DE3116354A1 - Messer, insbesondere kartonschneidmesser - Google Patents
Messer, insbesondere kartonschneidmesserInfo
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Description
- Beschreibung:
- Die Erfindung betrifft ein Messer, insbesondere Kartonschneidmesser, mit einer vorn in einem Griffkörper gehaltenen Messerklinge, deren für ziehenden Schnitt angeordnete Schneide von einem entgegen einer Federrückstellkraft wegdrückbaren Schutzteil verdeckt ist.
- Das vorbeschriebene bekannte Messer (DE-PS 11 21 972) weist als Schutzteil eine die Messei'klinge umgreifende U-förmige Kappe auf, die in iirer Sehutzlage unter der Druckwirkung einer vorgespannten, am Rücken der U-förmigen Kappe angreifenden Feder steht. Die U-förmige Kappe ist derart angelenkt, daß sie bei Ansetzen des Messers quer wegfedert und bei Nichtgebrauch des Messers selbsttätig in die Schutz-bzw. Sicherungslage zurückfedert.
- Vornehmlich in Selbstbedienungsläden ist es heute üblich, Warenkartons zur Präsentation der Ware derart zuzuschneiden, daß vom jeweiligen Karton nur noch ein die Ware tragender palettenartiger Rest übrig bleibt. Das Zuschneiden der Kartons geschieht mit allen möglichen Messern in der Regel so, daß die Schneidbewegung in Richtung auf den Körper der Arbeitsperson verläuft. Hierbei kommt es häufig vor, daß das Messer vom Karton abgleitet und unter der Zugwirkung des angespannt tätigen Arms gegen den eigenen Körper oder gegen den Körper einer mitarbeitenden Person prallt. Gefährliche Schnittverletzungen sind immer wieder die Folge.
- Die beim vorbeschriebenen Zuschneiden von Kartons möglichen Verletzungen sind auch bei Benutzung des eingangs beschriebenen Kartonmessers dieser Gattung (DE-PS 11 21 972) nicht auszuschließen, da die U-förmige Schutzhaube bei einem unbeabsichtigten Aufprall auf ein Körperteil zwangsläufig zurückweicht und somit die Messerklinge in die gefährliche Schneidlage versetzt.
- Ausgehend von dem eingangs beschriebenen Kartonschneidmesser dieser Gattung (DE-PS 11 21 972), liegt der Erfindung im Bewußtsein der Nachteile des Bekannten die Aufgabe zugrunde, ein Kartonschneidmesser zu schaffen, dessen Schutzteil bei der üblichen ziehenden Schneidhandhabung des Messers die Schneide auch dann sichert, wenn das Messer beim Zuschneiden eines Kartons von diesem abgleitet und unbeabsichtigt auf ein Körperteil trifft. Diese Aufgabe wurde entsprechend der Erfindung dadurch gelöst, daß das Schutzteil von einem sich entlang der Schneide erstreckenden Stift gebildet ist, welcher in einem griffkörperseitigen Gleitführungsraum parallel zu seiner Längsmittelachse translatorisch gleitverschiebbar gehalten und entgegen der Federrückstellkraft in den Griffkörper einschiebbar ist.
- Die Erfindung nutzt als Eigenart des sich parallel zur Schneide erstreckenden, entgegen der Einschubrichtung in das Gehäuse abgefederten Stifts aus, daß dieser nur einschiebbar ist, wenn er im wesentlichen axial in Einschubrichtung belastet wird. Dieses ist der Fall, wenn während einer Anfangsphase zur Einleitung der Schneidbewegung die Messerschneide mit einer überwiegend in Axial- bzw. Längsrichtung der Schneide wirkenden Druckkomponente in den Karton hineingestoßen wird. Diese Anfangspfase wird sogleich gewissermaßen in einem gleitenden Übergang durch eine lediglich ziehende Schneidbewegung abgelöst. Sobald das Messer bei dieser ziehenden Schneidbewegung vom Karton abgleitet und gegen ein Körperteil der Arbeitsperson prallt, befindet sich der Schutzstift bereits in seiner Sicherungsposition vor der Schneide. Der Aufprall ist hingegen nicht in der Lage, den Schutzstift aus seiner Sicherungsposition wegzuschieben, da während des Aufpralls im wesentlichen eine nichtaxiale Belastung des Stifts erfolgt. Diese nietitaxiale bzw. im wesentlichen radiale Belastung des Stifts bewirkt an seiner griffkörperseitigen Gleitführung Querkräfte mit der Folge einer den Einschub des Stiftes verhindernden Verkantungsklemmung.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus zusätzlichen Unteransprüchen sowie aus den Zeichnungen in Verbindung mit der Zeichnungsbeschreibung.
- In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel entsprechend der Erfindung näher dargestellt, es zeigen, Fig. 1 ein Messer in Seitenansicht, dessen Schutzstift sich in seiner ausgefahrenen Sicherungslage befindet, Fig. 2 eine Stirnansicht entsprechend dem mit II Ansichtspfeil in Fig. 1, Fig. 3 das Messer gemäß Fig. 1 während der Schneidbetätigung und Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des in Fig. 1 gezeigten Messers.
- In den Zeichnungen ist ein Messer, und zwar ein Kartonschneidmesser, mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
- Das Messer 10 weist einen aus zwei Schalenteilen 11, 12 bestehenden Griffkörper 13 auf, welcher durch eine gestrichelt dargestellte Schraubverbindung 14 zusammengehalten wird.
- Im vorderen Bereich des Griffkörpers 13 ist ein hinterschnittener Messerklingen-Aufnahmeraum 15 für eine Messerklinge 16 und eine die Messerklinge 16 im Messerklingen-Aufnahmeraum 15 arretierende Schieberplatte 17 vorgesehen, welche an den hinterschnittenen Querschnitt des Messerklingen-Aufnahmeraums 15 angepaßt ist.
- Die Messerklinge 16 weist drei Befestigungsklöcher 18 auf, welche von griffkörperseitig angeformten, etwa zapfenartigen Haltefortsätzen 19 durchsetzt sind, deren jeweilige axiale Länge der Dicke der Messerklinge 16 entspricht. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ist das mittlere Befestigungsloch 18 oval ausgebildet, während die beiderseits davon angeordneten Befestigungslöcher 18 rund sind. Die Haltefortsätze 19 sind in ihrer jeweiligen Querschnittsform den Befestigungslöchern 18 angepaßt.
- Die Schieberplatte 17 ist in ihrem einen Endbereich etwa trapezförmig und in ihrem anderen Endbereich rechteckig ausgebildet. Diese Ausbildung bietet die Möglichkeit, die Schieberplatte 17 entweder mit ihrem rechteckigen Endbereich 20 oder mit ihrem trapezförmigen Bereich 21 voran in den Messerklingen-Aufnahrneraum 15 einzuschieben. Wie Fig. 3 zeigt, wird der Schneidbereich der Messerklinge 16 freigegeben, wenn der rechteckige Bereich 20 sich innerhalb des Messerklingen-Aufnahmeraums 15 befindet. Außerdem ist vorstellbar, daß die Messerklinge 16 insgesamt schützend (z.B. für den Transport in der Tasche eines Bekleidungsstücks) verdeckt ist, wenn sich der trapezförmige Bereich 21 der Schieberplatte 17 innerhalb des Messerklingen-Aufnahmeraums 15 befindet.
- In diesem Falle bildet demnach die Schieberplatte 17 eine Transportsicherung. Nur ergänzend sei erwähnt, daß gemäß Fig. 1 die Schieberplatte 17 zur besseren Darstellung ihrer Funktion teilweise aus dem Messerklingen-Aufnahmeraum 15 herausgezogen dargestellt ist.
- Das Messer 10 weist einen Schutzstift 22 auf, welcher sich mit geringem Parallelabstand a entlang der Schneide 23 der Messerklinge 16 erstreckt. Der Schutzstift 22 ist in einem griffkörperseitigen Gleitführungsraum 24 parallel zu seiner Längsmittelachse x entgegen der Rückstellkraft einer Schraubendruckfeder 25 in den griffkörperseitigen Gleitführungsraum 24 einschiebbar.
- Anhand von Fig. 1 ist zu erkennen, daß das freie Ende des Schutzstiftes 22 das freie Ende der Schneide 23 um einen geringen Betrag überragt.
- Das freie Ende des Schutzstifts 22 bildet eine Gleitführungsfläche in der Gestalt einer abgeschrägten Stirnfläche 26, welche sich parallel zu einer am Griffkörper 13 vorgesehenen Gleitführungsfläche 27 erstreckt, die in an sich bekannter Weise mit der Schneidkante 23 einen stumpfen Winkel von zweckmäßig etwa 1350 bildet. In der Darstellung gemäß Fig. 3 liegt die Gleitführungsfläche 27 nicht an der Oberfläche des zu schneidenden Kartons 28 an, jedoch ist vorstellbar, daß die Gleitführungsfläche 27 auf der Oberfläche des Kartons 28 gleitet und daß die abgeschrägte Stirnfläche 26 sodann mit der Gleitführungsfläche 27 völlig bündig ist.
- Der Schutzstift 22, der im wesentlichen einen kreisförmigen Querschnitt aufweist besitzt einen quaderförmigen Endbereich 29, welcher in einer im Querschnitt rechteckigen Führungsaufnahme 30 gleitgeführt und verdrehungssicher gehalten ist. Die Führungsaufnahme 30 nimmt zugleich eine den quaderförmigen Endbereich 29 in Ausfahrrichtung z des Schutzstifts 22 beaufschlagende Schraubendruckfeder 25 auf. Der vordere Endbereich der Schraubendruckfeder 25 ist hierbei auf einen endseitigen Zentrierzapfen 31 aufgesteckt. Der im Querschnitt im wesentlichen kreisrunde Zentrierzapfen 31 erstreckt sich koaxial zur Längsmittelachse x des Schutzstifts 22, wobei die Längsmittelachse x zugleich die Längsmittelachse der Schraubendruckfeder 25 ist.
- Aus Fig. 1 ist zu ersehen, daß in der dort gezeigten Schutzlage des Messers 10 der frei aus dem Griffkörper 13 vorragende Bereich des Schutzstifts 22 wesentlich kürzer bemessen ist als der im Gleitführungsraum 24 befindliche rückwärtige Bereich des Schutzstifts 22. Durch diese Bemessung wird eine stabile und auch bei größerer Belastung knickfreie Führung des Schutzstifts 22 bewährleistet.
- Zur Funktion des Messers 10 sei folgendes ausgeführt: Damit die Messerklinge 16 in der Anfangsphase eines Schneidvorgangs in den Karton 28 eindringen kann, wird die Klinge 10 mit einer kombinierten Zieh-Stoßbewegung, in welcher die axiale Druckkomponente etwa entsprechend dem Vektor z überwiegt, in den Karton 28 hineingestoßen. Nachdem die Messerklinge 10 in den Karton 28 hineingestoßen ist, findet - gewissermaßen gleitend - ein Übergang in eine ausschließliche Zieh-Schneidbewegung statt, deren Bewegungsvektor mit der Zieh-Schneidrichtung s (Fig. 3) zusammenfällt.
- Der Schutzstift 22 kann nur in den Gleitführungsraum 24 hineingedrückt werden, wenn Kräfte auf ihn wirken, welche im wesentlichen (unter Einbeziehung eines Toleranzwinkelbereichs) der Ausfahrrichtung z entegegengerichtet sind. Kräfte mit hiervon abweichenden Kraftwirkungslinien wirken sich als Querkräfte aus, die eine Verkantungsklemmung des Schutzstifts 22 innerhalb des Gleitführungsraums 24 zur Folge haben. Wenn daher bei Abgleiten des Messers 10 vom Karton 28 der Weg des Messers 10 etwa in der Zieh-Schneidrichtung s im freien Raum fortgeführt wird, schnellt der Schutzstift 22 unter der Wirkung der Schraubendruckfeder 25 sofort in seine Sicherungslage (Fig. 1). Bei einem nachfolgenden Aufprall auf ein Körperteil einer Betätigungsperson wirken sodann nur Querkräfte - mit der vorbeschriebenen Folge einer Verkantungsklemmung -auf den Schutzstift 22, welche die Aufrechterhaltung der Sicherungslage gemäß Fig. 1 gewährleisten und mithin eine Schnittverletzung ausschließen. Hinzu kommt, daß die vordere Stirnfläche 32 bündig und stumpf mit der vorderen Stirnfläche 33 des Griffkörpers 13 abschließt, während der Federstift 22 in seiner Sicherungslage die Schneide 23 um ein gewisses Maß überragt.
Claims (8)
- Bezeichnung der Erfindung: Messer, insbesondere Kartonschneidmesser Ansprüche: Messer, insbesondere Kartonschneidmesser, mit einer vorn in einem Griffkörper gehaltenen Messerklinge, deren für ziehenden Schnitt angeordnete Schneide von einem entgegen einer Federrückstellkraft wedrückareri Schutzteil verdeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Sc'lutzteil von einem sich entlang der Schneide (23) erstreckenden Stift (22) gebildet ist, welcher in einem griffkörperseitigen Gleitführungsraum (24) parallel zu seiner Längsmittelachse (x) translatorisch gleitverschiebbar gehalten und entgegen der Federrückstellkraft (bei 25) in den Griffkörper (13) einschiebbar ist.
- 2. Messer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Stifts (22) das freie Ende der Schneide (23) überragt.
- 3. Messer nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Stifts (22) eine Gleitführungsfläche (26) bildet.
- 4. Messer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitführungsfläche von einer abgeschrägten Stirnfläche (26) gebildet ist, welche sich parallel zu einer am Griffkörper (13) vorgesehenen stirnseitigen Gleitführungsfläche (27) erstreckt, die in an sich bekannter Weise mit der Schneid-0 kante (23) einen stumpfen Winkel von vorzugsweise 135 bildet.
- 5. Messer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweisende Stift (22) einen quaderförmigen Endbereich (29) besitzt, welcher in einer im Querschnitt rechteckigen Führungsaufnahme (30) gleitgeführt und verdrehungssicher gehalten ist.
- 6. Messer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsaufnahme (30) zugleich eine den quaderförmigen Endbereich (29), in Ausfahrrichtung (z) des Stiftes (22) beaufschlagende Feder (25) aufnimmt.
- 7. Messer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende des quaderförmigen Endbereichs (29) ein Zentrierzapfen (31) vorgesehen ist, auf welchen ein Ende der als Schraubendruckfeder (25) ausgebildeten Feder aufgesteckt ist und welcher sich koaxial zur Schraubenfederlängsachse (bei x) und zur Längsmittelachse (x) des Stifts (22) erstreckt.
- 8. Messer nach Anspruch 1 oder nach einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Schutzlage (Fig.1) des Messers (10) der frei aus dem Griffkörper (13) vorragende Bereich des Stifts (22) wesentlich kürzer als der im Gleitführungsraum (24) befindliche Bereich des Stifts (22) bemessen ist.
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