DE3145620C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Titandioxidpigment, das
mit wasserhaltigen Zinn-, Zirkonium- und Aluminiumoxiden
beschichtet und hinsichtlich seiner Haltbarkeit
und Dispergierbarkeit verbessert ist, sowie ein
Verfahren zur Herstellung eines solchen Titandioxidpigments.
Automobile, elektrische Haushaltsgeräte, industrielle
Fertigungsprodukte und dgl. werden mit immer glänzenderen
Lackierungen bzw. Überzügen versehen. Als in solchen
Lackierungen oder Überzügen enthaltenes Titandioxidpigment
benötigt man ein Pigment hervorragender photochemischer
Stabilität, d. h. Haltbarkeit, und der Fähigkeit,
der Lackierung bzw. dem Überzug einen hohen Glanz
zu verleihen. Zur Herstellung von diesen Anforderungen
genügenden Titandioxidpigmenten gibt es bereits die verschiedensten
Verfahren. Das bekannteste Verfahren zur
Verbesserung der Haltbarkeit von Titandioxidpigmenten
besteht darin, die Pigmente mit dichtem, amorphen Siliziumdioxid
und anderen anorganischen Verbindungen zu beschichten.
Derartige Titandioxidpigmente besitzen zwar
eine hervorragende Haltbarkeit, der durch sie der Lackierung
bzw. dem Überzug verliehene Glanz läßt jedoch
erheblich zu wünschen übrig. Darüber hinaus sind der
Applikation von (Titandioxid-)Lacken auf wäßriger Grundlage
oftmals Grenzen gesetzt. Es ist auch bekannt, die
Haltbarkeit von Titandioxidpigmenten ohne Beschichtung
derselben mit dichtem, amorphen Siliziumdioxid zu verbessern.
Obwohl sich auch hierbei die Haltbarkeit verbessern
läßt, gehen der Glanz und die Dispergierbarkeit
soweit verloren, daß letzterer Vorschlag für die
Praxis unbrauchbar ist.
Aus der GB-PS 13 40 045 ist es bekannt, Aufschlämmungen von
Titandioxidpigmenten auf einen geringeren Wassergehalt zu
bringen und gleichzeitig die Glanzhaltung der so erhaltenen
Pigmente zu verbessern, indem man die Titandioxidpigmente
mit einem oder mehreren anorganischen Oxid(en) oder Salz(en)
beschichtet und die Pigmentaufschlämmung einem intensiven
mechanischen Rührprozeß unterwirft. Für die Beschichtung
selbst werden keine speziellen Maßnahmen oder Reihenfolgen
genannt. Die Beschichtung kann ein- oder mehrschichtig sein,
wobei ferner zwei oder mehrere verschiedenartige Verbindungen
gleichzeitig oder nacheinander aufgetragen werden können.
Gemäß der DE-OS 22 23 524 soll eine bedeutende Verbesserung
der Kreidungsbeständigkeit und Glanzhaltung von Titandioxidpigmenten
erzielbar sein, wenn man bei der Nachbehandlung
des jeweiligen Titandioxidpigments vor den übrigen Nachbehandlungsmethoden
ein Zirkoniumsalz zufügt und mindestens
teilweise Zirkoniumdioxidhydrat unmittelbar auf die
Pigmentoberfläche ausfällt. Wie aus den später folgenden
Vergleichsbeispielen F und G hervorgeht, läßt sich jedoch
dadurch die im folgenden skizzierte, der vorliegenden
Erfindung zugrunde liegende Aufgabe nicht in zufriedenstellender
Weise lösen.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein besser
haltbares und hinsichtlich des Glanzes und der Dispergierbarkeit
nicht beeinträchtigtes Titandioxidpigment
zu entwickeln.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß sich
die gestellte Aufgabe lösen läßt, wenn man die Titandioxidteilchen
mit einer gegebenen Menge an anorganischen
Verbindungen in einer speziellen Kombination
beschichtet.
Der Gegenstand der Erfindung ist in den Patentansprüchen gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Titandioxidpigment besitzt sowohl
eine hervorragende Haltbarkeit als auch einen ausgezeichneten
Glanz, wobei seine Pigmenteigenschaften,
wie Farbton, Deckkraft, Dispergierbarkeit und dgl.
nicht beeinträchtigt sind.
Unter einem Ausgangs-TiO₂-Pigment ist ein
Pulver
einer mittleren Teilchengröße von etwa 0,1 bis 0,3 µm
guten Weißegrades in Anatas- und/oder Rutilkristallform
zu verstehen. Das Ausgangs-TiO₂-Pigment kann nach
dem sogenannten Sulfatverfahren, bei welchem eine
Titansulfatlösung hydrolysiert wird, oder nach
dem sogenannten Chloridverfahren, bei dem ein Titanhalogenid
in der Dampfphase oxidiert wird, gewonnen
worden sein. Wenn ein nach dem Sulfatverfahren hergestelltes
Titandioxid verwendet wird, sollte vorzugsweise
das durch Hydrolyse gebildete wasserhaltige Titandioxid
in Gegenwart von Phosphor oder eines Metalls,
wie Zink, Kalium, Aluminium, Lithium, Niob, Magnesium,
und dgl., calciniert werden, um stabilisierte Titandioxidkristalle
bereitstellen zu können.
Bevorzugt werden die anorganischen Verbindungen
auf die Oberfläche des Ausgangs-TiO₂-Pigments in
folgenden Mengen aufgetragen: Für den inneren Überzug
werden wasserfreies Zinnoxid in einer Menge von
0,2 bis 1,5, vorzugsweise 0,3
bis 1,0 Gew.-% (berechnet als SnO₂) und wasserfreies
Zirkoniumoxid in einer Menge von
0,3 bis 3, vorzugsweise 0,5 bis 2 Gew.-%
(berechnet als ZrO₂), jeweils bezogen auf das Gewicht des
Ausgangs-TiO₂-Pigments, zum Einsatz gebracht. Für den äußeren
Überzug gelangt wasserfreies Aluminiumoxid
zweckmäßigerweise in einer Menge von 0,3 bis 5, vorzugsweise
0,5 bis 3 Gew.-% (berechnet als Al₂O₃), ebenfalls
bezogen auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments, zum
Einsatz. Wenn die Menge an wasserfreiem Zinnoxid unter
der in Patentanspruch 1 angegebenen Untergrenze liegt, erreicht man die angestrebte
Haltbarkeit des Titandioxidpigments nicht. Die
Verwendung zu großer Mengen an wasserhaltigem Zinnoxid
ist ebenfalls unzweckmäßig, da sie zu einer Verfärbung
des Titandioxidpigments führen kann und auch aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten unzweckmäßig ist. Wenn die
Menge an wasserhaltigem Zirkoniumoxid unter der in Patentanspruch 1 angegebenen
Untergrenze liegt, läßt sich die Haltbarkeit
erwartungsgemäß nicht verbessern. Wenn zu große Mengen
an wasserhaltigem Zirkoniumoxid eingesetzt werden,
verschlechtert sich der Glanz und verteuert sich das
Produkt.
Wenn die Menge an wasserhaltigem Aluminiumoxid unter
der in Patentanspruch 1 angegebenen Untergrenze liegt, ist eine Verschlechterung
der Haltbarkeit, des Glanzes und der Dispergierbarkeit
unvermeidlich, was selbstverständlich unzweckmäßig
ist. Wenn die Menge an wasserhaltigem Aluminiumoxid
zu groß ist, läßt sich keine Verbesserung proportional
zu der verwendeten Menge erreichen, darüber hinaus
leidet insbesondere auch der Glanz.
Erfindungsgemäß sollten solche Mengen an wasserhaltigen
Oxiden von Zinn, Zirkonium und Aluminium aufgetragen
werden, daß das Gewichtsverhältnis SnO₂:ZrO₂:Al₂O₃
zweckmäßigerweise 1:1-3:1-8, vorzugsweise 1:1-2
:2-6 beträgt.
Die erfindungsgemäßen Titandioxidpigmente sind derart
beschichtet, daß der innere Überzug auf dem Ausgangs-TiO₂-Pigment
von einem äußeren Überzug umgeben ist. Hierbei
kann es sich entweder um einen fortlaufenden oder einen
unterbrochenen Überzug handeln.
Gegebenenfalls können auf die erfindungsgemäßen Titandioxidpigmente
auch noch organische Substanzen wie
Polyole, Alkanolamine und dgl., oder anorganische Verbindungen
wie Silizium, Titan, Zink, Antimon, Cer und
dgl. aufgetragen sein, sofern sie den angestrebten Erfolg
nicht beeinträchtigen.
Erfindungsgemäße Titandioxidpigmente besitzen, wie
bereits erwähnt, hervorragende Dispergierbarkeit,
einen ausgezeichneten Glanz und eine gute Haltbarkeit.
Sie eignen sich als Färbemittel auf den verschiedensten
Gebieten, z. B. in Überzügen, Druckfarben, Kunststoffen,
Papier und dgl. Besonders gut eignen sie sich als
Färbemittel in Beschichtungsmassen auf Lösungsmittelbasis
zur Herstellung hochglänzender, haltbarer und
eine ausgezeichnete Pigmentdispersion aufweisender
Lackierungen sowie als Färbemittel in Beschichtungsmassen
oder Lacken auf wäßriger Basis.
Die erfindungsgemäßen Titandioxidpigmente lassen sich
wie folgt herstellen:
Zunächst werden einer wäßrigen Aufschlämmung des Ausgangs-TiO₂-
Pigments
wasserlösliche Zinn- und Zirkoniumverbindungen zugesetzt,
worauf das Ganze mit einer Säure oder einem Alkali
neutralisiert wird. Hierbei werden auf der Titanoxidoberfläche
zur Bildung eines inneren Überzugs wasserhaltige
Zinn- und Zirkoniumoxide ausgefällt. Die Pigmentkonzentration
der wäßrigen Titandioxidaufschlämmung
beträgt zweckmäßigerweise 100-800, vorzugsweise
200-400 g/l. Die Temperatur beträgt zweckmäßigerweise
50°-90°, vorzugsweise 60°-80°C. Die wäßrige Titandioxidaufschlämmung
wird mit den gewünschten Mengen (bezogen
auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments an wasserlöslichen
Zinn- und Zirkoniumverbindungen versetzt. Geeignete
wasserlösliche Zinnverbindungen sind beispielsweise
saure Verbindungen, wie Zinnchlorid, Zinnsulfat, Zinnacetat,
Zinnoxichlorid, Kaliumstannat und dgl. sowie
Natriumstannat und dgl. Wasserlösliche Zirkoniumverbindungen
sind beispielsweise saure Verbindungen, wie
Zirkoniumchlorid, Zirkoniumsulfat, Zirkoniumnitrat,
Zirkoniumacetat, Zirkoniumcarbonat, Zirkoniumoxichlorid,
Zirkoniumoxisulfat und dgl. Zur Ausfällung des der wäßrigen
Titandioxidaufschlämmung zugesetzten Beschichtungsmittels
in Form eines wasserhaltigen Oxids auf der Oberfläche des Ausgangs-
TiO₂-Pigments wird der pH-Wert der Aufschlämmung durch
Zusatz einer sauren Verbindung (im Falle, daß die Aufschlämmung
alkalisch ist) oder einer alkalischen Verbindung
(im Falle, daß die Aufschlämmung sauer ist)
eingestellt.
Im Rahmen des Verfahrens gemäß der Erfindung kann
der innere Überzug durch gleichzeitige Ausfällung wasserhaltiger
Zinn- und Zirkoniumoxide oder durch getrennte
Ausfällung mindestens eines Teils derselben und anschließend
gemeinsame Ausfällung der restlichen Oxide
oder durch getrennte Ausfällung sämtlicher Oxide gebildet
werden. Günstige Ergebnisse bezüglich der Haltbarkeit
erreicht man beispielsweise durch Zusatz einer
wasserlöslichen Zinnverbindung zu einer wäßrigen Aufschlämmung
des Ausgangs-TiO₂-Pigments, Einstellen des pH-Werts
der Aufschlämmung auf einen Wert, bei welchem zunächst
mindestens ein Teil des Zinns als wasserhaltiges Oxid
auf der Oberfläche des Ausgangs-TiO₂-Pigments ausgefällt wird, anschließende
Zugabe einer wasserlöslichen Zirkoniumverbindung
und Einstellen des pH-Werts der Aufschlämmung
auf einen Wert, bei welchem sich zur Ausbildung des
inneren Überzugs Zirkonium und das restliche Zinn als
wasserhaltiges Oxid ausscheidet. Zur Neutralisation
geeignete saure Verbindungen sind beispielsweise Schwefel-
oder Salzsäure. Geeignete alkalische Verbindungen sind beispielsweise
die Hydroxide und Carbonate von Alkali- und Erdalkalimetallen
sowie Ammoniak, Amine und dgl. Die neutralisierte
Aufschlämmung wird eine gegebene Zeit lang (in
der Regel
10 bis 60 min) bei einer Temperatur von 40°-90°C
gealtert.
Danach wird der in der geschilderten Weise zur Ausbildung
eines inneren Überzugs behandelten Aufschlämmung
eine gegebene Menge einer wasserlöslichen Aluminiumverbindung
zugesetzt, worauf das Ganze mit einer Säure
oder Alkali neutralisiert wird. Hierbei fällt unter
Bildung eines äußeren Überzugs wasserhaltiges Aluminiumoxid
aus. Als lösliche Aluminiumverbindung eignen sich
Alkalimetallaluminate, Aluminiumchlorid, Aluminiumsulfat
und dgl. Zur Ausfällung der zugesetzten Aluminiumverbindung
als wasserhaltiges Oxid auf dem Ausgangs-TiO₂-Pigment
wird der pH-Wert der Aufschlämmung durch Neutralisieren
mit einer Säure oder einem Alkali in der geschilderten
Weise auf 6 bis 8 eingestellt.
Die einer Beschichtungsbehandlung unterworfene Titandioxidaufschlämmung
wird eine gegebene Zeit lang
(in der Regel 10 bis 60 min) bei einer Temperatur
von 40° bis 90°C gealtert, dann filtriert und gewaschen
und schließlich getrocknet. Nach einer üblichen
Pulverisierung erhält man das erfindungsgemäße Titandioxidpigment.
Die folgenden Beispiele und Vergleichsbeispiele
sollen die Erfindung näher veranschaulichen.
Durch Oxidieren von Titantetrachlorid in der Dampfphase
wird eine wäßrige
Titandioxidaufschlämmung (TiO₂-Konzentration: 400 g/l) zubereitet. Diese
wird auf eine Temperatur von 70°C erwärmt. Ihr pH-Wert
wird durch Zusatz von Schwefelsäure auf 2 eingestellt.
Nun wird der Aufschlämmung eine wäßrige Lösung
von Zinn(II)chlorid in einer Menge von 0,5 Gewichtsprozent
(bezogen auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments und
berechnet als SnO₂) zugesetzt. Das erhaltene Gemisch
wird 10 min lang gerührt und dann mit einer Lösung
von Zirkoniumsulfat in einer Menge von 0,7 Gew.-% (bezogen
auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments und berechnet
als ZrO₂) versetzt. Schließlich wird das erhaltene
Gemisch weitere 10 min lang gerührt. Durch Einstellen
des pH-Werts der Aufschlämmung auf 7 durch Zusatz einer
Lösung von Natriumhydroxid werden nun auf der Oberfläche
des Ausgangs-TiO₂-Pigments wasserhaltige Zinn- und Zirkoniumoxide
ausgefällt. Nach zehnminütigem Rühren der Mischung wird
eine Lösung von Natriumaluminat in einer Menge von 2,5
Gew.-% (bezogen auf das Ausgangs-TiO₂-Pigment und berechnet als
Al₂O₃) zugegeben, worauf das Ganze erneut 10 min lang
gerührt wird. Durch Einstellen des pH-Werts der Aufschlämmung
auf 7 durch Zusatz von Schwefelsäure wird
wasserhaltiges Aluminiumoxid ausgefällt. Zuletzt wird
das Gemisch 60 min lang gealtert und filtriert. Der
Filterrückstand wird gewaschen, dann 5 h lang bei einer
Temperatur von 120°C getrocknet und schließlich mit
Hilfe einer Mikronisierungsvorrichtung pulverisiert, wobei
ein mit Zinn-, Zirkonium- und Aluminiumoxiden beschichtetes
Titandioxidpigment gemäß der Erfindung (Pigment
A) erhalten wird.
Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch ein durch Hydrolisieren
einer Lösung von Titansulfat zu wasserhaltigem
Titanoxid, Calcinieren, Pulverisieren und Klassifizieren
erhaltenes Titandioxid von Rutiltyp und eine Lösung
von Zinn(IV)chlorid verwendet werden. Hierbei wird
ein weiteres erfindungsgemäßes Titandioxidpigment
(Pigment B) erhalten.
Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch die Zirkoniumsulfatlösung
unter Aufrechterhalten eines pH-Werts der
Aufschlämmung von 10 bis 10,5 und danach die Zinn(II)
chloridlösung zugegeben werden. Hierbei wird ein weiteres
erfindungsgemäßes Titandioxidpigment (Pigment C) erhalten.
Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch nach Zugabe
der Zinn(II)chloridlösung der pH-Wert der Aufschlämmung
durch Zusatz einer Natriumhydroxidlösung auf 7 eingestellt,
das Gemisch 10 min lang gerührt und schließlich
das Zirkoniumsulfat zugegeben wird. Hierbei wird ein
weiteres erfindungsgemäßes Titandioxidpigment (Pigment
D) erhalten.
Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch die Zinn(II)chloridlösung
in einer Menge von 1 Gew.-% (bezogen auf
das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments und berechnet als SnO₂)
und die Zirkoniumsulfatlösung in einer Menge von
2 Gew.-% (bezogen auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments und
berechnet als ZrO₂) zugegeben werden. Hierbei wird ein
weiteres erfindungsgemäßes Titandioxidpigment (Pigment
E) erhalten.
Zu Vergleichszwecken werden in der im folgenden geschilderten
Weise Vergleichspigmente F-N hergestellt.
- F: Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch das Beschichten mit wasserhaltigem Zinnoxid weggelassen wird.
- G: Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch das Beschichten mit wasserhaltigem Zirkoniumoxid weggelassen wird.
- H: Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch das Beschichten mit wasserhaltigem Aluminiumoxid weggelassen wird.
- I: Vergleichsbeispiel H wird wiederholt, wobei jedoch das wasserhaltige Zinnoxid in einer Menge von 5 Gew.-% (berechnet als SnO₂) und das wasserhaltige Zirkoniumoxid in einer Menge von 1 Gew.-% (berechnet als ZrO₂) aufgetragen werden.
- J: Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch anstelle des Zinn(II)chlorid eine Lösung von Natriumsilicat verwendet und das wasserhaltige Siliziumoxid in einer Menge von 0,5 Gew.-% (berechnet als SiO₂) aufgetragen wird.
- K: Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch anstelle der Zinn(II)chloridlösung eine Ortho-phosphorlösung verwendet und das wasserhaltige Phosphoroxid in einer Menge von 0,5 Gew.-% (berechnet als P₂O₅) aufgetragen wird.
- L: Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch anstelle der Zinn(II)chloridlösung eine Titantetrachloridlösung verwendet und das wasserhaltige Titanoxid in einer Menge von 1 Gew.-% (berechnet als TiO₂) aufgetragen wird.
- M: Beispiel 1 wird wiederholt, wobei jedoch anstelle der Zinn(II)chloridlösung eine Cerchloridlösung verwendet und das wasserhaltige Ceroxid in einer Menge von 0,05 Gew.-% (berechnet als CeO₂) aufgetragen wird.
- N: Beispiel 5 wird wiederholt, wobei jedoch die Beschichtungsbehandlung mit dem wasserhaltigen Aluminiumoxid weggelassen wird.
Ein Test verschiedener Eigenschaften der erfindungsgemäßen
Titanoxidpigmente A-E und der Vergleichspigmente
F-N ergibt die in der folgenden Tabelle I zusammengestellten
Ergebnisse. Der Anfangsglanz (20°-20° und
60°-60°) der weißen Testplatten wurde mit einem handelsüblichen Glanzmeßgerät
gemessen.
Der Test wurde wie folgt durchgeführt:
Ein Meßpapier zur Bestimmung des Grades des Kalkigwerdens (belichtetes Photopapier, schwarz) wurde in 60×60 mm große Stücke zerschnitten; diese wurden mindestens 15 min in reines Wasser getaucht. Anschließend wurde das Wasser vorsichtig mit Gaze abgewischt. Die so erhaltenen Testpapiere wurden auf die entsprechenden Testplatten gelegt, die eine vorbestimmte Zeit atmosphärischem Einfluß ausgesetzt waren, um deren schwarze Oberfläche mit den weißgefärbten Oberflächen der Testplatten in Berührung zu bringen. Die Testpapiere wurden dann mit einem auf und ab bewegbaren Metallstempel von 20 mm Durchmesser mit 20 kg/cm² Druck, 5 sec mittels eines Hebels auf die Testplatten gepreßt, so daß die kalkig gewordenen und pulvrigen Beläge von den Testplatten abgelöst und auf den Testpapieren fixiert wurden.
Ein Meßpapier zur Bestimmung des Grades des Kalkigwerdens (belichtetes Photopapier, schwarz) wurde in 60×60 mm große Stücke zerschnitten; diese wurden mindestens 15 min in reines Wasser getaucht. Anschließend wurde das Wasser vorsichtig mit Gaze abgewischt. Die so erhaltenen Testpapiere wurden auf die entsprechenden Testplatten gelegt, die eine vorbestimmte Zeit atmosphärischem Einfluß ausgesetzt waren, um deren schwarze Oberfläche mit den weißgefärbten Oberflächen der Testplatten in Berührung zu bringen. Die Testpapiere wurden dann mit einem auf und ab bewegbaren Metallstempel von 20 mm Durchmesser mit 20 kg/cm² Druck, 5 sec mittels eines Hebels auf die Testplatten gepreßt, so daß die kalkig gewordenen und pulvrigen Beläge von den Testplatten abgelöst und auf den Testpapieren fixiert wurden.
Die Menge der verkalkten Beläge auf den Testpapieren wurde
mit den "Standards für die Auswertung von Farb-Filmen"
der Japan Paint Inspecting Association verglichen. Wenn
kein abgelöstes Pulver auf dem Papier fixiert war, wurden
dem Test 10 Punkte zugeordnet. Je nach der Menge abgelösten
Pulvers erhielten die Tests 8, 6, 4, 2 und 0 Punkte.
Aus Tabelle I geht hervor, daß die erfindungsgemäßen
Titandioxidpigmente ausgezeichnete Glanz- und Haltbarkeitseigenschaften
aufweisen, wenn sie in Beschichtungsmassen
auf Lösungsmittelbasis verwendet werden.
Die in Tabelle I aufgeführten Eigenschaften werden wie
folgt ermittelt:
Das Titandioxidpigment wird mit einem kokusnußölmodifizierten
Mageröl-Alkydharz/butyliertem Melaminharz-Lack (7/3
Gew.-Teile) gemischt und in dem Lack mittels eines
Lackrüttlers dispergiert, wobei eine Beschichtungsmasse
erhalten wird. Diese wird auf eine mit Zinkphosphat behandelte
Stahlplatte in einer Größe von 7 cm × 15 cm derart
aufgetragen, daß die Stärke des trocknen Überzugs etwa
60 µm beträgt. Nach dem Auftragen der Beschichtungsmasse
wird die Testplatte 30 min lang bei 130°C getrocknet, wobei
eine weißfarbene Testplatte erhalten wird. Das Verhältnis
Pigment zu Binder (P:B) des Überzugsmaterials
beträgt 1:1.
Der Anfangsglanz (20°-20° und 60°-60° Spiegelglanzwerte)
der weißfarbenen Testplatte wird mit Hilfe eines
Glanzmeßgeräts ermittelt.
Die Glanzerhaltung oder -beibehaltung ermittelt man, indem
man die weißfarbene Testplatte in einem eine sonnenscheinsimulierende
Kohlenbogenlampe enthaltenden Bewitterungsgerät
einer Zwangsbewitterung (alle 60 min werden 12
min lang Wasser aufgesprüht; die Temperatur der schwarzen
Platte beträgt 63 ± 3°C) ausgesetzt und der 60°-60° Spiegelglanz
in gegebenen Intervallen gemessen wird.
Die Beständigkeit gegen Kalkigwerden ergibt sich
aus dem Ausgangspunkt des Kalkigwerdens sowie dem
Ausmaß des Kalkigwerdens der Überzugoberfläche nach
600stündiger (Licht-)Einwirkung (Standardtest für
Lackierungen gemäß der JAPAN PAINT INSPECTING ASSOCIATION).
Wenn der Grad des Kaligwerdens 10 beträgt, bedeutet dies,
daß der Überzug nicht kalkig geworden ist. Eine geringere
Zahl bedeutet, daß der Grad des Kalkigwerdens größer ist.
Das gemäß Beispiel 1 hergestellte erfindungsgemäße Titandioxidpigment
A wird mit einer Lösung eines Harzgemischs
aus einem wasserlöslichen Acrylharz und einem wasserlöslichen
Melaminharz (3:1 Gewichtsverhältnis) gemischt und
in der Lösung mit Hilfe einer Kugelmühle dispergiert, wobei
eine Beschichtungsmasse erhalten wird. Diese wird auf ein
7 cm × 15 cm großes Aluminiumblech derart aufgetragen, daß
die Stärke des trocknen Films etwa 60 µm beträgt. Nach dem
Auftragen der Beschichtungsmasse wird das Ganze 30 min lang
bei einer Temperatur von 150°C getrocknet, wobei eine weißfarbene
Testplatte erhalten wird.
Der Glanz und die Haltbarkeit der weißfarbenen Testplatte
werden entsprechend Test 1 bestimmt. Die Ergebnisse
finden sich in Tabelle 2.
Aus Tabelle II geht hervor, daß das erfindungsgemäße Titandioxidpigment
in wasserlöslichen Anstrichen eine hervorragende
Dispergierbarkeit sowie einen guten Glanz und eine
gute Haltbarkeit aufweist.
Claims (6)
1. Titandioxidpigment, welches zwei Deckschichten wasserhaltiger
Metalloxide aufweist, wobei die innere Schicht
0,1 bis 5 Gew.-% wasserhaltiges Zirkoniumoxid (bezogen
auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments und als ZrO₂
berechnet) enthält, worauf eine äußere Schicht aus
0,1 bis 8 Gew.-% wasserhaltigem Aluminiumoxid (bezogen
auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments und als Al₂O₃
berechnet) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Schicht zusätzlich
zu Zirkoniumoxid 0,1 bis 3 Gew.-% wasserhaltiges
Zinnoxid (bezogen auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-
Pigments und berechnet als SnO₂) aufweist.
2. Titandioxidpigment nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Menge des wasserhaltigen Zinnoxidüberzugs
0,2 bis 1,5 Gew.-% (bezogen auf das Gewicht
des Ausgangs-TiO₂-Pigments und berechnet als SnO₂) beträgt.
3. Titandioxidpigment nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Menge des wasserhaltigen Zinnoxidüberzugs
0,3 bis 1 Gew.-% (bezogen auf das Gewicht
des Ausgangs-TiO₂-Pigments und berechnet als SnO₂)
beträgt.
4. Titandioxidpigment nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
auf dem äußeren Überzug aus wasserhaltigem Aluminiumoxid
außerdem eine organische Substanz adsorbiert ist.
5. Titandioxidpigment nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die organische Substanz aus einem Polyol
und/oder einem Alkanolamin besteht.
6. Verfahren zur Herstellung eines Titandioxidpigments
nach Anspruch 1, wobei man eine wäßrige Aufschlämmung
von Titandioxidpigment mit wasserlöslichen Zirkoniumverbindungen
zur Ausfällung einer inneren Schicht von
0,1 bis 5 Gew.-% wasserhaltigem Zirkoniumoxid (bezogen
auf das Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments und als
ZrO₂ berechnet) und von wasserlöslichen Aluminiumverbindungen
zur Ausfällung einer äußeren Schicht
von 0,1 bis 8 Gew.-% Al₂O₃ (bezogen auf das Gewicht
des Ausgangs-TiO₂-Pigments und als Al₂O₃ berechnet)
versetzt, dadurch gekennzeichnet,
daß man zusätzlich zur Zirkoniumverbindung noch eine
wasserlösliche Zinnverbindung zur Ausfällung einer
Menge von 0,1 bis 3 Gew.-% Zinnoxid (bezogen auf das
Gewicht des Ausgangs-TiO₂-Pigments und als SnO₂ berechnet)
in der inneren Schicht zusetzt.
Applications Claiming Priority (1)
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DE3145620C2 true DE3145620C2 (de) | 1988-12-01 |
DE3145620C3 DE3145620C3 (de) | 1996-03-21 |
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Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE (1) | DE3145620C3 (de) |
FR (1) | FR2494289A1 (de) |
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