den regelmäßigen Werkzeugaustausch die
Benutzungsbedingungen verändert haben. Durch die Maßnahmen der
Erfindung wird in vorteilhafter Weise die Bestimmung der Standzeit
eines Werkzeuges vor einem Schärfen verbessert, und es werden auch unterschiedliche
spanabhebende Situationen erfaßt.
Die Erfindung wird an Hand von
auf die Zeichnung bezugnehmenden Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematisch angedeutete Werkzeugmaschine mit einem
Überwachungssystem für die Werkzeugbenutzung gemäß der
Erfindung,
Fig. 2 eine Schaltung zur gleichzeitigen Ableitung eines Nettoleistungssignals
für das System gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine als Digitalschaltung aufgebaute Monitoreinheit für
die Nettoleistung,
Fig. 4 eine detaillierte Darstellung der Digitalschaltung gemäß
Fig. 3,
Fig. 5 ein Überwachungssystem für die Nettoleistung und den
Energiebedarf für den Einsatz bei einer Vielfachwerkzeugmaschine,
Fig. 6 eine schematische Darstellung der Installation einer Werkzeugmaschine
mit einer Kombination eines Überwachungssystems
für die Nettoleistung mit einer numerischen
Steuerung nach einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 7, 8, 9 und 10 Flußdiagramme zur Erläuterung der Schaltung
gemäß Fig. 6.
Die Erfindung kann an jedem Werkzeug, welches von Hand oder automatisch
an einer Werkzeugmaschine montierbar ist, verwendet werden.
Sie wird jedoch bevorzugt bei Werkzeugmaschinen eingesetzt,
welche grundsätzlich einen Schneidvorgang ausführen, wie z. B. beim
Bohren, Fräsen, Räumen oder Drehen. In allen Fällen wird das Werkstück,
dessen Oberfläche durch Spanabheben zu bearbeiten ist, gegen
das Werkzeug mit einer Kraft verschoben, welche von dem Arbeitsvorgang,
der Schärfe des Werkzeugs und anderen Faktoren, wie z. B.
der Temperatur, der Werkzeugkühlung oder der Drehgeschwindigkeit abhängt,
wenn es sich um an Spindeln gehaltene Werkzeuge, wie z. B.
Bohrer oder Fräser handelt. Die Kraft, welche am Werkstück angreift
und welche durch das Werkzeug eingeleitet wird, ist eine gute Indikation
der nutzbaren Standzeit als Teil der gesamten Lebensdauer
des Werkzeugs. Die eingeleitete Kraft ist auch eine gute Indikation
für die Einsatzbedingungen des Werkzeuges, woraus man z. B. schließen
kann, ob es zur effektiven Spanabhebung mit zu wenig Kraft anliegt,
oder ob hierfür eine zu hohe Kraft notwendig ist, was zum Ausdruck
bringt, daß das Werkzeug geschärft werden muß. Wann die optimalen
Einsatzbedingungen gegeben sind, weiß man aus der praktischen Erfahrung.
Für eine optimale Lebensdauer eines Werkzeuges ist es notwendig,
daß die bei der Bearbeitung einwirkende Kraft innerhalb
vernünftiger Grenzen liegt.
Aus der US-PS 35 71 834 ist bekannt, daß die Drehgeschwindigkeit
eines Schneidwerkzeuges in Verbindung mit dem Vorschub für das Werkstück
eine gute Indikation für die Einsatzbedingungen des Werkzeugs
ergibt, und hilft, dessen Lebensdauer bzw. Standzeit zu überwachen,
d. h. festzustellen, wann das Werkzeug erneut geschärft oder außer
Benutzung genommen werden muß.
In Fig. 1 ist eine Werkzeugmaschinensteuerung dargestellt, bei welcher
von der Werkzeugspindeldrehzahl abgeleitete Meßgrößen mit
Meßgrößen kombiniert werden, welche vom Leistungsverbrauch eines
Gleichstrommotors M 1 herrühren, welcher ein Fräswerkzeug DT am
unteren Ende der Spindel SD antreibt. Ein an der Spindel befestigter
Tachometer T erzeugt ein für die Drehzahl der Spindel bzw. das
Fräswerkzeug charakteristisches Signal, welches über die Leitung 1
zur Verfügung steht. Von der Stromversorgung PS des Gleichstrommotors
M 1 wird die abgegebene Leistung dadurch festgestellt, daß die
angelegte Spannung mit dem über einen Nebenschluß ermittelten
Ankerstrom multipliziert wird. In einer Steuerschaltung 2 kann auf
Grund der Kenntnis der Spindeldrehzahl und der tatsächlich verbrauchten
Leistung, welche aufgezeichnet und einem Vergleich unterzogen wird,
kontinuierlich der Zustand des Fräswerkzeugs DT ermittelt werden,
indem z. B. ein übermäßiger Leistungsverbrauch festgestellt wird oder
nicht genügend Leistung an der Grenzschicht zwischen Werkzeug DT
und Werkstück WP zur Verfügung steht. Wenn der Motor M 1 ein Induktionsmotor
ist, läßt sich aus der Spannung dem Strom und dem
Phasenwinkel als Parameter die tatsächliche die Werkzeugspindel SD
antreibende Leistung ableiten. Das Werkstück wird gegen das
Werkzeug mit einer Geschwindigkeit verschoben, die mit Hilfe des
Motors M 2 ermittelt wird, der den Vorschub des Werkstückes WP
bewirkt. Die Steuerschaltung 2 paßt die Vorschubgeschwindigkeit
automatisch an, indem über eine Leitung 4 eine Steuerschaltung 6
angesteuert wird, welche über eine Leitung 4 a unmittelbar die
Drehgeschwindigkeit des Motors M 2 einstellt. Die Motordrehzahl wird
über eine Leitung 30 und eine Leitung 30 a zurück zur Steuerschaltung
2 gemeldet. Ausgehend von der Annahme, daß der Motor M 1 ein
Gleichstrommotor ist, wird die Vorschubgeschwindigkeit für einen
optimalen Werkzeugeingriff mit Hilfe einer geeigneten Beziehung
zwischen dem Drehzahlsignal auf der Leitung 1 und dem Leistungssignal
auf der Leitung 3 bestimmt. Ferner erzeugt die Steuerschaltung
über die Leitung 5 ein Warnsignal, so daß die Bedienungsperson feststellen
kann, wenn keine optimalen Einsatzbedingungen mehr gegeben
sind und insbesondere das Werkzeug stumpf geworden ist, und damit
die Qualität der Bearbeitung nicht mehr gegeben ist.
Die Differenz des Leistungsbedarfs unter Last und im Leerlauf kann
also kennzeichnend für die Kraft betrachtet werden, welche zwischen
dem Werkzeug und dem Werkstück wirksam ist. Die Steuerschaltung 2
gemäß Fig. 1 registriert zunächst die Leerlaufdrehzahl des Motors M 1
über die Leitung 1 und den Tachometer T. Wenn anschließend das
Werkzeug mit dem Werkstück in Eingriff kommt, wird diese der Leerlaufdrehzahl
zugeordnete Größe als Regelabweichung zu der Leistung
angesehen, welche über die Leitung 3 vom Wattmeter WTT aus eingegeben
wird. Damit kann jede Korrektur der Arbeitsbedingung dadurch
eingestellt werden, daß die Vorschubgeschwindigkeit des Werkstückes
und nicht die dem Motor M 1 zugeführte Leistung geändert wird, da
eine Änderung der Leistung des Motors eine Änderung der Leerlaufdrehzahl
und damit der Regelabweichung mit sich bringen würde.
Unabhängig von den Arbeitsbedingungen des Werkzeugs kann eine
Anpassungssteuerung über den Motor M 2 erfolgen und damit die Vorschubgeschwindigkeit
beeinflußt werden. Die Programmierung des
Werkzeugeinsatzes über die Steuerschaltung 2 wird zuverlässiger und
leichter.
Die Drehzahl der Spindel wird kontinuierlich ermittelt und für die
Anpassungssteuerung benutzt, wie dies bei dem US-Patent 35 71 834
der Fall ist, jedoch wird die Leerlaufdrehzahl daneben als Regelabweichung
verwendet, welche als Funktion der dem Motor M 1 zugeführten
Leistung automatisch geändert wird, wenn die Leistung der
Stromversorgung PS des Motors M 1 über die Leitung 7 durch die
Steuerschaltung 2 geändert wird.
In Fig. 2 ist eine Analogschaltung dargestellt, welche in der Steuerschaltung
2 gemäß Fig. 1 Verwendung findet, und eine Maßgröße für
die Nettoleistung in Abhängigkeit von der Leistung liefert, welche
auf der Leitung 200 zur Verfügung steht. Es sei angenommen, daß
die Spindel von einem Induktionsmotor angetrieben wird, und ein die
Leistung PC kennzeichnendes Signal, nämlich PC = V × I × cos Φ
an der Leitung 200 abgegriffen und der Steuerschaltung 2 zugeführt
wird. Das Ausgangssignal der Steuerschaltung wird über die
Leitung 3 und einen Widerstand R 2 normalerweise einem Operationsverstärker
OA 1 zugeführt, welcher vom Ausgang zum Eingang mit einer
Rückkopplungsschaltung versehen ist, welche die Zeitkonstante R 1 C 1
hat. Das analoge Ausgangssignal des Operationsverstärkers auf der
Leitung 61 wird in einem Analog/Digitalwandler 62 in ein digitales
Signal umgewandelt, welches auf der Leitung 63 zur Verfügung steht.
Diese digitalen Daten werden von einem Computer in Abhängigkeit
von dem Werkzeug DT dem Motor M 1 und dem Werkstück WP verarbeitet.
Wenn die Spindel SD und der Motor M 1 leerlaufen, d. h. wenn
das Werkzeug DT nicht im Eingriff mit dem Werkstück WP steht,
fließt über die Leitung 3 eine bestimmte Leistung. Unter diesen Leerlaufbedingungen
wird das analoge Signal von einem Analog/Digitalwandler
64 in ein digitales Signal umgewandelt, welches über eine
Leitung 9 einer Latch-Schaltung 8 zugeführt wird. Diese Latch-Schaltung
8 ist über eine Leitung 11 von außen rückstellbar. Die in
der Latch-Schaltung 8 festgehaltenen digitalen Daten werden dann
nach einer Umwandlung im Digital/Analogwandler 10 als Regelabweichung
der Steuerschaltung 2 zugeführt. Wenn das Werkzeug DT im Arbeitsbetrieb
Material abhebt, wird über die Leitung 3 eine Leistung abgeleitet,
die über der Leistung im Leerlauf liegt. Infolgedessen wird
auf der Leitung anstelle der Gesamtleistung die durch die digitalen
Daten repräsentierte Nettoleistung konstant ermittelt. Wenn unterschiedliche
spanabhebende Betriebsbedingungen vorliegen, wird der
in der Latch-Schaltung 8 festgehaltene Wert über die Leitung 11 auf
Null zurückgesetzt, so daß ein anderer der Regelabweichung entsprechender
Wert jedesmal eingestellt werden kann, wenn mit einem
neuen spanabhebenden Betrieb begonnen wird.
In Fig. 3 ist eine digitale Schaltung für denselben Zweck wie die
Schaltung gemäß Fig. 2 dargestellt. Das analoge auf der Leitung 200
anliegende Leistungssignal wird in der Schaltung 13 in eine Impulsfolge
umgewandelt, deren Frequenz proportional der Amplitude des
Signals V p auf der Leitung 200 ist. Die Schaltung 13 kann in herkömmlicher
Weise aus einem spannungsgesteuerten Oszillator bestehen.
Während einer durch die Schaltung 22 definierten Abtastperiode, die von
einem Taktsignal über die Leitung 24 gesteuert wird, zählt ein Vorwärts/Rückwärtszähler
15 eine bestimmte Anzahl Impulse. Die ausgezählte
Impulszahl wird über die Leitung 16 in einer Latch-Schaltung
17 festgehalten, und steht über die Leitung 18 als digitale Größe z. B.
für einen Computer zur Verfügung. Während des Leerlaufbetriebs wird
die über die Leitung 14 angelegte Größe im Zähler ausgezählt und
in einem Speicher 20 gespeichert. Diese die Regelabweichung darstellende
Größe wird für die Rückwärtszählung dem Zähler 15 zugeführt,
und damit von dem Zählwerk subtrahiert, welcher konstant
während jeder Abtastperiode über die Leitung 14 angelegt wird. Auf
diese Weise wird die Meßgröße für die Nettoleistung gebildet, welche
in der Latch-Schaltung 17 festgehalten und an der Ausgangsleitung
18 zur Verfügung steht.
In Fig. 4 ist eine digitale Schaltung für die Herleitung einer Meßgröße
der Nettoleistung in Abhängigkeit von einem Spannungssignal
V p auf der Leitung 200 dargestellt, wobei diese Schaltung eine
spezielle Ausführungsform einer Alternative der Schaltung gemäß Fig. 3
ist.
Mit Hilfe einer konventionell erhältlichen integrierten Schaltung
ist ein Spannungs/Frequenzwandler 13 aufgebaut. Die
über den Stift 9 zugeführte Eingangsspannung V p steht am Stift 1
und der Ausgangsleitung 14 als entsprechende Impulsfolge zur Verfügung.
Diese Impulsfolge wird über die Leitung 14 einem Zähler 15
zugeführt, der aus drei
integrierten Schaltungen IC 1, IC 4 und IC 7 aufgebaut ist. Die in einer
Folge an den Stiften 15 empfangenen Impulse werden in eine digitale
Zahl umgewandelt, welche an Stiften der
IC-Schaltungen des Zählers zur Verfügung stehen. Es werden lediglich
10 Bits verwendet, um den digitalen Zählwert zu repräsentieren.
Ein 10-Bit multiplizierender
Digital/Analogwandler 30 liefert zwischen den Stiften 7
und 6 ein analoges Signal, welches zwischen dem nicht-invertierenden
und dem invertierenden Eingang eines Operationsverstärkers wirksam
ist. Dieser Operationsverstärker liefert ausgangsseitig über eine Leitung
34 ein Signal, welches dem Signal auf der Leitung 18 der Schaltung
gemäß Fig. 3 entspricht. Die Verstärkung des Digital/Analogwandlers
30 wird mit Hilfe eines Steuersignales festgelegt, welches über die
Leitung 31 und den Stift 3 zugeführt wird.
Die Abtastschaltung 22 gemäß Fig. 3 ist in Fig. 4 durch eine Schaltung
verwirklicht, welche mit den beiden integrierten Schaltungen IC 10
und einem Flip-Flop N 4/N 5 aufgebaut ist. Über die Leitungen 40 und
41 wird ein 60 Hertz-Signal angelegt, welches eine Oszillatorschaltung
triggert, die den Widerstand R 3 und den Kondensator C 3 umfaßt.
Auf diese Weise wird ein logisches Eingangssignal am Verbindungspunkt
zwischen einer Diode D 3 und einer Zenerdiode Z 3 erzeugt, welches
über ein NOR-Glied N 3 den ersten IC 10 am Pin 4 triggert. Zwischen
den Pins 16 und 2 liegt ein 10 kOhm-Widerstand, der zusammen
mit einem 1000 pF-Kondensator zwischen den Stiften 2 und 1 das
Zeitintervall zwischen alternierenden Q-Zuständen des IC 10 an den
Stiften 7 und 9 sowie den Stiften 6 und 10 bestimmt.
Dementsprechend erzeugt der Flip-Flop N 4/N 5 auf der Ausgangsleitung
47 ein Signal, welches an die Stifte 10 der IC 1, IC 4 und IC 7,
welche den Vorwärts/Rückwärtszähler 15 bilden, gelegt wird. Das
vom Stift 10 des IC 10 gelieferte Transfersignal wird über die Leitung
45 an die Stifte 1 der IC 1, IC 4 und IC 7 angelegt.
Mit Hilfe von zwei in Fig. 4 dargestellten Schaltern SW 1 und SW 2
können zwei Schaltzustände I und II eingestellt werden. In dem
Schaltzustand I gemäß Fig. 4 liefert der mit Hilfe des IC 10 gebildete
Oszillator am Stift 6 ein logisches Impulssignal mit der Abtastfolge,
welches über die Leitungen 51 und 50 sowie den geschlossenen
Schalter SW 1 an die Stifte 5 von integrierten Schaltungen IC 3, IC 6 und
IC 9 angelegt wird, wodurch diese IC's kontinuierlich zurückgestellt
werden, so daß sie keine Regelabweichung festhalten können. Gleichzeitig
wird der Zählstand kontinuierlich
auf den neuesten Stand gebracht.
Wenn die der Leerlaufdrehzahl der Spindel zugeordnete Leistung als
Regelabweichung genommen wird, werden die Schalter SW 1 und SW 2
in die Position II gebracht. Der über die Zählerausgänge
zur Verfügung stehende Zählerstand erscheint auch auf den Leitungen
19, 19′, 19′′ als Eingangssignal zu den integrierten Schaltungen IC 3,
IC 6 und IC 9. Da der Schalter SW 1 in der Position I an Masse liegt,
halten die IC 3, IC 6 und IC 9 den auf den Leitungen 19, 19′ und 19′′ erscheinenden
digitalen Werte. Der auf diese Weise gespeicherte Zählwert
entspricht der Regelabweichung, welche dem Speicher 20 gemäß
Fig. 3 zugeführt wird. Der in diesem Speicher gespeicherte Wert wird
über die Leitungen 21 laufend an die integrierten Schaltungen IC 2,
IC 5 und IC 6 übertragen. Durch die Stellung des Schalters SW 2 in der
Position II wird die Spannung VCC über die Leitung 52 an einen Inverter
N 6 und anschließend über die Leitungen 125 an die Stifte 14 und 9
der IC 2, IC 5 und IC 8 übertragen. Das Ergebnis der Subtraktion wird
an die
drei integrierten Schaltungen IC 1, IC 4 und IC 7 übertragen, welche
den Vorwärts/Rückwärtszähler 15 bilden und stellen die Regelabweichung
dar. Damit ergibt sich, wenn das Werkzeug in Betrieb ist
und Material abträgt, und ferner, wenn die Schalter SW 1 und SW 2 in
der Pos. I sind, daß das über die Leitungen 45 angelegte Taktsignal
den Nettozählstand erscheinen läßt.
Dieses digitale Signal, welches die Nettoleistung kennzeichnet, kann
dann entweder gespeichert und/oder anderweitig benutzt werden.
Dieser digitale Zählstand wird im Digital/Analogwandler 30 in ein
analoges Signal für die Nettoleistung umgewandelt und steht am
Ausgang des Operationsverstärkers OA 2 über die Leitung 34 zur Verfügung.
In Fig. 5 ist ein auf der Nettoleistung beruhendes Überwachungssystem
für die Werkzeugbenutzung für eine Werkzeugmaschine mit
einer Vielzahl von Werkzeugen dargestellt. Dabei zeigt die Darstellung
einen Überwachungskanal für ein Werkzeug DTA, welches einer
durch einen Motor M 1 angetriebenen Spindel SD 1 zugeordnet ist.
Weitere Werkzeuge DTB, DTC und DTD sind entsprechend an
Spindeln SD 2, SD 3 und SD 4 angeordnet und von Motoren M 1′, M 1′′
und M 1′′′ angetrieben. Jedem dieser Werkzeuge ist ein gleichartiger
im Aufbau gemäß Fig. 5 entsprechender Überwachungskanal
zugeordnet.
Im Überwachungskanal spricht ein Wattmeter WTT auf die Spannung
an den Eingängen 101 und den Strom an den Eingängen 102 an, um
ausgangsseitig ein kontinuierliches anloges Signal über die Leitung
200 zur Verfügung zu stellen, welche die Augenblicksleistung V p
repräsentieren. Das der Augenblicksleistung entsprechende Signal
V p wird über einen Vorverstärker in Form eines Operationsverstärkers
OA 3 weiter übertragen, der ausgangsseitig auf der Leitung 201 ein
Signal liefert, welches im Normalzustand das tatsächliche Drehmoment
an der Spindel SD 1 repräsentiert. Der die Spindel SD 1 antreibende
Motor M 1 besteht bei der dargestellten Ausführungsform aus einem
Dreiphasenmotor mit einer Leistung von etwa 6,7 kW, welcher mit
einer zwischen etwa 20 Hz bis etwa 120 Hz veränderbaren Frequenz
betrieben werden kann.
Das Signal auf der Leitung 201 wird an ein digitales Voltmeter 103
(DVM) angelegt, welches ausgangsseitig über Leitungen 111 ein aus
mehreren Bits bestehendes digitales Signal liefert, das dem eingangsseitigen
analogen Signal entspricht. Ferner wird das Signal auf der
Leitung 201 über die Leitung 202 an den invertierenden Eingang eines
Operationsverstärkers OA 4 übertragen. Das digitale Voltmeter 103 hat
die Eigenschaft, das empfangene und gemessene Signal so lange festhalten
zu können, bis es durch ein Rückstellsignal über die Leitung 110
zurückgestellt wird. Das über die Leitungen 111 zur Verfügung stehende
digitale Signal wird im Digital/Analogwandler 106 in ein analoges
Signal umgewandelt. Dieses analoge Signal wird über die Leitung 120
an den nicht invertierenden Eingang des Operationsverstärkers OA 4
übertragen, der ausgangsseitig an einen Verbindungspunkt J 7 angeschlossen
ist, und von diesem aus ein weiteres digitales Voltmeter 104 ansteuert.
Ein digitales Voltmeter, wie es an dieser Stelle Verwendung
findet, arbeitet nach seinem eigenen Zyklus und empfängt z. B. jede
halbe Sekunde den Eingangswert, um diesen so lange festzuhalten,
bis der Zyklus durch die Rückstellung von neuem beginnt. Unter Berücksichtigung
der Erläuterungen in Verbindung mit den Fig. 2 oder 3
ergibt sich, daß wenn der Motor M 1 im Leerlauf arbeitet und das
Werkzeug DTA nicht am Werkstück WP anliegt, das analoge Signal
von der Leitung 201 ein digitales Signal verursacht, welches festgehalten
wird und über die Leitungen 111 als festgehaltener Wert am
Eingang 120 des Operationsverstärkers OA 4 wirksam ist. Wenn das
Werkzeug DTA zu arbeiten beginnt und in das Werkstück eindringt,
erscheint der tatsächliche Leistungsaufwand über die Leitung 202,
so daß zu diesem Zeitpunkt vom Operationsverstärker OA 4 die
Nettoleistung durch das Ausgangssignal auf der Leitung 112 repräsentiert
wird. Diese Nettoleistung ergibt sich aus der über die
Leitung 202 wirksamen Arbeitsleistung vermindert um die über die
Leitung 120 repräsentierte Leerlaufleitung.
Das der Nettoleistung auf der Leitung 112 zugeordnete Signal wird
vom Verbindungspunkt J 7 aus an das digitale Voltmeter 104 angelegt,
welches nicht extern rückstellbar ist. Dieses Voltmeter stellt
den Zahlenwert der laufenden Nettoleistung dar. Ein dem Voltmeter
nachgeschalteter Komparator 105 hat einen unteren Schwellwert LO
und einen oberen Schwellwert HI sowie ein Mittelniveau AV. Damit
wird angezeigt, ob die Nettoleistung unter, über oder zwischen den
Schwellwerten liegt, welche als kritische Werte für bestimmte Betriebszustände
bestimmter Werkzeuge gelten können. So entspricht z. B.
der untere Schwellwert LO einem besonders dünnen Span, wogegen der
obere Schwellwert HI einem besonders dicken Span entspricht. Im einen
Fall würde das Werkzeug gebrochen sein, wogegen im anderen Fall
die Gefahr eines Bruches besteht. Die drei möglichen Informationen
werden aufgezeichnet und dargestellt, und zwar entsprechend dem
Status des Komparators 105. Das Ausgangssignal über die Leitung
114 vom Komparator 105 wird über einen Gleichrichter DE 1 an einen
Verbindungspunkt J 4 übertragen, an welchen alle vier Kanäle angeschlossen
sind und welcher über die Leitung 118 eine Alarmeinrichtung
betätigen kann, wenn immer der Komparator 105 oder ein entsprechender
Komparator der übrigen Kanäle ein den oberen Schwellwert entsprechendes
Signal abgibt. Vom Verbindungspunkt J 6 zwischen der
Leitung 114 und dem Gleichrichter DE 1 führt eine Leitung zu einer
Lampe LT 1, die einen extremen Wert der Nettoleistung 113 optisch
anzeigt, wobei diese optische Anzeige bedeuten kann, daß die Nettoleistung
größer als eine vorgegebene Grenzleistung ist. Die Lampe LT 1
kann über eine Leitung 115 abgeschaltet werden.
Das Signal auf der Leitung 112 wird auch vom Verbindungspunkt J 7
zu dem für alle Kanäle gemeinsamen Verbindungspunkt J 1 übertragen,
wenn der Schalter SW 3 geschlossen ist. Der Verbindungspunkt J 1 ist
an einen Eingang, und zwar den integrierenden Eingang eines Operationsverstärkers
OA 5 angeschlossen, welcher mit einer an diesen
Eingang angeschlossenen Rückkopplung über einen Kondensator C 5
versehen ist. Ferner liegt der Verbindungspunkt J 1 über eine Diode
D 1 an einem für alle Kanäle gemeinsamen Verbindungspunkt J 2, an
welchem auch die Dioden D 2, D 3 und D 4 angeschlossen sind. Der
Verbindungspunkt J 2 liegt am zweiten Eingang des Operationsverstärkers
OA 5. Der integrierende Eingang des Operationsverstärkers
OA 5 ist ferner mit dem Schleifer eines Potentiometers R 5 verbunden,
welches zwischen einem Bezugspotential und Masse liegt. Ausgangsseitig
ist der Operationsverstärker OA 5 über eine Leitung 116 und
eine Diode DE 2 an einen Verbindungspunkt J 5 angeschlossen, von
welchem aus eine Lampe LT 2 nach Masse verläuft und welcher ferner
über einen für alle Kanäle gemeinsamen Verbindungspunkt J 3 sowie
eine Leitung 119 mit einer Alarmeinrichtung verbunden ist, welche
auf einen Werkzeugbruch anspricht.
Aus der Zeichnung kann man ableiten, daß das Ausgangssignal des
Operationsverstärkers OA 5 den Bruch eines Werkzeuges kennzeichnet,
wenn das Nettoleistungssignal auf der Leitung 112 einen niederen
Wert für eine minimale Zeitdauer beibehält, welche durch die Zeitkonstante
C 5, R 5 im Rückkopplungszweig des Operationsverstärkers
bestimmt ist. Der Widerstand R 5 kann mit Hilfe des Potentiometers
eingestellt werden, um die Abweichung von der normalen Amplitude
des Nettoleistungssignals auf der Leitung 112 festzulegen, ab welchem
das Ausgangssignal des Operationsverstärkers OA 5 das kritische Niveau
erreicht. Beim Erreichen des kritischen Niveaus wird die Diode DE 2
leitend und betätigt die Lampe LT 2 sowie die Alarmeinrichtung über
den Verbindungspunkt J 3 und die Leitung 119.
An den Verbindungspunkt J 7 ist über die Leitung 121 ein Integrator
122 angeschlossen, welcher das Nettoleistungssignal entsprechend der
Gleichung 2 integriert. Das über die Leitung 123 abgegebene Ausgangssignal
des Integrators 122 repräsentiert den Energieverbrauch
durch das Werkzeug DTA. Wie bereits erwähnt, wird über die Leitung
113 ein Signal geliefert, welches die Nettoleistung kennzeichnet, wenn
das Werkzeug mit dem Werkstück unter normalen Arbeitsbedingungen
in Eingriff steht. Wie das Signal auf der Leitung 113 wird auch das Signal auf der Leitung 123 an
einen Komparator 124 übertragen, der über eine externe Bezugsspannung
auf ein bestimmtes Bezugsniveau eingestellt ist. Sobald
der Schwellwert des Bezugsniveaus im Komparator 124 überschritten
wird, ergibt sich ausgangsseitig ein Signal, welches über den Verbindungspunkt
J 8 eine Lampe LT 3 zum Aufleuchten bringt, und
ferner über die Diode DE 3 und die Leitung 125 eine Alarmeinrichtung
betätigt. Die Lampe LT 3 ist abschaltbar. Mit dem Aufleuchten
der Lampe LT 3 und der Auslösung des Alarmsignals über die Leitung 125
wird ein zu großer Energieverbrauch durch das Werkzeug DTA festgestellt,
d. h. die verbrauchte Energie ist größer als der eingestellte
Grenzwert für den Energieverbrauch. Eine entsprechende Anzeige erfolgt
für die Werkzeuge DTB, DTC und DTD über die weiteren Kanäle.
Diese Schaltung gemäß der Erfindung ermöglicht zwischen der Größe
der verbrauchten Nettoleistung bis zu einem vorgegebenen oberen
Grenzwert und der Größe des Gesamtenergieverbrauchs bis zu einem
vorgegebenen oberen Grenzwert zu unterscheiden. Im ersten Fall ist
das System in der Lage, eine übermäßige auf das Werkzeug wirkende
Kraft festzustellen, welche auf eine drohende Panne bzw. ein bevorstehendes
Versagen hinweist, wogegen im zweiten Fall das System
kontinuierlich oder intermittierend die Abnutzung eines bestimmten
Werkzeugs anzeigt, welches dazu führt, daß man den Verbrauch einer
bestimmten Grenzenergiemenge erkennt bzw. daß diese und damit die
optimale Standzeit des Werkzeugs überschritten ist. Diese Anzeige
weist darauf hin, daß der Austausch des Werkzeugs angebracht ist.
Schließlich wird mit der Schaltung gemäß Fig. 5 auch der tatsächliche
Bruch eines Werkzeugs angezeigt.
In Fig. 6 ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung schematisch
dargestellt und umfaßt eine Werkzeugmaschine, welche von einem
Computer gesteuert wird. Der Gleichstrommotor M 1 treibt die Spindel
SD der Werkzeugmaschine an und wird über die Leitungen L 1 und L 2
mit elektrischer Energie versorgt. In der Leitung L 2 liegt ein Shunt
SH zur Messung des Stromes I, um in einem Wattmeter zusammen
mit der Spannung V ein Spannungssignal über die Leitungen 200 und
200′ abzugeben, welches die Augenblickleistung kennzeichnet. Mit
Hilfe des Spannungs/Frequenzwandlers 13 wird eine Impulsfolge erzeugt
und über die Leitung 14 abgegeben, deren Impulsfrequenz von
der Amplitude des eingangsseitigen Spannungssignals abhängig ist.
Die Spindel SD treibt einen Tachometer T an, an welchem die Drehzahl
der Spindel abgreifbar ist. Mit Hilfe der Spindel SD wird das
Werkzeug DTA in Bewegung gesetzt, welches mit dem Werkstück WP
entsprechend der Einstellung der Werkzeugmaschine in Eingriff kommt.
In der Darstellung ist lediglich der Antrieb des Werkzeugs um die
Achse der Spindel SD und der Eingriff mit dem Werkstück WP schematisch
angedeutet. Aus der Zeichnung geht nicht hervor, wie die relative
Lage zwischen dem Werkzeug und dem Werkstück in der Leerlaufposition
und in der Bearbeitungsposition bewirkt wird. Diese Maßnahmen
sind jedoch dem Fachmann vertraut, wobei davon auszugehen
ist, daß z. B. bei einer Drehbank das Werkzeug gegen ein sich drehendes
Werkstück abweichend von der Andeutung gemäß Fig. 6 zu verschieben
ist.
Über die Leitung 14 wird die Impulsfolge einem Vorwärts/Rückwärtszähler
15 zugeführt, der an seinem Ausgang 16 eine Zahl abgibt,
die für die gesamte vom Wattmeter WTT erfaßte Leistung, d. h. für
die gesamte dem Motor M 1 zum Antrieb zugeführte Leistung repräsentativ
ist. Wenn das Werkzeug mit dem Werkstück nicht in Eingriff
steht und sich die Spindel SD leer dreht, läuft der Motor M 1 mit
einer minimalen Leistungsanforderung. Unter diesen Umständen wird
der über den Ausgang 16 abgegebene Zählerstand, der über die
Leitung an den Speicher 20 übertragen wird, festgehalten. Wenn das
Werkzeug DT in eine Position gebracht wird und vom Werkstück
Material abträgt, steigt die Leistungsanforderung des Motors M 1 an.
Infolgedessen hat die Impulsfolge auf der Leitung 14 eine höhere
Frequenz. Die Abweichung wird über die Leitungen 21 vom Speicher
20 aus automatisch vom Zählerstand im Zähler 15 abgezogen. Damit
erhält man wie bereits in Verbindung mit Fig. 3 erläutert im Zähler
15 und damit am Ausgang 16 einen Wert für die Nettoleistungsanforderung
des Motors M 1, d. h. für die Leistungsanforderung, welche
für die Bearbeitung durch das Werkzeug DTA notwendig ist. Mit
Hilfe der Latch-Schaltung 17 wird der Nettoleistungswert am Ausgang
16 festgehalten. Entsprechend dem Wert der Gleichung (2) liefert
der mit der Werkzeugmaschine assoziierte Computer entsprechend
dem Signal über die Leitung 3 das Integral der Nettoleistung
als Funktion der Zeit in Abhängigkeit vom Arbeitseinsatz des Werkzeugs
DTA.
Der Computer kann Teil der Werkzeugmaschine sein, um diese numerisch
zu steuern. Es ist auch möglich, die numerische Steuerung der Maschine
an dieser allein oder in Parallelanordnung mit anderen
Maschinen vorzusehen, wobei ein Zentralcomputer die einzelnen
Maschineneinheiten individuell nach einem gemeinsamen Programm
steuert. In Fig. 6 ist ein Computer dargestellt, welcher einer Werkzeugmaschine
zugeordnet ist. Aus Fig. 5 geht hervor, daß die Erfindung
auch für den kontinuierlichen oder intermittierenden Betrieb
von einem oder mehreren Werkzeugen DTA, DTB, DTC usw. einsetzbar
ist. Wenn ein Werkzeug seine einer normalen Lebensdauer entsprechende
Standzeit erreicht hat, wird es durch ein anderes ersetzt.
Auch wenn ein Werkzeug frühzeitig ausgetauscht wird, ist die verbleibende
Restlebensdauer bekannt und kann registriert werden, so daß
das Werkzeug entsprechend erneut eingesetzt werden kann, bis zum
Ende seiner Lebenserwartung. Der Computer überwacht den tatsächlichen
Einsatz aller Werkzeuge, indem die Art und der Umfang der
Aktivität aufgezeichnet wird.
Die integrierte Nettoleistung, welche gemäß der Erfindung der Hauptparameter
für die Überwachung der Lebenserwartung eines Werkzeugs
ist, wird vom Computer erfaßt. In den Computer wird auch die
Spindeldrehzahl über die Leitung 1 gemäß Fig. 1 bzw. die Leitung
363 gemäß Fig. 6 eingegeben. Über die Leitungen 151 gibt der Computer
an die Werkzeugmaschine Befehle in Abhängigkeit von dem über
die Leitung 357 erhaltenen Maschinenstatus ab. Die Bedienungsperson
kann für das System Maschinendaten über die Leitung 154 in den
Computer eingeben und kann alle relevanten Daten für jedes der
Werkzeuge über die Leitung 155 vorgeben. Über die Leitungen 316
bzw. 25 kann der Speicher 20 vom Computer zurückgestellt werden,
wenn immer infolge eines Leerlaufzustandes eine neue Regelabweichung
erforderlich ist. Die Grenzwerte für die Leistung und die
Energie werden über die Leitungen 118 und 125 eingegeben, wogegen
ein Fehlerzustand über die Leitung 119 einen Alarm auslösen kann.
Die Betriebsweise des Überwachungssystems gemäß Fig. 6 wird an
Hand von Flußdiagrammen erläutert.
Zunächst werden in den Computer Daten eingespeichert, die in Beziehung
zu den in Benutzung stehenden Werkzeugen bzw. zu den
Werkzeugen, welche benutzt werden sollen, stehen, und zwar entsprechend
der nachfolgenden Tabellen:
Tabelle I
Daten über die Werkzeugart
Werkzeugtype
Einsatzzeitlimit
Nettoleistungslimit
Gesamtenergieverbrauchslimit
Limit für Einsatzhäufigkeit
Einsatzzeitlimit
Nettoleistungslimit
Gesamtenergieverbrauchslimit
Limit für Einsatzhäufigkeit
Tabelle II
Individuelle Werkzeugdaten
Werkzeugart
Werkzeugnummer
Häufigkeit des Einsatzes
Summierte Gesamteinsatzzeit
Maximale Nettoleistung
Summierter Gesamtenergieverbrauch
Einsatzzeit übersteigend Nettoleistungslimit
Einsatzzeit übersteigend Gesamtenergieverbrauchslimit
Einsatzzeit übersteigend Einsatzzeitlimit
Werkzeugnummer
Häufigkeit des Einsatzes
Summierte Gesamteinsatzzeit
Maximale Nettoleistung
Summierter Gesamtenergieverbrauch
Einsatzzeit übersteigend Nettoleistungslimit
Einsatzzeit übersteigend Gesamtenergieverbrauchslimit
Einsatzzeit übersteigend Einsatzzeitlimit
Das Flußdiagramm gemäß Fig. 7 illustriert das auf einen Werkzeugwechsel
bei 350 folgende Unterprogramm. Das System stellt durch
die Abfrage 351 fest, ob die Werkzeugmaschine NC bzw. 356 aktiviert
ist oder nicht. Dies wird über die Linie 357 mit Hilfe eines Statussignals
gemäß Fig. 6 ermittelt. Wird keine Aktivität ermittelt, so
verläuft die Routine über N zum Ende 353 und zurück nach C zur
erneuten Abfrage über die Linie 354. Diese Routine wird so lange
beibehalten, bis die Abfrage 351 bejaht wird und das System über die
Linie 358 über eine neue Abfrage 359 feststellt, ob sich die Spindel
dreht. Dies wird festgestellt, indem über die Linie 363 ein entsprechendes
Signal vom Spindeltachometer 362 geliefert wird. Bei
einer Verneinung der Abfrage geht die Routine über die Leitung 360
und das Ende 361 des Unterprogramms zurück nach C, um eine erneute
Abfrage auszulösen. Wird die Abfrage 359 bejaht, dann wird
über die Linie 364 die Abfrage 365 ausgelöst und festgestellt, ob sich
der Spindelmotor M 1 dreht. Dies läßt sich über die Linie 371 durch das
Ausgangssignal des Wattmeters WTT (370) feststellen. Wird die
Abfrage verneint, dann steht diese Antwort im Gegensatz zur Antwort
über die Linie 364, so daß das System über die Linie 366 und
die Anweisung 367 einen Fehleralarm auslöst. Die Routine geht weiter
über die Linie 368 zum Ende 369 und zurück nach C. Wird die Abfrage
365 bejaht, so wird über die Linie 372 eine neue Abfrage 373 danach
eingeleitet, ob ein Programm eingespeist ist. An dieser Stelle
kann das System entweder bei einer Bejahung über die Linie 378
zur Anweisung 379 übergehen und eine Bearbeitungs-Flag setzen, bzw.
bei einer Verneinung über die Linie 374 die Anweisung 375 geben
und eine Leerlauf-Flag setzen. Wie bereits anhand der Fig. 6 erläutert,
hat der Vorwärts/Rückwärtszähler 15 eine Rückspeisung über die
Linie 19 in den Speicher 20, wenn die Leerlauf-Flag gesetzt ist,
so daß das System den Wert der Regelabweichung liefert. Wenn über
eine Bejahung die Bearbeitungs-Flag gesetzt ist, wird am Ausgang
des Vorwärts/Rückwärtszählers 15 über die Linie 16 Nettoleistung
abgenommen. In jedem Fall endet damit das Unterprogramm gemäß
Fig. 7, indem im Leerlaufbetrieb das System nach dem Programmablauf
weiterfährt und im Schneidbetrieb das Programm zu Ende ist.
In Fig. 8 ist der Programmablauf des Gesamtbetriebs für das Überwachungssystem
gemäß der Erfindung erläutert. Der Programmablauf
beginnt bei A über die Linie 328 zur Anweisung 350 für einen Werkzeugwechsel.
Nach dem Werkzeugwechsel erfolgt die Anweisung 302,
mit welcher die Grenzdaten über die Werkzeugart gemäß Tabelle I
aus einem ROM 303 eingegeben werden. Danach werden über
eine Anweisung 304 aus einem ROM 305 die individuellen Werkzeugdaten
gemäß Tabelle II eingegeben. Der Programmablauf führt dann
über die Linie 327 zur Anweisung 306. Durch diese Anweisung macht
das System eine Überprüfung, und zwar des Maschinenstatus über
die Linie 357, der Nettoleistung über die Linie 371, der Spindeldrehzahl
über die Linie 363, wie dies anhand des Unterprogramms gemäß
Fig. 7 bereits erläutert wurde. Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung
des Maschinenstatus ist die Einspeisung der Vorschubgeschwindigkeit.
Nach dieser Überprüfung sieht der Programmablauf eine Abfrage 308
vor, mit der festgestellt wird, ob ein neues Werkzeug benötigt wird.
Im Falle der Bejahung über die Linie 309 und die Anweisung 311
geht die Routine über die Linie 312 zurück zur Anweisung 305, d. h. es erfolgt eine
Änderung der individuellen Werkzeugdaten gemäß Tabelle II. Im
weiteren Verlauf der Routine wird über die Anweisung 313 ein
Flag gesetzt, welche einen Werkzeugaustausch kennzeichnet. Über
die Linie 314 und das Ende 331 der Routine geht der Programmablauf
zurück nach A.
Wenn jedoch die Abfrage 308 verneint wird, folgt über die Linie
310 die Abfrage 315, mit welcher festgestellt werden soll, ob
die Maschine leer läuft. Diese Abfrage ist notwendig, bevor die
Regelabweichung ermittelt und im Speicher 20 gemäß Fig. 6 festgehalten
werden soll. Wird die Abfrage bejaht, dann folgt über die
Linei 316 die Anweisung 329, mit welcher der Speicher 20 zum
Abspeichern der Regelabweichung zurückgestellt wird. Über die
Linie 317 und das Ende 330 geht die Routine zum Anschluß B zurück
und wird über die Leitung 326 in den Programmablauf wieder eingeschleust,
d. h. daß erneut die Spindeldrehzahl, und zwar die Leerlaufdrehzahl
sowie die übrigen Statussignale ermittelt werden. Wenn die
Abfrage 351 verneint wird, erfolgt über die Linie 318 die Anweisung
319 entsprechend welcher die integrierten und akkumulierten
Gebrauchsdaten des Werkzeugs ermittelt werden. Der damit verbundene
Programmablauf ist in Fig. 9 dargestellt. Mit der Verneinung
der Abfrage 315 gemäß Fig. 8 befindet sich die Werkzeugmaschine
im Arbeitsbetrieb gemäß dem Anfang 400 des Programmablaufs
nach Fig. 9. In diesem Unterprogramm wird über die Abfrage 401 festgestellt,
ob die Nettoleistung größer als der frühere Maximalwert
ist. Bei der Bejahung folgt über die Linie 402 die Anweisung 403 zur
Anpassung der Nettoleistung an den Maximalwert. Wenn die Abfrage
401 verneint wird, wird der Programmablauf über die Linie 405 in
die Linie 404 eingeschleust. Anschließend erfolgt die Anweisung 406,
mit welcher die Einsatzzeit des Werkzeuges und die verbrauchte
Energie auf den neuesten Stand gebracht wird. Danach endet die
Routine über die Linie 407 und das Ende 408. Anschließend wird
das Hauptprogramm gemäß Fig. 8 weiterverfolgt, und zwar über die
Linie 320 mit der Abfrage 321. Mit dieser Abfrage wird festgestellt,
ob irgendein Limit überschritten ist. Diese Abfrage ist im einzelnen
an Hand des Unterprogramms gemäß Fig. 10 erläutert. Im Anfang 450
für die Werkzeugüberprüfung folgt über die Linie 451 die Abfrage
452, mit welcher festgestellt wird, ob die Nettoleistung größe als
ein bestimmter vorgegebener Leistungswert HI ist. Bei der Bejahung
folgt über die Linie 453 die Feststellung 454, wonach der zeitliche
Zuwachslimit überschritten wurde und die Anweisung 455 zum Setzen
von Alarm-Flags gesetzt wird. Es handelt sich dabei um folgende
Flags:
- 1. sofortiger Stop,
- 2. Stop am Ende des Bearbeitungslaufes,
- 3. Stop zum Werkzeugwechseln.
Über die Linie 456 geht der Programmablauf
zurück zur Linie 457, welcher einer Verneinung der Abfrage 452
zugeordnet ist. Anschließend folgt die Abfrage 458, mit welcher festgestellt
wird, ob der gesamte Energieverbrauch größer als das Gesamtenergieverbrauchslimit
ist. Bei einer Bejahung erfolgt über die
Linie 459 die Feststellung 460, daß das zeitliche Zuwachslimit überschritten
wurde und folglich über die Anweisung 461 die Alarm-Flags 2
bzw. 3 gesetzt werden. Über die Linie 462 geht die Routine zurück
zur Hauptroutine, welche bei der Verneinung der Abfrage 458 über
die Linie 463 weiterläuft. Der nächste Schritt im Programmablauf
ist die Abfrage 464, mit welcher festgestellt wird, ob die Einsatzzeit
größer als das hierfür vorgesehene Zeitlimit ist. Bei eine Bejahung
wird über die Linie 465 die Feststellung 466 gemacht, daß
der zeitliche Zuwachslimit überschritten wurde. Damit werden über
die Linie 467 und die Anweisung 468 die Alarmflags 2 und 3 gesetzt. Danach geht die Routine
über die Linie 469 zum Programmablauf bei einer Verneinung der Abfrage
464 zurück und folgt der Linie 470 zum Ende 471 des Unterprogramms,
von wo aus eine erneute Einschleusung in das Hauptprogramm
im Punkt B erfolgt. Die Abfrage 321 über die Linien 322 und 324 sowie die Anweisung 323
gemäß Fig. 8 stellen eine vereinfachte Darstellung des Unterprogramms
gemäß Fig. 10 dar. Das Ende 471 des Unterprogramms gemäß Fig. 10
entspricht dem Ende 325 des Hauptprogramms gemäß Fig. 8, welches
somit ebenfalls zurück zum Punkt B des Hauptprogramms geschleust
wird.
Claims (7)
1. Verfahren zum Überwachen der Lebensdauer von zumindest einem in einer
Werkzeugmaschine benutzten Werkzeug,
- - bei dem ein der während dem Betriebseingriff mit dem Werkzeug verbrauchten Leistung entsprechenden Nettoleistungssignal ermittelt wird, und
- - bei dem das Nettoleistungssignal über die Zeit integriert wird, um daraus ein Statussignal für die Lebensdauer abzuleiten,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß zur Ermittlung des Nettoleistungssignales der für die relative Bewegung zwischen Werkzeug und Werkstück erforderliche Leistungsverbrauch des Werkzeuges sowohl in der Leerlaufposition als auch in der Eingriffsposition gemessen wird,
- - daß das Statussignal mit einem Referenzsignal verglichen wird, welches repräsentativ für eine vorgegebene Lebenserwartung des Werkzeuges ist, und
- - daß ein Befehl zum Werkzeugwechsel abgegeben wird, wenn das Statussignal den durch das Referenzsignal gegebenen Grenzwert übersteigt.
2. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Nettoleistungssignal in einem Spannungs/Frequenzwandler
in eine Impulsfolge umgewandelt wird, deren Impulsfrequenz
das Signal für den Leistungsverbrauch kennzeichnet,
daß die Impulszahl in einem zeitlichen Abtastintervall ausgezählt wird
und daß der Zählwert für den Leistungsverbrauch in der Leerlaufposition
des Werkzeugs gespeichert wird, um aus ihm und dem Leistungsverbrauch
in der Eingriffsposition den Nettoleistungsverbrauch zu ermitteln.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der tatsächliche Nettoleistungsverbrauch mit einem Grenzwert
für den maximalen Nettoleistungsverbrauch verglichen wird, und beim
Übersteigen des Grenzwertes einen Alarm auslöst.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Alarm dann ausgelöst wird, wenn der maximale Nettoleistungsverbrauch
für eine Dauer eines vorgegebenen minimalen Zeitintervalls
überschritten wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Übersteigen des durch das Referenzsignal gegebenen Grenzwertes
angezeigt wird, und daß ggf. die Werkzeugmaschine abgeschaltet
wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wert des Statussignals vor und
nach der Unterbrechung der Benutzung des Werkzeugs gespeichert
wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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