DE3112458C2 - Stufenweise höhenverstellbare Sicherheitsgurtumlenkung in Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen - Google Patents
Stufenweise höhenverstellbare Sicherheitsgurtumlenkung in Fahrzeugen, insbesondere KraftfahrzeugenInfo
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Abstract
Eine Sicherheitsgurtanordnung für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, besitzt eine fahrzeugseitige, stufenförmig höhenverstellbare obere Gurtumlenkung etwa in Schulterhöhe des Fahrzeuginsassen. Als obere Gurtumlenkung dient eine am Fahrzeugkörper (10) befestigte Platte (12, 12a) mit mehreren in der Höhe zueinander versetzten Gurtführungsschlitzen (17, 18, 19; 17a, 18a, 19a), die unter spitzem Winkel in einen gemeinsamen seitlichen Gurtband-Montageschlitz (20, 20a) einmünden. Hierdurch wird eine einfach herstellbare und montierbare sowie nur einen geringen Kostenaufwand erfordernde obere Gurtumlenkung geschaffen, die sich darüber hinaus durch eine geringe Bauhöhe (h) auszeichnet und somit einen künftigen Gesetzesvorschriften genügenden guten Schutz der Fahrzeuginsassen, auch bei Seitenaufprall-Unfällen des Fahrzeuges, gewährleistet.
Description
Die Erfindung betrifft eine stufenweise höhenverstellbare Sicherheitsgurtumlenkung in Fahrzeugen, insbesondere
Kraftfahrzeugen, bestehend aus einer an der Karosserie-Seitenwand etwa in Schulterhöhe des
Fahrzeuginsassen angeordneten Platte mit in der Höhe zueinander versetzten Schlitzen, die als Führung für die
obere Gurtumlenkung astförmig unter spitzem Winkel mit einem gemeinsamen etwa senkrecht verlaufenden
seitlichen Verbindungsschlitz verbunden sind, welcher in einen Montageschlitz mündet.
Eine Sicherheitsgurtumlenkung der eingangs bezeichneten Art ist beispielsweise durch die DE-OS 24 60 092,
das DE-GM 76 03 900 und die US-PS 40 40 645 bekanntgeworden. Die in diesen Druckschriften offenbarten
Lösungen für die Höhenverstellbarkeit der oberen Gurtumlenkung stimmen im Prinzip überein und
sind sowohl in technischer und kostenmäßiger Hinsicht wie auch in der Bauhöhe sehr aufwendig. Die bekannten
Lösungen bestehen im Grundsatz jeweils aus einer an der Karosserie-Seitenwand montierten Schiene mit
schlitzförmigen Rasten, die mit einer zapfenförmigen Gegenrast an einem separatem Gurtumienkbeschlag
■•5 zusammenwirken.
Eine andere bekpnnte höhenverstellbare Sicherheitsgurtumlenkung (DE-OS 28 15 918), bei der in einer
Halteplatte am Seitenholm oder unmittelbar in den Seitenholm eingearbeitet ein senkrechter Schlitz mit
actförmig schräg nach unten abzweigenden Seitenschlitzen
vorgesehen ist, in denen schwerkraftbedingt ein den Gurtumlenkbeschlag tragendes Gleitstück mit einer
umlaufenden, der Dicke der Platte entsprechenden Führungsnut höhenverstellbar geführt ist, arbeitet
insoweit zwar ohne Rasten und Gegenrasten, besitzt aber in dem als Verstellbolzen ausgebildeten Gleitstück
und dem Umlenkbeschlag Bauteile mit einer gewissen in den Fahrgastraum ragenden Bauhöhe, die eine Yerletzungsgefahr
für die Insassen, vornehmlich beim Seitenaufprall des Fahrzeuges, bedeuten. Um dieser
Gefahr zu begegnen, ist es zwar aus der DE-OS 25 51 329 bekannt, die Austrittsöffnung im Seitenholm
für das Gurtband mit dem Umlenkbeschlag durch eine höhenverschiebbare Blende von außen abzudecken.
6^ Dies erfordert jedoch wiederum einen zusätzlichen
baulichen Aufwand, der die Herstell- und Montagekosten erhöht.
Im Hinblick auf in Vorbereitung befindliche neue
gesetzliche Vorschriften, die einen noch besseren Schutz der Fahrzeugrnsassen bei Unfällen zum Ziel
haben (Schutz bei Seitenaufprall-Unfällen), ist der Nachteil der bekannten verstellbaren Gurtumlenkungen,
nämlich eine große Bauhöhe, als besonders schwerwiegend anzusehen. Die zu erwartenden neuen
Gesetze werden bei Gurtumlenkungen großer Bauhöhe eine entsprechend aufwendige Abdeckung der Umlenkstelle
bedingen, die aus Gründen der Sicherheit für die Fahrzeuginsassen gefordert werden muß.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sicherheitsgurtanordnung der eingangs genannten Art
so auszugestalten, daß sie einfach und kostansparend im Aufbau ist und nur eine geringe Bauhöhe erfordert, um
Verletzangsmöglichkeiten für die Fahrzeuginsassen auszuschalten.
Gemäß der Erfindung wird das Problem bei einer Sicherbeitsgurtumlenkung der erläuterten Art dadurch
gelöst, daß die Schlitze als das Gurtband umlenkende
Führungsschlitze ausgebildet sind, die bezogen auf die Fahrtrichtung schräg von hinten unten nach vorn oben
ansteigend angeordnet sind und daß der Montageschlitz aus der Platte austritt. Die erfindungsgemäße Platte, die
mit ihren Schlitzen unmittelbar zur Gurtumlenkung dient, ist nicht nur einfach und kostensparend in der
Herstellung und Montage, sondern weist darüber hinaus den als wesentlich anzusehenden Vorteil auf, eine kleine
Bauhöhe zu haben. Sie genügt damit den künftigen Gesetzesvorschriften für einen erweiterten Insassenschutz.
Die sogenannte »Bauhöhe« stellt sich jeweils als das Maß dar, um welches die obere Gurtumlenkung
über die Konturen der Karosserie-Seitenwand in den Fahrzeug-Innenraum hineinragt. Bei großer Bauhöhe,
wie dies bei den bekannten Gurtumlenkungen der eingangs beschriebenen Art der Fall ist, würde also die
obere Gurtumlenkung um ein großes Maß in den Fahrzeuginnenraum hineinragen und müßte dementsprechend
abgedeckt und verkleidet werden, um dem erforderlichen Schutz der Fahrzeuginsassen, insbesondere
bei Seitenaufprallunfällen des Fahrzeuges, zu genügen.
Aus der GB-PS 13 30 536 ist zwar ein oberer Gurtumlenkbeschlrg bekannt, der ;n einer Mulde der
Karosseriesäule drehbar befestigt ist und somit keine verletzungsgefährdende in den Fahrgastraum ragende
Bauhöhe aufweist. Diese Sicherheitsgurtumlenkung ist aber nicht höhenverstellbar.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Gurtführungsschlitze in der Platte konkav
gekrümmt ausgebildet. Diese Ausbildung ist an sich von ringförmigen Umlenkbeschlägen mit ovaler öffnung
bekannt (DE-OS ! 7 80 043).
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung kann die Platte aus Metall, vorzugsweise
Stahlblech, bestehen und an ihrem oberen Ende mit der Karosserie-Seitenwand verschraubt und an ihrem
unteren Ende in eine Ausnehmung derselben eingehängt sein. Dadurch ergeben sieh Kostenvorteile bei der
Montage etwa gegenüber einer aus der DE-OS 29 32 505 bekannten Ausbildung, bei der die Platte an
beiden Enden mit der Karosserie verschraubt ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung können den Unteiansprüchen entnommen werden.
Ausführungsbeispiele werden anhand der Zeichnung und der nachstehenden Beschreibung erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Ausführungsform einer oberen Gurtumlenkung
für eine Sichern -itsgurtanordnung in Kraftfahrzeugen,
in Draufsicht vom Fahrzeuginnenraum her gesehen (Pfeil A in F i g. 2),
F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie 1!-Il in F i g. 1,
Fig.3 eine andere Ausführungsform einer oberen Gurtumlenkung in Draufsicht, entsprechend F i g. 1,
-, F i g. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-[V in F i g. 3, F i g. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in F i g. 3,
F i g, 6 einen Bestandteil der oberen Gurtumlenkung nach F i g. 3 bis 5, in Ansicht
Fig.3 eine andere Ausführungsform einer oberen Gurtumlenkung in Draufsicht, entsprechend F i g. 1,
-, F i g. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-[V in F i g. 3, F i g. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in F i g. 3,
F i g, 6 einen Bestandteil der oberen Gurtumlenkung nach F i g. 3 bis 5, in Ansicht
F i g. 7 das Teil nach F i g. 6 in Draufsicht und
im Fig.8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VlII in
Fig. 6.
Nach F i g. 1 und 2 bezeichnet 10 eine Karosserie-Seitenwand eines Kraftfahrzeuges, z. B. im Bereich der
Mittelsäule eines Personenkraftwagens. Die Karosserie-Seitenwand 10 weist eine Vertiefung auf, die in
Fig. 1 und 2 mit 11 beziffert ist. In der Vertiefung 11 ist
eine, vorzugsweise als Stanzteil aus Stahlblech ausgebildete Platte 12 versenkt angeordr.t Die Platte 12 ist
oben mittels einer Schraube 13 an der Karosserie-Sei-
2» tenwand 10 im Bereich der Vertiefung 11 befestigt. Die
Schraube 13 greift hierbei in eine auf der Rückseite der Karosserie-Seitenwand 10 angeordnete und mit der
Karosrürie-Seitenwand bei 14 verschweißte Mutter 15
ein. An seinem mit 16 bezeichneten unteren Ende ist die Platte 12, wie insbesondere Fig. 2 zeigt, in die
Vertiefung 11, die Karosserie-Seitenwand 10 dabei hintergreifend, eingehängt.
Wie Fig. 1 und 2 desweiteren zeigt, weist die Platte
12 drei in der Höhe versetzt zueinander angeordnete
j(i durchgehende Gurtführungsschlitze 17, 18 und 19 auf.
F i g. 1 macht deutlich, daß die drei Gurtführungsschlitze 17, 18 und 19. unter spitzem Winkel in einen
gemeinsamen, etwa vertikal angeordneten Verbindungsschlitz 20 einmünden. Die Gurtführungsschlitze
17, 18 und 19 in der Platte 12 sind konkav gekrümmt ausgebildet und, ausgehend von dem gemeinsamen
senkrechten Verbindungsschlitz 20, bezogen auf die durch einen Pfeil 21 gekennzeichnete Fahrtrichtung
schräg von hinten unten nach vorn oben ansteigend angeordnet. Durch die konkave Ausbildung und schräge
Anordnung der Gurtführungsschlitze 17, 18, 19 ist, wie Fig. 1 zeigt, die obere Gurtumlenkung dem Verlauf
eines Gurtbandes 22 bei angelegtem Gurtsystem gut angepaßt. Desweiteren verhindert diese Ausbildung und
Anordnung der Gurtführungsschlitze 17, 18, 19 ein unbeabsichtigtes Herausspringen des Gurtbandes aus
dem jeweiligen Gurtführungsschlitz (z.B. 19 in Fig. 1 oder 18in Fig.2).
Wie insbesondere aus F i g. 2 hervorgeht, ist die Plane 12 im Bereich der Guüführungsschlitze 17, 18 und 19
r>.it ..-wem Kunststoffmaterial umspritzt, welches im
übrigen die gesamte dem Fahrzeuginnenraum '.ugewandte
Vorderseite der Platte 12 bedickt. Diese Kunststoffverkleidung ist mit 23 beziffert. F i g. 2 macht
deutlich, daß durch die Kunststoffumspritzung der Gurtführungsschlitze 17, 18 und 19 der Umlenkradius
für das Gurtband 22 bestimmt wird. Außerdem wirkt sich die Kunststoffverkleidung 23 günstig hinsichtlich
eines geringen Reibungsbeiwertes aus.
Die Kunststoffverkleidung 23 ist zweckmäßigerweise so ausgestaltet, daß sich an den Einmündungsstellen der
Gurtführungsschlitz"! in den gemeinsamen Verbindungsschlitz
20 jeweils eint· Nase 24 ausbildet (F ig. 1), die mit dazu beiträgt, daß das Gurtband 22 nicht aus
tn dem jeweiligen Gurtführungsschlitz 17, 18 ocier 19
herausrutschen kann.
Die Einführung des Güftbandes 22 in die als obere Gurtumlenkung dienende Platte 12 erfolgt vor der
Montage der Platte 12 an der Karosserie-Seitenwand 10. Der Verbindungsschlitz 20 ist zu diesem Zweck am
oberen Ende mit Bezug auf die Platte offen ausgebildet (Montageschlitz 25). Das Gurtband 22 wird also bei der
Montage in den Montageschlitz 25 eingeführt. Die anschließende Einführung des Gurtbandes 22 in einen
der Gurtführungsschlitze (z. B. 18) ist ebenfalls in F i g. 1 veranschaulicht. Das Gurtband trägt hier das Bezugszeichen
22'.
Eine weitere in Fig. I mit 22" bezeichnete Position
des Gurtbandes entspricht der Lage des Sicherheitsgurtsystems bei abgelegtem Gurt.
Eine andere Ausführungsform einer oberen Gurtumlenkung ist aus Fig. 3 bis 8 ersichtlich. Auch bei dieser
Ausführungsform dient als obere Gurtumlenkung eine als Stanzteil ausgebildete Platte 12a, die drei in der
Höhe zueinander versetzte konkav ausgebildete Gurtführungsschlitze 17a, 18a und 19a aufweist. Die
Gurtführungsschlitze 17a, 18a und 19a gehen wiederum von einem gemeinsamen senkrecht angeordneten
Verbindungsschlitz 20a aus. Die obere Gurtumlenkung nach F i g. 3, 4 und 5 ist also im Prinzip ähnlich gestaltet
wie die Ausführungsform nach F i g. I und 2. Die Befestigung der Platte 2a erfolgt auch hier mittels einer
Schraube, für die am oberen Ende der Platte 12a eine Bohrung 26 erkennbar ist. Am unteren Ende 16a wird
die Platte 12a in eine entsprechende Ausnehmung (nicht dargestellt) der Karosserie-Seitenwand eingehängt. Wie
insbesondere F i g. 4 und 5 zeigen, besitzt die Platte 12a zur Versteifung seitlich im rechten Winkel abgebogene
Kanten 27,28.
Der wesentliche Unterschied gegenüber der Ausführungsform nach F i g. 1 und 2 besteht bei der
Gurtumlenkung nach F i g. 3 bis 5 darin, daß sowohl die GuriführungsschiiiZc 17ä, ioS und S9ö wie auch dc~
gemeinsame senkrechte Verbindungsschlitz 20a wesentlich breiter ausgeführt sind als bei der Ausführungsform
nach F i g. I und 2. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, daß das Gurtband in die Schlitze 17a, 18a. 19a und 20a
nicht unmittelbar, sondern mittels eines Gleitstückes eingeführt wird, welches aus F i g. 6 bis 8 ersichtlich und
mit 29 bezeichnet ist. Die aufeinander abgestimmten Größenverhältnisse des Gleitstückes 29 und der
Schlitzführungen 17a bis 20a sind in F i g. 3 erkennbar, wo das Gleitstück 29 — in dünnen, gestrichelten Linien
angedeutet — in zwei charakteristischen Positionen dargestellt ir-t. nämlich einmal in der Position kurz nach
dem Einführen in den Gurtband-Montageschlitz (Position 29') und zum anderen in der Position im
Gurtführungsschlitz 18a (Position 29").
Wie insbesondere aus Fig.7 und 8 erkennbar ist,
weist das Gleitstück 29 an seinem Außenumfang, der den Konturen der Gurtführungsschlitze 17a, 18a und
19a entspricht, eine umlaufende Führungsnut 30 auf, deren Breite der Dicke der Platte 12a entspricht.
Aufgrund der beschriebenen Abmessungen des Gleitstückes 29 und der Nut 30 läßt sich das Gleitstück 29,
welches zweckmäßigerweise aus Kunststoff besteht, kulissenartig innerhalb des gemeinsamen Verbindungsschlitzes
20a und der Gurtführungsschlitze 17a, 18a und 19a verschieben und in die gewünschte Position bringen
(siehe Fig.3). Durch das Gleitstück 29 wird sicheige-
'' stellt, daß auch bei ungeschickter Benutzung der Gurte
ein »Verdrehen« des Gurtbandes 22 in der Platte 12a nicht auftreten kann. Zu diesem Zweck weist das
Gleitstück 29 einen den Abmessungen des Gurtbandes 22 entsprechenden geradlinigen Schlitz 31 auf, durch
den das Gurtband 22 hindurchgezogen ist. Um eine Reibung des Gurtbandes 22 bei der Umlenkung an den
seitlichen Kanten des Gleitstückes 29 zu vermeiden, ist der Durchtrittsschlitz 31 — wie F i g. 8 erkennen läßt —
mit einer Abrundung 32 versehen, die bei angelegtem
-'"' Gurtband eine reibungsarme Umlenkung desselben ermöglicht.
Fig. 3 verdeutlich einen weiteren Unterschied gegenüber der Ausführungsform nach F i g. 1 und 2. So
ist die als obere Gurtumlenkung dienende Platte 12a
i" nach F i g. 3 nicht mit einer seitlichen öffnung für die
Einführung des Gurtbandes versehen. Vielmeht weist zu diesem Zweck das obere Ende des Verbindungsschlitzes
20a eine etwa rechteckförmige Verbreiterung 33 auf, durch die das Gleitstück 29 (vgl. hierzu Position 29' des
r> Gieitstückes) hindurchgesteckt werden kann.
Bei der AusführungsTorm nach F i g. 1 und 2 stellt sich
die Bauhöhe, wie F i g. 2 verdeutlicht, als das Maß h dar, um welches die Befestigungsschraube 13 über die mit
der Kunststoffverkleidung 23 versehene Außenfläche
·"> der Platte 12 in den Innenraum des Fahrzeuges
hineinragt. Die Bauhöhe Λ, die in diesem Fall der Höhe des Schraubenkopfes der Schraube 13 entspricht,
beträgt in der Praxis kleiner oder gleich 9 mm. Bei der Ausführungsform nach Fig.3 bis 5 ist die Bauhöhe
4> ebenfalls mit Λ bezeichnet. Sie ist aus Fi g. 4 ersichtlich.
Auch hier ist die Bauhöhe auf einen Maximalwert von 9 mm leicht begrenzbar.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (13)
1. Stufenweise höhenverstellbare Sicherheitsgurtumlenkung in Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen,
bestehend aus einer an der Karosserie-Seitenwand etwa in Schulterhöhe des Fahrzeuginsassen
angeordneten Platte mit in der Höhe zueinander versetzten Schlitzen, die als Führung für die obere
Gurtumlenkung astförmig unter spitzem Winkel mit einem gemeinsamen etwa senkrecht verlaufenden
seitlichen Verbindungsschlitz verbunden sind, welcher in einen Montageschlitz mündet, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schlitze als das Gurtband (22) umlenkende Führungsschlitze (17,18,
19, 17a, 18a, \9a) ausgebildet sind, die bezogen auf
die Fahrtrichtung (21) schräg von hinten unten nach vorne oben ansteigend angeordnet sind und daß der
MontagescWitz (25) aus der Platte (12,12a; austritt
2. Sicherheitsgurtumlenkung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gurtführungsschlitze (17, 18, 19; 17a, 18a, 19a; in der Platte (12;
12a; konkav gekrümmt ausgebildet sind.
3. Sicherheitsgurtumlenkung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte
(12; 12a; aus Metall, vorzugsweise Stahlblech,
besteht und an ihrem oberen Ende mit der Karosserie-Seitenwand (10) verschraubt und an
ihrem unteren Ende (16, 16a; in eine Ausnehmung derselben eirjehängt ist.
4. Sicherheitsgurtumlenki>r>g nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (12) mit einer rückseitig mit der Karosse-ie-Seitenwand (10)
verschweißten Mutter (15) verscnraubbar ist (Fig. 1 und 2).
5. Sicherheitsgurtumlenkung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Platte (12) im Bereich der Gurtführungsschlitze (17, 18, 19), wie an sich bekannt, eine
Kunststoffverkleidung (23) aufweist (F ig. 1 und 2).
6. Sicherheitsgurtumlenkung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (12) an ihrer
dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Außenseite mit Kunststoff (23) verkleidet, vorzugsweise umspritzt
ist (F i g. 1 und 2).
7. Sicherheitsgurtumlenkung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Umlenkradius
für das Gurtband (22), in an sich bekannter Weise, jeweils durch die Kunststoffverkleidung (23)
im Bereich der Gurtführungsschlitze (17, 18, 19) gebildet wird.
8. Sicherheitsgurtumlenkung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Einmündungsstelle der Gurtführungsschlitze (17, 18, 19) in den gemeinsamen
Verbindungsschlitz (20) zur Verhinderung eines Abrutschens des Gurtbandes (22) jeweils eine Nase
(24) ausgebildet ist (F i g. 1).
9. Sicherheitsgurtumlenkung nach einem oder mehreren der Ansprüche I bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gurtband (22) im Bereich der oberen Gurtumlenkung durch den Schlitz (31) eines
Gleitstückes (29) geführt ist, das kulissenartig innerhalb des gemeinsamen Verbindungsschlitzes
(20a; und der Gurtführungsschlitze (17a, 18a, 19a;
verschiebbar ist (F i g. 3 bis 8).
10. Sicherheitsgurtumlenkung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitstück (29) an
seinem Außenumfang den Konturen der Gurtfüh-
rungsschlitze (17a, 18a, 19a; entspricht und eine
umlaufende Führungsnut (30) mit einer der Dicke der Platte (12a; entsprechenden Nutbreite aufweist
(F ig. 6 bis 8).
11. Sicherheitsgurtumlenkung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitstück
(29) aus Kunststoff besteht
12. Sicherheitsgurtumlenkung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Platte (12,12a;, wie an sich bekannt, in einer
Vertiefung (11) der Karosserie-Seitenwand (10), insbesondere der Mittelsäule versenkt angeordnet
ist(Fig. Iund2).
13. Sicherheitsgurtumlenkung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Platte (12, 12a; integraler Bestandteil der Innenseite einer Karosseriesäule »Β«, »C« und/oder
»D«\sx.
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DE19813112458 DE3112458C2 (de) | 1981-03-28 | 1981-03-28 | Stufenweise höhenverstellbare Sicherheitsgurtumlenkung in Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen |
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DE3112458A1 DE3112458A1 (de) | 1982-10-28 |
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D2 | Grant after examination | ||
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Owner name: MUELLER, HELMUT E., ING. (GRAD.), 65428 RUESSELSHE |
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