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DE3144676A1 - Transportbahn - Google Patents

Transportbahn

Info

Publication number
DE3144676A1
DE3144676A1 DE19813144676 DE3144676A DE3144676A1 DE 3144676 A1 DE3144676 A1 DE 3144676A1 DE 19813144676 DE19813144676 DE 19813144676 DE 3144676 A DE3144676 A DE 3144676A DE 3144676 A1 DE3144676 A1 DE 3144676A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveyor
transport
transport track
track according
drive means
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19813144676
Other languages
English (en)
Inventor
Erich 7300 Esslingen Kumpf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19813144676 priority Critical patent/DE3144676A1/de
Publication of DE3144676A1 publication Critical patent/DE3144676A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B13/00Other railway systems
    • B61B13/12Systems with propulsion devices between or alongside the rails, e.g. pneumatic systems
    • B61B13/127Systems with propulsion devices between or alongside the rails, e.g. pneumatic systems the propulsion device consisting of stationary driving wheels

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chain Conveyers (AREA)

Description

  • Beschreibung Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Transportbahn nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei derartigen bekannten Transportbahnen, wie sie bspw. in der Industrie als Förderanlagen verwendet werden, sind die Transportzüge jeweils mit einem elektrischen Antriebsmotor und das Tragelement mit Stromschienen für die Antriebsmotoren versehen. Da die Stromschienen an den Tragelementen nicht vollkommen abgekapselt werden können, kann die Transportbahn nur mit Spannungen bis 42 Volt betrieben werden, was bedeutet, daß derartige Transportbahnen in der zu verwirklichenden Leistung beschränkt sind. Außerdem benötigt man eine Vielzahl von ständig in Betrieb befindlichen elektrischen Antriebsmotoren, was kostenaufwendig ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Transportbahn der eingangs genannten Art zu schaffen, die diese Nachteile vermeidet, die also, obwohl die Transport züge in unterschiedliche Richtungen und auf unterschiedlichen Wegen betreibbar sind, mit Starkstrommotoren betrieben und damit mit hohen Leistungen konzipiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Transportbahn der genannten Art durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Da bei der erfindungsgemäßen Transportbahn die e-inzelnen Antriebsmittel ortsfest längs des Tragelementes und abschnittsweise entsprechend der Länge der Transportzüge angeordnet sind, können einerseits die Transportzüge in beliebiger Weise bewegt werden und andererseits die Antriebsmittel mit Starkstrommotoren versehen sein, da sie, was die elektrische Seite anbetrifft, vollkommen berührungssicher montiert sind. Da die Anzahl der Antriebsmittel von der Anzahl der Transportzüge unabhängig ist, ist die erfindungsgemäße Transportbahn zumindest dort, wo eine Vielzahl derartiger Transport züge eingesetzt werden muß, in wirtschaftlicher Weise aufzubauen und zu betreiben.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist das Tragelement durch eine starre, hohle und einseitig geschlitzte Tragschiene gebildet, die entweder auf Standstützen oder hängend befestigt sein kann, wobei das Förderelement eine innerhalb der Tragschiene verschiebbar gelagerte Förderstange aufweist, die mittels durch den Schlitz der Tragschiene ragende Halteelemente mit dieser Förderplatte verbunden ist. Bevorzugt ist dabei die Förderstange an ihren beiden Enden mit Rollenlagern versehen. Dies hat den Vorteil, daß die Tragschiene in beliebiger Weise verlegt werden kann und die Förderelemente selbst geschützt angeordnet sind.
  • Die Förderstange kann einstückig sein und eine der Länge der Zugeinheit entsprechende Länge besitzen.
  • Vorteilhaft ist es jedoch, wenn sie zu zwei durch die Förderplatte auf Abstand gehaltene Endstücke, die die Rollen- bzw. Wälzlager halten, reduziert ist, da dann die Transportbahn mit großen Krümmungen versehen werden kann. Die Rollenlager können jeweils durch zwei zueinander senkrechte Scheibenrollenpaare oder durch vier um je 900 zueinander versetzte in die Förderstange bzw. deren Endstücke eingelassene Kugeln gebildet sein.
  • Zweckmäßigerweise besitzen die Antriebsmittel mindestens ein Paar einander gegenüberliegender Reibräder, von denen mindestens eines angetrieben ist und zwischen die die Förderplatte der Förder- elemente antreibend geführt ist. Somit können in vorteilhafter Weise die Förderplatten jederzeit von den Reibrädern ergriffen werden und, wenn umsteuerbare Elektromotoren verwendet werden, in die eine oder andere Richtung angetrieben werden.
  • Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbespiele näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen: Figur 1 in schematischer Darstellung und in Draufsicht einen Ausschnitt aus einer Transportbahn gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, wobei Transportzüge gestrichelt eingezeichnet sind, Figur 2 in vergrößerter Darstellung und in Draufsicht bei aufgebrochenem Tragelement eine Transportzugeinheit gemäß einer Ausführungsform, Figur 3 eine Seitenansicht gemäß Pfeil III der Figur 2, Figur 4 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der Linie IV-IV der Figur 1 im Bereich eines Antriebsmittels, Figur 5 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der Linie V-V der Figur 1, jedoch gemäß einer Variante zur Figur 4, Figur 6 in vergrößerter Darstellung die Verbindung zweier Transportzugeinheiten gemäß dem Kreis VI der Figur 1, jedoch bei einer anderen Ausführungsform, Figur 7 in vergrößerter Darstellung das eine Ende einer Transportzugeinheit gemäß einer weiteren Ausführungsform, Figur 8 eine Draufsicht gemäß Pfeil VIII der Figur 7, und Figur 9 eine Ansicht gemäß Pfeil IX der Figur 7.
  • In Figur 1 ist ein beliebiger Ausschnitt einer Transportbahn 11 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung dargestellt. Dieser Ausschnitt zeigt bspw. drei Bahnabschnitte 12, 13 und 14, die über Weichen 16 und 17 zu einem Bahnabschnitt 15 zusammenlaufen. Es versteht sich, daß diese Bahnabschnitte 12 bis 15 in beliebiger Weise fortgeführt und wiederum miteinander verknüpft sein können. Längs der gesamten Transportbahn 11 bzw. den einzelnen Bahnabschnitten 12 bis 15 sind im Abstand zueinander Antriebsmittel 18 angeordnet, die jeweils unter sich identisch ausgebildet sind.
  • Die Antriebsmittel 18, die relativ zur Transportbahn 11 ortsfest sind, dienen zum Antreiben von Transportzügen 19 bzw. 119, die aus mehreren, bspw.
  • hier drei miteinander gelenkig verbundenen Zugeinheiten 21 bzw. 121 zusammengesetzt sind. Jede Zugeinheit 21, 121 besitzt eine bestimmte vorzugsweise gleiche Länge. Somit besitzt jeder Transportzug 19, 119 gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine konstante Länge, nämlich diejenige von drei Zugeinheiten 21, 121. Da die Transportzüge 19, 119 von den ortsfesten Antriebsmitteln 18 bewegt werden, ist der Abstand zweier benachbarter Antriebsmittel 18 höchstens gleich der Länge des bei der Transportbahn 11 verwendeten kürzesten Transportzuges 19, 119. Beim Ausfill-lrllngsbeisyri.el s.ind elilS-schließlich Transportzüge mit drei Zugeinheiten 21, 121 verwendet, so daß der maximale Abstand zweier Antriebsmittel 18 gleich dieser Länge entspricht.
  • Es versteht sich, daß dann, wenn es die Anordnung und Streckenführung der Transportbahn 11 erfordert, der Abstand zweier benachbarter Antriebsmittel 18 auch geringer sein kann. Es versteht sich ferner, daß dann, wenn entgegen dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Transportzug 19, 119 aus nur einem oder aus zwei oder aus mehr als drei Zugeinheiten 21, 121 besteht, der maximale Abstand der Antriebsmittel 18 entsprechend geringer sein muß oder größer sein kann. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang noch, daß die Länge einer Zugeinheit 21, 121 von dem gewählten kleinsten Radius der Transportbahnkrümmungen abhängig ist, wobei die Transportbahn 11 in horizontaler und/oder in Vertikaler Ebene einen Kurvenverlauf aufweisen kann.
  • Jedes Antriebsmittel 18 besitzt einen nicht dargestellten elektrischen Antriebsmotor, der mit normaler Netzspannung von 220 V oder 380 V oder auch mit höherer Spannung gespeist werden kann. Dies deshalb, weil zumindest der elektrische Teil des ortsfesten Antriebsmittels 18 aufgrund seiner ortsfesten Verdrahtung entsprechend berührungssicher abgekapselt werden kann. Der hier nicht dargestellte elektrische Antriebsmotor des Antriebsmittels 18 ist gegebenenfalls über ein Ober- oder Untersetzungsgetriebe mit zwei Antriebswellen zweier Reibräder 24 und 25 verbunden, deren Außenumfang mit einem Reibbelag versehen ist. Der elektrische Antriebsmotor jedes Antriebsmittels 18 ist auf Links- oder Rechtslauf steuerbar. Außerdem können die einzelnen Antriebsmittel 18 entsprechend einer bestimmten Programmfolge oder dgl. angesteuert werden.
  • Wie erwähnt, besteht jeder Transportzug 19, 119 aus einer oder mehreren gelenkig miteinander verbindbaren Zugeinheiten 21, 121, von denen jede ein Förderelement 26 bzw. 126 besitzt, das die Länge der Zugeinheit 21, 121 bestimmt und das am Tragelement 27 der Transportbahn 11 geführt ist. Beim Ausführungsbeispiel ist das Tragelement 27 eine Tragschiene, die aus einem quadratischen Vierkant-Hohlprofil 28 besteht, das hier untenseitig bzw.
  • dem Erdboden zugewandt mit einem über die ganze Länge verlaufenden Schlitz 29 versehen ist. Die Tragschiene 27 steht in bestimmten gegebenenfalls sich ändernden Abständen auf Stützen, die im Boden verankert sind und die gleich oder unterschiedlich lang ausgebildet sein können, je nachdem in welcher Höhe die Tragschiene 27 verlaufen soll. Es versteht sich, daß die Tragschienenabschnitte der Weichen 16 und 17 entsprechend ausgebildet sind.
  • Gemäß den Figuren 2 bis 4 besitzt das Förderelement 26 eine über die Länge der Zugeinheit 21 gehende Förderstange 31, die als Rechteck-Hohlprofil ausgebildet ist. Die Förderstange 31 ist an ihren beiden Enden mit zwei zueinander senkrechten Paaren durch Achsen oder Wellen 30, 35 miteinander verbundener scheibenförmiger Rollen 32, 33 versehen, die sich an den gegenüberliegenden seitlichen bzw.
  • oberen und unteren Innenwandungen der Tragschiene 27 abstützen. Dabei sind die beiden Rollen 32 zu beiden Seiten des Schlitzes 29 in der Tragschiene 27 angeordnet. Diese Rollen 32 und 33 ermöglichen es, daß sich das Förderelement 26 bzw. die Förderstange 31 innerhalb der Hohlprofil-Tragschiene 27 rollend bewegen kann. Da der lichte Innenraum der Tragschiene 27 wesentlich größer ist als die Förderstange 31 dick ist, ist es möglich, abhängig vom gewählten minimalen Krümmungsradius der Transportbahn 11 eine entsprechende relativ große Länge für die Förderstangen 31 zu wählen. Die Förderstange 31, die sich im Bereich der Rollen 32, 33 etwa in der Mitte der Achsen der Tragschiene 27 befindet, ist an ihrer unteren äußeren Längsseite mit einer über ihre ganze Länge verlaufenden schwertartigen Förderplatte 34 versehen, die den Schlitz 29 durchdringt und die untere Außenseite der Tragschiene 27 erheblich überragt. Diese Förderplatte 34 wird im Bereich der Antriebsmittel 18 von den erwähnten Reibrädern 24 und 25 beidseitig ergriffen und reibschlüssig angetrieben. Die Förderplatte 34 kann deshalb gegebenenfalls ein-oder beidseitig ebenfalls mit einem Reibbelag versehen sein. Zum Ausgleich von Toleranzen und des unterschiedlichen winkligen Eingriffs der Förderplatte 34 zwischen die Reibräder 24, 25, können die letzteren in radialer Richtung federnd beweglich ausgebildet sein. Es versteht sich, daß die Förderplatte 34 im Bereich der Rollen 33, wie in Figur 3 dargestellt, mit einer Ausklinkung 36 versehen ist.
  • Gleiches gilt für einen Bereich, in welchem ein Halteglied 37, 38 an der Förderstange 31 befestigt ist. Das Halteglied 37, 38 hat etwa L-Form, verläuf-t also von der Unterseite der Förderstange 31 aus durch den Schlitz 29 hindurch, dann unterhalb der Tragschiene 27 und seitlich der Tragschiene 27 nach oben, wo es mit einer Lasten- bzw. Führungsrolle 39 verbunden ist, die auf der Oberseite 41 der Tragschiene 27 abrollt. Die beiden endseitigen Lastenrollen 39 und 40 sind mittels Leisten 42 miteinander verbunden und tragen in nicht dargestellter Weise unmittelbar Transportvorrichtungen oder Befestigungsglieder für Transportvorrichtungen, bspw. in Form von Transportplatten, -behältnissen oder dgl.
  • Gemäß den Figuren 2 bis 4 sind die Förderplatte 34 des Förderelementes 26 und die Halteglieder 37, 38 für die Transportvorrichtung diametral zueinander von der Tragschiene 27 abstehend angeordnet, wobei die Förderplatte 34 nach unten und die Halteglieder nach oben zeigen. Es versteht sich, daß dies auch umgekehrt sein kann, derart, daß die Halteglieder geradlinig senkrecht nach unten abstehen und die Förderplatte 34 des Förderelementes 36 in entsprechend L-förmiger Weise nach oben zeigend gebogen ist. Es ist außerdem möglich, die Halteglieder 37, 38 und die Förderplatte 34 in einer anderen winkligen Zuordnung zueinander anzuordnen, wobei es auch möglich ist, die Tragschiene 27 statt untenseitig seitlich oder obenseitig mit dem Schlitz 29 zu versehen.
  • In Figur 5 ist eine Variante bezüglich der Ausbildung des Förderelementes 26' dargestellt. Das Förderelement 26' ist einstückig aus Blech gebogen, und zwar in der Weise, daß die Förderstange 31' ein kreisringförmiges Hohlprofil besitzt und die Förderplatte 34' doppelwandig ist, wobei die beiden Wandteile unmittelbar aneinanderliegen.
  • Die beiden Blechränder sind dabei an einer geeigneten Stelle miteinander verschweißt.
  • Figur 6 zeigt in vergrößerter Darstellung die gelenkig miteinander verbundenen Förderelemente 126 zweier Zugeinheiten 121 eines Transportzuges 119 gemäß einer anderen Ausführungsform. Es sei jedoch betont, daß die in allen Richtungen gelenkige Verbindung auch bei den Förderelementen 26 benachbarter Zugeinheiten 21 der Figuren 2 bis 5 angewendet Wird. Für diese Verbindung besitzt jede Förderstange 31, 131 ein konkaves und ein konvexes kugelkalottenförmiges Ende, wobei die ungleichen Enden zweier benachbarter Förderstangen 31, 131 aneinanderliegen. Außerdem besitzen die Enden Ausnehmungen 43, 143, in die flexible Verbindungslaschen 146 eingesetzt sind und so die betreffenden Förderstangen 31, 131 aneinanderkoppeln. Das kugel- kalottenförmige Ineinandergreifen der Enden der Förderstangen 31, 131 ermoglicht eine Bewegung eines Transportzuges 19, 119 sowohl durch eine horizontale als auch eine vertikale Krümmung der Transportbahn 11. Um Krümmungen in einer gemäß Figur 6 senkrechten Ebene zu ermöglichen, sind die Förderplatten 34, 134 im Bereich ihrer beiden Enden mit einer zum anderen Ende hinweisenden rücklaufenden Schräge 47, 147 versehen.
  • Beim Ausführungsbeispiel der Figur 6 ist die Förderstange 131 zweigeteilt, d.h. auf die beiden die Rollenpaare 132, 133 lagernden Endbereiche in Form von Endstücken 131a, 131b reduziert. In jedes Endstück 131a, 131b ist in einer Bohrung 50 ein senkrecht nach unten durch den Schlitz 29 der Tragschiene 27 ragender Bolzen 51 eingesteckt, dessen Kopf 52 oben auf der Tragschiene 27 aufliegt und dessen Schaft 53 mit der Achse 130 des Rollenpaares 132 verbunden ist. Das aus dem Schlitz 29 herausragende Ende des Schaftes 53 ist mit der Förderplatte 134 fest verbunden, die bei dieser Ausführungsform über ihre ganze Länge außerhalb der Tragschiene 27 liegt. Aus diesem Grunde und da die Endstücke 131a, 131b nur so lang sind, daß die Rollenpaare 132, 133 hintereinander gehalten werden können, und da der Schlitz 29 nur von einem schmalen Bolzen 51 durchdrungen wird, kann gegenüber den zuvor genannten Ausführungsformen der Radius der Transportbahn 11 kleiner, also die Krümmung größer gewählt werden. Ansonsten kann die Zugeinheit 121 gleich der Zugeinheit 21 ausgebildet werden.
  • Die Figuren 7 bis 9 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Förderelementes 126', bei dem wie beim Förderelement 126 der Figur 6 die geteilte Förderstange 131' nur aus den beiden Endstücken 131'a und 131'b besteht. Die die Länge der Zugeinheit 121' bestimmende Förderplatte 134' ragt mit ihren verbreiterten Enden 51' durch den Schlitz 29 in die Tragschiene und ist dort längsmittig mit dem Förderstangen-Endstück 131'a bzw. 131'b fest verbunden. Jede dieser Förderstangen-Endstücke 131'a, 131'b ist aus einem quadratischen Vierkanthohl-oder -vollprofil gebildet und aufgrund einer anderen Ausgestaltung der einseitigen Rollenlager noch kürzer. Jedes Endstück 131'a, 131'b der Förderstange 131 ist mit von seinen Längskanten aus eingesetzten oder eingelassenen Kugelnestern 56 versehen, die gemäß den Fig. zueinander versetzt sind und in die jeweils eine Kugel 132'a, b bzw. 133pa, b eingesetzt ist. Somit sind an jedem Endstück 131'a, b der Förderstange 131 über den Umfang gesehen vier Kugeln 132'a, b, 133'a, b angeordnet, die zusammen ein Rollen- bzw. Kugellager 157 bilden. Mittels dieser Rollenlager 157 sind die Förderstangen-Endstücke 131'a und 131'b innerhalb der Tragschiene 27 geführt und bewegbar, wobei die Kugeln an der Innenwandung der Tragschiene 27 abrollen.
  • Die erfindungsgemäße Transportbahn 11 ermöglicht es, Transportzüge 19, 119 bestimmter Länge in die eine oder andere Richtung auf unterschiedlichen Transportbahnabschnitten zu bewegen, indem die Transportzüge 19, 119 von jeweils einem Antriebsmittel 18 ergriffen und so lange von diesem angetrieben werden, bis sie mit diesem außer Eingriff und mit dem in der betreffenden Richtung und dem betreffenden Bahnabschnitt folgenden Antriebsmittel in Eingriff kommen.
  • Dabei führen die Antriebsmittel 18 je nach Lage des Transportzuges 19, 119 eine ziehende oder schiebende Bewegung aus. Es versteht sich, daß während der Übergabe von einem zum anderen Antriebsmittel kurzzeitig beide benachbarte Antriebsmittel gleichzeitig mit dem betreffenden Transportzug 19, 119 in antreibendem Eingriff sein können. Statt des reibschlüssigen Antriebs kann auch ein formschlüssiger Antrieb verwendet werden, bei dem die Antriebsräder der Antriebsmittel Zahnräder und die Förderplatten mit Ausnehmungen oder Zahnelementen versehen sind.
  • - Ende der Beschreibung - Leersveite

Claims (18)

  1. Titel: Transportbahn Patentansprüche 1.Transportbahn mit einem Tragelement, an dem Transport-Züge geführt und durch Antriebsmittel angetroeben sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportzüge (19, 119) durch zwei oder mehr gelenkig miteinander verbundene Zugeinheiten (21, 121) gebildet sind, von denen jede ein an dem Tragelement (27) geführtes Förderlement (26, 126) und eine mit diesem verbundene Transportvorrichtung besitzt, daß die Antriebsmittel (18) in Abständen längs der Transportbahn (11) ortsfest angeordnet sind und auf das jeweilige Förderelement (26, 126) wirken, und daß der größte Abstand zweier benachbarter Antriebsmittel (18) höchstens gleich der Länge des kürzesten Transportzuges (19, 119) ist.
  2. 2. Transportbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderelemente (26, 126) das Tragelement (27) überragen und mit den jeweiligen Antriebsmitteln (18) form- oder reibschlüssig zusammenwirken.
  3. 3. Transportbahn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement durch eine starre, hohle, im Querschnitt vorzugsweise quadratische, einseitig geschlitzte Tragschiene (27) gebildet ist.
  4. 4. Transportbahn nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragschiene (27) auf am Boden verankerte Standstützen befestigt ist.
  5. 5. Transportbahn nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragschiene (27) hängend befestigt ist.
  6. 6. Transportbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderelement (26, 126) eine innerhalb der Tragschiene (27) verschiebbar gelagerte Förderstange (31, 131) aufweist, die mittels eines durch den Schlitz (29) der Tragschiene (27) ragenden Halteelementes (51, 51') mit der Förderplatte (34) versehen ist.
  7. 7. Transportbahn nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderstange (31, 131) im Bereich ihrer beiden Enden mit je einem Wälz- bzw.
    Rollenlager (57, 157) versehen ist, über welches sie sich an d-r Innenwandung der Tragschiene (27) rollend abstützt.
  8. 8. Transportbahn nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Rollenlager (57) durch zwei senkrecht zueinander angeordnete Rollenscheibenpaare (32, 33) gebildet ist.
  9. 9. Transportbahn nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Rollenlager (157) durch vier über den Umfang der Förderstange (131') verteilt angeordnete Kugeln (132', 133') gebildet ist.
  10. 10. Transportbahn nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderstange (31) die Länge der Zugeinheit (21) bestimmt und einstückig ist.
  11. 11. Transportbahn nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderstange (131) durch zwei im Abstand voneinander angeordnete und mit der Förderplatte (134) verbundene Endstücke (131a, b) gebildet ist, die die Rollenlager (157) aufnehmen.
  12. 12. Transportbahn nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderstange (31, 131) an ihren Enden mit einer flexiblen Kopplungslasche (46) verbindbar ist.
  13. 13. Transportbahn nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderstange (31, 131) mit mindestens einem die Transportvorrichtung tragenden Halteglied (37, 38) verbunden ist, das den Schlitz (29) der Tragschiene (27) durchdringt.
  14. 14. Transportbahn nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderstange (31, 131) durch ein Vierkantprofil gebildet ist, an dem die Förderplatte (34) befestigt ist.
  15. 15. Transportbahn nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderstange (31') und die Förderplatte (34') einstückig aus Blech gebogen sind.
  16. 16. Transportbahn nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteglied (37, 38) etwa L-förmig gebogen ist und mit einer auf der Tragschiene (27) geführten Laufrolle (39, 40) verbunden ist.
  17. 17. Transportbahn nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsmittel (18) mindestens zwei gegenüberliegende Reibräder (24, 25) aufweist, zwischen denen die Förderplatte (34, 134) des Förderelementes (26, 126) antreibend geführt ist.
  18. 18. Transportbahn nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Reibräder (24, 25) mit ihrem Außenumfang an der Förderplatte (34, 134) des Förderelementes (26, 126) anliegen und in radialer Richtung federnd vorgespannt bewegbar gelagert sind.
    - Ende der Ansprüche -
DE19813144676 1981-11-10 1981-11-10 Transportbahn Withdrawn DE3144676A1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP0163044A1 (de) * 1984-05-11 1985-12-04 Von Roll Ag Förderanlage
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