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DE3016772A1 - Diagnostischer probensammler, insbesondere spritzenartige vorrichtung und abgabevorrichtung, sowie dafuer vorgesehener kolben - Google Patents

Diagnostischer probensammler, insbesondere spritzenartige vorrichtung und abgabevorrichtung, sowie dafuer vorgesehener kolben

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DE3016772A1
DE3016772A1 DE19803016772 DE3016772A DE3016772A1 DE 3016772 A1 DE3016772 A1 DE 3016772A1 DE 19803016772 DE19803016772 DE 19803016772 DE 3016772 A DE3016772 A DE 3016772A DE 3016772 A1 DE3016772 A1 DE 3016772A1
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DE
Germany
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hollow body
closed end
closure
sample
Prior art date
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DE19803016772
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English (en)
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Inventor
Clayton L Estep
Roger F Etherington
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Trans Med Corp
Original Assignee
Trans Med Corp
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Publication date
Application filed by Trans Med Corp filed Critical Trans Med Corp
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Description

Diagnostischer Probensammler, insbesondere spritzeriartige Vorrichtung und Abgabevorrichtung, sowie dafür vorgesehener Kolben
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der medizinischen Diagnosevorrichtungen und betrifft insbesondere denjenigen Teil dieses Gebietes, auf welchem Fluidproben gesammelt werden, um später in einem Labor analysiert zu werden.
Das Nehmen von Fluidproben für die Laboranalyse ist ein wichtiges Diagnoseinstrument bei der Behandlung von Krankheiten und Leiden. Es ist klar, daß Proben so frei wie möglich von jedweder möglichen Sekundärverunreinigung sein sollten, sei es aus dem Bereich, in welchem die Probe genommen wird, oder aus der Umgebung außerhalb des Patienten, durch die aber die Probensammelvorrichtung hindurchbewegt werden muß. üblicherweise
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werden Fluidproben einem Patienten mit einer Spritze entnommen, die im allgemeinen eine Injektionsnadel hat, welche zum Eindringen in den Patienten an ihr befestigt ist. Häufig ist es erforderlich, die gesammelte Probe in ein Probennähr- oder Probenerhaltungsagens, ein Reagens oder ein Kulturmedium einzubringen, um ein Wachstum der Probe hervorzurufen, die Probe zu identifizieren oder für anschließende Laborprozeduren die Werte der gesammelten Probe konstant- und die Probe lebensfähig zu halten. Es ist nicht allgemein erwünscht, das Probenagenzien, Reagens, Kulturmedium oder eine Probe, die mit irgendeinem dieser Medien zusammengebracht worden ist, in einen Patienten einzuleiten, und zwar wegen der möglichen Giftigkeit. Proben können Körperflüssigkeiten, wie Blut oder Urin, oder andere Gewebeflüssigkeiten sein, oder es kann sich um anaerobe Proben handeln, die aus verschiedenen Organen innerhalb des Körpers gesammelt werden,oder sie können aus Wasser oder anderen Nichtkörperflüssigkeiten bestehen.
In einigen Institutionen ist es Praxis, einen Korken oder einen Stopfen auf das Ende der Nadel aufzusetzen, nachdem sie aus dem Patienten herausgezogen worden ist, um die gesammelte Probe zu verschließen und zu schützen, woraufhin die Spritze zum Labor gebracht wird. In anderen Situationen wird die mittels einer Spritze gesammelte Probe durch einen Gummistopfen hindurch in ein sonst verschlossenes Fläschchen oder Rohr injiziert. Diese Fläschchen und Rohre, die häufig ein Probenagens enthalten, werden dann zu dem Labor geschickt.
Manchmal wird eine Probe aus der Spritze in ein Probenerhaltungs- oder -ernährungsmedien enthaltendes Rohr gespritzt, das dann verschlossen und zum Labor gebracht wird, wobei das Schließen und Erhalten der Probe bei der Erhaltung der Lebensfähigkeit der Probe und ihrer quantitativen Werte von hauptsächlicher Bedeutung ist.
Bei Versuchen, die Lebensfähigkeit der Probe zu verbessern und
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eine Sekundärverunreinigung weiter zu minimieren, ist ein vakuumbetätigtes System zum Nehmen von Flüssigkeitsproben entwickelt worden. Das System weist eine häufig ein Probenerhaltungs- oder Kulturmedium enthaltende Flasche auf, die evakuiert und dann mit einem Gummideckel verschlossen wird,.um den Unterdruck in der Flasche aufrechtzuerhalten. Für den Gebrauch dieser Flasche wird eine spezielle Injektionsnadel benutzt, die als doppelendig betrachtet werden kann. Ein Ende der Nadel wird in den Patienten eingeführt, und das andere Ende der Nadel wird dann durch den Gummideckel hindurchgeführt. Der Unterdruck in dem Behälter saugt automatisch Flüssigkeit in den Behälter hinein. Der Sog ist plötzlich und unkontrollierbar, und es ist bekannt geworden, daß er zum Einfallen von Adern geführt hat. Außerdem kann das Vakuum in dem Behälter kleiner sein als es zum Ansaugen der gewünschten Flüssigkeitsmenge erforderlich ist. Da das Innenvolumen solcher Behälter nicht variabel gemacht werden kann, werden solche Behälter in vielen Größen zur Verfügung gestellt, beispielsweise mit Fassungsvermögen von 5, 7, 10, 15 und 20 cm ,was es erforderlich macht, Behälter mit vielen Größen auf Lager zu halten, um sich ändernde Anforderungen zu erfüllen. Viele dieser- Typen von Behältern werden in einem nichtsterilen Zustand verkauft, weshalb die Institutionen, die sie benutzen, sie sterilisieren müssen, da sonst die Gefahr von verunreinigten Kulturen bestehen würde. Es ist erkannt worden, daß in vielen Fällen die Verwendung eines Autoklaven zur Sterilisation die Größe des Unterdruckes in dem Behälter verringert, weshalb solche Behälter dann nicht mehr geeignet sind, die Flüssigkeit einzusaugen.
Eine der jüngeren Entwicklungen auf dem Gebiet der Sammelvorrichtungen ist eine spritzenartige Vorrichtung, die in der US-PS 4 043 336 beschrieben ist. Es handelt sich dabei um ein Hohlkörperteil, in welchem sich ein Kolben befindet. Das sogenannte geschlossene Ende des Endteils des Hohlkörperteils hat eine kreisförmige Scheibe, die nahe dem geschlossenen Ende angeklebt ist, aber Raum für eine weitere Scheibe zwischen der angekleb-
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ten Scheibe und der Innenfläche des geschlossenen Endes läßt. Die zweite Scheibe hat einen Nippel, der sich durch einen Schlitz in dem geschlossenen Ende hindurch nach außen erstreckt. Beide Scheiben haben jeweils eine Öffnung, und jede Bewegung der Scheibe mit dem Nippel in dem Schlitz und dem geschlossenen Ende der Spritze bringt die beiden Öffnungen miteinander in Verbindung oder unterbricht die Verbindung derselben. Diese Vorrichtung kann einen äußeren Ansatz auf der Seite des Hohlkörperteils haben, in den eine Form von Medium zum automatischen und augenblicklichen Zusammenbringen mit der Probe, wenn diese gesammelt wird, eingebracht werden kann.
Die Erfindung ist ein langgestreckter Hohlkörper, der an einem Ende offen und an dem entgegengesetzten Ende geschlossen ist und in dem geschlossenen Ende eine Öffnung aufweist. Ein Kolben mit einer Dichteinrichtung an einem Ende ist in den Hohlkörper verschiebbar eingeführt, um das Innenvolumen desselben zu variieren und gleichzeitig eine Abdichtung des Inneren des Hohlkörpers aufrechtzuerhalten. Eine bewegliche Verschlußeinrichtung ist außen an dem geschlossenen Ende des Körpers befestigt. Der Verschluß hat ein sich nach außen erstreckendes Anschlußteil mit einer Durchgangsöffnung zur Aufnahme von kompatiblen Paßstücken oder medizinischen Sammelvorrichtungen, wie Nadeln, oder Mehrfachprobensammelvorrichtungen oder Adaptern, die in einer diagnostischen Ausrüstung benutzt werden. Die Verschlußeinrichtung kann aus einer Position, in welcher beide Öffnungen miteinander in Verbindung sind, so daß eine Probe in den Hohlkörper gesaugt werden kann, herausbewegt werden, und die Verschlußeinrichtungsöffnung kann dann aus dieser Verbindungsstellung herausbewegt werden, so daß die Öffnung in dem geschlossenen Ende des Körpers verschlossen wird. Die Dichteinrichtung für die Öffnung in dem geschlossenen Ende ist um die Öffnung herum zwischen dem «verschlossenen Ende des Hohlkörpers und der Verschlußeinrichtung angeordnet.
Die Erfindung beinhaltet außerdem ein zur Berührung mit der gesammelten Probe vorgesehenes Agens, das in dem Verschlußteil
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angeordnet ist und mit der Probe, die gesammelt worden ist, in Verbindung gebracht wird, wenn die Verschlußeinrxchtung bewegt worden ist, um die Verbindung zwischen den beiden Öffnungen zu beseitigen und das Agens mit der Öffnung in dem geschlossenen Ende des Hohlkörpers in Verbindung zu bringen, nachdem die Vorrichtung von der Probenquelle entfernt worden ist. Das schließt jedwede Möglichkeit aus, daß eine Probe mit einem Agens in einen Patienten injiziert wird.
Gemäß der Erfindung ist außerdem ein neuer Kolben vorgesehen, der ein schwenkbares vertikales Teil an dem Schaft des Kolbens hat, welches das offene Ende eines Hohlkörpers irgendeiner Spritze berührt, nachdem eine Probe in den Hohlkörper gesaugt worden ist.
Die Wandabschnitte des Hohlkörpers und die Verschlußeinrichtung können aus speziell ausgewählten Materialien bestehen und eine derartige Dicke haben, daß ein maximaler Schutz vor einem möglichen Eindringen von Sauerstoffgas besteht, während die Vorrichtung Umgebungsbedingungen ausgesetzt ist.
Die Ausführungsformen der Vorrichtung nach der Erfindung sind:
Vorrichtungen mit praktischem Entwurf und praktischem Aufbau, die zu annehmbaren Kosten hergestellt und zusammengebaut werden können, was von einer Einwegspritze verlangt wird.
Spritzen mit einer Verschlußeinrxchtung, die nicht nur zum Sammeln von Fluidproben von Nutzen ist, sondern auch als vorgefüllte Vorrichtungen zum Abgeben von Fluid medizinischer oder nichtmedizinischer Art benutzt werden können.
Spritzen, die in sich eingeschlossen Probenagens zum Zusammenbringen mit der Probe haben.
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Spritzen, die in sich eingeschlossen Probenagenzien haben und den Patienten oder eine andere Probenquelle vor einer Überkreuzverunreinigung mit dem in sie eingeschlossenen Probenagens schützen, indem sie das Vermischen der Probe mit dem Probenagens verhindern, bis die Verbindung zwischen der Spritze
und der Probenquelle unterbrochen worden ist.
Eine Spritze, die in sich eingeschlossen Probenagens und einen Kolben mit abgestuften Schutzprüfanschlagen hat, um die Gefahr zu minimieren, daß in einen Patienten oder eine Probenquelle wieder ein Fluid injiziert wird, das bereits mit den Probenagens in Berührung gekommen ist. Dieser neue Kolben weist außerdem Volumenindizes auf.
Spritzen, die Anschlußteile haben, welche mit Anschlußteilen kompatibel sind, die gewöhnlich als
"lure"-Anschlußteile bezeichnet werden, ohne aber notwendigerweise darauf beschränkt zu sein. Ein solches Anschlußteil kann direkt als Abgabedüse ohne eine zusätzliche Düseneinrichtung benutzt werden.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine Teillängsschnittansicht der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform mit einer Probe, die gerade gesammelt wird,
Fig. 3 eine Querschnittansicht in der Schnittebene 3-3 in Fig. 2,
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Fig. 4 eine Querschnittansicht in der Schnittebene
4-4 in Fig. 2,
Fig. 5 eine Teillängsschnxttansicht der in Fig. 2
gezeigten Ausfuhrungsform, nachdem die Probe gesammelt worden ist,
Fig. 6 eine Endansicht der in Fig. 5 gezeigten Aus
führungsform,
Fig. 7 eine Längsschnittansicht einer Modifizierung
eines Teils der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform in der Probensammelposition,
Fig. 8 eine Ansicht des linken Endes der Ausführungs
form in Fig. 7,
Fig. 9 eine Teillängsschnittansicht einer weiteren
Ausführungsform der in Fig. 2 gezeigten Erfindung,
Fig. 10 eine Teillängsschnittansicht einer weiteren
Ausführungsform der in Fig. 2 gezeigten Erfindung,
Fig. 11 in einer auseinandergezogenen perspektivischen
Ansicht eine weitere Ausführungsform der in Fig. 2 gezeigten Erfindung,
Fig. 12. eine Teillängsschnittansicht der Ausführungs-... form in Fig. TO in der Probensammelposition,
Fig. 13 eine Ansicht des rechten Endes der Ausführungsform in Fig. 11,
Fig. 14 eine Teillängsschnittansicht der Ausführungsform in Fig. 12, nachdem die Probe gesammelt worden ist,
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Fig. 15 eine Ansicht des rechten Endes der Aus
führungsform in Fig. 14,
Fig. 16 eine weitere Ausführungsform der in den
Fig. 11-15 gezeigten Erfindung,
Fig. 17 eine Seitenansicht der in Fig. 12 gezeig
ten Ausführungsform in der Probensammelposition,
Fig. 18 eine Seitenansicht der in Fig. 17 gezeigten
Ausführungsform, nachdem die Probe gesammelt
worden ist,
die Fig. 19-21 Teillängsschnittansichten, die Variationen.
in der Dichtungseinrichtung zwischen der Kappe und dem Verschlußkörper der in den Fig. 11-18 gezeigten Ausführungsform der Erfindung zeigen,
Fig. 22 eine perspektivische Ansicht eines neuen
Kolbens, der bei der Erfindung verwendbar ist,
Fig. 23 eine Teillängsschnittansicht, die die Er
findung von Fig. 22 beim Gebrauch in der in den Fig. 2-9 gezeigten Ausführungsform zeigt,
Fig. 24 eine auseinandergezogene perspektivische An
sicht des Endteils einer weiteren Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 25 eine Ansicht des rechten Endes der in Fig.
2 4 gezeigten Ausführungsform in zusammengebautem Zustand,
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Fig. 26, 27 eine auseinandergezogene perspektivische
Ansicht bzw. eine Endansicht einer weiteren Ausführungsform,
die Fig. 28-30 eine auseinandergezogene perspektivische
Ansicht sowie Schnittansichten einer weiteren Ausführungsform,
Fig. 31 eine Schnittansicht einer weiteren Aus
führungsform der Kappe, die bei der Erfindung benutzt werden kann,
Fig. 32 eine Endansicht der bei der in den Fig. 11-
18 gezeigten Erfindung verwendeten Kappe,
Fig. 33 eine Teillängsschnittansicht einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 34 eine Teillängsschnittansicht einer weiteren
Ausführungsform der in Fig. 33 gezeigten Erfindung,
Fig. 35 eine Teillängsschnittansicht einer weiteren
Ausfuhrungsform der Erfindung,
Fig. 36 noch eine weitere Ausführungsform der Er
findung und
Fig. 37 nochmals eine weitere Ausführungsform der
Erfindung.
Gemäß Fig. 1 enthält die Erfindung einen insgesamt bekannten Typ einer Spritze mit einem hohlzylindrischen Körper i1, der zur Aufnahme eines Kolbens 24 an einem Ende offen ist und ent-
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gegengesetzt zu dem offenen Ende ein im wesentlichen geschlossenes Ende 12 hat. Das geschlossene Ende 12 hat eine öffnung 13, um die herum eine ringförmige Vertiefung 14 zur Aufnahme eines O-Ringes 15 gebildet ist. Neben dem geschlossenen Ende 12 ist eine ringförmige Vertiefung 16 angeordnet, die eine innere, sich nach innen erstreckende Wulst 17 in einer Kappe 18 aufnimmt. Es ist klar, daß andere Möglichkeiten angewandt werden können, um den Verschluß auf dem geschlossenen Ende lösbar festzuhalten, wie beispielsweise Gewinde, eine Bajonettbefestigung und dgl. Die Kappe 18 hat ein offenes Ende, das über den Körper 11 paßt. Die Kappe hat außerdem ein geschlossenes Ende 19, von dem ein Kanülenaufnahmeteil 20 vorsteht, das eine Durchgangsöffnung 21 hat. Das Kanülenaufnahmeteil 20, das im folgenden als Nippel bezeichnet wird, ist so ausgebildet, daß es eine Kanüle herkömmlichen Typs und auch auf medizinischem Gebiet bekannte Adapter aufnehmen kann, welch letztere eine einzelne Blutgefäßpunktion durch eine Kanüle und die spätere Verwendung der Spritzen nach der Erfindung zum Nehmen von mehreren Proben gestattet. Diese Adapter enthalten normalerweise Einrichtungen, die gestatten, sie zu verschließen, nachdem eine Probe genommen worden ist, um den Austritt irgendeines Körperfluids aufgrund des Druckes des Fluids innerhalb des menschlichen Körpers zu verhindern. In den Hohlkörper 11 ist ein Kolben 24 eines in der Medizin bekannten Typs eingepaßt. Im allgemeinen ist er mit einer Kolbenspitze versehen, die eine konische Stirnfläche 25 hat, obwohl die Stirnfläche auch eben sein kann, wie es an der Stelle 26 in Fig. 10 gezeigt ist. Die Kolbenspitze ist an einem Ende eines Schaftes angeordnet, der aus zwei Längsteilen 27 und 28 besteht, die rechtwinkelig zueinander längs der Achse des Kolbens angeordnet und über ihrer Länge mit mehreren kreisförmigen Scheiben 29 versehen sind. Der Kolbenschaft endigt entgegengesetzt zu der Kolbenspitze in einem Daumenring (nicht gezeigt) oder einer Fingerplatte 30. Außer der Stirnfläche 25 oder 26 hat die Kolbenspitze wenigstens einen Kreisring 31, der im allgemeinen aus einem elastischen Material besteht und für eine Abdichtung an der Innenwand des Hohlkörpers 11 sorgt,
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um sicherzustellen, daß die Bewegung des Kolbens 24 nicht zum Entweichen irgendeines Fluidmediums führt. Diese Kreisringe können als Dichtungen angesehen werden.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, mit der gerade eine Probe extrahiert wird. Der Kolben 24 ist in dem Hohlkörper 11 teilweise zurückgezogen worden, um die Fluidprobe 33 zu sammeln, die aus einer Probenquelle 34 über eine herkömmliche Kanüle 35 gekommen ist. Fig. 2 zeigt, daß der O-Ring 15 eine Dichtung an der Innenfläche 36 der Kappe 18 bildet, wodurch sichergestellt wird, daß die Fluidprobe nur in das Innere des Hohlkörpers 11 eintritt.
Die in Fig. 4 gezeigte Querschnittansicht des Kolbens 24 veranschaulicht hauptsächlich, daß die rechtwinkelige Stellung der Teile 27 und 28 nicht nur den Kolben gegen vertikales und seitliches Verbiegen widerstandsfähig macht, sondern daß die Außenflächen dieser Teile auch als Lager- oder Führungsflächen für den Kolben dienen, so daß dieser nicht ausreichend weit aus seiner zentralen Lage herausbewegt werden kann, um das durch die inneren Dichtungsteile 31 erzeugte Vakuum zu zerstören.
In Fig. 5 ist zu erkennen, daß die Kappe 18 um eine bestimmte Anzahl Winkelgrad gedreht worden ist, und zwar entsprechend der Länge des Schlitzes 22 in der Kappe 18 und gesteuert durch das Anschlagteil 23 an der Außenfläche des Hohlkörpers 11 (vgl. Fig. 11). Diese Vorrichtung zur Ausrichtung der Kappe in bezug auf den Hohlkörper 11 ist so ausgebildet, daß der Schlitz 22 eine Bewegung der Kappe 18 aus der Probensammelposition, die in Fig. 2 gezeigt ist, in die in Fig. 4 gezeigte Position durch eine Drehung des Hohlkörpers 11 im Uhrzeigersinn bezüglich der Kappe 18, wenn diese festgehalten wird, gestattet. Durch diese Drehung wird der Teil der Innenfläche 36 der Kappe 18, der nicht die Öffnung 21 enthält, über den Durchlaß 13 in dem Hohlkörper 11 gebracht und dieser dadurch wirksam verschlossen.
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Andere externe und/oder interne Einrichtungen können eingesetzt werden, um die Orientierung der Kappe in bezug auf den Hohlkörper anzuzeigen.
Fig. 7 zeigt im wesentlichen die in Fig. 2 gezeigte Ausführungsform, mit der Ausnahme, daß in der Innenfläche des geschlossenen Endes 12 des Hohlkörpers 11 eine Aussparung 37 gebildet ist, die gemäß Fig. 7 im Querschnitt kreisförmig ist, die aber auch im Querschnitt rechteckig sein kann, und in die eine Substanz 38 eingebracht ist, die allgemein als ein A-gensangesehen wird, welches mit der gesammelten Probe reagiert, um sie zu erhalten oder zu ernähren, oder das mit dem Fluid reagiert, um eine Kultur der Probe zu bilden oder um verschiedene Substanzen in der Probe zu identifizieren. Das Agens kann in flüssiger, fester oder halbfester Form, wie beispielsweise ein festes Gel, vorliegen und eine bekannte Zusammensetzung haben.
Fig. 9 zeigt eine Modifizierung der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform der Erfindung dahingehend, daß das Agens 39 zu einer Schicht auf der Innenfläche der Stirnwand 12 des Hohlkörpers 11 geformt worden ist.
Fig. 10 zeigt eine weitere Variation der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform der Erfindung dahingehend, daß die Innenwand des geschlossenen Endes 12 des Hohlkörpers 11 nun eine ebene Fläche hat und daß sich der Durchlaß 13 nun durch ein nach innen vorstehendes rohrförmiges Teil 4 0 erstreckt, um eine ringförmige Aussparung zu bilden, in die das Agens 41 eingebracht ist. Es ist zu erkennen, daß in dieser Ausführungsform die Stirnfläche 26 des Kolbens 24 eine ebene Fläche ist, die mit der Innenfläche des geschlossenen Endes 12 zusammenpaßt.
Fig. 11 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, die in Fig. 1 gezeigt ist, mit der Ausnahme des Vorhandenseins eines Kolbens 24, der im wesentlichen derselbe sein könnte wie in Fig. 1. In diesem Fall hat der Hohlkörper 11 das geschlossene Ende 12, unterscheidet sich aber von der Ausführungsform in Fig. 1
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dahingehend, daß anstelle der ringförmigen Vertiefung 13 in Fig. 1 ein öffnungsvorsprung 42 vorgesehen ist, welcher eine Öffnung 43 mit wesentlich größerem Durchmesser als die Öffnung 13 in Fig. 1 bildet und deren Zweck im folgenden erläutert ist. Anstelle des O-Ringes 15, der in Fig. 1 gezeigt ist, ist nun eine Dichtscheibe 44 mit einem Loch 45 vorgesehen, das an der Außenfläche des kreisringförmigen VorSprunges 42 in Anlage ist, um eine Drehung der Scheibe zu verhindern, wenn die Kappe gedreht wird. Die Kappe 46 in Fig. 10 hat im wesentlichen die gleiche- Gesamtkonfiguration wie die Kappe 18 in Fig. 1 und ist mit einem Nippel 20 und einer Durchgangsöffnung 21 in diesem versehen.
Es ist zu erkennen, daß der Hohlkörper 11 eine kreisringförmige Wulst 47 an dem Ende 12 hat, die in einer kreisringförmigen Vertiefung 48 an der Innenseite der Kappe 46 aufgenommen wird. Die Innenfläche der Endwand 49 des Verschlusses 46 enthält eine Vertiefung 50, welche ein Agens 37 aufnimmt, welches im allgemeinen eine Tablette oder eine Pille ist, aber auch ein Gel oder eine Paste sein könnte. Das Agens 37 wird normalerweise beginnen, sich in die gesammelte Probe hinein aufzulösen und mit dieser zu vermischen. Die Dicke der Tablette oder Pille kann eine Täefe der Vertiefung 50' erfördern, die keine ausreichende Wanddicke ergeben wird. In solchen Fällen kann die 'Außenfläche der Kappe 46 vorspringend ausgebildet werden, wie es an der Stelle 51 gezeigt -ist.
Fig. 12 zeigt, daß das Agens von der Probe getrennt ist, bis die Kappe 46 in oben beschriebener Weise gedreht wird, so daß das Agens 37 nun über der Öffnung 43 angeordnet ist (vgl. Fig. 14) und dann mit der Probe 33 in Berührung kommen kann, die in der Vorrichtung gesammelt worden ist*"
Die Ausführungsform der Erfindung, die in den Fig. 11, 15 dargestellt ist, zeigt das Vorhandensein einer Aussparung 50 und
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eines Vorsprunges 51 zur Aufnahme des Agens 37 in der Kappe 46. In Fig. 16 ist zu erkennen, daß die Kappe 46 nun zwei Vertiefungen mit Vorsprüngen 52 und 53 hat, von denen jede ein anderes Agens aufnehmen kann. Dem Fachmann ist ohne weiteres klar, daß eine dritte und möglicherweise eine vierte Vertiefung in der Kappe zur Aufnahme eines dritten oder vierten Agens vorgesehen sein könnte. In dieser besonderen Modifizierung der Ausführungsform, die in den Fig. 11-15 gezeigt ist, werden geeignete Indizes oder Markierungen an der Kappe 46 und an dem Hohlkörper 11 vorgesehen, so daß jedes Agens der Reihe nach oder nach Bedarf mit der gesammelten Probe in Kontakt gebracht werden kann.
Die Fig. 17 und 18 zeigen, wie die formschlüssige Anzeige der Positionierung der Kappe mit Hilfe des in ihr gebildeten Schlitzes 22, der mit dem Anschlagteil 23 in Berührung ist, aus einer offenen Stellung in eine geschlossene Stellung gebracht werden kann.
Fig. 19 zeigt eine Modifizierung der Einrichtung zum Abdichten der öffnung 43 und der Kappe dahingehend, daß anstelle der Dichtscheibe 44 in den Fig. 11-14 oder des O-Ringes 15 in den Fig. 1-10 eine kreisringformige Wulst 54 an dem Ende 12 des Hohlkörpers 11 angeformt ist, die eine Fläche 55 aufweist, welche mit der Innenfläche der Kappe 46 in Kontakt ist. Das A-gens 37 ist daher von der Probe getrennt, wenn diese in den Hohlkörper gesaugt wird, und es ist zu erkennen, daß die öffnung 21 in dem Nippel 20 gleichfalls verschlossen wird, wenn die Kappe 46 um den Hohlkörper 11 gedreht wird.
Fig. 20 zeigt noch eine weitere Modifizierung der Einrichtung zum Abdichten der Öffnung 4 3 gegenüber dem Agens dahingehend, daß eine kreisringformige Wulst 56 an der Innenfläche der Kappe 46 um die Öffnung 43 herum angeformt ist und daß ebenso eine kreisringformige Wulst 57 um die Vertiefung 50 in der Kappe 46 herum gebildet ist, um das Agens 37 zu schützen.
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Fig. 21 ist eine Modifizierung der in Fig. 20 gezeigten Abdichtungsausführungsform dahingehend, daß eine kreisringförmige Vertiefung 58 um die Öffnung 21 um den Nippel 20 herum gebildet ist und daß ein O-Ring 59 in diese eingesetzt ist. Ebenso ist eine zusätzliche kreisringförmige Vertiefung 60 in der Innenfläche der Kappe 46 gebildet und umschließt die Vertiefung 49 für das Agens 37, und ein O-Ring 61 ist in diese Vertiefung eingesetzt. Diese besondere Ausführungsform könnte als am geeignetsten für Gebrauchszwecke angesehen werden, in welchen das zYqens 37 in einem fluidförmigerem Zustand ist oder in verschlossenem Zustand gehalten werden muß.
Die Fig. 22 und 23 zeigen einen neuen Kolben 62, der wahlweise in der Hohlkörperkammer der verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung vorgesehen oder in Verbindung mit anderen Hohlkörpern benutzt werden kann, die keine Beziehung zur Erfindung haben. Der neue Kolben 62 gleicht in großem Ausmaß dem in Fig. 1 gezeigten Kolben 24 dahingehend, daß er eine Kolbenspitze mit einer konischen inneren Fläche 63 hat, die die mit ihr zusammenpassende Innenseite einer Hohlkörperkammer berührt, genau wie die Fläche 25 in Fig. 1. Er ist mit wenigstens einer kreisringförmigen, elastischen Wulst 64 versehen, die zur Abdichtung an einer inneren Wand an einer Hohlkörperkammer dient. Er ist außerdem am zu der konischen Fläche 63 entgegengesetzten Ende mit einer Griffscheibe 30 versehen. Zwischen der Griffscheibe 30 und dem Dichtring 64 befindet sich ein horizontales Teil 65, das demselben Zweck wie die Fläche 28 in Fig. 1 dient. Rechtwinkelig zu der Fläche 63 ist eine vertikale Fläche 66 vorgesehen,die dem Kolben Stabilität gibt, damit er sich nicht verbiegt. Mehrere Scheiben 29 sind als Lagerflächen für den Kolben während dessen Bewegung in einer Hohlkörperkammer vorgesehen. Eine halbkreisförmige Scheibe 67 ist zwischen den beiden Scheiben 29 an dem Teil 66 angeordnet. Ein kurzes vertikales Teil 68 ist zwischen den Dichtring 64 und die erste kreisförmige Scheibe 29 eingefügt. Zwischen den beiden kreisförmigen Scheiben 29 ist ein vertikal verschwenk-
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bares Teil 69 angeordnet, das an seiner Verbindungsstelle mit der Scheibe 29 scharnierartig ausgebildet ist, damit es beim Einführen des Kolbens in eine Hohlkörperkammer zu dem horizontalen Teil 65 hin niedergedrückt werden kann. Mehrere Kerben oder Stufenflächen 71 sind an der Außenfläche des Teils 6 9 vorgesehen. Die Kerbflächen dienen dem Zweck, eine Vorrichtung an dem Kolben zu schaffen, wodurch, nachdem der Kolben zurückgezogen und somit eine Probe in die Kammer gesaugt worden ist, die Kerbe den äußeren Ring 72 des Hohlkörpers 11 berührt und den Kolben gegen Zurückdrücken zu dem geschlossenen Ende der Kammer und somit gegen ein Ausstoßen des Fluid festhält. Damit der Kolben in die Hohlkörperkammer hineingedrückt werden kann, ist es erforderlich, das Teil 69 zu dem horizontalen Teil 65 hin niederzudrücken und auf diese Weise die Stufenfläche 71 aus ihrer Berührung mit dem Haltering 72 zu lösen. Die Stufenflächen 71 können außerdem eine Länge haben, die durch Eichung eine Anzeige eines Probenvolumens liefern würden, das in die Hohlkorperkammer gesaugt worden ist.
Fig. 24 zeigt eine andere Ausführungsform einer Verschlußeinrichtung für die Erfindung, in der der Hohlkörper 73 mit einer Fläche 74 an dem geschlossenen Ende versehen ist, in der ein diametraler Schlitz 75 gebildet ist, dessen Bodenfläche gegenüber der äußeren Fläche 74 hinterschnitten ist, wie es an der Stelle 76 zu erkennen ist. Der Schlitz 75 hat eine öffnung 77, die mit dem inneren der Kammer 73 in Verbindung steht. Die Öffnung ist von einer kreisringförmigen Vertiefung 78 umgeben, in die ein O-Ring 79 eingesetzt ist. Der Verschluß für die äußere Kammer weist in dieser Ausführungsform grundsätzlich einen Plattenschieber 80 auf, der einen vorstehenden Nippel 81 zur Aufnahme einer Kanüle oder zum Anschließen eines Adapters, der gestattet, mehrere Proben zu nehmen, aufweist. Der Nippel hat eine Öffnung 82, die mit der öffnung 77 in der Kammer 73 in Verbindung ist, wenn der Plattenschieber 80 in der geöffneten Position ist. Die Innenfläche des Plattenschiebers 80 kann mit wenigstens einer zylindrischen Vertiefung zur
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Aufnahme eines Mittels versehen sein. Es ist zu erkennen, daß die Längsflächen 84 des Schiebers so abgeschrägt sind, daß die abgeschrägten Ränder 84 mit den Hinterschneidungen 76 in dem Schlitz 75 zusammenpassen.
In Fig. 25 ist die in Fig. 24 gezeigte Ausführungsform mit dem Plattenschieber 80 zusammengebaut, der in den Schlitz 75 eingeführt ist, und der Nippel 81 ist in einer Linie mit der Öffnung 77. Die strichpunktierten Linien zeigen die Position des Schiebers 80, wenn er in eine geschlossene Position bewegt worden ist, nachdem die Probe in die Kammer 73 gesaugt worden ist.
Fig. 26 zeigt noch eine weitere Ausführungsform einer Verschlußeinrichtung für die Erfindung, in der ein Hohlkörper 90 mit einer Fläche 91 an dem geschlossenen Ende sowie mit einer ümfangsnut 92 versehen ist, die mit einem kreisringförmigen Vorsprung (nicht gezeigt) an der Innenfläche einer Wand 93 einer Kappe 94 zusammenpaßt. Die Nut und der Vorsprung können selbstverständlich miteinander vertauscht werden. Die Endfläche 91 hat eine Öffnung 95, die mit dem Inneren der Kammer 90 in Verbindung steht. Die öffnung 95 ist von einer ringförmigen Vertiefung 96 umcreben, in die ein O-Ring 97 eingesetzt ist. Der Verschluß für die Öffnung 95 weist in dieser Ausführungsform die Kappe 94 und einen Plattenschieber 98 auf. Die Kappe 94 hat ein Anschlußteil 99, das sich von der Fläche 93a nach außen erstreckt, um kompatible medizinische Probennahmevorrichtungen aufnehmen zu können. Das Anschlußteil 99 hat eine Öffnung 100, die mit der Öffnung 95 über eine öffnung 101 in dem Plattenschieber 98 in Verbindung steht, wenn der Plattenschieber, in der offenen Position ist. In der Innenfläche des Plattenschiebers 80 kann wenigstens eine zylindrische Vertiefung 102 zur Aufname eines Agens gebildet sein. In der Wand 93 und in der Endfläche 93a der Kappe sind an deren gegenseitiger Verbindung Schlitze 103 zur Aufnahme des Schiebers 98 gebildet» Ein Anschlag 104 ist an einem Ende des Schiebers 98 vorgesehen.
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In Fig. 27 ist die in Fig. 26 gezeigte Ausführungsform mit dem Plattenschieber 98 zusammengebaut, der in die Schlitze 103 so weit eingeführt worden ist, daß die öffnungen 100, 101 und 95 in einer Linie sind. Die strichpunktierten Linien zeigen in dieser Figur die Position des Schiebers 98, wenn dieser in die Position bewegt worden ist, in der die Verbindung zwischen der Öffnung 95 und der öffnung 100 unterbrochen ist. In dem Fall, in welchem ein Agens in die Vertiefung 102 eingebracht worden ist, wird durch das Unterbrechen der Verbindung zwischen den Öffnungen 95 und 100 die Vertiefung über der Öffnung.95 positioniert, damit sich das Agens mit dem Fluid vermischen kann, das in den Hohlkörper 90 gesaugt worden ist.
Die Fig. 28-30 zeigen eine andere Einrichtung zum Verschiiessen des Loches 95 in dem Hohlkörper 90 der in den Fig. 26 und 27 gezeigten Vorrichtung, wobei die Funktionsweise der Verschlußvorrichtung im wesentlichen die gleiche ist. In Fig. 28 ist an der Stirnwand 91 des Hohlkörpers 90 eine Kappe 105 befestigt, die über die Öffnung 95 in der Wand 91 paßt. Die Öffnung 95 ist gemäß Fig. 29 von einer kreisringförmigen Aussparung 96 umgeben, in die ein O-Ring 97 eingesetzt ist. Die Kappe ist gemäß Fig. 29 an dem Körper 90 mittels eines Kreisringes 106 an der Innenfläche der Kappe 105 befestigt, der in eine Vertiefung 107 neben der Stirnwand 91 des Körpers 9 0 einschnappt. Von der Kappe 105 erstreckt sich eine zylindrische Hülse 108 nach außen, die ein Loch 109 aufweist, das immer zu dem Loch 95 in dem Hohlkörper 90 koaxial ist. Die Hülse 108 hat ein Anschlußteil 110, das sich koaxial nach außen erstreckt, um kompatible medizinische Probennahmevorrichtungen aufnehmen zu könenn. Die zylindrische Hülse 108 hat ein Querloch 111, in das ein zylindrischer Stopfen 112 drehbar eingesetzt ist, der ein Loch 113 hat, das zu den Löchern 95 und 109 koaxial ist. Der Stopfen 112 enthält wenigstens eine Vertiefung 114 zur Aufnahme eines Agens.
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Weitere Ausführungsformen, zum Verschließen des Loches 95 in dem Körper 90, wie beispielsweise ein verschwenkbares, sich nach außen erstreckendes Anschlußteil, können im Rahmen der Erfindung benutzt werden.
In Fig. 31 unterscheidet sich die Kappe 120 von den oben beschriebenen Kappen dahingehend, daß sie einen lösbaren Nippel 122 hat, der in eine Hülse 121 eingeführt ist, welche an der vorderen und äußeren Stirnfläche der Kappe 120 gebildet ist. Der Nippel ist in seinem äußeren Teil 123 kegelstumpfförmig und hat einen inneren Teil 124 kleineren Durchmessers, der in die öffnung 125 in der Hülse 121 paßt. Eine Kappe dieser Art kann in der Industrie Verwendung finden, wenn der Inhalt des Hohlkörpers dazu neigt, in Gegenwart von Luft zu erstarren, wie in dem Fall einiger exotischer Klebstoffe. Aufgrund dieses entfernbaren Nippels 122 kann der Inhalt kontinuierlich abgegeben werden, indem lediglich der Nippel ersetzt wird. Es ist ausserdem möglich, einen Schlauch 126 vorzusehen, der in die öffnung in dem Nippel eingesetzt werden kann.
Fig. 32 zeigt eine geringfügige Modifizierung der oben beschriebenen Kappe von Fig. 13 und 15 dahingehend, daß eine einzige Kammer 129 zur Aufnahme eines Agens vorgesehen ist, wie es mit Bezug auf die Fig. 11-18 beschrieben worden ist. Die Kammer 129 ist direkt entgegengesetzt zu dem Nippel 128, wenn die Fig. 13 und 15 betrachtet werden. Durch die in Fig. 32 gezeigte Versetzung der Kammer 129 kann die Kappe aus der in Fig. 32 gezeigten Stellung, in der sich der Nippel in der 12-Uhr-Position befindet, heraus in eine Stellung gedreht werden, in der sich die Kammer 129 in der 12-Uhr-Position befindet, und dam kann die Kappe wieder entweder im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn in eine an der Stelle 130 angedeutete Stellung gedreht werden, die in der 12-Uhr-Position wäre. Mit einer solchen Kappe kann die Kammer 129 über der öff-
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nung in dem entsprechenden Hohlkörper positioniert werden, damit das Agens mit dem Inhalt des Hohlkörpers in Kontakt kommen kann, und dann würde durch Drehen der Kappe, bis sich die Position 130 in der 12-Uhr-Position befindet, die Vorrichtung verschlossen werden und das Agens sich in aktiver Berührung mit dem Inhalt des Hohlkörpers befinden.
Fig. 33 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, in der in der Kappe ein Filter vorgesehen ist. Der Körper der Vorrichtung 131 hat eine Kappe 132, die als eine zweiteilige Kappe angesehen werden kann. Der Unterteil 133 der Kappe 132 hat eine Vertiefung in seiner Außenfläche, die mit einem Filtermaterial gefüllt sein kann, oder aber es kann wie in Fig. 33 gezeigt, dort ein Filtersieb 136 angeordnet werden. Der äußere Teil der Kappe 134 würde dann an dem Unterteil 133 befestigt, und der Nippel 135 würde den unteren Anschlußteil der Injektionsnadel aufnehmen.
Fig. 34 zeigt eine Modifizierung der in Fig. 33 gezeigten Filtereinrichtung dahingehend, daß das Filtermaterial 139 in der Vertiefung 138 in der vorderen Stirnfläche 137 des Hohlkörpers angeordnet ist.
Fig. 35 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, in der die oben beschriebenen Kolben 24 nicht in den Hohlkörper der Vorrichtung eingeführt werden. Gemäß Fig. 35 hat der Hohlkörper 140 der VorrJchtung eine zylindrische Wand 141 aus einem dünnen, flexiblen Material, die in einem steiferen Unterteil 142 endigt. In Fig. 35 ist der Endteil 142 in das Innere des Körpers 140 hineingedrückt worden, wobei die dünnen Wände 141 nach innen umgeschlagen worden sind, um eine Art "Rollverschluß" zu bilden. Der Endteil 143 des Körpers der Vorrichtung ist eine verdickte Wand, um die notwendige Lagerfläche für die Kappe 145 zu bilden. Die Kappe hat die oben erläuterte Dichteinrichtung 146, welche die öffnung in diesem Ende des Hohl-
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körpers umgibt, und die Kappe ist außerdem mit dem Nippel 147 zur Aufnahme des Anschlußteils oder Fortsatzes (lure) der Nadel versehen.
Fig. 36 zeigt eine Modifizierung von Fig. 35 dahingehend, daß der Körper 148 der Vorrichtung eine flexible Wand hat, welche an einem Ende mit einem Quetschverschluß versehen ist. Der Inhalt wird aus der Kappe 151 durch Zusammendrücken der Wände 149 in ähnlicher Weise wie bei dem Abgeben von Klebstoffen aus herkömmlichen Klebstofftuben, die einen Schraubdeckel oder eine ähnliche Verschlußkappe haben, abgegeben. Die Kappe 151 hat die übliche Dichteinrichtung 152 um die öffnung in dem Körper und ein Abgabeelement 153. Es ist zu erkennen, daß das zu dem zugequetschten Ende entgegengesetzte Ende des Körpers 148 eine verdickte Wand ähnlich der in Fig. 35 gezeigten hat.
Fig. 37 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei welcher ein "Quetschflaschen"-Konzept für einen Körper benutzt wird. In dieser Ausführungsform hat das Flaschenteil 154 eine zylindrische Wand und einen Boden mit insgesamt gleichmäßiger Dicke, die aber flexibel sind, so daß die Flasche zusammengedrückt werden kann, wie in dem Fall von bekannten Behältnissen für Erzeugnisse, wie Senf und Ketchup. Die Kappe 156 ist in bezug auf die anderen Ausführungsformen der Erfindung insgesamt konventionell, und die Vorrichtung hat die oben beschriebene Dichteinrichtung 157. Ein Abgabeelement 158 ist an der Außenfläche der Kappe 156 angeordnet.
Die Ausführungsformen in den Fig. 31, 35, 36 und 37 scheinen für industrielle und andere Verwendungszwecke sehr nützlich zu sein, beispielsweise zum Abgeben von Würzmitteln, Klebstoffen, Schmierstoffen und dgl.
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Es sei außerdem angemerkt, daß das Nippelanschlußteil, das an den beschriebenen Kappen der Vorrichtung nach der Erfindung vorgesehen ist, die zur Aufnahme des Fortsatzes von Injektionsnadeln bestimmt sind, auch äo ausgebildet sein kann, daß die Nadel in den Nippel integral eingeformt ist, wodurch die Notwendigkeit gesonderter Nadeln beseitigt wird.
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Zusammenfassung:
Vorrichtung zum Nehmen von Proben für die Laboranalyse, wobei es sich bei den Proben um Fluids handelt, wie beispielsweise Körperflüssigkeiten oder aus anderer Quelle stammende Flüssigkeiten. Die Vorrichtung hat einen Hohlkörper mit einem geschlossenen Ende und einem offenen Ende. Das geschlossene Ende hat eine Durchgangsöffnung, die in bezug auf die Längsachse des Körpers exzentrisch ist. Ein Kolben mit einer Kolbenspitze wird in den Hohlkörper eingeführt, um das Innenvolumen der Vorrichtung genau zu verändern. Das geschlossene Ende ist mit einem außen angebrachten Verschluß versehen, bei dem es sich um ein drehbares Teil oder um eine verschiebbare Platte handeln kann. Der Verschluß hat eine Öffnung, die in einer Linie mit der öffnung in dem geschlossenen Ende sein kann, damit Proben in die Vorrichtung aufgenommen werden können, woraufhin der Verschluß in bezug auf den Hohlkörper bewegt werden kann, um die Öffnungen gegeneinander zu versetzen, so daß die öffnung in dem Hohlkörper verschlossen wird und die Probe nicht aus der Vorrichtung ausgestoßen werden kann. Dichteinrichtungen sind zwischen der Innenseite des Verschlusses und der Außenseite des geschlossenen Endes um die öffnung in dem Hohlkörper herum vorgesehen, In einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung enthält diese ein Agens, das mit der gesammelten Probe zusammengebracht wird, um diese lebensfähig zu erhalten, um mit ihr eine Kultur zu bilden oder um die Zusammensetzung der Probe zu ermitteln. Dieses Agens kann auf der Innenseite des Hohlkörpers vorgesehen werden, wobei es in dieser Konfiguration die Probe sofort bei deren Eintritt in den Hohlkörper berührt. Das Agens kann in einer Vertiefung auf der Innenseite des Verschlusses vorgesehen sein, die mit der öffnung in
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dem geschlossenen Ende nur durch Bewegen des Verschlusses in Berührung gebracht wird, so daß erst später eine Berührung zwischen dem Agens und der Probe erfolgt. Dadurch wird jedwede Verbindung zwischen der Probenquelle und dem Probenagens oder der Probe nach deren Berührung mit dem Agens vermieden. Außerdem ist ein neuer Kolben offenbart, der ein verschwenkbares Teil an seinem Schaft hat, welcher das offene Ende des Hohlkörpers irgendeiner Art von Spritze berührt, um ein unbeabsichtigtes Ausstossen einer gesammelten Probe zu verhindern.
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Claims (31)

  1. Patentansprüche :
    1 J Diagnostischer Probensammler, gekennzeichnet durch einen langgestreckten Hohlkörper (11), der an einem Ende offen und an dem entgegengesetzten Ende (12) geschlossen und mit einer Öffnung (13) in dem geschlossenen Ende versehen ist, durch einen Kolben (24) mit einer Dichteinrichtung (31) an einem Ende, der verschiebbar und dichtend in den Hohlkörper eingeführt ist, damit das Innenvolumen des Hohlkörpers verändert werden kann, durch eine außen angebrachte Verschlußeinrichtung (18) für die Öffnung in dem Hohlkörper, die mit einer Durchgangsöffnung (21) versehen und aus einer ersten Position, in welcher beide Öffnungen für den Durchgang einer Probe bei Bewegung des Kolbens in Verbindung sind, und nach dem Durchgang der Probe aus einer zweiten Position bewegbar ist, in der die Öffnungen nicht miteinander in Verbindung sind, und durch eine Dichteinrichtung (14, 15) für die Öffnung (13) in dem geschlossenen Ende, die zwischen dem Verschluß (18) und dem geschlossenen Ende (12) angeordnet ist.
  2. 2. Probensammler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (18) ein kappenartiges Gebilde aufweist, das eine Endwand (19) mit einem Randansatz zum Um-
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    schließen des geschlossenen Endteils (12) des Hohlkörpers (11) und einen nach außen vorstehenden Anschlußteil (20) zur Aufnahme von kompatiblen Anschlußteilen von medizinischen Probennahmevorrichtungen (35) hat, wobei die Öffnung (21) in dem Verschluß durch den nach außen vorstehenden Anschlußteil (20) hindurchgeht.
  3. 3. Probensammler nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (18) auf dem Hohlkörper (11) durch Zusammenwirken einer Wulst (17) und einer kreisringförmigen Vertiefung (16) positioniert ist, die auf der Außenseite des geschlossenen Endteils (12) bzw. der Innenfläche des Randansatzes angeordnet sind.
  4. 4. Probensammler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß einen Plattenschieber (80) aufweist, der in einem Schlitz (75) in dem geschlossenen Ende verschiebbar angeordnet ist und einen nach außen hervorstehenden Anschlußteil (81) zur Aufnahme von Buchsenteilen von medizinischen Probennahmevorrichtungen (35) hat, wobei die öffnung (82) in der Verschlußeinrichtung durch den Anschlußteil hindurchgeht.
  5. 5. Probensammler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der Öffnung (13) in dem geschlossenen Ende (12) zu der Achse des Hohlkörpers (11) exzentrisch ist und daß die Öffnung in der Verschlußeinrichtung (18) zu der Achse der Verschlußeinrichtung exzentrisch ist.
  6. 6. Probensammler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung (14, 15) eine kreisringförmige Vertiefung (14) um die öffnung (13) in dem geschlossenen Ende (12) herum und eine O-Ringdichtung (15) in der Vertiefung aufweist.
  7. 7. Probensammler nach Anspruch 6, dadurch g-ekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung (54, 55) eine kreisringförmige Wulst (54)
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    aufweist, die an dem geschlossenen Ende (12) um die in diesem vorgesehene Öffnung (4 3) herum angeformt ist.
  8. 8. Probensammler nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Agens (37) zum Zusammenbringen mit der Probe (33) auf der Innenseite des Hohlkörpers (11).
  9. 9. Probensammler nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Agens (37) in einer Vertiefung (38) an der Innenfläche des geschlossenen Endes [M) befindet.
  10. 10. Probensammler nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Agens (39) als eine Schicht auf die Innenfläche des geschlossenen Endes (12) aufgebracht ist.
  11. 11. Probensammler nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (62) einen Schaft aufweist, der sich zwischen der Dichteinrichtung (31) und einem Fingergriffteil (30) erstreckt, und daß ein Teil (69) des Schaftes gegenüber der Achse des Schaftes auslenkbar ist, um in ausgewählter Weise das offene Ende mit einer von mehreren Kerbabschnitten (71) zu erfassen, die an der Außenfläche des auslenkbaren Teils gebildet sind.
  12. 12. Diagnostischer Probensammler, gekennzeichnet durch einen langgestreckten Hohlkörper (11), der an einem Ende offen und an dem entgegengesetzten Ende (12) geschlossen ist und in letzterem eine Öffnung (13) hat, durch einen Kolben (24) mit einer Dichteinrichtung (31) an einem Ende, der verschiebbar und in dichter Anlage an dem Hohlkörper in diesen eingeschoben ist, damit das Innenvolumen des Hohlkörpers verändert werden kann, durch einen außen angebrachten Verschluß (18) für die Öffnung in dem Hohlkörper, wobei der Verschluß eine Durchgangsöffnung (21) und weiter wenigstens eine Vertiefung (50) an einer Innenfläche hat, die ein Agens (37) zum Zusammenbringen mit der Probe (33) enthält, und wobei der Verschluß aus einer ersten Position, in welcher beide öffnungen für den Durchtritt einer
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    Probe bei Bewegung des Kolbens miteinander in Verbindung sind, und nach dem Durchtritt der Probe aus einer zweiten Position bewegbar ist, in der die Öffnungen nicht miteinander in Verbindung sind und in der das Agens mit der Öffnung in dem geschlossenen Ende in Verbindung ist, und durch eine Dichteinrichtung für die Öffnung (13) in dem geschlossenen Ende (12), die zwischen dem Verschluß und dem geschlossenen Ende angeordnet ist.
  13. 13. Probensammler nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (18) ein kappenartiges Gebilde aufweist, das eine Endwand (19) mit einem Randansatz zum Umschließen des geschlossenen Endteils (12) des Hohlkörpers (11) sowie einen nach außen hervorstehenden Anschlußteil (81) zum Aufnehmen kompatibler Anschlußteile von medizinischen Probennahmevorrichtungen (35) hat, wobei die Öffnung in dem Verschluß durch den nach außen hervorstehenden Anschlußteil hindurchgeht und wobei die Vertiefung (38) auf der Innenfläche der Endwand gebildet ist, um" das Mittel (37) für das Zusammenbringen mit der Probe (33) aufzunehmen.
  14. 14. Probensammler nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung auf dem Hohlkörper durch Zusammenwirken einer Wulst (17) und einer kreisringförmigen Vertiefung (16) positioniert ist, die an der Außenseite des geschlossenen Endteils bzw. der Innenfläche des Randansatzes angeordnet sind.
  15. 15. Probensammler nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß einen Plattenschieber "(80) aufweist, der in einem Schlitz (75) in dem geschlossenen Ende verschiebbar angeordnet ist und einen nach außen hervorstehenden Anschlußteil (81) zur Aufnahme von kompatiblen Anschlußteilen von medizinischen Probennahmevorrichtungen (35) hat, wobei die Öffnung (32) in der Verschlußeinrichtung durch den nach außen hervorstehenden Anschlußteil hindurchgeht und wo-
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    bei die Vertiefung für das Agens axial versetzt zu der Öffnung angeordnet ist.
  16. 16. Probensammler nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der Öffnung (43) in dem geschlossenen Ende (12) zu der Achse des Hohlkörpers (11) exzentrisch ist und daß die Öffnung (21, 82) in der Verschlußeinrichtung (18, 80) zu der Achse der Verschlußeinrichtung exzentrisch ist.
  17. 17. Probensammler nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung (14, 15) eine kreisringförmige Vertiefung (14) um die Öffnung (13) in dem geschlossenen Ende (12) herum und eine O-Ringdichtung (15) in der Vertiefung aufweist.
  18. 18. Probensammler nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung eine kreisringförmige Wulst (54) aufweist, die an dem geschlossenen Ende (12) um die in diesem vorgesehene Öffnung (43) herum angeformt ist.
  19. 19. Probensammler nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung eine erste kreisringförmige Wulst (56) aufweist, die an der Innenfläche des Verschlusses (46) um die in diesem gebildete Öffnung (43) herum angeformt ist, und eine zweite kreisringförmige Wulst (57), die an der Innenfläche des Verschlusses um die Vertiefung (50) herum angeformt ist.
  20. 20. Probensammler nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung eine erste kreisringförmige Vertiefung (58) in der Innenfläche des Verschlusses (46) und einen darin angeordneten ersten O-Ring (59) sowie eine zweite kreisringförmige Vertiefung (60) in der Innenfläche des Verschlusses um die Vertiefung (49) herum und einen darin angeordneten zweiten O-Ring (61) aufweist.
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  21. 21. Probensammler nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (62) einen Schaft Aufweist, der sich zwischen der Dichteinrichtung (31) und einem Fingergriffteil (30) erstreckt, und daß ein Teil (69) des Schaftes gegenüber der Achse des Schaftes auslenkbar ist, um in ausgewählter Weise das offene Ende mit einer von mehreren Kerbabschnitten (71) zu erfassen, die an der Außenfläche des auslenkbaren Teils gebildet sind.
  22. 22. Probensammler nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (94) ein kappenartiges Gebilde mit einer Endwand (93a) und einem Randansatz (39) zum Umschließen des geschlossenen Endteils des Hohlkörpers (90) sowie mit einem nach außen hervorstehenden Anschlußteil (99) zum Aufnehmen von kompatiblen Anschlußteilen von medizinischen Probennahmevorrichtungen aufweist, daß die öffnung (100) in dem. Verschluß durch den nach außen hervorstehenden Anschlußteil· hindurchgeht und daß ein Plattenschieber
    (98) in einem Schlitz (103) in der Endwand der Kappe verschiebbar angeordnet ist und mit einer Öffnung (101), die mit der öffnung in der Kappe und dem geschlossenen Ende des Hohlkörpers in eine Linie bringbar ist, sowie mit wenigstens einer Vertiefung (102) an seiner Innenfiäche zur Aufnahme des Agens versehen ist.
  23. 23. Probensammier nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (108) ein kappenartiges Gebilde aufweist, die eine Endwand mit einem Randansatz zum Umschließen des geschlossenen Endteils des Hohlkörpers (90) · sowie einen axialen zylindrischen Ansatz (110) hat, von dem aus sich ein Anschlußteil zur Aufnahme von kompatiblen Anschlußteilen von medizinischen Probennahmevorrichtungen nach außen erstreckt, daß die öffnung (109) in dem Verschluß axial durch den Anschlußteil und den Ansatz hindurchgeht und daß ein zylindrischer Stopfen (112) in einer Querbohrung (111) in dem Ansatz drehbar angeordnet ist und eine Öff-
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    nung (113), die mit der Öffnung (109) in dem kappenartigen Gebilde in eine Linie bringbar ist, und wenigstens eine Vertiefung (114) an der Außenfläche zur Aufnahme des Agens hat.
  24. 24. Kolben zur Verwendung mit dem Hohlkörper einer medizinischen Spritze, gekennzeichnet durch einen Schaft, durch eine dichtende Kolbenspitze (63) an einem Ende des Schaftes, die an der Innenwand des zylindrischen Hohlkörpers der Spritze in Anlage kommt, durch ein Fingergriffteil (30) an dem entgegengesetzten Ende des Schaftes, und durch einen gegenüber der Achse des Schaftes auslenkbaren Teil (69) zum wahlweisen Erfassen des offenen Endes des Hohlkörpers mit einer von mehreren Kerbabschnitten (71), die an der Außenfläche des' auslenkbaren Teils gebildet sind.
  25. 25. Kolben nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft langgestreckte Plattenteile aufweist, die rechtwinkelig zueinander gebildet sind, und daß der auslenkbare Teil (69) einer dieser langgestreckten Plattenteile ist.
  26. 26. Spritzenartige Vorrichtung mit einem langgestreckten Hohlkörper, der an einem Ende offen und an dem entgegengesetzten Ende, in der eine Öffnung angeordnet ist, geschlossen ist, und mit einem Kolben mit einer Dichteinrichtung an einem Ende, der verschiebbar und in dichter Anlage an dem Hohlkörper in diesen eingeführt ist, damit dessen Innenvolumen verändert werden kann, gekennzeichnet durch eine außen angebrachte Verschlußeinrichtung für die öffnung in dem Hohlkörper, die eine Durchgangsöffnung aufweist und aus einer ersten Position, in welcher beide öffnungen für den Durchtritt eines fließfähigen Materials bei Bewegung des Kolbens miteinander in Verbindung sind, und nach dem Durchtritt des Materials aus einer zweiten Position bewegbar ist, in der die öffnungen nicht miteinander in Verbindung sind, wobei die Verschlußeinrichtung ein kappenartiges Gebilde aufweist, das eine Endwand mit einem Randansatz zum Umschließen des geschlossenen Endteils des Hohlkörpers und einen ersetzbaren, nach außen hervorstehenden Nippel (122) hat,und wobei sich die Öff-
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    nung in dem Verschluß durch den Nippel erstreckt, und durch eine zwischen dem Verschluß und dem geschlossenen Ende angeordnete Dichteinrichtung für die Öffnung in dem geschlossenen Ende. · .
  27. 27. Probensammler nach einem der Ansprüche 2 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das kappenartige Gebilde (132) einen Unterteil (133), der eine Endwand mit einem Randansatz zum Umschließen des geschlossenen Endteils des Hohlkörpers (131) und eine Vertiefung in der äußeren Fläche der Endwand hat, und einen Kappenteil (134) aufweist, der eine Endwand mit einer Vertiefung auf deren Innenfläche hat, die mit der Vertiefung in dem Unterteil (133) zusammenpaßt, wenn der Kappenteil· und der Unterteil aneinander befestigt sind, und durch Filtermaterial in der Vertiefung, wobei sich der Anschlußteil an der äußeren Fläche des Kappenteils befindet.
  28. 28. Probensammier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung (138) ein Filtermaterial (139) enthält.
  29. 29. Abgabevorrichtung mit einem langgestreckten Hohlkörper mit einer außen angebrachten Verschlußeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (140) eine insgesamt zylindrische Form hat, an beiden Enden geschlossen ist und eine öffnung in einem Ende aufweist, daß das entgegengesetzte geschlossene Ende einen Außendurchmesser hat, der kleiner als der Innendurchmesser des Hohlkörpers ist, daß die Hohlkörperwand (141) zwischen den Enden so dick ist, daß das entgegengesetzte geschlossene Ende an der Innenseite des Hohlkörpers entlangedrückt werden kann, wenn die Hohlkörperwand durch die Bewegung des entgegengesetzten geschlossenen Endes fortschreitend umgefaltet wird, damit der Inhalt des Hohlkörpers über die öffnung in dem geschlossenen Ende abgegeben wird, daß die Verschlußeinrichtung (145) um die öffnung in dem geschlossenen Ende herum angeordnet ist, eine Durchgangsöffnung aufweist und aus einer
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    ersten Position, in welcher beide öffnungen für den Durchtritt des Inhalts bei Ausübung von Druck auf den Hohlkörper miteinander in Verbindung sind, und einer zweiten Position bewegbar ist, in der die Öffnungen nicht miteinander in Verbindung sind, und daß die Dichteinrichtung (146) für die öffnung in dem einen geschlossenen Ende des Hohlkörpers zwischen dem geschlossenen Ende und der Innenseite des Verschlusses angeordnet ist.
  30. 30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (148) ein zylindrisches geschlossenes Ende mit einer Durchgangsöffnung hat und daß sich eine flexible Hohlkörperwand (149) von dem einen geschlossenen Ende zu dem entgegengesetzten Ende erstreckt, das durch Miteinanderverbinden der offenen Wandenden verschlossen worden ist, so daß der Inhalt des Hohlkörpers durch Zusammendrücken der Hohlkörperwand abgegeben werden kann.
  31. 31. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (154) ein Hohlzylinder mit geschlossenen Enden ist, von denen eines eine Durchgangsöffnung hat, und daß die Hohlkörperwand (155) zwischen den Enden flexibel ist, damit der Inhalt durch Zusammendrücken der Körperwand abgegeben werden kann.
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