DE2922255A1 - Luftloser fahrzeugreifen - Google Patents
Luftloser fahrzeugreifenInfo
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Description
Oscar Patten Gilniore
Riverside, Ca. 92506, USA 3] t Ma,i 1979
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf Fahrzeugreifen und betrifft insbesondere einen luftlosen Fahrzeugreifen,
der auf üblichen Felgen bzw. Rädern für Luftreifen itiontierbar ist.
Obgleich seit Jahrzehnten verschiedentlich versucht wurde, einen zufriedenstellenden luftlosen bzw. nichtpneumatischen Reifen zu schaffen, besteht nach wie vor
ein Bedarf für einen kostensparenden luftlosen Reifen
mit Leistungseigenschaften, die denen von Luftreifen vergleichbar sind.
Die frühesten Reifen bestanden lediglich aus einem Gummiüberzug auf einem starren Holz- oder Metallrad.
Spätere Entwicklungen führten zu Reifen mit elastischen Flanken, nicht unähnlich den Luftreifen, wobei die Reifenflanken
jedoch größere Steifigkeit und höhere Tragfähigkeit besaßen als bei Luftreifen. Diese Reifen besaßen
den Nachteil, daß sie das gewünschte Gewichtstragvermögen bei Gewährleistung der erforderlichen Stoßdämpferfunktxon
für die von ihnen getragene Last nicht bieten konnten.
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Weitere Entwicklungen führten zu Reifen mit flexiblen Flanken, die einen mit elastischem Schaumstoff oder einem
anderen zellförmigen Gefüge gefüllten zentralen Umfangshohlraum aufwiesen. Diese Reifen waren ebenfalls mit dem Mangel
behaftet, daß das Schaum- oder Zellengefüge häufig nach vergleichsweise kurzer Betriebszeit zusammenbrach
und sich zudem erhebliche Schwierigkeiten bezüglich der Festlegung der Reifen auf den Felgen ergaben.
Jüngere Entwicklungen führten zu Reifen mit massivem Querschnitt aus einem elastischen, nicht-zellförmigen
Material, wobei sich jedoch wiederum Schwierigkeiten bezüglich der Halterung solcher Reifen auf der Felge ergaben.
Weitere Entwicklungen führten zu Reifen mit flexiblen Flanken, die umlaufende, innere Hohlräume besitzen,
wobei der Querschnitt der Flanken solcher Reifen im wesentlichen V-förmig ist und der Reifen mit der Spitze dieses
V-Querschnitts auf der Bodenfläche abrollt, so daß in gewisser Weise eine Brückencharakteristik bezüglich der
Übertragung der Kräfte vom Felgenrand auf die mit der Bodenfläche in Berührung stehende Lauffläche gewährleistet
wird. Ein besonderer Nachteil dieser Reifenkonstruktion, der sich bei deren Erprobung zeigte, besteht darin, daß
nicht aufgeblasene bzw. luftlose Reifen mit flexiblen Flanken dieser Art dazu neigen, gewissermaßen eine Ausbeulung
oder Welle unmittelbar vor dem Berührungspunkt mit der Bodenfläche zu erzeugen. Diese Erscheinung, die als
"stehende Welle" bezeichnet werden kann, ist die Ursache für eine der sich bei der Erprobung ergebenden Hauptschwierigkeiten,
da sie zu einem Reifenkriechen bzw. -wandern um die Felge mit einer der Drehzahl proportionalen
Geschwindigkeit führen kann. Diese sog. stehende Welle unmittelbar vor der Stelle des Bodenkontakts bzw. der
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"Auflagefläche" des Reifens führt dazu, daß der Reifen
bestrebt ist, diese stehende Welle zu übersteigen, was mit erhöhtem Abrollwiderstand verbunden ist. Außerdem
trachtet die Ausbeulung den Reifen von der ihn- tragenden Felge wegzudrücken, wobei sich diese Tendenz noch verstärkt,
wenn ein Drehmoment auf die Felge ausgeübt wird. Wenn nämlich die belastete Felge durch ein Drehmoment
beeinflußt wird, verstärkt sich die Ausbeulung an der Rückseite der Aufstandfläche noch weiter, so daß sich
häufig ein Spalt zwischen Reifen und Felge öffnet und in manchen Fällen der Reifen von der Felge abspringt,
wenn Querkräfte zwischen Reifen und Felge bzw. Rad wirken, beispielsweise bei einer Lenkbewegung des Vorderrads
oder bei ähnlichen Fahrmanövern.
Versuche zur Lösung dieses Problems führten zur Untersuchung verschiedener Bindematerialien zur unmittelbaren
Verbindung der Reifenflanke mit der Felge; beim derzeitigen Stand der Technik stehen jedoch keine
praktisch brauchbaren Materialien dieser Art zur Verfügung, und selbst wenn sie verfügbar wären, wären sie mit dem
Nachteil behaftet, daß die genannte stehende Welle nach wie vor zu einem gewissen Grad auftreten würde, während
die absolute Festlegung der radialen Innenränder der Reifenflanken an der Felge zwecks zwangsläufiger Verhinderung
einer Reifenverschiebung dazu führen würde, daß infolge dieser stehenden Welle außerordentlich große
Scherkräfte auf den Reifen einwirken würden, die eine schnelle Ermüdung und Auflösung des Reifens selbst zur
Folge hätten.
Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung eines luftlosen Fahrzeugreifens, der sich leicht und bequem auf
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einer üblichen Felge montieren läßt und welcher die gewünschte
Tragfähigkeit und Puffer- bzw. Stoßdämpferwirkung im Betrieb gewährleistet, ohne eine einen Abrollwiderstand
herbeiführende stehende Welle vor der Reifenaufstandfläche
zu erzeugen, und bei dem ein ungewolltes Abspringen von der Felge im Betrieb vermieden wird.
Diese Aufgabe wird durch die in den beigefügten Patentansprüchen gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Der erfindungsgemäße Reifen kennzeichnet sich durch eine radial nach außen weisende Lauffläche mit radial
nach innen und außen abgewinkelten, gegenüberliegend angeordneten Flanken, die mit den in Radialrichtung inneren
Enden an der Felge anliegen, wobei der Reifen mit radial einwärts gerichteten Halteflanschen versehen ist, die
sich an der in Axialrichtung inneren Seite der Felgen-Montageflansche
abstützen, wobei der Raum zwischen den Flanken einen inneren Hohlraum bildet. Innerhalb dieses
inneren Hohlraums befindet sich eine Anordnung von Stegen (webbing) mit axial verlaufenden Unterbrecherstegen, welche
die Halteflansche und die Seitenflanken in Axialrichtung
nach außen drängen bzw. aufgespreizt halten und eine Trennung der Halteflansche von den Felgen-Montageflanschen
verhindern, während sie eine gewisse Durchbiegung der Seitenflanken und der Lauffläche zulassen, während jeder
einzelne Steg zwischen der Felge und der gesamten Bodenberührungs-
bzw. Aufstandfläche durchläuft. Diese Unterbrecherstege
erfüllen weiterhin die Funktion der Unterbrechung der genannten Tendenz des Reifens zur Erzeugung
einer stehenden Welle, wenn die belastete Felge und der Reifen über eine Fahrbahnfläche abrollen.
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Der Reifen kann auch einen endlosen, ringförmig umlaufenden, elastischen Stützsteg aufweisen, der um den
Umfangs-Hohlraum umläuft und mit den einzelnen axial verlaufenden
Stegen verbunden ist, um JLese gegen eine Ausbeulung
zu versteifen, wenn die Seitenflanken und die Halteflansche bei der Erfüllung ihrer Gewichtstragefunktion
gegen diese Stege axial nach innen gedrückt werden. Außerdem können in die Halteflansche endlose elastische Bänder
eingebettet sein, die mit diesen Flanschen und den Flanken zusammenwirken und dabei einer radial nach außen gerichteten
Ausdehnung des Reifens im Hochgeschwindigkeitsbetrieb und einer dabei auftretenden Trennung des Reifens von der
Radfelge entgegenwirken -
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise weggeschnittene perspektivische Darstellung eines auf einer Felge
montierten Reifens mit Merkmalen nach der Erfindung,
Fig. 2 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene
perspektivische Teilansicht eines Abschnitts des Reifens nach Fig. 1 ,
Fig. 3 eine Innen-Teilansicht, vom Boden des Reifenabschnitts
nach Fig. 2 radial nach außen gesehen,
Fig. 4 einen in weiter vergrößertem Maßstab gehaltenen Querschnitt durch eine Abwandlung des Reifens
nach Fig. 1,
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Fig. 5 einen radialen Schnitt längs der Linie 5-5 in Fig. 2,
Fig. 6 eine Teilseitenansicht einer anderen Ausführungsform des luftlosen Reifens
gemäß der Erfindung,
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie 7-7 in Fig. 6,
Fig. 8 eine Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Reifens und
Fig. 9 eine Querschnittsansicht einer vierten Ausführungsform des luftlosen Reifens
gemäß der Erfindung.
Der in Fig. 1 dargestellte luftlose bzw. nichtpneumatische Reifen 10 gemäß der Erfindung ist für die
Montage auf einem Rad 12, etwa eines herkömmlichen Fahrrads,
vorgesehen, das eine Nabe 14 aufweist, die durch Fahrrad-Speichen 16 im Zentrum des Rads festgelegt ist.
Gemäß Fig. 2 weist der Reifen 10 allgemein einen in Radialrichtung äußeren Laufflächenabschnitt 68 mit einer
radial äußeren Lauf- oder Profilfläche 30 auf, die axial auswärts in entgegengesetzte Richtungen und radial nach
innen abgewinkelt ist, so daß zwei entgegengesetzt geneigte Reifen-Flanken 26 und 28 gebildet werden, die dann radial
nach innen gezogen sind und in gegenüberstehenden Halteflanschen 20 und 22 auslaufen. Der Laufflächenabschnitt
68, die gegenüberstehenden Flanken 26 und 28 und die Halteflansche 20 und 22 bilden gemeinsam einen umfangsmäßig
umlaufenden Hohlraum 36, der durch radial verlaufende, elastische Unterbrecherstege 40 in einzelne Segmente
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unterteilt ist. Die Unterbrecherstege 40 sind um den
Hohlraum 36 herum auf gleiche Abstände verteilt und in voneinander entfernten Axialebenen angeordnet, wobei
sie mit einem zentralen, radial gerichteten, elastischen Stützband oder -steg 42 zusammenwirken. Der Reifen 10 besteht vorzugsweise aus einem Elastomeren, wie Polyurethan, und er besitzt in seinem entspannten bzw. unbelasteten Zustand eine Umfangslänge entsprechend etwa 90 % derjenigen der Radfelge 12, so daß der Reifen selbst und der Stützsteg 42 in einem gespannten bzw. gestreckten Zustand auf der Felge gehalten werden, wodurch der Reifen strukturellen Zusammenhalt für seine Halterung auf der Felge erhält. Vorzugsweise sind, elastische Nylon-Bänder oder -Wülste 56 und 58 in die Halteflansche 20 und 22 eingelassen, um die für die Festlegung des Reifens auf der Felge 12 nötigen Halte- bzw. Spannkräfte zu liefern.
Hohlraum 36 herum auf gleiche Abstände verteilt und in voneinander entfernten Axialebenen angeordnet, wobei
sie mit einem zentralen, radial gerichteten, elastischen Stützband oder -steg 42 zusammenwirken. Der Reifen 10 besteht vorzugsweise aus einem Elastomeren, wie Polyurethan, und er besitzt in seinem entspannten bzw. unbelasteten Zustand eine Umfangslänge entsprechend etwa 90 % derjenigen der Radfelge 12, so daß der Reifen selbst und der Stützsteg 42 in einem gespannten bzw. gestreckten Zustand auf der Felge gehalten werden, wodurch der Reifen strukturellen Zusammenhalt für seine Halterung auf der Felge erhält. Vorzugsweise sind, elastische Nylon-Bänder oder -Wülste 56 und 58 in die Halteflansche 20 und 22 eingelassen, um die für die Festlegung des Reifens auf der Felge 12 nötigen Halte- bzw. Spannkräfte zu liefern.
Obgleich der Reifen 10 an sich verschiedenartige Konfigurationen besitzen kann, ist es wesentlich, daß
er unter Festlegung des umlaufenden Hohlraums 36 hohl ist und daß die Stege 40 um diesen Hohlraum herum auf
gleiche Abstände voneinander verteilt und an ihren in Axialrichtung gegenüberstehenden Enden mit den Halteflanschen
20 und 22 sowie mit den Flanken 26 und 28
verbunden sind, um bei einer auf die Felge 12 wirkenden Belastung ein Zusammendrücken des Reifens zu verhindern. Der elastische, ringförmige Steg 42 ist zweckmäßig an seinem in Radialrichtung äußeren Ende mit dem Laufflächenabschnitt 68 verbunden, wobei er sich radial einwärts zur Ringebene der in Radialrichtung inneren Ränder der Stege 40 erstreckt.
verbunden sind, um bei einer auf die Felge 12 wirkenden Belastung ein Zusammendrücken des Reifens zu verhindern. Der elastische, ringförmige Steg 42 ist zweckmäßig an seinem in Radialrichtung äußeren Ende mit dem Laufflächenabschnitt 68 verbunden, wobei er sich radial einwärts zur Ringebene der in Radialrichtung inneren Ränder der Stege 40 erstreckt.
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Gemäß Fig. 2 sind die Außenflächen der Seitenflanken 26 und 28 axial auswärts und radial einwärts
geneigt und an ihren radialen Innenenden axial nach innen herumgezogen, so daß sie Lappen oder Vorsprünge
41 bzw. 43 bilden, um dann radial nach innen zu verlaufen und sich radial einwärts öffnende Aufnahmeschultern 45
bzw. 47 zu bilden, die an den abgerundeten, in Radialrichtung äußeren Enden bzw. Randkanten der gegenüberstehenden
Felgenflansche 72 und 74 (Fig. 1) der Felge 12 anliegen und diese aufnehmen.
Gemäß Fig. 2 ist der innere Hohlraum 36 in seinem in Radialrichtung äußeren Teil mit einander gegenüberstehenden
Außenflächen 44 und 46 versehen, die axial auswärts und radial einwärts abgewinkelt sind, um dann
abzuknicken und sich im wesentlichen radial einwärts zu erstrecken und einander gegenüberstehende Seitenflächen
4 8 und 50 zu bilden, welche die Innenflächen eines Teils der Flanken 26 und 28 sowie der Halteflansche 20 und 22
darstellen. Bei dem speziellen Formverfahren zur Herstellung des Reifens 10 werden zur Halterung der elastischen
Wülste bzw. Bänder 56 und 58 in der Form Auslaufteile (stand-off supports) verwendet, so daß in den radialen
Innenrändern 62 und 64 der Halteflansche 20 bzw. 22 Aussparungen 60 zurückbleiben, in denen die elastischen
Wülste 56 und 58 sichtbar sind bzw. nach außen hin freiliegen. Da dieses Merkmal keinen wesentlichen Teil der
Erfindung bildet, wird im folgenden nicht weiter darauf Bezug genommen. Die elastischen Nylon-Bänder bzw. -Wülste
5 6 und 58 besitzen in bevorzugter Ausführungsform eine
Zugfestigkeit von 19,0 kg/cm2.
Obgleich die Mindestzahl der für die Betriebsfähigkeit
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des erfindungsgemäßen Reifens erforderlichen axialen
Unterbrecherstege 40 noch nicht genau ermittelt worden ist, haben Versuche gezeigt, daß bei einem üblichen
Fahrradreifen mit einem Durchmesser von 27 Zoll bzw. 68,6 cm für ein 10-Gang-Fahrrad die Zahl der Unterbrecherstege
40 nicht kleiner sein sollte als 16.
Derartige Reifen mit 16 auf gleiche Abstände verteilten Unterbrecherstegen wurden erfolgreich.erprobt,
und es wird angenommen, daß Unterbrecherstege, die bei einem 27 Zoll-Reifen weniger als 22,5° voneinander entfernt sind, keine zufriedenstellende Leistung erbringen.
In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung sind 72 Unterbrecherstege 40 auf gleiche Abstände um den Umfang
des Hohlraums 36 herum angeordnet, so daß die Stege auf Abstände von 6° verteilt sind und dabei 72 Kammern 70
bilden, deren gegenüberstehende Umfangsenden durch die Unterbrecherstege 40 gebildet werden, während ihre
radialen Außenwände durch den Laufflächenabschnitt 68 und ihre gegenüberstehenden Axialwände durch die Flanken
26 und 28 sowie die Flansche 20 und 22 gebildet werden. Bei dieser Anordnung sind jeweils zu jedem Zeitpunkt
drei dieser Unterbrecherstege 40 durchbogen oder verformt, wenn die Radfelge mit einem Standardgewicht von 22,7 kg
oder mehr belastet ist.
Der Reifen 10 gemäß den Fig. 4 und 5 entspricht im wesentlichen dem Reifen gemäß Fig. 1, nur mit dem Unterschied,
daß die gegenüberstehenden Seitenflanken 26' und 28' über die Lauffläche 30' axial auswärts und radial
einwärts hinausragen und in ihren Mittelbereichen etwas nach außen ausgewölbt sind und sodann an ihren radialen
Innenenden Ausbauchungen bzw. Lappen 41 ' und 4 3-' mit etwas stärker gekrümmtem Querschnitt bilden und an ihren
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axialen Tnnonenden FoI genaufnahme-Schuitorn 45" und 47'
festlegen. In den in Axialrichtung äußeren Flächen der Halteflansche 20' und 22' sind Greifrippen 52 und 54
ausgebildet, die an den jeweiligen Innenflächen 76 bzw. 78 der Felgenflansche 72 bzw. 74 angreifen.
Wenn der erfindungsgemäße luftlose Reifen auf einer herkömmlichen Fahrradfelge 12 montiert werden soll, braucht
lediglich der normale Luftreifen entfernt zu werden, worauf der erfindungsgemäße Reifen 10 auf die Felge aufgezogen
werden kann. Da ein Reifen 10 für eine 27 Zoll-Felge (68,6 cm) in seinem entspannten Zustand nur einen Durchmesser
von etwa 61 cm besitzt, muß er zur Montage auf die Felge 12 beträchtlich gedehnt werden. Dies läßt sich
ohne weiteres in der Weise erreichen, daß die Haϊtef!ansehe
20 und 22 längs einer Seite zwischen die Felgenflansche und 7 4 eingesetzt werden und sodann der Reifen mittels des
Montiereisens auf den restlichen Umfang der Felge aufgezogen wird, während sein bereits auf der Felge sitzender
Teil festgehalten wird. Zu diesem Zweck kann ein flaches Werkzeug um den gesamten radialen Außenumfang der Felgenflansche
72 und 74 herumgeführt werden, wobei der gesamte Reifen, einschließlich seiner elastischen Wülste 56 und
58, bei der Bewegung des Werkzeugs (Montiereisen) um die Felge 12 herum gedehnt wird. In diesem Zusammenhang ist
es wichtig, daß die Bänder bzw. Wülste 56 und 58 im entspannten Zustand einen wesentlich kleineren Umfang
besitzen als die radialen Außenenden der Montageflansche 72 und 74, so daß diese elastischen Bänder bzw. Wülste
56 und 58 die Halteflansche 20 und 22 sicher an der Innenseite hinter den Felgen-Montageflanschen 72 und 74 festhalten.
Ein entspannter Umfang von etwa 90 % dieses größten
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Felgenflanschumfangs hat sich im Fall von Polyurethan
mit einer Shore-A-Härte von 65 als zweckmäßig erwiesen, um bei Dehnung für die Montage auf der Felge 12 eine
Längung von 7 bis 10 % zu bieten.
Sobald der Reifen 10 auf die Felge 12 aufgezogen
ist, ist das mit diesem Reifen ausgerüstete Fahrrad fahrbereit. Wenn eine Gewichtsbelastung auf die Nabe 14 und
von dieser über die Speichen 16 auf die Felge 12 und somit auf den Reifen 10 ausgeübt wird, wirkt dieses Gewicht
abwärts auf die Felge und auf die betreffenden Schultern 45 und 47, die durch die Innenenden der Flanken 26 und
28 gebildet werden. Aufgrund der axial auswärts und radial einwärts verlaufenden Neigung der Flanken 26 und 28 ist
die Kraft dieses Gewichts ersichtlicherweise bestrebt, die Mittelbereiche dieser Flanken 26 und 28 axial nach
außen auszubeulen. Einer solchen axial auswärts gerichteten Wölbung des Mittelbereichs der Flanken 26 und 28 wird
jedoch durch die Zugfestigkeit der Unterbrecherstege entgegengewirkt, die zwischen der Felge und der Trag- bzw.
Aufstandfläche des Reifens verlaufen. Da außerdem der elastische, umlaufende Umfangssteg 42 unter einer beträchtlichen
Zugspannung steht, hält er die Mittelteile dieser Unterbrecherstege 40 in derselben axialen Ebene wie ihre
axialen Außenenden, wodurch ein Durchbiegen und Abknicken bzw. Verdrehen der Unterbrecherstege 40 und somit eine
axial einwärts gerichtete Durchbiegung der Halteflansche 20 und 22 im Sinne einer Abziehbewegung von den Felgenflanschen
72 und 74 verhindert wird.
Versuche haben gezeigt, daß die Unterbrecherstege 40 noch wichtigere Funktionen erfüllen, als der Tendenz
der Mittelbereiche der Flanken 26 und 28 zu einer Auswärtswölbung unter Belastung entgegenzuwirken und die Halteflansche
20 und 22 in Auswärtsrichtung gegen die Montageflansche
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bzw. 74 der Felge 12 angedrückt zu halten. Obgleich diese wichtige Funktion bisher noch nicht voll geklärt
ist, ist sie für die sichere Festlegung des Reifens 10 auf der Felge 12 im Betrieb mit höheren Geschwindigkeiten
von großer Bedeutung. Untersuchungen an luftlosen Fahrradreifen und dgl. haben gezeigt, daß der belastete
Reifen beim Durchlauf zwischen der Felge und der Aufstandfläche eine gewisse Tundenz flachgedrückt zu werden(
besitzt, so daß sich die Profilfläche abflacht und sozusagen einen Profi!abdruck bildet. Die Größe dieses Profilabdrucks
ist dem vom Reifen getragenen Gewicht unmittelbar proportional, und sie vergrößert sich mit zunehmender
Flexibilität des Reifens. Infolge dieser Reifenabflachung entsteht gewissermaßen eine Ausbeulung sowohl vor als
auch hinter dem Profilabdruck, wodurch im Reifen, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten, eine Tendenz entsteht,
sich von der Felge zu lösen. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten sind diese Ausbeulungen normalerweise
vor und hinter dem Profilabdruck bzw. der Aufstandfläche
symmetrisch, doch wenn ein Drehmoment auf die Radnabe 14 (Fig. 1) ausgeübt wird, zeigt es sich, daß die Ausbeulung
hinter der Aufstandfläche bei den bisherigen Reifenkonstruktionen typischerweise größer wird als
vor der Aufstandfläche, wodurch sich der Rollwiderstand des Rads vergrößert und die Leistung des Reifens abnimmt.
Die vor der Aufstandfläche bzw. dem Profilabdruck entstehende Ausbeulung, üblicherweise als "stehende
Welle" bezeichnet, führte bei den bisherigen Reifen dieser Art häufig zu einer Trennung des Reifens von der Felge
unter Erzeugung eines Spalts oder Zwischenraums zwischen beiden, wobei in vielen Fällen der Reifen unvorhergesehen
von der Felge absprang. Dies ist eines der Probleme, die mit dem erfindungsgemäßen Reifen überwunden werden.
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Die Unterbrecherstege 40 unterbrechen beim Durchlauf zwischen Felge und Aufstandfläche diese stehende
Welle, so daß sie die Neigung des Reifens zu einem Abspringen von der Felge bei höheren Geschwindigkeiten
beseitigen. Wie erwähnt, ist die spezielle Wirkungsweise der Unterbrecherstege 40 bezüglich der Verringerung oder
vollständigen Ausschaltung dieser stehenden Welle noch nicht voll geklärt, doch wird angenommen, daß der durch
diese Unterbrecherstege einer axial auswärts gerichteten Abflachung der Seitenflanken 26 und 28 entgegengesetzte
axiale Widerstand die Neigung des elastischen Polyurethans zu einem Fließen längs der Felge vor und hinter der
Aufstandfläche aufhebt, so daß die Entstehung der stehenden
Welle ebenso verhindert wird wie das davon herrührende Wandern des Reifens auf der Felge.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß der elastische, ringförmige Stützsteg 42 die Mittelteile der Unterbrecherstege
40 miteinander verbindet und im Zusammenwirken mit den Seitenflanken 26' und 28' sozusagen einzelne Torsionskästen
bildet, die der Felge 12 eine nachgiebige Unterstützung bieten. Wenn der ringförmige Stützsteg 42 über
die Nabe 14 unmittelbar belastet wird, besitzt er zentral
unter diesem Gewichtsbelastungspunkt ein längeres Querschnittsmaß, wobei er im Zusammenwirken mit den Seitenflanken
26' und 28' sowie den Unterbrecherstegen 40 einer
radial einwärts gerichteten Durchbiegung bzw. Wölbung des Laufflächenabschnitts 68" nachgiebig entgegenwirkt.
Wenn die Lauffläche 30' bei Kurvenfahrt gemäß Fig.
mit einer Querkraft L relativ zur Felge 12 beaufschlagt
wird, verformen sich die Seitenflanken 26' und 28', so
daß sich der elastische Stützsteg 42 elastisch aus der lotrechten Ebene 80 der Felge 12 heraus verformt, wobei
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durch die Druckkraft C die Ringform dieses Stützstegs 42 noch stärker verformt wird und sich somit der Abstand
zwischen dieser Querkraft L und dem Wulst 58' an der Außenseite der durchfahrenen Kurve verkleinert.
Hierdurch verkleinert sich der Hebelarm zwischen dieser Querkraft L und dem elastischen Wulst 58' unter Verringerung
der Kraft, welche den Wulst 58' zu dehnen bestrebt ist, sowie unter Verkleinerung der Neigung zu einer
Dehnung dieses Wulstes 58' bis zu einem Ausmaß, bei dem er den Durchmesser des kurvenäußeren Pelgenflansches 74
übersteigen könnte, so daß der Halteflansch 22 von der Innenseite dieses Felgen-Montageflansches 74 herausspringen
könnte. Ersichtlicherweise hängt diese Abflachungstendenz des Reifens von der Flexibilität des Materials ab,
aus dem der Reifen hergestellt ist. Bei einem aus Polyurethan hergestellten Reifen gemäß Fig. 4 hat sich
eine Shore-A-Härte von 75 als vorteilhaft erwiesen. Für andere Reifen mit niedrigerem Profil, d.h. mit kleinerem
Abstand zwischen Felge und äußerer Lauffläche 30, hat
sich eine niedrigere Shore-A-Härte von z.B. 65 als zweckmäßig erwiesen.
Der luftlose Reifen gemäß Fig. 6 ist ähnlich aufgebaut
wie die Konstruktion gemäß Fig. 1 bis 5, nur mit dem Unterschied, daß er außenseitige Flankenprofilrippen
84 (Fig. 7) aufweist, die nicht nur einem Zusammendrücken der Seitenflanken 26 und 28 bei Gewichtsbelastung entgegenwirken,
sondern auch die Traktion des Reifens beim Befahren weichen Geländes oder bei Kurvenfahrt verbessern.
Diese Profilrippen 84 liegen jeweils in einer axialen Ebene und sind von den schrägen Reifenflanken 26 und 28
nach außen gewölbt, so daß sie eine Trägerfunktion erfüllen, die einem Zusammendrücken bzw. Flachdrücken des
Reifens bei Gewichtsbelastung desselben entgegenwirken.
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Der luftlose Reifen 90 gemäß Fig. 8 unterscheidet sich von den vorher beschriebenen Ausführungsformen
dadurch, daß er einen etwas niedrigeren Querschnitt mit kürzerem Abstand zwischen Felge und Lauffläche 92
besitzt und die Montageflansche 114 und 116 der Fahrradfelge
1 1 5 innenseitig und außenseitig umfaßt. Der eine radial äußere, umfangsmäßig verlaufende Lauffläche
92 aufweisende Reifen 90 ist mit radial einwärts und axial auswärts gekrümmten Seitenflanken 94 und 96 versehen,
die an ihren axialen Innenenden in entsprechenden,
axial einwärts weisenden, zentralen Nuten oder Rillen auslaufen, welche die Außenränder der Felgen-Montageflansche
114 und 116 umfassen und entsprechende innere und äußere
Halteflansche 98, 100 bzw. 102, 104 bilden. In die betreffenden Halteflansche sind außerdem innenseitige und außenseitige
elastische Bänder bzw. Wülste 106, 108, 110 bzw.
112 eingelassen, die einer Dehnung des Reifens und einem
möglichen Abspringen von der Felge entgegenwirken. Unterbrecherstege 122 sind den Unterbrecherstegen 40 vergleichbar,
während ein umlaufender, elastischer Stützsteg 124 im wesentlichen dem Stützsteg 42 gemäß Fig. 4 entspricht.
Der Reifen gemäß Fig. 8 ähnelt somit weitgehend den vorher beschriebenen Ausführungsformen, nur mit dem Unterschied,
daß er einen etwas niedrigeren Querschnitt besitzt und mit innen- und außenseitigen Halteflanschen
sowie elastischen Bändern bzw. Wülsten versehen ist.
Der Reifen gemäß Fig. 9 entspricht weitgehend demjenigen gemäß Fig. 4, nur mit dem Unterschied, daß er
einen zentralen Radialsteg 131 aufweist, der radial einwärts über die radialen Innenenden der Seitenflansche 20'
und 22' hinausragt und an seinem radialen Innenende einen
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vergrößerten Querschnitt besitzt, der mit einer umlaufenden Bohrung 133 versehen ist, in welche ein steifer
metallener Wulstdraht 135 eingezogen ist. Um den Umfang des Reifens herum auf gleiche Abstände verteilte Unterbrecherstege
137 verjüngen sich von den Flanschen 20'
und 22' aus axial abwärts und einwärts, um sich an das radiale Innenende des Stützstegs 131 anzuschließen.
Der erfindungsgemäße luftlose Reifen besitzt also einen hohlen Aufbau, wodurch die Menge an Produkten
auf Erdölbasis verringert wird, die in dem für die Herstellung des Reifens verwendeten Polyurethan enthalten
sind. Der Reifen bietet außerdem eine einem pneumatischen bzw. Druckluftreifen vergleichbare Leistung, während er
die normalerweise mit luftlosen Reifen zusammenhängenden Probleme, beispielsweise bezüglich eines unvorhergesehenen
Abspringens des Reifens bei erhöhtem Rollwiderstand, vermeidet.
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Claims (15)
1.) Luftloser Reifen zur Montage auf einer Felge mit auf
Axialabstand stehenden, umlaufenden bzw. ringförmigen Montageflanschen, bestehend aus einem umlaufenden,
elastischen Laufflächenabschnitt mit einer radial nach außen weisenden Lauffläche, zwei axial auf Abstand angeordneten,
elastischen Seitenflanken, die vom Laufflächenabschnitt aus radial nach innen verlaufen und sich mit
ihren radialen Innenendbereichen an die Felgen-Montageflansche anzulegen vermögen, wobei Lauffläche und
Seitenflanken gemeinsam einen umfangsmäßig umlaufenden
Hohlraum bilden, sowie zwei axial auf Abstand stehenden Halteflanschen, die von den betreffenden Seitenflanken
radial nach innen ragen und zwischen die axialen Innenseiten der Felgen-Montageflansche einsetzbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere radial verlaufende, elastische Unterbrecherstege (z.B. 40) vorgesehen sind,
die um den Umfang des Hohlraums (z.B. 38) herum auf gleiche Abstände verteilt sind und die sich axial zwischen den
Seitenflanken (z.B. 26, 28) erstrecken und an ihren jeweiligen Endbereichen mit diesen verbunden sind, wobei
der Reifen (10) so auf die Felge (12) aufziehbar ist, daß die Halteflansche (z.B. 20, 22) zwischen den Felgen-Montageflanschen
(72, 74) festgelegt sind, und wobei
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die Unterbrecherstege bei Gewichtsbelastung der Felge bei auf einer Fahrbahnfläche abrollendem Reifen
sequentiell zwischen der Felge und der Aufstandsfläche des Reifens durchlaufen und dabei im Zusammenwirken
mit den Seitenflanken das Gewicht aufnehmen und elastisch abfedern.
2. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die Halteflansche endlose, elastische Bänder bzw. Wülste
eingelassen sind, deren Umfang im entspannten Zustand kleiner ist als der Umfang der betreffenden Montageflansche,
so daß sie die Halteflansche im montierten Zustand sicher hinter den Montageflanschen festhalten.
3. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reifenflanken und die Stege materialeinheitlich
ausgebildet sind.
4. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrecherstege radial in Winkelabständen von
etwa 6° angeordnet sind.
5. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die radialen Innenrandbereiche der Seitenflanken
in entspanntem Zustand eine Umfangslänge entsprechend etwa 90 % derjenigen der radialen Außenränder der
Felgen-Montageflansche besitzen.
6. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrecherstege an ihren axialen Außenenden
mit den Seitenflanken und an ihren jeweiligen radialen Außenenden mit dem Laufflächenabschnitt verbunden
sind.
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7. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
Reifenflanken, ünterbrecherstege und ein umlaufender
Stützsteg (z.B. 42) aus Polyurethan hergestellt sind.
8. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mittig zwischen den St - jfcenflanken ein flexibel nachgiebiger,
ringförmiger bzw. umlaufender Stützsteg (z.B. 42) vorgesehen ist, der mit den einzelnen Unterbrecherstegen
verbunden ist und an seinem gesamten Umfang in die Lauffläche übergeht.
9. Reifen nach Anspruch 1 mit vorbestimmter Tragfähigkeit,
dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrecherstege umfangsmäßig um den Reifen auf solche Abstände verteilt sind,
daß beim Durchlauf der Unterbrecherstege zwischen Felge und Lauf- oder Aufstandfläche jeweils mindestens zwei
Unterbrecherstege elastisch verformt (flexed) sind.
10. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenflanken an ihren radialen Innenendbereichen
mit Schultern versehen sind, die sich an die radialen Außenendabschnitte der betreffenden Montageflansche
anlegen.
11. Luftloser Reifen, insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche, zur Montage auf einer Felge,
bestehend aus zwei flexibel nachgiebigen Seitenflanken, die zwischen sich einen umlaufenden inneren Hohlraum
festlegen, gekennzeichnet durch eine Stützsteganordnung (suspension webbing) mit um den Hohlraum herum auf gleiche
(Winkel-)Abstände verteilten, sich axial über den Hohlraum erstreckenden und an ihren beiden axialen Enden
mit den Seitenflanken verbundenen Unterbrecherstegen und
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einem zentral im Hohlraum angeordneten, elastischen, ringförmigen bzw. umlaufenden Stützsteg, der um die
Felge herum gespannt und mit den Unterbrecherstegen verbunden ist.
12. Reifen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
in die Seitenflanken elastische Bänder bzw. Wülste eingelassen
sind, die in entspanntem Zustand eine kleinere Umfangslänge als diejenige der Montageflansche der Felge
besitzen.
13. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lauffläche in Axialrichtung wesentlich schmäler ist als
der Abstand zwischen den Montageflanschen und daß die Seitenflanken unter Festlegung eines im wesentlichen
V-förmigen Querschnitts radial einwärts und axial auswärts abgewinkelt sind.
14. Reifen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
in den radialen inneren Endbereich des umlaufenden Stützstegs ein Band bzw. Wulstdraht eingelassen ist,
der eine geringe Elastizität besitzt als der Stützsteg.
15. Reifen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bänder bzw. Wülste unelastisch sind.
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