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Beschreibung:
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Vorrichtung zum Bestrahlen von Personen mit UV-Strahlung Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zum Bestr.ahlen von Personen mit Uv-Strahlung mit einer
die bestrahlte Person in liegender Stellung tragenden, auf einem Untergestell angeordneten
Liegeplatte und mit einem darüber an wenigstens einem Tragarm angeordneten, sich
im wesentlichen über die gesamte Länge der Liegeplatte erstreckenden Lampenteil,
in dem ebenfalls über die gesamte Länge der Liegeplatte hinweg UV-Strahler angeordnet
sind.
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Bei bekannten Vorrichtungen dieser Art ist der Lampenteil senkrecht
über der Liegeplatte und ortsfest angeordnet. Eine auf der Liegeplatte und unter
dem Lampenteil liegende Person wird dementsprechend nur von einer Seite her, nämlich
von oben, bestrahlt.
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Möchte sich die Person auch seitlich der Uv-Strahlung aussetzen, so
muß sie sich auf ihre Seite legen, um die gegenüberliegende, freiliegende Seite
der Strahlung auszusetzen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Vorrichtung vorzuschlagen,
mit deren Hilfe eine z.
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B. auf dem Rücken liegende Person automatisch auch an der Seite bestrahlt
werden kann, ohne daß sich hierzu die.Person um ihre Längsachse verdrehen muß.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zum Zwecke einer
seitlichen Bestrahlung der Person Liegeplatte und Lampenteil um eine zur Körperlängsachse
der bestrahlten Person parallele Achse relativ zueinander hin- und herverschwenkbar
sind.
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Die nachstehende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
dient im Zusammenhang mit beiliegender Zeichnung der weiteren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Stirnansicht einer Vorrichtung zum Bestrahlen von Personen mit UV-Strahlung;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung aus Fig. 1; Fig. 3 die Vorrichtung aus
Fig. 1 mit seitlich ausgeschwenktem Tragarm; Fig. 4 eine abgewandelte Vorrichtung
mit verschwenkbarer Liegeplatte und
Fig. 5 eine andere Ausführungsform
einer Bestrahlungsvorrichtung mit verschwenkbarem Lampenteil.
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Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Vorrichtung zum Bestrahlen von Personen
mit Uv-Strahlung umfaßt ein Untergestell 1 mit Liegeplatte 2, auf welcher eine zu
bestrahlende Person 3 liegend Platz nehmen kann.
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Mittels zweier Tragarme 4, 5 ist oberhalb der Liegeplatte 2 ein Lampenteil
6 gehalten, das sich, wie aus Fig. 2 ersichtlich, über die gesamte Länge der Liegeplatte
2 erstreckt. Das Lampenteil 6 enthält in an sich bekannter Weise mehrere, in Längsrichtung
hintereinander angeordnete UV-Strahlungsquellen 7, beispielsweise Hochdrucklampen,
deren aus entsprechenden Fenstern austretende Strahlenbündel - vgl.
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Fig. 2 - einander teilweise durchdringend auf die Liegeplatte 2 auftreffen.
Zur Kühlung der Strahlungsquellen 7 enthält das Lampenteil 6 weiterhin ein Gebläse
mit Ansaugöffnung 8 (Fig. 1). Ein elektrisches Schaltteil 9 mit mehreren Bedienungsknöpfen
und Schaltkreisen dient dem Ein- und Ausschalten der Strahlungsquellen 7 und des
Gebläses sowie der Steuerung aller später noch zu beschreibenden Betriebsvorgänge
der dargestellten Vorrichtung.
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Wie aus Fig. 1 hervorgeht, wird die mit ihrem Rücken auf der Liegeplatte
2 liegende Person 3 nur von oben her bestrahlt. Um auch ihre linken und rechten
Seitenflanken der Strahlung auszusetzen, müßte sich die
Person 3
auf ihre rechte bzw. linke Seite unter das Lampenteil 6 legen. Um das Einnehmen
dieser gegebenenfalls beschwerlichen Stellung zu vermeiden und ein vollkommenes
Ruhen der Person 3 auf der Liegeplatte 2 zu ermöglichen, sind erfindungsgemäß die
beiden Tragarme 4, 5 um eine zur Körperlängsachse der Person 3 parallele Achse 11
schwenkbar, so daß der Lampenteil 6 ausgehend von der in Fig. 1 dargestellten Lage
in zwei links und rechts der Person gelegene Positionen hin- und herverschwenkbar
ist. Die eine Endposition ist in Fig. 3 dargestellt. Durch das Hin- und Herverschwenken
des Lampenteils 6 werden auch die seitlichen Flanken der Person 3 bestrahlt.
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Wie in Fig. 2 dargestellt, erfolgt die Schwenkbewegung der Tragarme
4, 5 und damit des Lampenteils 6 mit Hilfe eines motorischen Antriebs. Dieser umfaßt
einen drehrichtungsumsteuerbaren Elektromotor 12 mit Getriebe 13 und zwei Kupplungsteilen
14, 15, die jeweils mit Achsen 16, 17 gekuppelt sind, welche ihrerseits starr mit
den Tragarmen 5 bzw. 4 verbunden sind. Zusammen mit dem motorischen Antrieb im Untergestell
1 angeordnete Endschalter 18, 19 lösen jeweils die Richtungsumkehr der pendelnden
Tragarme 4, 5 aus. Die Endschalter 18, 19 sind in an sich bekannter Weise verstellbar
am Untergestell angeordnet, so daß der Schwenkbereich nach beiden Seiten hin einstellbar
ist. Der maximale Schwenkbereich kann jeweils nach einer Seite hin ausgehend
von
der in Fig. 1 dargestellten Stellung bis zu etwa 900 betragen. Die Steuerung des
Motors 12 erfolgt durch das Steuerteil 9.
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Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Lampenteil
6 ortsfest bleiben. In diesem Falle ist die Liegeplatte 2 auf dem Untergestell 1
um eine Achse 21 verschwenkbar, vgl. Fig. 4. Auch hierdurch wird eine Bestrahlung
der Person 3 von der Seite her erreicht. Der hin- und hergehende Pendelantrieb der
Liegeplatte 2 erfolgt auch in diesem Falle über einen drehrichtungsumsteuerbaren
Motor mit zugeordnetem Getriebe.
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Bei wiederum einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann zusätzlich
zur schwenkbaren Anordnung der Tragarme 4r 5 und/oder der Liegeplatte 2 auch noch
das Lampenteil 6 relativ zu den Tragarmen 4, 5 um eine zur Körperlängsachse parallele
Achse 22 verschwenkt werden. Zu diesem Zwecke ist im Lampenteil 6 ein motorischer
Antrieb ähnlich dem in Fig. 2 dargestellten Antrieb angeordnet, welcher ebenfalls
über das Steuerteil 9 bedienbar ist. Auch in diesem Falle sind zur Umsteuerung des
Antriebs Endschalter 23, 24 vorgesehen, die zum Einstellen des Schwenkwinkels verstellbar
am Lampenteil 6 angeordnet sein können. Bei einer Kombination der Schwenkbewegung
der Tragarme 4, 5 oder der Liegeplatte 2 mit der Schwenkbewegung des Lampenteils
6 lassen sich die zu überstreichenden Winkelbereiche in günstiger
Weise
verkleinern. Ein an den Tragarmen 4, 5 verschwenkbar angeordnetes Lampenteil 6 ist
in Fig. 5 dargestellt.
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Es wird erfindungsgemäß auch in Betracht gezogen, alle drei im Voranstehenden
angegebenen Bewegungsmöglichkeiten gleichzeitig auszunutzen, nämlich die Pendelbewegungen
der Tragarme 4, 5-, der Liegeplatte 2, und des Lampenteils 6. Bei Anwendung all
dieser Kombinationsmöglichkeiten werden die einzelnen Antriebsmotoren der sich bewegenden
Komponenten in gegenseitiger Abhängigkeit und phasenrichtig über das Steuerteil
9 gesteuert.
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Günstige Bestrahlungsergebnisse erreicht man bei schwenkbarer Liegeplatte
2 dann, wenn die Schwenkachse seitlich außerhalb ihrer Längsmittelachse verläuft.
Derart angeordnete Schwenkachsen sind in Fig. 1 mit den Bezugszeichen 25, 26 versehen.
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Um die Bestrahlungsstärke weiterhin regulieren zu können, ist bei
der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß der relative Abstand
zwischen Liegeplatte 2 und Lampenteil 6 entweder durch Absenken des Lampenteils
oder durch Anheben der Liegeplatte einstellbar ist. Falls erwünscht, können auch
beide Verstellmöglichkeiten an ein und derselben Vorrichtung vorgesehen werden.
Diese Einstellmöglichkeit ist in Fig. 1 durch den Pfeil A
angedeutet.
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Von Vorteil ist es weiterhin, die Liegeplatte 2 aus UV-durchlässigem
Material herzustellen und dann unterhalb der Platte UV-Strahler 27 anzuordnen. Auf
diese Weise wird die Person 3 gleichzeitig auch von unten her bestrahlt. Bei der
bevorzugten Ausführungsform sind diese UV-Strahler 27 gemeinsam mit der Liegeplatte
2 verschwenkbar.
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Der Steuerteil 9 enthält vorzugsweise auch eine Endabschaltsteuerung,
die bewirkt, daß bei Abschaltung der Vorrichtung die Tragarme 4, 5 in der in Fig.
3 dargestellten, ausgeschwenkten Lage zum Stillstand kommen. In dieser Stellung
hat eine zu bestrahlende Person bequem Platz, um sich von der Liegeplatte 2 zu erheben
oder sich auf die Platte 2 zu legen.
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Bei den dargestellten und beschriebenen Vorrichtungen sind in an sich
bekannter Weise Vorkehrungen getroffen, beispielsweise mit Hilfe entsprechender
Schaltkreise im Steuerteil 9, um zwei Betriebsmöglichkeiten zu erreichen: Bei der
ersten Betriebsmöglichkeit pendeln eine oder mehrere. Vorrichtungskomponenten, beispielsweise
die Tragarme 4, 5 und /oder das Lampenteil 6 kontinuierlich von einer Endlage zur
anderen Endlage hin und her. Bei der zweiten Betriebsmöglichkeit verschwenken sich
ein oder mehrere Vorrichtungskomponenten, beispielsweise ausgelöst durch
Knopfdruck
am Steuerteil 9, in eine voreingestellte Winkellage und bleiben dort stehen, so
daß dann eine Bestrahlung von der Seite her stattfindet. Insbesondere in diesem
Falle ist es vorteilhaft, auch eine Zeitsteuerung vorzusehen, welche die Verstellung
der Winkellage nach bestimmter Zeit vornimmt und gegebenenfalls auch die Strahlungsquellen
abschaltet.
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Die beschriebenen Bestrahlungsvorrichtungen können auch ohne motorischen
Antrieb eingesetzt werden. In diesem Falle erfolgt die Verstellung der Vorrichtungskomponenten
manuell, wobei sich die bestrahlte Person beispielsweise während bestimmter Zeit,
wie.
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in Fig. 1 dargestellt, in Rückenlage senkrecht unter dem Lampen!-.eil
6 befindet und anschließend die Tragarme 4, 5 in die in Fig. 3 dargestellte Position
verbringt, um sich in dieser Position während ebenfalls bestimmter Zeit von der
Seite her bestrahlen zu lassen. Anschließend erfolgt nach einer erneuten manuellen
Verstellung die Bestrahlung von der gegenüberliegenden Seite her.
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Bei den dargestellten Ausführungsformen, vgl. insbesondere Fig. 2,
ist der Lampenteil 6 zwischen den beiden Tragarmen 4, 5 abgestützt. Bei einer anderen
Ausführungsform der Erfindung kann ein Tragarm entfallen und das Lampenteil frei
tragend an# nur einem Tragarm abgestützt sein. Auch ein solcher Tragarm kann pendelnd
ausgebildet sein.
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