DE3020633A1 - Verpackungsmaschine mit einem ausschneidwerkzeug - Google Patents
Verpackungsmaschine mit einem ausschneidwerkzeugInfo
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Description
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine mit einem Ausschneidwerkzeug mit einem Werkzeugoberteil und
einem relativ dazu bewegbaren Werkzeugunterteil, wobei eines der Werkzeugteile eine Stempelkopfplatte mit Schneidstempel
und Abstreifer und das andere Werkzeugteil eine Schneidplatte aufweisen.
Bei einer derartigen bekannten Verpackungsmaschine bilden die Kanten der Wandung der Schneidplatte selbst die Schnittkanten.
Dazu ist es erforderlich, daß die gesamte Schneidplatte aus gehärtetem Werkzeugstahl hergestellt ist. Wird
eine der Kanten verletzt, so wird die gesamte Schneidplatte nachgeschliffen, wobei dieses Nachschleifen wegen der erforderlichen
Planheit der großen Oberfläche relativ schwierig ist. Gerade bei Schneidplatten für Packungen mit großer
Höhe müssen die Wände und insbesondere die Stege zwischen nebeneinander angeordneten Packungen eine ziemliche Breite
aufweisen, damit die Zwischenstege eine ausreichende Stabilität erhalten. Das bedeutet, daß bei den zu erzeugenden
Schnitten entsprechend viel Folienabfall anfällt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verpackungsmaschine mit einem Ausschneidwerkzeug der eingangs beschriebenen Art zu
schaffen, mit dem obige Nachteile vermieden werden. Insbesondere soll sich bei Verletzen einer der Schneidkanten
ein Nachschleifen über die ganze Fläche erübrigen. Ferner soll das Ausschneidwerkzeug so ausgebildet sein, daß möglichst
wenig Folienabfall anfällt.
Diese Aufgabe wird durch eine Verpackungsmaschine der eingangs beschriebenen Art gelöst, die gemäß der Erfindung dadurch
gekennzeichnet ist, daß die Schneidplatte einzeln auswechselbare Messerteile aufweist.
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Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
anhand der Figuren. Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Verpackungsmaschine mit dem Ausschneidwerkzeug,
teilweise im Schnitt;
Fig. 2 die Trennstation der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung in einem vergrößerten Maßstab in einem
Schnitt entlang der Linie II-II von Fig. 1;
Fig. 3 einen Ausschnitt aus Fig. 2 in einem vergrößerten Maßstab;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht von Teilen des Ausschneidwerkzeuges; und
Fig. 5 einen Ausschnitt aus Fig. 4, teilweise weggebrochen, in vergrößertem Maßstab.
Die Verpackungsmaschine 1 weist in üblicher Weise eine Tiefziehstation 3 und eine Versiegelungsstation 4 auf. Von
einer Rolle wird eine untere Folienbahn 5 von seitlich angeordneten Transportketten 14, 14' ergriffen und der Tief ziehstation
zugeführt. Dort werden aus dem Folienmaterial Behälter 5 geformt, die anschließend gefüllt werden. Von
einer zweiten Rolle-wird eine Deckfolie 7 zugeführt. In der Versiegelungsstation 4 erfolgt das Verschließen und Versiegeln
zwischen Ober- und Unterfolie.
In der Versiegelungsstation 4 in Ablaufrichtung nachgeschaltet
ist eine Trennstation 10 vorgesehen. Diese ist an einem auskragenden Teil 8, 8' des Maschinenrahmens 2 befestigt.
Der auskragende Teil 8, 8' ist in Form hohler Wangen ausgebildet, in denen die Transportketten 14, 14' bis zu
Umlenkrollen 9 geführt sind.
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Die Trennstation 10 umfaßt ein Säulengestell mit Oberteil 11, Pührungssäulen 12, 12', 13, einer Grundplatte 15 und
einer Führungsplatte 16. Die Führungsplatte 16 gleitet über seitlich vorgesehene Gleitlager 17, 17', 18, 18' auf
den Führungssäulen. Die Grundplatte 15 trägt gleichzeitig
einen Antriebsmotor 19 und ein zwei auf den Außenseiten angeordnete Nockenscheiben 20, 20' antreibendes Getriebe 21,
welches in Fig. 2 schematisch angedeutet ist. Die Nockenscheiben 20, 20' stehen mit Laufrollen 44, 44' in Verbindung,
welche auf an der Führungsplatte 16 befestigten Achsen 22, 22' laufen.
Bei eingeschaltetem Motor wird durch die Kurven der Nockenscheiben
die Führungsplatte aus der in den Figuren gezeigten unteren Stellung in eine obere Stellung bewegt. Die Bewegung
in die gezeigte Ausgangsstellung zurück erfolgt aufgrund des Eigengewichtes von Führungsplatte und den von dieser
geführten Teilen.
Damit beim Schließen des Werkzeuges nicht nur der Höhenabstand überwunden sondern im geschlossenen Zustand auch der
zum Schneiden erforderliche Druck auf die Schneidplatte ausgeübt wird, weisen die Nockenscheiben 20, 20' in der in Fig.1
angedeuteten Form einen exzentrischen Bereich 23 mit von der Symmetrie abweichender Krümmung auf.
Auf der Führungsplatte 16 ist die Schneidplatte 24 des Ausschneidwerkzeuges
vorgesehen, welche der Form der auszuschneidenden Packungen entsprechend angepaßt ist und auf ihrer Oberseite
in ihrer Form den gewünschten Schnittlinien entsprechend angepaßte Messerteile 25,26 aufweist.
Auf der Unterseite des Oberteiles 11 ist eine Stempelkopfplatte 27 vorgesehen, welche Schneidstempel 28, 29, 30 aufweist,
deren Form zu der Form der Messerteile 25, 26 passend
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ausgebildet ist. Wird die Führungsplatte 16 und damit die
Schneidplatte 24 bei eingeschaltetem Motor durch Drehen der Nockenscheiben 20, 20' aus der gezeigten unteren Stellung
in die obere geschlossene Stellung gebracht, dann wirken die Messerteile 25, 26 und die Schneidstempel 28, 29,
30 zusammen und trennen die Packungen in der gewünschten Form aus der Folie heraus aus.
Die Schneidplatte 24 weist in ihrer Bodenfläche Bohrungen 31, 32, 33 auf. Unter diesen ist in der Führungsplatte 16
ein Schlitz 34 vorgesehen. Durch diese Bohrungen und den Schlitz hindurch werden von der Grundplatte 15 über ein
Zwischenelement 35 getragene Ständer 36, 37, 38 gehalten, die auf ihrer Oberseite Tragplatten 39, 40, 41 aufweisen.
Die Höhe der Tragplatten ist über einen entsprechenden, an sich bekannten Mechanismus von Außen einstellbar und
ist so gewählt, daß die mit dem oberen Kettentrum der Transportketten 14, 14' in die Trennstation geführten
Packungen mit ihrem Boden gerade mit der Oberfläche der Tragplatten in Berührung gelangen und somit von diesen gestützt
werden.
In der Bewegungsrichtung der Folienbahn hinter dem Ausschneidwerkzeug
ist eine in Fig. 1 angedeutete Fördereinrichtung 42 beispielsweise in Form eines Transportbandes,
angeordnet. Dieses dient dazu, die ausgeschnittenen und mit dem verbleibenden Foliengitter von den Tragplatten wegbewegten
fertigen Packungen aufzunehmen und zu einem Vorratsbehälter
zu fördern.
In Fig. 4 ist die Schneidplatte 24 in einem größeren Maßstab perspektivisch dargestellt. Es handelt sich dabei um
ein Ausführungsbeispiel für ein Werkzeug, bei dem in drei Reihen nebeneinander tiefgezogene Packungen aus einer Bahn
hergestellt sind, die im eigentlichen SehneidVorgang, bei dem
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die Schneidplatte 32 aus der in Fig. 2 gezeigten Stellung gegen die Stempelkopf platte 27 bewegt wird, in die kammerartigenVertiefungen
45 hineinhängen. Die,Vertiefungen 45
entsprechen im wesentlichen der äußeren Form der tiefgezogenen Packung und sindin der Regel etwas größer als der
hineinhängende Packungsteil, so daß die Wandungen mit dem Packungsteil selbst beim Schneidvorgang nicht in Berührung
kommen. Die matrizenartige Schneidplatte ist aus Stahl geschweißt und weist an ihrem gesamten oberen Rand eine
durchgehende Ausnehmung 46 auf, in die Schneidleisten 47, 49, 50 in Form gerader Platten und Schneideecken 51, 52
eingesetzt sind. Diese sind aus gehärtetem Werkzeugstahl gebildet. Die Oberflächen 53 der Schneidleisten bzw.
Schneidecken sind so geschliffen, daß ihre Kanten die Schneidkanten bilden. Auf ihren den Flächen 53 gegenüberliegenden
Flächen 54 sind sie in gleicher Weise geschliffen, so daß auch die diese Flächen begrenzenden Kanten als Schneidkanten
dienen können. Die die Ausnehmungen 46 begrenzenden Wandungen weisen in einem Abstand verteilt vorgesehene
Durchbrechungen 55, 56 auf, die in der in den Figuren 3 und 4 gezeigten Weise bis unter die in die Ausnehmungen
eingesetzten Schneidleisten bzw. Schneidecken reichen. Dadurch ist es ""möglich, mit einem geeigneten Werkzeug wie
beispielsweise einem Schraubenzieher unter die eingesetzten Schneidleisten bzw. -ecken zu fahren und diese ohne Verletzung
herauszuheben. Ist eine der Schneidkanten verletzt, so wird das zugehörige Messerteil in der in Figur 5 angedeuteten
Weise herausgehoben und einfach um 180° gewendet oder aber durch ein anderes Teil ersetzt. Damit werden die
Ausfallzeiten des Ausschneidwerkzeuges und damit der gesamten Verpackungsmaschine erheblich reduziert. Selbst
wenn ein Messerteil nachgeschliffen werden soll, ist dieses erheblich einfacher, da nur eine kleine Fläche behandelt
werden muß.
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Wie aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist, sind an der Stempelkopfplatte 27 Schneidstempel 28, 29 30 auswechselbar
angeschraubt. In Fig. 4 ist ein Schneidstempel 28 im Detail gezeigt. Er weist Bohrungen zum Verschrauben mit
dem Oberteil 11 auf. Auch die Schneidstempel sind aus gehärtetem
Werkzeugstahl gefertigt. Ihre Abmessungen und ihre Form sind so gewählt, daß die äußeren Kanten mit den
Kanten der Messerteile der Schneidplatte, also der darin eingesetzten Schneidleisten und Schneidecken beim Schneiden
zusammenwirken.
Die Stempelkopfplatte 27weist um die Schneidstempel herum Ausnehmungen 58, 59, 60 auf, in die ein Abstreifer 57 so
eingesetzt ist, daß er den Messerteilen in der Schneidplatte gegenüberliegt und die Sehneidstempel im Oberteil vollständig
umgibt. Wie aus den Figuren 2 und 3 ersichtlich ist, ist der Abstreifer 57 mittels Druckfedern 61, 62, 63
so vorgespannt, daß er die Randbereiche der Schneidstempel vollständig umgibt und mit diesen annähernd eine Ebene bildet.
Zur Begrenzung der Bewegung des Abstreifers nach außen liegt dieser in der am besten aus Figur 3 ersichtlichen
Weise mittels Absätzen 64, 65 an den Unterseiten der jeweils benachbarten Schneidstempel an.
Im Betrieb wird der Packungsabschnitt mit auszustanzenden
Packungen mittels der Transportketten 14, 14' in der gezeigten offenen Stellung des Ausschneidwerkzeuges in
dieses hineinbewegt. Anschließend wird das Werkzeug geschlossen, wobei die aus der Schneidplate 24 nach oben hervorstehenden
Messerteile auf den gegenüberliegenden Abstreifer 57 einwirken und diesen gegen die Federvorspannung
zurückdrücken. Dadurch wirken die Schneidkanten der aus der Schneidplatte hervorstehenden Schneidleisten und
Schneidecken mit den Schneidkanten der Schneidstempel zusammen und trennen die Packungen aus dem Bahnmaterial heraus.
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Anschließend wird die Schneidplatte 24 wieder in die in Fig. 2 gezeigte geöffnete Stellung zurückbewegt. Beim
Weiterführen der Folienbahn werden die aufgeschnittenen Packungen von den Tragplatten 39, 40 41 auf die Fördereinrichtung
42 heruntergeschoben und weiterbewegt.
Wie insbesondere aus Figur 4 ersichtlich ist, wird die Stabilität der Wandungen der Schneidplatte 24 nicht durch
die Stärke der Messerteile sondern allein durch die Stärke der beispielsweise aus Stahl geschweißten Matrize bestimmt.
Die Dicke dieser Wandungen richtet sich insbesondere auch nach der Höhe der Wandungen, die für die einzelnen
Packungen notwendig ist. Unabhängig von der Dicke dieser Wandungen kann jedoch die Dicke der Schneidplatten
und Schneidecken minimal gewählt werden, beispielsweise ca. 3mm. Allein die Dicke dieser Hesserteile bestimmt
aber den Abfall. Auf diese Weise wird erreicht, daß unabhängig von der Formattiefe ein minimaler Folienabfall anfällt.
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Claims (7)
- PATENTANWALT DIPL.-PHYS. LUTZ H. PRÜFER - D-8OOO MÜNCHENMV- 194-1591 P/boMultivac Sepp Haggenmüller KG, 8941 WolfertschwendenVerpackungsmaschine mit einem AusschneidwerkzeugPATENTANSPRÜCHEf 1.;Verpackungsmaschine mit einem Ausschneidwerkzeug mit einem Werkzeugoberteil und einem relativ dazu bewegbaren Werkzeugunterteil, wobei eines der Werkzeugteile eine Stempelkopfplatte mit Schneidstempel und Abstreifer und das andere Werkzeugteil eine Schneidplatte aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidplatte (24) einzeln auswechselbare Messerteile (25, 26, 47 - 52) aufweist.
- 2. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Werkzeugteile einen Aufnahmeteil mit wenigstens einer dem äußeren Umfang der Packungen entsprechenden Ausnehmung aufweist und die Messerteile in die die Ausnehmung umgebenden Ränder auswechselbar eingesetzt sind.PATENTANWALT DIPL.-PHYS. LUTZ H. PRÜFER · D-60O0 MÜNCHEN »O ■ WILLROIDERSTR. 8 · TEL. {Οββ> S4O64O130050/0131ORIGINAL INSPECTED
- 3. Verpackungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Werkzeugteil einen Aufnahmeteil für auswechselbar eingesetzte Messerteile* aufweist.
- 4. Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Messerteile und/oder Schneidstempel auf ihren den die Schneidkanten aufweisenden Flächen (53) gegenüberliegenden Flächen (54) entsprechende Schneidkanten besitzen.
- 5. Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein in die Schneidplatte (24) hineinragendes Stützelement (39, 40, 41) vorgesehen ist.
- 6. Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5f dadurch gekennzeichnet, daß die Stempelkopfplatte mit dem Oberteil und die Schneidplatte mit der Führungsplatte eines Säulengestelles verbunden ist.
- 7. Verpackungsmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Stützelemente (39, 40, 41) einstellbar ist.13QQ5G/0131
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