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Verpackung für Arzneimittel
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Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Arzneimittel, mit einer
Schachtel, die eine Seitenwand und eine dieser benachbarte Öffnung aufweist,und
einer in der Schachtel angeordneten, die Arzneimittel aufnehmenden Durchdrückpackung,
die einen flachen Boden aufweist, an dessen einer Seite Erhebungen angeordnet sind,
über welche der Boden übersteht.
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Durchdrückpackungen der genannten Art weisen in der Regel voneinander
getrennte Einzelkammern auf, welche zur Aufnahme jeweils einer Tablette, Pille,
Pastille oder Kapsel bzw. eines Dragees oder Suppositoriums eingerichtet sind, wobei
der Kapselinhalt zum Boden hin durch eine dort angeordnete, dünne, zerreißbare Abdeckung
hindurchgedrückt werden kann.
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Die von den Kammern abgelegene Oberfläche des Bodens muß einen zum
Kennzeichnen des Arzneimittels geeigneten
Aufdruck tragen. Da die
die eine Oberfläche des Bodens bilwende Abdeckfolie von einem Arzneimittel durchstoßen
weden muß, das seinerseits unter Umständen recht druckempfindlich ist, wie zum Beispiel
eine Kapsel, ist es erförderlich, die Durchdrückpackungen yesondert in Schachteln
unterzubrinyen, welche die Durchdrückpackungen vor Beschädigung schützen.
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Diese Schachteln müssen ebenfalls mit einer das Arzneimitteln bezeichnenden
Kennzeichnung versehen sein.
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Beim Gebrauch einer Durchdrückpackung ist es wegen ihrer oben erwähnten
Empfindlichkeit grundsätzlich erforderlich, sie nach Entnahme einer Kapsel oder
dergleichen wieder in der Schachtel zu verwahren, ganz im Gegensatz beispielsweise
zu Tablettenröhrchen, Pillengläse;n und dergleichen.
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Es ist somit möglich, daß bei gleichzeitiger Benutzung mearerer, unterschiedlicher,
in Durchdrückpackungen unterebrachter Arzneimittel eine Verwechslung der Schachteln
auftreten kann, so daß eine Durchdrückpackung in eine Schachtel gelangt, deren Beschriftung
ein anderes Arzneimittel bezeichnet, als es in der Durchdrückpackung enthalten ist.
Obwohl die gesonderte Kennzeichnung auf der Durchdrückpackung bei gebührender Sorgfalt
verhindern sollte, daß eine derartige Verwechslung irgendwelche Folgen nach sich
zieht, hat sich doch erfahrungsgemäß herausgestellt, daß ein Benutzer in der Regel
nur die Kennzeichnung der Schachtel berücksichtigt, im übrigen aber die Kennzeichnung
der Durchdrückpackung unbeachtet läßt, so daß es zu folgenschweren Verwechslungen
von Arzneimitteln kommen kann.
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Zwar ist in manchen Fällen die Schachtel zur Aufnahme der Durchdrückpackung
so klein, daß eine nicht zugehörige, wes ntlich größere Durchdrückpackung nicht
eingeführt werden kann, doch in Anbetracht der Verformbarkeit von Durchdrück-
packungen
sowie der Möglichkeit, diese diagonal in eine Schachtel einzulegen, und auch wegen
der allgemeinen Bemühungen zur Standardisierung ist dieser Umstand nicht ausreichend,
um Verwechslungen hinlänglich auszuschließen.
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D^4naeyenüber schafft die Erfindung eine verbesserte Arzneimittelverpackung,
die eine genauere gegenseitige Zuordnung von DurchdrückLnakkuna und für sie speziell
bestimmterSchachtelsicherstellt und dadurch insbesondere die aufgezeigte Verwechslungsgefahr
weitestgehend behebt.
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der Schachtel ein durch die öffnung einführbarer Schieber mit einer
Aufnahmefläche angeordnet ist, die eine .Aussparung aufweist, in welche die Erhebungen
der Durchdrückpackung eingreifen, deren Boden einerseits an der Aufnahmefläche und
andererseits an der Innenseite der Seitenwand anliegt, in welcher ein Sichtfenster
ausgebildet ist, das den Boden mindestens teilweise überdeckt.
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Die Aussparung im Schieber ist somit passend zur Aufnahme einer ebenfalls
passend hierzu geformten Durchdrückpackung ausgebildet, wodurch bereits ein Teil
möglicher Verwechslungsfälle ausgeschaltet wird. Ferner sorgt die Aufnahmefläche
mit ihrer Ausnehmung dafür, daß sich die Durchdrückpackung stets in einer Lage befindet,
in welcher die mit einer Beschriftung versehene Seite des Bodens durch das Sichtfenster
von außen her mindestens teilweise sichtbar ist. Es ist somit möglich, von außen
her bei geschlossener Packung die Durchdrückpackung unmittelbar anhand ihrer eigenen
Beschriftung zu identifizieren, wodurch Verwechslungsfälle praktisch ausgeschaltet
werden können.
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Die Erfindung bietet aber zusätzlich in ganz überraschender Weise
noch weitere, erhebliche Vorteile:
Während es bisher notwendig
war, jeder Art von Durchdrückpackungen speziell eine zugehörige Schachtel zuzuordnen,
ist es nunmehr möglich, Schachteln mit einer Einheitsbeschriftung zu verwenden,
welche keine Kennzeichnung des in der Verpackung enthaltenen Medikamentes enthält.
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so daß es möglich ist, soweit dies gesetzliche Vorschriften gestatten,
für eine Vielzahl von Medikamenten eine Einheitliche Schachtel zu verwenden, wobei
allenfalls zu Durchdrückpackungen unterschiedlicher Abmessungen entsprechende Schieber
hergestellt werden müssen, bevorzugt ist die Schachtel jedoch derart zu bemessen,
daß die Innenabmessung der Seitenwand nicht kleiner ist als die Abmessung des Bodens
der Durchrückpackung, um zu verhindern, daß die Durchdrückpackung vor dem Einlegen
in die Schachtel in irgendeiner Weise verformt werden muss.
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Den bisher verwendeten Schachteln liegt auch der Zweck zugrunde, die
Durchdrückpackungen derart aufzunehmen, daß sie möglichst stramm in der Schachtel
sitzen, um zu verhindern, daß unnötogte Erschütterungen auf das in der Durchdrückpackung
vorliegende Arzneimittel aufgebracht werden. Hierzu war es jedoch Bisher stets erforderlich,
eine jeweils der Durchdrückpassung angepaßte Schachtel zu verwenden. In Überraschender
Weise läßt sich die erfindungsgemäße Verpackung jedoch für Durchdrückpackungen unterschiedlichster
Größe verwenden, wobei lediglich ggf. der Ausschnitt im Schieber und die Erhebungen
der Durchdrückpackung aneinander anzupassen sind.
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Es ist somit eine die Verpackung, den Versand und dergl.
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fördernde, weitergehende Standardisierung der Schachtel möglich, als
dies bisher der Fall war.
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Die erfindungsgemäßen Verpackung gestattet ferner - wenn das Sichtfenster
entsprechend geformt ist - die Bestandskontrolle
an Arzneimittel
von der Außenseite der Schachtel her, da ohne weiteres erkennbar ist, ob und ggf.
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wieviele Kammern der Durchdrückpackung bereits geöffent sind, da eine
derartige öffnung in der dem Sichtfenster zugewandten Oberfläche des Bodens vorliegt.
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Es wäre grundsätzlich möglich, beispielsweise kreiszylinderförmige
Schachteln zu verwenden, in deren Zylindermantelfläche das Sichtfenster eingebracht
ist, wobei die Aufnahmefläche entsprechend gewölbt ist und die Durchdrückpackung
entsprechend der Wölbung der Zylindermantelfläche gebogen ist. Gemäß einer Ausgestaltung
der Erfindung ist es aber besonders von Vorteil, daß die Schachtel quaderförmig
geformt ist, mit zwei gegenüberliegenden Schmalseiten, von denen mindestens eine
als verschließbare öffnung ausgebildet ist, und daß mindestens eine der Breitseiten
das Sichtfenster aufweist.
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Es ist somit sichergestellt, daß die Schachtel eine stabile Lage einnehmen
kann, während gleichzeitig das Sichtfenster nach oben weist, so daß es einem Benutzer
zugewandt ist und ohne weiteres das Erkennen der Aufschrift auf dem Boden der Durchdrückpackung
gestattet.
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bit das Erkennen deu Beschriftung noch weiter zu erleichtern, weisen
gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung mindestens zwei vorzugsweise gegenüberliegende
Breitseiten jeweils ein Sichtfenster auf; es ist somit möglich, einen Schieber zu
verwenden, der in mehreren Lagen einschiebbar ist, wobei gewährleistet ist, daß
unabhängig von der Orientierung des Schiebers bei seinem Einschieben stets die Beschriftung
des Bodens durch eines der Sichtfenster von außen her sichtbar ist.
Gemäß
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es aber auch möglich, daß der Schieber
eine den Sichtfenstern entsprechende Anzahl von Aufnahmeflächen und Durchdrückpackungen
aufweist, so daß ein und dieselbe Packung mehrere Durchdrückpackungen aufnchTnen
kann, wobei selbst dann, wenn von diesen Durchdrückpackungen nach teilweisen Verbrauch
des Arzneimittel nur noch eine übrigbleibt, deren Beschriftung von der Außenseite
der Schachtel her sichtbar ist.
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Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, daß der Schieber in einer
Richtung parallel zur Erstreckung der das Siclitßenster aufweisenden Seitenwand
geführt ist, soweit sichergestelltt ist, daß das Sichtfenster in jeder möglichen
Lage des Schiebers einen hinlänglichen Oberflächenabschnitt des Bodens der Druchdrückpackung
von außen erkennen läßt, damit mühelos die Aufschrift von der Außenseite der Schachtel
her leserlich ist. Um jedoch sicherzustellen, daß die Aufschrift stets in der gleichen
Relativlage bezüglich der Seitunkanten der Seitenand erscheint, wodurch das Erkennen
erleichtert wird, wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen,
daß der Schieber zu dem sich quer zu seiner Schieberichtung erstreckenden Innenquerschnitt
eer Schachtel passend ausgebildet ist.
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Es ist hierbei in besonderen Fällen gemäß einer weiteren Ausgestaltuny
der Erfindung sogar von Vorteil, im Inneren der Schachtel Führungen zur Aufnahme
des Schiebers anzuordnen, um die Relativlage zwischen dem Boden der Durchdrückpackung
und dem Sichtfenster sicherzustellen.
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Es kann ggf. zweckmäßig sein, die liufnanmefläche zum Erhöhen ihrer
Eigensteifigkeit gewellt auszubilden, sie
ist jedoch gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung bevorzugt als im wesentlichen ebene Platte
ausgebildet, so daß der Boden der Durchdrückpackung beiderseits in satte Flächenanlage
gelangt, wodurch die Lage dieses Bodens besonders gut fixierbar ist, so daß das
Erkennen seiner Beschriftung nicht beeinträchtigt wird.
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Um die Relativlage zwischen dem die Beschriftung tragenden Boden und
dem Sichtfenster noch weiter zu stabilisieleen, wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung vorgeschlagen, daß die Platte im wesentlichen die Innenabmessungen
der Seitenwand aufweist, wobei allerdings hinlängliche Toleranzen gewahrt werden
müssen, um das hinlänglich leichtgängige Verschieben des Schiebers zu gewährleisten.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung läuft die Platte
mit ihren sich parallel zu der Schieberichtung erstreckenden Kanten in den bereits
weiter oben erwähnten Führungen, die ihrerseits nahe der Innenseite der Seitenwand
und beiderseits von dieser angeordnet sind.
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Durch diese Ausgestaltung wird eine besonders billige und einfache
Herstellung des Schiebers ermöglicht, was dann erforderlich ist, wenn zu einer Vielzahl
unterschiedlich bemessener Durchdrückpackungen die passenden Schieber hergestellt
werden müssen.
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Gemäß einer zur vorhergehenden alternativen Ausgestaltung der Erfindung
ist es aber im allgemeinen von Vorteil, daß an der von der Seitenwand abgewandten
Seite der Platte Distanzhalter angeordnet sind, die sich auf der Innenoberfläche
der Schachtel abstützen. Beide Alternativlösungen stellen sicher, daß der Boden
der Durchdrückpackung gegen das Sichtfenster angedrückt wird, so daß
in
jedem Falle sichergestellt bleibt, daß die Beschriftung des Bodens erkennbar an
stets der gleichen Stelle der Schachtel sichtbar wird.
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Die Distanzhalter sind bevorzugt von seitlich an der Platte angesetzten,
winklig zu dieser umgebogenen Verlängerungen der Platte gebildet, so daß die Anbringung
der Distanzhalter in keiner Weise die satte Auflage des Bodens zwischen Aufnahmefläche
und Seitenwand beeinträchr l4en kann Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
liegen die Verlängerungen an der Innenoberfläche der Schachtel flächig an und erstrecken
sich über die gesamte Länge der Platte, so daß selbst bei häufigem Betätigen des
Schiebers eine leichtgängige Führung hergestellt bleibt, welche jeweils das Einschieben
des Schiebers selbst dann gestattet, wenn die Durchdrückpackung durch die Entnahme
von Arzneimittell verformt und beschädigt wurde.
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Um den Ausgleich derartiger Beschädigungen noch besser sicherzustellen,
ist die Platte aus federnd nachgiebigem Material gebildet, wobei sich zusätzlich
die Einhaltung ender Herstellungstoleranzen erübrigt und somit eine Billige und
einfache Herstellung ermöglicht ist. Als @@ ist beispielsweise federnder Kunststoff
geeignet, zum Herstellen insbesondere einer Platte mit seitlich umgebogenen Distanzhaltern
eignet sich aber Karton ganz besonders.
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Bei einem Arzneimittel, dessen Verwechslung besonders große Gefahren
in sich biegt, kann es von Vorteil sein, dei Aussparung in der Aufnahmefläche genau
komplementär
zu allen Erhebungen der Durchdrückspannung auszubilden;
gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es aber von Vorteil, daß die
Aussparung nur entsprechend der die Erhebungen einhüllenden Kontur geformt ist,
so daß die Aussparung eine einzige, durchgebende Öff nung in der Aufnahmefläche
bildet. Der besondere Vorteil dieser Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, daß
die Durchdrückpackung selbst dann, wenn sie nach teilweiser Entnahme der in ihr
enthaltenen Arzneinittel verformt ist, noch in die Aussparung gedrückt werden kann
und ordnungsgemäß in der Schachtel untergebracht ht werden kann.
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Um zu verhindern, daß etwa beim Einschieben des Schiebers in die Schachtel
die Druchdrückpackung freikommt, Bilden gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindurch
die Konturen der Aussparung und der Erhebungen miteinander eine Festsitz genannte
Übergangspassung, wobei die Durchdrückpackung leicht in der Aussparung eingedrück
werden kann und dann durch die Klemmwirkung zuverlässig in der Aussparung gehalten
wird.
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Es kai0n grundsätzlich von Vorteil scin, die Schachtel ihrerseits
aus durchsichtigem Material herzustellen.
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wobei die gesamte, an dem Boden der Durcdrückspannung anliegende Seitenfläche
das Sichtfenster bildet. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist es aber besonders
von Vorteil, daß das Sichtfenster kleiner ist als die zugehörige Seitenfläche und
eine die Wesentlichkeit der Bodenbeschriftung unterstützende rechteckige, runde,
ovale oder sonstige Form hat, so daß die Materialwahl für die Schachtel nicht eingeschränkt
zu werden braucht, sondern nach Gerichtspunkten der erforderlichen Festigkeit, wirtschaftlichen
Herstellung u. dgl. getroffen werden kann, wobei der um das Sichtfenster stehenbleibende,
von den zugehörigen Seitenfläche gebildete Rahmen der Schachtel die notwendige Festigkeit
verleiht,
daß die Schachtel selbst dann keinen Schaden nimmt, wenn
der Schieber mit einer Durchdrückpackung eingeschoben wird, die durch die Entnahme
von Arzneimitteln bereits verformt ist.
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Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist es ferner von Vorteil,
daß das Sichtfenster im wesentlichen die Breite und/oder die Länge des Bodens der
Durchdrückpackung aufweist, so daß die Bodenbeschriftung selbst dann von der Außenseite
der Schachtel her leserlich bleibt, wenn der Schachtelboden durch Entnahme von Arzneimitteln
weitgehend zerstört und die aufgebrachte Aufschrift an den zerstörten Partien unleserlich
geworden ist.
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Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann es aber auch
von Vorteil sein, daß das Sichtfenster kleiner ist als der Boden, wobei es nur die
wesentlichen Partien des Bodens überdeckt, welche selbst nach Entnahme von Arzneimitteln
stets das Erkennen der Beschriftung von der Außenseite der Schachtel her zulassen,
um zu verhindern, daß etwa die Durchdrückpackung mit einer Kante des Sichtfensters
in Eingriff tritt und das Herausziehen des Schiebers dann nur noch unter Beschädigung
von Schieber, Durchdrückpackung und/oder Schachtel möglich ist.
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Es ist grundsätzlich möglich, das Sichtfenster als offenen Ausschnitt
in der Seitenwand auszubilden, wodurch eine besonders kostengünstige Ausführungsform
geschaffen wird. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es aber besonders
von Vorteil, daß das Sichtfenster auf der dem Boden zugewandten Seite mit einer
transparenten
Folie abgedeckt ist, um den Eingriff zwischen Durchdrückpackung und Sichtfenster
zu verhindern.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung deckt die Folie im
wesentlichen die gesamte Innenoberfläche der Seitenwand ab, so daß der Eingriff
zwischen Folienrand und Durchdrückpackung vermieden wird.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es besonders
von Vorteil, daß die Folie aus einem Material besteht, das gegenüber dem Boden der
Druchdrückpackung und bevorzugt auch gegenüber der Aufnahmefläche einen geringen
Reibungsbeiwert aufweist.
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Alle letztgenannten Ausgestaltungen der Erfindung dienen dem Zweck,
das Verhaken von Durchdrückpackung einerseits und Teilen der Schachtel andererseits
zu vermeiden, selbst wenn die Druchdrückpackung nach Entnahme von Arzneimitteln
beschädigt sein sollte, um sicherzustellen, daß die Durchdrückpackung auch tatsächlich
stets nach Entnahme von Arzneimitteln wieder ihre ordnungsgemäße Lage am Sichtfenster
einnehmen kann.
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Wegen der Übergangspassung zwischen Durchdrückpackung und Aussparung
ist es grundsätzlich möglich, zur Entnahme von Arzneimitteln die Durchdrückpackung
in der Aussparung zu belassen, um zu verhindern, daß aus Gründen der Bequemlichkeit
die einmal entnommene Durchdrückpackung ohne Verwendung der sonstigen Schieberteile
lose in die Schachtel zurückgelegt wird. Es kann zu diesem Zweck sogar von Vorteil
sein, den gegen die Auf-
nahmefläche anliegenden Teil des Bodens
mit dieser zu verkleben.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Außenoberfläche
der das Sichtfenster tragenden Seitenwand als beschriftungsfreie Sichtfläche ausgebildet,
um zu vermeiden, daß bei einem Blick auf die Seitenwand die Aufmerksamkeit von der
durch das Sichtfenster sichtbaren Bodenbeschriftung abgelenkt wird.
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Um darüberhinaus den flüchtigen Blick eines Betrachters zusätzlich
auf das Sichtfenster und somit die dort sichtbare Bodenbeschriftung hinzulenken,
wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, daß die Seitenwand
beiderseits und längs des Sichtfensters einen Signalstreifen trägt, und daß ein
dritter Signalstreifen parallel und mittig zu diesen angeordnet ist, der sich vom
Sichtfenster weg erstreckt.
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Das Sichtfenster, das von den beiden erstgenannten Signalstreifen
gewissermaßen eingerahmt wird, unterbricht den dritten Signalstreifen, so daß ein
flüchtiger Blick, der, von den Signalstreifen geführt, diese entlangwandert, zwangsläufig
auf das Sichtfenster geführt wird.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Signalstreifen
bevorzugt farbig ausgebildet, wobei gemäß einer weiteren Ausgestaltung grün bevorzugt
wird, da es nicht, wie etwa Schockfarben, die Aufmerksamkeit von dem Bodenaufdruck
ablenkt, sondern durch seine mit diesem kontrastierende, beruhigende Wirkung den
durch das Sichtfenster erkennbaren Bodenaufdruck noch besser hervorhebt.
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Gemäß einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
quer zu den Signal streifen an deren Ende ein weiterer, diese miteinander verbindender
Signalstreifen gleicher Farbe und Breite angeordnet, so daß die Signalstreifen ein
einseitig offenes Gebilde darstellen; Versuche haben ergeben, daß beim Öffnen einer
Schmalseite der Schachtel stets die Schmalseite gewählt wird, die dem offenen Ende
des genannten Gebildes benachbart ist. Auf diese Art wird sichergestellt, daß die
Schachtel stets an der-gleichen Schmalseite geöffnet wird, so daß es möglich wird,
dem Schieber eine Auszugssperre zuzuordnen, die das Entnehmen des Schiebers verhindert,
so daß der Benutzer der erfindungsgemäßen Verpackung gezwungen ist, nach Entnahme
eines Arzneimittels die Durchdrückpackung stets wieder in die dafür vorgesehene
Aussparung einzulegen und somit sicherzustellen, daß der Boden der Durchdrückpackung
nach dem Verschließen der Verpackung vor dem Sichtfenster liegt.
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Der Gegenstand der Erfindung wird anhand der beigefügten, schematischen
Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert; in der Zeichnung zeigt: Fig. 1 eine
teilweise geöffnete, erfindungsgemäße Verpackung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 einen Schnitt längs Linie II-II in Fig. 1, und Fig. 3 mit 5 Darstellungen
von analog zu Fig. 2 verlaufenden Schnitten durch weitere Ausführungsbeispiele der
erfindungsgemäßen Verpackung.
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In Fig. 1 ist eine teilweise geöffnete, erfindungsgemäße Verpackung
im Schrägbild gezeigt; das Bezugszeichen 1 bezeichnet eine flache, quaderförmige
Schachtel, deren kleinere Schmalseite als Öffnung ausgebildet ist, welche von einer
Rlappe 2 verschließbar ist. Die gemäß der Darstellung obenliegende Seitenwand 3
trägt in ihrer Mitte ein rechteckiges Sichtfenster 4, dessen Außenkontur im wesentlichen
ähnlich ist der Außenkontur der Seitenwand 3. Das Sichtfenster 4 ist durch eine
durchsichtige Folie 5 verschlossen, welche im wesentlichen die gesamte Innenoberfläche
der Seitenwand 3 abdeckt und welche von innen her auf diese aufgeklebt ist.
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In der Schachtel 1 ist ein Schieber 6 verschieblich angeordnet, welcher
eine als Kartonplatte 7 ausgebildete Aufnahmefläche und zwei an ihren beiden Längsseiten
angeformte, nach unten umgebogene Distanzhaltern 8 aufweist. Die Platte 7 weist
im wesentlichen die Innenabmessungen der Seitenwand 3 auf, während die Distanzhalter
8 im wesentlichen die Innenabmessungen der längeren Schmalseite der Schachtel 1
aufweisen, wobei allerdings die Endkanten 9 der Distanzhalter 8 an den beiden Enden
abgeschrägt sind, um ein leichtes Einschieben des Schiebers 6 in die Schachtel 1
zu ermöglichen.
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In der Platte 7 ist eine rechteckige Aussparung 10 mittig angeordnet,
welche bei eingeschobenem Schieber 6 unter dem ebenfalls in der Seitenwand 3 mittig
angeordneten Fenster 4 liegt und länger, aber schmäler als dieses Fenster 4 ist.
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In die Aussparung 10 ist eine Durchdrückpackung 11 eingelegt, welche
aus einem Boden 12 gebildet ist, der auf-seiner der Aussparung 10 zugewandten Seite
Erhebungen
13 trägt. Die länglichen Erhebungen 13 erstrecken sich
parallel zueinander und quer zur Längserstreckung der Aussparung 10 und sind mit
ihren Enden längs gedachter Linien ausgerichtet, die sich parallel zur Längserstreckung
der Aussparung 10 und des Bodens 12 erstrecken.
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Die genannten Linien sowie die der jeweiligen Schmalseite des Bodens
12 zugewandte Außenwandung der ersten Erhebung 13 sowie der letzten Erhebung (nicht
sichUbar) bilder, eine Außenkontur der Erhebungen 13, welche gleich groß oder geringfügig
größer ist als die Innenkontur der Aussparung 10, so daß die Durchdrückpackung 11
allenfalls unter leichtem Druck in die Aussparung 10 eingesetzt werden kann und
dann sich in Festsitz bzw. leichtem Klemmsitz in der Aussparung 10 befindet.
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Die Erhebungen 13 begrenzen Aufnahmekammern für jeweils eine Arzneikapsel
(nicht gezeigt), welche bei in die Aussparung 10 eingesetzter Durchdrückpackung
11 durch Druck von unten her auf die jeweilige Erhebung 13 durch den Boden 12 hindurch
nach oben herausgedrückt werden kann, ohne daß es erforderlich ist, die Durchdrückpackung
11 aus der Aussparung 10 zu entnehmen oder den Schieber 6 ganz aus der Schachtel
1 herauszuziehen.
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Die Durchdrückpackung 11 ist in Fig. 1 der besseren Darstellung halber
nach oben gebogen dargestellt, es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß
sich im Gebrauch die der Aussparung 10 zugewandte Oberfläche des Bodens 12 flach
an die Platte 7 anlegt.
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Die dem Sichtfenster 4 zugewandte Oberfläche des Bodens 12 trägt eine
Beschriftung 13, welche durch die
Folie 5 hindurch ohne weiteres
leserlich ist.
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Die Abmessungen des Bodens 12 sind größer als die der Aussparung 10,
wobei der Bodn 12 allseitig über die Erhebungen 13 übersteht, so daß er sich allseitig
in satter Anlage gegen die Oberfläche der Platte 7 befindet. Hierbei steht das Ende
des Bodens 12, welches sich gemäß der Darstellung in Fig. 1 im Inneren der Schachtel
1 befindet, weiter über die zugeordnete Erhebung 13 über als das in Fig. 1 sichtbare,
entgegengesetzte Ende des Bodens 12, so daß der Schieber 6 so weit aus der Schachtel
1 herausgezogen werden kann, daß alle in den durch die Erhebungen 13 abgegrenzten
Kammern befindlichen Arzneimittel entnommen werden kann, können. während noch ein
Ende des Bodens 12 im inneren der Schachtel 1 verbleibt und somit vom Innenquerschnitt
der Schachtel 1 nahe der Öffnung 2 festgehalten wird.
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Die Außenoberfläche der Seitenwand 3 trägt an ihren beiden Längskanten
jeweils einen grünen Signalstreifen 14, zu welchen parallel und mittig ein dritter
Signalstreifen 14 angeordnet ist, welcher durch das Sichtfenster 4 unterbrochen
ist. An dem der Klappe bzw. der Öffnung 2 abgewandten Ende der Außenoberfläche der
Seitenwand 3 ist ein Querstreifen 15 angeordnet, welcher die drei Signalstreifen
14 miteinander verbundet und welcher die gleiche breite und Farbe aufweist wie diese.
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Die nicht von den Signalstreifen 14 und den Querstreifen 19 bedeckte
Ausenoberfläche der Seitenwand @ ist @artgrün gefärbt, so daß die gesamte, sonst
keinerlei Aufschrift tragende Ausenobefläche der Seitenwand 3 in ihrer Gesamtwirkung
das Auge des Betrachters auf das Sichtfenster 4 hinlenkt, ohne die Aufmerks @keit
des Betrachters
durch allzu intensive Signalwirkung zu zerstreuen.
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Schachtel, Platte 7 und Distanzhalter 8 sind aus Karton ausgestanzt.
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In Fig. 2 ist ein Schnitt durch die in Fig. 1 gezeigte Verpackung
längs Linie II-II gezeigt; es ist erkennbar, daß sich die Klarsichtfolie 5 Praktisch
über die gesamte Breite der Innenoberfläche der Seitenwand 3 erstreckt; ferner ist
ersichtlich, daß die Platte 7 leicht durch gebogen ist (Übertrichten dargestellt),
wobei sie aufgrund ihres Eigen-Federungsverhaltens einerseits den Boden 12 dicht
gegen die Folie 5 andrückt und andererseits Toleranzen in der höhe der Distanzhalter
ausgleicht.
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In dem unterhalb der Erhebungen 13 verbleibenden Raum der Schachtel
1 ist ein Begleitzettel 17 eingelegt.
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In Fig. 3 mit 5 sind drei weitere, bevorzugte Ausführungsbeispiele
in einer Schnittdarstellung analog zu Fig. 2 gezeigt, wobei gleiche Bezugszeichen
jeweils zu Teilen des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 und 2 gleiche bzw. Analoge
Teile bezeichnen.
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Die Ausführungsbeispiele der Fig. 3 bis 5 weisen ein Sichtfenster
4 auf, das nicht durch eine Folie 5 abgedeckt ist, wobei die aus din n Figuren erkennbare
Breite der Sichtfenster 4 derart bemessen ist, daß ein llerausrutschen des s Bodens
12 der Durchdrückpackungen 11 mit Sicherheit vermieden ist, wobei eine (in der Zeichnung
nicht erkennbare) rundliche Kontur des Siclitfensters dessen Eingriff mit dem Boden
vermeidet.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 ist die Schachtel 1 zweiteilig,
wobei der untere Teil 18 einwärtsgefaltete, flanschartige Verlängerungen 19 trägt,
die sicll parallel zur Seitenwand 3 und in
geringem Abstand von
deren Innenoberfläche erstrecken. Die Platte 7 trägt keine Distanzhalter, sondern
ist in den Zwischenraum zwischen Seitenwand 3 und dem jeweiligen Flansch 19 gefüllrt.
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In Fig. 4 ist eine Schachtel 1 ähnlich der Ausführungsform der Fig.
1 und 2 dargestellt. Die Platte 7 ist allerdings schmäler als bei den bisherigen
Ausführungsformen, und die Distanzhalter 8 sind derart winklig angestellt, daß sie
sich yeye die Kanten der Innenwand abstützen, welche der Seitenwand 3 gegenüberliegt.
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Der Schieber 6 stützt sich somit unter Nutzung der Spreizwirkung fest
im Innenquerschnitt der Schachtel 1 ab.
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In Fig. 5 ist eine Ausführungsform ähnlich der in den Fig. 1 und 2
gezeigten dargestellt, wobei aber auch die der Seitenwand 3 gegenüberliegende Seitenwand
19 ein dem Fenster 4 gegenüberliegendes Fenster 20 aufweist.
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Analog weist der Schieber 6 der Platte 7 gegenüberliegend eine zweite
Platte 21 auf, und die beiden Platten 7, 21 sind durch Distanzhalter 8 miteinander
verbunden und gegeneinander abgestützt. Die Seitenwände 7 und 21 und die Distanzhalter
8 sind aus einem einzigen Kartonstreifen durch Falzen und Stanzen gebildet. Der
Aussparung 10 gegenüberliegend ist eine zweite Aussparung 22 ausgebildet, welche
eine zweite Durchdrückpackung (kein Bezugszeichen) aufnimmt.
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Der jeweilige Boden der Durchdrückpackungen ist mit der Platte 7 bzw.
21 durch Klebestellen 23 verbunden.
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Zur Entnahme von Arzneimittel wird der Schieber 6 aus der Packung
herausgezogen und auseinandergefaltet,
wonach die Arzneimittel
aus den Durchdrückpackungen herausgedrückt werden können.
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L e e r s e i t e