DE2917808A1 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines brotroesterheizelements - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines brotroesterheizelementsInfo
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Description
DR. INQ. HANS LICHTI · DIPL.-INQ. HEINER LICHTI
DIPL.-PHY!=; Π R. KLA US LEUTWEIN Λ Λ - r» λ Λ ft
PATENTANWÄLTE 2917808
D-7500 KARLSRUHE 41 (GRÖTZINGEN) · DURLACHER STR. 31 (HOCHHAUS)
TELEFON (0721) 48511
Firma Fritz Eichenauer 49ol/79-Lw
D-6744 Kandel/Pfalz 2. Mai 1979
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Brotrösterheizelements
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines aus einer an gegenüberliegenden Randseiten mit
Randeinschnitten versehenen Trägerplatte und einem Heizleiterdraht bestehenden Brotrösterheizelement, wobei
der Heizleiterdraht im wesentlichen auf einer Heizseite der Trägerplatte verläuft. Gegenstand der Erfindung
ist zugleich eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
Brotröster weisen üblicherweise zwei verschiedene Typen
von Heizelementen auf. Zwischen den normalerweise vorhandenen zwei Röstschlitzen befindet sich ein beidseitig
bewickeltes Heizelement, dessen Herstellung keine besonderen Schwierigkeiten bietet, weil der Heizleiterdraht
in einfacher Weise um die isolierende Trägerplatte herumgewickelt werden kann. An den Außenseiten
der Röstschlitze werden dagegen Heizelemente vorgesehen, die nur an einer Seite, die dem jeweils benachbar-
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ten Röstschlitz zugewandt ist und im folgenden als Heizseite
bezeichnet wird, Wärme abgeben und folglich nur an dieser Seite mit Heizleiterdraht versehen sind.
Zur Herstellung solcher einseitig bewickelter Brotrösterheizelemente
wird Üblicherweise zunächst die aus Isoliermaterial bestehende Trägerplatte mit Randeinschnitten
versehen, zwischen denen entsprechende Vorsprünge stehen
bleiben. Der Heizleiterdraht wird dabei um die Vorsprünge geschlungen und verläuft folglich im wesentlichen
nur auf der Heizseite der Trägerplatte. Lediglich in den Bereichen, in denen der Heizleiterdraht die zwischen
den Randeinschnitten stehenden Vorsprünge umschlingt,
verläuft er an der Rückseite. Die Enden des Heizleiterdrahts werden in üblicher Weise an der Trägerplatte angeschlagen
und mit Anschlußelementen versehen.
Die Herstellung eines solchen einseitig bewickelten Brotrösterheizelements
erfordert Bewegungsabläufe, die sich mit Maschinen nicht, jedenfalls nicht mit wirtschaftlich
vertretbarem Aufwand durchführen lassen. Aus diesem Grunde werden diese Heizelemente der vorstehend erläuterten
Gattung in der Praxis in Handarbeit hergestellt. Das ist sehr zeit- und kostenaufwendig. Außerdem führt diese bekannte
Arbeitsweise auch zu unbefriedigenden Ergebnissen. Der komplizierte Bewegungsablauf beim Wickeln macht es
praktisch unmöglich, eine gleichmäßige Spannung des Heizleiterdrahts einzuhalten, so daß häufig im praktischen
Einsatz unter dem Einfluß der Betriebswärme der Heizleiterdraht sich nachträglich lockert. Außerdem läßt es sich
nur schwer vermeiden, daß die Trägerplatten, die üblicherweise aus leicht zerbrechlichem Isoliermaterial wie syntetischem
Glimmer od. dgl. bestehen, beim Wickeln, insbesondere im Bereich der zwischen den Randeinschnitben verbleibenden
Vorsprünge beschädigt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, nachdem in einfacher und kostengünstiger Weise
Brotrösterheizelemente des eingangs beschriebenen Aufbaus von hoher und gleichmäßiger Qualität hergestellt
werden können. Zugleich liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen
Verfahrens anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in verfahrensmäßiger Hineicht dadurch gelöst, daß an der der Heizseite gegenüberliegenden
Rückseite der Trägerplatte im Bereich der Randeinschnitte Verbindungsstreifen aus elektrisch leitendem
Material angeordnet werden, daß eine Mehrzahl von Heizleiterdrähten zueinander im wesentlichen parallel
und die Verbindungsstreifen im Bereich der Randeinschnitt· Uberkreuzend an der Heizseite angeordnet, mit den Verbindungsetreifen
elektrisch leitend verbunden und anschließend abgetrennt werden.
Erfindungsgemäß wird somit nicht ein einziger Heizleiterdraht
fortlaufend um die Trägerplatte gewickelt, vielmehr werden mehrere, zueinander parallele Heizleiterdrähte an
einer Seite der Platte und dazu kreuzend in den Randbereichen der Platte und an deren Rückseite Verbindungsstreifen angeordnet und miteinander verbunden. Die Verbindung
kann auf unterschiedliche Weise, beispielsweise auch durch Biegen oder Quetschen erfolgen, wird aber vorzugsweise
durch Punktschweißen vorgenommen. Die Verbindungsstellen liegen in jedem Fall im Bereich der Randeinschnitte,
um eine eindeutige Fixierung der Heizleiterdrähte zu erreichen, empfiehlt es sich dabei, daß diese
«war im Bereich der Randeinschnitte, jedoch unmittelbar an deren Begrenzung verlaufen, so daß die dazwischen stehenden
Vorsprünge zwischen benachbarten Verbindungsstellen möglichst spielfrei eingeschlossen sind. Die Heizleiterdrähte
können in üblicher Weise aus Widerstandsdraht
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von rundem oder rechteckigem Querschnitt bestehen. Die Verbindungsstreifen bestehen vorzugsweise aus Blechstreifen
von gegenüber dem Querschnitt der Heizleiterdrähte verhältnismäßig großer Breite. Der zur Durchführung des
beschriebenen Verfahrens notwendige Bewegungsablauf läßt sich ausschließlich aus einfachem, geradlinigen Bewegungen
zusammensetzen, so daß ein umständlicher und zeitaufwendiger WickelVorgang vermieden wird.
Der vorstehend beschriebene Verfahrensablauf führt zu einem Heizelement, bei dem alle Heizleiterdrähte durch
die Verbindungsstreifen miteinander parallel geschaltet sind. Dies kann in manchen Fällen durchaus vorteilhaft
sein. Meistens wird jedoch zur Anpassung an die vorgegebene Betriebsspannung des Brotrösters eine Reihenschaltung
der Heizleiterdrähte zweckmäßig sein, Dies kann in einfacher Weise dadurch erreicht werden, daß die Verbindungsstreifen im Bereich der Randeinschnitte zwischen den
Verbindungsstellen mit den Heizleiterdrähten durchtrennt werden. In jedem Fall besteht die vorteilhafte Möglichkeit,
die Verbindungsstreifen aus - im Gegensatz zu den Heizleiterdrähten - elektrisch gut leitendem Material
herzustellen. Damit wird die an der Rückseite des Heizelements frei gesetzte Wärmeenergie auf ein Mindestmaß
herabgesetzt.
Bei der praktischen Ausführung des beschriebenen Verfahrens empfiehlt es sich, daß zunächst die Verbindungsstreifen
auf einer Unterlage in vorbestimmtem Abstand angeordnet, anschließend die Trägerplatte mit der Rückseite auf
die Verbindungsstreifen aufgelegt und schließlich die Heizleiterdrähte
von je einer Vorratsrolle abgezogen und auf die Heizseite der Trägerplatte abgelegt werden. Dabei kann
auch ohne weiteres dafür gesorgt werden, daß die Heizleiterdrähte unter einer vorbestimmten mechanischen Spannung
stehen, etwa durch entsprechende Bremsung der Vorratsrol-
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len beim Abzug oder durch eine entsprechende Spanneinrichtung,
beispielsweise in Form feder- oder gewichtsbelasteter Umlenkrollen.
Die Verbindungsstreifen können in Form von diskreten
Abschnitten vorbestimmter Länge an der Trägerplatte angeordnet werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin,
auch die Verbindungsstreifen von je einer Vorratsrolle
abzuziehen, und zwar in zur Richtung der Heizleiterdrähte senkrechter Richtung, und sie nach der Verbindung
mit den Heizleiterdrähten auf ihre vorbestimmte Länge zu schneiden. Xn jedem Fall kann ein eindeutiger,
gegenüber nachträglicher Lockerung beständiger Sitz von Heizleiterdrähten und Verbindungsstreifen an der Trägerplatte
dadurch erreicht werden, daß die Verbindungsstreifen
mit einer Prägung in Form von in die Randeinschnitte einfassenT^röpfungen versehen werden. Diese Prägung kann
in einem vorbereitenden Arbeitsgang vor der Anordnung der Verbindungsstreifen an der Trägerplatte vorgenommen werden.
Es besteht auch die vorteilhafte Möglichkeit, die Prägung bei der Herstellung der Verbindungen mit den Heizleiterdrähten
vorzunehmen» Außerdem können zur Fixierung von Heizleiterdrähten und Verbindungsstreifen an der Trägerplatte
auch die Heizleiterdrähte in die Randeinschnitte hineingebogen werden und zwar vorzugsweise gleichfalls
bei dor Herstellung der elektrischen Verbindung mit den
Verbindungsstreifen, etwa mittels der Punktschweißwerkzeuge
·
In vorrichtungsmäßiger Hinsicht wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe mit einer Vorrichtung zur Durchführung des vorstehend erläuterten Verfahrens gelöst, die
gekennzeichnet ist durch eine Bearbeitungsstation mit einer
Ablagefläche für die Trägerplatte und mit an gegenüberliegenden Randbereichen der Ablageflache angeordneten
Aufnahmenuten für je einen Verbindungsstreifen, durch eine
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der Bearbeitungsstation zugeordnete Abgabestation mit einer Mehrzahl von Vorratsrollen für den Heizleiterdraht,
durch eine Verbindungseinrichtung zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen den Heizleiterdrähten
und den Verbindungsstreifen sowie durch eine
Trenneinrichtung für die Heizleiterdrähte. Die Bearbeitungsstation mit Ablagefläche für die Trägerplatte und
Aufnahmenuten für die Verbindungsstreifen erlaubt es, Trägerplatte und Verbindungsstreifen in vorbestimmter
gegenseitiger Lage eindeutig fixiert anzuordnen. Darauf
werden die Heizleiterdrähte um die erforderliche Länge von den Vorratsrollen ab- und über die Trägerplatte
gezogen, mittels der Verbindungseinrichtung an den Uberkreuzungsstellen mit den Verbindungsstreifen
mit diesen elektrisch verbunden und anschließend abgetrennt. Die weiteren Arbeitsgänge, wie etwa das Aufbringen
eines Haltestreifens aus Isoliermaterial oder das Anschlagen der Anschlußenden der Heizleiterdrähte erfolgen
in üblicher Weise und brauchen hier nicht erläutert zu werden.
Bei einer besonders zu bevorzugenden Ausführungsform besteht
die Verbindungseinrichtung aus je einer über den Aufnahmenuten heb- und senkbar angeordneten und mit einer
Merhzahl von Punktschweißelektroden versehenen Schiene. Dabei besteht zugleich die vorteilhafte Möglichkeit,
die Schienen bzw./Punktschweißelektroden einerseits und den Grund der jeweils zugeordneten Aufnahmenut andererseits
als Prägewerkzeug zum Prägen bzw. Umbiegen der Verbindungsstreifen und/oder der Heizleiterdrähte auszubilden.
Ferner besteht die Möglichkeit, die Schiene im Bereich der Randeinschnitte der Trägerplatte mit Stanzwerkzeugen
zum Durchtrennen der Verbindungsstreifen zu versehen. Selbstverständlich sind die Aufnahmenuten an
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ihrem Grund mit entsprechenden Durchlässen für die Stanzwerkzeuge versehen. Die Funktionen Verbinden, Prägen
und Trennen lassen sich damit weitestgehend zusammenfassen. Die Stanzwerkzeuge sind vorzugsweise in der
Schiene geführt und gegenüber dieser durch Federkraft abgestützt, wobei die Schiene mittelbar über die Stanzwerkzeuge
verstellt wird. Nach dem Verbindungsstreifen, Trägerplatte und Heizleiterdrähte entsprechend angeordnet
sind, wird die Schiene abgesenkt und nach Maßgabe der zwischen ihr und den Stanzwerkzeugen bestehenden Federkraft
gegen Heizleiterdrähte und Verbindungsstreiten gedrückt, wobei ggfs. das Prägen erfolgt. Anschließend
erfolgt an den Uberkreuzungsstellen die Verbindung, etwa durch Punktschweißen, und schließlich werden die Stanzwerkzeuge
entgegen der Federkraft weiter abgesenkt, wobei die Verbindungsstreifen durchtrennt werden. Die Kontur
der Schienen ist dabei selbstverständlich so ausgebildet, daß die Trägerplatte selbst bzw. die Vorsprünge zwischen
den Randeinschnitten keiner wesentlichen Krafteinwirkung ausgesetzt werden.
Die Trenneinrichtung ist vorteilhafterweise in Durchlaufrichtung
der Heizleiterdrähte hinter der Bearbeitungsstation angeordnet, so daß, wenn ein Heizelement nach seiner
Fertigstellung entnommen wird, die Heizleiterdrähte für die Herstellung eines weiteren Heizelements über die Bearbeitungsstation
gezogen und erst nach dieser getrennt werden. Um dabei eine eindeutige Positionierung der Heizleiterdrähte
sicher zu stellen, empfiehlt es sich zwischen Abgabestation und Bearbeitungsstation ein Führungsglied
für die Heizleiterdrähte anzuordnen, das beispielsweise aus je einem zu der Aufnahmenut parallelen Führungsbalken
mit in vorbestimmten Abständen angeordneten Durchlässen für je einen Heizleiterdraht bestehen kann.
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Die Bearbeitungsstation ist vorzugsweise an der Oberseite eines heb- und senkbaren Tisches angeordnet. Nach der
Fertigstellung eines Heizelements wird der Tisch abgesenkt und werden Verbindungsstreifen und Trägerplatte
für den nächsten Herstellungsgang aufgelegt, während gleichzeitig das fertiggestellte Heizelement entnommen
und die Heizleiterdrähte für den nächsten Herstellungsgang über die Bearbeitungsstation gezogen werden. Anschließend
wird der Tisch wieder angehoben und in der vorstehend erläuterten Weise die Verbindung zwischen
Verbindungsstreifen und Heizleiterdrähten vorgenommen. Die Verbindungsstreifen können dabei, wie erläutert,
entweder als diskrete, ggfs. auch schon mit einer entsprechenden Prägung versehene Abschnitte eingelegt oder
aber gleichfalls von Vorratsrollen abgezogen und jeweils abgetrennt werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen
Figur 1 ein einseitig mit Heizleiterdraht versehenes Brotrösterheizelement in Aufsicht,
Figur 2 den Gegenstand der Figur 1 in Stirnansicht,
Figur 3 eine Vorrichtung zur Herstellung einer Brotrösterheizelements
gemäß Fig. 1 in schematischer Darstellung in Aufsicht,
Figur 4 einen Ausschnitt des Gegenstandes der Fig. 3 in vergrößerter Darstellung im Querschnitt.
Das in Figur 1 dargestellte Brotrösterheiselement besteht im wesentlichen aus einer Trägerplatte 1 aus synthetischem
Glimmer und einer Mehrzahl von zueinander parallelen Heizleiterdrähten
2, die auf einer Seite, nämlich der darge-
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stellten Heizseite der Trägerplatte 1 verlaufen. Die Trägerplatte weist an zwei einander gegenüberliegenden
Randseiten Randeinschnitte 3 auf, die voneinander durch Vorsprünge 4 abgesetzt sind. Im Bereich der
Randeinschnitte 3 verlaufen an den Randseiten der Trägerplatte 1 auf deren Rückseite Verbindungsstreifen 5.
Während die Heizleiterdrähte 2 aus üblichem Widerstandsmaterial bestehen, sind im dargestellten Ausführungsbeispiel die Verbindungsstreifen 5 aus elektrisch gut
leitendem Material, beispielsweise Kupfer, hergestellt. Im Bereich jedes Randeinschnitts 3 verlaufen je zwei
Heizleiterdrähte 2 über die Trägerplatte 1, und zwar so, daß sie jeweils unmittelbar neben einem der Vorsprunge
4 die Verbindungsstreifen 5 überkreuzen. An den Überkreuzungsstellen sind die Heizleiterdrähte 2
und die Verbindungsstreifen 5 miteinander durch Punktschweißen
verbunden. Von den Verbindungsstreifen 5 sind nur die unterhalb der Vorsprünge 4 liegenden Bereiche
erhaltent während die in Figur 2 gestrichelt dargestellten,
in den Randeinschnitten 3 verlaufenden Bereiche der Verbindungsstreifen 5 ausgestanzt sind. Wie im übrigen
die Fig. 1 zeigt, sind an den beiden Randseiten die Randeinschnitte 3 gegeneinander versetzt angeordnet. Damit
ergibt sich eine Reihenschaltung der Heizleiterdrähte 2 und der verbliebenen Abschnitte der Verbindungsstreifen
5. Die Enden des ersten und des letzten Heizleiterdrahtes 2 sind an den Anschlußstellen b an der
Trägerplatte 1 angeöst.
Die in Figur 2 dargestellte Stirnansicht des Heizelements
läßt erkennen, daß die Verbindungsstreifen 5 in die Rai deinschnitte
3 hineinragende Kröpfungen aufweisen und dadurch gegenfseitliche Verschiebung gegenüber den Vorsprüngen
4 gesichert sind. Zugleich sind auch die Heizleiterdrähte 2 in ihren Endbereichen in die Randeinschnitte 3
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hineingebogen,
Die in Pig. 3 dargestellte Vorrichtung zur Herstellung der vorstehend erläuterten Brotrösterheizelemente,
weist zunächs^eine Bearbeitungsstation 11 auf, in der
Trägerplatte 1, HeMeiterdrähte 2 und Verbindungsstreifen 5 miteinander verbunden werden. Die Bearbeitungsstation
11 besteht im wesentlichen aus einer Ablagefläche 12 für die jeweils zu bearbeitende Trägerplatte
1 und aus im Bereich der mit den Randeinschnitten 3 versehenen Randbereiche der Trägerplatte 1 verlaufenden
Aufnahmenuten 13 für je einen Verbindungsstreifen 5. Die Heizleiterdrähte 2 werden der Bearbeittungsstation
11 in der durch einen pfeil 14 gekennzeichneten Durchlaufrichtung von Vorratsrollen
15 zugeführt, die in einer Abgabestation Ib zusammengefaßt und im dargestellten Ausführungsbeispiel koaxial
mit zu den Aufnahmenuten 13 parallelen Achsen angeordnet sind. Zwischen Bearbeitungsstation 11 und Abgabestation
16 ist ein Führungsglied 17 angeordnet, das aus einem zu den Aufnahmenuten 13 parallelen Führungsbalken
besteht, der in vorbestimmten, der Anordnung der Heizleiterdrähte 2 auf der Trägerplatte 1 entsprechenden Abständen
Durchlässe 18 aufweist, durch welche je ein Heizleiterdraht 2 geführt ist. Den Aufnahmenuten 13 wird in
zur Durchlaufrichtung 14 senkrechter Richtung je ein Verbindungsstreifen
5 von je einer Vorratsrolle 19 zugeführt. An den im Bereich der beiden Aufnahmenuten 13 liegenden
Überkreuzungsstellen werden Heizleiterdrähte 2 und Verbindung
sstreifen 5 mittels einer Verbindungseinrichtung durch Punktschweißen miteinander verbunden. Dies wird nachfolgend
anhand der Figur 4 noch im einzelnen erläutert. Nach Herstellung der Verbindung wird die Trägerplatte
in Durchiaufrichtung 14 von der Ablagefläche 12 entfernt,
wobei die für den nächsten Herstellungsgang erforderliche Länge der Heizleiterdrähte 2 von den Vorratsrollen 15 abge-
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zogen wird. Anschließend werden die Heizleiterdrähte 2 an dem jeweils fertiggestellten Heizelement mit der
Trenneinrichtung 21 abgetrennt, die in Durchiaufrichtung
14 hinter der Bearbeitungsstation 11 angeordnet ist.
Die Verbindungseinrichtung 2o besteht im wesentlichen aus zwei über der jeweils entsprechenden Aufnahmenut 13 angeordneten
Schienen 22, von denen eine in Fig. 4 im Schnitt dargestellt ist. Die Figur zeigt übereinander in
auseinandergezogener Stellung die Bearbeitungsstation 11 mit einer Aufnahmenut 13, darüber eine Trägerplatte 1 mit
Heizleiterdrähten 2 und verbindungsstreifen 5 sowie darüber
die heb- und senkbare Schiene 22. Im Bereich der Randeinschnitte 3 weisen der Grund der Aufnahmenut 13
Vorsprünge 23 und die Schiene 22 Einsenkungen 24 auf, so daß Schiene 22 und Grund der Aufnahmenut 13 zusammen ein
Prägewerkzeug bilden, mit dem am Verbindungsstreifen 5 in die Randeinschnitte 3 einfassende Kröpfungen 25 geformt
werden. Die im zusammengefahrenen Zustand an den Heizleiterdrähten 2 anliegenden Bereiche der Schiene 22 bilden
zugleich Punktschweißelektroden mit denen Heiζleiterdrähte
2 und Verbindungsstreifen 5 elektrisch leitend verbunden
werden· Im Übrigen ist in der Fig. 4 zugleich angedeutet, wie auch die Heizleiterdrähte 2 in die Randeinschnitte 3
hineingebogen werden. In den den Randeinschnitten 3 der Trägerplatte 1 entsprechenden Bereichen weist die Schiene
22 Ausnehmungen 26 auf in denen Stanswerkseuge 27 geführt
sind, mit denen der Verbindungsstreifen 5 jeweils zwischen den beiden in einem Randeinechnitt 3 liegenden
Heizleiterdrähten 2 durchtrennt wird« Die Stan»werkzeuge
27 sind an einem oberhalb angeordneten Balken 28 befestigt, der durch - nur schematisch angedeutete - Federn 29 an
der Schiene 22 abgestützt ist. Im Grund der Avfiiahmenut
sind Durchlässe 3o für die Stanzwerkzeuge 27 vorgesehen.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung arbeitet folgender-
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maßen: Nach Fertigstellung eines Heizelements wird die an einem heb- und senkbaren Tisch angeordnete
Bearbeitungsstation 11 abgesenkt. Die Verbindungsstreifen wer den von den Vorratsrollen 19 abgezogen
und in die Aufnahmenuten 13 eingelegt. Anschließend wird eine Trägerplatte 1 in die Bearbeitungsstation
eingesetzt und darauf wird die Bearbeitungsstation 11 angehoben, bis die Heizleiterdrähte 2, die beim Abschluß
des vorhergehenden Fertigungsgangs über die Bearbeitungsstation 11 abgezogen worden sind, an der
Heizseite der Trägerplatte 1 anliegen. Darauf wird die Schiene durch Krafteinwirkung am Balken 28 abgesenkt,
bis der Verbindungsstreifen 5 in der erläuterten Weise
geprägt ist und zugleich fest an den Heizleiterdrähten 2 anliegt. Danach erfolgt mit einem Stromimpuls
das Punktschweißen von Heizleiterdrähten 2 und Verbindungsstreifen 5. Durch weitere Krafteinwirkung wird
der Balken 28, entgegen der Wirkung der Federn 29 weiter abgesenkt, bis die Stanzwerkzeuge 27 die Verbindungsstreifen zwischen je zwei Heizleiterdrähten eines Randeinschnitts
3 durchtrennen. Darauf werden Schiene 22 und Balken 28 wieder angehoben, und wird das im wesentlichen
fertiggestellte Heizelement aus der Bearbeitungsstation
entnommen, wobei die Heizleiterdrähte 2 für den nächsten Herstellungsgang von den Vorratsrollen 15 abgezogen werden
„und werden schließlich die Heizleiterdrähte 2 mit
der Trenneinrichtung 21 durchtrennt. Mit der Trenneinrichtung 21 ist vorzugsweise eine (nicht dargestellte)
Klemmvorrichtung verbunden, die die Heizleiterdrähte 2 in ihrer ausgespannten Lage festhält. Die Festlegung der
Heizleiterdrähte 2 an den Anschlußstellen 6 der Trägerplatte i erfolgt in einem nachfolgenden Arbeitsgang, der hier
nicht erläutert zu werden braucht.
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Leerseite
Claims (2)
1. Verfahren zur Herstellung eines aus einer an gegenüberliegenden
Randseiten mit Randeinschnitten versehenen Trägerplatte und einem Heizleiterdraht bestehenden Brotrösterheizelement,
wobei der Heizleiterdraht im wesentlichen auf einer Heizseite der Trägerplatte verläuft,
dadurch gekennzeichnet, daß an der der Heizseite gegenüberliegenden Rückseite der Trägerplatte
(1) im Bereich der Randeinschnitte (3) Verbindungsstreifen (5) aus elektrisch leitendem Material angeordnet
werden, daß eine Mehrzahl von Heizleiterdrähten (2) zueinander im wesentlichen parallel und die Verbindungsstreifen
(5) im Bereich der Randeinschnitte (3) überkreuzend an der Heizseite angeordnet, mit den Verbindungsstreifen (5) elektrisch
leitend verbunden und anschließend abgetrennt werden.
2, Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungsstreifen (5) im Bereich der Randeinschnitte (3) zwischen den Verbindungsstellen mit den Heizleiterdrähten
(2) durchtrennt werden.
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3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstreifen (5) aus elektrisch
gut leitendem Material bestehen.
gut leitendem Material bestehen.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsstreifen (5) auf einer
Unterlage in vorbestimmtem Abstand angeordnet, die Trägerplatte (1) mit der Rückseite auf die Verbindungsstreifen
(5) aufgelegt und die Heizleiterdrähte (2) von je einer Vorratsrolle (15) abgezogen und auf die Heizseite der
Trägerplatte (1) aufgelegt werden.
Trägerplatte (1) aufgelegt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsstreifen (5) in Form
von Abschnitten vorbestimmter Länge an der Trägerplatte (1) angeordnet werden.
von Abschnitten vorbestimmter Länge an der Trägerplatte (1) angeordnet werden.
b„ Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsstreifen (5) in zur
Richtung der Heizleiterdrähte (2) senkrechter Richtung
von je einer Vorratsrolle C19) abgezogen und nach der
Verbindung mit den Heizleiterdrähten (2) auf ihre vorbestxmmte Länge geschnitten werden.
Richtung der Heizleiterdrähte (2) senkrechter Richtung
von je einer Vorratsrolle C19) abgezogen und nach der
Verbindung mit den Heizleiterdrähten (2) auf ihre vorbestxmmte Länge geschnitten werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsstreifen (5) mit einer
Prägung C25) in Form von in die Randeinschnitte (3) einfassenden
Kröpfungen versehen werden.
Β« Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindungsstreifen (5) bei der Herstellung der Verbindungen mit den Heizleiterdrähten (2) mit der Prägung (25) versehen werden.
die Verbindungsstreifen (5) bei der Herstellung der Verbindungen mit den Heizleiterdrähten (2) mit der Prägung (25) versehen werden.
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9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8„ dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizleiterdrähte (2) bei der Verbindung mit den Verbindungsstreifen (5) in die Randeinschnitte
(3) hineingebogen werden.
Io. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Bearbeitungsstation
(11) mit einer Ablagefläche (12) für die Trägerplatte (1) und mit an gegenüberliegenden Randbereichen
der Ablagefläche (12) angeordneten Aufnahmenuten (13) für je einen Verbindungsstreifen (5)9 durch eine
der Bearbeitungsstation (11) zugeordnete Abgabestation (16)
mit einer Mehrzahl von Vorratsrollen (15) für die Heizleiterdrähte (2), durch eine Verbindungseinrichtung (2o)
sur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung
zwischen den Heizleiterdrähten (2) und dem Verbindungsstreifen (5) sowie durch eine Trenneinrichtung (21) für
die Heizleiterdrähte (2).
11» Vorrichtung nach Anspruch Ios dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindungseinrichtung (2o) aus je einer über den Aufnahmenuten
(13) heb- und senkbar angeordneten und mit einer Merhzahl von PunktSchweißelektroden versehenen Schiene
(22) besteht»
„ Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekannzeichnet, daß
die Schienen (22) bzw« die Punktschweißelektroden und der
Grund der jeweils augeordneten Aufnahmenut (13) als Prägewarkzeuge
zum Prägen bsw. Umbiegen der Verbindungsstreifen
C5) und/oder der Heizleiterdrähte (2) ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiene (22) im Bereich der Randeinschnitte (3)
der Trägerplatte (1) mit Stanzwerkzeugen (27) zum Durchtrennen der Verbindungsstreifen (5) versehen ist»
Q30046/0215
- 4 - 49ol
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche Io bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (21) in Durchlaufrichtung (14) der Heizleiterdrähte (2) hinter der
Bearbeitungsstation (11) angeordnet ist.
Bearbeitungsstation (11) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche Io bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Abgabestation (16) und Bearbeitungsstation (11) ein Führungsglied (17) für die
Heizleiterdrähte (2) angeordnet ist.
Heizleiterdrähte (2) angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche Io bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bearbeitungsstation (11) an der Oberseite eines heb- und senkbaren Tisches angeordnet ist.
030046/02 15
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