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Die Erfindung betrifft eine Löschgleishalle, die
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sich von der Ofendecke von Horizontalkammerverkokungsöfen ausgehend
kreisbogenförmig über den Meistergang und das Löschwagengleis hinaus erstreckt,
wobei darunter angeordnete und im wesentlichen parallel dazu verlaufende Leitbleche
sowie senkrechte bis in Höhe der Löschwagenoberkante heruntergeführte, parallel
zur Batterielängsachse verlaufende und kurze, rechtwinklig dazu verlaufende und
den Dachraum in Zellen unterteilende Trennwände so vorgesehen sind, daß sowohl der
Löschwagen wie auch der Kokskuchenführungswagen darunter ungehindert zu verfahren
sind.
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Derartige Löschgleishallen werden'insbesondere im Zusammenhang mit
Horizontalkammerverkokungsöfen eingesetzt, um die auf der Koksdrückseite austretenden
Rauch-und Leckgase kontinuierlich aufzufangen und durch geeignete Einrichtungen
zu reinigen und dann in die Atmosphäre zu entlassen. Mit derartigen Löschgleishallen
werden somit sowohl die beim Drücken selbst austretenden heißen Gase aufgefangen
als auch die bei undichten Öfen häufig während der Garungszeit austretenden Leckgase.
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Es sind zahlreiche derartige Löschgleishallen bekannt geworden, bei
denen es aber in der Regel beim Koksdrücken zu Stauungen unter dem Hallendach kommt,
so daß insbesondere die gröberen Staubkörner bereits in der Halle ausfallen und
so zu einer erheblichen Belästigung des Bedienungspersonals führen.
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Bei einer derartigen bekannten Löschgleishalle (DE-PS 23 23 690)
ist der Dachraum in mehrere Abteile unterteilt, um so den Staubniederschlag innerhalb
der Halle selbst zu vermeiden. In der Firste selbst ist'eine Leitung angebracht,
über die dann die verbleibenden Rauchgase abgeführt und einer Entstaubung zugeführt
werden. Nachteilig dabei ist, daß sich die Staubpartikel in den vorgegebenen Räumen
ansammeln und dann von Zeit zu Zeit von dort entfernt werden müssen.
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Abgesehen davon, daß diese Arbeit kaum zumutbar ist, wird die Konstruktion
selbst durch den abgelagerten Staub zusätzlich belastet und muß entsprechend stärker
ausgelegt sein. Die Enden der Halle sind jeweils durch Wände abgeschlossen, um einen
Durchzug in der Halle selbst weitgehend zu unterbinden und eine gezielte Absaugung
der austretenden Gase zu ermöglichen. Diese Wände führen aber andererseits dazu,
daß sich innerhalb der Halle ein ungünstiges Klima aufbaut, was zu ergonomisch nicht
einwandfreien Arbeitsplatzbedingungen führt.
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Bekannt ist auch eine Einrichtung (US-PS 37 46 626), bei der innerhalb
der Halle senkrechte Zwischenwände angeordnet sind. Sie sind aber so ausgebildet,
daß der Löschwagen einerseits und der Kokskuchenführungswagen andererseits ohne
Schwierigkeiten innerhalb der Halle verfahren werden können. Das bedingt entsprechend
große Ausschnitte in diesen Zwischenwänden, die ihrerseits wiederum beim Koksdrücken
eine ungenügende Abschirmung dieses Bereiches mit sich bringen.
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Ähnlich ist eine weitere bekannte Lösung (DE-PS 20 41 854), bei der
die Halle ebenfalls in verschiedene Abteile unterteilt ist, so daß beim Ausdrücken
des Kokses nur ein enger vorgegebener Raum an die Entstaubungseinrichtung angeschlossen
werden muß. Während die vom Kokskuchenführungswagen abgewandte parallel zur Batterielängsachse
verlaufende Wand und die beiden senkrecht dazu stehenden Wände fest montiert sind,
ist eine weitere parallel zur Batterielängsachse verlaufende Abschlußwand dem Kokskuchenführungswagen
selbst zugeordnet und wird jeweils zusammen mit diesem verfahren. Auch bei dieser
Lösung ist nachteilig, daß eine Vielzahl von Zwischenwänden geschaffen werden muß
und dadurch der an sich gewünschte Wetterzug innerhalb der Löschgleishalle selbst
unterbunden ist.
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Schließlich ist eine Löschgleishalle bekannt (DE-OS 24 56 671), bei
der der Kokskuchenführungswagen eine Absaughaube trägt, über die die eigentlichen
Gase abgefangen und einer Zentralabsaugleitung zugeführt werden.
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Der dafür notwendige Aufwand ist erheblich, was schon dadurch deutlich
wird, daß die Haube auf der dem Koksofen abgewandten Seite über eine zusätzliche
Abstützung und ein Laufwerk verfügt. Nachteilig ist darüber hinaus, daß bei den
jeweiligen Standorten ein Anschluß mit der stationären Absaugleitung hergestellt
werden muß, was einen zusätzlichen Regel- und Arbeitsaufwand erfordert.
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Die beschriebenen Probleme mit der Abführung der beim Koksdrücken
in erheblichen Mengen anfallenden Rauchgase sind bei einer weiteren Löschgleishalle
(DE- 30 oo 064) in vorteilhafter Weise durch eine strömungsgünstige Formgebung des
Hallendaches und von Leitblechen verhindert. Auch hierbei ist der Dachraum durch
senkrecht verlaufende Leitbleche bzw. Trennwände in Zellen unterteilt. Nachteilig
bei diesen Löschgleishallen ist aber wiederum, daß der innerhalb der Löschgleishalle
bestehende Wetterzug bzw. Durchzug eine zielgenaue Absaugung der entstehenden Rauchgase
nicht zuläßt, weil die Rauchgase eben von diesem Wetterzug mit weggerissen und eventuell
sogar aus der Halle herausgeführt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die beim Koksdrücken austretenden
Gase zielgerichtet den im Dachraum ausgebildeten Kanälen strömungsgünstig und bei
Absicherung einer ansonsten guten und gleichmäßigen Belüftung der Löschgleishalle
zuzuführen.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Kokskuchenführungswagen
über den Löschwagen vorkragende Führungswände aufweist, die bis in Höhe der Trennwände
hochgezogen und bis zur Löschwagenoberkante heruntergeführt ausgebildet sind.
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Die Führungswände, die am Kokskuchenführungswagen befestigt sind,
werden zusammen mit diesem verfahren, so daß jede weitere Unterteilung bis zur Höhe
des Daches des Kokskuchenführungswagens innerhalb der Halle entfällt.
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Aufgrund der Führungswände können nun sogar die den Dachraum unterteilenden
senkrechten Trennwände kürzer ausgeführt werden, was zu einer erheblichen Reduzierung
des Materialaufwandes beim Herstellen der Löschgleishalle führt. Insbesondere ist
von Vorteil, daß bei lediglich zwei derartigen Zwischenwänden eine einwandfreie
Lüftung der Löschgleishalle sichergestellt ist, ohne daß beim Koksausdrücken selbst
die austretenden Rauchgase behindert und in andere Bereiche der Löschgleishalle
abgeführt werden können. Dadurch werden innerhalb der Löschgleishalle optimale ergonomische
Bedingungen geschaffen, die die bisher gegen derartige Löschgleishallen bestehenden
Bedenken zusätzlich ausräumen werden. Aufgrund der einfachen Ausbildung der Führungswände
kann dafür eine relativ leichte Konstruktion gewählt werden, die eine Zuordnung
zum Kokskuchenführungswagen erlaubt, ohne daß dieser wesentlich komplizierter und
schwerer ausgeführt werden muß.
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Eine derartige leichte Ausführung der Führungswände ist gegeben,
wenn diese, wie erfindungsgemäß vorgeschlagen, L-förmig ausgebildet sind, wobei
die kurzen Flanken unter Freihaltung der Ausdrückrinne parallel zur Vorderwand des
Kokskuchenführungswagens verlaufen. Dadurch ist gleichzeitig auch in diesem Bereich
eine einwandfreie Führung der austretenden Rauchgase gewährlsistet.
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Durch die Einbauten bzw. die Leitbleche innerhalb des Dachraumes
wird das Absaugen gezielt durch sich verengende Kanäle erreicht. Im gleichen Sinne
ist es auch zweckmäßig, die Führungswände in vertikaler Richtung kaminartig gebogen
auszuführen, so daß die Rauchgase gleich beim Austreten in die vorgegebene Richtung
hineingeführt werden.
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Um die Führungswände möglichst tief herunterführen zu können, ist
erfindungsgemäß vorgesehen, daß in den Führungswänden dem Führerhaus des Löschwagens
angepaßte Ausnehmungen vorgesehen sind. Der Löschwagen kann somit während des Drückvorganges
und auch anschließend ohne weiteres am Kokskuchenführungswagen vorbei unterhalb
der bzw. durch die Führungswände hindurch verfahren werden.
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Nach einer weiteren Ausbildung ist zur Vereinfachung der Konstruktion
und zur Reduzierung der Belastung des Kokskuchenführungswagen vorgesehen, daß die
Führungswände an einem dem Kokskuchenführungswagen zugeordneten Traggerüst befestigt
sind. Dadurch können die Führungswände bzw. die sie tragenden Rahmen besonders leicht
ausgebildet sein.
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Die beim Koksdrücken in großen Mengen pro Zeiteinheit frei werdenden
Rauchgase können sicher und unter Vermeidung von Stauungen abgeleitet werden, wenn
der Abstand der Führungswände in etwa der Länge des Kokskuchenführungswagens entspricht.
Sie werden bei 6 m Öfen etwa 8 m auseinander und bei 4 m Öfen etwa 6 m auseinanderstehend
angeordnet sein.
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Da die Führungswände jeweils zusammen mit dem Kokskuchenführungswagen
verfahren werden, d.h. also schrittweise und nur mit geringer Geschwindigkeit, kann
ein dichter Abschluß der Führungswände an der Trennwand dadurch erreicht werden,
daß die Vorderkanten der Führungswände bis dicht an die Trennwand herangeführt ausgebildet
sind. Je nach den örtlichen Gegebenheiten können dabei die Führungswände an der
Trennwand geführt sein, so daß jeweils ein vorbestimmter Abstand genau eingehalten
wird. Dadurch ist ein Herausziehen der Rauchgase
auch aus diesem
Bereich nicht möglich oder nur in so geringem Umfang zu erwarten, daß dies unschädlich
ist.
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Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß unter Beibehaltung
der vorteilhaften strömungsgünstigen Ausbildung der Abführungskanäle und des Daches
selber im unteren Bereich ein Anschluß geschaffen ist, der ein zielgerichtetes Absaugen
der Rauchgase sicherstellt.
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Bei je Batterie bzw. gegebenenfalls sogar bei mehreren Batterien nur
notwendig werdenden zwei Zwischenwänden bzw. Führungswänden ist eine einwandfreie
und gleichmäßige Belüftung des Raumes innerhalb der Löschgleishalle sichergestellt,
so daß hier ausreichende ergonomische Verhältnisse erreicht sind. Aufgrund der Führungswände
ist sichergestellt, daß jeweils nur aus einem vorgegebenen geringen Teil der Löschgleishalle
beim Drücken eines Koksofens abgesaugt werden muß. Die übrigen Bereiche können in
dieser Zeit ohne Absaugung sein bzw. eine diskontinuierliche Absaugung aufweisen.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Löschgleishalle, Fig.
2 eine Vorderansicht des KKF-Wagens, Fig. 3 eine Draufsicht auf den KKF-Wagen, Fig.
4 eine Seitenansicht des KKF-Wagens und Fig. 5 eine weitere Vorderansicht.
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Bei der perspektivischen Darstellung in Fig. 1 wird die strömungsgünstige
Ausbildung der Löschgleishallenelemente verdeutlicht. Das Dach der Löschgleishalle
3 ist von der Koksofenbatterie 1 mit den Ankerständern 2 ausgehend kreisbogenförmig
über den Meistergang und das Löschwagengleis hinauslaufend ausgebildet. Der KKF-Wagen
5 kann somit unterhalb des Daches 1o auf dem Gleis 7 und der Löschwagen 6 auf dem
Löschwagengleis 8 ohne weiteres verfahren werden.
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Unterhalb des kreisbogenförmig gebogenen Daches 1o sind entsprechend
gebogen ausgeführte Leitbleche 11, 12 vorgesehen, die die beim Koksdrücken bzw.
während der Garung austretenden Rauchgase zielgerichtet der Entstaubung zuführen.
Der Bereich zum Löschwagen hin ist durch die vertikale Trennwand 13 abgeteilt, während
durch die kurzen Trennwände 14 unterhalb des Daches 10 verschiedene Zellen gebildet
sind, die jeweils einem Absaugtrichter 17 und absaugkanal 18 zugeordnet sind. Die
vertikale Trennwand 13 ist übrigens bis auf die Löschwagenoberkante 15 heruntergezogen
und so umgebogen, daß sie sogar noch geringfügig weiter heruntergezogen werden kann.
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Dem KKF-Wagen 5 sind die beiden Führungswände 20, 21 zugeordnet.
Diese sind L-förmig ausgebildet, wobei die kürzeren Flanken 22 parallel zur Vorderwand
25 des KKF-Wagens 5 verlaufen und die längeren Flanken 23 rechtwinklig dazu und
damit über die Löschwagenoberkante 15 vorkragend. Das die Führungswände 2o, 21 tragende
Traggerüst ist in das Traggerüst 26 des KKF-Wagens 5 integriert.
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Dieses Traggerüst 26 hat somit darüber hinaus die Ausdrückrinne
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zu tragen, durch die der glühende Koks über den Meistergang hinaus in den Löschwagen
6 hineingedrückt wird.
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Wie aus den Fig. 1 und insbesondere 4 zu entnehmen ist, sind die
Führungwände 20, 21 mit ihrer Vorderkante 29 bis dicht an die vertikale Trennwand
13 herangeführt ausgebildet. Die Führungswände 20, 21 weisen im unteren Bereich
Ausnehmungen 30 auf, die dem nicht dargestellten Führerhaus des Löschwagens 6 angepaßt
sind, so daß dieser ohne weiteres darunter hindurchgeführt werden kann.
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Durch die Zuordnung der Führungswände 20, 21 zum Traggerüst 26 des
KKF-Wagens 5 kann der die Bleche der Führungswand 20, 21 tragende Rahmen verhältnismäßig
leicht ausgeführt werden. Dementsprechend sind die Längsträger 24, wie den Fig.
2, 3 und 4 zu entnehmen ist, sowie die Querträger 35 als einfache u-förmige Träger
ausgebildet.
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Die Diagonalverbinder 36 und Vertikalverbinder 37 sind einfache Winkeleisen.
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Bei den in Fig. 5 dargestellten Führungswänden 20, 21 sind diese
in vertikaler Richtung kaminartig gebogen ausgeführt. Die sie tragende Konstruktion
entspricht im übrigen der der in den Fig. 2 bis 4 gezeigten Konstruktion.
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