DE2928105C2 - Verpackung für Flüssigkeiten mit Ausgießvorrichtung - Google Patents
Verpackung für Flüssigkeiten mit AusgießvorrichtungInfo
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- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Flüssigkeiten
aus Karton oder dergleichen, der mindestens auf der Innenfläche durch Kunststoffbeschichtung flüssigkeitsundurehlässig
ist, mit mindestens einer über eine Wandfläche ganz hinweglaufenden Schweißnaht in
Form einer zweilagigen Rippe, an deren einem Ende eine Ausgießvorrichtung mit einem Abtrennteil vorgesehen
ist, dessen der Verpackung zugewandte Kanten d ireh eine Trennlinie gebildet sind, die bei flachgelegter
Verpackung unter Bildung eines Dreiecks unter einem Winkel aus der Schweißnaht heraus und zu der
benachbarten freien Dichtkante der Verpackung verläuft, mit einer in der Wandfläche angeordneten
Belüftungsöffnung.
Eine solche Verpackung für Flüssigkeiten ist aus der DE-OS 21 58 076 bekannt Um die Ausgießöffnung zu
bilden, wird die geradlinig angeordnete und über die
5 obere Wandfläche "erlaufende Schweißnaht beim Abreißen eines Abreißteils durchtrennt Die Lufteintrittsöffnung
ist dagegen gesondert und separat durch Einstanzen eines Loches und dichtendes Abdecken
desselben versehen. Bei der Herstellung der bekannten
ίο Verpackung muß daher eine gesonderte Lochstanzung
vorgenommen werden, und das entstandene Loch ist sowohl von innen als auch von außen mit einer
Abdeckfolie dichtend so zu verschließen, daß beide Abdeckfolien im Bereich des Loches miteinander
verschweißt sind. Die Herstellung einer solchen Packung ist aufwendig, und es kommt hinzu, daß der
Endverbraucher bei Einleitung des Öffnungsvorganges zwei getrennte Manipulationen vorzunehmen hat
nämlich das Entfernen des Abreißteües für die Schaffung der Ausgießöffnung einerseits und das
Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens zum Freilegen des Lufteintrittsloches andererseits.
Ferner ist aus der DE-OS 25 20 569 eine Packung bekannt, bei weicher durch eine Perforationslinie eine
Ausgießöffnung getextet wird und bei der durch einen entsprechenden Schweißvorgang in einer Verpackungsoberseite zwei oder mehrere voneinander getrennte
öffnungen vorgesehen sind, wobei die eine als Ausgießöffnung für die Flüssigkeit and die andere oder
jo die Mehrzahl der anderen Lufteintrittsöffnungen sind.
Bei dieser bekannten Verpackung muß aber ein Abdeckstreifen in bestimmter Weise im Bereich der
öffnungen von innen auf das Kartonträgermateria1 aufgeschweißt werden, so daß beim Abreißen eines
Kartonstreifens die genannten Öffnungsbereiche an gewünschten Stellen entstehen.
Der Erfindung liegt die Aufgt'ie zugrunde, die
eingangs erwähnte bekannte Verpackung so zu verbessern, daß die Ausgieß- und Entlüftungsöffnung
to mit einer einzigen Eckenabtrennung erzeugt werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß längs der Dichtkante auf der Innenseite der
Verpackung ein Belüftungskanal angeordnet ist, der die Trennlinie des Abreißteils kreuzt und daß die Belüf-
ή tungsöffnung im Abstand von dem Abtrennteil das
Innere der Verpackung mit dem Belüftungskanal verbindet. Der Belüftungskanal, der auf die verschiedenste
Weise gebildet werden kann, wie nachfolgend auch näher beschrieben wird, ist bei geschlossener Verpak-
■50 kung von außen nicht sichtbar und gegenüber dem
Füllgut innen bis auf die vorgesehenen Öffnungen getrennt. Erst beim öffnen der Verpackung, wenn z. B.
das Abtrennteil längs einer Perforationslinie abgerissen oder durch eine Schere abgeschnitten wird, sieht man
5^ vorne an der Ausgießöffnung den Kanal im Querschnitt.
Er sorgt für eine saubere Trennung zwischen der beim Ausgießen austretenden Flüssigkeit und der gleichzeitig
oberhalb derselben eintretenden Luft zum Ausgleich des Volumens.
»ο Unter der »Dichtkante« kann sowohl eine Schweißkante
als auch eine Faltkante verstanden werden. Anhand der unten näher erläuterten Ausführungsbeispiele
werden beide ^ylöglichkeiten erläutert. Erfindungsgemäß
wird hier eine bestimmte Seite der ·>■' Verpackung betrachtet, vorzugsweise die obere Seite,
an welcher die Schweißnaht einerseits und die Dichtnaht andererseits zusammengeführt sind, und an
diesem Ende, an welchem sich Schweißnaht und
Dichtnaht treffen, befindet sich die Ausgießvorrichtung. Erfindungsgeniäß ist mit Vorteil vorgesehen, daß im
Bereich der Ausgießvorrichtung nicht zwei etwa in dieselbe Richtung verlaufende Schweißnähte teilweise
nebeneinander laufen, damit bei der Herstellung einer solchen Verpackung einfache Schweißwerkzeuge eingesetzt
werden können. Dennoch kann ein Kanal der beschriebenen Art an der Verpackung oben innen
befestigt sein, so daß eine Trennstelle zwischen zwei Bereichen geformt wird, der Bereich zum Ausströmen m
der Flüssigkeit einerseits und der Bereich zum Ausströmen der Luft andererseits. Nach dem Abtrennen
des bei flachgelegter Verpackung von der Seite dreieckförmig aussehenden Abtrennteils wird hierdurch
ein guter Gießvorgang bewirkt Damit ist auch bei kleinerer Ausgießöffnung ein glatter Gießstrahl gewährleistet
Dies wird in überraschender Weise durch einfache Mittel erreicht, so daß eine mit dieser
Ausgießöffnung versehene Verpackung mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln auch in Massenfabrikation
preiswert herstellbar ist Es ist nicht notwendig, zwei oder mehrere Schweißnähte etwa parallel zueinander
zu führen, sondern es ist nur eine Schweißnaht vorhanden, oder allenfalls sind mehrere, quer zueinander
verlaufende Schweißnähte vorgesehen. Entsprechend vereinfachen sich die Herstellungswerkzeuge.
Die erfindungsgemäß beschriebene Verpackung kann aus einem Tubus geformt sein, nämlich durch Querverschweißen,
wobei der Tubus eine Längssiegelnaht hat Sie kann aber auch tetraederförmig sein oder die Form jo
eines Klotzbodenbeutels haben.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der Kanal dadurch gebildet daß die
Dichtkante eine obere Biegelinie der Wandfläche ist parallel zu der im Abstand eine zweite, den Fuß einer.
Rippe bildende Faitlinie vorgesehen ist, die beide bei flachgelegter Verpackung senkrecht zur Schweißnaht
verlaufen, und quer zu letzterer sowie von ihr ausgehend eine Hilfsschweißnaht vorgesehen ist, welche die
Trennlinie krcMzt. Die Beschreibung des Verlaufes der
Perforationslinie wird im folgenden zumeist in einer Ansicht seitlich zur öffnungsvorrichtung und bei
flachgelegter Verpackung diskutiert, weil man hierbei besser beschreiben kann, wie die Trennlinie geführt ist
Es versteht sich dabei, daß eine flachgelegte Verpakkung eine vordere und eine rückwäruge Wandung hat,
so daß die Trennlinie sowohl in der vorderen Wandfläche als auch in der hinteren Wandfläche
verläuft. An sich könnte man von zwei Trennlinien sprechen, in seitlicher Draufsicht ist es aber nur eine
Linie, weil in beiden Wandflächen die jeweiligen Trennlinien direkt aufeinanJerliegen. Insofern führen
rein körperlich zwei und nicht nur eine Trennlinie aus der Schweißnaht heraus, und die Dichtkante sieht wie
eine freie Kante aus, die bei der Betrachtung der oberen Endkante die obere freie Kante sein könnte.
Durch die soeben beschriebene bevorzugte Ausführungsform mit der Hilfsschweißnaht wird die oben
erwähnte dichtende Trennstrecke durch die letztgenannte Hilfsschweißnaht gebildet. Schneidet oder reißt
man das Abtrennteil von der Verpackung ab, dann wird durch das Kreuzen der Trennlinie mit der Hilfsschweißnaht
eine Trennstelle geschaffen, so daß die Flüssigkeit einerseits einwandfrei ausgegossen und die Luft
andererseits durch den Kanal und die öffnung einwandfrei in das Innere der Verpackung eintreten
gelassen werden kann.
Bei der hier beschriebenen bevorzugten Ausführungsform
verläuft die Schweißnaht quer zur Dichtkante, welche vorzugsweise die mittige, in der oberen
Endwand liegende Biegekante ist Es ist bei der hier betrachteten Ausführungsform nicht wesentlich, ob die
der Schweißnaht gegenüberliegende Seite der Verpakkting ebenfalls durch eine Schweißnaht oder eine andere
Dichtkante verschlossen ist Etwa über die Hälfte oder auch nur ein Drittel der Länge der oberen Biegelinie
verläuft die erwähnte Hilfsschweißnaht Sie kann dabei die Trennlinie kreuzen, z. B. unter einem Winkel von 10°
bis 70°, vorzugsweise 20° bis 60°, und besonders zweckmäßig unter 45°. Sie kann aber auch nur so lang
ausgeführt sein, daß sie gerade in die Trennlinie hineinreicht In jedem Falle muß eine Berühmngsstelle
zwischen der Hilfsschweißnaht und der Trennlinie gegeben sein; denn an dieser Berührungsstelle ergibt
sich die obenerwähnte Trennstelle zwischen Flüssigkeitsaustritt und Lufteintritt In Fortsetzung der
Hilfsschweißnaht ist dann gegebenenfalls eine Biegelinie angeordnet, damit die OberseitP der Verpackung
durch Flachlegen des Streifens zw&chen der letztgenannten
Biegelinie und der ganz oben angeordneten Biegelinie flach ausgebildet werden kann.
Ein zu beachtender Vorteil bei dieser Ausführungsform besteht unter anderem darin, daß der Lufteintritt
beim Ausgießen von Flüssigkeit dadurch gewährleistet ist, daß in diesem Streifen zwischen der oberen und der
parallel dazu angeordneten unteren Biegelinie, in welcher — lediglich ein Stück weit — die Hilfsschweißnaht
angeordnet ist, eine Spannung im Kartonträgermaterial von Natur aus dahingehend wirkt, daß die beiden
Kartonschichten, welche über die obere Biegelinie, die Dichtkante, nahtlos miteinander verbunden sind, auseinandergerückt
werden. Hierdurch steht laufend ein wenn auch kleiner Kanal zur Verfügung, durch weichen die
Luft ungehindert eintreten kann. Vor allen Dingen braucht aber bei dieser Ausführungsform nicht ein
kompliziertes Schweißwerkzeug ausgebildet zu werden, bei welchem zwei Hilfsschweißnähte oder eine parallel
zur oberen freien Kante verlaufende Schweißnaht und paral'el dazu eine Hilfsschweißnaht angeordnet werden
müssen. Die Verpackung mit der erfindungsgemäßen Ausgießöffnung kann also mit einfachen Werkzeugen
hergestellt werden.
Eine andere vorteilhafte weitere Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der
Kanal durch ein innen an der oberen Endwand befestigtes Röhrchen gebildet ist Bei der Herstellung
der Verpackung aus einem Tubus läßt sich in Längsrichtung des Tubus ohne weiteres ein Röhrchen
dieser Art, z. B. ein mit im Abstand voneinander angeordneten öffnungen versehener Strohhalm oder
dergleichen, kontinuierlich befestigen. Hierbei ist an von Wickeln abgezogene Strohhalme gedacht, die im
Querschnitt dennoch kreisförmige, ovale ocJßr andere
Formen unter Gewährleistung eines Kanals haben. Zum Beispiel kann auf der einen Seite des Tubus die
Längsschweißnaht und gleichzeitig auf der anderen Seite das RöhrcliMi durch Schweißen vorgesehen
werden, ohne daß die kontinuierliche Herstellung der Verpackung bei dieser speziellen Ausführungsform
gestört würde.
Der Endverbraucher wird den Eckzipfel, d. h. das Abtrennteil beim öffnen so abtrennen, daß damit der
Querschnitt des Röh/chens freigegeben wird. Zum Beispiel wird das Röhrchen mit durchgeschnitten oder
abgerissen. Auch bei dieser Ausführungsform ist dann wieder die Trennstelle zwischen dem Aussießen der
F-'liissiRkeit und dem Eintreten der Luft gewährleistet.
Vorir-ilhaft ist es ferner, wenn der Kanal durch
Nuchi.'.ncnfalten einer schlauchförmigen, doppellagigcn
Rippe längs der oberen Endwand gebildet ist, in der mehrere im Abstand voneinander angeordnete Belüf- ι
tungsöffnungen angebracht sind, und wenn die doppellagige Rippe in der oberen Endwand unter Bildung der
Dichtkante längsversiegelt ist. Diese Ausführungsform weist damit einen sogenannten »Faltkanal« auf. der im
Gegensatz zu der oben beschriebenen Ausführungsform in jetloch nicht oberhalb, sondern unterhalb der oberen
Endwaiul der Verpackung, d. h. innerhalb derselben,
angeordnet ist. Damit die Tendenz des doppelten Kartonstreifens bzw. der doppellagigen Rippe, sich zum
Kanal zu öffnen, auch wenn die Schneidklingen beim Abtrennen den doppelten Kartonstreifen bzw. die
vorgesehen ist, kann man neben der Biegelinie, die bei dieser Ausführungsform nun in das Innere der
Verpackung hineinreicht, eine parallel oder schräg zu .>o ihr vc-'iiufcnde weitere Faltlinie vorsehen, damit nach
dem öffnen der Ausgießöffnung der Belüftungskanal immer aufgeht.
Bei der Herstellung der zuletzt beschriebenen Ausführungsform wird man zweckmäßig die erwähnten
Löcher im Zuschnitt vorsehen, bevor der doppelte Kartonstreifen schlauchförmig nach innen unter die
obere Endwand gefaltet wird. Die Anordnung der Löcher muß natürlich so vorgesehen sein, daß sie zum
Inneren der Verpackung hin gerichtet sind. In jedem m Falle ist auch hier durch den »Fallkanal« oder
Kartonschlauch die Trennstelle zwischen Austritt der Flüssigkeit und Eintritt der Luft gewährleistet.
Zweckmäßig ist es in Ausgestaltung der Erfindung ferner, wenn der Kanal durch einen im Querschnitt J^
bogenförmig aufgelegten, auf der Innenseite der Verpackung befestigten Streifen gebildet ist Anstelle
des kontinuierlich innen eingelegten Röhrchens kann man bei dieser Ausführungsform einen Streifen
verwenden, der z. B. aus Polyäthylen oder auch aus steiferem Material hergestellt sein kann. Durch die
bogenförmige Auflage soll wiederum das Bestreben auch bei dieser Ausführungsform begünstigt werden,
daß der Kanal auch nach dem öffnen mit Sicherheit aufgeht, so daß der ruhige Ausgießstrahl durch
einwandfreien Lufteintritt sichergestellt ist.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackung kann bei speziellen Ausführungsformen dadurch begünstigt
und mit größe/er Geschwindigkeit vorgenommen
werden, daß sich der Kanal längs der ganzen oberen Endwand erstreckt.
Wie oben teilweise schon angedeutet, ist es günstig, wenn die Trennlinie eine Perforationslinie ist, die
beispielsweise in einem Teil der Schweißnaht als Schnittlinie ausgebildet ist. Dabei reicht der Schnitt
selbstverständlich nicht durch die ganze Schweißnaht hindurch, damit keine Undichtigkeit entsteht Der
Vorteil dieser Schnittlinie liegt aber in einem leichteren Erfassen des Abtrennteils, so daß die Ausgießvorrichtung
gemäß der Erfindung leicht geöffnet werden kann.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. Es zeigt
F i g. 1 die flachgelegte obere Seite der Verpackung bei einer ersten Ausführungsform mit einer Hilfsschweißnaht
vor dem Abtrennen des dreieckförmigen Abtrennteiis,
Fig. 2 perspektivisch die Verpackung nach F i g. I nach dem öffnen der Ausgießvorrichtung.
Fig.3 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 1, jedoch
bei einer zweiten Ausführungsform, bei welcher ober unter der als Biegelinie ausgebildeten Dichtkante ein
mit öffnungen versehenes Röhrchen eingelegt ist. welches sich längs der ganzen oberen Endwand
erstreckt,
F i g. 4 eine abgebrochene Schnittansicht der Ausfiihrungsform mit dem Röhrchen, wenn man gemäß der in
Fig.3 eingezeichneten gestrichelten Pfeillinie IV-|\ blickt, nachdem die flachgelegte Packung wieder
auseinandergedrückt ist,
F i g. 5 eine ähnliche Ansicht wie F i g. 4, wobei jedoch gemäß einer anderen Ausführungsform der Kanal durch
schlauchförmiges Einfallen des doppelten Kartonstrei-
F i g. 6 eine ähnliche abgebrochene Schnittansicht wie bei den F i g. 4 und 5. jedoch bei einer weiteren anderen
Ausführungsform, bei welcher nämlich der Kanal durch einen aufgelegten Kunststoffstreifen gebildet ist, und
Fig. 7 eine Draufsicht auf den Kunststoffstreifen mit
den Öffnungen von innen auf die obere Endwand der Verpackung, wenn man gemäß F i g. 6 von unten nach
oben blickt.
Die fegenden vier Ausführungsformen sind anhand quaderförmiger Flüssigkeitsverpackungen erläutert. Allerdings
ist bei allen diesen quaderförmigen Verpackungen mindestens an einer Seite eine Schweißnaht
vorgesehen, und daher eignen sich diese Ausführungsformen für die Erläuterung besonders gut. Legt man die
in Fig.2 perspektivisch von vorn und bereits geöffnet
gezeigte Verpackung auf eine Breitseite, so daß die Ausgießvorrichtung z. B. links oben angeordnet ist, hebt
man ferner die rechts und links oben angeordneten und auf die schmalen Wandflächen bzw. Seitenwände, von
denen nur die vordere Seitenwand 1 gezeigt ist, heruntergeklappten Lappen 2 hoch, so daß ihre
Oberseite in Verlängerung der oberen Endwand 3 der Verpackung liegt, und legt man ferner die Oberseite
dieser Verpackung flach, nämlich eine Wandfläche direkt auf die andere, dann ergibt sich die Darstellung
der Fig. 1. Hier läuft über die vordere schmale Seitenwandfläche 1 die Schweißnaht 4 ganz hinweg. Die
auf der gegenüberliegenden Seite angeordnete Schweißnaht 4' spielt für die hier gezeigte Ausgießvorrichtung
mit dem Abtrennteil S keine Rolle und wird daher ebensowenig beschrieben, wie die gestrichelt
gezeichneten Faltlinien, die keine Bezugszahlen tragen.
Am oberen Ende dieser Schweißnaht 4 befindet sich in F i g. 1 das Abtrennteil 5 der Ausgießvorrichtung,
dessen der Verpackung, insbesondere der breiten Seitenwandfläche 7 zugewandte Kanten, von der im
flachgelegten Zustand nur eine Kante zu sehen ist, durch die als Perforationsslinie hier gezeigte Trennlinie 8
gebildet sind. Auf der in den F i g. 1 und 3 nicht sichtbaren hinteren Seite verläuft ebenso eine Perforationslinie
8 deckungsgleich. Ihr Verlauf ist vorzugsweise hier geradlinig. Sie läuft unter einem Winkel von etwa
45° von unten nach oben, wobei sie an der mit dem Pfeil 4a gekennzeichneten Stelle aus der Schweißnaht 4
austritt Links davon ist die Schnittlinie 46 an der linken
freien Kante sichtbar. Nach dem Austritt aus der Schweißnaht 4 verläuft die Perforationslinie 8 durch
eine Hilfsschweißnaht 9, durchschneidet diese und befindet sich dann in einem — natürlich doppelt
liegenden — Kartonstreifen, den sie nach oben durch eine obere Biegelinie 11, die man auch als Umschlagkan-
te bezeichnen könnte, durchschneidet und tritt nach außen aus. Der Kartonstreifen an der Oberseite der
Verpackung wird also durch die Dichtkante 11 oben und
eine »zweite Faltlinie« 13 unten gebildet, in deren linkem Drittel die Hilfsschweißnaht 9 angeordnet ist.
Diese erstreckt sich quer aus der Schweißnaht 4 herauskommend so weit längs der zweiten Faltiinie 13,
bis sit· mindestens in die Trennlinie 8, die hier als
Perforationslinie zu denken ist, hineinreicht oder diese unter einem Winkel von z. B. 45° kreuzt. Durch den to
doppelt gelegten Kartonstreifen wird der Kanal 10 gebildet.
Wird eine derart hergestellte Verpackung aufgestellt, dann ergibt sich eine quaderförmige, zunächst noch
verschlossene Verpackung, an deren Oberseiten zwei doppelte Dreiecklappen gebildet sind, deren Inneres mit
der inneren Packung direkt in Verbindung steht. Für den Transport werden diese Dreiecklappen, deren linker
bzw. vorderer in F i g. 2 mit 2 bezeichnet ist, nach unten auf die schmale Seitenwand 1 heruntergeklappt und
dort durch Punktschweißung angeheftet.
Der Endverbraucher reißt diesen Dreiecklappen, an welchem durch Markierung die Ausgießvorrichtung
gekennzeichnet ist, hoch in die Ebene der oberen Endwand 3 und drückt vorzugsweise die Wandflächen
im Bereich des Abtrennteils 5 zusammen. Dann kann er beispielsweise mit der linken Hand unter dem Schnitt 4b
die Schweißnaht halten und zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand das Abtrennteil 5
erfassen, den Riß längs der Schnittlinie 4b einleiten und längs der üblichen Perforationslinie 8 bis zur oberen
Dichtkante 11 hin fortsetzen. Danach ergibt sich die geöffnete Verpackung gemäß Fig.2. Man erkennt die
Ausgießöffnung 14, die durch die Kreuzungsstelle zwischen Perforationslinie 8 und Hilfsschweißnaht 9"
gebildete Trennstelle 15 und die Öffnung 16 für den Lufteintritt, gebildet durch den doppelten Kartonstreifen,
d. h. den Kanal 10, der oben durch die Umschlagkante bzw. die die Dichtkante 11 bildende Biegelinie
geschlossen und nach unten hin geöffnet ist, zumal die *o
zweite Faltlinie 13 den daruberliegenden Kanal 10 im Bereich des doppelten Kartonstreifens nicht gegen das
Innere der Verpackung verschließt. Beim Ausgießen kann die Flüssigkeit also in einem gleichmäßigen Strahl
durch die Ausgießöffnung 14 austreten, während « gleichzeitig Luft durch die Öffnung 16 eintritt und das
Volumen ergänzt.
Bei der Ausführungsform nach F i g. 3, die wieder die Verpackung im flachgelegten Zustand wie F i g. 1 zeigt,
sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszahlen versehen. Rechts und links sind die Schweißnähte 4 und 4' gezeigt,
die bei der kontinuierlichen Herstellung dieser speziellen Form der Verpackung die Quersiegelnähte darstellen,
während auf der oberen, diese beiden Schweißnähte 4 und 4' verbindenden Seite eine durchgehende
Kartonlage vorgesehen ist, d.h. die Dichtkante 11 ist lediglich eine Umschlagkante oder Biegelinie. Darunter
ist ein Röhrchen 20 längs der oberen Endwand 2 angeschweißt, und die auf einer Seite im Abstand
voneinander am Röhrchen vorgesehenen Öffnungen oder Löcher 22 zeigen in Richtung zum Inneren der
Verpackung. Beim kontinuierlichen Durchlaufen des Tubus kann das Röhrchen 20 kontinuierlich angeschweißt
werden.
Die bei dieser Ausführungsform gemäß Fig. 3 mit 8 bezeichnete Trennlinie ist hier eine Schnittlinie. Das
Röhrchen 20 geht ganz über die obere Endwand 3, d. h. von einem Eckzipfel zum anderen hindurch, öffnet man
die Verpackung dieser Art, d. h. schneidet man entlang der strichpunktierten Schnittlinie 8, dann schneidet man
nicht nur das Abtrennteil 5 von der Verpackung ab, sondern trennt auch das Röhrchen 20 an der Stelle 26
durch. Von dieser Trennstelle bis zum nächsten Loch 22 ist eine gewisse Strecke zwischen der geöffneten
Ausgußtülle und der ersten Verbindungsöffnung zwischen dem Inneren des Kanals 10, der sich im Röhrchen
20 befindet, und dem Inneren der Verpackung über der auszueießenden Flüssigkeit. Durch riiesen Trennweg
wird wiederum die oben erläuterte Trennstelle gebildet, damit oberhalb durch den Kanal 10 Luft einströmen
kann und die Flüssigkeit in einem gleichmäßigen Gießstrahl durch die Gießöffnung 14 ausgeschüttet
werden kann. .
In Fig.4 ist die Schnittansicht entlang der Linie
IV-IV der F i g. 3 gezeigt, wenn die Verpackung aus dem flachgelegten Zustand heraus aufgefaltet wird. Man
erkennt wieder den durch das Röhrchen 20 gebildeten Kanal 10 und die nach unten zum Inneren der
Verpackung hinzeigenden Öffnungen 22. Das Röhrchen 20 ist auf der den Öffnungen 22 gegenüberliegenden
Seite an der oberen Endwand 3 innen aufgesiegelt.
Eine ähnliche Darstellung wie in F i g. 4 ist für eine andere Ausführungsform in F i g. 5 gegeben. Dort ist der
Kanal 10 durch schlauchförmiges Einfalten der oberen Endwand 3 zur Bildung eines doppelten Kartonstreifens
geschaffen, an dessen, dem Verpackungsinneren zugewandten Seite die Löcher 22 angeordnet sind und an
dessen oberer Seite, die bündig in der oberen Endwand 3 liegt, die Dichtkante 11 als Schweißnaht vorgesehen
ist Das Falten des Mittelbereiches der oberen Endwand 3 zum Schlauch zur Bildung dieser Art Kanal ist bei der
Ausführungsform nach Fig.5 ähnlich aber in umgekehrter
Richtung wie bei der Ausführungsform nach F i g. 1 und 2. Während dort der Kanal 10 außerhalb der
oberen Endwand 3 angeordnet ist, ist er bei der Ausführungsform nach F i g. 5 innen angeordnet.
Die F i g. 6 und 7 zeigen schließlich noch eine weitere hier erläuterte Ausführungsform, bei welcher der Kanal
10 durch einen Kunststoffstreifen 24 gebildet ist, der in der in F i g. 6 gezeigten, im Querschnitt bogenförmigen
Gestalt z. B. in der Mitte von innen auf die obere Endwand 3 aufgeschweißt wird. In der Mitte, wo der
Bogen am meisten von der Oberfläche der oberen Endwand 3 nach innen heraussteht, sind die Öffnungen
22 angeordnet, die vorzugsweise im Abstand voneinander vorgesehen sind. Auch diesen Kunststoffstreifen 24
kann man kontinuierlich in ähnlicher Weise wie das Röhrchen 20 beim Herstellen und Durchlaufen des
Tubus, z. B. während der Anbringung der Längsschweißnaht einbringen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Verpackung für Flüssigkeiten aus Karton oder dergleichen, der mindestens auf der Innenfläche
durch Kunststoffbeschichtung flüssigkeitsundurchlässig ist, mit mindestens einer über eine Wandfläche
ganz hinweglaufenden Schweißnaht in Form einer zweilagigen Rippe, an deren einem Ende eine
Ausgießvorrichtung mit einem Abtrennteil vorgesehen ist, dessen der Verpackung zugewandte Kanten
durch eine Trennlinie gebildet sind, die bei flachgelegter Verpackung unter Bildung eines
Dreieckes unter einem Winkel aus der Schweißnaht heraus und zu der benachbarten freien Dichtkante
der Verpackung verläuft, mit einer in der Wandfläehe
angeordneten Belüftungsöffnung, dadurch
gekennzeichnet, daß längs der Dichtkante (11) .auf der Innenseite der Verpackung ein
Belüftungsfc-rgial (10) angeordnet ist, der die Trennli-
B nie (8) des Abreißteils (5) kreuzt, und daß die
Belüftungsöffnung im Abstand von dem Abtrennteil (5) das Innere der Verpackung mit dem Belüftungskanal (10) verbindet.
2. Verpackung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (10) dadurch gebildet ist, daß
die Dichtkante (11) eine obere Biegelinie der Wandfläche (3) ist, parallel zu der im Abstand eine
zweite, den Fuß einer Rippe bildende Faltlinie (13) vorgesehen ist, die beide bei flach gelegter
Verpackung senkrecht zur Schweißnaht (4) verlaufen, und quer zu letzterer sow-:: von ihr ausgehend
eine Hilfsschweißnaht (?) vorgesehen ist, die die Trennlinie (8) kreuzt (F i g. 1).
3. Verpackung nach Anspruch !, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (10) durch ein innen an der oberen Endwand (3) befestigtes Röhrchen (20)
gebildet ist (F ig. 3 und 4).
4. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (10) durch Nach-innen-falten
einer schlauchförmigen, doppellagigen Rippe längs der oberen Endwand (3) gebildet ist, in der
mehrere im Abstand voneinander angeordnete Entlüftungsöffnungen (22) angebracht sind und daß
die doppellagige Rippe in der oberen Endwand (3) unter Bildung der Dichtkante (11) längsversiegelt ist
(F ig. 5).
5. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (10) durch einen im
Querschnitt bogenförmig aufgelegten, auf der Innenseite der Verpackung befestigten Streifen (24)
gebildet ist (F i g. 6 und 7).
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DE19792928105 DE2928105C2 (de) | 1979-07-12 | 1979-07-12 | Verpackung für Flüssigkeiten mit Ausgießvorrichtung |
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DE2928105A1 DE2928105A1 (de) | 1981-01-15 |
DE2928105C2 true DE2928105C2 (de) | 1983-12-22 |
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Families Citing this family (3)
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE2158076B2 (de) * | 1971-11-23 | 1980-02-07 | Tetra Pak International Ab, Lund (Schweden) | Quaderförmige Verpackung |
DE2520569C2 (de) * | 1975-05-09 | 1982-10-21 | Altstädter Verpackungs-Vertriebsgesellschaft mbH, 6102 Pfungstadt | Verpackung für Flüssigkeiten mit Ausgießtülle |
-
1979
- 1979-07-12 DE DE19792928105 patent/DE2928105C2/de not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE2928105A1 (de) | 1981-01-15 |
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