DE3039012C2 - Verfahren zum Trocknen von organischen Feststoffen,z.B. Braunkohle - Google Patents
Verfahren zum Trocknen von organischen Feststoffen,z.B. BraunkohleInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Trocknen von organischen Feststoffen, z. B. Braunkohle,
unter Verwendung von Wasserdampf in einem Autoklaven bei überatmosphärischem Druck mit einer
Vorstufe zum Erwärmen des Gutes. Insbesondere bei Trocknung von Braunkohle ist es bekannt, daß die
teilweise erhebliche Feuchtigkeit der Braunkohle zu einem große Teil aus kapillar, aber auch chemisch
gebundenen Wasser besteht, welches bei Trocknung mittels unmittelbarer Erwärmung der Kohle nur unter
großem Energieaufwand entfernt werden kann. Es ist bereits bekannt, daß dieses Wasser durch Wasserdampf
oder auch durch heißes Wasser ausgetrieben werden kann. Es sind auch bereits Verfahren bekannt, welche
ein semikontinuierliches Trocknen ermöglichen. Derartige bekannte Verfahren haben die aufgewendete
Energie zwar zumeist wesentlich besser genützt als das ursprüngliche Fleißner-Verfahren, jedoch wurde das
Entwässerungsproblem bei den bekannten Verfahren nur in ungenügender Weise gelöst
Aus der AT-PS 2 44 292 ist bereits ein Verfahren zum Trocknen von kolloidalen Stoffen insbesondere Braunkohle
bekanntgeworden, bei welchem die zu trocknenden Stoffe in den Autoklaven vorgeschalteten Vorrichtungen
im Gegenstrom zu dem im Prozeß anfallenden Heißwasser geläutert und vorgewärmt werden. Durch
diese sanfte Vorwärmung sollte Rißbildung und Kornzerfall vermieden werden.
Die vorliegende Erfindung zielt nun darauf ab, ein Verfahren zu schaffen, mit welchem in besonders
wirtschaftlicher Weise bei geringem Energiebedarf eine offiziente Trocknung bzw. weitere Inkohlung durch den
Abbau von Karboxylgruppen ermöglicht wird und welches gleichzeitig auch eine möglichst geringe
Abwasserbelastung ergibt Weiters sollte durch das erfindungsgemäße Verfahren ein Produkt erzielt werden,
welches ein hohe Beständigkeit gegen neuerliche Aufnahme von Wasser aufweist und auch gegebenenfalls
in besonders einfacher Weise brikettieren oder veredeln läßt Zur Lösung dieser Aufgabe besteht die
Erfindung im wesentlichen darin, daß die organischen Feststoffe mit einer maximalen Korngröße von etwa
50 mm kontinuierlich in der als erste Trocknungsstufe dienenden unter überatmosphärischem Druck stehenden
Erwärmungsstufe gleichzeitig mit Wasser aufgeschlämmt bzw. suspendiert werden, daß die Aufschlämmung
bzw. Suspension hierauf in der zweiten Trocknungsstufe durch wenigstens einen Autoklaven geführt
und in einer weiteren Trocknungsstufe zentrifugiert wird, wobei in der zweiten und dritten Trocknungsstufe
die organischen Feststoffe durch Zuführung von Dampf aufgewärmt und die in der letzten Stufe abgetrennten
Feststoffe aus dieser kontinuierlich ausgebracht, entspannt und belüftet werden. Dadurch, daß die
Korngröße mit etwa 50 mm limitiert wird, lößt sich eine
raschere Durchwärmung der Teilchen und damit eine geringere VerweiJzeit sowie ein geringerer Energiebedarf
realisieren. Dadurch, daß bereits die Aufbereitung der Aufschlämmung unter überatmosphärischem Betriebsdruck
und unter Erhöhung der Temperatur vorgenommen wird, ist bereits diese erste Verfahrensstufe als erste Trocknungsstufe wirksam, ohne daß eine
zu schroffe Aufwärmung erfolgt Dadurch, daß in wenigstens einer weiteren Trocknungsstufe die Aufschlämmung
in Dampfatmosphäre zentrifugiert wird, kann die Trocknungsleistung bei gleichzeitiger Verringerung
des Energiebedarfes wesentlich gesteigert werden, da die Feststoffteilchen bei den hohen
Temperaturen in der Dampfatmosphäre plastisch werden, was ein günstiges Schrumpfungsverhalten zur
Folge hat Gleichzeitig wird durch die Zentrifugalwirkung die Wasserabführung aus dem Kohleninneren
beschleunigt Die Unterteilung des Verfahrens in mehrere Stufen erlaubt einen reibungslosen kontinuierlichen
Verfahrensablauf und die aus der Zentrifuge ausgebrachten Feststoffteilchen haben aufgrund ihrer
hohen Schrumpfung bei der nachfolgenden Entspan- 2s nung bzw. Ausschleusung unter Nachtrocknung durch
Belüftung einen wesentlich geringeren Wassergehalt als Kohlen, die nach bekannten Verfahren getrocknet
wurden. Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren getrocknete Kohle ist durch den Abbau von Karboxylgruppen
hydrophob und nimmt kaum mehr Wasser auf. Das Zentrifugieren in der Dampfatmosphäre führt
neben dem genannten Vorteil in bezug auf das Schrumpfungsverhalten gleichzeitig zu einer Strukturumwandlung
der Teilchen, wobei das in den Teilchen enthaltene Bitumen an die Oberfläche der Teilchen
gelangt Aus dieser Tatsache resultiert eine bessere Brikettierbarkeit, wobei gegebenenfalls ohne Zusatz
weiterer Bindemittel brikettiert werden kann.
In besonders vorteilhafter Weise wird die Suspension durch Einpressen von Dampf in der ersten Trocknungsstufe aufgewärmt und unter überatmosphärischen
Druck gesetzt.
In vorteilhafter Weise wird die Aufschlämmung bzw. Suspension vor dem Zentrifugieren in der zweiten
Trocknungsstufe über Siebe, insbesondere Spaltsiebe, geführt Auf diese Weise läßt sich der Anteil des von
einer Stufe in die nächste Stufe mitgeschleppten Prozeßwassers wesentlich verringern und es werden
optimale Bedingungen für den Angriff der Dampfatmo-Sphäre geschaffen. Hierbei wird der Kohle-Dampf-Kontakt
verbessert und somit die Wärmeübertragung beschleunigt Gleichzeitig wird der Energiebedarf
verringert, da das überschüssige Prozeßwasser in einfacher Weise, beispielsweise über Schleusen ausgebracht
werden kann und in den folgenden Trocknungsstufen nicht miterwärmt werden muß.
Zur Durchführung des Trocknungsverfahrens ist es besonders vorteilhaft, das in den einzelnen Trocknungsstufen anfallende CO2 abzuführen. Das gebildete CO2, Μ
welches durch Inkohlung laufend entsteht, bildet an den tiefsten Stellen der Autoklaven bzw. Zentrifugen
entsprechende Anreicherungen und stellt eine Wärmeisolation dar, welche den Angriff der Dampfatmosphäre
weitgehend verhindert Durch das Abführen des CO2 muß dieser negative Effekt eliminiert werden. Das
Abführen des CO2 erfolgt in bevorzugter Weise in der ersten Trocknungsstufe, in welcher die Aufschlämmung
hergestellt wird an einer Stelle knapp über dem Flüssigkeitsspiegel der Suspension.
Für eine günstige Energiebilanz ist es von Vorteil, auch den Wärmeinhalt des Prozeßwassers in mehrfacher
Hinsicht auszunutzen. In vorteilhafter Weise wird hierbei das Prozeßwasser einem Sedimentationsbehülter
insbesondere einem Aufstromklassierer zugeführt, und der an Feststoffen angereicherte Anteil des
Prozeßwassers einer Trocknungsstufe rückgeführt Durch diese Rückführung des an Feststoffen angereicherten
Teiles des Prozeowassers wird gleichzeitig eine Erwärmung der Aufschlämmung erzielt und es wird
vorzugsweise der ersten Trocknungsstufe, in welcher die organischen Feststoffe aufgeschlämmt werden,
Prozeßwasser, vorzugsweise an Feststoffen angereichertes Prozeßwasser, in einer Menge zugeführt, welche
für die Herstellung und die Erwärmung der Aufschlämmung auf eine den technologischen Bedingungen
entsprechenden Temperatur von mindestens 100" C ausreicht Die Temperatur kann im Bereich von 100 bis
160° C gewählt werden. Da der an Feststoffen
angereicherte Teil des Prozeßwassers in der Regel nicht ausreicht um die nötige Wassermenge für die Suspension
zu liefern, wird auch ein Teil des an Feststoffen verarmten Prozeßwassers rückgeführt Der an Feststoffen
verarmte Teil des Prozeßwassers wird vorzugsweise einem Oxydator zugeführt, in welchem die organischen
Anteile durch Zufuhr von Luft oder Sauerstoff oxidiert werden. Da für die Erwärmung der Suspension der
Wärmeinhalt des an Feststoffen angereicherten Teiles des Prozeßwassers genügt, kann das aus dem Oxydator
austretende Prozeßwasser entspannt und der Wärmeinhalt desselben in Wärmeaustauschern ausgenützt,
beispielsweise zur Erwärmung des Kesselspeisewassers und/oder Luft, verwendet werden. Da bei der
Entwässerung laufend zusätzliches gebundenes Wasser aus der Kohle freigesetzt wird, braucht nur ein Teil des
an Feststoffen verarmten, aus dem Oxydator austretenden Prozeßwassers, der ersten Trocknungsstufe zur
Regelung der Prozeßbedingungen zugeführt zu werden.
In vorteilhafter Weise wird das Verfahren so durchgeführt daß in den der ersten Trocknungsstufe
nachgeschalteten Trocknungsstufen bei Temperaturen von mindestens 16O0C gearbeitet wird. Beispielsweise
kann bei Temperaturen von 200 bis 260° C, insbesondere 245° C, gearbeitet werden. In den unter Dampfdruck
arbeitenden Trocknungsstufen wird hierbei in vorteilhafter Weise mit Dampfdrucken von mindestens 8 bar
gearbeitet, wobei gleiche Druck-, jedoch unterschiedliche Temperaturverhältnisse, vorhanden sein können.
Der Druck kann beispielsweise ohne weiteres bis 40 bar betragen.
Da erfindungsgemäß die Erhitzung von Kohle weitgehend in Dampfatmosphäre erfolgt, ist die für die
Wärmeübertragung in kondensierender Dampfatmosphäre erforderliche Medienmenge wesentlich geringer
als dies bei einer Wärmeübertragung von Heißwasser zu Kohle der Fall ist
Zur Erzielung einer weiteren Verringerung des Wärmeverbrauchs dieses Verfahrens und einer besonders
ökonomischen Prozeßführung wird vorzugsweise so vorgegangen, daß das zur Herstellung der Suspension
verwendete Wasser vor oder nach dem Eintritt in die zweite Trocknungsstufe großteils abgetrennt und
unter Umgehung gegebenenfalls vorgesehener weiterer
Trocknungsstufen aus den unter Betriebsdruck stehenden Stufen ausgebracht und der ersten Trocknungsstufe,
in welcher die Suspension hergestellt wird, zumindest
teilweise rückgeführt wird.
Vorzugsweise werden 75 bis 90% des zur Herstellung
der Suspension verwendeten Wassers unmittelbar nach dem Eintritt in die zweite Trocknungsstufe abgetrennt.
Dadurch, daß die Abtrennung des Prozeßwassers bereits vorher in einer Entwässerungsstufe oder nach
dem Eintritt in die zweite Trocknungsstufe erfolgt, wird das durch die Wärmeabgabe an die organischen
Feststoffe anläßlich der Herstellung der Suspension bereits angekühlte Suspensionswasser nicht mit dem
Heißdampfkondensat und dem heißen, aus der Kohle ausgetretenen Wasser vermischt und es wird somit ein
großer Teil dieses Ballastwassers nicht überflüssigerweise erwärmt Gleichzeitig kann das am Ende des
Prozesses im Abwassersammelbehälter aufgefangene Wasser auf einem Temperaturniveau rückgewonnen
werden, welches für die Vorwärmung der organsichen Feststoffe bei der Herstellung der Suspension ausreicht
Zusätzlich kann bei der Herstellung der Suspension noch Dampf eingepreßt werden um die Vorwärmung
vor dem Einbringen in die erste nachgeschaltete Trocknungsstufe zu verbessern. Der Dampfverbrauch
wird jedoch durch die hohen Temperaturen des der Suspension rückzuführenden Anteiles wesentlich verringert.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand von weiteren erfindungswesentlichen Details zeigenden in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen einer für die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeigneten Anlage näher erläutert
F i g. 1 eine erste Ausführungsform einer für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeigneten Anlage,
Fig.2 eine abgewandelte Ausbildung einer der
Anlage gemäß F i g. 1 entsprechenden Anlage,
F i g. 3 eine weitere abgewandelte Ausbildung einer Anlage zum kontinuierlichen Trocknen von wasserreicher, feinkörniger Braunkohle und
F i g. 4 eine abgewandelte Ausbildung der in F i g. 1 gezeigten Ausführungsform.
In F i g. 1 ist mit 1 ein Bunker bezeichnet welcher für die Aufnahme feinkörniger Braunkohle einer Körnung
von 0,001 bis 20 mm bestimmt ist Mit 2 ist eine als Stempelpresse ausgebildete Einspeisevorrichtung bezeichnet über weiche die Kohlekörner bzw. der
Kohlestaub in einen Mischbehälter 3 eingestoßen wird. In diesem Mischbehälter 3 wird eine Kohle-Heißwassersuspension hergestellt welche über eine Pumpe 4 einem
Autoklaven 5 zugeführt wird. Der Mischbehälter 3 stellt hierbei eine erste Trocknungsstufe dar und weist ein
Rührwerk 6 auf. In den Mischbehälter 3 mündet eine Leitung 7, über weiche abgekühltes und gereinigtes
Prozeßwasser durch eine Pumpe 8 zugestoßen werden kann. Weiters mündet eine Leitung 9 in den
Mischbehälter 3, über welche heißes kohlehaltiges Prozeßwasser zugestoßen wird. Die Einspeisetemperatur der Kohle beträgt etwa 0 bis 400C und die
Temperatur der Aufschlämmung wird durch den Zustoß von heißem und kaltem Wasser auf etwa 100 bis 160°C
eingestellt, wobei sich eine Sattdampfatmosphäre ausbildet Das sich über dem Flüssigkeitsspiegel
sammelnde CCb wird über eine Schleuse 10 abgeführt
Die Kohle-Heißwassersuspension wird durch die beispielsweise als Zentrifugalpumpe oder Schneckenpumpe ausgebildete Pumpe 4 in die vom Autoklaven 5
gebildete zweite Trocknungsstufe gefördert. Dieser Autoklav 5 weist Spaltsiebe 11 auf, durch welche
überschüssiges Wasser abgetrennt und über Leitungen 12 abgeführt wird. Das auf diese Weise aus dem
Autoklaven über die Leitungen 12 abgeführte Wasser braucht in der Folge nicht erwärmt zu werden und es
ergeben sich optimale Bedingungen für den Angriff von Heißdampf, welcher über eine Leitung 13 und Düsen 14
in den Autoklaven eingespeist wird. Die im Autoklaven herabströmenden Kohlepartikel kommen mit diesem
Dampf in Kontakt und die Temperatur wird im
ίο Autoklaven auf 200 bis 245°C angehoben. Die
Übertragung der Wärme erfolgt in der kondensierenden Dampfatmosphäre innerhalb des Atuoklaven 5
wesentlich rascher, als dies bei der Verwendung von Heißwasser die Folge wäre. Es kann sowohl Sattdampf,
is als auch überhitzter Dampf eingesetzt werden und es
wird in vorteilhafter Weise mit Sattdampfdrücken von 6 bis 40 bar gearbeitet. Die Temperatur bzw. der Druck
des Dampfes hängt weitgehend vom Feuchtigkeitsgehalt, von der Struktur, von der Zusammensetzung und
vom Endwassergehalt der Trockenkohle ab und ist auch von den Festigkeitswerten der Kohle und dem
angestrebten Verwendungszweck mitbestimmt Die Einspeisung des Dampfes kann in Form der dargestellten Düsen 14 erfolgen. Es kann aber auch eine einer
Wirbelschicht entsprechende Einspeisung des Dampfes vorgenommen werden. Die erhitzte bzw. weitgehend
getrockente Kohle fällt in den Autoklavenboden 15 und wird über eine Transportschnecke 16 in eine dritte
Trocknungsstufe überführt, welche als Zentrifuge 17
ausgebildet ist In dieser dritten Trocknungsstufe wird
die erforderliche Trocknungsendtemperatur aufrecht erhalten, wobei die Wasserabscheidung durch die
Zentrifugalkraft erfolgt wodurch wiederum ein optimaler Wärmeübergang des Dampfes auf die Kohle
gewährleistet ist Dampf wird der Zentrifuge über eine Leitung 18 zugeführt und das Prozeßwasser wird über
eine Leitung 19 in einen Abwassersammelbehälter 20 abgeführt Neben der beschleunigten Wasserabführung
aus dem Kohleinneren begünstigt die Zentrifugalkraft
das Schrumpfungsverhalten der Kohleteilchen und
verringert damit die Gefahr einer neuerlichen Aufnahme der ausgetriebenen Feuchtigkeit durch die Kohleteilchen. Die Kohleteilchen werden bei den angewendeten Trocknungstemperaturen plastisch und es erfolgt
neben einer günstigen Schrumpfung auch eine Homogenisierung der Korngröße der Kohleteilchen.
Die Einspeisung des Dampfes über die Leitung 18 in die Zentrifuge 17 erfolgt zweckmäßigerweise in der
Nähe des Kohleaustrages 21 der Zentrifuge über
so welchen die getrocknete Kohle über eine Schleuse 22 in einen oben offenen Ausdampfbehälter 23 ausgebracht
wird. Auf diese Weise wird die Dampftemperatur
üpürriä! äüSgcnütZt.
welches neben dem Wasser der Aufschlämmung
24 geführt, wobei der mit suspendierter Feinstkohle
angereicherte Teil des Prozeßwassers in die Zentrifuge
eingespeist wird. Das Prozeßwasser gelangt über eine
einer Auf Stromklassierung unterzogen wird. Ein Tefl des
anfallenden Abwassers wird nach einer entsprechenden
organischen Substanzen, insbesondere der Huminsäu-
ren, erfolgt. Luft bzw. Sauerstoff kann über eine Leitung 27 dem Oxydationsbehälter 26 zugeführt werden. Der
an Feststoffen reichere Teil des Prozeßwassers wird aus dem Abwassersammelbehälter 20 über eine Leitung 28
einer Dosiervorrichtung 29 zugeführt, über welche das
heiße kohle- und kohlenstaubhaltige Prozeßwasser über die Leitung 9 der ersten Trocknungsstufe, nämlich dem
Mischbehälter 3, rückgeführt wird.
Die über die Druckschleuse 22, welche als Doppelschleuse, Stempelpresse oder als Extruder ausgeführt
sein kann, dem Ausdampfbehälter 23 zugeführte Kohle wird über eine Fördervorrichtung 30 einem Wirbelschichttrockner 31 zugeführt, in welchen heiße Luft über
eine Leitung 32 eingeblasen wird. Die getrocknete Kohle wird bei 33 ausgebracht und kann in einen
Trockenfeinkohlenbunker überführt werden. Die durch den Wirbelschichttrockner hochgeförderten feinsten
Kohlepartikelchen werden über ein Zyklon 34 abgeschieden, aus welchem die Feststoffe über die
Förderschnecke 35 in die Austragleitung 33 übergeführt werden. Eine nochmalige Abscheidung feinster Kohlepartikelchen erfolgt bei dem dem Zyklon nachgeschalteten Staubfilter 36, aus welchem die feinsten Kohleteilchen über eine Förderschnecke 37 in die Austragleitung
33 ausgebracht werden.
Das im Oxydationsbehälter gereinigte Prozeßwasser wird zum einen über ein Druckreduzierventil 38 und
eine Leitung 39 einem Wärmeaustauscher 40 zugeführt, mit welchem Kaltluft erwärmt und die entstehende
Heißluft über die Leitung 32 dem Wirbelschichttrockner 31 zugeführt wird. Das Kondensat des Wärmeaustauschers wird über eine Pumpe 41 in die Abwasserleitung
42 rückgeführt, in welche der andere Teil des aus dem Oxydationsbehälter austretenden, unter Druck stehenden Prozeßwassers eingespeist wird. Auch in die
Abwasserleitung 42 ist ein Druckreduzierventil 43 eingeschaltet Das hierbei entstehende Gas-Dampf-Gemisch wird einem Wärmeaustauscher 44 zugeführt, über
welchen Kesselspeisewasser für die Dampferzeugung 45 erwärmt wird. Ein Teil des Prozeßwassers, welches
nach dem Wärmeaustauscher 44 weitgehend abgekühlt ist, wird über die Pumpe 8 und die Leitung 7 wieder dem
unter Druck stehenden Mischbehälter 3 zugeführt. Der überschüssige Teil des Prozeßwassers geht über eine
Leitung 46 zum Schlammteich.
An der tiefsten Stelle des Autoklaven 5 oberhalb des Flüssigkeitsspiegels ist wiederum eine Schleuse 47 für
den Abzug von CO2 vorgesehen.
Bei der Ausbildung nach F i g. 2 wurden für identische
Bauteile die gleichen Bezugszeichen wie in F i g. 1 verwendet Abweichend von der Ausbildung nach
F i g. 1 wird hier als dem Mischbehälter 3 nachgeschaltete zweite Trocknungsstufe eine Trockentrommel 48
verwendet, an welche die Dampfleitung 13 angeschlossen ist Die Trockentrommel 48 weist ein im
wesentlichen zylindrisches, stationäres Sieb 49 auf und
die durch die Pumpe 4 über die Leitung 50 eingestoßene Kohlesuspension wird durch eine Förderschnecke 51,
welche von einem Motor 52 angetrieben ist, in Achsrichtung der Trommel gefördert Die Siebtrommel
kann als Spaltsiebtrommel ausgebildet sein und das Prozeßwasser wird sektorenweise fiber Leitungen 53
abgezogen. Das Prozeß wasser wird einem Sammelbehälter 54 zugeführt, in welchem es einer Nachklärung
unterzogen wird und aus welchem über eine Schleuse 55
CO2 abgezogen wird. An der tiefsten Stelle werden
abgesetzte Feststoffe durch eine Fördereinrichtung 56 erfaßt and in einen Aufgabetrichter 57 eingebracht, in
welchen auch der Kohleaustrag 58 der Trockentrommel mündet und an welchen wiederum eine Schleuse 59 für
die Abführung von CO2 anschließt Aus dem Aufgabetrichter 57 wird wiederum über die in F i g. 1 bereits
beschriebene Fördereinrichtung 16 die Kohle in die Zentrifuge eingebracht Das Prozeßwasser aus dem
Sammelbehälter 54 wird über eine Leitung 60 unmittelbar in die Leitung 19 zum Abwassersammelbehälter 20 eingespeist, da ja die Feststoffe aus diesem
Abwasser bereits weitgehend durch die Fördereinrichtung 56 erfaßt wurden und der Zentrifuge zugeführt
wurden. In allen übrigen Teilen entspricht diese Anlage der Anlage gemäß F i g. 1.
Bei der Ausbildung nach Fig.3 ist die zweite, dem
Mischbehälter 3 nachgeschaltete Trocknungsstufe als Zentrifuge 61 ausgebildet Die heiße Suspension wird
aus dem Mischbehälter 3 über die Pumpe 4 einem Spaltsieb 62 zugeführt, wobei die an Feststoffen reiche
Phase über eine Fördereinrichtung 63 in die Zentrifuge eingebracht wird. Die Satt- bzw. Heißdampfleitung 13
mündet nahe dem Kohleaustrag 64 der Zentrifuge, so daß die Wärmeausnutzung optimiert wird. Das aus der
Zentrifuge 61 austretende Prozeßwasser wird über eine Leitung 65 wiederum der zum Abwassersammelbehälter 20 führenden Leitung 19 zugeführt, wobei in diese
Leitung 65 eine Schleuse 66 für das Abführen von CO2
eingeschaltet ist Auch aus der von der Zentrifuge 17 gebildeten dritten Trocknungsstufe wird hier über eine
Schleuse 67 CO2 abgezogen. Die Prozeßwasserphase
des Spaltsiebes 62 wird über eine Leitung 68 nahe dem Prozeßwasseraustrittsende der Zentrifuge zugeführt,
um die von dieser Leitung 68 noch mitgeführten feinkörnigen Kohleteilchen durch die Zentrifuge 61
erfassen zu können.
In den übrigen Teilen entspricht auch die Anlage nach
F i g. 3 den Anlagen nach F i g. 1 und Z
In F i g. 4 wurden die Bezugszeichen der F i g. 1 bis 3
für gleiche Teile beibehalten. Mit 1 ist der Bunker bezeichnet, welcher für die Aufnahme feinkörniger
Braunkohle, Steinkohle, vorzugsweise mit einer Körnung von 0 bis 20 mm bestimmt ist Mit 2 ist die als
Stempelpresse ausgebildete Einspeisevorrichtung bezeichnet, über weiche die Kohlekörner bzw. der
Kohlestaub in den Mischbehälter 3 eingestoßen wird. In
diesem Mischbehälter 3 wird eine Kohle-Heißwassersuspension hergestellt, welche über die Pumpe 4 dem
Autoklaven 5 zugeführt wird. Der Mischbehälter 3 stellt
hierbei die erste Trocknungsstufe dar und weist das Rührwerk 6 auf. In den Mischbehälter 3 mündet die
Leitung 7, über weiche abgekühltes und gereinigtes Prozeßwasser durch Pumpe 8 zugefördert werden kann.
Weiters mündet die Leitung 9 in den Mischbehälter 3, über welche heißes kohle-schlanunhaltiges ProzeBwasser zugestoßen wird. Die Einspeisetemperatur der
Kohle betragt etwa 0 bis 400C und die Temperatur der
Aufschlämmung wird durch die Zufuhr von heißem und kaltem Wasser auf etwa 100 bis 160°C eingestellt wobei
sch eine Sattdampfatmosphäre aasbildet. Das sich über
dem Flüssigkeitsspiegel sammelnde CO2 wird über die Schleuse 10 abgeführt
Die Kohle-Heißwassersuspension wird durch die beispielsweise als Zentrifugalpumpe oder Schneckenpumpe ausgebildete Pompe 4 in die vom Autoklaven 5
gebildete zweite Trocknungsstufe gefördert Dieser Autoklave 5 weist wie bei der Ausbildung nach Fi g. 1
Spaltsiebe 11 auf, durch weiche überschüssiges Wasser abgetrennt und fiber Lehmigen 12 abgeführt wird. Das
arfdiese Weise aus dem Autoklaven über die Leitungen
12 abgeführte Wasser braucht in der Folge nicht erwärmt zu werden und es ergeben sich optimale
Bedingungen für den Angriff von Dampf, welcher über die Leitung 13 und Düsen 14 in den Autoklaven
eingespeist wird. Die im Autoklaven herabströmenden Kohlepartikel kommen mit diesem Dampf in Kontakt
und die Temperatur wird im Autoklaven auf 200 bis 245° C angehoben. Die Übertragung der Wärme erfolgt
in der kondensierenden Dampfatmosphäre innerhalb des Autoklaven 5 wesentlich rascher, als dies bei der
Verwendung von Heißwasser die Folge wäre. Es kann sowohl Sattdampf als auch überhitzter Dampf eingesetzt werden und es wird in vorteilhafter Weise mit
Sattdampfdrücken von 6 bis 40 bar gearbeitet Die Temperatur bzw. der Druck des Dampfes hängt
weitgehend vom Feuchtigkeitsgehalt, von der Struktur, von der Zusammensetzung und vom Endwassergehalt
der Trockenkohle ab und ist auch von den Festigkeitswerten der Kohle und dem angestrebten Verwendungszweck mitbestimmt Die Einspeisung des Dampfes kann
in Form der dargestellten Düsen 14 erfolgen. Die erhitzte bzw. weitgehend getrocknete Kohle fällt in den
Autoklavenboden 15 und wird über die Transportschnecke 16 in eine dritte Trocknungsstufe überführt,
welche wieder als Zentrifuge 17 ausgebildet ist In dieser
dritten Trocknungsstufe wird die erforderliche Trocknungsendtemperatur eingestellt, wobei die Wasserabscheidung durch die Zentrifugalkraft erfolgt, wodurch
wiederum ein optimaler Wärmeübergang des Dampfes auf die Kohle gewährleistet ist Dampf wird der
Zentrifuge über eine Leitung 18 zugeführt und das Prozeßwasser wird über eine Leitung 19 in einen
Abwassersammelbehälter 20 abgeführt Neben der beschleunigten Wasserabführung aus dem Kohleninneren begünstigt die Zentrifugalkraft das Schrumpfungsverhalten der Kohleteilchen und verringert damit die
Gefahr einer neuerlichen Aufnahme der ausgetriebenen Feuchtigkeit durch die Kohleteilchen. Die Kohleteilchen werden bei den angewendeten Trocknungstemperaturen plastisch und es erfolgt bedingt durch die
Schrumpfung unter der Fliehkrafteinwirkung ein Auspressen des Kohlewassers sowie eine Homogenisierung
der Korngröße der Kohleteilchen.
Die Einspeisung des Dampfes über die Leitung 18 in
die Zentrifuge 17 erfolgt zweckmäßigerweise in der Nähe des Kohleaustrages 21 der Zentrifuge, über
welchen die abgetrocknete Kohle über eine Schleuse 22 in einen oben offenen Ausdampfbehälter 23 ausgebracht
wird. Auf diese Weise wird die Dampftemperatur optimal ausgenutzt
Während jedoch bei einer Ausbildung nach F i g. 1 das aus dem Autoklaven abgezogene Prozeßwasser, welches neben dem Wasser der Aufschlämmung Dampfkondensat und ans der Kohle ausgetriebenes Wasser
beinhaltet, ausschließlich über einen Wasserabscheider
24 geführt wird, wobei der mit suspendierter Feinstkohle angereicherte TeS des Prozeßwassers in die
Zentrifuge eingespeist wird, ist gemäß Fig.4 nunmehr
an die beiden dem Aufgabeende 69 benachbarten Spaltsiebe eine Leitung 70 angeschlossen fiber welche
75 bis 90% des für die Herstellung der Suspension verwendeten Wassers abgezweigt werden and welches
nicht in eine weitere Trocknungsstufe rückgeführt wird,
sondern im Bypass zn »mächen Trocnnsstn
geführt wnd. Diese Leitung 70 führt zu einem als Aufstromklassierer ausgebildeten Sedmentationsbehälter 71 in welchem eine Trennung in eine an Feststoffen
angereicherte und eine an Fesn verarmte Phase,
erfolgt Die an Feststoffen angereicherte Phase wird
über eine Fördereinrichtung 72 dem Autoklavenboden 15 des Autoklaven 5 rückgeführt, während die an
Feststoffen verarmte Phase über eine Leitung 73 unter Umgehung aller Trocknungsstufen ausgebracht wird.
Das aus den nachgeschalteten Trocknungsstufen austretende Prozeßwasser gelangt über die Leitung 19 in den
als Klärbehälter ausgebildeten Abwassersammelbehälter 20, in welchem das Abwasser einer Aufstromklassie-
rung unterzogen wird. Ein Teil des anfallenden Abwassers wird, falls ein Überschuß vorhanden ist, nach
einer entsprechenden Verweilzeit und Klärung über die Leitung 25 in den Oxydationsbehälter 26 eingespeist, in
welchem durch Einblasen von Sauerstoff oder Luft eine
is Oxydation der organischen Substanzen in analoger
Weise wie in F i g. 1 erfolgt Luft bzw. Sauerstoff kann über die Leitung 27 dem Oxydationsbehälter 26
zugeführt werden. Der an Feststoffen reichere Teil des Prozeßwassers wird aus dem Abwassersammelbehälter
20 über die Leitung 28 einer Dosiervorrichtung 29 zugeführt, über welche das heiße feinstkohlenhaltige
Prozeßwasser über die Leitung 9 der ersten Trocknungsstufe, nämlich dem Mischbehälter 3, am unteren
Ende desselben, rückgeführt wird.
Die über die Druckschleuse 22, welche als Doppelschleuse, Stempelpresse oder als Extruder ausgebildet
sein kann, dem Ausdainpfbehälter 23 zugeführte Kohle
wird über die Fördervorrichtung 30 einem Wirbelschichttrockner 31 zugeführt in welchen heiße Luft über
die Leitung 32 eingeblasen wird. Die getrocknete Kohle wird bei 33 ausgebracht und kann in einen Trockenfeinkohlenbunker überführt werden. Die durch den
Wirbelschichttrockner hochgeförderten feinsten Kohlepartikelchen werden über den Zyklon 34 abgeschieden,
aus welchem die Feststoffe über die Förderschnecke 35 in die Austragleitung 33 übergeführt werden. Eine
nochmalige Abscheidung feinster Kohlepartikelchen erfolgt bei dem dem Zyklon nachgeschalteten Staubfilter 36, aus welchem die feinsten Kohleteilchen über eine
Förderschnecke 37 in die Austragleitung 38 ausgebracht werden, wie dies auch in F i g. 1 dargestellt ist
Das im Oxydationsbehälter gereinigte Prozeßwasser wird zum einen über ein Druckreduzierventil 38 und
eine Leitung 39 einem Wärmeaustauscher 40 zugeführt,
mit welchem Kaltluft erwärmt und die entstehende
Heißluft über die Leitung 32 dem Wirbelschichttrocknen 31 zugeführt wird. Das bei der Oxydation gebildete CO2
wird über die Leitung 74 abgeführt Auch in die Abwasserleitung 42 ist ein Druckreduzierventil 43
eingeschaltet Das hierbei entstehende Gas-Dampf-Gemisch wird dem Wärmeaustauscher 44 zugeführt, über
weichen Kesselspeisewasser für die Dampferzeugung 45 erwärmt wird. Ein Teil des Prozeßwassers, welches
nach dem Wärmeaustauscher 44 weitgehend abgekühlt
ist, wird über die Pumpe 8 und die Leitung 7 wieder dem
unter Druck stehenden Mischbehälter 3 zugeführt Der
überschüssige Teil des Prozeßwassers geht über die
Flüssigkeitsspiegels ist wiederum die Schleuse 47 für den Abzug von CO2 vorgesehen.
Die aus dem Sedimentationsbehälter 71 abgezogene und an Feststoffen verarmte Phase wird über die
Leitnng 73 entweder dem Sedimentationsbehälter 20
es zugeführt, wobei sich allerdings der Nachteil ergibt, daB
das Prozeßwasser, welches für die Aufwärmung der Suspension im Mischbehälter 3 herngezogen werden
soll, abgekühlt wird. Es ist daher in diese Leitung 73 ein
Absperrhahn 75 eingeschaltet, mit welchem die Leitung zum Sedimentationsbehälter 20 abgeschlossen werden
kann. Nach öffnen eines Absperrhahnes 76 kann die an Feststoffen verarmte Phase aus dem Sedimentationsbehälter 71 unmittelbar in den Oxydator eingeführt
werden.
Die Spaltsiebe 11, welche im Autoklaven 5 in Kaskade
hintereinander geschaltet sind, können für den einfachen Anschluß der Leitung 70 so angeordnet sein, daß
jeweils auf eine hohlpyramidenförmige Siebpartei ein Sammelkasten 77 aus durchgehenden Wänden folgt,
wobei der Sammelkasten entweder in seinem zentralen Bereich oder in einem Bereich nahe dem Umfang des
Autoklaven 5 Durchbrechungen für den Durchtritt der
12
Feststoffe aufweist, je nachdem ob die Spaltsiebe in dem jeweiligen Bereich nach innen oder nach außen geneigte
Wände aufweisen.
Von der Dampferzeugung 45 geht noch eine weitere Leitung 78 aus, über welche im Bedarfsfall Dampf in den
Mischbehälter 3 eingepreßt werden kann, um eine weitere Vorerwärmung der Suspension vorzunehmen.
Eine derartige zusätzliche Vorerwärmung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Temperatur des dem
Mischbehälter 3 aus dem Abwassersammelbehälter 20 zugeförderten Abwassers für eine optimale Vorwärmung der Suspension nicht ausreichL Das Verfahren ist
im besonderen für die Trocknung von lignitischen organischen Feststoffen, wie Braunkohlen, geeignet.
Claims (12)
1. Verfahren zum Trocknen von organischen Feststoffen, z. B. Braunkohle, unter Verwendung von
Wasserdampf in einem Autoklaven bei überatmosphärischem
Druck mit einer Vorstufe zum Erwärmen des Gutes, dadurch gekennzeichnet,
daß die organischen Feststoffe mit einer maximalen Korngröße von etwa 50 nun kontinuierlich in der als
erste Trocknungsstufe dienenden unter überatmosphärischem Druck stehenden Erwärmstufe gleichzeitig
mit Wasser aufgeschlämmt bzw. suspendiert werden, daß die Aufschlämmung bzw. Suspension
hierauf in der zweiten Trocknungsstufe durch wenigstens einen Autoklaven geführt und in einer
weiteren Trockenungsstufe zentrifugiert wird, wobei in der zweiten und dritten Trocknungsstufe die
organischen Feststoffe durch Zuführung vois Dampf aufgewärmt und die in der letzten Stufe abgetrennten
Feststoffe aus dieser kontinuierlich ausgebracht, entspannt und belüftet werdea
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Suspension durch Einpressen von Dampf in der ersten Trocknungsstufe aufgewärmt
und unter überatmosphärischen Druck gesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufschlämmung bzw.
Suspension vor dem Zentrifugieren in der zweiten Trocknungsstufe über Siebe, insbesondere Spaltsiebe,
geführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in einzelnen Trocknungsstufen
anfallendes CO2 abgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Prozeßwasser
einem Sedimentationsbehälter, insbesondere einem Aufstromklassierer, zugeführt wird, und daß der an
Feststoffen angereicherte Anteil des Prozeßwassers einer Trocknungsstufe rückgeführt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der ersten Trocknungsstufe
in welcher die organischen Feststoffe aufgeschlämmt bzw. suspendiert werden, Prozeßwasser,
vorzugsweise an Feststoffen angereichertes Prozeßwasser, in einer Menge zugeführt wird,
welche für die Erwärmung der Aufschlämmung bzw. Suspension auf eine Temperatur von mindestens
1000C ausreicht
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in den nachgeschalte- so
ten Trocknungsstufen bei Temperaturen von mindestens 1600C gearbeitet wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der an Feststoffen
verarmte Teil des Prozeßwassers einem Oxydator zugeführt wird, in welchem die organischen Anteile
durch Zufuhr von Luft oder Sauerstoff oxidiert werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil des an Feststoffen verarmten,
aus dem Oxydator austretenden Prozeßwassers, der ersten Trocknungsstufe zugeführt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß mit Dampfdrücken von mindestens 8 bar gearbeitet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das zur Herstellung der Suspension verwendete Wasser vor oder nach
dem Eintritt in die zweite Trocknungsstufe großteils abgetrennt und unter Umgehung gegebenenfalls
vorgesehener weiterer Trocknungsstufen aus den unter Oberdruck stehenden Stufen ausgebracht und
der ersten Trocknungsstufe in welcher die Suspension hergestellt wird, zumindest teilweise rückgeführt
wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß 80 bis 90% des zur Herstellung der Suspension verwendeten Wassers unmittelbar nach
dem Eintritt in die zweite Trocknungsstufe abgetrennt werden.
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