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Grabenverbaueinheit
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Die Erfindung betrifft eine Einheit für den Grabenverbau bestehend
aus einem Traggestell mit einer der Grabenwand gegenüber liegenden Außenwand und
einem von dieser nach außen hin begrenzten kammerartigen Zwischenraum zur Aufnahme
und Führung nebeneinander angeordneter Verbauelemente, aus denen eine die Grabenwand
abstützende längenveränderliche Stützwand aufbaubar ist.
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Aus der US-Patentschrift 3 606 757 ist eine Grabenverbaueinheit der
eingangs genannten Gattung bekannt, bei welcher die Außenwand durch Profilträger
ausgesteift und der kammerartige Zwischenraum auf der Innenseite der Außenwand gleichzeitig
durch die Profilträger in unmittelbar nebeneinander liegende Einzelkammern unterteilt
ist. In jeder dieser Einzelkammern ist ein plattenförmiges Verbauelement in Richtung
seiner Längserstreckung verschiebbar gehalten und in unterschiedlichen Höhenstellungen
feststellbar.
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Jeweils zwei Grabenverbaueinheiten sind über an ihren stirnseitigen
Endabschnitten befestigte Quergerüste zu einer in sich starren Grabenverbauvorrichtung
zusammengefaßt. Die nach innen weisenden Seiten der jeweils eine Außenwand haltenden
Traggestelle bestehen aus Bängs-und Querträgern, weisen also keine Abdeckung auf.
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Eine Grabenverbaueinheit der bereits erwähnten Gattung ist weiterhin
in der deutschen Auslegeschrift 26 16 348 vorbeschrieben. Bei dieser dient der ebenfalls
in Einzelkammern unterteilte kammerartige Zwischenraum zwischen der Außenwand und
dem zugehörigen Traggestell jeweils zur Aufnahme und Führung zweier wellenförmig
profilierter Kanaldielen. Um eine gegenseitige Überlappung der Kanaldielen sicherzustellen,
sind die Einzelkammern jeweils von Abstandshaltern begrenzt, die gegeneinander versetzt
wechselweise entweder an der Außenwand oder am Traggestell befestigt und über einen
S-förmigen Steg miteinander verbunden sind. Die in dieser Weise miteinander verbundenen
Abstandshalter bilden gleichzeitig Abstützungen der Außenwand gegen den im Einbauzustand
aufzunehmenden Erddruck. Der Querabstand zwischen dem Steg und der zugehörigen Längswand
ist dabei etwas größer als die Dicke der Kanaldiele.
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Jeweils zwei der soeben beschriebenen Grabenverbaueinheiten werden
durch an den Traggestellen angreifende mechanische oder hydraulische Spreizelemente
zu einer Grabenverbauvorrichtung zusammengefaßt.
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Der Vorteil der bekannten Grabenverbaueinheiten bzw.
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der aus diesen gebildeten Grabenverbauvorrichtungen besteht darin,
daß nur ein verhaltnismäßig geringer Erdaushub erforderlich ist, um die zusammengehörigen
Grabenverbaueinheiten mittels der Spreizelemente ausreichend abzustützen. Sobald
dies geschehen ist, kann die Grabentiefe vergrößert und durch fortlaufendes Nachführen
der in den Einzelkammern enthaltenen Verbauelemente jederzeit eine ausreichende
Abstützung der Grabenwand sichergestellt serden.
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Nach dem Einbringer der Verbauelemente in das Erdreich ist allerlings
ein Ausbau der Grabenverbaueinheiten
nicht mehr möglich. Da jeweils
eine größere Grabenlänge offenzuhalten ist, müssen somit gleichzeitig mehrere Grabenverbaueinheiten
eingesetzt werden. Dies hat zur Folge, daß das unter Benutzung der Grabenverbaueinheiten
ausgeführte Verbauverfahren mit verhältnismäßig hohen Investitionskosten verbunden
und unter Umständen unwirtschaftlich ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Grabenverbaueinheit
zu entwickeln, die bei verhältnismäßig geringem konstruktivem Aufwand an unterschiedliche
Grabenverbauverhältnisse (insbesondere unterschiedliche Grabenlage, Bodenart, Abmessungen
der zu verlegenden Rohre) anpaßbar und demzufolge auch in Fällen einsetzbar ist,
in denen die Verwendung der oben beschriebenen bekannten Grabenverbaueinheiten sich
als unwirtschaftlich erweist. Die neue Grabenverbaueinheit soll sowohl als an sich
bekannte Verbauplatte - also als einfache plattenförmige Stützkonstruktion mit geringer
Wandstärke, die gleichzeitig mit oder nach dem Erdaushub in den betreffenden Graben
eingebracht wird - einsetzbar sein als auch als Aufnahme und Führungselement für
Verbauelemente wechselnder Ausgestaltung.
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Die gestellte Aufgabe wird durch eine Grabenverbaueinheit gelöst,
welche im wesentlichen die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Die Erfindung beinhaltet
danach unter anderem den Lösungsgedanken, die Außenwand der Grabenverbaueinheit
in der Weise auszubilden und an dem mit einer Innenwand befestigten Traggestell
zu befestigen, daß sie entweder als einfache Verbauplatte mit außenliegender Innenwand
oder als Aufnahme-und Führungselement für in Richtung ihrer Längserstreckung verschlebbare
und in unterschiedlichen Höhen-
stellungen fes thal tbare Verbauelemente
einsetzbar ist.
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Verbauplatten der Art, wie sie nach dem Ausbau der Außenwand entstehen,
sind an sich bekannt; sie sind beispielsweise 3 m bzw. 4 m lang und 1 m hoch und
weisen den Vorteil auf, daß Gräben mit in einer bestimmten Weise genormten, einfach
aufgebauten und demzufolge rabusten und wenig kostspieligen Bauelementen verbaut
werden können. Die Anpassung an unterschiedliche Grabenbreiten erfolgt dabei in
einfacher Weise durch Auswechseln oder Verstellen der im Normalfall zwei oder vier
Spreizelemente, mit denen die Verbauplatten an der Grabenwand in Anlage gehalten
werden.
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Die neu vorgeschlagene Grabenverbaueinheit beinhaltet weiterhin den
grundlegenden Tösungsgedanken, die Außenwand in sich ausgesteift und die von der
Außenwand begrenzte Kammer durchgehend auszubilden; sie unterscheidet sich also
dadurch wesentlich von dem eingangs erörterten Stand der Technik, daß die Kammer
keine AbstUtzungen aufweist, welche den Zwischenraum zwischen der Innen- und Außenwand
überbrücken und letztere aussteifen. Die Außenwand ist vielmehr 80 ausgestaltet,
daß sie den auf sie einwirkenden Erddruck ohne den Zwischenraum überbrückende Abstützungen
aufzunehmen vermag.
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Zweckmäßigerweise ist die durch den gegenseitigen Abstand zwischen
der Innen- und der Außenwand festgelegte Kammertiefe durch eine Befestigung der
Außenwand in unterschiedlich einstellbaren Stellungen bezüglich der Innenwand veränderbar
(Anspruch 2). Dies kann in besonders einfacher Weise dadurch verwirklicht sein,
daß die Befestigungsmittel der Außenwand wahlweise in unterschiedlichen Gegenlagern
des Traggestells feststellbar sind (Anspruch 3). Insbesondere können die Außenwand
und das
Traggestell jeweils mit mehreren Befestigungsbohrungen ausgestattet
sein, die jeweils in Richtung der Eammertiefe hintereinanderliegen (Anspruch 4);
diese Art und Weise der gegenseitigen Zuordnung der an den unters chiedli chen Bestandteilen
angeordneten Befestigungsbohrungen hat den Vorteil, daß die Kammertiefe in verhältnismäßig
kleinen-Schritten veränderbar ist.
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Zweckmäßigerweise ist die Außenwand an ihren längsseitigen Stirnabschnitten
mit Befestigungsblechen ausgestattet, die sich an den stirnseitigen Endabschnitten
des Traggestells abstützen und als die Kammertiefe festlegende Abstandshalter dienen
(Anspruch 5). Diese Ausführungsform hat - abgesehen vom Fortfall zusätzlicher Abstützungen
im Bereich der Kammer - den Vorteil, daß die Außenwand mittels einfacher Befestigungselemente
<Klemmelemente, Schraubelemente) am Traggestell befestigt bzw. von diesem wieder
gelöst werden kann.
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Bei einer besonders einfachen Ausfuhrungsform des Brfindungsgegenstandes
umschließt die Außenwand das Traggestell teilweise nach Art eines offenen Rechtecks
(Anspruch 6); die Außenwand oder die mit dieser verbundenen Befestigungsbleche werden
also seitlich auf die stirnseitigen Endabschnitte des Traggestells aufgeschoben
und überdecken diese demzufolge zumindest teilweise.
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Zur Abstützung der Außenwand weist das Traggestell vorzugsweise im
Bereich seiner stirnseitigen Endabschnitte an der Innenwand befestigte Querträger
auf (Anspruch 7); letztere sind vorteilhaft vollständig auf der nach innen gerichteten
Seite der Innenwand angeordnet, so daß diese eine glatte und durchgehende Fläche
darstellt.
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Abgesehen von dem bereits erwähnten Erfordernis einer ausreichenden
Aussteifung kann die Außenwand der neuen Grabenverbaueinheit beliebig ausgebildet
sein, insbesondere als in Sandwich-Bauweise ausgeführte mattenkonstruktion.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
besteht der der Innenwand Cgenüberliegende Teil der Außenwand aus sich überlappenden,
in Längsrichtung des Traggestells (d.h. also senkrecht zu den in der Kammer aufgenommenen
Verbauelementen) verlaufenden Kanaldielen; diese Außenwand-Kanaldielen sind dabei
in einer Weise miteinander verbunden, bei der sich an den überlappungsbereichen
- im Querschnitt gesehen - jeweils Hohlrippen bilden (Anspruch 8). Bedingt durch
die Hohlrippen stellt die aus wellenförmig profilierten Kanaldielen aufgebaute Außenwand
eine in sich ausgesteifte Platte dar, die ohne weitere Zwischenabstützung größere
Kräfte aufzunehmen vermag. Die nach innen weisenden Flächen der aneinander befestigten
Kanaldielen stellen gleichzeitig Führungsflächen dar, welche die wirksame Kammertiefe
- die der Breite der zum Einsatz gelangenden Verbauelemente jeweils angepaßt ist
-festlegen.
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Die Innenwand ist auf der dem Grabeninnenraum zugewandten Seite mit
in Längsrichtung verlaufenden Aussteifungselementen ausgestattet, die gleichzeitig
mit den Querträgern in Verbindung stehen (Anspruch 9). Zweckmäßigerweise bestehen
die Aussteifungselemente aus einem oder mehreren in Längsrichtung verlaufenden Blechen,
die mit der Innenwand rechteck- oder dreieckförmige Hohlprofile bilden.
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Der Erfindungsgegenstand ist zweckmäßig dadurch ausgestaltet, daß
die Außenwand auf ihrer der Innenwand gegenüberliegenden Innenseite mit Führungen
ausgestattet ist,
an denen die Verbauelemente im wesentlichen lediglich
in Richtung ihrer Längserstreckung verschiebbar abgestützt sind (Anspruch 10). Diese
Führungen - die nicht den gegenseitigen Abstand zwischen der Innen- und der Außenwand
überbrücken - dienen also nur dazu, die zum Einsatz gelangenden Verbauelemente seitlich
zu führen.
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Um die Grabenverbaueinheit erforderlichenfalls an unterschiedlich
ausgebildete Verbauelemente anpassen zu können, sind die Führungen lösbar an der
Außenwand befestigt (Anspruch 11); sie können also im Bedarfsfall von der Außenwand
abmontiert und durch Führungen mit anderer Ausgestaltung und anderen Abmessungen
ersetzt werden. Die soeben erwähnte Anpaßbarkeit kann zusätzlich dadurch ermöglicht
oder verbessert werden, daß die Führungen quer zur Längserstreckung der Verbauelemente
in unterschiedlichen Stellungen an der Außenwand feststellbar sind (Anspruch 12);
diese Querverschiebbarkeit kann in einfacher Weise dadurch verwirklicht sein, daß
die Führungen mit Langlöchern ausgestattet sind, in welche an der Außenwand angebrachte
Befesttigungselemente eingreifen.
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Vorzugsweise ist jedem Verbauelement eine Führung zugeordnet (Anspruch
13); diese kann - insbesondere in Richtung der Längserstreckung der Verbauelemente
gesehen - ein- oder mehrteilig ausgebildet sein. Der Erfindungsgegenstand läßt sich
dadurch unter Umständen weiter vereinfachen, daß lediglich jedem zweiten Verbauelement
eine Führung zugeordnet ist; in diesem Falle ist also zwischen zwei mittels der
Führungen abgestützten Verbauelementen jeweils ein Verbauelement vorhanden, welches
im Uberlappungsbereich von den beiden benachbarten Verbauelementen gehalten ist.
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Zweckmäßig sind die Führungen in der Weise ausgebildet und folgen
mit einem Abstand derart aufeinander, daß
zwischen der Außen- und
Innenwand gehaltene wellenförmig profilierte Kanaldielen sich im Bereich ihrer Seitenabschnitte
gegenseitig überlappen (Anspruch 14).
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Da die Führungen ausschließlich an der Außenwand befestigt sind, ist
ihre Lage innerhalb der durchgehenden Kammer durch die Lage der zur Außenwand hin
geöffneten Welle oder Windung der Kanaldielen vorgegeben.
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Die Führungen können bei einer besonders einfachen Ausführungsform
des Erfindungsgegenstandes jeweils aus mehreren Führungselementen in Form von Führungsbolzen
aufgebaut sein (Anspruch is). Es ist unter Umständen ausreichend, im Bereich jeder
zur Außenwand hin geöffneten Welle oder Windung der Kanaldielen mit Abstand voneinander
zwei Führungsbolzen anzuordnen, an denen sich die Welle oder Windung seitlich abstützt.
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Die Führungen können insbesondere auch aus trapezförmigen Konsolen
bestehen, deren Höhe kleiner ist als die quer zur Außenwand gemessene Dicke der
Kanaldielen und die dieser angepaßte Eammertiefe (Anspruch 16).
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In jedem Falle müssen die Fiihrungen (bzw. die diese bildenden Führungselemente)
in der Weise ausgebildet sein, daß sie Verschiebungen der Verbauelemente quer zu
ihrer Längserstreckung im wesentlichen ausschließen und zugleich eine ausreichende
Überlappung der Verbauelemente gewährleisten. Es ist also insbesondere auch möglich,
die Führungen aus zwei Dreieckkörpern aufzubauen, die zum Zwecke der Anpaßbarkeit
an unterschiedlich aufgebaute Kanaldielen auf einer gemeinsamen Grundplatte verschiebbar
gehalten sind. Letztere ist ihrerseits ggf. lösbar an der Außenwand angebracht.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Schrägansicht
der neuen Grabenverbaueinheit mit Blick auf die Außenwand, Fig. 2 in vergrößertem
Maßstab einen lotrechten Teilschnitt durch die in Fig. 1 dargestellte Grabenverbaueinheit,
Fig. 3 eine Draufsicht der neuen Grabenverbaueinheit mit zugehörigen wellenförmig
profilierten Kanaldielen, Fig. 4 in vergrößertem Maßstab eine Teildraufsicht auf
die neue Grabenverbaueinheit im Bereich eines stirnseitigen Endabschnitts und Fig.
5 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht zweier als Verbauvorrichtung zusammenwirkender
Grabenverbaueinheiten.
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Das Traggestell 2 der neuen Grabenverbaueinheit 1 besteht im wesentlichen
aus zwei mit Abstand voneinander angeordneten kastenförmigen Längsträgern 3 und
zwei mit diesen verbundenen, ebenfalls kastenförmigen Querträgern 4.
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Die Längsträger 3 und die Querträger 4 bilden miteinander einen Rechteckverband,
welcher auf seiner Außenseite (in Fig. 2 also rechts) mit einer Innenwand 5 in Verbindung
steht; diese ist gleichzeitig Bes-tandteil der im übrigen
aus Längsblechen
aufgebauten Längsträger 3. Die Querträger 4 gehen oberhalb des oberen Längsträgers
3 in zwei Anschlußkonsolen 6 über, die nach Art eines offenen Rechtecks ausgebildet
sind; die Anschlußkonsolen ermöglichen es, mehrere Traggestelle 2 in einer vorgegebenen
Lage aufeinander aufzusetzen und miteinander zu verbinden.
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Die neue Grabenverbaueinheit 1 weist auf der Außenseite der Innenwand
5 einen als durchgehende Kammer 7 ausgebildeten Zwischenraum auf, der nach außen
hin (d.h. in Richtung auf die abzustützende Grabenwand) durch eine Außenwand 8 begrenzt
ist. Diese ist über an ihren längsseitigen Stirnabschnitten angebrachte Befestigungsbleche
9 lösbar mit den Querträgern 4 des Traggestells 2 verbunden; die Außenwand 8 bildet
also mit den zugehörigen Befestigungsblechen 9 ein offenes Rechteck, welches das
Traggestell 2 teilweise umschließt. Die lösbare Verbindung wird in einfacher Weise
durch Befestigungsschrauben 10 (vgl. dazu Fig. 1 und 4) hergestellt, die von der
Seite her durch geeignet ausgebildete Bohrungen 10' in die Querträger 4 eingreifen.
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Da sich die Außenwand 8 lediglich über die Befestigungsbleche 9 am
Traggestell 2 abstützt, ist sie in sich ausgesteift ausgebildet.
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Bei der in Fig. 1 und insbesondere in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform
ist die Außenwand 8 aus in Bängsrichtung des Traggestells 2 verlaufenden, sich gegenseitig
überlappenden wellenförmig profilierten Kanaldielen 11 zusammengesetzt. Diese sind
in der Weise übereinander geschoben und miteinander befestigt, daß sich in den Überlappungsbereichen
zweier benachbarter Kanaldielen jeweils Hohlrippen 11 bilden, die in wesentlichem
Umfang zur Aussteifung der Außenwand beitragen.
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Die wirksame Tiefe T der durchgehenden Kammer 7 ist durch den Abstand
festgelegt, den die Innenwand 5 von den nach innen gerichteten Flächen der miteinander
verbundenen Kanaldielen 11 aufweist.
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Im Gegensatz zu den Außenwand-Kanaldielen li sind die in der Kammer
7 aufzunehmenden wellenförmig profilierte ten Kanaldielen 12 senkrecht zur Längserstreckung
der Grabenverbaueinheit 1 - und demzufolge auch senkrecht zu den Außenwand-Kanaldielen
11 - beweglich (vgl. den Doppelpfeil 16 in Fig. 5).
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Um aus den beweglichen Kanaldielen 12 eine längsbewegliche durchgehende
Stützwand aufbauen zu können, sind diese in der Weise innerhalb der Kammer 7 angeordnet
und geführt, daß sie sich gegenseitig überlappen.
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In dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel (vgl. Fig.
3) ist die Länge der seitlich durch die Befestigungsbleche begrenzten Kammer 7 so
bemessen, daß sie genau acht wellenförmig profilierte Kanaldielen 12 aufnimmt. Diese
stützen sich über ihre nach innen gerichteten Flächen an der Innenwand 5 und über
ihre nach außen gerichteten Flächen an den vorkragenden Elächen der Außenwand-Kanaldielen
11 ab.
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Um sicherzustellen, daß die Kanaldielen 12 innerhalb der durchgehenden
Kammer 7 eine vorgegebene Lage einnehmen, in der sie sich in dem erforderlichen
Umfang gegenseitig überlappen, ist die Außenwand 8 auf ihrer der Innenwand 5 zugewandten
Seite mit trapezförmigen Konsolen 13 ausgestattet (vgl. Fig. 4); diese sind -in
Längserstreckung der Grabenverbaueinheit 1 gesehen -so nebeneinander aufgereiht,
daß jeder Kanaldiele 12 eine ein- oder mehrteilige Konsole 13 zugeordnet ist, und
zwar jeweils im Bereich derjenigen Welle oder Windung 12' der zugehörigen Kanaldiele
12, die zur Außenwand 8 hin geöffnet ist. Die Kanaldielen 12
stützen
sich jeweils über ihre Schrägflächen im Bereich der Welle oder Windung 12 an den
entsprechend ausgebildeten Konsolenflächen ab. Zweckmäßigerweise besteht jede Konsole
13 aus mehreren gleichartigen Bestandteilen, die - in Längserstreckung der Kanaldielen
12 gesehen - mit Abstand untereinander an der Außenwand 8 befestigt sind.
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Aus Gründen der Gewichts- und Kostenersparnis sind die Konsolen 13
zweckmäßigerweise nur zweiteilig ausgebildet, wobei sich die übereinander angeordneten
Bestandteile jeweils im oberen und unteren Bereich der Kammer 7 befinden.
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Um den Einbau der lösbar befestigten Außenwand 8 zu erleichtern, sind
die zugehörigen Befestigungsbleche 9 mit Anschlägen 9 ausgestattet, über welche
sie sich an der der Außenwand 8 zugewandten Seite der Innenwand 5 abstützen.
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Im Gegensatz zu der soeben beschriebenen Ausführungsform kann der
Erfindungsgegenstand - ohne daß der der Erfindung zugrunde liegende Bösungsgedanke
verlassen wird - auch mit einer andersartig ausgebildeten Außenwand und mit andersartig
ausgebildeten Führungen 13 ausgestattet sein. Letztere können insbesondere auch
aus einfach herzustellenden trapezförmigen Blechen bestehen, die in längsrichtung
der Kanaldielen 12 untereinander angeordnet sind.
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Anstelle der in Fig. 4 dargestellten Befestigungsschraube 10 können
auch andersartig ausgebildete Befestigungselemente zum Einsatz kommen, insbesondere
Steckelemente, welche durch die Querträger 4 hindurchgeführt und durch eine Drehung
mit diesen verriegelt werden. Die Eammertiefe T der Kammer 7 kann in einfacher Weise
dadurch
veränderbar gemacht werden, daß die Befestigungsbleche
9 und/oder die Querträger 4 zusätzlich mit nicht dargestellten Bohrungen ausgestattet
sind, die - in Richtung der Kammertiefe T gesehen - hintereinanderliegen.
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Die in Fig. 5 dargestellte Grabenverbauvorrichtung besteht aus zwei
Grabenverbaueinheiten 1, die über vier im Bereich der Querträger 3 angreifende mechanische
Spreizelemente 14 an den Grabenwänden 15 in Anlage gehalten werden.
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Die auf der rechten Seite liegende Grabenverbaueinheit ist mit den
bereits erwähnten Kanaldielen 12 ausgestattet, die in Richtung des Doppelpfeiles
16 bezüglich der Grabenverbaueinheit beweglich sind. Durch Nachführen der Kanaldielen
12 nach unten kann eine Stützwand gebildet werden, deren Erstreckung jeweils der
Tiefe des auszuhebenden Grabens angepaßt ist.
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Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht zum einen darin, daß
die neue Grabenverbaueinheit ohne besondere Abstützungen innerhalb der von der Außenwand
begrenzten Kammer eine sich überlappende Anordnung der zum Einsatz gelangenden Verbauelemente
zuläßt; zum anderen ist die neue Grabenverbaueinheit - bedingt durch die lösbare
und einstellbare Befestigung der Außenwand am Traggestell und die lösbare und verstellbare
Anordnung der Führungen an der Außenwand - an unterschiedliche Verbauverhältnisse
anpaßbar und demzufolge zur Durchführung unterschiedlicher Grabenve rbauverfahren
geeignet.
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Falls die Verbauverhältnisse beispielsweise die Anwendung von Verbauplatten
erforderlich machen, kann die Grabenverbaueinheit nach Entfernen der lösbaren Außenwand
wie eine an sich bekannte Verbauplatte eingesetzt und ggf. mit weiteren gleichartigen
Verbauplatten zu
größeren Einheiten zusammengefaßt werden.
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Sofern der Einsatz von Kanaldielen oder ähnlichen Verbauelementen
zweckmäßig oder erforderlich ist, kann die neue Grabenverbaueinheit mit der Außenwand
ausgestattet und nach entsprechender Einstellung der Kammertiefe sowie Befestigung
geeignet ausgebildeter Führungen zur Aufnahme und Führung der Kanaldielen oder ähnlichen
Verbauelemente benutzt werden.
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Die mit der Außenwand ausgestattete neue Grabenverbaueinheit kann
zusätzlich auch dazu herangezogen werden, Kanaldielen oder ähnliche Verbauelemente
vor dem Aushub des Erdreichs unter Verwendung von Ramm- oder Vibrationsgeräten mit
vorgegebener Richtung einzubringen.