DE3022980A1 - Verfahren zur herstellung eines nicht beschlagenden artikels - Google Patents
Verfahren zur herstellung eines nicht beschlagenden artikelsInfo
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Description
Nippon Sheet Glass Co., Ltd. Sumitomo Chemical Comp., Ltd.
No. 8, Doshomachi 4-chome, , No. 15, Kitahama 5-chome,
Higashi-ku, Osaka-shi, un Higashi-ku, Osaka-shi
Japan Japan
Verfahren zur Herstellung eines nicht beschlagenden Artikels
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines nicht beschlagenden Artikels, der ohne nachteilige
Beeinflussung seiner beschlaghemmenden Eigenschaften gefärbt werden kann.
FormerZeugnisse aus Kunststoff und Glas werden für die verschiedenstenZwecke
verwendet. Sie haben jedoch den Nachteil, daß sich geringe Wassermengen auf ihrer Oberfläche absetzen
und sie möglicherweise undurchsichtig machen, sobald ihre Oberflächentemperatur unter den jeweiligen Taupunkt der Umgebungsluft
absinkt. Es wurden verschiedene Lösungen zur Überwindung dieses Nachteiles vorgeschlagen, z. B. ein beschlaghemmendes
Verfahren, nach dem die Artikel mit einer hydrophilen Antibeschlagschicht überzogen werden, wobei man die beschlaghemmenden
Eigenschaften der Artikel durch Beimischung eines oberflächenaktiven Mittels zu dieser Schicht erhöht.
Einige dieser Erfindungen sind bereits für Sichtkorrekturbrillen, Sonnenbrillen, Skibrillen, Arbeitsschutzbrillen,
Ferngläser etc. verwendet worden. Ein Verfahren, mit dem Formerzeugnisse aus Plastik und Glas eingefärbt werden können,
ist gegenwärtig stark gefragt. Bisher ist kein Verfahren entwickelt worden, durch das Formartikel gleichmäßig eingefärbt
werden könne, ohne daß dabei das oberflächenaktive Mittel aus
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der Antibeschlagschicht austritt und vor allem, ohne daß die Schicht dabei ihre beschlaghemmenden Eigenschaft einbüßt.
Folgende Verfahren zur Herstellung von farbigen, nicht beschlagenden
Artikeln wurden bisher entwickelt und haben eine weite Verbreitung gefunden:
(1) Ein Verfahren, nach dem ein farbiger, nicht beschlagender
Artikel durch geeignete Dispersion oder Auflösung eines Farbstoffes in einer Verbindung hergestellt wurde,
die im voraus durch Zumischen eines oberflächenaktiven Mittels in ein beschlaghemmendes Harz vorbereitet
worden war und die man einer Polymerisation, Polykondensation oder Vernetzung unterwarf; die Schicht aus dieser
Verbindung wurde auf ein gegebenes Substrat aufgetragen, polymerisiert, polykondensiert oder einer Vernetzung
unterzogen, wodurch der beschlaghemmende, farbige Überzug fest auf dem Substrat haftete.
(2) Ein Verfahren zur Herstellung eines farbigen, nicht beschlagenden
Artikels durch Auftragen einer Harzschicht, der vorher ein oberflächenaktives Mittel zugemischt wurde,
auf ein Substrat, wonach der Überzug einer Polymerisation, Polykondensation oder Vernetzung unterzogen
wird und dann auf das Substrat eine Lösung aufgebracht wird, die aus der Lösung eines geeigneten Farbstoffes
in einem Lösungsmittel gewonnen wurde; auf diese Weise
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erhält man auf dem Substrat einen beschlaghemmenden Überzug, der für die Lösung durchlässig ist und den Überzug
einfärbt, so daß man ein Erzeugnis mit einem farbigen, beschlaghemmenden Überzug erhält.
Beim Verfahren nach (1) erhält man - da die Dicke des Überzugs die Intensität der Einfärbung direkt beeiflußt - keine einheitliche
Farbverteilung, falls der Überzug nicht gleichmäßig dick ist. Auch ist es nach diesem Verfahren nicht möglich,
eine erwünschte Farbabstufung durch nur teilweisen Auftrag des Farbstoffes auf das Substrat zu erreichen. Beim Verfahren
nach (2) löst sich das anfänglich dem Überzug zur Verbesserung seiner Antibeschlagsexgenschaft beigemischte oberflächenaktive
Mittel während des Einfärbens im Lösungsmittel auf, da der Überzug zum Einfärben ja in ein Lösungsmittel getaucht wird;
der beschlaghemmende Überzug büßt infolgedessen seine Antibeschlagseigenschaften
so stark ein, daß das Erzeugnis letzten Endes wertlos wird. Diese Verfahren werden den Anforderungen
daher nicht gerecht.
Ein Ziel dieser Erfindung besteht demnach darin, ein Verfahren zur Herstellung farbiger, nicht beschlagender Artikel vorzustellen.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Bereitstellung eines
verbesserten Verfahrens zur Herstellung nicht beschlagender Artikel, die ohne nachteilige Beeiflussung ihrer beschlaghemmenden
Eigenschaften eingefärbt werden.
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Die Ziele dieser Erfindung werden durch ein Verfahren erreicht, nach dem ein farbiger, nicht beschlagender Artikel
hergestellt werden kann, indem man ein nicht beschlagendes Substrat, das ein oberflächenaktives Mittel enthält, mit einer
Farblösung in Kontakt bringt, die ein oberflächenaktives,
ein Lösungs- und ein Färbemittel enthält. Die erforderliche Menge des oberflächenaktiven Mittels beträgt zwischen 20 und
100 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge des oberflächenaktiven und des Lösungsmittels.
Nach dem herkömmlichen Verfahren, das die Einfärbung eines nicht beschlagenden Substrates durch direkten Kontakt zwischen
Substrat und Farblösung vorsieht, wobei diese aus einem Farbstoff und 'einem Lösungsmittel besteht, wird das im
nicht beschlagenden Substrat enthaltene oberflächenaktive Mittel durch das Lösungsmittel ausgeschieden und damit der
Gehalt an oberflächenaktivem Mittel im Oberflächenbereich des beschlaghemmenden Substrates gesenkt. Infolgedessen verliert
der nicht beschlagende Artikel seine Antibeschlagseigenschaft. Nach der vorliegenden Erfindung geschieht die Einfärbung der
Oberfläche eines nicht beschlagenden Substrates durch Direktkontakt zwischen der Oberfläche des Artikels mit einer Farblösung,
welche eine große Menge eines oberflächenaktiven Mittels
enthält, und zwar zwischen 20 und 100 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge oberflächenaktiven Mittels und Lösungsmittels.
Auf diese Weise kann das Absinken des Gehaltes an oberflächenaktivem Mittel im Oberflächenbereich des nicht
beschlagenden Substrates (der nach den herkömmlichen Verfahren auftretende Nachteil) ausgeschlossen werden. Das Endprodukt
behält demnach die beschlaghemmende Eigenschaft des Substrates in vollem Umfang.
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Während der Gehalt an oberflächenaktivem Mittel in der Farblösung zwischen 20 und 100 Gew.-%, bezogen auf die Gesamt- ■
menge oberflächenaktiven Mittels und Lösungsmittels, erhalten bleibt, sinkt der Gehalt an oberflächenaktivem Mittel im
Oberflächenbereich des beschlaghemmenden Substrates aus nicht genau bekannten Gründen ab. Ein möglicher Grund kann sein, daß
das in der Farblösung vorhandene oberflächenaktive Mittel sich
an der Grenzfläche zwischen dem nicht beschlagenden Substrat und der Farblösung sammelt und dadurch das im Oberflächenbereich
des nicht beschlagenden Substrates verteilte oberflächenaktive Mittel nicht durch die Grenzfläche in die Farblösung
eindringen kann. Die Menge oberflächenaktiven Mittels in der Farblösung soll nach Möglichkeit zwischen 50 und 100 Gew.-3
liegen, bezogen auf die Gesamtmenge an oberflächenaktivem Mittel und Lösungsmittel.
Das in der Farblösung enthaltene Lösungsmittel soll den in Pulverform zugesetzten Farbstoff auflösen oder dispergieren.
Wenn das in der Farblösung anwesende oberflächenaktive Mittel
den Farbstoff gründlich auflösen oder dispergieren kann, so hat die Farblösung keine Verwendung für das Lösungsmittel. Für
die Verbindung eines oberflächenaktiven Mittels mit einem in ihm löslichen oder dispergierbaren Farbstoff gibt es ausreichend
Möglichkeiten. Zu den möglichen Kombinationen gehören: ein anionisches oberflächenaktives Mittel des Typs Dialkyl-Sulfosuccinat
und eine Anthrachinon -Dispersionsfarbe; ein nicht inonisches oberflächenaktives Mittel des Typs Polyoxyäthylen-Alkylamid
mit einer Chinophthalon-Dispersionsfarbe; ein anionisches oberflächenaktives Mittel des Typs Alkyl-Methyltaurid
mit einer Disazo-Dispersionsfarbe.
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Wird keine der vorgenannten Kombinationen zwischen oberflächenaktiven
Mitteln und in diesen jeweils löslichen oder dispergierbaren Farbstoffen gewählt, so muß der Farblösung
ein Lösungsmittel zugesetzt werden. Das Lösungsmittel kann in der Farblösung mit weniger als 80 Gew.-%, bezogen auf die
Gesamtmenge oberflächenaktiven Mittels und Lösungsmittels,
vorhanden sein. Um "sicherzustellen, daß der eingefärbte, nicht beschlagenden Artikel (Endprodukt) seine beschlaghemmende
Eigenschaft in vollem Umfang behält, muß von der Voraussetzung ausgegangen werden, daß die in der Farblösung enthaltene
Lösungsmittelmenge auf die Mindestmenge gesenkt wird, die nötig ist, um die gewünschte Auflösung oder Dispersion
des Farbstoffes zu erreichen, was entsprechend eine Erhöhung der Menge an oberflächenaktivem Mittel in der Lösung im gleichen
Verhältnis voraussetzt. Zu den möglichen Lösungsmitteln für die Farblösung gehören: Wasser, mehrere Alkohole und Aceton.
Es sollte kein Lösungsmittel verwendet werden, das eine starke Korrosion der Oberfläche des beschlaghemmenden Substrates
beim Einfärben hervorruft. Wasser ist am empfehlenswertesten als Lösungsmittel, da es ohne weiteres verfügbar ist
und das beschlaghemmende Substrat nicht korrodiert. Das Lösungsmittel, etwa Wasser, kann zusätzlich eine geringe Menge
Alkohol oder Aceton oder irgendeinen anderen Stoff enthalten, der als Einfärbungshilfe nützlich ist.
Als Zusatz zur Farblösung und zum nicht beschlagenden Substrat im Rahmen dieser Erfindung können beliebige anionische,
nicht ionische, kationische und amphotere oberflächenaktive Mittel gewählt werden. Das in der Farblösung enthaltene ober-
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flächenaktive Mittel soll in der Lage sein, den Farbstoff
aufzulösen oder zu dispergieren. Das oberflächenaktive Mittel im beschlaghemmenden Substrat sowie dasjenige in der
Farblösung kann von gleicher oder verschiedenartiger Zusammensetzung sein. In der Farblösung werden die meisten, zur
Einfärbung von nicht beschlagenden Substraten erhältlichen Farbstoffe in alkalischem Zustand unstabil. Das kationische
oberflächenaktive Mittel, das die Farblösung alkalisiert, läßt sich mit Erfolg in der Lösung in Kombination mit einem
Farbstoff verwenden, der in alkalischem Zustand stabil ist. Es ist allerdings nicht wünschenwert, das oberflächenaktive
Mittel in Kombination mit einem Farbstoff zu verwenden, der im alkalischen Zustand labil ist.
Zu den möglichen anionischen oberflächenaktiven Mitteln, die bei dieser Erfindung verwendet werden können, gehören solche
des geradkettigen Alkyl-Benzol-Natriumsulfonattyps R-^J^-So-Na
des Alkoholsulfattyps R-OSO-Na, des Polyoxyäthylen-Alkylester sulfattyps R-O-fCHgCHgO*- SO3Na, des Polyoxyäthylen-Alkylphenyiathersulfattyps(^-O-0-fCH2CH20^-n-S03Na,
des Alkylmethyl-Taurid-Typs R-CON-CH^CH2-SO3Na, des od-Olefin-Sulfonattyps
RCH = CH(CH2)nSO3Na, des Dialkyl-Sulfosuccinattyps R-
R-OOC-CH-SO3Na
des Polyoxyäthylencarboxylischen Estersulfattyps R-2
nS03Na, des Polyoxyäthylen-, carboxylischen Esterphosphattyps
{J und des ^-Naphthalin-Sulfonsäure-
Formaldehyd -Polykondensattyps SO-Na SO-Na.
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Zu den nicht ionischen oberflächenaktiven Mitteln, die be
vorzugt verwendet werden können, gehören diejenigen des Polyoxyäthylen-Alkyläthertyps ■ R-O—fCH^CH^O-)- H,des Polyoxy-
äthylen-Alkylaryl-äthertyps . R-0-0-4CH2CH20>- H, des PoIy
oxyäthylen-Alkyloamintyps
R-NH-^CH9CH0Of-H und R-N
des Polyoxyäthylen-Alkyloamidtyps
R-C0NH-*CH9CH90*-H und R-CON
£ ι η 2
des Polyoxyäthylen-Sorbitan-Fettsäure-Estertyps
H0C0^CH-CH0OOCR'
2 t ι 2 ■
H-(CH0CH0O)- OHC CHO-CCH0CHO^- H
^ £ m \ CH^ m
0-^CH0CH0Ot-H
(wobei R1 ein Alkyl mit 6 bis 25 Kohlenstoffatomen bzw. m
eine ganze Zahl im Wert zwischen 5 und 50 bedeutet), des Plurontyps HO-(CH2CH2O)-CCH3CHCH20)^<CH2CH2O)cH (wobei a,
b und c jeweils größer als 1 sind und die Summe aus a, b und c einen Wert zwischen 20 und 300 hat), und des Tetron-Typs
H(C2H4O) (C HO) (C H 0) „(C2H 0) „H
l μ χ i b y --^ N-CH2CH2-N -^^ 6 b y l 4 X
H(C2H4O)x,(C3H6O)y, -^ "^- (C3H60)yM,(C2Hlf0)x,IIH
(wobei X bis XMt jeweils größer als 1 sind bzw. Y bis Y"'
jeweils größer als 1 sind und die Summe aus X, X', X", X1", Y
Y', Y" und Y'" einen Wert zwischen 20 und 600 ergibt.)
Zu den kationischen oberflächenaktiven Mitteln, die verwendet
werden könne, gehören Primär-Aminosalze: R-NH0* HCl, Sekundär-
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Aminosalz *)NH · HCl, Tertiär-Aminosalz ?
R-N ■ HCl
^N CH R
Imidazolsaz R-C | z .HCl , und alkylisches
^NH — CH2
R
ι
Quartär-Amoniaksalz (R-N-R)-Cl.
ι
Quartär-Amoniaksalz (R-N-R)-Cl.
Zu den möglichen amphoteren oberflächenaktiven Mitteln gehören
diejenigen des Betain-Typs R-CH-COO" ,
CH0-N+-CH0
3 ι 3
CH3
des Glycin-Typs R-NH-CH2-COOH, des Alanin-Typs R-NH-CH2-CH2-COOh-und
des Sulfobetain-Typs R1-NH-R2-SO3H. Es wird
vorausgesetzt, daß bei den obigen, allgemeinen Formeln R und R1 jeweils eine Alkylgruppe mit 6 bis 2 5 Kohlenstoffatomen,
R2 eine Alkylengruppe mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen
und η sowie n' jeweils eine ganze Zahl im Wert zwischen 2 und 50, bevorzugt jedoch 5 bis 30, darstellen. Die oberflächenaktiven
Mittel jeder Gruppierung können einzeln oder in Form eines Gemisches von zwei oder mehreren Komponenten verwendet
werden.
Bei dieser Erfindung liegt die Menge an oberflächenaktivem
Mittel, die im nicht beschlagenden Substrat vorhanden sein muß, zwischen 1 und 40 Gew.-%, bevorzugt jedoch zwischen 3
und 20 Gew.-%, bezogen auf die Menge hydrophiler oder wasserabstoßender
Harzfeststoffanteile, aus denen das Substrat gebildet ist. Ist das beschlaghemmende Substrat, worin das
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oberflächenaktive Mittel enthalten sein muß, aus einem hydrophilen
Harz hergestellt, dessen genauere Beschreibung nachstehend folgt, so sollte dieses oberflächenaktive Mittel aus
der Gruppe der nicht ionischen gewählt werden, bevorzugt unter Berücksichtigung der Mittel des Polyoxyäthylen-Typs - etwa
Polyoxyäthylen-Alkyläther, Polyoxyäthylen-Alkyl-Aryläther,
Polyoxyäthylen-Alkyl-Amid und Polyoxyäthylen-Sorbitan-Fettsäure-Ester.
Zur Einfärbung der Artikel nach dieser Erfindung können alle
als Farbstoff geltende Substanzen ohne Einschränkung .verwendet werden. Insbesondere gehören hierzu Dispersionsfarben der
Azo-Gruppe bzw. Anthrachinon-Gruppe, dispersionsreaktive Farben und weitere Naphtholfarben, wie sie in den veröffentlichten,
noch nicht geprüften japanischen Patentanmeldungen Nr. 187/1975, Nr. 14 877/1975, Nr. 111 382/1975 und Nr. 111 383/1975
offenbart sind.
Die Menge des in der Farblösung enthaltenen Farbstoffes soll möglichst nicht unter 0,01 Gew.-%, bevorzugt jedoch 0,1 Gew.-%
betragen, bezogen auf die vorhandene Gesamtmenge des oberflächenaktiven Mittels und des Lösungsmittels. Beträgt die Menge
Farbstoff weniger als 0,01 Gew.-%, geht die Einfärbung bis zum Erreichen des erwünschten Farbtones langsamer als normal vor
sich, und, was noch nachteiliger ist, es bilden sich leicht ungleichmäßige Farbstellen in Form verstreuter Flecken auf der
Oberfläche des eingefärbten, beschlaghemmenden Substrates. Ist die Konzentration des Farbstoffes jedoch übermäßig stark, so
läßt sich der Farbstoff im Lösungsmittel oder im oberflächen-
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aktiven Mittel schwerer lösen bzw. dispergieren. Deshalb soll die Menge nicht über 50 Gew.-% betragen, bezogen auf
die oben genannte Gesamtmenge. Wird nach dem sogenannten Farbbadverfahren eingefärbt, d. h. indem ein Farbbad mit
der Färbelösung gefüllt und das beschlaghemmende Substrat zum Einfärben in das Bad eingetaucht wird, so neigt der
Farbstoff bei übermäßig starker Konzentration dazu, sich am Boden des Färbebades abzusetzen, möglicherweise eine
Betriebsstörung hervorzurufen und gleichzeitig das ins Farbbad eingetauchte Substrat ungleichmäßig einzufärben.
Deshalb soll die Menge an Farbstoff in der Farblösung beim Farbbadverfahren nicht über 20 Gew."-%, bezogen auf die vorgenannte
Gesamtmenge, betragen.
Übersteigt die Menge des in der Farblösung enthaltenen oberflächenaktiven Mittels 20 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge
des oberflächenaktiven Mittels und des Lösungsmittels,
so muß für die Zwecke dieser Erfindung die Menge Farbstoff in der Färbelösung um ein Vielfaches höher sein als für den
Fall, da die Färbelösung absolut kein oberflächenaktives Mittel
oder dieses nur in sehr geringer Menge (gewöhnlich in einer Größenordnung unter 1 Gew.-%) als Dispersionshilfe für
den Farbstoff enthält und unter der Voraussetzung, daß durch das Färben ein einheitlicher Farbton unter feststehenden Färbebedingungen
erreicht werden soll. Auf diese Tatsache ist besonder zu achten.
Geschieht das Einfärben bei außergewöhnlich niedriger Temperatur, so dauert es länger, bis der gewünschte Farbton er-
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reicht ist. Ist die Färbetemperatur zu hoch, wird die Arbeit durch die aus der Färbelösung entweichenden Dämpfe
erschwert; eventuell kommt es zur Korrosion der Oberfläche des beschlaghemmenden Substrates. Deshalb soll das Einfärben
möglichst bei einer Temperatur zwischen 40 und 130° C, bevorzugt aber zwischen 70 und 95° C, geschehen. Die Zeitdauer
des Einfärbens schwankt je nach den Einflußfaktoren, etwa nach der Art und Konzentration des Farbstoffes, nach
der Art des beschlaghemmenden Substrates, nach dem gewünschten Farbton und der Temperatur der Farbbehandlung. Allgemein
werden zwischen 10 Sekunden und 1 Stunde benötigt, möglichst jedoch zwischen 1 und 20 Minuten und bevorzugt zwischen 2
und 10 Minuten.
Ist das zu färbende, beschlaghemmende Substrat durchsichtig, so sollte nur soweit gefärbt werden, daß durch die Färbung
des behandelten Substrates die Transparenz mindestens eines Teiles der Oberfläche des beschlaghemmenden Substrates erhalten
bleibt.
Zu den Verfahren, die im Rahmen dieser Erfindung -wirkungsvoll
zur Herbeiführung des Kontaktes zwischen einem ein oberflächenaktives Mittel enthaltenden beschlaghemmenden Substrat
und der Farblösung verwendet werden können, gehören das oben genannte Färbebadverfahren sowie andere, gewöhnliche Färbeverfahren,
unter anderem Sprüh- und Druckverfahren. Sonst kann der gewünschte Kontakt erreicht werden, indem man eine
Schicht bzw. einen Film der Farblösung in einheitlicher oder kontrollierter Stärke über die ganze oder einen Teil der Oberfläche
des beschlaghemmenden Substrates verteilt.
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Die Bezeichnung "beschlaghemmendes Substrat, das ein oberflächenaktives
Mittel enthält", bezieht sich in der hier verwendeten Form auf einen Artikel aus Kunststoff oder Glas,
dessen Oberfläche mit einem Film aus einem Antibeschlagharz (entweder ein Harz, das aus sich selbst beschlaghemmende
Eigenschaften aufweist, ohne daß ein oberflächenaktives Mittel notwendig ist, oder aber ein Harz, das diese beschlaghemmende
Eigenschaft an sich nicht besitzt und sie erst nach Hinzufügung eines oberflächenaktiven Mittels erlangt), welches
ein oberflächenaktives Mittel enthält, beschichtet ist. Zu den Beispielen für beschlaghemmende Substrate gehören:
Sichtkorrekturbrillen, Sonnenbrillen, Skibrillen, Ferngläser, Fenstergläser, Autogläser, Filme, Platten und sonstige Formerzeugnisse,
die aus dem genannten, beschlaghemmenden Harz unter Zusatz eines oberflächenaktiven Mittels, etwa Kontaktlinsen,
gefertigt sind. Unter Berücksichtigung der Ziele dieser Erfindung sollen die Substrate nach Möglichkeit durchsichtig
sein. Wo die Umstände dies erfordern, können sie undurchsichtig oder durchscheinend sein.
Zu den Substraten, die mit einem beschlaghemmenden Harz, unter Einschluß eines oberflächenaktiven Mittels, beschichtet
sind, gehören: Artikel aus Kunststoff und Glas, die einen Farbüberzug tragen, der aus einer Mischung aus oberflächenaktiven
Mitteln, z. B. aus nicht ionischen Polyoxyäthylen-Mitteln und natürlichen oder synthetischen Harzen gewonnen wurden, etwa
solche hydrophilen Harze wie polyol-modifiziertes Melaminharz, hydrophiles Acrylat-Polymer, hydrophiles Methacrylat-Polymer, Polyvinylalkohol,
Polyacetal, Polyacrylamid, Polymethacrylamid, Polyvinyl-Pyrrolidon, Polyäthylenoxid,
Polyäthylen-Imin und Hydroxyl-Zellulose sowie wasserabstoßende
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Harze, z. B. Diäthylen-Glycol-Bisallyl-Carbonatharz. Weitere Beispiele für beschlaghemmende Substrate mit einem oberflächenaktiven
Mittel sind: Artikel verschiedener Form und aus Mischungen hergestellt, die durch Beimischen von oberflächenaktiven
Mitteln zu den oben genannten hydrophilen oder wasserabstoßenden Harzen gewonnen werden.
Zu den Werkstoffbeispielen für Artikel aus Kunststoff und
Glas, die der genannten Beschichtung unterzogen werden, gehören: Zellulose-Kunststoffe, Polycarbonat-Kunststoffe, einschließlich
Diäthylen-Glycol-Bisallyl-Carbonat, Polyacryl-Kunststoffe, Polyvinyl-Chlorid-Kunststoffe, Polystyrol-Kunststoffe
und Polyäther-Kunststoffe sowie natürliche oder synthetische organische oder anorganische Stoffe, etwa anorganisches
Glas. Obwohl diese Werkstoffe durchsichtig oder undurchsichtig sein dürfen, eigenen sich die durchsichtigen
Substanzen dennoch besser im Hinblick auf die Ziele der Erfindung .
Die Behandlung des Artikels durch Verwendung des vorgenannten Harzes, der seiner Natur nach geeignet ist, dem Artikel eine
beschlaghemmende Eigenschaft zu vermitteln, kann z. B. durch Auflösen des Harzes in einem geeigneten Lösungsmittel erfolgen,
wonach dem gelösten Harz das oberflächenaktive Mittel, das Vernetzungsmittel, der Polymerisations-Initiator, der Katalysator
und das Flußmittel zugesetzt werden. Die auf diese Weise gewonnene Mischung wird auf die Oberfläche des Substrates
aufgetragen, wonach die Beschichtung Hitze, UV-Strahlung oder Gammastrahlung ausgesetzt wird.
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Unter den für die genannte Behandlung geeigneten hydrophilen Harzen sind vor allem polyol-modifizierte Melaminharze
zu empfehlen. Es handelt sich um Gemische oder Vor-Polykondensate von Methylol-Melaminen, die teilweise oder vollständig
alkyl-ätherifizierte Methylolgruppen enthalten, z. B.
Hexamethosylmethyl-Melamin, Hexamethylol-Melamin-Pentamethyläther,
Pentamethylol-Melymin-Pentamehtyläther, Tetramethyllol
-rMelamin-Tetranethyläther und Trimethylol-Melamin-Trimethylättier
mit mehrwertigen Alkoholen, z. B. Diäthylen-Glycol, Triäthylen-^Glycol, Glycerin und Sorbitol; diese
letzteren werden durch Zusatz von 1 bis 5 Äthylen-Oxiden zu den einzelnen Hydroxylgruppen gewonnen und bestehen aus
Äthylen-Oxyd-Ketten mit Molekulargewichten zwischen 100 und 2.000.
Als hydrophile Acrylat- oder Methacrylat-Polymere kommen in Frage: Polymere von Hydroxy-niedrigerwertigen Alkylakrylaten,
von Hydroxy-niedrigerwertigen Alkylmethacrylaten, Hydroxy-niedrigerwertigen Alkoxy-niedrigerwertigen Alkylacrylaten
und Hydroxy-niedrigerwertigen Alkoxy-niedrigerwertigen Akyl-Methacrylaten,
wie z. B. 2-Hydroxyaethyl-Acrylat, 2-Hydroxyaethyl-Methacrylat, Diaethylen-Glycol-Monoacrylat
und Diaethylen-Glycol-Monomethacrylat. Als Polyvinyl-Alkohol kann entweder vollständig verseiftes Polyvinyl-Azetat oder
teilverseiftes Polyvinyl-Azetat verwendet werden. Weiter kommen in Frage; Polyvinyl-Azetale, wie z. B. Polyvinyl-Formal
Polyvinyl-Azetacetal und Polyvinyl-Butyral, sowie Polymethacrylamide,
etwa Polyacrylamid, Polymethacrylamid, Polymethylol· Acrylamid, Polydia eton-Acrylamid und Polymethylol-Methacrylamid.
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Mit dem Verfahren nach der Erfindung werden folgende, ausgezeichnete
Wirkungen erzielt:
1. Einheitliche Färbung;
2. Teilfärbung, d. h. abgestufte Färbung;
3. die beschlaghemmende Eigenschaft, die der Artikel durch Zusatz des oberflächenaktiven Mittels erlangt hat, bleibt
im ursprünglichen Umfang erhalten, ohne daß sie auch nur im geringsten nachläßt:
4. das Verfahren der Erfindung ist sehr einfach anzuwenden und eignet sich für kleine Färbepartien, so daß viele verschiedene
Enderzeugnisse möglich sind. Es kommt damit den Marktbedürfnissen entgegen.
Nachstehend wird die Erfindung vor allem anhand von Arbeitsbeispielen beschrieben.
In diesen Beispielen wurde die Antibeschlag-Eigenschaft durch den Beatmungsversuch (vor und nach dem Färben) bestimmt, bei
dem eine Probe bei -10 C gehalten, dann in einen Raum mit konstanter Temperatur von 25° C verbracht und beatmet wird.
Die Probe wird dann untersucht, ob sie durch den Atem beschlagen ist. In Verbindung hiermit wurde auch ein Benetzungstest
unternommen, wobei eine Probe 10 min lang in laufendes Wasser und dann in Heißwasserdampf von 90 - 9 5° C gehalten wurde.
Anschließend wurde der Benetzungsgrad nach der A-B-C-Skala geprüft, wobei A vollständige Benetzung der Oberfläche, B weitauseinanderliegende,
große Wassertropfen und C dicht beieinanderliegende, kleine Wassertropfen bedeutet.
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030065/0708
Auf beide Flächen eines kreisförmigen Plattensubstrates von
4 mm Stärke und 7 2 mm Durchmesser, gefertigt aus polymerisiertem Diäthylen-Glycol-Bisallyl-Karbonat (PPG Industries
Erzeugnis unter der Handelsmarke CR-39), wurde eine Fabe aufgebracht,
die durch Auflösen in 330 g Aethyl-Cellosolve von 50 g 2-Hydroxyaethyl-Methacrylat-Polymer (Mol.-Gewicht ca.
50.000) und von 65 g Vorpolymer (Mol.-Gewicht ca. 3.000) gebildet aus 4-0 g Hexa-Kis-Methoxymethyl-Melamin mit 27 g
1,4-Butan-Diol unter Zusatz von 0,2 g Ammonium-Thiocyanat
als Katalysator - hergestellt worden war. Der Farbauftrag band bei einer Temperatur von 100° C 20 min lang ab und bildete
eine untere Beschichtung. Auf diese wurde dann eine Farbe aufgetragen, die durch Auflösen von 100 g eines Vorpolymers
(Mol.-Gewicht ca. 3.000), gebildet aus 6 5 g Hexamethoxymethyl-Melamin
und 141 g polyoxyaethyliertem Sorbitol mit einem Mol.-Gewicht von 850, unter Zusatz von 1 g Ammoniumnitrat
als Katalysator und 10 g eines Polyoxyaethylen-Alkyläthers als oberflächenaktives Mittel (Erzeugnis von Asahi Denka, unter
der Handelsmarke Adekanol LO-9 vertrieben), in einer Lösungsmittelmischung
aus 40 g Butyl-Cellosolve und 20 g Wasser
hergestellt worden war. Der Farbauftrag band durch einstündiges Erhitzen auf 130 C ab und bildete einen beschlaghemmenden
Film. Der Artikel aus CR-39, der mit dem beschriebenen beschlaghemmenden Film überzogen war, wurde dann 5 min lang
bei 90 C in ein Färbebad gelegt, das aus 90 g eines dialkylsulfosuccinatartigen anionischen oberflächenaktiven Mittels
(Erzeugnis von Daiichi Kogyo Seiyaku, das 72 % des Hauptbestandteiles enthält und unter der Handelsmarke Neocole YSK
vertrieben wird), 10 g Wasser und 5 g einer Anthrachinon-
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030065/0706
Dispersionsfarbe (Erzeugnis von Sumitomo Chemical, vetrieben unter der Handelsmarke Sumikaron Blue-E-FBL) bestand,
so daß ein durchsichtiger, beschlaghemmender Film aus einheitlichem Blau entstand. Der beschlaghemmende Film des so
hergestellten Artikels wurde in keiner Weise beeinträchtigt und, wie in Tafel 1 gezeigt, die beschlaghemmende Eigenschaft
des Films veränderte sich vor und nach dem Einfärben absolut nicht. Im Farbechtheitsversuch, der unter dem Licht einer
C-Bogenlampe (nach der japanischen Industrienorm L-0842-1971,
nachstehend als "Bleichtest" bezeichnet) 200 Stunden lang durchgeführt wurde, bewies der Artikel seine Farbechtheit;
die Farbe bleichte praktisch nicht.
Ein CR-39-Artikel, der zuerst mit einer unteren Schicht und
dann mit einem äußeren Antibeschlag-Film überzogen wurde, und
zwar genau nach dem Verfahren von Beispiel 1, wurde 5 min lang
bei 80 C in ein Färbebad gelegt, das aus 100 g Wasser und 0,2 g einer Anthrachinon-Dispersionsfarbe (Erzeugnis von Sumitomo
Chemical, vertrieben unter der Handelsmarke Sumikaron Blue-E-FBL) bestand, um einen Artikel mit einem beschlaghemmenden
Überzug in einheitlicher Blaufärbung herzustellen.
Obwohl der Film des beschlaghemmenden Artikels nicht beschädigt wurde, war die beschlaghemmende Eigenschaft nach dem Einfärben
bedeutend geringer als vorher.
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030065/0708
Auf ein kreisförmiges Substrat aus Polykarbonat des Typs
Biphenol A, 3 mm stark und 70 mm 0, wurde eine Farbe aufgebracht, die durch Auflösen von 100 g eines Copolymeres gebildet
aus 36 g 2-Hydroxyaethyl-Methacrylat, 14 g Dimethylaminoaethyl-Methacrylat
und 5 g Methyl-Methacrylat mit 1,3 g Hexa-Kis-Methoxymethyl-Melamin und 0,18 g Ammoniumchlorid
- in 900 g Aethyl-Cellosolve hergestellt worden war. Der Farbauftrag wurde 10 min lang auf 130° C erhitzt und
bildete eine untere Schicht. Dann wurde eine Farbe aufgetragen, die durch Auflösen in 330 g Aethyl-Cellosolve von 50 g
2-Hydroxybiaethyl-Methacrylat und 65 g eines Vorpolymers gebildet
aus 40 g Hexa-Kis-Methoxymethyl-Melamin und 27 g 1,4-Butandiol unter Zusatz von 0,2 g Ammonium-Thiocyanat
als Katalysator - hergestellt worden war, und durch Erhitzen während 20 min auf 95° C eine mittlere Schicht bildete. Danach
wurde auf die mittlere Schicht eine Farbe aufgetragen, die durch Auflösen von 100 g eines Vorpolymers (Mol-Gewicht
ca. 3.000 ) - gebildet aus 520 g Hexa-Kis-Methoxymethyl-Melamin und 8 00 g Polyaethylen-Glycol im Mol.-Gewicht von 200 in
0,4 g Ammoniumnitrat als Katalysator und 12 g eines polyoxyaethylen-alkylamidartigen
oberflächenaktiven Mittels (Erzeugnis von Lion Oils and Fats, unter der Handelsmarke Esomide
0-15 vertrieben) in einer Lösungsmittelmischung aus 45 g Butyl-Cellosolve und 25 g Wasser hergestellt worden war. Sie wurde
60 min lang auf 130° C erhitzt und bildete einen Antibeschlag-FiIm.
Der Artikel aus einem Polycarbonat des Typs Biphenol A, der nach obiger Beschreibung mit dem beschlaghemmenden Film
überzogen worden war, wurde 5 min lang bei 90° C in ein Farb-
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030085/0708
bad gelegt, das aus 20 g eines polyoxyaethylen-alkylamidartigen, nicht ionischen oberflächenaktiven Mittels (Erj'.eugnis
von Lion Oils and Fats, vertrieben unter der Handelsmarke Esomide), 60 g eines polyoxyaethylen-alkylphenyläther-sulfathaltigen,anionischen
oberflächenaktiven Mittels (Lion Oils and Fats Produkt, das ca. 60 % des Hauptbestandteiles
enthält und unter der Handelsmarke Sunnol NES vertrieben wird), 20 g Wasser und 4· g einer Chinophthalon-Dispersionsfarbe
(Produkt von Sumitomo Chemical, vertrieben unter der Handelsmarke Sumikaron Yellow SE-3GL) bestand,
so daß ein Artikel mit einem durchsichtigen, beschlaghemmenden Film in einheitlich gelber Färbung entstand. Der beschlaghemmende
Film des Artikels wurde in keiner Weise beeinträchtigt und, wie in Tafel 1 gezeigt, veränderten sich
die beschlaghemmende Eigenschaft des Films vor und nach dem Einfärben absolut nicht. In dem 2.000 Stunden dauernden Farbechtheitstest
bewies der Artikel Farbechtheit und bleichte nicht aus.
Ein Artikel aus Polycarbonat des Typs Biphenol A, der genau nach dem Verfahren unter Beispiel 2 mit einem beschlaghemmenden
Film überzogen worden war, wurde 5 Minuten lange bei 80° C in ein Farbbad gelegt, das aus 10 g eines polyoxyaethylen-alkylamidhaltigen,nicht
ionischen oberflächenaktiven Mittels (Lion Oils and Fats Erzeugnis unter der Handelsmarke Esomide
0-15), 90 g Wasser und 1 g einer Chinophthalo-Dispersionsfar-
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030065/0708
be (Sumitomo Chemical Erzeugnis, vertrieben unter der Handelsmarke
Sumikaron Yellow SE-3GL) bestand, um einen Artikel mit einer beschlaghemmenden Beschichtung in einheitlichem
Gelb zu erhalten. Wie aus Tafel 1 hervorgeht, war die beschlaghemmende Eigenschaft dieses Artikels nach dem Färben
merklich geringer als vorher.
Eine Farbe, die durch Auflösen von 130 g eines Polymers gewonnen aus der Reaktion von 195 g Hexa-Kis-Methoxymethyl-Melamin
mit 13 5 g 1,4-Butandiol und 100 g 2-Hydroxyaethyl-Methacrylat-Polymer
in 680 g Aethyl-Cellosolve und unter Zusatz von 1,0 g Ammonium-Thiocyanat als Katalysator zu der
resultierenden Lösung - wurde auf ein kreisförmiges Glasplattensubstrat von 3 mm Stärke und 6 5 mm 0 aufgetragen, nachdem
die Platte einer Vorbehandlung unterzogen worden war. Diese bestand im Eintauchen des Substrates in eine Vorbehandlungsflüssigkeit,
die durch Auflösen von 5 g ^-Glycidoxypropyl-Triomethoxysilan
(Erzeugnis von Toray, vertrieben unter der Handelsmarke Silikon SH6040) in einer aus 90 g Aethanol und
10 g Wasser bestehenden Lösungsmittelmischung hergestellt worden war. Danach wurde die solcherart gebildete Schicht
10 min lang auf 130° C erhitzt. Der Farbauftrag auf dem Substrat band dann durch 20 min dauerndes Erhitzen auf 100° C
ab und bildete eine untere Schicht. Auf diese wurde eine Farbe aufgetragen, die durch Auflösen von 200 g eines aus der
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'ORIGINAL INSPECTiD
030085/0708
Polykondensation von 3 9Og Hexa-Kis-Methoxymethyl-Melamin
mit 40 g Butyl-Cellosolve und 20 g Wasser und durch Zusatz
von 2,0 g Ammoniumnitrat als Katalysator und 20 g eines polyoxyalkylarylhaltigen
oberflächenaktiven Mittels (Produkt von Lion Oils and Fats, vertrieben unter der Handelsmarke Liponox
NCO) zu der sich ergebenden Lösung hergestellt worden war. Der Farbauftrag wurde 50 min lang auf 130 C erhitzt, so daß
sich ein beschlaghemmender Film bildete. Das mit diesem Film beschichtete Glasplattensubstrat wurde 5 min lang bei 90 C
in ein Farbbad gelegt, das aus 75 g eines alkylmethyl-tauridhaltigen, anionischen oberflächenaktiven Mittels (Produkt von
Lion Oils and Fats, vertrieben unter der Handelsmarke Liporan TE), 25 g Wasser und 6 g einer Disazo-Dispersionsfarbe (Produkt
von Sumitomo Chemical, vertrieben unter der Handelsmarke Sumika Orange SE-B) bestand, so daß ein durchsichtiger
Artikel einheitlich orangener Färbung entstand. Der Film dieses Antibeschlag-Artikels war absolut nicht beeinträchtigt
und, wie aus Tafel 1 hervorgeht, die beschlaghemmende Eigenschaft des Films veränderte sich vor'und nach dem Färben in
keiner Weise. Der 2.000 Stunden dauernde Bleichtest ergab, daß der Artikel farbecht war und nicht· bleichte.
Auf beide Flächen eines kreisförmigen Plattensubstrates von 4 mm Stärke und 7 2 mm 0, das durch Polymerisation von Diaethylenglykol-Bisallylkarbonat(Erzeugnis
von PPG Industries,
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0300S5/0708
vertrieben unter der Handelsmarke CR-3 9) hergestellt worden war, wurde eine Farbe aufgetragen, die durch Auflösen von
100 g 2-Hydroxyaethyl-Methacrylatpolymer (Mol.-Gewicht
80.000 bis 100.000), 5 g Hexa-Kis-Methoxymethyl-Melamin,
0,7 8 g Ammoniumchlorid und 8 g eines polyoxyaethylen-alkylartigen
oberflächenaktiven Mittels (Produkt von Kao Soap, vertrieben unter der Handelsmarke Emuigen 910) in 100 g
Aethylen-Cellosolve gewonnen wurde. Dieser Farbauftrag wurde 40 min lang auf 130 C erhitzt, so daß sich ein beschlaghemmender
Film ergab. Der CR-39-Artikel, der nach obiger Beschreibung
mit dem beschlaghemmenden Film beschichtet worden war, wurde 5 min lang bei 9 5° C in eine Farbbad gelegt, das
aus 80 g eines polyoxyalkylätherartigen oberflächenaktiven Mittels (Produkt von Asahi Denka, vertrieben unter der Handelsmarke
Adekanol LO-7), 20 g Wasser und 7 g einer gemischten
Dispersionsfarbe aus dem ChLnon der Azo-Gruppe (Produkt
von Sumitomo Chemical, vertrieben unter der Handelsmarke Sumikaron Black E-B) bestand, so daß ein durchsichtiger, einheitlich
schwarz gefärbter Artikel gewonnen wurde. Der Film dieses Antibeschlag-Artikels wurde in keiner Weise beeinträchtigt
und, wie auf Tafel 1 gezeigt, trat keine Veränderung der beschlaghemmenden Eigenschaft des Film vor und nach
dem Färben ein. Der 2.000 Stunden dauernde Bleichtest ergab, daß der Artikel farbecht war und nicht bleichte.
Ein Flüssigkeitsgemisch, gewonnen aus dem gleichmäßigen Vermischen
von 80 g 2-Hydroxyaethyl-Methacrylat, 10 g Acrylsäure,
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ORIGINAL INSPECTED
oitnrrr/0706
10 g Polyaethylen-Glykol-Dimethacrylat (die Polyaethylenglykol-Variante
mit einem mittleren Mol.-Gewicht von 3.100, η = 90) und 7 g eines polyoxyaethylen-alkyl-arylätherartigen
oberflächenaktiven Mittels (Produkt von Lion Oils and Fats, vertrieben unter der Handelsmarke Lionox NCN), wurde auf ein
kreisförmiges AcryIplattensubstrat von 3 mm Stärke und 6 5 mm
0 aufgetragen. Das beschichtete Substrat wurde dann mit Cureton 300 KV, 25 mA, bis zu einer Gesamtdosis von 3 Mrad bestrahlt,
so daß sich ein Acrylplattensubstrat mit einem hydrophilen,
beschlaghemmenden Film ergab. Das Acrylplattensubstrat mit dem hydrophilen, beschlaghemmenden Film wurde
5 min lang bei 90 C in ein Farbbad gelegt, das aus 50 g eines dialkylsulfosuccinatartigen oberflächenaktiven Mittels
(Produkt von Lion Oils and Fats, ca. 70 % des Hauptbestandteiles enthaltend und unter der Handelsmarke Lipal 87OS vertrieben),
50 g Wasser und 5 g einer Mischdispersionsfarbe aus dem Chinon der Azo-Gruppe (Produkt von Sumitomo Chemical,
vertrieben unter der Handelsmarke Sumikaron Brown E-R) bestand, woraus ein Artikel mit einem durchsichtigen Antibeschlagfilm
in einheitlicher Braunfärbung entstand. Der Film dieses Antibeschlag-Artikels wurde in keiner Weise beeinträchtigt
und, wie in Ragel 1 gezeigt, trat absolut keine Veränderung der beschlaghemmenden Eigenschaft des Film vor
und nach dem Einfärben ein. Der 2.000 Stunden dauernde Bleichtest ergab, daß der Artikel farbecht war und nicht
bleichte.
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030065/G70S
Auf ein kreisförmiges Glasplattensubstrat, 2 mm stark und mit 65 mm 0, wurde eine Farbe aufgetragen, die durch Vermischen
von 4,8 g Phenolformaldehyd-Harzlatex(Feststoffgehalt
50 %, Produkt von Showa Union Gosei, vertrieben unter der Handelsmarke BRL 071), 0,22 g Aluminiumchlorid (AlCl-6H„0)
und 1 g eines polyoxyaethylen-alkylesterhaltigen, oberflächenaktiven Mittels (Asahi Denka Produkt, vertrieben
unter der Handelsmarke Adekatol S0145) und 50 g einer 10%igen wässrigen Polyvinylalkohollösung mit einem Verseifungsgrad
von 89 % und einem Polymerisationsgrad von 1450 gewonnen worden war. Der Farbauftrag wurde 10 min lang bei
150 C getrocknet, so daß sich ein Glasplattensubstrat mit einem Antibeschlagfilm ergab, das dann 5 min lang bei. 90 C
in eine Färbelösung gelegt wurde. Diese bestand aus 100 g einer dialkyl-sulfosuccinathaltigen,oberflächenaktiven Mittels
(Produkt von Daiichi Kogyo Seiyaku, vertrieben unter der Handelsmarke Neocole YSK) und 5 g einer Anthrachinon-Dispersionsfarbe
(Produkt von Sumitomo Chemical, vertrieben unter der Handelsmarke Sumikaron Blue E-BFL); hierdurch wurde
ein Artikel mit einem durchsichtigen, beschlaghemmenden Film in einheitlicher Blaufärbung gewonnen. Der Film dieses
Antibeschlagartikels war in keiner Weise beeinträchtigt und, wie in Tafel 1 gezeigt, trat absolut keine Änderung der beschlaghemmenden
Eigenschaft des Films vor und nach dem Färben auf. Der 2.000 Stunden dauernde Bleichtest ergab, daß
der Artikel farbecht war und nicht bleichte.
030065/0706
Tafel 1
Beispiel und
Vergleichsbeispiel
Vergleichsbeispiel
Nr.
Vergleichsbei spiel 1
Vergleichsbeispiel 2
Beispiel 3
Beispiel 4
Beispiel 5
Beispiel 6
Beispiel 4
Beispiel 5
Beispiel 6
Beatmungstest
Benetzung: s te st
Vor dem Test
Kein Beschlagen
Kein Beschlagen
Kein Beschlagen Kein Beschlagen
Kein Beschlagen Kein Beschlagen Kein Beschlagen Kein Beschlagen Xach den; Test
Vor dem Test
Kein Beschlagen
Beschlagen fest gestellt |
A |
Kein Beschlagen | A |
Beschlagen fest gestellt |
A |
Kein Beschlagen | A |
Kein Beschlagen | A |
Kein Beschlagen | A |
Kein Beschlagen | A |
Nach dem Tesr
B-C
A
A
A
A
A
A
A
A
A
CD K) K) CO CX) O
Claims (20)
- Patentansprüche1/. Verfahren zur Herstellung eines farbigen, nicht beschlagenden Artikels, darin bestehend, daß ein beschlaghemmendes Substrat, welches ein oberflächenaktives -Mittel enthält, mit einer Färbelösung in Kontakt gebracht wird, die ein oberflächenaktives, ein Lösungs- und ein Färbemittel enthält, wobei das oberflächenaktive Mittel in der Farblö sung in einer Menge zwischen 20 und 100 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge an oberflächenaktivem Mittel und Lösungsmittel, enthalten ist.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Menge des in der Fär belösung enthaltenen oberflächenaktiven Mittels zwischen 50 und 100 Gew.-% beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge oberflächenaktiven Mittels und Lösungsmittels.
- 3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei es sich bei dem in der Färbelösung enthaltenen oberflächenaktiven Mittel um mindestens eines der aus der Gruppe nicht ionischer und anionischer oberflächenaktiver Mittel gewählten handelt.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Menge des in der Färbelösung enthaltenen Farbstoffes zwischen 0,01 und 50 Gew.-% beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge an oberflächenaktivem Mittel und Lösungsmittel.
- 5. Verfahren nach Anspruch 4·, wobei die in der Färbelösung enthaltene Menge Farbstoff zwischen 0,1 und 20 Gew.-% beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge an oberflächenaktivem Mittel und Lösungsmittel.
- 6. Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Färbelösung aus einem oberflächenaktiven Mittel und einem Farbstoff besteht.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die Färbelösung aus einer Verbindung eines oberflächenaktiven Mittels mit einem Farbstoff besteht, der aus der Gruppe der Kombinationen aus einem dialkyl-sulfosuccinat-artigen, anionischen oberflächenaktiven Mittel und einer Anthrachinon-Dispersionsfarbe, einem polyoxyaethylen-alkylamidartigen, nicht ionischen oberflächenaktiven Mittel und einer Chinophtalon-Dispersionsfarbe, einem alkylmethyl-tauridartigen, anionischen oberflächenaktiven Mittel und einer Disazo-Dispersionsfarbe gewählt wurde.
- 8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das beschlaghemmende Substrat das oberflächenaktive Mittel in einer Menge zwischen 1 und M-O Gew.-% enthält, bezogen auf die das Substrat bildenden Harzfeststoffe.030085/0706
- 9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei es sich bei dem im beschlaghemmenden Substrat enthaltenen oberflächenaktiven Mittel um ein nicht ionisches des Polyoxyaethylentyps handelt.
- 10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das beschlaghemmende Substrat ein Gemisch aus einem Harz mit einem oberflächenaktiven Mittel ist.
- 11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei es sich bei dem beschlaghemmenden Substrat um einen Film handelt, der auf die Oberfläche eines Formartikels aufgebracht wird.
- 12. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das beschlaghemmende Substrat einen Artikel darstellt.
- 13. .Verfahren nach Anspruch 10, wobei es sich bei dem das beschlaghemmende Substrat bildenden Harz um ein hydrophiles Harz handelt.
- 14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei es sich bei dem hydrophilen Harz um ein polyol-modifiziertes Melaminharz handelt.
- 15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei das polyol-modifizierte Melaminharz ein Gemisch aus Vorpolykondensat zwischen einem Methylol-Melaminharz, von dem mindestens ein Teil der Methylolgruppen alkyl-verethert ist, und einem PoIywasserstoff-Alkohol darstellt, das eine Aethylenoxidkette im Mol-Gewicht zwischen 100 und 2.000 enthält.0300e5/07Öfi
- 16. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Kontaktbehandlung zwischen dem beschlaghemmenden Substrat und der Färbelösung bei einer Temperatur zwischen 4-0 C und 130° C während einer Dauer zwischen 10 see und einer Stunde erfolgt.
- 17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Kontaktbehandlung zwischen dem beschlaghemmenden Substrat und der Färbelösung bei einer Temperatur zwischen 70 C und 95 C während einer Dauer zwischen 1 und 20 min erfolgt.
- 18. Ein farbiger, beschlaghemmender Artikel, der hergestellt wird, indem man ein beschlaghemmendes Substrat, das ein oberflächenaktives Mittel enthält, mit einer ein oberflächenaktives Mittel, ein Lösungsmittel und einen Farbstoff enthaltenden Färbelösung in Kontakt bringt,.wobei das oberflächenaktive Mittel in der Färbelösung in einer Menge zwischen 20 und 100 Gew.-% enthalten ist, bezogen auf die Gesamtmenge des oberflächenaktiven und des Lösungsmittels .
- 19. Der Artikel nach Anspruch 18, wobei es sich um eine Brillenlinse handelt.
- 20. Der Artikel nach Anspruch 18, wobei es sich um eine Linse für Skibrillen handelt.030065/0705
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: FUNAKI, MASAAKI, TOYONAKA, OSAKA, JP YOSHIDA, MOTOAKI, NISHINOMIYA, HYOGO, JP INATOMI, HARUO, AMAGASAKI, HYOGO, JP KURIYAMA, RYOZO, IBARAKI, OSAKA, JP OSHIMA, TAIZO, TONDABAYSHI, OSAKA, JP |
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8181 | Inventor (new situation) |
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