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DE3007956A1 - Grabenverbaueinheit - Google Patents

Grabenverbaueinheit

Info

Publication number
DE3007956A1
DE3007956A1 DE19803007956 DE3007956A DE3007956A1 DE 3007956 A1 DE3007956 A1 DE 3007956A1 DE 19803007956 DE19803007956 DE 19803007956 DE 3007956 A DE3007956 A DE 3007956A DE 3007956 A1 DE3007956 A1 DE 3007956A1
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DE
Germany
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wall
unit according
trench
support frame
guides
Prior art date
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Application number
DE19803007956
Other languages
English (en)
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DE3007956C2 (de
Inventor
Ludwig 4300 Essen Walter
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Fried Krupp AG
Original Assignee
Fried Krupp AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Fried Krupp AG filed Critical Fried Krupp AG
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Publication of DE3007956A1 publication Critical patent/DE3007956A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3007956C2 publication Critical patent/DE3007956C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D17/00Excavations; Bordering of excavations; Making embankments
    • E02D17/06Foundation trenches ditches or narrow shafts
    • E02D17/08Bordering or stiffening the sides of ditches trenches or narrow shafts for foundations

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Paleontology (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bulkheads Adapted To Foundation Construction (AREA)
  • Pit Excavations, Shoring, Fill Or Stabilisation Of Slopes (AREA)

Description

  • Grabenverbaueinheit
  • Die Erfindung betrifft eine Einheit für den Grabenverbau bestehend aus einem Traggestell mit einer der Grabenwand gegenüber liegenden Außenwand und einem von dieser nach außen hin begrenzten kammerartigen Zwischenraum zur Aufnahme und Führung nebeneinander angeordneter Verbauelemente, aus denen eine die Grabenwand abstützende längenveränderliche Stützwand aufbaubar ist.
  • Aus der US-Patentschrift 3 606 757 ist eine Grabenverbaueinheit der eingangs genannten Gattung bekannt, bei welcher die Außenwand durch Profilträger ausgesteift und der kammerartige Zwischenraum auf der Innenseite der Außenwand gleichzeitig durch die Profilträger in unmittelbar nebeneinander liegende Einzelkammern unterteilt ist. In jeder dieser Einzelkammern ist ein plattenförmiges Verbauelement in Richtung seiner Längserstreckung verschiebbar gehalten und in unterschiedlichen Höhenstellungen feststellbar.
  • Jeweils zwei Grabenverbaueinheiten sind über an ihren stirnseitigen Endabschnitten befestigte Quergerüste zu einer in sich starren Grabenverbauvorrichtung zusammengefaßt. Die nach innen weisenden Seiten der jeweils eine Außenwand haltenden Traggestelle bestehen aus Bängs-und Querträgern, weisen also keine Abdeckung auf.
  • Eine Grabenverbaueinheit der bereits erwähnten Gattung ist weiterhin in der deutschen Auslegeschrift 26 16 348 vorbeschrieben. Bei dieser dient der ebenfalls in Einzelkammern unterteilte kammerartige Zwischenraum zwischen der Außenwand und dem zugehörigen Traggestell jeweils zur Aufnahme und Führung zweier wellenförmig profilierter Kanaldielen. Um eine gegenseitige Überlappung der Kanaldielen sicherzustellen, sind die Einzelkammern jeweils von Abstandshaltern begrenzt, die gegeneinander versetzt wechselweise entweder an der Außenwand oder am Traggestell befestigt und über einen S-förmigen Steg miteinander verbunden sind. Die in dieser Weise miteinander verbundenen Abstandshalter bilden gleichzeitig Abstützungen der Außenwand gegen den im Einbauzustand aufzunehmenden Erddruck. Der Querabstand zwischen dem Steg und der zugehörigen Längswand ist dabei etwas größer als die Dicke der Kanaldiele.
  • Jeweils zwei der soeben beschriebenen Grabenverbaueinheiten werden durch an den Traggestellen angreifende mechanische oder hydraulische Spreizelemente zu einer Grabenverbauvorrichtung zusammengefaßt.
  • Der Vorteil der bekannten Grabenverbaueinheiten bzw.
  • der aus diesen gebildeten Grabenverbauvorrichtungen besteht darin, daß nur ein verhaltnismäßig geringer Erdaushub erforderlich ist, um die zusammengehörigen Grabenverbaueinheiten mittels der Spreizelemente ausreichend abzustützen. Sobald dies geschehen ist, kann die Grabentiefe vergrößert und durch fortlaufendes Nachführen der in den Einzelkammern enthaltenen Verbauelemente jederzeit eine ausreichende Abstützung der Grabenwand sichergestellt serden.
  • Nach dem Einbringer der Verbauelemente in das Erdreich ist allerlings ein Ausbau der Grabenverbaueinheiten nicht mehr möglich. Da jeweils eine größere Grabenlänge offenzuhalten ist, müssen somit gleichzeitig mehrere Grabenverbaueinheiten eingesetzt werden. Dies hat zur Folge, daß das unter Benutzung der Grabenverbaueinheiten ausgeführte Verbauverfahren mit verhältnismäßig hohen Investitionskosten verbunden und unter Umständen unwirtschaftlich ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Grabenverbaueinheit zu entwickeln, die bei verhältnismäßig geringem konstruktivem Aufwand an unterschiedliche Grabenverbauverhältnisse (insbesondere unterschiedliche Grabenlage, Bodenart, Abmessungen der zu verlegenden Rohre) anpaßbar und demzufolge auch in Fällen einsetzbar ist, in denen die Verwendung der oben beschriebenen bekannten Grabenverbaueinheiten sich als unwirtschaftlich erweist. Die neue Grabenverbaueinheit soll sowohl als an sich bekannte Verbauplatte - also als einfache plattenförmige Stützkonstruktion mit geringer Wandstärke, die gleichzeitig mit oder nach dem Erdaushub in den betreffenden Graben eingebracht wird - einsetzbar sein als auch als Aufnahme und Führungselement für Verbauelemente wechselnder Ausgestaltung.
  • Die gestellte Aufgabe wird durch eine Grabenverbaueinheit gelöst, welche im wesentlichen die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Die Erfindung beinhaltet danach unter anderem den Lösungsgedanken, die Außenwand der Grabenverbaueinheit in der Weise auszubilden und an dem mit einer Innenwand befestigten Traggestell zu befestigen, daß sie entweder als einfache Verbauplatte mit außenliegender Innenwand oder als Aufnahme-und Führungselement für in Richtung ihrer Längserstreckung verschlebbare und in unterschiedlichen Höhen- stellungen fes thal tbare Verbauelemente einsetzbar ist.
  • Verbauplatten der Art, wie sie nach dem Ausbau der Außenwand entstehen, sind an sich bekannt; sie sind beispielsweise 3 m bzw. 4 m lang und 1 m hoch und weisen den Vorteil auf, daß Gräben mit in einer bestimmten Weise genormten, einfach aufgebauten und demzufolge rabusten und wenig kostspieligen Bauelementen verbaut werden können. Die Anpassung an unterschiedliche Grabenbreiten erfolgt dabei in einfacher Weise durch Auswechseln oder Verstellen der im Normalfall zwei oder vier Spreizelemente, mit denen die Verbauplatten an der Grabenwand in Anlage gehalten werden.
  • Die neu vorgeschlagene Grabenverbaueinheit beinhaltet weiterhin den grundlegenden Tösungsgedanken, die Außenwand in sich ausgesteift und die von der Außenwand begrenzte Kammer durchgehend auszubilden; sie unterscheidet sich also dadurch wesentlich von dem eingangs erörterten Stand der Technik, daß die Kammer keine AbstUtzungen aufweist, welche den Zwischenraum zwischen der Innen- und Außenwand überbrücken und letztere aussteifen. Die Außenwand ist vielmehr 80 ausgestaltet, daß sie den auf sie einwirkenden Erddruck ohne den Zwischenraum überbrückende Abstützungen aufzunehmen vermag.
  • Zweckmäßigerweise ist die durch den gegenseitigen Abstand zwischen der Innen- und der Außenwand festgelegte Kammertiefe durch eine Befestigung der Außenwand in unterschiedlich einstellbaren Stellungen bezüglich der Innenwand veränderbar (Anspruch 2). Dies kann in besonders einfacher Weise dadurch verwirklicht sein, daß die Befestigungsmittel der Außenwand wahlweise in unterschiedlichen Gegenlagern des Traggestells feststellbar sind (Anspruch 3). Insbesondere können die Außenwand und das Traggestell jeweils mit mehreren Befestigungsbohrungen ausgestattet sein, die jeweils in Richtung der Eammertiefe hintereinanderliegen (Anspruch 4); diese Art und Weise der gegenseitigen Zuordnung der an den unters chiedli chen Bestandteilen angeordneten Befestigungsbohrungen hat den Vorteil, daß die Kammertiefe in verhältnismäßig kleinen-Schritten veränderbar ist.
  • Zweckmäßigerweise ist die Außenwand an ihren längsseitigen Stirnabschnitten mit Befestigungsblechen ausgestattet, die sich an den stirnseitigen Endabschnitten des Traggestells abstützen und als die Kammertiefe festlegende Abstandshalter dienen (Anspruch 5). Diese Ausführungsform hat - abgesehen vom Fortfall zusätzlicher Abstützungen im Bereich der Kammer - den Vorteil, daß die Außenwand mittels einfacher Befestigungselemente <Klemmelemente, Schraubelemente) am Traggestell befestigt bzw. von diesem wieder gelöst werden kann.
  • Bei einer besonders einfachen Ausfuhrungsform des Brfindungsgegenstandes umschließt die Außenwand das Traggestell teilweise nach Art eines offenen Rechtecks (Anspruch 6); die Außenwand oder die mit dieser verbundenen Befestigungsbleche werden also seitlich auf die stirnseitigen Endabschnitte des Traggestells aufgeschoben und überdecken diese demzufolge zumindest teilweise.
  • Zur Abstützung der Außenwand weist das Traggestell vorzugsweise im Bereich seiner stirnseitigen Endabschnitte an der Innenwand befestigte Querträger auf (Anspruch 7); letztere sind vorteilhaft vollständig auf der nach innen gerichteten Seite der Innenwand angeordnet, so daß diese eine glatte und durchgehende Fläche darstellt.
  • Abgesehen von dem bereits erwähnten Erfordernis einer ausreichenden Aussteifung kann die Außenwand der neuen Grabenverbaueinheit beliebig ausgebildet sein, insbesondere als in Sandwich-Bauweise ausgeführte mattenkonstruktion.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes besteht der der Innenwand Cgenüberliegende Teil der Außenwand aus sich überlappenden, in Längsrichtung des Traggestells (d.h. also senkrecht zu den in der Kammer aufgenommenen Verbauelementen) verlaufenden Kanaldielen; diese Außenwand-Kanaldielen sind dabei in einer Weise miteinander verbunden, bei der sich an den überlappungsbereichen - im Querschnitt gesehen - jeweils Hohlrippen bilden (Anspruch 8). Bedingt durch die Hohlrippen stellt die aus wellenförmig profilierten Kanaldielen aufgebaute Außenwand eine in sich ausgesteifte Platte dar, die ohne weitere Zwischenabstützung größere Kräfte aufzunehmen vermag. Die nach innen weisenden Flächen der aneinander befestigten Kanaldielen stellen gleichzeitig Führungsflächen dar, welche die wirksame Kammertiefe - die der Breite der zum Einsatz gelangenden Verbauelemente jeweils angepaßt ist -festlegen.
  • Die Innenwand ist auf der dem Grabeninnenraum zugewandten Seite mit in Längsrichtung verlaufenden Aussteifungselementen ausgestattet, die gleichzeitig mit den Querträgern in Verbindung stehen (Anspruch 9). Zweckmäßigerweise bestehen die Aussteifungselemente aus einem oder mehreren in Längsrichtung verlaufenden Blechen, die mit der Innenwand rechteck- oder dreieckförmige Hohlprofile bilden.
  • Der Erfindungsgegenstand ist zweckmäßig dadurch ausgestaltet, daß die Außenwand auf ihrer der Innenwand gegenüberliegenden Innenseite mit Führungen ausgestattet ist, an denen die Verbauelemente im wesentlichen lediglich in Richtung ihrer Längserstreckung verschiebbar abgestützt sind (Anspruch 10). Diese Führungen - die nicht den gegenseitigen Abstand zwischen der Innen- und der Außenwand überbrücken - dienen also nur dazu, die zum Einsatz gelangenden Verbauelemente seitlich zu führen.
  • Um die Grabenverbaueinheit erforderlichenfalls an unterschiedlich ausgebildete Verbauelemente anpassen zu können, sind die Führungen lösbar an der Außenwand befestigt (Anspruch 11); sie können also im Bedarfsfall von der Außenwand abmontiert und durch Führungen mit anderer Ausgestaltung und anderen Abmessungen ersetzt werden. Die soeben erwähnte Anpaßbarkeit kann zusätzlich dadurch ermöglicht oder verbessert werden, daß die Führungen quer zur Längserstreckung der Verbauelemente in unterschiedlichen Stellungen an der Außenwand feststellbar sind (Anspruch 12); diese Querverschiebbarkeit kann in einfacher Weise dadurch verwirklicht sein, daß die Führungen mit Langlöchern ausgestattet sind, in welche an der Außenwand angebrachte Befesttigungselemente eingreifen.
  • Vorzugsweise ist jedem Verbauelement eine Führung zugeordnet (Anspruch 13); diese kann - insbesondere in Richtung der Längserstreckung der Verbauelemente gesehen - ein- oder mehrteilig ausgebildet sein. Der Erfindungsgegenstand läßt sich dadurch unter Umständen weiter vereinfachen, daß lediglich jedem zweiten Verbauelement eine Führung zugeordnet ist; in diesem Falle ist also zwischen zwei mittels der Führungen abgestützten Verbauelementen jeweils ein Verbauelement vorhanden, welches im Uberlappungsbereich von den beiden benachbarten Verbauelementen gehalten ist.
  • Zweckmäßig sind die Führungen in der Weise ausgebildet und folgen mit einem Abstand derart aufeinander, daß zwischen der Außen- und Innenwand gehaltene wellenförmig profilierte Kanaldielen sich im Bereich ihrer Seitenabschnitte gegenseitig überlappen (Anspruch 14).
  • Da die Führungen ausschließlich an der Außenwand befestigt sind, ist ihre Lage innerhalb der durchgehenden Kammer durch die Lage der zur Außenwand hin geöffneten Welle oder Windung der Kanaldielen vorgegeben.
  • Die Führungen können bei einer besonders einfachen Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes jeweils aus mehreren Führungselementen in Form von Führungsbolzen aufgebaut sein (Anspruch is). Es ist unter Umständen ausreichend, im Bereich jeder zur Außenwand hin geöffneten Welle oder Windung der Kanaldielen mit Abstand voneinander zwei Führungsbolzen anzuordnen, an denen sich die Welle oder Windung seitlich abstützt.
  • Die Führungen können insbesondere auch aus trapezförmigen Konsolen bestehen, deren Höhe kleiner ist als die quer zur Außenwand gemessene Dicke der Kanaldielen und die dieser angepaßte Eammertiefe (Anspruch 16).
  • In jedem Falle müssen die Fiihrungen (bzw. die diese bildenden Führungselemente) in der Weise ausgebildet sein, daß sie Verschiebungen der Verbauelemente quer zu ihrer Längserstreckung im wesentlichen ausschließen und zugleich eine ausreichende Überlappung der Verbauelemente gewährleisten. Es ist also insbesondere auch möglich, die Führungen aus zwei Dreieckkörpern aufzubauen, die zum Zwecke der Anpaßbarkeit an unterschiedlich aufgebaute Kanaldielen auf einer gemeinsamen Grundplatte verschiebbar gehalten sind. Letztere ist ihrerseits ggf. lösbar an der Außenwand angebracht.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert.
  • Es zeigen: Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Schrägansicht der neuen Grabenverbaueinheit mit Blick auf die Außenwand, Fig. 2 in vergrößertem Maßstab einen lotrechten Teilschnitt durch die in Fig. 1 dargestellte Grabenverbaueinheit, Fig. 3 eine Draufsicht der neuen Grabenverbaueinheit mit zugehörigen wellenförmig profilierten Kanaldielen, Fig. 4 in vergrößertem Maßstab eine Teildraufsicht auf die neue Grabenverbaueinheit im Bereich eines stirnseitigen Endabschnitts und Fig. 5 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht zweier als Verbauvorrichtung zusammenwirkender Grabenverbaueinheiten.
  • Das Traggestell 2 der neuen Grabenverbaueinheit 1 besteht im wesentlichen aus zwei mit Abstand voneinander angeordneten kastenförmigen Längsträgern 3 und zwei mit diesen verbundenen, ebenfalls kastenförmigen Querträgern 4.
  • Die Längsträger 3 und die Querträger 4 bilden miteinander einen Rechteckverband, welcher auf seiner Außenseite (in Fig. 2 also rechts) mit einer Innenwand 5 in Verbindung steht; diese ist gleichzeitig Bes-tandteil der im übrigen aus Längsblechen aufgebauten Längsträger 3. Die Querträger 4 gehen oberhalb des oberen Längsträgers 3 in zwei Anschlußkonsolen 6 über, die nach Art eines offenen Rechtecks ausgebildet sind; die Anschlußkonsolen ermöglichen es, mehrere Traggestelle 2 in einer vorgegebenen Lage aufeinander aufzusetzen und miteinander zu verbinden.
  • Die neue Grabenverbaueinheit 1 weist auf der Außenseite der Innenwand 5 einen als durchgehende Kammer 7 ausgebildeten Zwischenraum auf, der nach außen hin (d.h. in Richtung auf die abzustützende Grabenwand) durch eine Außenwand 8 begrenzt ist. Diese ist über an ihren längsseitigen Stirnabschnitten angebrachte Befestigungsbleche 9 lösbar mit den Querträgern 4 des Traggestells 2 verbunden; die Außenwand 8 bildet also mit den zugehörigen Befestigungsblechen 9 ein offenes Rechteck, welches das Traggestell 2 teilweise umschließt. Die lösbare Verbindung wird in einfacher Weise durch Befestigungsschrauben 10 (vgl. dazu Fig. 1 und 4) hergestellt, die von der Seite her durch geeignet ausgebildete Bohrungen 10' in die Querträger 4 eingreifen.
  • Da sich die Außenwand 8 lediglich über die Befestigungsbleche 9 am Traggestell 2 abstützt, ist sie in sich ausgesteift ausgebildet.
  • Bei der in Fig. 1 und insbesondere in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist die Außenwand 8 aus in Bängsrichtung des Traggestells 2 verlaufenden, sich gegenseitig überlappenden wellenförmig profilierten Kanaldielen 11 zusammengesetzt. Diese sind in der Weise übereinander geschoben und miteinander befestigt, daß sich in den Überlappungsbereichen zweier benachbarter Kanaldielen jeweils Hohlrippen 11 bilden, die in wesentlichem Umfang zur Aussteifung der Außenwand beitragen.
  • Die wirksame Tiefe T der durchgehenden Kammer 7 ist durch den Abstand festgelegt, den die Innenwand 5 von den nach innen gerichteten Flächen der miteinander verbundenen Kanaldielen 11 aufweist.
  • Im Gegensatz zu den Außenwand-Kanaldielen li sind die in der Kammer 7 aufzunehmenden wellenförmig profilierte ten Kanaldielen 12 senkrecht zur Längserstreckung der Grabenverbaueinheit 1 - und demzufolge auch senkrecht zu den Außenwand-Kanaldielen 11 - beweglich (vgl. den Doppelpfeil 16 in Fig. 5).
  • Um aus den beweglichen Kanaldielen 12 eine längsbewegliche durchgehende Stützwand aufbauen zu können, sind diese in der Weise innerhalb der Kammer 7 angeordnet und geführt, daß sie sich gegenseitig überlappen.
  • In dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel (vgl. Fig. 3) ist die Länge der seitlich durch die Befestigungsbleche begrenzten Kammer 7 so bemessen, daß sie genau acht wellenförmig profilierte Kanaldielen 12 aufnimmt. Diese stützen sich über ihre nach innen gerichteten Flächen an der Innenwand 5 und über ihre nach außen gerichteten Flächen an den vorkragenden Elächen der Außenwand-Kanaldielen 11 ab.
  • Um sicherzustellen, daß die Kanaldielen 12 innerhalb der durchgehenden Kammer 7 eine vorgegebene Lage einnehmen, in der sie sich in dem erforderlichen Umfang gegenseitig überlappen, ist die Außenwand 8 auf ihrer der Innenwand 5 zugewandten Seite mit trapezförmigen Konsolen 13 ausgestattet (vgl. Fig. 4); diese sind -in Längserstreckung der Grabenverbaueinheit 1 gesehen -so nebeneinander aufgereiht, daß jeder Kanaldiele 12 eine ein- oder mehrteilige Konsole 13 zugeordnet ist, und zwar jeweils im Bereich derjenigen Welle oder Windung 12' der zugehörigen Kanaldiele 12, die zur Außenwand 8 hin geöffnet ist. Die Kanaldielen 12 stützen sich jeweils über ihre Schrägflächen im Bereich der Welle oder Windung 12 an den entsprechend ausgebildeten Konsolenflächen ab. Zweckmäßigerweise besteht jede Konsole 13 aus mehreren gleichartigen Bestandteilen, die - in Längserstreckung der Kanaldielen 12 gesehen - mit Abstand untereinander an der Außenwand 8 befestigt sind.
  • Aus Gründen der Gewichts- und Kostenersparnis sind die Konsolen 13 zweckmäßigerweise nur zweiteilig ausgebildet, wobei sich die übereinander angeordneten Bestandteile jeweils im oberen und unteren Bereich der Kammer 7 befinden.
  • Um den Einbau der lösbar befestigten Außenwand 8 zu erleichtern, sind die zugehörigen Befestigungsbleche 9 mit Anschlägen 9 ausgestattet, über welche sie sich an der der Außenwand 8 zugewandten Seite der Innenwand 5 abstützen.
  • Im Gegensatz zu der soeben beschriebenen Ausführungsform kann der Erfindungsgegenstand - ohne daß der der Erfindung zugrunde liegende Bösungsgedanke verlassen wird - auch mit einer andersartig ausgebildeten Außenwand und mit andersartig ausgebildeten Führungen 13 ausgestattet sein. Letztere können insbesondere auch aus einfach herzustellenden trapezförmigen Blechen bestehen, die in längsrichtung der Kanaldielen 12 untereinander angeordnet sind.
  • Anstelle der in Fig. 4 dargestellten Befestigungsschraube 10 können auch andersartig ausgebildete Befestigungselemente zum Einsatz kommen, insbesondere Steckelemente, welche durch die Querträger 4 hindurchgeführt und durch eine Drehung mit diesen verriegelt werden. Die Eammertiefe T der Kammer 7 kann in einfacher Weise dadurch veränderbar gemacht werden, daß die Befestigungsbleche 9 und/oder die Querträger 4 zusätzlich mit nicht dargestellten Bohrungen ausgestattet sind, die - in Richtung der Kammertiefe T gesehen - hintereinanderliegen.
  • Die in Fig. 5 dargestellte Grabenverbauvorrichtung besteht aus zwei Grabenverbaueinheiten 1, die über vier im Bereich der Querträger 3 angreifende mechanische Spreizelemente 14 an den Grabenwänden 15 in Anlage gehalten werden.
  • Die auf der rechten Seite liegende Grabenverbaueinheit ist mit den bereits erwähnten Kanaldielen 12 ausgestattet, die in Richtung des Doppelpfeiles 16 bezüglich der Grabenverbaueinheit beweglich sind. Durch Nachführen der Kanaldielen 12 nach unten kann eine Stützwand gebildet werden, deren Erstreckung jeweils der Tiefe des auszuhebenden Grabens angepaßt ist.
  • Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht zum einen darin, daß die neue Grabenverbaueinheit ohne besondere Abstützungen innerhalb der von der Außenwand begrenzten Kammer eine sich überlappende Anordnung der zum Einsatz gelangenden Verbauelemente zuläßt; zum anderen ist die neue Grabenverbaueinheit - bedingt durch die lösbare und einstellbare Befestigung der Außenwand am Traggestell und die lösbare und verstellbare Anordnung der Führungen an der Außenwand - an unterschiedliche Verbauverhältnisse anpaßbar und demzufolge zur Durchführung unterschiedlicher Grabenve rbauverfahren geeignet.
  • Falls die Verbauverhältnisse beispielsweise die Anwendung von Verbauplatten erforderlich machen, kann die Grabenverbaueinheit nach Entfernen der lösbaren Außenwand wie eine an sich bekannte Verbauplatte eingesetzt und ggf. mit weiteren gleichartigen Verbauplatten zu größeren Einheiten zusammengefaßt werden.
  • Sofern der Einsatz von Kanaldielen oder ähnlichen Verbauelementen zweckmäßig oder erforderlich ist, kann die neue Grabenverbaueinheit mit der Außenwand ausgestattet und nach entsprechender Einstellung der Kammertiefe sowie Befestigung geeignet ausgebildeter Führungen zur Aufnahme und Führung der Kanaldielen oder ähnlichen Verbauelemente benutzt werden.
  • Die mit der Außenwand ausgestattete neue Grabenverbaueinheit kann zusätzlich auch dazu herangezogen werden, Kanaldielen oder ähnliche Verbauelemente vor dem Aushub des Erdreichs unter Verwendung von Ramm- oder Vibrationsgeräten mit vorgegebener Richtung einzubringen.

Claims (16)

  1. Ansrüche: 1. Einheit für den Grabenverbau bestehend aus einem Traggestell mit einer der Grabenwand gegenüberliegenden Außenwand und einem von dieser nach außen hin begrenzten kammerartigen Zwischenraum zur Aufnahme und Fuhrung nebeneinander angeordneter Verbauelemente, aus denen eine die Grabenwand abstützende längenveränderliche Stützwand aufbaubar ist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß das Traggestell (2) auf der zum Grabeninnenraum hin gerichteten Seite des als durchgehende rammer (7) ausgebildeten Zwischenraums mit einer Innenwand (5) ausgestattet und daß die Außenwand (8) in sich ausgesteift und als im Bereich der stirnseitigen Endabschnitte des Traggestells lösbar hefestigtes Bauteil ausgebildet ist.
  2. 2. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gammertiefe (g) durch eine Befestigung der Außenwand (8) in unterschiedlich einstellbaren Stellungen bezüglich der Innenwand (5) veränderbar ist.
  3. 3. Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel der Außenwand (8) wahlweise in unterschiedlichen Gegenlagern des Traggestells (2) feststellbar sind.
  4. 4. Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand (8) und das Traggestell (2) jeweils mit mehreren Befestigungsbohrungen ausgestattet sind, diejeweils in Richtung der Kammertiefe (T) hintereinanderliegen.
  5. 5. Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand (8) an ihren längsseitigen Stirnabschnitten mit Befestigungsblechen (9) ausgestattet ist, die sich an den stirnseitigen Endabschnitten des Traggestells (2) abstützen und als die tsmmertiefe (T) festlegende Abstandshalter dienen.
  6. 6. Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand (8) das Traggestell (2) nach Art eines offenen Rechtecks teilweise umschließt.
  7. 7. Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (2) im Bereich seiner stirnseitigen Endabschnitte an der Innenwand (5) befestigte Querträger (4) aufweist, an denen auch die Außenwand (8) abstützbar ist.
  8. 8. Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der der Innenwand (5) gegenüberliegende Teil der Außenwand (8) aus sich überlappenden, in Längsrichtung des Traggestells (23 verlaufenden Kanaldielen (11) aufgebaut ist, wobei sich an den Überlappungsbereichen - im Querschnitt gesehen - jeweils Hohlrippen (11') bilden.
  9. 9. Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwand (5) auf der dem Grabeninnenraum zugewandten Seite mit in Längsrichtung verlaufenden Aussteifungselementen (3) ausgestattet ist, die gleichzeitig mit den Querträgern (4) in Verbindung stehen.
  10. 10. Einheit nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwand (8) auf ihrer der Innenwand (5) gegenüberliegenden Innenseite mit Führungen (13) ausgestattet ist, an denen die Verbauelemente (12) im wesentlichen lediglich in Richtung ihrer Längserstreckung verschiebbar abgestützt sind.
  11. 11. Einheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (13) lösbar an der Außenwand (8) befestigt sind.
  12. 12. Einheit nach den Ansprüchen 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (13) quer zur Bängserstrekkung der Verbauelemente (12) in unterschiedlichen Stellungen an der Außenwand (8) feststellbar sind.
  13. 13. Einheit nach den Ansprüchen 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Verbauelement (12) eine Führung (13) zugeordnet ist.
  14. 14. Einheit nach den Ansprüchen 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (13) in der Weise ausgebildet sind und mit einem Abstand derart aufeinanderfolgen, daß zwischen der Außen- und Innenwand (8 bzw. 5) gehaltene wellenförmig profilierte Kanaldielen (12) sich im Bereich ihrer Seitenabschnitte gegenseitig überlappen.
  15. 15. Einheit nach den Ansprüchen 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (13) jeweils aus mehreren ETihnLngsbolzen aufgebaut sind.
  16. 16. Einheit nach den Ansprüchen 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (13) aus trapezförmigen Konsolen bestehen, deren Höhe kleiner ist als die quer zur Außenwand (8) gemessene Dicke der Kanaldielen (12) und die dieser angepaßte Kammertiefe (T).
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