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Titel: Dreipunkt-Tischmeßgerat zum Messen von Kreisformfehlern
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Dreipunkt-Tischmeßgerät zum Messen
von Kreisformfehlern, wie Dreier-, Vierer- und Fünfer-Polygonen, wie sie beim Drehen
und Schleifen von in Drei-, Vier-oder Fünfbackenfutter eingespannten, ringförmigen,
dünnwandigen Werkstücken auftreten, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Ein solches Meßgerät ist durch die Anmeldung P 28 37 781.3-52 bekannt,
zu welcher die vorliegende Anmeldung ein Zusatz darstellt. Die vorangemeldete Erfindung
bezieht sich im wesentlichen auf ein Meßgerät mit zwei auf seiner Grundplatte um
den gleichen Punkt verschwenkbaren und in gewünschter Position arretierbaren Auflageschwingen,
welche in gewünschter Winkelposition indexierbar sind und welche an ihrer Stirnseite
radial verschiebbare Festanschläge aufweisen. Desweiteren ist auf der Grundplatte
eine Maßabnahmeeinrichtung vorgesehen, welche aus einer radial verschiebbaren und
an ihrer Stirnseite einen Meßpunkt aufweisende Abtasteinrichtung besteht. Die Abtasteinrichtung
ist eine einseitig gelagerte Meßschwinge, welche federbelastet ist und welche das
abgenommene Maß an eine Meßuhr weitergibt, die in einem Dreifach-Uhrenhalter festgeklemmt
ist. Dieser Dreifach-Uhrenhalter dimensionierte Klemmbohrungen auf, welche zur direkten
Maßabnahme, ohne nötige Umrechnung, dienen. Die Maßübertragung durch eine solche
Meßschwinge bringt jedoch eine gewisse Messungsgenauigkeit mit sich. Auch sind bei
dieser älteren Meßeinrichtung die Meßpunkte fest auf den entsprechenden Polygonwinkel
eingestellt, so daß beispielsweise in einen außer-
halb dieser drei
festen Winkel liegender Winkel, wie dies beipielsweise bei Verzahnungen der Fall
ist, nicht genau aufgenommen werden kann. Desweiteren besteht hier nicht die Möglichkeit
eines Sich-selbst-Ausrichtens der festen Anschläge in den Toleranzen, was wiederum
bei Verzahnungsaufnahmen sehr wichtig ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung anzugeben, welche eine
möglichst genaue Messung ermöglicht, und gleichzeitig die weiter oben genannten
Erfordernisse erfüllt.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit einem Meßgerät mit den
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Das Meßgerät nach der Erfindung besteht demnach aus einer Dreipunkt-Meßvorrichtung
mit verschwenkbaren Auflageschwingen, die in einem gewünschten Winkel arretierbar
sind und aus einer Maßabnahmeeinrichtung, welche aus einer radial ausgerichteten
und in dieser Richtung federnden Meßbrücke besteht1 und deren Meßpunkt in gleicher
Weise befestigt und einstellbar ist wie die festen Anschläge auf den Auf lageschwingen.
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Gemäß einer Weiterbildung des Erfindungsgedankens bestehen sowohl
der Meßpunkt als auch die Festanschläge aus in T-Nuten radial verschiebbaren Schiebern,
welche an sich bekannte Meßeinsätze, beispielsweise Meßeinsätze mit Kugeln oder
Meßschneiden aufweisen. Dabei können die Schieber sehr unterschiedlich ausgebildet
sein. So können sie erfindungsgemäß beispielsweise ein hoch gekröpftes Ende aufweisen,
in welchem der MeBeinsatz befestigt ist oder es kann im Schieber eine Klemmvorrichtung
eingebaut sein, in welcher ein Einsatzbolzen, an welchem der gewünschte Meßeinsatz
befestigt ist, festgeklemmt wird. Desweiteren kann in einem glatten Schieber auch
ein einfacher zylindrischer Meßbolzen eingeschraubt werden. Auch kann erfindungsgemäß
der
Meßeinsatz an einem über eine Blattfeder mit dem Schieber verbundenen
Aufsatz befestigt sein, wobei die Blattfeder den Vorteil einer tangentialen Ausrichtung
des Festanschlages beispielsweise in Verzahnungen oder sonstigen Ausnehmungen im
Falle von fest indexierten bzw.
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fest verklemmten Meßschwingen erlaubt.
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Ein tangentiales Sich-Ausrichten der Festanschläge entsprechend einer
Profilierung der Auflageflächen wird erfindungsgemäß mit Hilfe einer Positionierungseinrichtung
ermöglicht, welche aus zwei an einem Außenbund eines mit der Vorrichtungsgrundplatte
verbundenen Zwischenringes festgeklemmten Klemmwippen besteht, wobei die obere Klemmwippe
zwischen zwei Einstellschrauben einen seitlich an den Auflage schwingen befestigten
Anschlagwinkel aufnimmt. Die Einstell- bzw. Positonierungsschrauben können je nach
Bedarf einen mehr oder minder großen Spielraum für eine begrenzte, tangentiale Schwingbewegung,
also eine Ausrichtbewegung der Auflagewippen erlauben.
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Gemäß einer nächsten Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist an
dem äußeren Ende der Auflage schwingen je eine Klemmvorrichtung vorgesehen, mit
deren Hilfe die Auflageschwingen an dem Bund des Zwischenringes festgeklemmt werden
können. Desweiteren ist ein Zeiger vorgesehen, welcher mit einer am äußeren Umfang
aufgebrachten Skala zusammenarbeitet und somit ein direktes Ablesen der Winkelpositionen
ermöglicht.
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Die Arretierung der Auflage schwingen kann mit Hilfe einer an sich
bekannten, stirnseitig vorgesehenen Indexierung für die festen Winkel bei der Polygonmessung
vorgenommen werden. Nach der Indexierung der Auflageschwingen können diese über
die Klemmeinrichtungen festgespannt werden, wonach die Indexierbolzen entfernt werden
können, um bei der Auflage der Werkstücke nicht störend zu wirken.
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Die Meßbrücke besteht erfindungsgemäß aus zwei parallel übereinander
angeordneten und über zwei vertikale Blattfedern miteinander verbundenen Teilen,
wobei das untere Teil, der Verstellschieber, über einen Exzenterbolzen radial um
den Wert der Exzentrizität nach innen bzw. nach außen verschoben werden kann. Quer
über den Verstellschieber ist in einer Ausnehmung eine Brücke angeordnet, welche
mit der Grundplatte fest verbunden ist und welche als Festanlage für zwei auf einem
durch die Brücke hindurchreichenden Bolzen geführten Druckfedern, die sich mit ihrem
anderen Ende an je einer Seite der Querausnehmung abstützen, dient. An der Unterseite
des Oberteiles, des Aufnahmestückes, ist über ein Einsatzstück eine vorzugsweise
aus Hahdmetall geformte Meßplattebfestigt, welche über jeweils eine Meßwippe mit
einem maßanzeigenden Element"in Verbindung steht.
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Je nachdem, ob eine Innen- oder Außendurchmessermessung vorgenommen
werden soll, wird über den Exzenterbolzen, indem ein mit diesem verbundener Hebel
umgeschwenkt wird, der Verstellschieber radial nach innen oder nach außen verschoben,
so daß jeweils die Meßwippe für die Innen- bzw. für die Außenmessung mit der Meßplatte
in entsprechend federbelasteten Kontakt gebracht wird.
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Zu beiden Seiten der Meßbrücke sind die maßübertragenden Elemente
angeordnet, und zwar auf der einen Seite für die Innenmessung und auf der anderen
Seite für die Außenmessung, wobei diese Elemente aus ortsfesten und aus verschiebbaren
Teilen bestehen. An der Grundplatte befestigt ist jeweils ein Aufnahmestück, in
welchem in einer entsprechenden Führung eine Verschiebeleiste verschiebbar angeordnet
ist. An dieser ist seinerseits ein Ausleger befestigt, welcher die Meßwippe, das
maßanzeigende Elemente, wie Meßuhr oder Induktiv-Meßtaster, die Anschlagschraube
und die einstellbare Druckfeder einhält. Die Verschiebeleiste weist drei Rastrillen
auf,
welche mit einer im Aufnahmestück vorgesehenen Kugelraste
zusammenwirken. In gleichem Abstand, wie die Rastrillen zueinander stehen, sind
in den in die Meßbrücke hineinragenden Armen der Meßwippen, Meßpunkte, beispielsweise
in Form von eingeklebten Hartmetallkugeln, vorgesehen. Durch Verschieben der Verschiebe
leiste samt Ausleger und Meßwippen, um die Distanz zwischen zwei Rastrillen, wird
das Ubertragungsverhältnis verändert.
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Die t'bertragungsverhältnisse sind derart ausgelegt, daß sie ein Umrechnen
des Meßergebnisses von beispielsweise Dreier- oder Fünfer-Polygonmessungen unnötig
macht. Es kann folglich durch das Verschieben der Maßabnahmeenden Elemente, also
der Meßwippe, stets das effektive Maß abgelesen werden.
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Zwischen dem Aufnahmestück und dem Zwischenring ist zu beiden Seiten
der Meßbrücke je eine Auflagebrücke gespannt, welche die gleiche Höhe aufweist,
wie die Stirnflächen der Auflageschwingen und welche ebenfalls der Werkstücksauflage
dienen, so daß die Meßbrücke unbelastet von dem Werkstücksgewicht eine genaue Messung
durchführen kann.
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Weitere Merkmale des Tischmeßgerätes nach der Erfindung werden im
folgenden in Verbindung mit dem in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsbeispiel
erläutert.
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In der Zeistnung zeigen: Fig. 1 einen Schnitt nach den Linien I-I
in Fig. 2, Fig. 2 eine Draufsicht mit teilweisem Schnitt des Meßgerätes nach der
Erfindung, Fig. 3 einen Schnitt nach den Linien III-III in Fig. 2,
Fig.
4 einen teilweisen Schnitt nach den Linien IV-IV in Fig. 2, Fig. 5 einen teilweisen
Schnitt nach den Linien V-V aus Fig. 2, Fig. 6 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles
VI-VI in Fig. 2, Fig. 7 einen Schnitt nach den Linien VII-VII aus Fig. 2, Fig. 8
eine weitere Ausführung eines Schiebers, und Fig. 9 noch eine weitere Ausführung
eines Schiebers in zwei Ansichten dargestellt.
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Das Meßgerät nach der Erfindung besteht aus einer runden Grundplatte
1 , auf deren nach oben weisenden Stirnfläche ein seinen Außenrand umgebender Zwischenring
2 befestigt ist. Der Zwischenring besitzt an seinem Außenrand einen Bund 3 und weist
Ausnehmungen 4 und 5 zum Durchlaß der Meßanzeigeelemente, als auch einen Durchbruch
6 auf. In der Mitte der Grundplatte 1 ist ein Bundbolzen 7 festgeschraubt, auf dessen
Führungsteil zwei Auflage schwingen 8 und 9 verschwenkbar angeordnet sind, wobei
eine Distanzbuchse 10 als Abstandshalter als auch als Drehauflage dient. Die Auflageschwingen
8 und 9 weisen an ihrer nach oben weisenden Breitseite eine Längsnut 11 auf, welche
zusammen mit zu beiden Seiten der Nut befestigten Niederhalteleisten 12 in den Auflage
schwingen eine T-Nut ausbilden. Diese T-Nut kann auch unter Weglassung der Niederhalteleisten
direkt in der Oberfläche der Auflageschwingen eingearbeitet werden. In diesen T-Nuten
ist jeweils ein Schieber 13 verschiebbar vorgesehen, welcher über eine Spannschraube
14 in seiner Funktion verspannbar ist. Der
Schieber 13 nimmt einen
Meßbolzen 17 auf, welcher durch Einschrauben auswechselbar ist, und welcher einen
nach oben aus der Schieberoberfläche herausragenden Meßstift besitzt. Desweiteren
ist im Schieber 13 eine an sich bekannte Klemmung 16, bestehend aus geschlitzter
Buchse und Spannschraube, angeordnet, in welcher ein mit einem Meßeinsatz 17 ausgestatteter
Einsatzbolzen 18 festgeklemmt wird. Meßeinsatz 17 und Einsatzbolzen 18 stellen ein
Wechselteil dar, welches je nach Bedarf mit einem Teil anderer~Größe oder Form ausgetauscht
werden kann.
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Die Auflage schwingen 8 und 9 weisen an ihren radial äußeren Enden
je eine mit einer Buchse bestückte, axparallele Führungsbohrung 19 auf, welche in
gleicher Art und gleicher Ausstattung in mehrfacher Ausfertigung auch in dem Zwischenring
2 aufzufinden ist, wobei die Bohrungen jeweils axial zueinander genau fluchtend
ausgerichtet sind. Diese Indexbohrungen 20, 21, 22, 23 und 24 sind solcher Art zueinander
angeordnet, daß Sie der Aufteilung für eine Dreier-, Vierer- oder Fünfer-Polygonmessung
entsprechen. Uber einen Index-Stecker 25 werden jeweils die Führungsbohrung 19 mit
einer Index-Bohrung 20 - 24 in ihrer Positon fixiert. Der Index-Stecker 25 kann
nun in den Bohrungen gelassen werden, oder auch entfernt werden, wobei dann die
Auflageschwinge über eine Klemmvorrichtung 26 an dem Bund 3 des Zwischenringes 2
festgeklemmt wird. Diese Klemmvorrichtung 26 besteht aus einem im wesentlichen L-förmig
ausgebildeten Anschraubstück 27, welches am äußeren Ende der Auflageschwinge 8 bzw.
9 befestigt ist. Das Anschraubstück 27 trägt nun seinerseits einen Klemmhebel 28,
welcher durch dieses hindurchreichend eine unter den Bund 3 greifende Spannleiste
29 hineinreicht, diese durch seine Klemmwirkung an dem Bund 3 verspannend. Zwecks
Verdrehversicherung ist zwischen Anschraubstück 27 und Spannleiste 29 ein Stift
30 vorgesehen. An dem Anschraubstück 27 ist desweiteren ein Zeiger 31 vorgesehen,
welcher derart in Richtung Außenrand des Zwischenringes 2 gebogen ist, daß er mit
einer dort vorgesehenen
Skala 59, welche eine Winkelgradierung
aufweist, zusammenarbeitet. An den Auflageschwingen 8 und 9 ist jeweils seitlich
ein Anschlagwinkel 32 befestigt, welcher derart abgebogen ist, daß er in eine am
Bund 3 vorgesehenen Positionseinrichtung 33 hineinreicht. Die Positionseinrichtung
33 besteht ihrerseits aus zwei über einen Zylinderstift 34 gelenkig miteinander
verbundenen Klemmwippen 35 und 36, welche über eine Schraube 37 einander näher gebracht
werden können, wobei sie den Bund 3 des Zwischenringes 2 zwischen sich festklemmen.
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Die obere Klemmwippe 36 ragt dabei mit zwei seitlichen Auslegern über
den oberen Rand des Zwischenringes 2 hinweg, zwischen sich das abgewinkelte Ende
des Anschlagwinkels 32 aufnehmend, wobei in jedem der Ausleger je eine zueinander
fluchtende Positonsschraube 38 aufgenommem ist, die so eingestellt sind, daß sie
ein tangentiales Sich-Ausrichten der Auflageschwingen, z.B.
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bei Verzahnungsaufnahmen ermöglichen. Genau mittensymmetrisch gegenüber
von den beiden Meßschwingen 8 und 9 ist eine Meßbrücke 40 angeordnet, welche an
ihrer Oberseite eine ähnliche Ausbildung aufweist, wie die beiden Auflageschwingen
8 und 9. Dabei besitzt die Brücke 40 einen Verstellschieber 41, welcher, wie dies
aus Fig. 1 und 3 gut ersichtlich ist, in einer entsprechenden Ausnehmung in der
Grundplatte 1 radial verschiebbar angeordnet ist, wobei er an seinen beiden Seiten
Nuten aufweist, in welche jeweils eine Niederhalteleiste 42 eingreift und die gleichzeitig
als Führungsmittel dienen. An der Unterseite des Verstellschiebers 41 ist ein Exzenterbolzen
43 vorgesehen, welcher in einer entsprechenden Ausnehmung in der Grundplatte eingepaßt
ist, wobei er über einen an seiner Unterseite zentrisch vorgesehenen Zapfen in der
Platte drehbar gelagert ist.
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In dem Exzenterbolzen 43 ist ein Lagerstift 44 exzentrisch derart
eingepaßt, daß er in den Verstellschieber hineinragt, wo er beispielsweise über
ein Radiallager 45 drehbar abgestützt wird. An dem Exzenterbolzen 34 ist desweiteren
ein Hebel 46 vorgesehen, welcher aus
der Grundplatte 1 derart herausreicht,
daß er gut von Hand verschwenkt werden kann. Durch Verschwenken des Hebels 46 wird
der Exzenterbolzen 43 gedreht und gleichzeitig über den Lagerstift 44 auch der Verstellschieber
41 radial um den Betrag der Exzentrizität verschoben.
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Der Verstellschieber 41 weist an seiner Oberfläche eine Ouerausnehmuna
auf, welche von zwei nach oben ragenden Stützen begrenzt wird, in welche ein in
radialer Richtung weisender Bolzen 47, z.B. durch Einschrauben angeordnet ist. Dieser
Bolzen 47 reicht auch durch eine Brücke 48 hindurch, welche den Verstellschieber
47 quer überspannt und zu beiden Seiten der Niederhalteleisten 42 mit der Grundplatte
1 verschraubt ist. Zu beiden Seiten der Brücke 48 ist auf den Bolzen 47 geführt
jeweils eine Druckfeder 49 und 50 angeordnet, die je nach Stellung des Hebels 46
bzw. des Exzenterbolzens 43 den Verstellschieber 41 radial nach außen oder radial
nach Innen verspannt halten. Der Hebel 46 wird folglich bei seinem Umschwenken jeweils
entgegengesetzt bzw. in Richtung einer der beiden Federn wirken. Über dem Verstellschieber
41 ist ein Aufnahmestück 51 angeordnet, welches im wesentlichen die gleiche Breite
wie der Verstellschieber 41 aufweist, und an dessen beiden nach unten weisenden
Enden jeweils ein Einsatzstück 52 befestigt ist. Die Einsatzstücke 52 und der Verstellschieber
41 weisen gleiche nutenförmige Ausnehmungen auf, welche fluchtend übereinander liegen,
wobei in diesen Ausnehmungen jeweils eine Blattfeder 53 mit Hilfe eines Druckstückes
54 und einer Schraube 55 festgeklemmt ist, so daß das Aufnahmestück 51 über die
beiden Blattfedern 53 auf den Verstellschieber 41 radial abgefedert befestigt ist.
Durch diese im wesentlichen radial zueinander angeordneten Blattfedern 53 ist eine
leichte und relativ empfindliche, radiale Nachgiebigkeit des Aufnahmestückes 51
garantiert, welches bei seinem Verschieben immer in horizontaler Positon bleibt,
wodurch Meßfehler, die durch Verschwenken entstehen könnten, ausgeschlossen werden.
An der Unterseite des Aufnahme-
stückes 51 ist in einer Nut radial
verschiebbar ein Einsatzstück 56 befestigt, in welchem eine nach unten herausragende
und im wesentlichen tangential ausgerichtete Meßplatte 57 vorgesehen, die vorzugsweise
aus Handmetall besteht und eingeklebt oder in anderer bekannter Weise befestigt
ist. Wie schon vorher erwähnt, weist das Aufnahmestück 51 an seiner Oberseite die
gleiche Profilierung auf wie die Auflageschwingen 8 una 9, in welcher ein ebensolcher
Schieber 13 radial verschiebbar angeordnet ist.
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Zu beiden Seiten der.Meßbrücke 40 sind nun die zu übertragenden Elemente
für die Innenmessung und für die Außenmessung angeordnet. Diese bestehen im wesentlichen
aus den gleichen Elementen, welche lediglich in ihrer Abmessung als auch in ihrer
Höhenanordnung kleine Unterschiede aufweisen. Rechts und links der Meßbrücke 40
ist einfach je ein mit der Grundplatte fest verbundenes Aufnahmestück 60 und 61
angeordnet, welches je eine Verschiebeleiste 62 und 63 in einer entsprechenden Aufnahme
tangential verschiebbar aufnimmt. Dabei werden die Verschiebeleisten 62 und 63 durch
auf den Aufnahmestücken 60 bzw. 61 befestigten Niederhalteleisten 64 und 65 hindurchreichende
Rändelschraube, welche zusammen mit den Verschiebeleisten in einem in den Niederhalteleisten
64 bzw. 65 vorgesehenen Langloch 66 verschoben werden kann und welche die Verschiebeleiste
62, 63 in gewünschter Position verklemmt. Die Verschiebeleisten 62 und 63 weisen
an ihrer einen Seite genau beabstandete Rastierungsrillen 67, 68 und 69 auf, welche
mit einer Kugelraste 70 zusammenarbeiten. An der anderen Seite ist an den Verschiebeleisten
62, 63 jeweils ein horizontaler Ausleger 73 bzw. 72 befestigt, welcher in seiner
der Meßbrücke zu weisenden Seite je eine horizontale Nut aufweist, in welcher je
eine Meßwippe 73 bzw. 74 um einen Lagerpunkt verschwenkbar angeordnet sind, so daß
jeweils ein Arm der 900-Meßwippen in der Nut verbleibt und ein Meßelement 77 bzw.
78 betätigt, während der andere Arm
ins Innere der Meßbrücke 40
hineinragt und hier je nach Einstellung der Meßbrücke auf Innen- oder Außenmessung
an der Meßplatte 57 ansteht. Der in das Innere der Meß brücke 40 hineinragende Arm
weist seinerseits drei verschiedene Meßpunkte, bestehend aus beispielsweise hart
eingeklebten Hartmetallkugeln auf, die den gleichen Ab-Stand zueinander aufweisen,
wie die Rastrillen 67, 68 und 69 der Verschieberraste76bzw. 77. Die Meßwippen 73
bzw. 74 sind in bekannter Weise durch in ihrer Kraft über Schrauben einstellbare
Federn 75 auf Meßdruck gehalten, während Anschlagschrauben 76 einem Überdrücken
der Meßelemente entgegenwirken. In den Auslegen 71 bzw.
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72 sind je eine Meßuhr 77 oder ein Induktivtaster 78 in bekannter
Weise festgeklemmt. Zu beiden Seiten der Meßbrücke ist dann noch je eine Auflagebrücke
79 und 80 angeordnet, wobei diese jeweils einerseits auf dem Aufnahmestück 60 bzw.
61 und andererseits auf dem Zwischenring 2 befestigt sind. Die Auflagebrücken 79
und 80 dienen gemeinsam mit den Auflageschwingen 8 und 9 der stirnseitigen Abstützung
der auszumessenden Werkstücke, wodurch die Meßbrücke 40 unbelastet bleibt und somit
ihre radiale Meßbewegung ungehindert ausüben kann. Der zentrale Bundbolzen 7 weist
an seinem oberen Ende eine axiale Bohrung 80 auf, welche zur Aufnahme eines der
Einstellung des Meßgerätes dienenden Einstellbolzens oder eines anderen Einstellgerätes
dienen kann.
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In den Fig. 8 und 9 sind noch zwei weitere Schieberausführungen dargestellt,
wobei der Schieber aus Fig. 8 eine vertikale Abkröpfung aufweist, an welcher der
Meßeinsatz 17befestigt ist.
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Der in Fig. 9 dargestellte Schieber weist eine axial in ihm festgeklemmte
Blattfeder 83 auf, an welcher ein Aufsatz 82 angeklemmt ist, der den Meßeinsatz
17 trägt.
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Soll das Gerät beispielsweise für eine Ausmessung eines Fünfer-Außenpolygons
verwendet werden, so werden zuerst
die beiden Meßschwingen 8 und
9 über die Indexierstecker 25 in Position der Indexbohrungen 21 bzw. 22 gebracht
und in dieser Position über den Klemmhebel 28 verspannt.
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Dann wird die' Rändelschraube gelöst, um die Meßwippen 73, 74 in ein
dem Umrechnungskoeffizienten für das Fünfer-Polygon entsprechenden Hebelverhältnis
einzustellen; was durch Verschieben der Verschiebeleiste 62 vorgenommen wird, wodurch
die Raste 70 in die entsprechende Rastrille 68 gebracht wird. Anschließend wird
der ganze Zusammenbau über die Rändelschraube 58 in dieser Position blockiert und
der Hebel 46 in die Linksstellung gebracht, wodurch dann auch die ganze Meßbrücke
die entsprechende Außenmessungsposition einnimmt, also die Meßplatte 67 auf Anlage
mit der entsprechenden Meßwippe gebracht wird.
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Wird vor Einlegen des Werkstücks der Hebel 46 in die Mittelstellung
gebracht, so wird die Meßplatte von den Wippen abgehoben, wodurch die Meßelemente
vor einen Schock beim Einlegen geschützt werden.
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