DE3042872C2 - Überschlagschaukel - Google Patents
ÜberschlagschaukelInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63G—MERRY-GO-ROUNDS; SWINGS; ROCKING-HORSES; CHUTES; SWITCHBACKS; SIMILAR DEVICES FOR PUBLIC AMUSEMENT
- A63G9/00—Swings
- A63G9/08—Looping-the-loop swings
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Überschlagschaukel mit Fahrgastträger für mehrere Personen, bei der zwei von einem Grundgestell aufsteigenden Säulen am oberen Ende Schwenklager aufweisen, auf denen jeweils ein Tragarm gelagert ist, der an seinem Ende einen einseitig befestigten Lagerzapfen aufweist, auf dem der Fahrgastträger mit einem Ende gelenkig gehalten wird, wobei die beiden Tragarme und der dazwischen gehaltene Fahrgastträger nach Art eines Parallelogrammgetriebes angeordnet und mittels einer Antriebseinrichtung um 360° verdrehbar sind.
- Eine solche Anordnung ergibt sich aus der älteren, aber nicht vorveröffentlichten DE-OS 30 42 678, mit der angestrebt wird, eine Überschlagschaukel für eine sehr große Besucherzahl zu entwickeln, die sich aber auch dem unterschiedlichen Besetzungsgrad anpassen kann. Zu diesem Zweck sind auf der einen Seite der beiden Säulen die den Fahrgastträger haltenden Säulen und auf der anderern Säulenseite entgegengesetzt gerichtete Arme mit einem sie verbindenden Ausgleichsgewicht angeordnet, das in radialer Richtung verstellbar ist.
- Bei der Überschlagschaukel nach der DE-GM 80 11 876 sind vier an den Ecken einer rechteckigen Grundfläche angeordnete Säulen vorgesehen, an deren Innenseite je ein Arm fliegend gelagert sind. Die einen Enden der Arme sind mit einem Fahrgastträger gelenkig verbunden, die anderen Enden weisen Gegengewichte auf.
- Derartige Überschlagschaukeln lassen die Bewegung des Fahrgastträgers um 360° zu, wobei dieser immer in seiner horizontalen Lage verbleibt. Beim Durchlaufen dieser Kreisbahn tritt jedoch das Problem auf, daß der Fahrgastträger bei horizontaler Stellung der Arme eine instabile Totpunktlage einnimmt. Um die dabei entstehende Gefahr der Verkantung des Fahrgastträgers auszuschließen, wird mit dem DE-GM 80 11 876 gelehrt, die Arme zwangszukoppeln, was im wesentlichen durch synchronen Antrieb der Arme erfolgen soll. Diese Anlage erfordert jedoch eine gegenüber dem Abstand der Säulen wesentlich vergrößerte Grundfläche und weist wegen der Anordnung nur eines Fahrgastträgers eine geringe Wirtschaftlichkeit, gemessen am Aufwand der Konstruktion, auf.
- Beim Gegenstand der DE-PS 6 76 473 sind für eine Überschlagschaukel zwar zwei Fahrgastträger vorgesehen, die aber wegen ihrer besonderen Anordnung weniger Fahrgäste als die Fahrgastträger der vorerwähnten Druchschriften aufnehmen können. Es sind nämlich zwei Säulen unterschiedlicher Höhe einander gegenüberstehend angeordnet, an deren Innenseiten gleichlange Arme fliegend gelagert sind. Die Enden gegenüberliegender Armbereiche tragen einseitig fliegende Lagerzapfen, von denen der eine mit dem oberen Rand und der andere mit dem unteren Rand der Fahrgastkabine gelenkig verbunden ist. Auf diese Weise wird diese immer in einer annähernd vertikalen Lage gehalten. Das auch hier entstehende Problem bei Erreichen der instabilen Totpunktstellung wird in dieser Schrift nicht erkannt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Überschlagschaukel zu entwickeln, die unter Inanspruchnahme einer geringen Grundfläche und bei maximaler Ausnutzung der Beförderungskapazität in der Lage ist, labile Totpunktstellungen durch bessere Führung der die Fahrgastträger haltenden Arme zu vermeiden.
- Ausgehend von der älteren DE-OS 30 42 678 besteht die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe darin, daß die Säulen an diagonalen Ecken eines quadratischen oder rechteckigen Grundgestells angeordnet und die Schwenklager innenseitig an den Säulen befestigt sind, und daß jeder Tragarm im Bereich seines Schwenklagers sich senkrecht zur Tragarmlängsachse erstreckende Ausleger aufweist, deren in gleicher Richtung sich erstreckende Enden untereinander über Laschen gelenkig verbunden sind.
- Die Erfindung unterscheidet sich von der älteren DE-OS 30 42 678 und dem DE-GM 80 11 876 zunächst davon, daß die doppelte Anzahl von Trägern verwendet werden kann und daß demgemäß Gegengewichte entbehrlich sind. Dadurch wird der wirtschaftliche Wirkungsgrad wesentlich gesteigert. Darüber hinaus ergibt sich aber der Vorteil, daß der Erfindungsgegenstand mit einem wesentlich geringeren Bauaufwand auskommt und dennoch die Möglichkeit bietet, in der Dimension bei geringer Grundfläche vergrößert zu werden. Dies ist dadurch möglich geworden, daß nur zwei diagonal zueinander stehende Säulen verwendet werden, an denen die Arme innenseitig gelagert sind. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, die Säulen enger aneinanderzurücken, ohne daß die freie Schwenkbewegung der Arme gehindert ist, was zu einer besseren Ausnutzung der Anlage im Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Grundfläche führt.
- Darüberhinaus geht die erfindungsgemäße Anordnung von dem Gesichtspunkt aus, daß die Arme bei ihrer horizontalen Zwischenstellung stabilisiert sein sollten, was auch durch andere getriebetechnische Mittel im Sinne des DE-GM 80 11 876 in gewissen Ausmaß erreichbar ist. Die erfindungsgemäße Konzeption löst jedoch dieses Problem mit besonders einfachen konstruktiven Mitteln. Wenn sich nämlich die Arme und Träger in einer horizontalen (Totpunkt)-Stellung befinden, würden deren Gelenke Freiheitsgrade zum unerwünschten Ausknicken erlangen. Durch die miteinander über Laschen gelenkig verbundenen Ausleger wird jedoch das auf einen Arm über den Antrieb einwirkenden Drehmoment optimal auf den anderen Arm übertragen, der somit seinen Totpunkt mit dem Träger leicht überwindet. Aus diesem Grunde ist es vorteilhaft, wenn die Ausleger und Arme im rechten Winkel zueinander stehen. Macht man die Ausleger in ihrer Gesamtheit so lang wie die Arme, dann können zwei weitere Träger an den Enden der Ausleger gelagert werden.
- Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der Abstand der beiden Armschwenkachsen kleiner als die doppelte Länge eines Auslegers sein kann, was zu einer wesentlich geringeren Grundfläche der Belustigungsvorrichtung im Verhältnis zum Stand der Technik führt.
- Die erfindungsgemäße Anordnung der Ausleger führt außerdem dazu, daß die Antriebsvorrichtung an nur einem Schwenkpunkt eines der beiden Arme angreift, weil der andere Arm über die getriebetechnische Konzeption der Erfindung eine zwangsläufige Bewegung ohne Schwierigkeiten ausführt. Dieser Antrieb kann durch eine Säule von einem bodennah angeordneten Motor bis zur Armdrehachse geführt sein.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Einzelheiten der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch und beispielsweise dargestellt. Es zeigt
- Fig. 1: Eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Überschlagschaukel,
- Fig. 2: eine Draufsicht auf die Überschlagschaukel gemäß Fig. 1,
- Fig. 3 und 4: schematische Seitenansichten der Überschlagschaukel gemäß Fig. 1 mit getriebetechnischen Varianten und
- Fig. 5: eine Draufsicht auf abgekröpfte Ausleger der Anlage gemäß Fig. 3.
- Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 sind zwei einander gegenüberliegende Fahrgastträger 1 symbolisch dargestellt, die in nicht dargestellter Weise für eine Vielzahl von Personen gestaltet sein können. Diese Fahrgastträger 1 sind über die Gelenke 4 mit zwei Tragarmen 2, 3 verbunden, die im die Schwenklager 5 um 360° verdrehbar sind. Hierzu wird ein Antrieb 24 verwendet, der bodennah angeordnet ist und über eine Kette 26 und ein Kettenrad 25 an einem der Schwenklager 5 angreift. Eine solche Anordnung kommt ohne Anwendung von Gegengewichten aus, wenngleich solche Anwendungen nicht ausgeschlossen werden.
- Zur Lagerung dieser Tragarme 2, 3 sind nun zwei Säulen 6, 7 vorgesehen, die an diagonal einander gegenüberliegenden Ecken 9, 10 eines im Prinzip rechteckigen oder quadratischen Grundgestelles 8 (vgl. Fig. 2) angeordnet sind. Dies setzt voraus, daß von den freien Enden der Tragarme 2, 3 fliegend angeordnete Lagerzapfen 11, 12 ausgehen, zwischen denen und an denen die Fahrgastträger 1 gelenkig aufgehängt sind. Damit die Fahrgastträger 1 keine Schaukelbewegung quer zu ihrer Längsachse ausführen können, empfiehlt es sich, bei einem Lagerzapfen 12 eine doppelte Anlenkung 13 und beim anderen Lagerzapfen 11 eine einfache Anlenkung 14 vorzusehen.
- Die einfache Anlenkung 14 kann in Form eines Pendellagers erfolgen. Bei der doppelten Anlenkung 13 empfiehlt es sich, eine Art Kreuzgelenk zu bilden, wobei ein Längenausgleich zwischen den Gelenken 4, aber auch eine Verwindbarkeit durch den Fahrgastträger 1 aufgenomen werden sollte. Es liegt auf der Hand, daß die Art und Weise der Anlenkung auch in anderer Weise gestaltet werden kann.
- Notwendigerweise befindet sich ein Fahrgastträger 1 beim Besteigen bzw. Aussteigen in einer angehobenen Lage, so daß die erfindungsgemäße Anordnung vor Beginn der eigentlichen Rotation um die Schwenklager 5 um 180° gedreht werden muß, um beide Fahrgastträger 1 beladen oder entladen zu können.
- Da die Tragarme 2, 3 in verschiedenen Ebenen zueinander schwenkbar angeordnet sind, ergibt sich der Vorteil, daß die Säulen 6, 7 verhältnismäßig eng voneinander distanziert angeordnet sein können. Die Dimension ergibt sich aus der Belastbarkeit und der Dimensionierung der einzelnen Fahrgastträger 1. Jedenfalls ist die für die Funktion der Erfindung erforderliche Grundfläche nicht unerheblich geringer als der Aktionsradius der einzelnen Tragarme 2, 3.
- In den Fig. 3 und 4 sind nun Ausgestaltungen der Erfindung symbolisch dargestellt, mit deren Hilfe es möglich ist, die getriebetechnischen Probleme einer Anordnung gemäß Fig. 1 zu beherrschen.
- Gemäß Fig. 3 wird vorgeschlagen, daß der einzelne Tragarm 2, 3 im Bereich seines Schwenklagers 5 je einen starr damit verbundenen Ausleger 15, 16 aufweist, der rechtwinkelig zum Tragarm 2, 3 steht. Dadurch erhält der einzelne Tragarm 2, 3 eine Kreuzform, wobei die Länge der Ausleger 15, 16 beispielsweise in der Größenordnung der halben Tragarmlänge, also dem Abstand zwischen dem Schwenklager 5 und dem Gelenk 4 des einzelnen Auslegers, entsprechen kann. Mit den Enden 19 dieser Ausleger 15, 16 sind Laschen 17, 18gelenkig verbunden, und zwar in der Weise, daß die jeweils nach einer Richtung geordneten Ausleger 15 bzw. 16 jeweils eine Lasche 17, 18 führen.
- Da die Tragarme 2, 3 in unterschiedlichen Ebenen (vertikal gesehen) rotieren, ergibt sich von selbst, daß die Ausleger 15, 16 und damit auch die Laschen 17, 18 ebenfalls in unterschiedlichen Ebenen rotierfähig angeordnet sind. Dies läßt sich dadurch erreichen, daß in den Enden 19 der Ausleger 15, 16 fliegend angeordnete Bolzen 21, 22 vorgesehen sind, an denen die Laschen 17, 18 gelenkig gelagert sind.
- Wie Fig. 5 zeigt, können die Ausleger 15, 16 auch abgekröpft ausgebildet sein, so daß die mit ihnen verbundenen Laschen 17, 18 in einer durch die Fahrgastträger 1 verlaufenden Laschen 17, 18 in einer durch die Fahrgastträger 1 verlaufenden vertikalen Symmetrieebene angeordnet und beweglich sind.
- Das durch die Tragarme 2, 3 mit den Fahrgastträgern 1 gebildete Parallelogramm wird also unterstützt von einem zusätzlichen Parallelogramm, das durch die Ausleger 15, 16 und die Laschen 17, 18 gebildet ist. Demgemäß können in den Totpunktstellungen, bei denen die Tragarme 2, 3 und die Anlenkebenen der Fahrgastträger 1 in gleicher Ebene liegen, Kräfte erzeugt werden, welche selbst bei unvorhergesehener Ruhestellung in dieser Totpunktstellung, also in horizontaler Lage der Tragarme 2, 3 konkrete Führungs- und Antriebskräfte übertragen können.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus Fig. 4, wonach die Ausleger 15, 16 jedes Tragarmes 2, 3 mit dem zugeordneten Tragarm 2, 3 durch Streben 20 miteinander verbunden sind. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Streben 20 zueinander die Kanten eines Quadrates bilden.
- Bei dieser gesamten Konzeption der Erfindung hat es sich als überraschend erwiesen, daß der Abstand 23 der Säulen 6, 7 kleiner sein kann als die doppelte Länge der Ausleger 15 bzw. 16. Bei flüchtiger Betrachtung der Erfindung müßte man eigentlich annehmen, daß sich die Enden 19 bei einer Rotation um 360° zufolge der fliegenden Lagerung durchdringen würden. Nach der Konzeption der Erfindung wird aber gerade diese Druchdringung dadurch vermieden, daß der Abstand 23 der Säulen 6, 7 kleiner als die doppelte Länge des einzelnen Auslegers 15, 16 ist.
- Es liegt auf der Hand, daß die erfindungsgemäße Konzeption auch auf die Anordnung von mehr als zwei Fahrgastträgern 1 erweitert werden kann, indem man die Länge der Ausleger 15, 16 in Abhängigkeit von der Länge der Tragarme 2, 3 so groß ausbildet, daß zwischen ihnen weitere Fahrgastträger 1 angeordnet werden können.
Claims (6)
1. Überschlagschaukel mit Fahrgastträger für mehrere Personen, bei der zwei von einem Grundgestell aufsteigende Säulen am oberen Ende Schwenklager aufweisen, auf denen jeweils ein Tragarm gelagert ist, der an seinem Ende einen einseitig befestigten Lagerzapfen aufweist, auf dem der Fahrgastträger mit einem Ende gelenkig gehalten ist, wobei die beiden Tragarme und der dazwischen gehaltene Fahrgastträger nach Art eines Parallelogrammgetriebes angeordnet und mittels einer Antriebseinrichtung um 360° verdrehbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Säulen (6, 7) an diagonalen Ecken (9, 10) eines quadratischen oder rechteckigen Grundgestells (8) angeordnet und die Schwenklager (5) innenseitig an Säulen (6, 7) befestigt sind, und daß jeder Tragarm (2, 3) im Bereich seines Schwenklagers (5) sich senkrecht zur Tragarmlängsachse erstreckende Ausleger (15, 16) aufweist, deren in gleicher Richtung sich erstreckende Enden untereinander über Laschen (17, 18) gelenkig verbunden sind.
2. Überschlagschaukel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Tragarm (2, 3) an beiden Enden mit jeweils einem Fahrgastträger (1) gelenkig verbunden ist.
3. Überschlagschaukel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausleger (15, 16) mit dem zugehörigen Tragarm (2, 3) über Streben (20) versteift sind.
4. Überschlagschaukel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (20) untereinander die Kanten eines Quadrates bilden.
5. Überschlagschaukel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausleger (15, 16) aus der Drehebene der Tragarme (2, 3) in Richtung zu vertikalen Symmetrieebene des Fahrgastträgers (1) abgekröpft und die Laschen (17, 18) in oder ungefähr in der Symmetrieebene sich bewegend mit den Auslegern ( 15, 16) verbunden sind (Fig. 5).
6. Überschlagschaukel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausleger (15, 16) gleich lang wie die halbe Tragarmlänge (2, 3) ausgebildet sind und die Laschen (17, 18) aus Fahrgastträgern (1) bestehen.
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