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Beschreibung Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Transportbahn
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei derartigen bekannten Transportbahnen, wie sie bspw. in der Industrie
als Förderanlagen verwendet werden, sind die Transportzüge jeweils mit einem elektrischen
Antriebsmotor und das Tragelement mit Stromschienen für die Antriebsmotoren versehen.
Da die Stromschienen an den Tragelementen nicht vollkommen abgekapselt werden können,
kann die Transportbahn nur mit Spannungen bis 42 Volt betrieben werden, was bedeutet,
daß derartige Transportbahnen in der zu verwirklichenden Leistung beschränkt sind.
Außerdem benötigt man eine Vielzahl von ständig in Betrieb befindlichen elektrischen
Antriebsmotoren, was kostenaufwendig ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Transportbahn der
eingangs genannten Art zu schaffen, die diese Nachteile vermeidet, die also, obwohl
die Transport züge in unterschiedliche Richtungen und auf unterschiedlichen Wegen
betreibbar sind, mit Starkstrommotoren betrieben und damit mit hohen Leistungen
konzipiert werden kann.
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Diese Aufgabe wird bei einer Transportbahn der genannten Art durch
die im Kennzeichen des Anspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Da bei der erfindungsgemäßen Transportbahn die e-inzelnen Antriebsmittel
ortsfest längs des Tragelementes und abschnittsweise entsprechend der Länge der
Transportzüge angeordnet sind, können einerseits die Transportzüge in beliebiger
Weise bewegt werden und andererseits die Antriebsmittel mit Starkstrommotoren versehen
sein, da sie, was die elektrische Seite anbetrifft, vollkommen berührungssicher
montiert sind. Da die Anzahl der Antriebsmittel von der Anzahl der Transportzüge
unabhängig ist, ist die erfindungsgemäße Transportbahn zumindest dort, wo eine Vielzahl
derartiger Transport züge eingesetzt werden muß, in wirtschaftlicher Weise aufzubauen
und zu betreiben.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung
ist das Tragelement durch eine starre, hohle und einseitig geschlitzte Tragschiene
gebildet, die entweder auf Standstützen oder hängend befestigt sein kann, wobei
das Förderelement eine innerhalb der Tragschiene verschiebbar gelagerte
Förderstange
aufweist, die mittels durch den Schlitz der Tragschiene ragende Halteelemente mit
dieser Förderplatte verbunden ist. Bevorzugt ist dabei die Förderstange an ihren
beiden Enden mit Rollenlagern versehen. Dies hat den Vorteil, daß die Tragschiene
in beliebiger Weise verlegt werden kann und die Förderelemente selbst geschützt
angeordnet sind.
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Die Förderstange kann einstückig sein und eine der Länge der Zugeinheit
entsprechende Länge besitzen.
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Vorteilhaft ist es jedoch, wenn sie zu zwei durch die Förderplatte
auf Abstand gehaltene Endstücke, die die Rollen- bzw. Wälzlager halten, reduziert
ist, da dann die Transportbahn mit großen Krümmungen versehen werden kann. Die Rollenlager
können jeweils durch zwei zueinander senkrechte Scheibenrollenpaare oder durch vier
um je 900 zueinander versetzte in die Förderstange bzw. deren Endstücke eingelassene
Kugeln gebildet sein.
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Zweckmäßigerweise besitzen die Antriebsmittel mindestens ein Paar
einander gegenüberliegender Reibräder, von denen mindestens eines angetrieben ist
und zwischen die die Förderplatte der Förder-
elemente antreibend
geführt ist. Somit können in vorteilhafter Weise die Förderplatten jederzeit von
den Reibrädern ergriffen werden und, wenn umsteuerbare Elektromotoren verwendet
werden, in die eine oder andere Richtung angetrieben werden.
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Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbespiele näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen: Figur 1 in
schematischer Darstellung und in Draufsicht einen Ausschnitt aus einer Transportbahn
gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, wobei Transportzüge
gestrichelt eingezeichnet sind, Figur 2 in vergrößerter Darstellung und in Draufsicht
bei aufgebrochenem Tragelement eine Transportzugeinheit gemäß einer Ausführungsform,
Figur 3 eine Seitenansicht gemäß Pfeil III der Figur 2,
Figur 4
in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der Linie IV-IV der Figur 1 im Bereich
eines Antriebsmittels, Figur 5 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt längs der
Linie V-V der Figur 1, jedoch gemäß einer Variante zur Figur 4, Figur 6 in vergrößerter
Darstellung die Verbindung zweier Transportzugeinheiten gemäß dem Kreis VI der Figur
1, jedoch bei einer anderen Ausführungsform, Figur 7 in vergrößerter Darstellung
das eine Ende einer Transportzugeinheit gemäß einer weiteren Ausführungsform, Figur
8 eine Draufsicht gemäß Pfeil VIII der Figur 7, und Figur 9 eine Ansicht gemäß Pfeil
IX der Figur 7.
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In Figur 1 ist ein beliebiger Ausschnitt einer Transportbahn 11 gemäß
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung dargestellt. Dieser
Ausschnitt
zeigt bspw. drei Bahnabschnitte 12, 13 und 14, die über Weichen 16 und 17 zu einem
Bahnabschnitt 15 zusammenlaufen. Es versteht sich, daß diese Bahnabschnitte 12 bis
15 in beliebiger Weise fortgeführt und wiederum miteinander verknüpft sein können.
Längs der gesamten Transportbahn 11 bzw. den einzelnen Bahnabschnitten 12 bis 15
sind im Abstand zueinander Antriebsmittel 18 angeordnet, die jeweils unter sich
identisch ausgebildet sind.
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Die Antriebsmittel 18, die relativ zur Transportbahn 11 ortsfest sind,
dienen zum Antreiben von Transportzügen 19 bzw. 119, die aus mehreren, bspw.
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hier drei miteinander gelenkig verbundenen Zugeinheiten 21 bzw. 121
zusammengesetzt sind. Jede Zugeinheit 21, 121 besitzt eine bestimmte vorzugsweise
gleiche Länge. Somit besitzt jeder Transportzug 19, 119 gemäß dem dargestellten
Ausführungsbeispiel eine konstante Länge, nämlich diejenige von drei Zugeinheiten
21, 121. Da die Transportzüge 19, 119 von den ortsfesten Antriebsmitteln 18 bewegt
werden, ist der Abstand zweier benachbarter Antriebsmittel 18 höchstens gleich der
Länge des bei der Transportbahn 11 verwendeten kürzesten Transportzuges 19, 119.
Beim Ausfill-lrllngsbeisyri.el s.ind elilS-schließlich Transportzüge mit drei Zugeinheiten
21,
121 verwendet, so daß der maximale Abstand zweier Antriebsmittel
18 gleich dieser Länge entspricht.
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Es versteht sich, daß dann, wenn es die Anordnung und Streckenführung
der Transportbahn 11 erfordert, der Abstand zweier benachbarter Antriebsmittel 18
auch geringer sein kann. Es versteht sich ferner, daß dann, wenn entgegen dem dargestellten
Ausführungsbeispiel der Transportzug 19, 119 aus nur einem oder aus zwei oder aus
mehr als drei Zugeinheiten 21, 121 besteht, der maximale Abstand der Antriebsmittel
18 entsprechend geringer sein muß oder größer sein kann. Zu erwähnen ist in diesem
Zusammenhang noch, daß die Länge einer Zugeinheit 21, 121 von dem gewählten kleinsten
Radius der Transportbahnkrümmungen abhängig ist, wobei die Transportbahn 11 in horizontaler
und/oder in Vertikaler Ebene einen Kurvenverlauf aufweisen kann.
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Jedes Antriebsmittel 18 besitzt einen nicht dargestellten elektrischen
Antriebsmotor, der mit normaler Netzspannung von 220 V oder 380 V oder auch mit
höherer Spannung gespeist werden kann. Dies deshalb, weil zumindest der elektrische
Teil des ortsfesten Antriebsmittels 18 aufgrund seiner ortsfesten Verdrahtung entsprechend
berührungssicher abgekapselt
werden kann. Der hier nicht dargestellte
elektrische Antriebsmotor des Antriebsmittels 18 ist gegebenenfalls über ein Ober-
oder Untersetzungsgetriebe mit zwei Antriebswellen zweier Reibräder 24 und 25 verbunden,
deren Außenumfang mit einem Reibbelag versehen ist. Der elektrische Antriebsmotor
jedes Antriebsmittels 18 ist auf Links- oder Rechtslauf steuerbar. Außerdem können
die einzelnen Antriebsmittel 18 entsprechend einer bestimmten Programmfolge oder
dgl. angesteuert werden.
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Wie erwähnt, besteht jeder Transportzug 19, 119 aus einer oder mehreren
gelenkig miteinander verbindbaren Zugeinheiten 21, 121, von denen jede ein Förderelement
26 bzw. 126 besitzt, das die Länge der Zugeinheit 21, 121 bestimmt und das am Tragelement
27 der Transportbahn 11 geführt ist. Beim Ausführungsbeispiel ist das Tragelement
27 eine Tragschiene, die aus einem quadratischen Vierkant-Hohlprofil 28 besteht,
das hier untenseitig bzw.
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dem Erdboden zugewandt mit einem über die ganze Länge verlaufenden
Schlitz 29 versehen ist. Die Tragschiene 27 steht in bestimmten gegebenenfalls sich
ändernden Abständen auf Stützen, die im Boden verankert sind und die gleich oder
unterschiedlich lang ausgebildet
sein können, je nachdem in welcher
Höhe die Tragschiene 27 verlaufen soll. Es versteht sich, daß die Tragschienenabschnitte
der Weichen 16 und 17 entsprechend ausgebildet sind.
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Gemäß den Figuren 2 bis 4 besitzt das Förderelement 26 eine über die
Länge der Zugeinheit 21 gehende Förderstange 31, die als Rechteck-Hohlprofil ausgebildet
ist. Die Förderstange 31 ist an ihren beiden Enden mit zwei zueinander senkrechten
Paaren durch Achsen oder Wellen 30, 35 miteinander verbundener scheibenförmiger
Rollen 32, 33 versehen, die sich an den gegenüberliegenden seitlichen bzw.
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oberen und unteren Innenwandungen der Tragschiene 27 abstützen. Dabei
sind die beiden Rollen 32 zu beiden Seiten des Schlitzes 29 in der Tragschiene 27
angeordnet. Diese Rollen 32 und 33 ermöglichen es, daß sich das Förderelement 26
bzw. die Förderstange 31 innerhalb der Hohlprofil-Tragschiene 27 rollend bewegen
kann. Da der lichte Innenraum der Tragschiene 27 wesentlich größer ist als die Förderstange
31 dick ist, ist es möglich, abhängig vom gewählten minimalen Krümmungsradius der
Transportbahn 11 eine entsprechende relativ große Länge für die Förderstangen 31
zu wählen. Die Förderstange 31,
die sich im Bereich der Rollen
32, 33 etwa in der Mitte der Achsen der Tragschiene 27 befindet, ist an ihrer unteren
äußeren Längsseite mit einer über ihre ganze Länge verlaufenden schwertartigen Förderplatte
34 versehen, die den Schlitz 29 durchdringt und die untere Außenseite der Tragschiene
27 erheblich überragt. Diese Förderplatte 34 wird im Bereich der Antriebsmittel
18 von den erwähnten Reibrädern 24 und 25 beidseitig ergriffen und reibschlüssig
angetrieben. Die Förderplatte 34 kann deshalb gegebenenfalls ein-oder beidseitig
ebenfalls mit einem Reibbelag versehen sein. Zum Ausgleich von Toleranzen und des
unterschiedlichen winkligen Eingriffs der Förderplatte 34 zwischen die Reibräder
24, 25, können die letzteren in radialer Richtung federnd beweglich ausgebildet
sein. Es versteht sich, daß die Förderplatte 34 im Bereich der Rollen 33, wie in
Figur 3 dargestellt, mit einer Ausklinkung 36 versehen ist.
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Gleiches gilt für einen Bereich, in welchem ein Halteglied 37, 38
an der Förderstange 31 befestigt ist. Das Halteglied 37, 38 hat etwa L-Form, verläuf-t
also von der Unterseite der Förderstange 31 aus durch den Schlitz 29 hindurch, dann
unterhalb der
Tragschiene 27 und seitlich der Tragschiene 27 nach
oben, wo es mit einer Lasten- bzw. Führungsrolle 39 verbunden ist, die auf der Oberseite
41 der Tragschiene 27 abrollt. Die beiden endseitigen Lastenrollen 39 und 40 sind
mittels Leisten 42 miteinander verbunden und tragen in nicht dargestellter Weise
unmittelbar Transportvorrichtungen oder Befestigungsglieder für Transportvorrichtungen,
bspw. in Form von Transportplatten, -behältnissen oder dgl.
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Gemäß den Figuren 2 bis 4 sind die Förderplatte 34 des Förderelementes
26 und die Halteglieder 37, 38 für die Transportvorrichtung diametral zueinander
von der Tragschiene 27 abstehend angeordnet, wobei die Förderplatte 34 nach unten
und die Halteglieder nach oben zeigen. Es versteht sich, daß dies auch umgekehrt
sein kann, derart, daß die Halteglieder geradlinig senkrecht nach unten abstehen
und die Förderplatte 34 des Förderelementes 36 in entsprechend L-förmiger Weise
nach oben zeigend gebogen ist. Es ist außerdem möglich, die Halteglieder 37, 38
und die Förderplatte 34 in einer anderen winkligen Zuordnung zueinander anzuordnen,
wobei es auch möglich ist, die Tragschiene 27 statt untenseitig seitlich oder obenseitig
mit dem Schlitz 29 zu versehen.
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In Figur 5 ist eine Variante bezüglich der Ausbildung des Förderelementes
26' dargestellt. Das Förderelement 26' ist einstückig aus Blech gebogen, und zwar
in der Weise, daß die Förderstange 31' ein kreisringförmiges Hohlprofil besitzt
und die Förderplatte 34' doppelwandig ist, wobei die beiden Wandteile unmittelbar
aneinanderliegen.
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Die beiden Blechränder sind dabei an einer geeigneten Stelle miteinander
verschweißt.
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Figur 6 zeigt in vergrößerter Darstellung die gelenkig miteinander
verbundenen Förderelemente 126 zweier Zugeinheiten 121 eines Transportzuges 119
gemäß einer anderen Ausführungsform. Es sei jedoch betont, daß die in allen Richtungen
gelenkige Verbindung auch bei den Förderelementen 26 benachbarter Zugeinheiten 21
der Figuren 2 bis 5 angewendet Wird. Für diese Verbindung besitzt jede Förderstange
31, 131 ein konkaves und ein konvexes kugelkalottenförmiges Ende, wobei die ungleichen
Enden zweier benachbarter Förderstangen 31, 131 aneinanderliegen. Außerdem besitzen
die Enden Ausnehmungen 43, 143, in die flexible Verbindungslaschen 146 eingesetzt
sind und so die betreffenden Förderstangen 31, 131 aneinanderkoppeln. Das kugel-
kalottenförmige
Ineinandergreifen der Enden der Förderstangen 31, 131 ermoglicht eine Bewegung eines
Transportzuges 19, 119 sowohl durch eine horizontale als auch eine vertikale Krümmung
der Transportbahn 11. Um Krümmungen in einer gemäß Figur 6 senkrechten Ebene zu
ermöglichen, sind die Förderplatten 34, 134 im Bereich ihrer beiden Enden mit einer
zum anderen Ende hinweisenden rücklaufenden Schräge 47, 147 versehen.
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Beim Ausführungsbeispiel der Figur 6 ist die Förderstange 131 zweigeteilt,
d.h. auf die beiden die Rollenpaare 132, 133 lagernden Endbereiche in Form von Endstücken
131a, 131b reduziert. In jedes Endstück 131a, 131b ist in einer Bohrung 50 ein senkrecht
nach unten durch den Schlitz 29 der Tragschiene 27 ragender Bolzen 51 eingesteckt,
dessen Kopf 52 oben auf der Tragschiene 27 aufliegt und dessen Schaft 53 mit der
Achse 130 des Rollenpaares 132 verbunden ist. Das aus dem Schlitz 29 herausragende
Ende des Schaftes 53 ist mit der Förderplatte 134 fest verbunden, die bei dieser
Ausführungsform über ihre ganze Länge außerhalb der Tragschiene 27 liegt. Aus diesem
Grunde und da die Endstücke 131a, 131b nur so lang sind, daß die
Rollenpaare
132, 133 hintereinander gehalten werden können, und da der Schlitz 29 nur von einem
schmalen Bolzen 51 durchdrungen wird, kann gegenüber den zuvor genannten Ausführungsformen
der Radius der Transportbahn 11 kleiner, also die Krümmung größer gewählt werden.
Ansonsten kann die Zugeinheit 121 gleich der Zugeinheit 21 ausgebildet werden.
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Die Figuren 7 bis 9 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Förderelementes
126', bei dem wie beim Förderelement 126 der Figur 6 die geteilte Förderstange 131'
nur aus den beiden Endstücken 131'a und 131'b besteht. Die die Länge der Zugeinheit
121' bestimmende Förderplatte 134' ragt mit ihren verbreiterten Enden 51' durch
den Schlitz 29 in die Tragschiene und ist dort längsmittig mit dem Förderstangen-Endstück
131'a bzw. 131'b fest verbunden. Jede dieser Förderstangen-Endstücke 131'a, 131'b
ist aus einem quadratischen Vierkanthohl-oder -vollprofil gebildet und aufgrund
einer anderen Ausgestaltung der einseitigen Rollenlager noch kürzer. Jedes Endstück
131'a, 131'b der Förderstange 131 ist mit von seinen Längskanten aus eingesetzten
oder eingelassenen Kugelnestern 56 versehen, die
gemäß den Fig.
zueinander versetzt sind und in die jeweils eine Kugel 132'a, b bzw. 133pa, b eingesetzt
ist. Somit sind an jedem Endstück 131'a, b der Förderstange 131 über den Umfang
gesehen vier Kugeln 132'a, b, 133'a, b angeordnet, die zusammen ein Rollen- bzw.
Kugellager 157 bilden. Mittels dieser Rollenlager 157 sind die Förderstangen-Endstücke
131'a und 131'b innerhalb der Tragschiene 27 geführt und bewegbar, wobei die Kugeln
an der Innenwandung der Tragschiene 27 abrollen.
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Die erfindungsgemäße Transportbahn 11 ermöglicht es, Transportzüge
19, 119 bestimmter Länge in die eine oder andere Richtung auf unterschiedlichen
Transportbahnabschnitten zu bewegen, indem die Transportzüge 19, 119 von jeweils
einem Antriebsmittel 18 ergriffen und so lange von diesem angetrieben werden, bis
sie mit diesem außer Eingriff und mit dem in der betreffenden Richtung und dem betreffenden
Bahnabschnitt folgenden Antriebsmittel in Eingriff kommen.
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Dabei führen die Antriebsmittel 18 je nach Lage des Transportzuges
19, 119 eine ziehende oder schiebende Bewegung aus. Es versteht sich, daß während
der Übergabe von einem zum anderen Antriebsmittel kurzzeitig beide benachbarte Antriebsmittel
gleichzeitig mit
dem betreffenden Transportzug 19, 119 in antreibendem
Eingriff sein können. Statt des reibschlüssigen Antriebs kann auch ein formschlüssiger
Antrieb verwendet werden, bei dem die Antriebsräder der Antriebsmittel Zahnräder
und die Förderplatten mit Ausnehmungen oder Zahnelementen versehen sind.
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- Ende der Beschreibung -
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