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Titel : Absperrventileinrichtung für Handfeuerlöscher oder
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sonsitge Druckgasbehälter od.dgl.
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Die Erfindung betrifft eine Absperrventileinrichtung für Handfeuerlöscher
oder sonstige Druckgasbehälter od.dgl., deren Ventilkörper ein hubbewegliches Schließglied
des Absperrventils, einen Druckanzeiger sowie gegebenenfalls ein weiteres Ventil-
oder Anzeigeelement aufweist.
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An die Ventilarmaturen von Handfeuerlöschern oder sonstigen Druckgasbehältern
werden hinsichtlich ihrer Funktionssicherheit hohe Anforderungen gestellt. Zugleich
sollen die Ventilarmaturen aber möglichst klein und eingach bauen und sich lit geringem
Fertigungsaufwand herstellen lassen. FUr die Betätigung der Absperrventile werden
bei Handfeuerlöschern oder sonstigen tragbaren Spritzgeräten Handhebel udgl. vorgesehen.
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Bei Handfeuerlöschern oder senstigen Druckgasbehältern, die unter
permanenten Innendruck stehen, ist es erwünscht oder vielfach erforderlich, di.
Behälter lit einer Anzeige zu versehen, an der sich der Behälter-Innendruck Überprüfen
läßt.
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Hierzu werden an den Ventilarmaturen kleine Druckanzeiger angeordnet,
die ii allgemeinen nur eine Grobanzeige liefern.
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Schließlich ist es bei Handfeuerlöschern und sonstigen Druckgasbehältern
häufig
erforderlich, Sioherheitsventile vorzusehen, um unzulässig hohe DrUcke, wi. sie
sich z.B. beim Erhitzen der Feuerlöscher bzw. der Druckgasbehälter einstellen können
und die zu einem Besten der Behälter führen wUrden, zu vermeiden. Bei Handfeuerlöschern
werden für diese Zwecke kleine Berstsoheiben oder gesonderte Sicherheitsventile
verwendet, die in Aufnahmebohrungen des Ventilkörpers angeordnet werden Weiterhin
ist es bekannt, die Ventilarmaturen von Handfeuerlöschern u.dgl. mit Anschlüssen
für ein Kontrollventil zu versehen, um mit Hilfe eines genau arbeitenden Manometers
den Behälterinnendruck von Zeit zu Zeit überprüfen zu kdnnen. Auch ist es nicht
mehr neu, die Ventilarmaturen mit Füllventilen auszustatten, mit denen sich der
Druckgasbehalter im Bedarfsfall wiederauffüllen bzw. auf den erforderlichen Betriebsdruck
aufladen läßt.
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Aufgabe der Erfindung ist es vornehmlich, eine insbesondere für Handfeuerlöscher
oder ähnliche Geräte, wie tragbare Druckgasbehälter bzw. Druckgasflaschen u.dgl.
bestimmte Absperrventileinrichtung nebst Druckanzeiger zu schaffen, die sich bei
Wahrung der Funktionssicherheit durch vereinfachte Bauweise und verminderten Fertigungsaufwand
auszeichnet.
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Werner bezweckt die Erfindung eine in dieser Hinsicht vorteilhafte
Ausgestaltung des Druckanzeigers.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Schließglied
des Absperrventils und der Druckanzeiger sowie gegebenenfalls ein Anschluß fUr ein
weiteres Ventil- oder Anzeigeelement zu einer hubbeweglichen Baueinheit zusammengefaßt
sind. Vorzugsweise sind hierbei der Druckanzeiger und
das Schließglied
des Absperrventils in einem T-Stück zusammengefaßt.
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Bei dieser Ausgestaltung der Absperrventileinrichtung brauchen also
fUr den Anschluß eines Druckanzeigers und etwaiger sonstiger Ventil- oder Meßarmaturen,
wie insbesondere eines Füllventils, eines Sicherheitsventils, einer Berstscheibe,
eines Kontrollventils, keine besonderen Vorkehrungen, d.h.
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keine Gewindeanschlüsse mit Verbindungskanälen und Bohrungen am Ventilkörper
angeordnet zu werden, so daß ein vergleichsweise einfacher und z.B aus Kunststoff
preiswert herzustellender Ventilkörper Verwendung finden kann. Das Ventllsohließglied
und der Druckanzeiger bilden eine kleine Baueinheit, an der sich im Bedarfsfall
die genannten weiteren Armaturen anschließen lassen. Werden diese zusätzlichen Armaturen
nicht bonbtigt, so kann der entsprechende Anschluß z.B. mittels einer Stopfenschraube
verschlossen werden. Damit ist es möglich, in allen Fällen gleich ausgebildete Ventilkörper
bzw.
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Ventilgehäuse zu verwenden.
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Das Schließglied weist in bevorzugter AusfUhrung eine axiale Bohrung
auf, die mit einer zu dem Druckanzeiger fuhrunden Querbohrung verbunden ist. Ferner
empfiehlt es sich, die An-Anordnung so zu treffen, daß an dem einen Ende der Querbohrung
des T-StUoks der Druckanzeiger und an dem anderen Ende der Querbohrung ein Ansohluß,
zweckmäßig ein Gewindeanschluß, vorgesehen ist, an den im Bedarfsfall eine der vorgenannten
Zusatzarmaturen anschließbar ist oder der, falls keine Zusatzarmatur benötigt wird,
mittels einer Stopfenschraube od. dgl. verschlossen wird.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Absperrventileinrichtung ermöglicht
auch die Verwendung eines einfachen
Druckhebels für die Handbetätigung
des Absperrventils in Verbindung mit einem Haltegriff für das tragbar. Handgerät.
Hierzu kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung an dem Ventilkörper eine Doppelsch.nkelfeder
gelagert sein, deren einer Federschenkel einen Druckhebel zur Ventilbetätigung und
deren anderer Schenkel einen Haltegriff bildet. Der Druckanzeiger bzw. der ihn tragende
Teil des T-StAcks ist dabei zweckmäßig zwischen den beiden V-försig zueinander angeordneten
Schenkeln der Doppelschenkelfeder angeordnet. Letztere weist zweckmäßig an ihres
Scheitel mindestens eine Federwindung auf, die einen Lagerbolzen oder Lagerzapfen
od. dgl. umschließt. Aufgrund der Federvorspannung der Doppelschenkelfeder kann
diese zugleich auch die Funktion der Ventilfeder des Absperrventils übernehmen,
wodurch sich eine besonders einfache Gesamtanordnung ergibt. Der die Querbohrung
und den Druckanzeiger aufweisende Teil des T-StUcks erhält zweckmäßig einen Federanschlag
fUr den als Druckhebel dienenden Schenkel der Doppelschenkelfeder.
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Der Federanschlag kann aus einem einfachen Kusßtgtoffsteoker bestehen,
welcher auf den die Querbohrung autwoisenden, vorzugsweise unrunden Teil des T-Stücks
aufgesteckt wird und der den als Druckhebel dienenden Schenkel der Doppelsohenkelfeder
über greift. Der gehäuseartige Ventilkörper weist zweckmäßig auf seinen beiden gegenüberliegenden
Seiten Durchbrechungen, wie z.B. Langlöcher od. dgl. für die Enden des mit der Bohrung
versehenen Teils des T-Stückes auf. Der Druckanzeiger und der auf der gegenüberliegenden
Seite liegende Schraubstopfen bzw. eine zusitzliohe Ventil- oder Meßarmatur können
in diesem Fall außerhalb des Gehäuseteils des Ventilkörpers sichtbar und frei zugänglich
angeordnet werden. Der gehäuseartige Ventilkörper kann im übrigen, wie erwähnt,
aus Kunststoff geferRgB sein, wobei es sich aber
empfiehlt, den
Ventilsitz des Absperrventils an einer Metallbuchse od.dgl. anzuordnen, welche den
Ventilkörper trägt.
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Wie erwähnt, läßt sich die erfindungsgemäße Ventilarmatur mit besonderem
Vorteil bei Handfeuerlöschern verwenden, obwohl sie auch für andere Druckgasbehälter,
insbesondere für tragbare Spritzgeräte zum Spritzen von Pflanzenschutzmitteln, Insektenvertilgungsmitteln,
Desinfaktionsmitteln, Farbe und sonstigen Stoffen anwendbar ist.
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Insbesondere bei Ventilarmaturen der vorgenannten Art kann mit Vorteil
zur Druckanzeige eine einfache Anzeigevorrichtung Verwendung finden, deren Gehäuse
in bekannter Weise einen einstückig angeordneten Stutzen mit einer axialen Innenbohrung
aufweist. erfindungsgemäß ist hierbei am Stutzen ein mit der axialen Innenbohrung
verbundener Radialkanal angeordnet, der zweckmäßig ein Innengewinde für ein radial
am Stutzen anschließbares Teil, insbesondere das genannte Ventil-Sohließglied, aufweist,
welches somit senkrecht und in T-förmiger Anordnung zu dem Stutzen des Druckanzeigers
angeordnet ist.
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Das dem Druckanzeiger gegenüberliegende Ende des Stutzens weist zweckmäßig
einen Gewindeanschluß für eine der vorgenannten Zusatzarmaturen oder für einen Verschlußstopfen
auf.
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Die Erfindung wird nachfolgend ii Zusammenhang mit dem in der Zeichnung
dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der Zeichnung
neigen: Fig. 1 ii Vertikalschnitt eine Absperrventileinrichtung mit Druckanzeiger,
die am KopS eines (nicht dargestellten) Druckgasbehälters, insbesonders
eines
Handfeuerlöschers od.dgl. angeordnet ist; Fig. 2 de Anordnung nach Fig. 1 in einer
Draufsicht, teilweise in Horizontalschnitt; Fig. 3 einen Querschnitt nach Linie
III-III der Fig. 2; Fig. 4 einen erfindungsgemäßen Druckanzeiger, teilweise im Axialschnitt;
Fig. 5 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles V der Fig. 4.
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Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Absperrventileinrichtung weist
einen Ventilkörper 10, vorzugsweise aus Kunststoff, auf, welcher das Absperrventil
aufnimmt und der an einer Metallbuchse 11 befestigt ist, mit der die gesamte Absperrventileinriohtung
am Kopf eines (nicht dargestellten) Dru¢kgasbehälters bzw. am Kopf einer Druckflasche
eines Handfeuerlösohers angebracht wird, der das unter Gasdruck stehende Löschmittel
enthält. Mit 12 ist ein in den Druckgasbehälter bzw. den Handfeuerlöscher eintauehendes
Steigrohr bezeichnet, wie dies bekannt ist.
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Der Ventilkörper 10 weist in Verlängerung des Steigrohrs 12 und der
Bohrung der Gewindebuchse 11 einen Axialkanal 13 und einen hiervon abzweigenden
Radialkanal 14 auf. In dem Axialkanal 13 ist das aus einer Ventilspindel od. dgl.
bestehende Schließglied 15 des Absperrventils gefUhrt, welches sich mit einem 0-Ring
16 gegen eine konische Ventilsitzfläche 17 an der Buchse 11 legt und damit den Lösohmittelaustritt
absperrt.
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Das Schließglied 15 ist vorzugsweise aus Metall gefertigt.
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Es weist eine axiale Bohrung 18 auf, die am unteren Ende zu dem Steigrohr
12 und damit zu dem Innenraum des Druckgasbehälters offen ist. Außerdem ist das
als Ventilspindel ausgebildete Schließglied 15 mit einem Kolbenteil 15' in dem Axialkanal
13 geführt und mittels eines 0-Ringes 19 abgedichtet.
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Das Schließglied 15 bildet mit einem Druckanzeiger 20 eine Baueinheit.
Wie insbesondere die Figuren 2 bis 5 zeigen, weist der Druckanzeiger in einem Stück
mit seinem Gehäuse 21 einen verhältnismäßig langen Stutzen 22 auf, der mit einer
Axialbohrung bzw. einem Axialkanal 23 vergehen ist, welcher an seinem dem Gehäuse
des Druckanzeigers gegenüberliegenden Ende eine im Durchmesser erweiterte Gegenbohrung
mit einem Innengewinde 24 aufweist. An dem Stutzen 22 ist ein mit der axialen Innenbohrung
23 verbundener Radialkanal 25 vorgesehen, der mit einem Innengewinde 26 versehen
ist. In diesen Radialkanal 25 ist das Sohließglied 15 mit seinem oberen Gewindeansatz
15'' eingeschraubt. Das Schließglied 15 und der hiermit verschraubte Druckanzeiger
20 bilden demgemäß eine T-förmige Armatur, wobei der in seinem sonstigen Aufbau
an sich bekannte Druckanzeiger über die Axialbohrung 18 des Schließgliedes 15 und
eine an dessen Gewindeende 15" befindliche Radialbohrung 27 mit der Querbohrung
23 des T-Stücks, welche zugleich die Axialbohrung des Stutzens 22 bildet, verbunden
ist. Auf diese Weise wird der Druckanzeiger 20 über das Schließglied des Absperrventils
ständig vom Behälter-Innendruck des Handfeuerlöschers od.dgl. beaufschlagt.
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Der Druckanzeiger 20 liefert im allgemeinen eine verhältnismäßig grobe
Anzeige, die sich an einem Zeiger 28 ablesen läßt.
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Am anderen Ende des Querkanals 23, d.h. an der dem Gehäuse 21 des
Druckanzeigers gegenüberliegenden Seite des Stutzens 22 ist gemäß Fig. 3 ein Verschluß
stopfen 29 eingeschraubt.
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Statt dessen kann hier aber auch eine zusätzliche Meß- oder Ventilarmatur,
z.B. ein kleines Sicherheitsventil, eine Berstscheibe, ein Füllventil, ein Kontroliventil
zur Kontrolle des Behälter-Innendrucks u. dgl. angeschlossen werden.
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An einem von einem Bolzen oder Drehzapfen od. dgl. gebildeten Drehlager
30 ist eine Doppelschenkelfeder 31 am Ventilkörper 10 gelagert, die in einem StUck
und in V-förmiger Anordnung einen Schenkel 32 und einen Schenkel 33 aufweist.
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Der eine Schenkel 32 bildet einen Haltegriff; er ist im Abstand von
dem Federlager 30 in einer Öffnung 34 des Ventilkörpers 10 abgestützt. Der andere
Schenkel 33 bildet einen Druckhebel für die Handbetätigung des Absperrventils, Er
ist um das Federlager 30 elastisch verschwenkbar. Beim Niederdrücken des Schenkel.
33 legt sich dieser gegen die gerundete Kopffläche 22' des Stutzens 22, wodurch
das Sohließglied 15 des Absperrventils zusaflen nit dem Druckanzeiger 20 nach unten
bewegt und dadurch der 0-Ring 16 des Schließgliedes von dem Ventilsitz 17 abgehoben
wird, so daß das unter Gasdruck stehende Löschmittel über die Steigleitung 12, den
Axialkanal 13 und den Radialkanal 14 austreten kann.
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Wie insbesondere die Figuren 2 und 3 zeigen, ist die Doppelschenkelfeder
31 aus einem einstückigen Federdraht geformt. Ihre beiden Schenkel 32 und 33 bestehen
dabei Jeweils aus Schenkelteilen 32' bzw. 33', wobei tore über eine endseitige Umbiegung
34 einstückig verbunden sind. Die freien Enden der anderen Schenkelteile 32' des
Federschenkels
32 tragen eine z.B. aus Kunststoff gefertigte Kunststoffkappe
35. Im Bereich des am Scheitel der V-förmigen Doppelschenkelfeder angeordneten Federlagers
30 sind die Schenkelteile 32' und 33t der beiden Schenkel 32 und 33 Jeweils über
mindestens eine volle Federwindung 36 einstUckig verbunden, wobei diese schraubenförmig
gewundenen Federteile den Lagerbolzen oder Lagerzapfen 30 umschließen.
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Die Doppelschenkelfeder 31 erhält auf diese Weise eine Vor-Spannung,
unter deren Wirkung der obere Schenkel 33 gegen einen Federanschlag 37 gedrückt
wird. Dieser Federanschlag besteht aus einem Kunststoffstecker, der auf den unrunden
Stutzen 22 des Druckanzeigers 20 aufgesteckt wird und der eine Öffnung für den Durchtritt
des Gewindeabschnitts 15" des Schließgliedes 15 aufweist. Bei der Montage der genannten
Teile wird zunächst der Federanschlag 37 auf den Stutzen 22 des Druckanzeigers gesohoben
und anschließend das Schließglied 15 unter Bildung des T-Stücks mit dem Stutzen
22 durch Verschrauben verbunden. Der stich bei 38 (Fig. 1) gegen die breitere Kopffläche
des Federanschlages 37 elastisch andrUckende Federschenkel 33 der Doppelsohenkelfeder
31 hält den 0-Ring 17 des Schließgliedes 15 in Anlage an dem Ventilsitz 17. Er bildet
somit zugleich die Ventilfeder. Er wird zweckmäßig mittels eines Sicherheitsbolzens
39 an dem Ventilkörper 10 gesichert.
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Die Verwendung der vorstehend beschriebenen Doppelschenkelfeder 31
ermöglicht es, den Stutzen 22 des Druckanzeigers 20 zu beiden Seiten aus dem gehauseartigen
Ventilkörper 10 herauszufUhren, so daß, wie aus Fig. 3 erkennbar, das eigentliche
Druckanzeigegerät mit seinem Gehäuse 21 und auf der Gegenseite der Verschlußstopfen
29 ender eine hier angeschlossen Meß- oder Ventilaraatur frei zugänglich an der
Gehäuseaußenseite
liegt. Der Ventilkörper 10 weist hierbei an seinen beiden g.genüberliegenden Gehäuseseiten
Jeweils eine langlochartige Wanddurchbredhung 40 auf. Das aus der Ventilspindel
bestehende Schließglied 15 des Absperrventils liegt zwischen den Schankelteilen
32' des unteren Schenkels 32, der bei 34 so am Ventilkörper 10 abgestützt ist, daß
er einen tragfähigen Handgriff bildet.
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Der Ventilkörper 10 ist an der Oberseite duroh eine Abde kappe 41
verschlossen, welche mittels einer klemm- oder Rastverbindung od. dgl. lösbar am
Ventilkörper befestigt ist.
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Zur Betätigung des Absperrventils wird nach Entfernen des Sicherungsbolzens
39 der Druckhebel 33 gegen die Feder-Vorspannkraft niedergedrückt, was mit Hilfe
der an dem als Traggriff dienenden Schenkel 32 anliegenden Hand geschehen kann.
Bei geöffnetem Schließglied 15 dieses Absperrventils kann der Flaschen- bzw. Behälterinhalt
unter dem Gasdruck aus dem Radialkanal 14 ausgespritzt werden Bei Loslassen des
Druckhebels 33 gelang dieser unter der Federrückstellkraft wieder in die dargestellte
Schließlage, in der er das Schließglied 15 des Absperrventils in die Schließlage
anhebt und in dieser Lage hält.
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Die vorstehend als bevorzugtes Ausführungsbeispiel beschriebene Ventilarmatur
läßt sich in verschiedener Hinsicht ändern, ohne den Rauhen der Erfindung zu verlassen.
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Beispielsweise kann anstelle der aus einem runden Federdraht geformten
Doppelschenkelfeder 31 eine entsprechend V-fbrmig geformte Doppelschenkel-Blattfeder
verwendet werden. Es wäre auch möglich, auf die Verwendung der Doppelschenkelfeder
31 zu verzichten und statt dessen für den der Ventilbetätigung dienenden Druckhebel
und den als Halte griff dienenden Teil
herkömmliche Mittel vorzusehen.
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Es ist erkennbar, daß sich die vorstehend beschriebene Ventilarmatur
durch vergleichsweise einfache Bauweise, geringe Bauabaessungen und geringen Fertigungs-
und Montageaufwand auszeichnet. Der untere Federschenkel 32 kann mit seinem Schenkelteil
32 zugleich einen Ansohlag für den Stutzen 32 des Druckanzeigers 20 bilden, wodurch
der Öffnungsweg des Schließgliedes 15 beim Niederdrücken des Druokhebels 33 begrenzt
wird.