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Sicherheitsventil für Warmwasserbereiter o.dgl.
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Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsventil für Warmwasserbereiter
o.dgl., enthaltend ein Sicherheitsventilgehäuse mit einem Einlaß und einem Auslaß,
das zwischen Einlaß und Auslaß einen Ventilsitz bildet, einen Ventilschließkörper,
der mit dem Ventilsitz zusammenwirkt, und eine sich an einem Federwiderlager im
Sicherheitsventilgehäuse abstützende Druckfeder, durch welche der Ventilschließkörper
in Schließrichtung vorbelastet ist.
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Solche Sicherheitsventile sollen bei einem unzulässigen Überdruck
im System, z.B. in einem Warmwasserbereiter oder einer geschlossenen Heizungsanlage,
öffnen und Wasser abblasen. Das auftretende Wasser wird über einen Auslaß abgeleitet.
Solche Sicherheitsventile bilden üblicherweise einen Teil einer "Sicherheitsarmatur",
bei welches in einem Gehäuseteil ein Durchlaufkanal von einem Einlaß zu einem Auslaß
vorgesehen ist und dieser Gehäuseteil gleichzeitig einen Gehäuseunterteil für Absperrventile,
ein Sicherheitsventil und einen Rückflußverhinderer bildet. Der Auslaß des Sicherheitsventils
ist dabei ein ebenfalls in dem Gehäuseteil vorgesehener Auslaßkanal, der zu einem
Auslaßstutzen
am Gußteil führt (DE-PS 1 934 732).
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Bei einem Warmwasserbereiter spricht das Sicherheitsventil bei jedem
Aufheizen des Warmwasserbereiters an und bläst eine geringe Wassermenge ab. Das
ist die normale Funktion: Beim Aufheizen dehnt sich das Wasser aus und diese Ausdehnung
muß durch Abblasen einer geringen Wassermenge kompensiert werden. Das Sicherheitsventil
spricht somit nicht nur im Falle irgendeiner Fehlfunktion im System an sondern ständig
im normalen Betrieb. Dadurch ist das Sicherheitsventil in hohem Maße einem Verschleiß
im Bereich des Ventilsitzes unterworfen. Dieser Verschleiß kann die Funktion des
Sicherheitsventils beeinträchtigen. Es ist sehr aufwendig, wenn in einem solchen
Fall die gesamte Sicherheitsarmatur ausgebaut und ausgetauscht werden muß.
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Da an die Zuverlässigkeit solcher Sicherheitsventile durch behördliche
Anordnungen hohe Anforderungen gestellt werden, ist es nicht zulässig und auch nicht
sinnvoll, etwa bei Verschleiß des Ventilschließglieds nur den Ventiloberteil mit
Ventilschließglied und Druckfeder auszutauschen und den Ventilunterteil, d.h. den
Gußteil der Sicherheitsarmatur eingebaut zu lassen und weiter zu verwenden. Bei
einem Austausch des Ventiloberteils allein wäre nämlich die Einhaltung des vorgeschriebenen
Ansprechpunktes des Sicherheitsventils nicht mehr gewährleistet. Es ist erforderlich,
jedes einzelne Sicherheitsventil werksseitig einzustellen und zu verplomben.
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Es ist eine Anordnung bekannt, bei welcher der Ventilsitz mit dem
Gehäuseoberteil und dem Ventilschließglied sowie der Druckfeder zu einem zusammenhängenden
Bauteil zu vereinigen, der als Ganzes in das Sicherheitsventilgehäuse, welches einen
Einlaßstutzen und einen Auslaßstutzen enthält, eingesetzt wird (DE-OS 26 58 721).
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Bei dieser bekannten Anordnung ist das Sicherheitsventil in ein üblicherweise
als Gußteil hergestelltes Sicherheitsventilgehäuse und eine in dieses Sicherheitsventilgehäuse
einsetzbare Baugruppe unterteilt.
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Die Konstruktion wird dadurch relativ kompliziert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitsventil für
Warmwasserbereiter o.dgl. zu schaffen, dessen Ansprechpunkt fabrikseitig eindeutig
festgelegt werden kann und das bei Verwendung in einer Sicherheitsarmatur die Beseitigung
von Störungen ohne Ausbau der Sicherheitsarmatur gestattet.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß (a) das Sicherheitsventilgehäuse
mit einem den Einlaß bildenden Stutzen abdichtend und austauschbar in einen Anschlußkanal
eines mit dem Warmwasserbereiter o.dgl. in Verbindung stehenden Kanalkörpers eingesetzt
ist und
(b) der Auslaß von einem Auslaßkanal in einem außerhalb
des Anschlußkanals an dem Sicherheitsventilgehäuse vorgesehenen Auslaßkanalkörper
gebildet wird.
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Nach der Erfindung ist somit nicht eine austauschbare Baugruppe in
dem davon getrennten Sicherheitsventilgehäuse angeordnet, sondern das gesamte Sicherheitsventil
mit dem Sicherheitsventilgehäuse ist patronenartig ausgebildet und kann in einen
Anschlußkanal eines Kanalkörpers, z.B. einer Sicherheitsarmatur der eingangs erwähnten
Art, eingesetzt werden. Der Auslaß verläuft dabei nicht wie bei den bekannten Sicherheitsarmaturen
in dem Gußteil der Sicherheitsarmatur sondern ist an dem Sicherheitsventilgehäuse
unmittelbar vorgesehen.
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Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme
auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert, die einen Längsschnitt durch ein
Sicherheitsventil und die Anbringung dieses Sicherheitsventils an einem Kanalkörper
zeigt.
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Das Sicherheitsventil enthält ein Sicherheitsventilgehäuse 10 mit
einem Einlaß 12 und einem Auslaß 14.
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Das Sicherheitsventilgehäuse 10 bildet einen Ventilsitz 16 zwischen
Einlaß 12 und Auslaß 14. Mit dem Ventilsitz 10 wirkt ein Ventilschließkörper 18
zusammen. Der Ventilschließkörper 18 ist durch eine sich an einem Federwiderlager
20 im Sicherheitsventilgehäuse 10 abstützende Druckfeder 22 in Schließrichtung vorbelastet.
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Das Sicherheitsventilgehäuse 10 ist mit einem den Einlaß 12 bildenden
Stutzen 24 abdichtend und austauschbar in einen Anschlußkanal 26 eines mit dem Warmwasserbereiter
o.dgl. in Verbindung stehenden Kanalkörper 28
eingesetzt. Der Auslaß
14 wird von einem Auslaßkanal in einem außerhalb des Anschlußkanals 26 an dem Sicherheitsventilgehäuse
10 vorgesehenen Auslaßkanalkörper 30 gebildet. Der Auslaßkanalkörper 30 besteht
aus federnd elastischem Kunststoff. Er ist mit der einwärts federnden Wandung des
Auslaßkanals unter Abdichtung des Auslaßkanals an -einem starren Gehäuseteil 32
des Sicherheitsventilgehäuses 10 festgeklemmt.
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Der starre Gehäuseteil 32 besitzt zylindrische Grundform, wobei der
Ventilsitz 16 koaxial in diesem Gehäuseteil 32 gebildet ist und in den an der Stirnseite
des Gehäuseteils 32 vorgesehenen Stutzen 24 übergeht.
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Der Gehäuseteil 32 weist auslaßseitig von dem Ventilsitz 16 seitliche
Durchbrüche 34 auf. Die Mantelfläche des Gehäuseteils 32 springt auf der dem Stutzen
24 abgewandten Seite der Durchbrüche 36 unter Bildung einer Ringschulter 36 nach
außen vor. Der Kanalkörper 28 bildet um den Anschlußkanal 26 herum eine radiale
Ringfläche 38. Der Auslaßkanalkörper 30 weist ein flaches Gehäuse 40 mit zwei im
wesentlichen zueinander parallelen Stirnflächen 42 und 44 und einem an dieses Gehäuse
40 anschließenden Auslaßstutzen 46 auf. In den Stirnflächen 42 und 44 sind fluchtende
Durchbrüche 48 und 50 vorgesehen, durch welche der Gehäuseteil 32 hindurchragt,
wobei die Ränder der-Durchbrüche 48,50 federnd und abdichtend zwischen der Ringschulter
36 des Gehäuseteils 32 und der Ringfläche 38 des Kanalkörpers 28 gehalten sind.
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Um den Stutzen 24 des Gehäuseteils 32 herum ist an der Stirnseite
des Gehäuseteils 32 eine zweite Ringschulter 52 gebildet. Der Kanalkörper 28 weist
um den Anschlußkanal 26 herum und innerhalb der Ringfläche 38 eine Vertiefung 56
auf, deren Grund eine
Ringschulter 58 bildet. An dieser Ringschulter
58 des Kanalkörpers 28 liegt die zweite Ringschulter 52 des Gehäuseteils 32 än.
Die Breite dieser letzteren Ringschulter 52 ist geringer als die Breite der Ringschulter
58 des Kanalkörpers 28. In der zwischen der Wandung der Vertiefung 56 und dem Gehäuseteil
32 gebildeten Ringkammer ist ein Dichtring 60 angeordnet.
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Der Rand des Durchbruchs 50 in der einen Stirnfläche 44 des Auslaßkanalkörpers
30 erstreckt sich über diese Ringkammer bis zur Mantelfläche des Gehäuseteils 32.
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Der Auslaßkanalkörper 30 ist zweiteilig mit einem schalenförmigen,
den Auslaßstutzen 46 aufweisenden Unterteil 62 und einem flachen, die eine Stirnfläche
42 bildenden Deckelteil ausgebildet. Der Deckelteil ist in den profilierten Rand
des Unterteils 62 elastisch einrastbar, wie bei 64 dargestellt ist.
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Der Gehäuseteil 32 weist einen die seitlichen Durchbrüche 34 und den
Ventilsitz 16 enthaltenden Unterteil 66 mit einem Innengewinde 68 und einem Oberteil
70 auf, der mit einem Außengewinde in den Unterteil 66 eingeschraubt ist. Zwischen
Unterteil 66 und Oberteil 70- ist eine Membran 72 eingespannt, die mit dem Ventilschließkörper
18 verbunden ist. Der Ventilschließkörper 18 ist weiterhin mit einem Ventilstößel
44 verbunden, der in einer koaxial in dem Gehäuseteil 32 gehaltenen Führungshülse
76 geführt ist.
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Die Druckfeder 22 umgibt den Ventilstößel 74 und ist zwischen einem
an der Stirnseite der Hülse 76 abgestützen Widerlagerring und einem Federteller
80 angeordnet, welcher auf dem Ventilstößel 74 geführt ist und an einer Schulter
82 des Ventilstößels 74 anliegt.
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Die Führungshülse 76 bildet eine Stellschraube, mittels -deren der
Druck einstellbar ist.
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Ein Knopf 84 dient in üblicher Weise zum Anlüften des Ventils. Er
hat Hebenocken, die über korrespondierende Schrägen an dem Oberteil 70 beim Drehen
den Knopf 84 anheben und den Ventilstößel 74 über eine Sperrscheibe 85 mitnehmen.
Außerdem nimmt der Knopf 84 eine Plombenscheibe 86 auf, die einmal die besonderen
Daten des Ventils trägt und zudem den gesamten Einstellmechanismus vor unbefugtem
Zugang schützt.
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Bei einem Defekt des Sicherheitsventils kann das gesamte Sicherheitsventil
patronenartig aus dem Kanalkörper 28 herausgeschraubt und.durch ein anderes ebensolches
Sicherheitsventil ersetzt werden. Der Aufbau des gesamten Sicherheitsventils ist
sehr einfach.
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Dabei enthält die auszutauschende Baugruppe auch das Sicherheitsventilgehäuse
10, so daß für das gesamte Sicherheitsventil mit Gehäuse werksseitig ein eindeutiger
Ansprechpunkt vorgegeben und garantiert werden kann.
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Das Sicherheitsventilgehäuse 10 ist an den Kanalkörper 28 mittels
einer einzigen Dichtung 60 abdichtend angesetzt. An die Abdichtung zwischen dem
Gehäuseteil 32 und dem Auslaßkanalkörper 30 werden keine hohen Anforderungen gestellt,
da dieser auf der drucklosen Seite des Sicherheitsventils sitzt. Es genügt also
die federnd-elastische Anlage der Ränder der Durchbrüche 48,50 an der Ringschulter
36 bzw. der Ringfläche 38. Es ist- möglich, den Auslaßventilkörper 30 um den Gehäuseteil
32 herumzuschwenken, um den Auslaßstutzen 46 an eine gewünschte Stelle zu bringen.
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Der Druck in dem zu überwachenden Warmwasserbereiter wirkt auf die
Fläche des als Ventilteller ausgebildeten Ventilschließkörpers 18 innerhalb des
Ventilsitzes 16.
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Wenn der Druck auf dieser Fläche die Vorspannung der Druckfeder 22
überwindet, hebt der Ventilschließkörper 18 ab. Es wird jetzt Wasser abgeblasen,
bis die Druckfeder 22 den den Ventilschließkörper 18 wieder auf seinen Sitz drückt.
Die Durchbrüche 34 münden in
den um den Gehäuseteil 32 herum im
Auslaßkanalkörper 30 gebildeten Ringraum 84 und gelangt von diesem zu dem Auslaß
14.
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