DE3028055C2 - - Google Patents
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- G05B19/23—Numerical control [NC], i.e. automatically operating machines, in particular machine tools, e.g. in a manufacturing environment, so as to execute positioning, movement or co-ordinated operations by means of programme data in numerical form characterised by positioning or contouring control systems, e.g. to control position from one programmed point to another or to control movement along a programmed continuous path using an incremental digital measuring device for point-to-point control
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- G—PHYSICS
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Description
Die Erfindung betrifft ein Erfassungssystem, das die Merkmale
des Oberbegriffs des Anspruches 1 aufweist.
Ein bekanntes Erfassungssystem dieser Art (Fernseh- und Kino-Technik,
31. Jahrgang, Nr. 4/1977, Seiten 117 bis 124) ermöglicht
es, bei getrennten Bild- und Tonaufnahmen bildgenau
die zeitgleichen Aufzeichnungen des Bildfilmes und des Tonträgers
zu ermitteln. Hierzu werden in einer Spur, die zusätzlich
zu der pro Bild einen Taktimpuls ergebenden Taktspur
vorgesehen ist, bei der Aufnahme der Bildfilm und der Tonträger
mit einer gleichen Codierung versehen, welche aus
einem sich nach jeweils fünfundzwanzig Bildern oder einer
Sekunde wiederholenden, 12 bit langen Synchronwort und einer
sich daran anschließenden Zeitangabe besteht. Sowohl die
Taktinformation als auch die Zeitinformation werden beim
Auslesen einem Aufwärts- und Abwärtszähler zugeführt, der
aufgrund der Taktimpulse eine incrementale Zählung durchführt,
jedoch nach jeder durch ein Synchronwort ausgelösten Erfassung
einer Zeitinformation mit dieser überschrieben wird,
wodurch der Zählerstand gegebenenfalls berichtigt wird.
Da die im BCD-Code dargestellte Zeitinformation nur einen
Teil der möglichen bit-Kombinationen benötigt, ist die unerläßliche
Unverwechselbarkeit des Synchronwortes mit der
Zeitinformation noch realisierbar. Bei einer wesentlich
stärkeren Ausnutzung der möglichen bit-Kombinationen, wie
sie in der Regel bei Positionserfassungssystemen mit fortlaufender
absoluter Positionsangabe erforderlich ist, läßt
sich diese Bedingung mit diesem bekannten System aber nicht
mehr erfüllen. Hinzu kommt, daß das aus 12 bit bestehende
Synchronwort keine sehr hohe Informationsdichte erreichen
läßt.
Ungeeignet für ein Positionserfassungssystem ist auch das
in der Fernschreibtechnik angewendete Start-Stop-Verfahren
(Fernschreibtechnik, transpress VEB Verlag für Verkehrswesen,
Berlin, 1966, 3. überarbeitete Auflage 1978, Seite 24),
obwohl hier der jedem der binär codierten Telegraphierzeichen
vorausgehende Startschritt sich nur über die Dauer eines
Schrittes erstreckt und der dem Telegraphierzeichen folgende
Stopschritt eine ein- bis zweifache Dauer eines Schrittes
hat, die Informationsdichte also größer als bei dem eingangs
genannten System ist. Der durch die einzelnen Schritte bestimmte
Takt endet nämlich am Ende jedes Fernschreibzeichens
und beginnt unabhängig vom vorausgegangenen Takt erneut
zu Beginn des nächsten Fernschreibzeichens, was eine fortlaufende
Positionsangabe nicht zuläßt.
Ferner ist es zur Adressierung der Speicherplätze einer
Speicherplatte bekannt (US-PS 36 31 421), die kreisscheibenförmige
Speicherfläche in Sektoren zu unterteilen und jedem
Sektor in einer zusätzlichen Spur, die parallel zu einer
geschlossenen, zum Plattenmittelpunkt konzentrischen Taktspur
angeordnet ist, eine aus 6 bit bestehende Information zuzuordnen,
deren 4 erste bit eine Adresse bilden. Diese Information
läßt sich jedoch nur dann dahingehend auswerten,
daß die durch die einzelnen bits gekennzeichneten Sektorteile
aufgefunden werden können, wenn die Drehrichtung der Speicherplatte
nicht verändert wird und auch die Winkelgeschwindigkeit
zumindest nahezu konstant gehalten wird. Außerdem muß
die Adressenspur in sich geschlossen sein. Diese Voraussetzungen
sind bei Positionserfassungssystemen häufig nicht
erfüllbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Erfassungssystem
für in Spuren gekennzeichnete Informationen, insbesondere
ein Positionserfassungssystem, zu schaffen, das nicht nur
von der Bewegungsrichtung und Bewegungsgeschwindigkeit der
Spur relativ zum Lesekopf unabhängig ist, sondern bei dem
die Wahl und der Werteumfang des Codes keiner Einschränkung
unterliegt und sich eine hohe Informationsdichte erreichen
läßt. Diese Aufgabe löst ein System mit den Merkmalen des
Anspruches 1.
Anwendungsmöglichkeiten für ein derartiges System bestehen
beispielsweise bei Winkelcodierern, Drehgebern, Code-Linealen,
Positioniereinrichtungen für Aufzüge, Flurförderzeuge, Regalanlagen
und dergleichen. Bei Hochregallagern kann mit Hilfe
der zusätzlichen Information in einfacher Weise sowohl der
Gang als auch das Niveau erkannt werden. Unabhängig von
der speziellen Anwendung ist es in der Regel von Vorteil,
daß nicht nur die zusätzliche Information mit einer hohen
Informationsdichte zur Verfügung gestellt werden kann, wozu
neben der freien Codewahl die Unterscheidung der Synchronsignale
von den Positionswertsignalen mittels der zugehörigen
Flanken der Taktinformation beiträgt, sondern daß dank der
durch die Verknüpfung gebildeten Positionswerte in Form
je eines binär codierten Wortes zu jedem Zeitpunkt der absolute
Positionswert abfragbar ist. Ein weiterer Vorteil der
erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß die Taktinformation
und die zusätzliche Information auch einander in einer
einzigen Spur überlagert sein können und daß bei zwei räumlich
getrennten Spuren die Taktspur sogar einen Versatz
und auch einen Schlupf relativ zur Informationsspur aufweisen
darf.
Für die weg- oder winkelabhängigen Impulse kann eine beliebige
Schrittlänge gewählt werden. Vorteilhafterweise ist
die Schrittlänge jedoch gleich.
Eine besonders hohe Leistungsfähigkeit der Auswerteeinrichtung
läßt sich dann erreichen, wenn man diese mit einem Mikroprozessor
ausrüstet.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines ersten
Ausführungsbeispiels mit dem zugehörigen
Blockschaltbild,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines zweiten
Ausführungsbeispiels mit dem zugehörigen Blockschaltbild,
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines dritten
Ausführungsbeispiels,
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines vierten
Ausführungsbeispiels und das zugehörige Blockschaltbild,
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines fünften
Ausführungsbeispiels,
Fig. 6 das Blockschaltbild des Ausführungsbeispiels
gemäß Fig. 6,
Fig. 7 das Blockschaltbild einer Modifikation des
Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 6,
Fig. 8 das Blockschaltbild einer Abwandlung des
Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 8.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel hat eine
einzige Spur 10, welche unmittelbar aufeinanderfolgende,
gleich lange Abschnitte aufweist, von denen jeder eine lichtdurchlässige
Hellzone 11 und eine lichtundurchlässige Dunkelzone
12 enthält. Eine gleiche Länge aller Abschnitte ist jedoch
nicht zwingend notwendig. Sie ist nur vorteilhaft, da man
dann eine gleiche Größe für alle zu messenden Zähl- oder
Positionierschritte erhält. Wie Fig. 1 zeigt, folgen in
Längsrichtung der Spur 10 im Wechsel eine Hellzone 11 auf eine
Dunkelzone 12. Die Länge der Hellzonen und Dunkelzonen innerhalb
jedes Abschnittes der Spur 10 kann unterschiedlich groß sein.
Hierdurch ist es möglich, in der Spur zusätzlich zu den Zähl-
oder Positionierschritten eine Information zu speichern. Im
Ausführungsbeispiel ist die zusätzliche Information in dualcodierter
Form in der Spur 10 gespeichert, d. h., jeder Abschnitt
enthält abhängig davon, ob seine Hellzone 11 länger oder kürzer
ist als seine Dunkelzone 12, eine binäre Information in Form
einer "1" oder einer "0". Das Signal "1" ist dann in dem
betreffenden Abschnitt gespeichert, wenn dessen Hellzone länger
ist als die Dunkelzone 12. Umgekehrt entspricht eine Aufteilung
in eine längere Dunkelzone 12 und eine kürzere Hellzone 11 dem
Signal "0". Es wäre selbstverständlich aber auch möglich, nicht
nur die Bedingung, daß die eine Zone jedes Abschnittes der Spur
größer oder kleiner als die andere Zone ist, zur Speicherung
einer Information zu nutzen, sondern auch das Größenverhältnis
beider Zonen, das beispielsweise je nach Information 1 : 4 oder 1 : 2
oder 1 : 1 sein könnte.
Die Auswertung der in der Spur 10 gespeicherten Informationen
erfolgt mit Hilfe eines Lesekopfes 13, zwischen dem und der
Spur 10 einer Relativbewegung in Spurlängsrichtung möglich
ist. Beispielsweise kann der Lesekopf 13 längs der Spur 10 in
der einen oder anderen Richtung bewegt werden. Der Lesekopf
13 enthält drei Leseeinrichtungen, die, da es sich im Ausführungsbeispiel
bei der Spur 10 um eine optisch abtastbare Spur
handelt, je aus einem Lichtsender 14 bzw. 15 bzw. 16 und je
einem Lichtempfänger 14′ bzw. 15′ bzw. 16′ bestehen. Die Spur
10 liegt zwischen den Sendern und Empfängern, so daß letztere
ihren Signalzustand ändern, wenn die zwischen Sender und Empfänger
gebildete Lichtschranke von einer Dunkelzone unterbrochen
oder freigegeben wird. Im Ausführungsbeispiel erzeugen
die Lichtempfänger das Signal "1", wenn zwischen ihnen und dem
zugeordneten Sender eine Hellzone 11 liegt. Die beiden in der
Bewegungsrichtung des Lesekopfes 13 in relativ geringem Abstand
voneinander angeordneten Leseeinrichtungen mit den Sendern
14 und 15 dienen der Erzeugung der Zählimpulse, aufgrund
deren die Zähl- bzw. Positionierschritte ermittelt werden, sowie
der Erkennung der Richtung der Bewegung. Die dritte Leseeinrichtung,
die durch den Lichtsender 16 und den Lichtempfänger
16′ gebildet wird, dient dem Lesen der in die Spur eingespeicherten
zusätzlichen Information. Mit ihr kann also ermittelt
werden, ob in dem augenblicklich abgetasteten Abschnitt
die Hellzone 11 länger als die Dunkelzone 12 und damit das
Signal "1" gespeichert ist, oder ob die Dunkelzone 12 länger
und damit das Signal "0" zusätzlich gespeichert ist. Der Abstand
der Leseeinrichtung 16, 16′ in der Bewegungsrichtung des
Lesekopfes von der Leseeinrichtung 14, 14′ ist deshalb etwa
gleich der halben Länge eines Abschnittes der Spur 10.
An den Ausgang des Lichtempfängers 14′ sind zwei monostabile
Schaltglieder 17 und 18 angeschlossen, die bei einer Signaländerung
von 0 auf 1 bzw. von 1 auf 0 an ihrem Eingang D einen
Impuls an ihrem Ausgang Q abgeben. Die Ausgangssignale des
Schaltgliedes 17 bewirken, daß ein an die beiden Schaltglieder
angeschlossener Zähler 19 vorwärts zählt, während die Ausgangssignale
des Schaltgliedes 18 ein Rückwärtszählen bewirken.
Erzeugt der Lichtempfänger 15′ das Signal "0", so bewirkt dies,
da der Löscheingang der beiden Schaltglieder 17 und 18 an den
Ausgang des Lichtempängers 15′ angeschlossen ist, daß am Ausgang
Q der Schaltglieder kein Signal auftritt, auch wenn an den
Eingang ein Signal angelegt wird.
An den Lichtempfänger 16′ ist der eine Eingang D eines flankengesteuerten
Speichers 20 angeschlossen. Sein anderer Eingang C
ist mit dem Ausgang eines Gatters 21 verbunden, dessen beide
Eingänge an die Ausgänge der Schaltglieder 17 und 18 angeschlossen
sind. Der Speicher 20 speichert daher die augenblickliche
Information des Lichtempfängers 16′ zu dem Zeitpunkt, zu
dem ein Vorwärts- oder Rückwärts-Zählvorgang stattfindet.
Übernahmekriterium für die Information des Lichtempfängers 16′ ist
also ein Signalwechsel am Lichtempfänger 14′ bei gleichzeitigem
Signal "1" des Lichtempfängers 15′. Ein Speicher 22, dessen
beide Eingänge an den Ausgang des Schaltgliedes 17 bzw. des Schaltgliedes
18 angeschlossen sind, speichert, ob die Information,
die der Speicher 20 gespeichert hat, bei einer Vorwärts- oder
bei einer Rückwärts-Bewegung des Lesekopfes 13 gewonnen wurde.
Nimmt man beispielsweise an, daß die Leseeinrichtung 14, 14′
sich gerade noch im Bereich einer Dunkelzone 12 befindet, wie
dies Fig. 1 zeigt, dann wird bei einer Bewegung des Lesekopfes
13 nach rechts bei einer Blickrichtung gemäß Fig. 1 vom
Lichtempfänger 14′ ein Vorwärts-Zählimpuls erzeugt, wenn der
Übergang auf die folgende Hellzone 11 erfolgt. Gleichzeitig
wird das augenblickliche Signal "1" des Lichtempfänger 16′
im Speicher 20 gespeichert. Wird der Lesekopf 13 noch weiter
nach rechts bewegt, dann entsteht am Übergang der Leseeinrichtung
14, 14′ auf die folgende Dunkelzone 12 kein Zählimpuls,
da hierbei die Leseeinrichtung 15, 15′ in dieser Dunkelzone
steht und dadurch die Auslösung eines Impulses sowohl am Ausgang
des Schaltgliedes 17 als auch des Schaltgliedes 18 unterdrückt.
Erst wenn die Leseeinrichtung 14, 14′ zu Beginn des
folgenden Abschnitts der Spur 10 die nächste Hellzone 11
erreicht, wird wieder ein Vorwärts-Zählimpuls erzeugt und im
Speicher 20 das Signal "1" gespeichert, weil auch in diesem
Abschnitt der Spur 10 die Hellzone 11 länger ist als die Dunkelzone
12. In den beiden folgenden Abschnitten der Spur 10
ist im Ausführungsbeispiel die Dunkelzone 12 länger als die
Hellzone 11. Daher wird, wenn der Lesekopf 13 in diese
Abschnitte eintritt, im Speicher 20 jeweils das Signal "0"
gespeichert. Aus der Folge der im Speicher 20 gespeicherten
Signale kann beispielsweise die absolute Position des Lesekopfes
13 abgeleitet werden.
Das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von demjenigen gemäß Fig. 1 nur dadurch, daß anstelle des
Speichers 20 ein Vorwärts-Rückwärts-Schieberegister 23 vorgesehen
ist, dem, wie Fig. 2 zeigt, ein Gatter 23 und ein Speicher
24 nachgeschaltet sein können. Die übereinstimmenden Teile sind
daher mit gleichen Bezugszahlen wie in Fig. 1 gekennzeichnet,
weshalb auch hinsichtlich der übereinstimmenden Ausbildung auf
die Ausführungen zu dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 Bezug
genommen wird.
Durch die Verwendung des Schieberegisters 23 steht nach einer
bestimmten Anzahl von Zählimpulsen, also Impulsen, mit denen
der Zähler 19 angesteuert worden ist, eine codierte Information
zur Verfügung, die im Ausführungsbeispiel in paralleler
Form gespeichert und ausgelesen werden kann. Sofern, was zweckmäßig
ist, ein Teil der Speicherplätze des Schieberegisters,
beispielsweise die beiden ersten Plätze, zur Speicherung eines
Codesignals oder Synchronsignals reserviert werden, mittels
dessen der Anfang einer zusammengehörigen Signalfolge, also
eines Wortes, gekennzeichnet wird, kann mit Hilfe des
den Codesignal-Ausgängen des Schieberegisters 23 nachgeschalteten
Gatters 23′ das Vorliegen der Code- oder Synchron-Information
erkannt werden. Wird diese Information erkannt, dann erzeugt
das Gatter 23′ ein Übernahmesignal für den Speicher 24, wodurch
die übrige, im Schieberegister 23 vorhandene Information
stellenrichtig in den Speicher 24 übernommen wird. Dort steht
sie dann zur Auswertung jederzeit zur Verfügung.
Wie das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 zeigt, kann einer
Spur 110, welche wie die Spur 10 der Ausführungsbeispiele
gemäß den Fig. 1 und 2 außer der Zähl- oder Positionierschrittinformation
eine zusätzliche Information enthält und im Ausführungsbeispiel
wie die Spur 10 ausgebildet ist, ein Lesekopf
113 zugeordnet werden, der für das Lesen der zusätzlichen Information
mehr als eine Leseeinrichtung enthält. Fig. 3 zeigt den
Lesekopf 113 mit zwei Leseeinrichtungen 116, 116′ bzw. 124, 124′.
Daher können pro Zählschritt drei verschiedene Signalzustände
an die nachgeschaltete Auswerteeinrichtung übertragen werden,
nämlich das Signal "0" an den Ausgängen beider Lichtempfänger
116′ und 124′, das Signal "1" an den Ausgängen beider
Lichtempfänger sowie das Signal "0" und das Signal "1" am einen bzw.
anderen Lichtempfänger. Der gegenüber den Ausführungsbeispielen
gemäß den Fig. 1 und 2 zusätzlich vorhandene, dritte Signalzustand
kann für die Bildung eines Code- oder Synchronsignals
verwendet werden, also zur Kennzeichnung von Anfang oder Ende
einer Zeichenkette.
Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit zwei parallelen
Spuren 210 und 210′ . Der Lesekopf 213, zwischen dem und den
beiden Spuren 210 und 210′ eine Relativbewegung in Spurlängsrichtung
möglich ist, enthält für die Spur 210, in welcher die
zusätzliche Information gespeichert ist, wenigstens eine, vorzugsweise
mehrere Leseeinrichtungen, die je aus einem Lichtsender
216 und einen Lichtempfänger 216′ bestehen. Der Spur
210′, welche als Taktspur mit im Wechsel aufeinanderfolgenden,
gleich langen Hellzonen 211 und Dunkelzonen 212 besteht, die
auch kürzer als in Fig. 4 dargestellt gewählt werden können,
was dann besonders vorteilhaft ist, wenn die beiden Spuren an
körperlich getrennten und relativ zueinander bewegbaren Teilen
vorgesehen sind und eine genaue Ausrichtung aufeinander nicht
oder nicht immer gewährleistet ist, damit auch eine
Vorwärts-Rückwärts-Erkennung möglich ist, zwei Leseeinrichtungen
zugeordnet, die je aus einem Lichtsender 214 bzw. 215 und einem
Lichtempfänger 214′ bzw. 215′ bestehen. Die Anordnung dieser
Leseeinrichtungen ist dieselbe wie bei der dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 1. Als ein Bewertungsmerkmal für die Signale
der Spur 210 kann bei diesem Ausführungsbeispiel neben einem
Übernahmekriterium, wie es bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen
verwendet wird, auch das Zurücklegen einer definierten
Anzahl von Schritten der Spur 210′ herangezogen werden.
Die Spur 210 ist in gleich große, definierte Abschnitte gegliedert,
deren Länge jeweils einer definierten Anzahl von Zählschritten
der Spur 210′ entspricht.
An den Ausgang des einen Lichtempfängers 216′ des Lesekopfes
213 sind zwei flankengesteuerte, monostabile Schaltglieder
217 bzw. 218 angeschlossen. Der Ausgang des letzteren ist an
den 0-Setzeingang eines Zählers 219 angeschlossen, der die
Zählimpulse zählt, welche mit Hilfe der zwei Leseeinrichtungen,
welche je aus einem Lichtsender 214 bzw. 215 und einem Lichtempfänger
214′ bzw. 215′ bestehen, erzeugt werden, wie dies
bereits in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen gemäß den
Fig. 1 bis 3 erläutert worden ist. Der Ausgang des Schaltgliedes
217 ist mit dem Takteingang eines Schieberegisters 225 verbunden,
dessen Eingang mit dem Ausgang des Zählers 219 verbunden
ist. In das Schieberegister 225 wird immer dann das Signal
"1" eingeschoben, wenn die Hellzone 211 der Spur 210 größer als
die halbe Anzahl der Zählschritte ist, welche die Spur 210′
auf einer Länge enthält, die gleich einem der gleich langen
Abschnitte der Spur 210 ist. Ist die Hellzone 211 der Spur 210
gleich oder kleiner der Hälfte der Zählschritte, wird in das
Schieberegister 225 das Signal "0" eingeschoben. Selbstverständlich
wäre eine Erweiterung dahin gehend möglich, andere
Schrittzahlen, beispielsweise 1/4 oder 3/4 der einem Abschnitt
der Spur 210 zugeordneten Anzahl von Zählschritten, zur Auswertung heranzuziehen.
Ebenso ist es selbstverständlich möglich, eine unterschiedliche
Behandlung der Signale bei der Vorwärts- und der
Rückwärtsbewegung des Lesekopfes 213 durchzuführen. Ein Vergleich
der Länge der Hellzonen oder Dunkelzonen der Spur 210
mit den Zählschritten der Spur 210′ ist beispielsweise dann
besonders vorteilhaft, wenn die beiden Spuren an relativ zueinan
der bewegbaren Teilen, z. B. einem Regal und einem Stapelfahrzeug,
vorgesehen sind und keine exakte Zuordnung der einen Spur,
beispielsweise wegen eines Schlupfes der Räder des Stapelfahrzeugs
bei dessen Bewegung entlang des Regals, zu der anderen Spur
vorhanden ist. Dadurch, daß jeweils am Anfang der nächstfolgenden
Zone der Zähler 219 auf Null gestellt wird, werden durch Ungenauigkeiten
der Spuren oder deren gegenseitiger Zuordnung bedingte
Fehler nicht aufsummiert. Sind beide Spuren 210 und 210′ an
körperlich getrennten Teilen angeordnet, dann ist der Lesekopf
entsprechend geteilt.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel mit zwei parallelen Spuren
310, 310′ zeigen die Fig. 5 und 6. Von diesen beiden Spuren,
die wie bei den bereits beschriebenen Ausführungsbeispielen
optisch abtastbar sind und daher aus Hellzonen und Dunkelzonen
bestehen, enthält die Codierspur 310 die zusätzliche
Information. Die Taktspur 310′ weist, im Wechsel aufeinanderfolgend,
Hellzonen 211 und Dunkelzonen 312 gleicher Länge auf.
Ein Lesekopf 313 enthält für die Codierspur 310 eine aus einem
Lichtsender 316 und einem Lichtempfänger 316′ bestehende
Leseeinrichtung und für die Tastspur 310′ zwei aus je einem
Lichtsender 314 bzw. 315 und einem Lichtempfänger 314′ bzw. 315′
bestehende Leseeinrichtung, die wie die Leseeinrichtung für
die Zähl- oder Positionierschritte der zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiele angeordnet sind und wie dort auch die Zählrichtung
erkennen.
Zur Erzeugung eines Codesignals oder einer Synchron-Marke, die
den Anfang einer zusammenhängenden Zeichenkette der Codierspur
310 kennzeichnet, besteht bei einer Mehrflankenzählung, wie sie
die Taktspur 310′ gestattet, auch die Möglichkeit, eine bestimmte
Flanke als Referenzpunkt zu wählen. Wird beispielsweise
an einer Dunkel/Hell-Flanke in Vorwärtsrichtung oder bei
einer Hell/Dunkel-Flanke in Rückwärtsrichtung, welche der Lichtempfänger
314′ erkennt, vom Lichtempfänger 316′ gleichzeitig
in der Codierspur 310 eine ganz bestimmte Information erkannt,
so kann dieses Ereignis als Markierung von Anfang oder Ende
einer folgenden Zeichenkette benutzt werden. Für die Übernahme
der einzelnen Elemente dieser Zeichenkette kann dann sowohl
eine andere Flanke als auch das Zurücklegen einer bestimmten
Anzahl von Zählschritten in bezug auf das Erscheinen der
Anfang- oder Ende-Markierung, also des Synchronsignals, als
Kriterium verwendet werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 5 und 6 ist die
Taktspur so ausgebildet, daß eine 4-Flankenzählung erfolgt.
Jeder Abschnitt der Codierspur 310, dessen Länge gleich der
Länge von acht je eine Zeichenkette bildenden Zonen der Taktspur
ist, ist in sechzehn aufeinanderfolgenden Bitstellen zu
unterteilen, denen je eine Flanke der Taktspur zugeordnet ist.
Mit Ausnahme der ersten Bitstelle, welche der ersten Flanke der
zugehörigen Zeichenkette zugeordnet ist und für das Synchronsignal
benötigt wird, sowie der fünften, neunten und dreizehnten
Bitstelle, welche frei bleiben müssen, weil innerhalb jeder
Zeichenkette viermal eine der ersten Flanke entsprechende Flanke
erkannt wird, kann den übrigen zwölf Bitstellen eine bestimmte
Wertigkeit zugeordnet werden. Im Ausführungsbeispiel sind es
die Wertigkeiten 2⁴ bis 2¹⁵. Selbstverständlich könnten auch
andere Wertigkeiten gewählt oder die Information in anderer
Form gespeichert werden.
Im Ausführungsbeispiel enthält die links dargestellte, erste
Zeichenkette eine "1" in denjenigen Bitstellen, welche den
Wertigkeiten 2⁹ bzw. 2¹⁰ zugeordnet sind. Diese Zeichenkette
und damit der Abschnitt der Codierspur 310, der diese Zeichenkette
enthält, hat daher den absoluten Positionswert 2⁹ + 2¹⁰ = 1536.
Die mittlere Zeichenkette enthält eine "1" in denjenigen
Bitstellen, welche die Wertigkeiten 2⁴, 2⁹ und 2¹⁰ haben. Dem
zugehörigen Abschnitt der Codierspur 310 ist deshalb der absolute
Positionswert 1552 zugeordnet. Entsprechend hat, wie Fig. 5
zeigt, der rechts dargestellte Abschnitt der Codierspur 310 den
absoluten Positionswert 1568. Jede Kette unterscheidet sich
also hinsichtlich des absoluten Positionswertes von der nächsten
um den Wert 16. Da bei der Bewegung des Lesekopfes 313 über den
einer Zeichenkette zugeordneten Abschnitt hinweg, also vom Anfang
einer Zeichenkette bis zum Anfang der nächsten Zeichenkette, 16
von der Taktspur festgelegte Schritte zurückgelegt werden, können
diese Schritte, je nach Bewegungsrichtung, zu dem Positionswert
der Zeichenkette addiert oder von ihm subtrahiert werden, so daß
jeder Schritt ebenfalls durch einen Absolutwert definiert ist,
oder, anders ausgedrückt, das Auflösungsvermögen bis zu den einzelnen
Schritten reicht.
Wie Fig. 6 zeigt, gelangen die Ausgangssignale der Lichtempfänger
314′ und 315′ zu einer Flankenauswerteschaltung 330, welche
in einer bei einer 4-Flankenzählung bekannten Weise an ihren
beiden Ausgängen A 1 und A 2 bei jedem Schritt, also bei jeder
Flanke, einen Vorwärts- oder Rückwärts-Zählimpuls entsprechend
der Bewegungsrichtung des Lesekopfes 316 liefert und in einer
bei einer 1-Flankenzählung bekannten Weise an ihren Ausgängen
A 3 und A 4 nur dann einen Impuls liefert, wenn eine Flanke mit
der Nummer 1 erkannt wird. Die Zählimpulse an den Ausgängen A 1
und A 2 treiben einen Vorwärts-Rückwärts-Zähler 319 und schieben
außerdem die Signale, welche der der Codierspur 310 zugeordnete
Lichtempfänger 316′ liefert, in ein Vorwärts-Rückwärts-Schieberegister
331 ein. Da bei der Flanke Nr. 1 nur eine Synchroninformation
und keine Wertigkeitsstelle der Zeichenkette vorhanden
ist, wird mittels eines Gatters 332, dessen beide Eingänge
mit den Ausgängen A 3 und A 4 der Flankenauswerteschaltung
330 verbunden sind, eine Schiebeoperation des Schieberegisters
331 verhindert. Hierzu ist der Ausgang des Gatters 332 an den
Sperreingang des Schieberegisters angeschlossen. Wird beim Erkennen
der Flanken-Nr. auch ein Synchronsignal in der Codierspur
310 erkannt, wird der Zähler 319 bei einer Vorwärtsbewegung
über ein Gatter 333 auf eine Anfangsposition, bei einer
Rückwärtszählung über ein Gatter 334 auf seine Endposition gesetzt.
Der eine Eingang beider Gatter ist an die vom Lichtempfänger
316′ kommende Signalleitung angeschlossen. Der andere
Eingang ist mit dem Ausgang A 3 bzw. dem Ausgang A 4 der
Flankenauswerteschaltung 330 verbunden, wie Fig. 6 zeigt. Der Ausgang
des Gatters 333 ist mit demjenigen Eingang des Zählers 319 verbunden,
über den alle Ausgänge auf "0" gesetzt werden können.
Entsprechend ist der Ausgang des Gatters 334 mit demjenigen
Setzeingang des Zählers 319 verbunden, über den alle Ausgänge
auf "1" gesetzt werden können. Von den fallenden Flanken der
Signale dieser Gatter werden zwei ihnen nachgeschaltete, bistabile
Speicherglieder 335 bzw. 336 gesetzt bzw. zurückgesetzt,
so daß im Zusammenwirken mit Gattern 337 und 338 die an den
Ausgang des Gatters 333 und des Speichergliedes 335 bzw. den Ausgang
des Gatters 334 und des Speichergliedes 336 angeschlosssen
sind, nur dann am Ausgang eines Gatters 339 ein Impuls erscheint,
wenn ein Synchronsignal in Vorwärtsrichtung überfahren wurde
und das vorausgegangene Synchronsignal ebenfalls bei einer
Vorwärtsbewegung erkannt wurde, oder wenn ein Synchronsignal
in Rückwärtsrichtung überfahren wurde und das vorausgegangene
Synchronsignal ebenfalls bei einer Rückwärtsbewegung erkannt
wurde. Hierzu sind die beiden Eingänge des Gatters 339 mit dem
Ausgang des Gatters 337 bzw. 338 verbunden. Es ist also sichergestellt,
daß beim Auftreten des Synchronsignals eine vollständige,
in sich geschlossene Zeichenkette im Schieberegister 331
vorliegt.
Dem zwölfstelligen Schieberegister 331, dessen zwölf Ausgänge
den Wertigkeiten 2⁴ bis 2¹⁵ zugeordnet sind, ist der zwölfstellige
Eingang eines Speichers 340 nachgeschaltet, der durch
einen Impuls am Ausgang des Gatters 339 über seinen Steuereingang
E 3 für ansteigende Flanken veranlaßt wird, den Inhalt
des Schieberegisters 331 zu übernehmen.
Beim Erkennen eines Synchronsignals befindet sich der Lesekopf
313 jedoch schon in einer Position, die nicht mehr der gerade
gelesenen, sondern bereits der nächstfolgenden Zeichenkette
zugeordnet ist. Es ist deshalb eine Addier-/Subtrahier-Schaltung
341 dem zwölfstelligen Ausgang des Speichers 340
nachgeschaltet, welche dann, wenn "1"-Signal an ihrem
Additions-Operationseingang eine Erhöhung, und beim Anliegen
eines "1"-Signals an ihrem Subtraktions-Operations-Eingang
eine Verminderung um eine Wertigkeit, d. h., im vorliegenden
Falle um 2⁴, vornimmt. Der erstgenannte Operationseingang ist
deshalb mit dem Ausgang des Gatters 333, der andere mit dem
Ausgang des Gatters 334 verbunden. Ohne Signale an den Operationseingängen
der Addier-/Subtrahier-Schaltung 341 wird die am
Zwölf-Bit-Eingang anliegende Information direkt auf den Ausgang
durchgeschaltet. Unmittelbar nach einer Addition bei einem
Vorwärtszählvorgang oder einer Subtraktion bei einem Rückwärtszählvorgang
erfolgt beim Erkennen eines Synchronsignals über
ein Gatter 342 eine Übernahme des Rechenwertes aus der
Addier-/Subtrahier-Schaltung 341 in den Speicher 340. Daher ist der
Ausgang der Schaltung 341 mit einem zweiten, zwölfstelligen Eingang
E 2 des Speichers 340 verbunden. Das Gatter 342 ist an den
Steuereingang E 4 für verfallende Flanken des Speichers 340 angeschlossen.
Die beiden Eingänge des Gatters 342 sind mit der vom
Lichtempfänger 316 kommenden Signalleitung bzw. dem Ausgang des
Gatters 332 verbunden.
Der über die Addier-/Subtrahier-Schaltung 341 an den Speicher
340 weitergeleitete Wert bildet zusammen mit dem Wert des Zählers
319 den Sechzehn-Bit-Positionswert, bei dem es sich um
eine absolute Position handelt. Dieser Positionswert wird in
der zuvor beschriebenen Weise stets nach sechzehn Schritten
erneut überprüft und bei Störungen automatisch korrigiert. Daher
ist nach dem Ausschalten der Einrichtung oder nach einem Stromausfall
kein Zurückfahren in die mechanische Null-Stellung notwendig.
Es genügt das kurze Zurücklegen eines Weges, in welchem
der Wert einer Zeichenkette durch die in Fig. 6 dargestellte
Auswerte-Schaltung rekonstruiert werden kann. Dies ist bei entsprechender
Schaltung bereits nach sechzehn Schritten möglich.
Bei einer Schaltung gemäß Fig. 6 erfolgt die Auswertung der
Einfachheit halber in der Weise, daß bei dem Synchronsignal begonnen
wird, so daß hier eine Erkennung nach spätestens zweiunddreißig
Schritten erfolgt. Man kann aber auch den Lesekopf 313
auf dem ihn tragenden Teil beweglich anordnen und beim Einschalten
der Stromversorgung ihn eine Relativbewegung zu dem ihn tragenden
Teil ausführen lassen, damit bei Inbetriebnahme des Systems
oder nach Stromausfällen der absolute Positionswert ermittelt
wird, ohne daß das zu positionierende Teil selbst erst bewegt
werden muß.
Wie Fig. 7 zeigt, kann man statt des Speichers 340 und der ihm
nachgeschalteten Addier-/Subtrahier-Schaltung 341 auch einen
Zähler 343 vorsehen, dessen zwölfstelliger Eingang E 0 an die
zwölf Ausgänge des Schieberegisters 331 angeschlossen ist. Dieser
Zähler 343 wird mit der im Schieberegister 331 vorhandenen
Zeichenkette geladen, wenn am Ausgang des Gatters 339 ein Signal
mit ansteigender Flanke auftritt, da der Ausgang des Gatters 339
mit einem entsprechenden Steuereingang des Zählers verbunden
ist. Weiterhin ist ein Eingang für "Vorwärtszählen" des Zählers
343 mit einem Ausgang des Zählers 319 verbunden, an dem
ein Signal auftritt, wenn ein Übertrag erforderlich ist. Zusätzlich
ist ein Eingang für "Rückwärtszählen" des Zählers
343 mit einem Ausgang des Zählers 319 verbunden, an dem ein
"Borger"-Signal auftritt. Da, wie bereits erwähnt, beim Erkennen
eines Synchronsignals der Lesekopf 313 sich schon in einer
Position befindet, die nicht mehr der gerade gelesenen Position
entspricht, sondern bereits der nächstfolgenden Zeichenkette
zugeordnet ist, ist der Zähler 319 so gebildet, daß auch das
Rücksetzen bzw. Setzen dieses Zählers an seinem Übertrag-Ausgang
bzw. seinem Borger-Ausgang einen Impuls auslöst, welcher
eine Erhöhung bzw. eine Verminderung des Wertes der in den
Zähler 343 geladenen Zeichenkette bewirkt. Daher bildet auch
der Zählwert des Zählers 343 zusammen mit dem Wert des Zählers
319 einen absoluten Sechzehn-Bit-Positionswert.
Wegen der Ausbildung der übrigen Teile der Schaltung gemäß
Fig. 7 wird auf die Ausführungen zu Fig. 6 Bezug genommen, da
insoweit beide Schaltungen gleich sind.
Da ein Erfassungssystem wie dasjenige gemäß den Fig. 5 bis 7
ebenso wie die übrigen Ausführungsbeispiele
im Falle des Fehlens einer Informationskette über die Taktspur
310′ mittels inkrementaler Zählung korrekt weiterarbeitet,
können anstelle von absoluten Positionswerten auch Zusatzinformationen
übertragen oder eingestreut werden. Ein Ausführungsbeispiel
hierfür zeigt Fig. 8. Da diese Schaltung weitgehend
mit denjenigen gemäß den Fig. 6 und 7 übereinstimmt, sind
die gleichen Bauteile mit den in den Fig. 6 und 7 verwendeten
Bezugszahlen versehen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird
hinsichtlich des übereinstimmenden Schaltungsteils auf Ausführungen
zu den Fig. 6 und 7 hingewiesen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 wurde davon ausgegangen,
daß zu der Darstellung der absoluten Positionswerte
eine 15-Bit-Information ausreicht. Das dadurch freigewordene
Bit dient der Kennzeichnung, ob eine Positions-Information
oder eine Zusatz-Information vorliegt. Ist dieses höchstwertige
Bit in der Codierung nicht gesetzt und damit an dem entsprechenden
Ausgang des Schieberegisters 331 ein "0"-Signal vorhanden,
dann wird der Ladebefehl für den dem Schieberegister 331
nachgeschalteten Zähler 343 vom Gatter 339 über ein Gatter 344
an den Ladeeingang des Zählers 343 weitergeleitet. Die Auswerteschaltung
arbeitet dann wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 7. Ist hingegen das höchstwertige Bit gesetzt, dann
wird der vom Gatter 339 kommende Ladebefehl nur von einem Gatter
345 weitergeleitet, und die jetzt im Schieberegister 331
stehende Zusatz-Information wird in einen Speicher 346 übernommen.
Der Zähler 343 arbeitet dann rein inkremental durch
die vom Zähler 319 kommenden Impulse korrekt weiter.
Wie Fig. 8 zeigt, ist jeweils der eine Eingang der beiden
Gatter 344, 345 mit dem Ausgang des Gatters 339 verbunden,
wohingegen der jeweils andere Eingang an den Ausgang für das
höchstwertige Bit des Schieberegisters 331 angeschlossen ist.
Die Eingänge des zusätzlichen Speichers 346 sind mit den elf
Ausgängen des Schieberegisters 331 verbunden, an die auch der
Zähler 343 angeschlossen ist.
Das Lesen von Informationen bei fortlaufender Zählung als
absolute Positionswerte oder als sonstige Informationen sowohl
in Vorwärts- als auch in Rückwärts-Richtung ist selbstverständlich
nicht auf Ausführungsbeispiele beschränkt, welche
eine Ausbildung der Spuren haben, wie dies Fig. 5 zeigt.
Zur Messung von Winkeln oder Rotationsbewegungen ist eine
spiral- oder schraubenförmige Anordnung der Spuren möglich.
Ist eine Spur vorhanden, deren Signale ständig wiederholt werden,
wie dies bei einer Taktspur der Fall ist, kann diese Spur
auch außerhalb der spiralförmigen Anordnung kreisförmig geführt
werden.
Die Herstellung der beschriebenen Spuren kann mittels
fotoempfindlichen Trägermaterials ohne Schwierigkeiten realisiert
werden. Das zugeschnittene Trägermaterial wird an einem Lichtsender
vorbeigeführt, wobei diese Bewegung mechanisch mit einer
konventionellen Positionserfassung verbunden sein kann. Ein
Rechner, dem der mathematisch vorgegebene Verlauf der Spuren
eingegeben wurde, schaltet dann in Abhängigkeit von dieser Formel
und den erhaltenen Positionswerten den Lichtsender entsprechend
ein oder aus. Von dem belichteten und entwickelten Original
lassen sich in einfacher Weise Kopien herstellen.
Claims (5)
1. Erfassungssystem für in Spuren gespeicherte Informationen,
insbesondere Positionserfassungssystem, mit wenigstens einem
Lesekopf, der wenigstens eine Leseeinrichtung für eine weg- oder
winkelabhängige, Impulse erzeugende Taktinformation sowie für eine
aus einer Folge von durch ein Synchronsignal voneinander getrennte,
unabhängig von der Richtung und dem zeitlichen Verlauf der Bewegung
zwischen der Leseeinrichtung und der Spur lesbare zusätzliche
Information in Form binär kodierter, den absoluten Positionswert der
dieses Wort speichernden Stelle des Informationsträgers kennzeichnenden
Wortes aufweist, und mit einer an den Lesekopf angeschlossenen
Auswerteeinrichtung, die unter Berücksichtigung der Bewegungsrichtung
der Spur relativ zum Lesekopf bei jedem Taktimpuls
den aus der zusätzlichen Information entnehmbaren absoluten Positionswert
mit der aus der Taktinformation gewonnenen inkrementalen
Positionsmessung sich ergebenden Wert zu einem Positionswert verknüpft,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die der Taktinformation zugeordnete Leseeinrichtung (314, 314′, 315, 315′) und die Auswerteeinrichtung (330) für eine Flankenzählung ausgebildet sind,
- b) der durch die Verknüpfung gebildete Positionswert die Form eines binär kodierten Wortes hat,
- c) die Auswerteeinrichtung (330) zur Unterscheidung der Signale der zusätzlichen Information in Synchronsignale und Positionswertsignale die zugehörigen Flanken der Taktinformation benutzt.
2. Erfassungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Taktinformation und die zusätzliche Information
einander in der gleichen Spur (10; 110) überlagert sind.
3. Erfassungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die absoluten Positionswerte, die eine
in Stufen gleicher Größe ansteigende oder fallende Reihe
bilden, in unmittelbar aufeinanderfolgenden Abschnitten
gleicher Länge einer ersten Spur (210, 310) gespeichert
sind und daß jeder der den Abschnitten gleicher Länge
der ersten Spur zugeordneten Abschnitte gleicher Länge
einer zweiten Spur (210′, 310′) in diejenige Anzahl von
gleichen Schritten, denjenigen ganzzahligen Bruchteil
oder dasjenige ganzzahlige Vielfache dieser Anzahl unterteilt
ist, durch die sich zwei aufeinanderfolgende Positionswerte
unterscheiden.
4. Erfassungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß diejenige Spur (210; 310), in der
die zusätzliche Information gespeichert ist, von der
Taktspur (210′, 310′) räumlich getrennt angeordnet ist.
5. Erfassungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung einen
Mikroprozessor enthält.
Priority Applications (3)
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DE19803028055 DE3028055A1 (de) | 1980-07-24 | 1980-07-24 | Erfassungssystem fuer informationen |
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FR8114264A FR2487552B1 (de) | 1980-07-24 | 1981-07-22 |
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DE3028055C2 true DE3028055C2 (de) | 1987-12-10 |
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ID=6108007
Family Applications (1)
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- 1981-07-22 FR FR8114264A patent/FR2487552B1/fr not_active Expired
Also Published As
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