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DE2930417A1 - Verpackung fuer arzneimittel - Google Patents

Verpackung fuer arzneimittel

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Publication number
DE2930417A1
DE2930417A1 DE19792930417 DE2930417A DE2930417A1 DE 2930417 A1 DE2930417 A1 DE 2930417A1 DE 19792930417 DE19792930417 DE 19792930417 DE 2930417 A DE2930417 A DE 2930417A DE 2930417 A1 DE2930417 A1 DE 2930417A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging according
box
viewing window
side wall
pack
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19792930417
Other languages
English (en)
Inventor
Nichtnennung Beantragt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
EURIM PHARM GROSSHANDEL MIT AR
Original Assignee
EURIM PHARM GROSSHANDEL MIT AR
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by EURIM PHARM GROSSHANDEL MIT AR filed Critical EURIM PHARM GROSSHANDEL MIT AR
Priority to DE19792930417 priority Critical patent/DE2930417A1/de
Publication of DE2930417A1 publication Critical patent/DE2930417A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/04Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, or spherical or like small articles, e.g. tablets or pills
    • B65D83/0445Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, or spherical or like small articles, e.g. tablets or pills all the articles being stored in individual compartments
    • B65D83/0463Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, or spherical or like small articles, e.g. tablets or pills all the articles being stored in individual compartments formed in a band or a blisterweb, inserted in a dispensing device or container
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/04Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another
    • B65D77/0413Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another the inner and outer containers being rigid or semi-rigid and the outer container being of polygonal cross-section formed by folding or erecting one or more blanks, e.g. carton
    • B65D77/0433Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another the inner and outer containers being rigid or semi-rigid and the outer container being of polygonal cross-section formed by folding or erecting one or more blanks, e.g. carton the inner container being a tray or like shallow container, not formed by folding or erecting one or more blanks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2583/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D2583/04For dispensing annular, disc-shaped or spherical or like small articles or tablets
    • B65D2583/0445For dispensing annular, disc-shaped or spherical or like small articles or tablets characterised by the shape of the container
    • B65D2583/0468For dispensing annular, disc-shaped or spherical or like small articles or tablets characterised by the shape of the container of drawer-and-shell type

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Verpackung für Arzneimittel
  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Arzneimittel, mit einer Schachtel, die eine Seitenwand und eine dieser benachbarte Öffnung aufweist,und einer in der Schachtel angeordneten, die Arzneimittel aufnehmenden Durchdrückpackung, die einen flachen Boden aufweist, an dessen einer Seite Erhebungen angeordnet sind, über welche der Boden übersteht.
  • Durchdrückpackungen der genannten Art weisen in der Regel voneinander getrennte Einzelkammern auf, welche zur Aufnahme jeweils einer Tablette, Pille, Pastille oder Kapsel bzw. eines Dragees oder Suppositoriums eingerichtet sind, wobei der Kapselinhalt zum Boden hin durch eine dort angeordnete, dünne, zerreißbare Abdeckung hindurchgedrückt werden kann.
  • Die von den Kammern abgelegene Oberfläche des Bodens muß einen zum Kennzeichnen des Arzneimittels geeigneten Aufdruck tragen. Da die die eine Oberfläche des Bodens bilwende Abdeckfolie von einem Arzneimittel durchstoßen weden muß, das seinerseits unter Umständen recht druckempfindlich ist, wie zum Beispiel eine Kapsel, ist es erförderlich, die Durchdrückpackungen yesondert in Schachteln unterzubrinyen, welche die Durchdrückpackungen vor Beschädigung schützen.
  • Diese Schachteln müssen ebenfalls mit einer das Arzneimitteln bezeichnenden Kennzeichnung versehen sein.
  • Beim Gebrauch einer Durchdrückpackung ist es wegen ihrer oben erwähnten Empfindlichkeit grundsätzlich erforderlich, sie nach Entnahme einer Kapsel oder dergleichen wieder in der Schachtel zu verwahren, ganz im Gegensatz beispielsweise zu Tablettenröhrchen, Pillengläse;n und dergleichen.
  • Es ist somit möglich, daß bei gleichzeitiger Benutzung mearerer, unterschiedlicher, in Durchdrückpackungen unterebrachter Arzneimittel eine Verwechslung der Schachteln auftreten kann, so daß eine Durchdrückpackung in eine Schachtel gelangt, deren Beschriftung ein anderes Arzneimittel bezeichnet, als es in der Durchdrückpackung enthalten ist. Obwohl die gesonderte Kennzeichnung auf der Durchdrückpackung bei gebührender Sorgfalt verhindern sollte, daß eine derartige Verwechslung irgendwelche Folgen nach sich zieht, hat sich doch erfahrungsgemäß herausgestellt, daß ein Benutzer in der Regel nur die Kennzeichnung der Schachtel berücksichtigt, im übrigen aber die Kennzeichnung der Durchdrückpackung unbeachtet läßt, so daß es zu folgenschweren Verwechslungen von Arzneimitteln kommen kann.
  • Zwar ist in manchen Fällen die Schachtel zur Aufnahme der Durchdrückpackung so klein, daß eine nicht zugehörige, wes ntlich größere Durchdrückpackung nicht eingeführt werden kann, doch in Anbetracht der Verformbarkeit von Durchdrück- packungen sowie der Möglichkeit, diese diagonal in eine Schachtel einzulegen, und auch wegen der allgemeinen Bemühungen zur Standardisierung ist dieser Umstand nicht ausreichend, um Verwechslungen hinlänglich auszuschließen.
  • D^4naeyenüber schafft die Erfindung eine verbesserte Arzneimittelverpackung, die eine genauere gegenseitige Zuordnung von DurchdrückLnakkuna und für sie speziell bestimmterSchachtelsicherstellt und dadurch insbesondere die aufgezeigte Verwechslungsgefahr weitestgehend behebt.
  • der Schachtel ein durch die öffnung einführbarer Schieber mit einer Aufnahmefläche angeordnet ist, die eine .Aussparung aufweist, in welche die Erhebungen der Durchdrückpackung eingreifen, deren Boden einerseits an der Aufnahmefläche und andererseits an der Innenseite der Seitenwand anliegt, in welcher ein Sichtfenster ausgebildet ist, das den Boden mindestens teilweise überdeckt.
  • Die Aussparung im Schieber ist somit passend zur Aufnahme einer ebenfalls passend hierzu geformten Durchdrückpackung ausgebildet, wodurch bereits ein Teil möglicher Verwechslungsfälle ausgeschaltet wird. Ferner sorgt die Aufnahmefläche mit ihrer Ausnehmung dafür, daß sich die Durchdrückpackung stets in einer Lage befindet, in welcher die mit einer Beschriftung versehene Seite des Bodens durch das Sichtfenster von außen her mindestens teilweise sichtbar ist. Es ist somit möglich, von außen her bei geschlossener Packung die Durchdrückpackung unmittelbar anhand ihrer eigenen Beschriftung zu identifizieren, wodurch Verwechslungsfälle praktisch ausgeschaltet werden können.
  • Die Erfindung bietet aber zusätzlich in ganz überraschender Weise noch weitere, erhebliche Vorteile: Während es bisher notwendig war, jeder Art von Durchdrückpackungen speziell eine zugehörige Schachtel zuzuordnen, ist es nunmehr möglich, Schachteln mit einer Einheitsbeschriftung zu verwenden, welche keine Kennzeichnung des in der Verpackung enthaltenen Medikamentes enthält.
  • so daß es möglich ist, soweit dies gesetzliche Vorschriften gestatten, für eine Vielzahl von Medikamenten eine Einheitliche Schachtel zu verwenden, wobei allenfalls zu Durchdrückpackungen unterschiedlicher Abmessungen entsprechende Schieber hergestellt werden müssen, bevorzugt ist die Schachtel jedoch derart zu bemessen, daß die Innenabmessung der Seitenwand nicht kleiner ist als die Abmessung des Bodens der Durchrückpackung, um zu verhindern, daß die Durchdrückpackung vor dem Einlegen in die Schachtel in irgendeiner Weise verformt werden muss.
  • Den bisher verwendeten Schachteln liegt auch der Zweck zugrunde, die Durchdrückpackungen derart aufzunehmen, daß sie möglichst stramm in der Schachtel sitzen, um zu verhindern, daß unnötogte Erschütterungen auf das in der Durchdrückpackung vorliegende Arzneimittel aufgebracht werden. Hierzu war es jedoch Bisher stets erforderlich, eine jeweils der Durchdrückpassung angepaßte Schachtel zu verwenden. In Überraschender Weise läßt sich die erfindungsgemäße Verpackung jedoch für Durchdrückpackungen unterschiedlichster Größe verwenden, wobei lediglich ggf. der Ausschnitt im Schieber und die Erhebungen der Durchdrückpackung aneinander anzupassen sind.
  • Es ist somit eine die Verpackung, den Versand und dergl.
  • fördernde, weitergehende Standardisierung der Schachtel möglich, als dies bisher der Fall war.
  • Die erfindungsgemäßen Verpackung gestattet ferner - wenn das Sichtfenster entsprechend geformt ist - die Bestandskontrolle an Arzneimittel von der Außenseite der Schachtel her, da ohne weiteres erkennbar ist, ob und ggf.
  • wieviele Kammern der Durchdrückpackung bereits geöffent sind, da eine derartige öffnung in der dem Sichtfenster zugewandten Oberfläche des Bodens vorliegt.
  • Es wäre grundsätzlich möglich, beispielsweise kreiszylinderförmige Schachteln zu verwenden, in deren Zylindermantelfläche das Sichtfenster eingebracht ist, wobei die Aufnahmefläche entsprechend gewölbt ist und die Durchdrückpackung entsprechend der Wölbung der Zylindermantelfläche gebogen ist. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist es aber besonders von Vorteil, daß die Schachtel quaderförmig geformt ist, mit zwei gegenüberliegenden Schmalseiten, von denen mindestens eine als verschließbare öffnung ausgebildet ist, und daß mindestens eine der Breitseiten das Sichtfenster aufweist.
  • Es ist somit sichergestellt, daß die Schachtel eine stabile Lage einnehmen kann, während gleichzeitig das Sichtfenster nach oben weist, so daß es einem Benutzer zugewandt ist und ohne weiteres das Erkennen der Aufschrift auf dem Boden der Durchdrückpackung gestattet.
  • bit das Erkennen deu Beschriftung noch weiter zu erleichtern, weisen gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung mindestens zwei vorzugsweise gegenüberliegende Breitseiten jeweils ein Sichtfenster auf; es ist somit möglich, einen Schieber zu verwenden, der in mehreren Lagen einschiebbar ist, wobei gewährleistet ist, daß unabhängig von der Orientierung des Schiebers bei seinem Einschieben stets die Beschriftung des Bodens durch eines der Sichtfenster von außen her sichtbar ist. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es aber auch möglich, daß der Schieber eine den Sichtfenstern entsprechende Anzahl von Aufnahmeflächen und Durchdrückpackungen aufweist, so daß ein und dieselbe Packung mehrere Durchdrückpackungen aufnchTnen kann, wobei selbst dann, wenn von diesen Durchdrückpackungen nach teilweisen Verbrauch des Arzneimittel nur noch eine übrigbleibt, deren Beschriftung von der Außenseite der Schachtel her sichtbar ist.
  • Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, daß der Schieber in einer Richtung parallel zur Erstreckung der das Siclitßenster aufweisenden Seitenwand geführt ist, soweit sichergestelltt ist, daß das Sichtfenster in jeder möglichen Lage des Schiebers einen hinlänglichen Oberflächenabschnitt des Bodens der Druchdrückpackung von außen erkennen läßt, damit mühelos die Aufschrift von der Außenseite der Schachtel her leserlich ist. Um jedoch sicherzustellen, daß die Aufschrift stets in der gleichen Relativlage bezüglich der Seitunkanten der Seitenand erscheint, wodurch das Erkennen erleichtert wird, wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, daß der Schieber zu dem sich quer zu seiner Schieberichtung erstreckenden Innenquerschnitt eer Schachtel passend ausgebildet ist.
  • Es ist hierbei in besonderen Fällen gemäß einer weiteren Ausgestaltuny der Erfindung sogar von Vorteil, im Inneren der Schachtel Führungen zur Aufnahme des Schiebers anzuordnen, um die Relativlage zwischen dem Boden der Durchdrückpackung und dem Sichtfenster sicherzustellen.
  • Es kann ggf. zweckmäßig sein, die liufnanmefläche zum Erhöhen ihrer Eigensteifigkeit gewellt auszubilden, sie ist jedoch gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bevorzugt als im wesentlichen ebene Platte ausgebildet, so daß der Boden der Durchdrückpackung beiderseits in satte Flächenanlage gelangt, wodurch die Lage dieses Bodens besonders gut fixierbar ist, so daß das Erkennen seiner Beschriftung nicht beeinträchtigt wird.
  • Um die Relativlage zwischen dem die Beschriftung tragenden Boden und dem Sichtfenster noch weiter zu stabilisieleen, wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, daß die Platte im wesentlichen die Innenabmessungen der Seitenwand aufweist, wobei allerdings hinlängliche Toleranzen gewahrt werden müssen, um das hinlänglich leichtgängige Verschieben des Schiebers zu gewährleisten.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung läuft die Platte mit ihren sich parallel zu der Schieberichtung erstreckenden Kanten in den bereits weiter oben erwähnten Führungen, die ihrerseits nahe der Innenseite der Seitenwand und beiderseits von dieser angeordnet sind.
  • Durch diese Ausgestaltung wird eine besonders billige und einfache Herstellung des Schiebers ermöglicht, was dann erforderlich ist, wenn zu einer Vielzahl unterschiedlich bemessener Durchdrückpackungen die passenden Schieber hergestellt werden müssen.
  • Gemäß einer zur vorhergehenden alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist es aber im allgemeinen von Vorteil, daß an der von der Seitenwand abgewandten Seite der Platte Distanzhalter angeordnet sind, die sich auf der Innenoberfläche der Schachtel abstützen. Beide Alternativlösungen stellen sicher, daß der Boden der Durchdrückpackung gegen das Sichtfenster angedrückt wird, so daß in jedem Falle sichergestellt bleibt, daß die Beschriftung des Bodens erkennbar an stets der gleichen Stelle der Schachtel sichtbar wird.
  • Die Distanzhalter sind bevorzugt von seitlich an der Platte angesetzten, winklig zu dieser umgebogenen Verlängerungen der Platte gebildet, so daß die Anbringung der Distanzhalter in keiner Weise die satte Auflage des Bodens zwischen Aufnahmefläche und Seitenwand beeinträchr l4en kann Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung liegen die Verlängerungen an der Innenoberfläche der Schachtel flächig an und erstrecken sich über die gesamte Länge der Platte, so daß selbst bei häufigem Betätigen des Schiebers eine leichtgängige Führung hergestellt bleibt, welche jeweils das Einschieben des Schiebers selbst dann gestattet, wenn die Durchdrückpackung durch die Entnahme von Arzneimittell verformt und beschädigt wurde.
  • Um den Ausgleich derartiger Beschädigungen noch besser sicherzustellen, ist die Platte aus federnd nachgiebigem Material gebildet, wobei sich zusätzlich die Einhaltung ender Herstellungstoleranzen erübrigt und somit eine Billige und einfache Herstellung ermöglicht ist. Als @@ ist beispielsweise federnder Kunststoff geeignet, zum Herstellen insbesondere einer Platte mit seitlich umgebogenen Distanzhaltern eignet sich aber Karton ganz besonders.
  • Bei einem Arzneimittel, dessen Verwechslung besonders große Gefahren in sich biegt, kann es von Vorteil sein, dei Aussparung in der Aufnahmefläche genau komplementär zu allen Erhebungen der Durchdrückspannung auszubilden; gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es aber von Vorteil, daß die Aussparung nur entsprechend der die Erhebungen einhüllenden Kontur geformt ist, so daß die Aussparung eine einzige, durchgebende Öff nung in der Aufnahmefläche bildet. Der besondere Vorteil dieser Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, daß die Durchdrückpackung selbst dann, wenn sie nach teilweiser Entnahme der in ihr enthaltenen Arzneinittel verformt ist, noch in die Aussparung gedrückt werden kann und ordnungsgemäß in der Schachtel untergebracht ht werden kann.
  • Um zu verhindern, daß etwa beim Einschieben des Schiebers in die Schachtel die Druchdrückpackung freikommt, Bilden gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindurch die Konturen der Aussparung und der Erhebungen miteinander eine Festsitz genannte Übergangspassung, wobei die Durchdrückpackung leicht in der Aussparung eingedrück werden kann und dann durch die Klemmwirkung zuverlässig in der Aussparung gehalten wird.
  • Es kai0n grundsätzlich von Vorteil scin, die Schachtel ihrerseits aus durchsichtigem Material herzustellen.
  • wobei die gesamte, an dem Boden der Durcdrückspannung anliegende Seitenfläche das Sichtfenster bildet. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist es aber besonders von Vorteil, daß das Sichtfenster kleiner ist als die zugehörige Seitenfläche und eine die Wesentlichkeit der Bodenbeschriftung unterstützende rechteckige, runde, ovale oder sonstige Form hat, so daß die Materialwahl für die Schachtel nicht eingeschränkt zu werden braucht, sondern nach Gerichtspunkten der erforderlichen Festigkeit, wirtschaftlichen Herstellung u. dgl. getroffen werden kann, wobei der um das Sichtfenster stehenbleibende, von den zugehörigen Seitenfläche gebildete Rahmen der Schachtel die notwendige Festigkeit verleiht, daß die Schachtel selbst dann keinen Schaden nimmt, wenn der Schieber mit einer Durchdrückpackung eingeschoben wird, die durch die Entnahme von Arzneimitteln bereits verformt ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist es ferner von Vorteil, daß das Sichtfenster im wesentlichen die Breite und/oder die Länge des Bodens der Durchdrückpackung aufweist, so daß die Bodenbeschriftung selbst dann von der Außenseite der Schachtel her leserlich bleibt, wenn der Schachtelboden durch Entnahme von Arzneimitteln weitgehend zerstört und die aufgebrachte Aufschrift an den zerstörten Partien unleserlich geworden ist.
  • Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann es aber auch von Vorteil sein, daß das Sichtfenster kleiner ist als der Boden, wobei es nur die wesentlichen Partien des Bodens überdeckt, welche selbst nach Entnahme von Arzneimitteln stets das Erkennen der Beschriftung von der Außenseite der Schachtel her zulassen, um zu verhindern, daß etwa die Durchdrückpackung mit einer Kante des Sichtfensters in Eingriff tritt und das Herausziehen des Schiebers dann nur noch unter Beschädigung von Schieber, Durchdrückpackung und/oder Schachtel möglich ist.
  • Es ist grundsätzlich möglich, das Sichtfenster als offenen Ausschnitt in der Seitenwand auszubilden, wodurch eine besonders kostengünstige Ausführungsform geschaffen wird. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es aber besonders von Vorteil, daß das Sichtfenster auf der dem Boden zugewandten Seite mit einer transparenten Folie abgedeckt ist, um den Eingriff zwischen Durchdrückpackung und Sichtfenster zu verhindern.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung deckt die Folie im wesentlichen die gesamte Innenoberfläche der Seitenwand ab, so daß der Eingriff zwischen Folienrand und Durchdrückpackung vermieden wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es besonders von Vorteil, daß die Folie aus einem Material besteht, das gegenüber dem Boden der Druchdrückpackung und bevorzugt auch gegenüber der Aufnahmefläche einen geringen Reibungsbeiwert aufweist.
  • Alle letztgenannten Ausgestaltungen der Erfindung dienen dem Zweck, das Verhaken von Durchdrückpackung einerseits und Teilen der Schachtel andererseits zu vermeiden, selbst wenn die Druchdrückpackung nach Entnahme von Arzneimitteln beschädigt sein sollte, um sicherzustellen, daß die Durchdrückpackung auch tatsächlich stets nach Entnahme von Arzneimitteln wieder ihre ordnungsgemäße Lage am Sichtfenster einnehmen kann.
  • Wegen der Übergangspassung zwischen Durchdrückpackung und Aussparung ist es grundsätzlich möglich, zur Entnahme von Arzneimitteln die Durchdrückpackung in der Aussparung zu belassen, um zu verhindern, daß aus Gründen der Bequemlichkeit die einmal entnommene Durchdrückpackung ohne Verwendung der sonstigen Schieberteile lose in die Schachtel zurückgelegt wird. Es kann zu diesem Zweck sogar von Vorteil sein, den gegen die Auf- nahmefläche anliegenden Teil des Bodens mit dieser zu verkleben.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Außenoberfläche der das Sichtfenster tragenden Seitenwand als beschriftungsfreie Sichtfläche ausgebildet, um zu vermeiden, daß bei einem Blick auf die Seitenwand die Aufmerksamkeit von der durch das Sichtfenster sichtbaren Bodenbeschriftung abgelenkt wird.
  • Um darüberhinaus den flüchtigen Blick eines Betrachters zusätzlich auf das Sichtfenster und somit die dort sichtbare Bodenbeschriftung hinzulenken, wird gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, daß die Seitenwand beiderseits und längs des Sichtfensters einen Signalstreifen trägt, und daß ein dritter Signalstreifen parallel und mittig zu diesen angeordnet ist, der sich vom Sichtfenster weg erstreckt.
  • Das Sichtfenster, das von den beiden erstgenannten Signalstreifen gewissermaßen eingerahmt wird, unterbricht den dritten Signalstreifen, so daß ein flüchtiger Blick, der, von den Signalstreifen geführt, diese entlangwandert, zwangsläufig auf das Sichtfenster geführt wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Signalstreifen bevorzugt farbig ausgebildet, wobei gemäß einer weiteren Ausgestaltung grün bevorzugt wird, da es nicht, wie etwa Schockfarben, die Aufmerksamkeit von dem Bodenaufdruck ablenkt, sondern durch seine mit diesem kontrastierende, beruhigende Wirkung den durch das Sichtfenster erkennbaren Bodenaufdruck noch besser hervorhebt.
  • Gemäß einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist quer zu den Signal streifen an deren Ende ein weiterer, diese miteinander verbindender Signalstreifen gleicher Farbe und Breite angeordnet, so daß die Signalstreifen ein einseitig offenes Gebilde darstellen; Versuche haben ergeben, daß beim Öffnen einer Schmalseite der Schachtel stets die Schmalseite gewählt wird, die dem offenen Ende des genannten Gebildes benachbart ist. Auf diese Art wird sichergestellt, daß die Schachtel stets an der-gleichen Schmalseite geöffnet wird, so daß es möglich wird, dem Schieber eine Auszugssperre zuzuordnen, die das Entnehmen des Schiebers verhindert, so daß der Benutzer der erfindungsgemäßen Verpackung gezwungen ist, nach Entnahme eines Arzneimittels die Durchdrückpackung stets wieder in die dafür vorgesehene Aussparung einzulegen und somit sicherzustellen, daß der Boden der Durchdrückpackung nach dem Verschließen der Verpackung vor dem Sichtfenster liegt.
  • Der Gegenstand der Erfindung wird anhand der beigefügten, schematischen Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert; in der Zeichnung zeigt: Fig. 1 eine teilweise geöffnete, erfindungsgemäße Verpackung in perspektivischer Darstellung, Fig. 2 einen Schnitt längs Linie II-II in Fig. 1, und Fig. 3 mit 5 Darstellungen von analog zu Fig. 2 verlaufenden Schnitten durch weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verpackung.
  • In Fig. 1 ist eine teilweise geöffnete, erfindungsgemäße Verpackung im Schrägbild gezeigt; das Bezugszeichen 1 bezeichnet eine flache, quaderförmige Schachtel, deren kleinere Schmalseite als Öffnung ausgebildet ist, welche von einer Rlappe 2 verschließbar ist. Die gemäß der Darstellung obenliegende Seitenwand 3 trägt in ihrer Mitte ein rechteckiges Sichtfenster 4, dessen Außenkontur im wesentlichen ähnlich ist der Außenkontur der Seitenwand 3. Das Sichtfenster 4 ist durch eine durchsichtige Folie 5 verschlossen, welche im wesentlichen die gesamte Innenoberfläche der Seitenwand 3 abdeckt und welche von innen her auf diese aufgeklebt ist.
  • In der Schachtel 1 ist ein Schieber 6 verschieblich angeordnet, welcher eine als Kartonplatte 7 ausgebildete Aufnahmefläche und zwei an ihren beiden Längsseiten angeformte, nach unten umgebogene Distanzhaltern 8 aufweist. Die Platte 7 weist im wesentlichen die Innenabmessungen der Seitenwand 3 auf, während die Distanzhalter 8 im wesentlichen die Innenabmessungen der längeren Schmalseite der Schachtel 1 aufweisen, wobei allerdings die Endkanten 9 der Distanzhalter 8 an den beiden Enden abgeschrägt sind, um ein leichtes Einschieben des Schiebers 6 in die Schachtel 1 zu ermöglichen.
  • In der Platte 7 ist eine rechteckige Aussparung 10 mittig angeordnet, welche bei eingeschobenem Schieber 6 unter dem ebenfalls in der Seitenwand 3 mittig angeordneten Fenster 4 liegt und länger, aber schmäler als dieses Fenster 4 ist.
  • In die Aussparung 10 ist eine Durchdrückpackung 11 eingelegt, welche aus einem Boden 12 gebildet ist, der auf-seiner der Aussparung 10 zugewandten Seite Erhebungen 13 trägt. Die länglichen Erhebungen 13 erstrecken sich parallel zueinander und quer zur Längserstreckung der Aussparung 10 und sind mit ihren Enden längs gedachter Linien ausgerichtet, die sich parallel zur Längserstreckung der Aussparung 10 und des Bodens 12 erstrecken.
  • Die genannten Linien sowie die der jeweiligen Schmalseite des Bodens 12 zugewandte Außenwandung der ersten Erhebung 13 sowie der letzten Erhebung (nicht sichUbar) bilder, eine Außenkontur der Erhebungen 13, welche gleich groß oder geringfügig größer ist als die Innenkontur der Aussparung 10, so daß die Durchdrückpackung 11 allenfalls unter leichtem Druck in die Aussparung 10 eingesetzt werden kann und dann sich in Festsitz bzw. leichtem Klemmsitz in der Aussparung 10 befindet.
  • Die Erhebungen 13 begrenzen Aufnahmekammern für jeweils eine Arzneikapsel (nicht gezeigt), welche bei in die Aussparung 10 eingesetzter Durchdrückpackung 11 durch Druck von unten her auf die jeweilige Erhebung 13 durch den Boden 12 hindurch nach oben herausgedrückt werden kann, ohne daß es erforderlich ist, die Durchdrückpackung 11 aus der Aussparung 10 zu entnehmen oder den Schieber 6 ganz aus der Schachtel 1 herauszuziehen.
  • Die Durchdrückpackung 11 ist in Fig. 1 der besseren Darstellung halber nach oben gebogen dargestellt, es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich im Gebrauch die der Aussparung 10 zugewandte Oberfläche des Bodens 12 flach an die Platte 7 anlegt.
  • Die dem Sichtfenster 4 zugewandte Oberfläche des Bodens 12 trägt eine Beschriftung 13, welche durch die Folie 5 hindurch ohne weiteres leserlich ist.
  • Die Abmessungen des Bodens 12 sind größer als die der Aussparung 10, wobei der Bodn 12 allseitig über die Erhebungen 13 übersteht, so daß er sich allseitig in satter Anlage gegen die Oberfläche der Platte 7 befindet. Hierbei steht das Ende des Bodens 12, welches sich gemäß der Darstellung in Fig. 1 im Inneren der Schachtel 1 befindet, weiter über die zugeordnete Erhebung 13 über als das in Fig. 1 sichtbare, entgegengesetzte Ende des Bodens 12, so daß der Schieber 6 so weit aus der Schachtel 1 herausgezogen werden kann, daß alle in den durch die Erhebungen 13 abgegrenzten Kammern befindlichen Arzneimittel entnommen werden kann, können. während noch ein Ende des Bodens 12 im inneren der Schachtel 1 verbleibt und somit vom Innenquerschnitt der Schachtel 1 nahe der Öffnung 2 festgehalten wird.
  • Die Außenoberfläche der Seitenwand 3 trägt an ihren beiden Längskanten jeweils einen grünen Signalstreifen 14, zu welchen parallel und mittig ein dritter Signalstreifen 14 angeordnet ist, welcher durch das Sichtfenster 4 unterbrochen ist. An dem der Klappe bzw. der Öffnung 2 abgewandten Ende der Außenoberfläche der Seitenwand 3 ist ein Querstreifen 15 angeordnet, welcher die drei Signalstreifen 14 miteinander verbundet und welcher die gleiche breite und Farbe aufweist wie diese.
  • Die nicht von den Signalstreifen 14 und den Querstreifen 19 bedeckte Ausenoberfläche der Seitenwand @ ist @artgrün gefärbt, so daß die gesamte, sonst keinerlei Aufschrift tragende Ausenobefläche der Seitenwand 3 in ihrer Gesamtwirkung das Auge des Betrachters auf das Sichtfenster 4 hinlenkt, ohne die Aufmerks @keit des Betrachters durch allzu intensive Signalwirkung zu zerstreuen.
  • Schachtel, Platte 7 und Distanzhalter 8 sind aus Karton ausgestanzt.
  • In Fig. 2 ist ein Schnitt durch die in Fig. 1 gezeigte Verpackung längs Linie II-II gezeigt; es ist erkennbar, daß sich die Klarsichtfolie 5 Praktisch über die gesamte Breite der Innenoberfläche der Seitenwand 3 erstreckt; ferner ist ersichtlich, daß die Platte 7 leicht durch gebogen ist (Übertrichten dargestellt), wobei sie aufgrund ihres Eigen-Federungsverhaltens einerseits den Boden 12 dicht gegen die Folie 5 andrückt und andererseits Toleranzen in der höhe der Distanzhalter ausgleicht.
  • In dem unterhalb der Erhebungen 13 verbleibenden Raum der Schachtel 1 ist ein Begleitzettel 17 eingelegt.
  • In Fig. 3 mit 5 sind drei weitere, bevorzugte Ausführungsbeispiele in einer Schnittdarstellung analog zu Fig. 2 gezeigt, wobei gleiche Bezugszeichen jeweils zu Teilen des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 und 2 gleiche bzw. Analoge Teile bezeichnen.
  • Die Ausführungsbeispiele der Fig. 3 bis 5 weisen ein Sichtfenster 4 auf, das nicht durch eine Folie 5 abgedeckt ist, wobei die aus din n Figuren erkennbare Breite der Sichtfenster 4 derart bemessen ist, daß ein llerausrutschen des s Bodens 12 der Durchdrückpackungen 11 mit Sicherheit vermieden ist, wobei eine (in der Zeichnung nicht erkennbare) rundliche Kontur des Siclitfensters dessen Eingriff mit dem Boden vermeidet.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 ist die Schachtel 1 zweiteilig, wobei der untere Teil 18 einwärtsgefaltete, flanschartige Verlängerungen 19 trägt, die sicll parallel zur Seitenwand 3 und in geringem Abstand von deren Innenoberfläche erstrecken. Die Platte 7 trägt keine Distanzhalter, sondern ist in den Zwischenraum zwischen Seitenwand 3 und dem jeweiligen Flansch 19 gefüllrt.
  • In Fig. 4 ist eine Schachtel 1 ähnlich der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 dargestellt. Die Platte 7 ist allerdings schmäler als bei den bisherigen Ausführungsformen, und die Distanzhalter 8 sind derart winklig angestellt, daß sie sich yeye die Kanten der Innenwand abstützen, welche der Seitenwand 3 gegenüberliegt.
  • Der Schieber 6 stützt sich somit unter Nutzung der Spreizwirkung fest im Innenquerschnitt der Schachtel 1 ab.
  • In Fig. 5 ist eine Ausführungsform ähnlich der in den Fig. 1 und 2 gezeigten dargestellt, wobei aber auch die der Seitenwand 3 gegenüberliegende Seitenwand 19 ein dem Fenster 4 gegenüberliegendes Fenster 20 aufweist.
  • Analog weist der Schieber 6 der Platte 7 gegenüberliegend eine zweite Platte 21 auf, und die beiden Platten 7, 21 sind durch Distanzhalter 8 miteinander verbunden und gegeneinander abgestützt. Die Seitenwände 7 und 21 und die Distanzhalter 8 sind aus einem einzigen Kartonstreifen durch Falzen und Stanzen gebildet. Der Aussparung 10 gegenüberliegend ist eine zweite Aussparung 22 ausgebildet, welche eine zweite Durchdrückpackung (kein Bezugszeichen) aufnimmt.
  • Der jeweilige Boden der Durchdrückpackungen ist mit der Platte 7 bzw. 21 durch Klebestellen 23 verbunden.
  • Zur Entnahme von Arzneimittel wird der Schieber 6 aus der Packung herausgezogen und auseinandergefaltet, wonach die Arzneimittel aus den Durchdrückpackungen herausgedrückt werden können.
  • L e e r s e i t e

Claims (25)

  1. ANSPRÜCHE 1. Verpackung für Arzneimittel, mit einer Schachtel, die eine Seitenwand und eine dieser benachbarte Öffnung aufweist, und einer in der Schachtel angeordneten, die Arzneimittel aufnehmenden Durchdrückpackung, die einen flachen Boden aufweist, an dessen einer Seite Erhebungen angeordnet sind, über welche der Boden übersteht, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß in der Schachtel (1) ein durch die Öffnung (2) einführbarer Schieber (6) mit einer Aufnahmefläche (7, 21) angeordnet ist, die eine Aussparung (10, 22) aufweist, in welche die Erhebungen (13) der Durchdrückpackung (11) eingreifen, deren Boden (12) einerseits an der Aufnahmefläche und andererseits an der Innenseite der Seitenwand (3, 19) anliegt, in welcher ein Sichtfenster (4, 20) ausgebildet ist, das den Boden mindestens teilweise überdeckt.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schachtel (1) quaderförmig geformt ist, mit zwei gegenüberliegenden Schmalseiten, von denen mindestens eine als veschließbare Öffnung (2) ausgebildet ist, und daß mindestens eine der Breitseiten (3, 19) das Sichtfenster (4, 20) aufweist.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei vorzugsweise gegenüberliegende Breitseiten (3, 19) jeweils ein Sichtfenster (4, 20) aufweisen.
  4. 4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (6) eine entsprechende Anzahl von Aufnahmeflächen (7, 21) und Durchdrückpackungen (11) aufweist.
  5. 5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (6) zu dem sich quer zu seiner Schieberichtung erstreckenden Innenquerschnitt der Schachtel (1) passend ausgebildet ist.
  6. 6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß einer Schachtel (1) Führungen (19) zur Aufnahme des Schiebers (6) angeordnet sind.
  7. 7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmefläche als im wesentlichen ebene Platte (7, 21) ausgebildet ist.
  8. 8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (7, 21) im wesentlichen die Innenabmessungen der Seitenwand (3, 19) aufweist.
  9. 9. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (7) mit ihren sich parallel zu der Schieberichtung erstreckenden Kanten in den Führungen (19) läuft, die nahe der Innenseite der Seitenwand (3) beiderseits von dieser angeordnet sind (Fig. 3).
  10. 10. Verpackung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der von der Seitenwand (3, 19) abgewandten Seite der Platte (7, 21) Distanzhalter (8) angeordnet sind, die sich auf der Innenoberfläche der Schachtel (1) abstützen.
  11. 11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzhalter von seitlich an der Platte (7, 21) angesetzten,winklig zu dieser umgebogenen Verlängerungen der Platte gebildet sind.
  12. 12. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerungen (8) an der Innenoberfläche der Schachtel (1) flächig anliegen und sich über die gesamte Länge der Platte (7, 21) erstrecken.
  13. 13. Verpackung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (7, 21) aus federnd nachgiebigem Material, insbesondere aus Karton, gebildet ist.
  14. 14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (10, 22) entsprechend der die Erhebungen (13) einhüllenden Kontur geformt ist.
  15. 15. Verpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Konturen der Aussparungen (10, 22) und der Erhebungen 113) einen Festsitz bilden.
  16. 16. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtfenster (4, 20) kleiner ist als die zugehörige Seitenwand (3, 19) und rechteckig, oval oder rund ausgebildet ist.
  17. 17. Verpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtfenster (4, 20) im wesentlichen die Breite und/oder die Länge des Bodens (12) der Durchdrückpackung aufweist.
  18. 18. Verpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtfenster (4, 20) kleiner ist als der Boden (12).
  19. 19. Verpackung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Sichtfenster (4, 20) auf der dem Boden (12) zugewandten Seite mit einer Klarsichtfolie (5) abgedeckt ist.
  20. 20. Verpackung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Klarsichtfolie (5) im wesentlichen die gesamte Innenoberfläche der Seitenwand (3) abdeckt.
  21. 21. Verpackung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Klarsichtfolie (5) aus einem Material besteht, das gegenüber dem Boden (12) der Durchdrückpackung (11) und bevorzugt auch gegenüber der Aufnahmefläche (7) einen geringen Reibungsbeiwert aufweist.
  22. 22. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenoberfläche der Seitenwand (3) als beschriftungsfreie Sichtfläche ausgebildet ist.
  23. 23. Verpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (3) beiderseits und längs des Sichtfensters (4) einen Signalstreifen (14) aufweist, und daß ein dritter Signalstreifen parallel und mittig zu diesen angeordnet ist, der sich vom Sichtfenster weg erstreckt.
  24. 24. Verpackung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalstreifen (14) farbig und bevorzugt grün gebildet sind.
  25. 25. Verpackung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch cekennzeichnet, daß quer zu den Signalstreifen (14) ein diese miteinander verbindender Querstreifen (15) gleicher Farbe und Breite angeordnet ist.
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