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DE3011562C2 - Kennzeichnungsvorrichtung für Schubladen o.dgl. - Google Patents

Kennzeichnungsvorrichtung für Schubladen o.dgl.

Info

Publication number
DE3011562C2
DE3011562C2 DE19803011562 DE3011562A DE3011562C2 DE 3011562 C2 DE3011562 C2 DE 3011562C2 DE 19803011562 DE19803011562 DE 19803011562 DE 3011562 A DE3011562 A DE 3011562A DE 3011562 C2 DE3011562 C2 DE 3011562C2
Authority
DE
Germany
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support body
marking device
character carrier
web
receptacle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19803011562
Other languages
English (en)
Other versions
DE3011562A1 (de
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kunesa Scherer GmbH and Co KG
Original Assignee
Kunesa Scherer GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kunesa Scherer GmbH and Co KG filed Critical Kunesa Scherer GmbH and Co KG
Priority to DE19803011562 priority Critical patent/DE3011562C2/de
Publication of DE3011562A1 publication Critical patent/DE3011562A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3011562C2 publication Critical patent/DE3011562C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B95/00Fittings for furniture
    • A47B95/04Keyplates; Ornaments or the like
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/18Casings, frames or enclosures for labels

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsvorrichtung für Schubladen oder dgl. nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei einer bekannten Kennzeichnungsvorrichtung dieser Art (DE-GM 18 53 899) ist der Tragkörper von einem abgewinkelten Teilstück eines Blechbodens gebildet, der zu einem Regal gehört. Der Zeichenträger besteht aus einer Schiene, in die ein Preisschild oder dgl. eingesetzt werden kann, und die mit ihrem rückseitigen Rastglied in eine Nut einsteckbar ist, die im Tragkörper ausgebildet ist. Der als Schiene ausgebildete Zeichenträger reicht über die ganze Breite des Blechbodens. Wäre es kürzer, so könnte er in der Nut seitlich verschoben werden; seine Beschriftungsebene ist aber parallel zur Stirnfläche des Blechbodens festgelegt, was durch die Lage der Nut bedingt ist, in die das zapfenartige Rastglied eingreift.
Nachteilig bei Kennzeichnungsvorrichtungen dieser Art ist, daß der Anstellwinkel des Zeichenträgers bzw. des darin befestigten Zeichenschildes in bezug auf den Tragkörper nach der Herstellung festgelegt ist. Die Kennzeichnungsvorrichtung kann daher, wenn sie in bezug auf die Augenhöhe sehr weit oben oder sehr weit unten angebracht ist, wegen des dann ungünstigen Anstellwinkels nur schwer oder gar nicht abgelesen werden.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Kennzeichnungsvorrichtung so auszubilden, daß der Zeichenträger mit seiner Beschriftungsebene
auch winklig zur Frontseite des Tragkörpers eingestellt werden kann, so daß beispielsweise bei mehreren übereinander angeordneten Schubladen die Beschriftung auf allen Zeichenträgern aus einer bestimmten Sichtposition bequem abgelesen werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst
Infolge dieser Ausbildung kann der Zeichenträger um die Achse des Haltesteges geschwenkt oder auf ihn in verschiedenen Winkelpositionen aufgesteckt werden, so daß die Neigungslage der Beschriftungsfläche in bezug auf die Frontseite einer Schublade oder dgl. an deren Höhenlage angepaßi werden kann, um das Ablesen der Beschriftung zu erleichtern.
Die Zeichenträger können außerdem mit wenigen Handgriffen ausgetauscht werden, was das Wechseln der Zeichen, vor allem an schlecht zugänglichen Stellen, zum Beispiel bei sehr hoch angebrachten Kennzeichnungsvorrichtungen, sehr erleichtert; hierzu ist nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung die rückseitige Aufnahme des Zeichenträgers C-förmig ausgebildet, so daß sie den Haltesteg des Tragkörpers umfaßt. Nach einer besonders vorteilhaften Ausbildung der Erfindung sind auf dem Haltesteg und der Innenseite der Aufnahme gegenüberliegende Rastflächen angeordnet, wodurch der Zeichenträger in bezug auf den Tragkörper arretierbar ist. Hierdurch können die Zeichenträger vom Tragkörper nach vorne abgezogen bzw. in umgekehrter Richtung wieder aufgesteckt werden, wobei sie durch die Rastflächen eine vorbestimmte Lage in b-;zug auf den Tragkörper einnehmen. Vorteilhaft ist die Aufnahme so ausgebildet, daß sie ein wenig kleiner als der dazugehörige Haltesteg ist und eine gewisse Klemmwirkung entsteht, die ein unbeabsichtigtes Lösen oder Verschieben der Zeichenträger vom Tragkörper weitgehend verhindert.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung sind zwischen Zeichenträger und Tragkörper mehrere Raststellungen vorgesehen, in denen der Zeichenträger am Tragkörper einrastet, so daß ein versehentliches Verstellen des Anstellwinkels des Zeichenträgers in bezug auf den Tragkörper verhindert wird. Insbesondere wenn mehrere Zeichenträger auf einem Tragkörper sitzen wird durch die Raststellung ein gleichmäßiges Ausrichten aller Zeichenträger gewährleistet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung können die Zeichenträger auch geteilt ausgeführt sein, so daß z. B. auf jedem Zeichenträger nur ein Buchstabe sitzt, der dann auch einzeln ohne Entfernen der übrigen auf dem Tragkörper sitzenden Zeichenträger auswechselbar ist.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Eine Ausführungsforrr. der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen Tragkörper einer erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung in Draufsicht,
F i g. 2 eine Seitenansicht des Tragkörpers nach Fig. 1,
F i g. 3 einen auf den Tragkörper der F i g. 1 und 2 aufgesteckten Zeichenträger in Unteransicht,
F i g. 4 einen Zeichenträger nach F i g. 3, jedoch in einer schmaleren Ausführung,
F i g. 5 einen weiteren Zeichenträger ähnlich den F i g. 3 und 4, jedoch in einer noch schmaleren Ausführung,
Fig.6 eine Seitenansicht des Zeichenträgers nach den F i g. 3,4 und 5,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung der Kennzeichnungsvorrichtung mit auf den Tragkörper aufgesteckten Zeichenträgern in vergrößerter Darstellung.
Die dargestellte Kennzeichnungsvorrichtung ist eine Schriftleiste 1, die an der Frontseite an der Schublade oder dgl. befestigt wird. Die Schriftleiste 1 weist einen Tragkörper 2 auf, auf den ein oder mehrere Zeichenträger 3,3', 3" schwenkbar aufgesteckt sind. Der Tragkörper 2 besteht vollständig aus Kunststoff und ist im wesentlichen als langgestreckte Leiste ausgeführt, an deren Hinterseite 4 ein Klemmfuß 5 angeformt ist. Der Klemmfuß 5 besteht aus zwei parallelen Seitenwandungen 6, 7, zwischen denen ein Spalt 8 angeordnet ist. An der. Außenseitenflächen 9 der Seitenwandungen 6, 7 befinden sich Rippen 10, die an den Außenseitenflächen 9 vorstehen und eine in Richtung zum freien Ende des Klemmfußes 5 auslaufende Verjüngung 11 aufweisen.
Die Breite des Klemmfußes 5 beträgt vorteilhaft 4 mm und ist kleiner als die Gesamtbreite des Tragkörpers 2, und die Länge des Klemmfußes 5 ist so bemessen, daß sie nur geringfügig kürzer ist als die Gesamtlänge des Tragkörpers 2. An beiden Endbereichen des Klemmfußes 5 weisen die Seitenwandungen 6, 7 Abrundungen 12 auf, so daß der Klemmfuß 5 an den Endbereichen des Klemmfußes 5 an den Endbereichen des Tragkörpers 2 geneigt ausläuft. Um den dünnen Seitenwandungen 6,7 eine zusätzliche Stütze zu geben, ist zwischen den Seitenwandungen 6,7 des Klemmfußes 5 in der Längsmitte ein Versteifungssteg 13 angeordnet.
Bei der Montage des Tragkörpers 2 an einer Schublade wird der Klemmfuß 5 in einen Schlitz eingesteckt, der zuvor in die Frontplatte der Schublade z. B. mit einer Lamello-Kreissäge eingearbeitet worden ist. Die Breite des Schlitzes ist dabei so bemessen, daß sie nicht größer als die Breite des Klemmfußes 5 ist. Beim Einschieben des Klemmfußes 5 in den Schlitz drücken sich dabei die Außenseitenflächen 9 der Seitenwandungen 6. 7 fest gegen die Schlitzwandungen. Da die Seitenwandungen 6, 7 aufgrund ihrer Gestaltung und der Elastizität des Kunststoffes Dauerfederungseigenschaften besitzen, werden sie ständig unter Vorspannung fest gegen die Schlitzwandungen gepreßt, so daß ein dauerhaft strammer Sitz des Tragkörpers 2 ohne Verleimung, Verschraubung oder dgl. erzielt wird. Dieser feste Halt des Tragkörpers 2 wird noch dadurch gefördert, daß sich die konischen Rippen 10 beim Eindrücken des Tragkörpers 2 fest in die Schlitzwandungen des Grundkörpers eindrücken.
Der Tragkörper 2 besitzt einen sich in Längsrichtung erstreckenden Haltesteg 14 und zwei sich zu diesem parallel erstreckende Stützteile 15, 16. Zwischen den Stützteilen 15, 16 und dem Haltesteg 14 sind jeweils in
V) Längsrichtung verlaufende Freiräume 17 gebildet. An den Längsenden des Tragkörpers 2 weist dieser je eine Begrenzungswand 18 auf, so daß hier ein glatter Stirnanschluß gegeben ist.
Die freien Endbereiche der Stützteile 15, 16 sind so geformt, daß sie sich in Richtung parallel zu den Seitenwandungen 6,7 erstrecken. An den Außenflächen 19 der Stützteile 15, 16 sind rundsickenförmige Rastmulden 20 ausgebildet. Zudem weisen die Stützteile 15, 16 je eine Schrägauflage 21 auf, die in Richtung zu den Außenflä-
b5 chen 19 in einem etwa 15°-Winkel geneigt sind.
Der Haltesteg 14 des Tragkörpers 2 besitzt eine Planfläche 22 und seitliche Rundflächen 23, die konvex ausgebildet sind.
Die Zeichenträger 3, 3', 3" bestehen ebenfalls vollständig aus Kunststoff und weisen an der Sichtfläche 24 werkseitig eingearbeitete Symbole, wie z. B. Buchstaben, Ziffern, Bildzeichen oder dgl. auf, die heiß eingebrannt sind, so daß sie kratzfest und praktisch nicht löschbar sind. Die Zeichenträger 3, 3', 3" sind im wesentlichen aus Plattenteilen 25, 26 und einer Aufnahme
27 in Form eines Klipsfußes gebildet, der im Mittenbereich zwischen den Plattenteilen 25, 26 an der Rückseite
28 angeordnet ist. Die Breite der Zeichenträger 3, 3', 3" ist in Längsrichtung des Tragkörpers 2 gesehen kleiner als die Breite des Tragkörpers 2 quer zu seiner Längsrichtung. Dabei ist den F i g. 3 bis 5 zu entnehmen, daß die Breite des in der F i g. 3 dargestellten Zeichenträgers 3 doppelt so groß ist wie die Breite des in der Fig. 5 dargestellten Zeichenträgers 3". während die Breite des in der Fig. 4 dargestellten mittleren Zeichenträgers 3' genau dazwischen liegt und somit das l,5fache der Breite des schmalen Zeichenträgers 3" ist. In der Mitte des breiten Zeichenträgers 3 ist eine Sollbruchstelle 37 ausgebildet, an der der Zeichenträger 3 auf einfache Weise exakt in zwei Hälften teilbar ist, so daß insgesamt eine vielseitige Anpassung bzw. Zusammenstellung möglich ist, wobei eine mehrfache Aneinandei leihung der Zeichenträger 3, 3', 3" immer eine gleiche Maßteilung von z.B. 1,0-, 1,5-, 2,0-, 2,5fachen Sprünge ergibt, weshalb eine breite Anwendung für arabische, persische und russische Schriftzeichen gegeben ist. Außerdem ist den Fig. 3 bis 5 zu entnehmen, daß die Plattenteile 25, 26 der Zeichenträger 3, 3', 3" Rundecken 29 besitzen. An den freien Endbereichen der Plattenteile 25, 26 sind Rastnasen 30 angeformt, die die Rückseite 28 überragen.
Die Aufnahme 27 ist C-förmig gestaltet und weist zwei freie Wangen 31, 32 auf, die über einen Grundsteg 33 verbunden sind. Die Wangen 31, 32 sind federelastisch und die lichte Weite zwischen den Wangen 31, 32 ist in nicht montiertem Zustand etwas kleiner als die Breite des Haltesteges 14 zwischen den Rundflächen 23. Der Grundsteg 33 der Aufnahme 27 besitzt eine Rastnase 34, die für die Anlage an die Planfläche 22 des Haltesteges 14 vorgesehen ist.
F i g. 7 ist zu entnehmen, daß der Zeichenträger 3 auf den Tragkörper 3 schwenkbar aufgesteckt ist, wobei die Aufnahme 27 mit ihren Wangen 31,32 den Haltesteg 14 fest umgreift. Hierbei liegt die Rastfläche 34 der Aufnahme 27 satt an der Planfläche 22 des Haltesteges 14 an, wodurch der Zeichenträger 3 in der dargestellten horizontalen Mittenstellung gegen unbeabsichtigte Kippbewegungen arretiert ist. Den gestrichelten Darstellungen des Zeichenträgers 3 in F i g. 7 ist zudem zu entnehmen, daß der Zeichenträger 3 auch nach beiden Seiten gekippt werden kann. Dabei schwenkt der Zeichenträger 3 mit seiner Aufnahme 27 um eine Achse 35 des Haltesteges 14. Der Zeichenträger 3, der wie der Tragkörper 2 zu einer Ebene 36, welche durch die Achse 35 verläuft, spiegelsymmetrisch ausgebildet ist, kann dabei in einem Winkel von 15° zur einen oder anderen Seite gekippt werden, bis die Rückseite 28 an der Schrägauflagefläche 21 des Stützteiles 15,16 zur Anlage kommt. Dabei übergreift die Rastnase 30 des Zeichenträgers 3 den Stützteil 15,16 an dessen Außenfläche 19 und rastet in die Rastmulde 20 ein, so daß die jeweils gewählte Schrägstellung des Zeichenträgers 3 ebenfalls gegen ein unbeabsichtigtes Verschwenken fest arretiert ist
Durch die drei verschiedenen Raststellungen des Zeichenträgers 3 wird der Vorteil erreicht, daß der Zeichenträger 3 in die jeweils günstige Sichtposition gekippt werden kann. Befindet sich die Schriftleiste 1 beispielsweise an einer Schublade etwa in Brust- oder Kopfhöhe der Bedienungsperson, so wird der Zeichenträger 3 in seiner Mittelstellung arretiert, während der Zeichenträger 3 bei einer unteren Schublade mit seiner Sichtfläche 24 schräg nach oben weist und bei einer oberen Schublade schräg nach unien gerichtet ist. Aufgrund dieser vielseitigen Einstellmöglichkeit und wahlweisen Steckbefestigiing des Zeichenträgers 3 steht somit eine Schriftleiste 1 zur Verfügung, die praktisch allen Anforderungen einer übersichtlichen und schnell änderbaren Beschriftung sowie ausgezeichneten Sichtanzeige und problemlosen Montage voll gerecht wird.
i) Von besonderem Vorteil ist auch das oben schon erwähnte direkte Aufbringen der Zeichen auf den Zeichenträger durch Heißeinbrennen, wobei vorteilhaft für jedes Zeichen ein gesonderter Zeichenträger verwendet wird. Hierdurch ist es möglich. Beschriftungen verschiedener Art individuell und doch gleichmäßig zusammenzustellen. Darüber hinaus ist es ohne weiteres möglich, bei einer etwaigen Änderung des Schubladeninhalts oder dgl. einzelne Zeichenträger am Tragkörper zu vertauschen, so daß eine neue Beschriftungsaussage erzielt wird, ohne daß irgendwelche Zeichenträger unbrauchbar geworden sind oder weggeworfen werden müssen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (20)

Patentansprüche:
1. Kennzeichnungsvorrichtung für Schubladen oder dgl., mit einem Tragkörper und mindestens einem Zeichenträger, der an seiner Rückseite ein Rastglied zur lösbaren Verbindung mit dem Tragkörper aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastglied eine Aufnahme (27) ist, mit der der Zeichenträger (3,3', 3") auf einen Haltesteg (T4) des Tragkörpers (2) schwenkbar aufgesteckt ist.
2. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß der Zeichenträger (3, 3', 3") zu einer Ebene (36) längs der Achse (35) des Haltesteges (14) spiegelsymmetrisch ausgebildet ist.
3. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (2) lösbar an der Schublade befestigt ist.
4. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Haltesteg (14) und Tragkörper (2) einstückig ausgebildet sind.
5. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeichenträger (3, 3', 3") in mehreren Schwenkstellungen in bezug auf den Tragkörper (2) arretierbar ist.
6. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (27) des Zeichenträgers (3, 3', 3") den Haltesteg (14) des Tragkörpers (2) umfaßt.
7. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der Aufnahme (27) des Zeicht-nträgers (3,3', 3") mindestens eine Rastfläche (34) und am Haltesteg (14) des Tragkörpers (2) mindestens eine entsprechende Gegenrastfläche (22) vorgesehen ist.
8. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltesteg (14) als Rastfläche eine Planfläche (22) und die Aufnahme (27) eine gegenüberliegende Planfläche (34) als Rastfläche aufweist.
9. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltesteg (14) konvex ausgebildete Rundflächen (23) aufweist, und daß der Zeichenträger (3,3', 3") mit an den Rundflächen (23) anliegenden Wangen (31, 32) der Aufnahme (27) um eine Achse (35) des Haltesteges (14) schwenkbar ist.
10. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (27) an der Rückseite (28) des Zeichenträgers (3,3', 3") im Mittenbereich zwischen zwei Plattenteilen (25,26) angeordnet ist.
11. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (27) mit zwei am Haltesteg (14) anliegenden Wangen (31, 32) und einem diese verbindenden Grundsteg (33) in Seitenansicht im wesentlichen C-förmig ausgebildet ist.
12. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des am Tragkörper (2) angeordneten Haltesteges (14) gleich oder etwas größer als die lichte Weite zwischen den Wangen (31, 32) der C-förmigen Aufnahme (27) ist.
13. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (2) mindestens einen im Bereich unter dem Plattenteil (25,26) des Zeichenträgers (3,3', 3") angeordneten Stützteil (15,16) aufweist.
14. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützteil (15, 16) des Tragkörpers (2) eine der Rückseite (?8) des Plattenteiles (25,26) zugewandte Schrägauflagefläche (21) aufweist.
15. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der ίο Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenteil (25, 26) des Zeichenträgers (3, 3', 3") eine Rastnase (30) aufweist.
16. Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche (19) des Stützteiles (15,16) eine Rastmulde (20) für den Eingriff der Rastnase (30) des Zeichenträgers (3,3', 3") ausgebildet ist.
17. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (2) neben dem Haltesteg (14) in dessen Längsrichtung verlaufende Freiräume (17) aufweist
18. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (2) an beiden Längsenden je eine Begrenzungswand (18) aufweist.
19. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (2) zu einer Ebene (36) längs der A.chse (35) des Haltesteges (14) spiegelsymmetrisch ausgebildet ist.
20. Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Tragkörper (2) als auch der Zeichenträger (3,3', 3") ausschließlich aus Kunststoff bestehen.
DE19803011562 1980-03-26 1980-03-26 Kennzeichnungsvorrichtung für Schubladen o.dgl. Expired DE3011562C2 (de)

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