DE3117091A1 - Hohlladung - Google Patents
HohlladungInfo
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- F42—AMMUNITION; BLASTING
- F42B—EXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
- F42B1/00—Explosive charges characterised by form or shape but not dependent on shape of container
- F42B1/02—Shaped or hollow charges
- F42B1/032—Shaped or hollow charges characterised by the material of the liner
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hohlladung, deren auf das Ziel
zu richtende Seite einen mit einer Metallschicht belegten Hohlraum aufweist.
Dieser Hohlraum hat im allgemeinen die Form eines Kegels mit einem
Öffnungswinkel von weniger als ca 110°.
Bei den bekannten Ausführungen besteht die Einlage dieses Hohlraums im
allgemeinen aus Kupfer. Die Detonation des Sprengstoffes bewirkt die Verformung
dieser Einlage und es bildet sich ein Strahl, dessen Geschwindigkeit mehrere
Kilometer pro Sekunde erreicht. Dieser Strahl ist fähig, in eine Panzerung
aus Stahl bis zu einer Tiefe einzudringen, die den Durchmesser am Rand der Einlage
sechs bis acht mal überschreiten kann.
Die Eindringtiefe des Strahls nimmt in Abhängigkeit von der Dichte der
Einlage und der Länge des von der Hohlladung erzeugten Strahls zu. Da die Geschwindigkeit
der Strahlspitze diejenige des hinteren Strahlteils überschreitet,
hat dieser Strahl die Eigenschaft, sich zu strecken.
Der Patentanmelder ist somit zu der Schlussfolgerung gelangt, dass der
ideale Werkstoff für eine Hohlladungseinlage den folgenden zwei Bedingungen
entsprechen muss:
1. Die Dichte muss höher als diejenige des Kupfers sein.
2. Das Streckungsvermögen vor dem Bruch muss unter den physikalischen Bedingungen, denen der Strahl unterworfen ist, so gross wie möglich sein.
1. Die Dichte muss höher als diejenige des Kupfers sein.
2. Das Streckungsvermögen vor dem Bruch muss unter den physikalischen Bedingungen, denen der Strahl unterworfen ist, so gross wie möglich sein.
Die erste Bedingung ist bei zahlreichen Metallen oder Legierungen erfüllt.
Man hat deshalb versucht, anstelle des Kupfers Schwermetalle wie Wolfram oder
Tantal für die Fertigung der Einlage einer Hohlladung zu verwenden.
Die an diesen Werkstoffen vorgenommenen Erprobungen haben jedoch nicht
zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt.
Die mit Einlagen aus Wolfram erhaltenen schlechten Ergebnisse wurden auf
die mangelhafte Kohäsion dieses Werkstoffes zurückgeführt, die eine Streuung des
Strahls bewirkt, woraus sich eine mittelmässige Durchschlagsleistung des Strahls
ergibt.
Die mit Einlagen aus Tantal erhaltenen mittelmässigen Ergebnisse wurden
der Bildung eines Strahls zugeschrieben, der unzureichend kompakt ist und in
der Panzerung einen Krater mit unzureichendem Durchmesser bohrt, woraus sich
eine Beeinträchtigung der Durchlaufs des Strahls und eine Störung desselben
ergeben kann.
Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die Nachteile der bekannten
Hohlladungen zu beseitigen, indem eine Einlage gefertigt wird, mit deren Hilfe
in den Panzerungen eine eindeutig bessere Eindringtiefe erreicht werden kann,
als dies mit bekannten Einlagen aus Kupfer, Wolfram, Tantal oder ähnlichen
Werkstoffen, der Fall ist.
Bei dieser Erfindung weist die Hohlladung auf ihrer auf das Ziel zu
richtenden Seite einen mit einer Metallschicht belegten Hohlraum auf und ist
dadurch gekennzeichnet, dass diese Einlage aus einer Pseudolegierung besteht,
die durch Sinterung eines Wolframpulver enthaltenden Gemisches aus Metallpulvern
gefertigt wird, wobei der Wolframanteil ausreichend ist, um der Legierung
eine Dichte zu verleihen, die über derjenigen des Kupfers liegt.
Überraschenderweise wurde festgestellt, dass eine solche Pseudolegierung
mit Wolframanteil angesichts der Verformungsbedingungen, denen der Strahl unterworfen
ist, eine ausgezeichnete Duktilität aufweist.
Es handelt sich um eine für solche Legierungen völlig unerwartete Eigenschaft,
da diese bei Normaltemperatur eine sehr schwache Duktilität aufweisen.
Im Strahl weist somit bei dieser Erfindung die Einlage der Hohlladung
eine Eindringleistung auf, die gegenüber den klassischen Hohlladungen mit einer
Einlage aus Kupfer, eindeutig besser ist.
Entsprechend einer vorteilhaften Einlageausführung bei der Erfindung
haben die Wolframpulverkörner einen Durchmesser von weniger als 50 µm.
Vorzugsweise weisen diese Wolframkörner einen Durchmesser auf, der über
5 µm liegt.
Diese Korngrössenbedingungen werden im allgemeinen bei den in der Industrie
verwendeten Pseudolegierungen mit Wolframanteil, insbesondere bei der
Fertigung von Schalterkontakten mit sehr hoher Leistung, nicht erfüllt.
Diese Korngrösse ist bei der Einlage der hier gemachten Erfindung von
besonderer Wichtigkeit. Eine grosse Feinkörnigkeit des Wolframpulvers gestattet
nämlich, eine perfekte Homogenität der Struktur der Pseudolegierung zu erhalten,
was wesentlich ist, um jegliche Gefahr einer Streuung des Strahls bei dessen
Entstehung zu vermeiden.
Es ist jedoch besser, dass die Wolframkörner keine zu grosse Feinkörnigkeit
aufweisen, das heisst einen 5 µm übersteigenden Durchmesser haben, um jegliche
Gefahr einer Dekohäsion des Strahls zu vermeiden, die seine Wirksamkeit
herabsetzen würde.
Die bei vorliegender Erfindung für die Einlage der Hohlladung verwendete
Pseudolegierung beinhaltet vorzugsweise Anteile von Kupfer und Wolfram. Solche
Legierungen haben nämlich die besten Ergebnisse geliefert. Man kann aussagen,
dass das Kupfer dieser gesinterten Pseudolegierung unter den Bedingungen für
die Strahlbildung eine bemerkenswerte Duktilität verleiht, während das Wolfram
in erheblichem Masse die Dichte der Einlage erhöht.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind in der nachstehenden
Beschreibung enthalten.
Die als Anlage beigefügte einzige Figur stellt den Längsschnitt einer
schematischen Darstellung einer Hohlladung mit einer erfindungsgemässen Einlage
dar.
Die in der Figur dargestellte Hohlladung besteht aus einem Sprengstoff 1
und, auf ihrer Vorderseite, aus einem mit einer Metallschicht 2 belegten kegelstumpfförmigen
Hohlraum. Die Zündung dieser Hohlladung erfolgt in einem Punkt 3,
der der Einlage 2 in Achsenrichtung der Ladung gegenüberliegt.
Die Eilage 2 der Erfindung besteht aus einer Pseudolegierung, die durch
die Sinterung eines Gemisches aus Metallpulvern gefertigt wird, das einen Anteil
von Wolframpulver enthält.
Nachstehend werden einige nicht einschränkende Beispiele für Hohlladungseinlagen
für die Erfindung angeführt.
Wolframpulver: Gewichtsanteil: 80%
Pulver aus Kupfer: Gewichtsanteil: 20%
Pulver aus Kupfer: Gewichtsanteil: 20%
Korngrösse des Wolframpulvers:
Durchmesser maximal: 50 µm
Durchmesser minimal: 5 bis 10 µm
Mittlerer Durchmesser: 15 µm
Dichte der Pseudolegierung nach Sinterung: 15,5 g/cm3.
Bruchdehnung der Pseudolegierung bei Normaltemperatur: 0 bis 5%.
Bruchdehnung der Pseudolegierung bei Normaltemperatur: 0 bis 5%.
Diese Pseudolegierung wird nach klassischen Sinterungsverfahren, in
flüssiger Phase oder in fester Phase, hergestellt, oder auch durch Zerstäubung
des Kupfers bei hoher Temperatur in Wolfram. Das Gemisch aus Wolframpulver
und aus Kupferpulver muss besonders sorgfältig hergestellt werden, um eine perfekte
Homogenität bei der Verteilung der verschiedenen Pulversorten zu erreichen,
und um im grösstmöglichsten Masse die Bildung von Poren in der endgültigen
Pseudolegierung sowie die Bildung von nicht agglomerierten Zonen von Wolframkörnern
zu vermeiden, die die Kohäsion des Strahls beeinträchtigen können.
Ausgehend von einer derartigen Pseudolegierung wird eine Hohlladungseinlage
von konischer oder ähnlicher Form gefertigt, die eine im allgemeinen
zwischen 0,5 und 4 mm verlaufende Dicke aufweist.
Bei den Versuchen konnte festgestellt werden, dass der so geformte Werkstoff
eine Duktilität, das heisst ein Dehnungsvermögen ausweist, das demjenigen
des Kupfers bei Verformungsgeschwindigkeiten zwischen 103 s-1 und 105 s-1, denen
der Strahl ausgesetzt ist, überlegen ist.
Die Eindringleistung in einer Stahlpanzerung konnte somit gegenüber derjenigen
einer klassischen Einlage aus Kupfer bis um 50% verbessert werden.
Identisch mit Beispiel 1, wobei ein Anteil von 60% an Wolframpulver und
ein Anteil von 30% an Pulver aus Kupfer verwendet wird.
Die mit einer derartigen Einlage erhaltenen Ergebnisse sind nicht ganz
so gut wie diejenigen, die mit einer Einlage wie im Beispiel 1 erreicht worden
sind. Dieser Leistungsabfall kann durch die Abnahme der Einlagendichte erklärt
werden.
Mit einem auf 10% reduzierten Kupferanteil sind die Ergebnisse ebenfalls
nicht so gut wie in dem Fall von Beispiel 1. Eine Deutung hierfür kann in einer
starken Abnahme der Duktilität des Strahls gefunden werden.
Wird ausserdem der Kupferanteil um 50% überschritten, können die gegenüber
einer Einlage aus reinem Kupfer erzielten Verbesserungen vernachlässigt
werden.
Hieraus ergibt sich, dass bei einem Kupferanteil von 20% sowie einem
Wolframanteil von 80% bei der Pseudolegierung der beste Kompromiss zwischen den
beiden vorstehend angeführten Bedingungen erreicht wird, das heisst: 1. eine
Dichte, die über derjenigen des Kupfers liegt und 2. ein möglichst hohes Dehnungsvermögen
vor dem Bruch unter den physikalischen Bedingungen, denen der
Strahl unterworfen ist.
Das Kupfer kann durch Metalle wie Silber und Nickel ersetzt werden,
deren physikalische Eigenschaften mit denjenigen des Kupfers vergleichbar sind,
und die der Einlage mit Wolframanteil eine Dichte verleihen, die über derjenigen
des Kupfers liegt.
Es kann natürlich aus eine Mischung, bestehend aus den vorgenannten
Metallen, verwendet werden.
Silber und Nickel liefern aber nicht ganz so gute Ergebnisse wie das
Kupfer, da diese beiden Metalle bei der Fertigung der Pseudolegierung kein so
gutes Netzvermögen wie das Kupfer aufweisen, was sich reduzierend auf die Kohäsion
des mit solchen Pseudolegierungen erzeugten Strahls auswirkt.
Es ist ausserdem von Vorteil, den wichtigsten Metallen der Einlage, das
heisst dem Kupfer und dem Wolfram, Blei bzw. Nickel mit einem unter ca. 10%
liegenden Gewichtsanteil hinzuzufügen. Die Hinzufügung dieser Metalle gestattet,
die Homogenität der Pseudolegierung zu verbessern, ohne dass dabei die dieser
Legierung eigenen Eigenschaften (hohe Dichte, gute Duktilität des Strahls)
nachteilig beeinflusst werden.
Die Erfindung beschränkt sich natürlich nicht auf die oben beschriebenen
Beispiele; ohne den Ramen der Erfindung zu verlassen können sie durch zahlreiche
Varianten ergänzt werden.
Claims (8)
1. Hohlladung, die auf ihrer auf das Ziel zu richtenden Seite einen mit
einer Metallschicht belegten Hohlraum aufweist und dadurch gekennzeichnet ist,
dass diese Einlage aus einer Pseudolegierung besteht, die durch Sinterung eines
Wolframpulver enthaltenden Gemisches aus Metallpulver gefertigt wird, wobei der
Anteil an Wolframpulver ausreichend ist, um der Legierung eine Dichte zu verleihen,
die über derjenigen des Kupfers liegt.
2. Hohlladung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Wolframpulverkörner einen Durchmesser aufweisen, der unter 50 µm liegt.
3. Hohlladung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Wolframpulverkörner einen Durchmesser aufweisen, der 5 µm überschreitet.
4. Hohlladung nach Patentansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die gesinterte Pseudolegierung Anteile von Kupfer und Wolfram enthält.
5. Hohlladung nach Patentansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die gesinterte Pseudolegierung Anteile von Silber, bzw. Nickel und Wolfram
enthält.
6. Hohlladung nach Patentansprüche 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Pseudolegierung Kupfer mit Gewichtsanteilen von 10 bis 50% enthält.
7. Hohlladung nach Patentanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einlage Kupfer mit Gewichtsanteilen zwischen 20 und 30% enthält.
8. Hohlladung nach Patentansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einlage ausserdem Blei bzw. Nickel mit Gewichtsanteilen unter 10%
enthält.
Applications Claiming Priority (1)
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