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Handwerkzeug
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Bei Handwerkzeugen kann man den eigentlichen Bearbeitungsteil und
den zum Ergreifen des Werkzeuges notwendigen Griffteil unterscheiden. Bearbeitungsteil
und Griffteil sind hierbei im allgemeinen einstückig gefertigt oder das Bearbeitungsteil
ist so verlängert, daß an ihm Griffstücke angebracht werden können. Der erste Fall
trifft beispielsweise für Zangen zu, bei denen die beiden Zangenhälften einstückig
geformt sind, also sowohl das Bearbeitungsteil - die Zangenbacken - wie auch das
Griffteil aus dem gleichen Material gefertigt sind; als Beispiel für den zweiten
Fall mag ein Schraubendreher dienen, der aus einem Stab aus Werkzeugstahl gebildet
ist an dessen freiem Ende ein Griff angebracht ist. In beiden Fällen ist es durch
die einstückige Formgebung notwendig auch das Griffteil aus hochwertigem Stahl herzustellen
was nicht nur hinsichtlich des Materials, sondern auch durch die erschwerte Formgebung
verhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
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Um diesem Nachteil zu begegnen ist es auch bereits, beispielsweise
bei Drehmeiseln, bekannt geworden, hochwertiges Material auf einen Träger minderwertigen
Materials aufzulöten. Um einen exakten Sitz des Bearbeitungsteiles auf den Trägern
zu erreichen, kann das Auflöten des Bearbeitungsteiles allerdings in aller Regel
nur in der Herstellungsstätte dieses Werkzeuges vorgenommen werden Zu beachten ist
hierbei, daß das Bearbeitungsteil nicht nur exakt in der richtigen Lage auf dem
Träger zu befestigen ist, sondern daß es auch so fest mit ihm verbunden sein muß,
daß es sich auch bei starker Beanspruchung nicht von ihm löst.
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Aufgabe der Erfindung ist es eine Möglichkeit anzugeben Handwerkzeug
so auszubilden, daß der Bearbeitungsteil aus hochwertigem Material geformt sein
kann das exakt und sicher in einem Griffteil aus minderwertigem Material, das jedoch
vollkommen den gestellten Anforderungen genügt, einzusetzen.
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Nach der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß das Griffteil eines
derartigen Handwerkzeuges mit einer Öffnung versehen ist und das Bearbeitungsteil
einen in die Öffnung passenden Zapfen aufweist und daß das lediglich die zur Bearbeitung
notwendige Länge aufweisende Bearbeitungsteil aus hochwertigem Material gefertigt
ist.
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Nicht mehr also wie bei den bekannten Handwerkzeugen werden Bearbeitungsteil
und Griffteil einstückig ausgeführt, sondern es wird das Bearbeitungsteil getrennt
von dem Griffteil hergestellt und erst dann in das Griffteil eingesetzt. Dadurch
kann das Bearbeitungsteil aus hochwertigem Material hergestellt werden und zwar
lediglich in der Länge, die für die Bearbeitung benötigt wird. Bei einer Zange beispielsweise
sind dies lediglich die Zangenbacken, bei einem Schraubendreher lediglich das Schraubendreherblatt.
Das Griffteil hingegen kann aus verhältnismäßig minderwertigem Material hergestellt
werden, wodurch nicht nur Materialkosten eingespart werden, sondern auch die Kosten
die für die erschwerte Formgebung des Griffteils bei hochwertigem Material aufgewendet
werden müssen.
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Zur Verbindung des Bearbeitungsteiles mit dem Griffteil ist eine Öffnung
im Griffteil vorgesehen, in die das Bearbeitungsteil mit einem passenden Zapfen
eingefügt werden kann.
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Die Öffnungen und entsprechend auch der Zapfen können hierbei unrund
sein, insbesondere wenn Torsionsmomente zwischen Griffteil und Bearbeitungsteil
auftreten. Die Teile können warm ineinandergefügt werden um einen sicheren Sitz
zu erzielen. Sollte dies nicht genügen, so wird nach einem weiteren Erfindungsmerkmal
das Bearbeitungsteil mit seinem Zapfen in die Öffnung im Griffteil eingeklebt, zweckmäßigerweise
unter Verwendung eines Zweikomponentenklebers. Die modernen Kunststoffkleber, insbesondere
die Zweikomponentenkleber, weisen eine solche Endfestigkeit auf, das auch große
Momente zwischen Griffteil und Bearbeitungsteil übertragen werden können, ohne daß
die Scherfestigkeit des Klebstoffes in der Klebefuge überschritten wird. Zudem hat
die Verwendung von Klebstoff statt des bekannten Einlötens den Vorteil, daß das
Bearbeitungsteil, sollte es abgenutzt oder defekt sein, unschwer wieder ausgetauscht
werden kann indem die Klebestelle auf ca. 2000C erhitzt wird, wodurch sich das Klebematerial
zersetzt und das Bearbeitungsteil aus der öffnung herausgezogen werden kann. Nach
Säubern der Klebeflächen und erneutem Auftragen von Klebstoff, kann dann ein neues
Bearbeitungsteil in das Griffteil eingesetzt werden wobei der zur Verwendung kommende
Klebstoff, bei entsprechender Wärmeanwendung, in etwa zehn Minuten initial soweit
aushärtet, daß ein Gebrauch des Werkzeuges möglich ist.
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Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch
dargestellt und zwar zeigen: Fig. 1 eine Sicherungszange mit abgenommenen Spitzen
und Fig. 2 die gleiche Zange mit eingefügten Spitzen.
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Der Griffteil 1 einer Sicherungszange, die zum Einsetzen und Abnehmen
von Sicherungsringen (Seegerringen) dient, ist aus verhältnismäßig minderwertigem
Material in üblicher Weise gefertigt. An der Oberseite des Griffteils sind Öffnungen
2 vorgesehen die zum Einsetzen von Spitzen 3 - die das Bearbeitungsteil
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dieser Zange bilden - mittels Zapfen 5 dienen.
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Zur Verbindung der Spitzen 3 mit dem Griffteil 1 werden die Zapfen
5 wie auch die Wandungen der Öffnung3n 2 mit Klebstoff bestrichen und dann, wie
dies Fig. 2 zeigt, in den Griffteil eingesetzt. Durch Erwärmen auf ca. 1000C kann
die Zange nach ca. 20 Minuten in Gebrauch genommen werden.
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Sollte eine Spitze beim Gebrauch der Zange abgebrochen sein, so kann
die Spitze nach Erwärmen der Berbindungsstelle zwischen Spitze 3 und Griffteil 1
auf etwa 200"C herausgezogen und durch eine neue Spitze 3 ersetzt werden die dann
wieder in der beschriebenen Weise mittels des Zapfens 5 in die Öffnung 2 einzukleben
ist.
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In ähnlicher Weise kann bei sämtlichen anderen Handwerkzeugen vorgegangen,
also das Bearbeitungsteil in entsprechender Länge aus hochwertigem Material gefertigt
in ein Griffteil aus minderwertigem Material eingefügt, vorzugsweise unter Verwendung
eines Zweikomponentenklebers eingeklebt werden.
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