DE2915812A1 - Stapelbarer transport- und lagersichtkasten aus kunststoff - Google Patents
Stapelbarer transport- und lagersichtkasten aus kunststoffInfo
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Description
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PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERD MÜLLER · D. GROSSE · F. PCLLMElER _ 5, _
11. April 1979 f.ni 73 I06
Fritz Schäfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fabriken für Lager- und Betriebseinrichtungen,
Salchendorf bei Neunkirchen, Kreis Siegen, Fritz-Schäfer-Straße 2o, 59o8 Neunkirchen
Die Erfindung betrifft einen stapelbaren Transport- und
Lagersichtkasten aus Kunststoff mit einer etwa auf halber Höhe zwischen den Stapelkanten endenden, schräg nach außen
geneigten Stirnwand, deren Oberrand in eine nach unten offene Griffleiste übergeht, die zwischen den über die Stirnwand
vorgezogenen Kastenseitenwänden eingeschlossen ist, und mit einer oberhalb der Stirnwand liegenden, von dieser
und den Kastenseitenwänden begrenzten Sichtöffnung, wobei die Kastenseitenwände in ihren der Stirnwand benachbarten
Eckbereichen aufwärts gerichtete Versteifungs-Hohlprofile
aufweisen, die auch die Sichtöffnung seitlich begrenzen und zur Kasteninnenseite hin durch gegen die Kastenlängsmittelebene
geneigte und in die Stirnwand übergehende Wandungsteile begrenzt sind.
Ein stapelbarer Transport- und Lagersichtkasten dieser Gattung ist durch die DE-PS 11 71 331 bekannt. Hierbei ist vorteilhaft,
daß aufgrund der Versteifungs-Hohlrofile ein Ausweichen
der seitlichen Kastenwände bei Belastung durch einen oder mehrere aufgestapelte Transport- und Lagersichtkästen
weitestgehend vermieden werden kann, ohne daß hierbei eine
schubladenartige Verschiebung der übereinandergestapelten Transport- und Lagersichtkästen gegeneinander beeinträchtigt
wird.
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Bei einer praktischen Ausfuhrungsform des Transport- und
Lagersichtkastens nach der DE-PS 11 71 331 hat man auch schon in die Sichtöffnung seitlich begrenzenden Wandungsteile
der Versteifungs-Hohlprofile Führungsnuten eingeformt. In diese Führungsnuten lassen sich von oben her
sogenannte Steckscheiben, bspw. aus durchsichtigem Kunststoff, einschieben, wenn es erwünscht ist das maximale
Füllvolumen der Transport- und Lagersichtkästen voll auszunutzen. Die Führungsnuten können aber auch zur Arretierung
von winkelförmigen Staubdeckeln benutzt werden, wenn im Transport- und Lagersichtkasten empfindliches Lagergut aufbewahrt
werden soll. In diesem Falle wird dann der kurze Winkelschenkel des Staubdeckels von oben her in dxe Führungsnuten eingeführt und damit gegen unbeabsichtigte Horizontalverschiebung
arretiert.
Nun ist der Einsatzbereich bzw. Gebrauchszweck für stapelbare
Transport- und Lagersichtkästen sehr mannigfaltig, d. h., sie werden in den unterschiedlichsten Lager- und Transportsystemen
zum Einsatz gebracht, in denen sich naturgemäß auch völlig verschiedene Anforderungen ergeben. So ist es zwar bei
der Benutzung gattungsgemäßer Transport- oder Lagersichtkästen in Verbindung mit Regal-Stapelsystemen in den meisten Fällen
möglich, die Transport- oder Lagersichtkästen zwecks optimaler Ausnutzung ihres Fassungsvermögens im Bereich ihrer Sichtöffnung
durch eine Steckscheibe abzusperren oder aber bei der Einlagerung staubempfindlichen Gutes die abgewinkelten Staubdeckel
aufzusetzen, weil hier regelmäßig zwischen den übereinanderliegenden Regalfächern genügend Platz vorhanden ist, um
im Bedarfsfalle die Steckscheiben bzw. Staubdeckel nach oben aus den Führungsnuten herausnehmen zu können.
Diese Möglichkeit besteht aber schon nicht mehr, wenn mehrere Transport- und Lagersichtkästen unmittelbar, säulenförmig
übereinandergestapelt werden. Die Benutzung von abgewinkelt ten Staubdeckeln ist dann völlig unmöglich, weil diese sich
überhaupt nicht handhaben lassen. Die Benutzung von Steck-
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scheiben zum Verschließen der Sichtöffnung zwecks optimaler Ausnutzung des Fassungsvolumens ist zumindest mit beträchtlichen
Schwierigkeiten verbunden, weil sie sich nur einsetzen und herausnehmen lassen, der betreffende Transport-
und Lagersichtkasten um einen genügend großen Weg relativ zu dem darüber gestapelten Transport- oder Lagersichtkasten
vorgezogen oder aber der darüber gestapelte Transport- oder Lagersichtkasten entsprechend zurückgeschoben wird.
Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, sind daher auch schon Transport- und Lagersichtkästen geschaffen worden, denen
statt der abgewinkelten Staubdeckel und auch anstelle der Steckscheiben im Bereich der Sichtöffnung sogenannte Staubklappen
zugeordnet werden können.
Solche Staubklappen lassen sich zwar unabhängig von den jeweiligen Stapelsystemen für die Transport- oder Lagersichtkästen
leicht und sinnfällig handhaben. Ihnen sind jedoch andere Nachteile eigentümlich. So lassen sich mit solchen
Staubklappen ausgerüstete Transport- oder Lagersichtkästen hinsichtlich ihres Fassungsvolumens besonders dann
nicht optimal ausnutzen, wenn ihr Transport von und zu den jeweiligen Lagersystemen mittels Fördersysteinen bewirkt
wird, denen ein verhältnismäßig unruhiger Lauf eigentümlich ist. Das ist bei Rollen- und Röllchenbahnen aber praktisch
immer der Fall, bei anderen Fördersystemen zumindest dann, wenn diese kurvengängig laufen oder aber mit abrupt wechselnden
Förderrichtungen arbeiten. Aufgrund der dabei vorkommenden Erschütterungen können nämlich die Staubklappen leicht
in Öffnungsstellung springen. Das in den Transport- und Lagersich tkästen enthaltene Lagergut kann dann, sofern sein
Füllniveau oberhalb der Unterkante der Sichtöffnung liegt, in unerwünschter Weise während des Transportes herausrutschen.
Zweck der Erfindung ist es, alle diese bei den bekannten stapelbaren Transport- und Lagersichtkästen auftretenden
Nachteile zu beseitigen. Deshalb liegt der Erfindung die
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Aufgabe zugrunde, einen stapelbaren Transport- und Lagersichtkasten
zu schaffen, der unter Beibehaltung einer das Ausweichen der Kastenseitenwände bei Belastung verhindernden
Formstabilität im Sichtöffnungsbereich für jeden möglichen
Benutzungsfall eine sowohl bedienungstechnisch als auch bezüglich der Funktionssicherheit optimale Ausrüstung im Bereich
der Stirnwand bzw. der Sichtöffnung mit einfachen Mitteln gewährleistet. Die Lösung dieses komplexen Problems
besteht erfindungsgemäß im wesentlichen darin, daß die Versteifungs-
und Hohlrofile einerseits in die Griffleiste übergreifen und andererseits ihre Seitenbegrenzung durch
etwa auf gleicher Ebene mit der Außenkontur der Stapelränder liegende Wandungsteile erhalten, daß die Breite der Sichtöffnung
auf ihrer ganzen Höhe hinter der Innenkante des Oberrandes der Stirnwand zum Kasteninneren hin und parallel zur
Ebene der Kastenseitenwände je durch einen aufrechten Profilvorsprung der Versteifungs-Hohlrofile sowie durch je eine
mit Abstand davor liegende, von der Hinterkante der Griffleiste aufstrebende Rippe begrenzt ist, daß die Vorderwand
der Griffleiste sowie deren mit den Versteifungs-Hohlprofilen
gemeinsamer Wandungsteil im wesentlichen vertikal verlaufen und oberhalb der Griffleiste nach einwärts und aufwärts gerichtete
Knotenstege liegen, deren Breite etwa der Breite der Rippen entspricht, deren Höhe aber wesentlich kleiner
als dia Höhe der Rippen ist und daß die Höhe der Rippen geringer ist als der Abstand der Unterkante der Griffleiste
von der unteren Stapelkante, wobei die die Breite der Sichtöffnung begrenzenden Profilvorsprünge und Rippen Stützführungen
für einschiebbare Steckscheiben bilden, während sie zusammen mit den Knotenstegen zur Halterung von Staubklappen
benutzbar sind.
Nach dem Erfindungsvorschlag wird ein stapelbarer Transport-
und Lagersichtkasten geschaffen, der in optimaler Weise den. bei den verschiedenen Lager- und Transportsystemen auftretenden
Bedingungen entspricht» So wird nicht nur bei der
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vorgegebenen Baubreite für die stapelbaren Transport- und Lagersichtkästen unter Aufrechterhaltung einer hohen Formstabilität
eine große und auf ihrer ganzen Höhe praktisch gleichbleibend breite Sichtöffnung erhalten, sondern es
können im Bereich der Sichtöffnung jederzeit und mit einfachsten Handgriffen entweder Steckscheiben oder Staubklappen
so zugeordnet werden, daß sie einerseits die Sichtöffnung entsprechend den unterschiedlichen Lager- und Transportbedingungen
genügend sicher absperren, andererseits aber selbst völlig innerhalb der Umrißlinien der Transport- und Lagersichtkastens
liegen und damit gegen äußere Beanspruchungen weitestgehend geschützt werden.
Bei stapelbaren Transport- und Lagersichtkästen nach der Erfindung
lassen sich als Steckscheiben ebene Platten einsetzen, die lediglich an ihrem oberen Begrenzungsrand einen abgewinkelten
Grifflappen aufweisen. Es besteht aber nach der Erfindung die besonders vorteilhafte Möglichkeit, Steckscheiben
und Staubklappen aus übereinstimmenden Formteilen zu fertigen,
und zwar derart, daß dabei die Steckscheiben auf ihrer ganzen Höhe seitliche Führungskanten haben, mit welchen sie
in die zwischen den aufrechten Profilvorsprüngen der Versteifungs-Hohlprofile
und den davor liegenden Rippen gebildeten Führungsnuten eingreifen, während bei den Staubklappen lediglich
in der Nähe ihrer Ober- und Unterkante Stützglieder vorhanden sind. Die der Oberkante der Staubklappen zugeordneten
Stützglieder sollen dabei zwischen dem oberen Ende der Rippen und den dahinterliegenden Profilvorsprüngen der Versteifungs-Hoh^rofile
in die Führungsnut eingreifen, während die sich an der Unterkante der Staubklappen befindenden Stützglieder
hinter die Knotenstege zum Eingriff kommen sollen. Ein in diesem Zusammenhang besonders wichtiges Weiterbildungsmerkmal
besteht erfindungsgemäß darin, daß wenigstens die Staubklappen an ihrer Unterkante mit seitlich vorspringenden, in den Bereich
zwischen die Knotenstege und die Rippen eingreifenden . Drehzapfen versehen sind, die sich vorzugsweise an die freie
Längskante eines aus der Klappenebene nach vorne abgewinkelten
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Schenkels anschließen. Hierbei wird der Abstand zwischen der Rippe und dem Knotensteg durch die Breite der Griff- "*
leiste bestimmt und es ist zwischen Rippe und Knotensteg in der oberen Begrenzungswand der Griffleiste je ein Loch
ausgebildet. Aufgrund dieser Ausgestaltung steht jewei-ls
seitlich neben der Sichtöffnung und dem unmittelbaren Anschluß an die Versteifungs-Hohlprofile ein Freiraum zur
Verfügung, innerhalb welchem die Drehzapfen von in den Löchern der oberen Begrenzungswand der Griffleiste verrastbaren
Sicherungsstöpseln übergriffen werden können. Durch Benutzung der Sicherungsstöpsel steht also auf einfache Art
und Weise die Möglichkeit zur Verfügung, die Staubklappen mit dem Transport- oder Lagersichtkästen so zu verbinden,
daß sie sich durch einen einfachen Handgriff zwar öffnen und schließen lassen, jedoch nicht vollständig entfernt
werden können.
Erfindungsgemäß lassen sich die Staubklappen und/oder Steckscheiben
auch längs ihrem oberen Begrenzungsrand mit Versteifungsanformungen, insbesondere einem oder mehreren Profilstegen,
versehen und eine dieser Versteifungsanformungen läßt sich als Grifflappen ausbilden. Die Erfindung sieht
weiterhin vor, daß die Profilvorsprünge der Versteifungs-Hohlprofile
in ihrem das obere Ende der Rippen überragenden Bereich nach oben und hinten schräg verlaufen, dergestalt,
daß insbesondere das Einführen der Steckscheiben in die zwischen diesen Profilvorsprüngen und den vorgelagerten Rippen
begrenzten Haltenuten zu erleichtern.
Wenn die Steckscheiben aus den gleichen Formteilen gefertigt sind, wie die Staubklappen, dann kann es zweckmäßig sein,
auch an den Steckscheiben die Drehzapfen beizubehalten. Es ist dann nämlich möglich, die Steckscheibe nach ihrem Entfernen
aus dem Bereich der Sichtöffnung in heruntergeklapptem Zustand hinter die Knotenstege einzuhängen, also mit
dem Transport- oder Lagersichtkasten in Verbindung zu halten,
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Sowohl die Steckscheiben als auch die Staubklappen lassen
sich als Kennzeichenträger benutzen, wenn auf ihrer Stirnfläche Halteprofile, bspw. hinterschnittene Winkelstücke
zum Einsetzen von Etiketten oder anderen Datenträgern vorgesehen werden.
Bei der Bewegung von Transport- oder Lagersichtkästen mittels Förderanlagen, wie bspw. Rollen- oder Röllchenbahnen
ist es von Bedeutung, daß sie möglichst ruhig und erschütterungsfrei laufen, um insbesondere das Herausspringen der
Staubklappen aus ihren Halterungen im Bereich der Sichtöffnung zu unterbinden. Diese Forderung läßt sich erfindungsgemäß
dadurch erfüllen, daß der Begrenzungsrand der unteren Stapelkante in einem nach aufwärts gewölbten Boden in diejenige
Eckzone der Versteifungs-Hohlprofile ausläuft, welche
einerseits durch deren parallel zu den Kastenseitenwänden verlaufenden Wandungsteil und andererseits durch deren gegen
die Kastenlängsmittelebene geneigten und in die Stirnwand übergehenden Wandungsteil bestimmt ist. Hierdurch wird nämlich
verhindert, daß sich die untere Stapelkante der Transport- und Lagersichtkästen an Führungs- und Laufbahnteilen
der Förderanlage verhakt.
Weitere Merkmale und Vorteile eines stapelbaren Transport-
und Lagersichtkastens nach der Erfindung werden nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Hierbei zeigt
Figur 1 in räumlicher Ansicht von vorne einen erfindungsgemäßen Transport- und Lagersichtkasten,
Figur 2 etwa in natürlicher Größe eine Draufsicht auf den in Fig. 1 mit II bezeichneten Teilbereich des Lagersich
tkastens,
Figur 3 etwa in natürlicher Größe eine Ansicht von unten
auf den in Fig. 1 mit III gekennzeichneten Teilbereich des Transport- oder Lagersichtkastens,
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Figur 4 in natürlicher Größe und Seitenansicht den in Fig. 1 mit IV gekennzeichneten Teilbereich eines
Lagersichtkastens,
Figur 5 in natürlicher Größe eine Ansicht in Pfeilrichtung
V der Fig. 1 auf Teilbereiche zweier übereinandergestapelter Transport- oder Lagersichtkästen,
Figur 6 im Vertikalschnitt einen Ausschnitt zweier übereinandergestapelter
Transport- oder Lagersichtkästen im Bereich ihrer Stirnwand, wobei dort Anordnung
und Handhabung einer Steckscheibe wiedergegeben wird,
Figur 7 im Vertikalschnitt den Stirnwandbereich eines Transport- und Lagersichtkastens ähnlich der Fig. 6,
wobei jedoch dort Anordnung und Handhabung einer Staubklappe wiedergegeben wird, während
Figur 8 den der Fig. 7 entsprechenden Bereich in räumlicher Teilansicht zeigt.
In Fig. 1 ist ein Transport- oder Lagersichtkasten 1 dargestellt, dessen Kastenseitenwände 2' und 211 vertikal vom
Kastenboden 3 aufragen. Auch die Kastenrückwand 4 ist vertikal vom Kastenboden 3 hochragend angeordnet. Die beiden Kastenseitenwände
2' und 2'' und die Kastenrückwand 4 haben übereinstimmende
Höhe und bilden oben eine im wesentlichen horizontale Stapelkante 5 aus, der wiederum ein vertikaler Begrenzungsrand
6 zugeordnet ist.
Die Kastenstirnwand 7 schließt sich, schräg nach außen geneigt, an den Kastenboden 3 an und endet etwa auf halber Höhe zwischen
der oberen Stapelkante 5 und der unteren Stapelkante ,8 des Transport- und Lagersichtkastens 1. Der Oberrand der Kastens
tirnv/and 7 geht dabei in eine nach unten offene Griffleiste
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9 über, deren Vorderwand 91 eine vertikale Ausrichtung hat,
während ihre obere Begrenzungswand 9" eine horizontale Ausrichtung hat.
Die Kastenseitenwände 2' und 2" gehen einerseits jeweils über
gegen die vertikale Kastenlängsmittelebene geneigte Wandungsteile
10' und 10" in die Kastenstirnwand über. Sie sind aber andererseits mit parallel zu ihrer Ebene vorgezogenen Wandungsteilen
11' und 11" ausgestattet, welche zwischen sich die Griffleiste
9 einstückig einschließen.
Wichtig ist, daß die sich parallel zur Ebene der Kastenseitenwände
21 und 2" erstreckenden, über die Kastenstirnwand 7 vorgezogenen
Wandungsteile 11' und 11" um ein solches Maß gegenüber
der Ebene der Kastenseitenwände 2' und 2" nach außen versetzt angeordnet sind, daß sie etwa auf gleicher Ebene mit dem
Begrenzungsrand 6 der oberen Stapelkante 5 zu liegen kommen, d.h., daß sie zusammen mit der Außenkontur der Stapelkanten 5
und 8 die größte Kastenbreite nach vorne mitbestimmen. Die Wandungsteile 11" und 11" gehen also mit einer gewissermaßen nach
rückwärts geneigten Stufe 12 in die Kastenseitenwände 21 und
2" über.
Den Fig. 1 und 4 ist ferner zu entnehmen, daß die Wandungsteile 11" und 11" nicht bis zur Ebene des Kastenbodens 3 heruntergeführt
sind, sondern von der Unterkante 9"1 der Griffleisten-Vorderwand
9" nach abwärts geneigt verlaufen, und zwar so, daß sie in einen nach aufwärts gewölbten Bogen 81 der unteren
Stapelkante 8 übergehen, welcher in die Eckzone zwischen den Wandungsteilen 10' und 11' bzw. 10" und 11" ausläuft.
Die gegen die vertikale Kastenlängsmittelebene geneigt verlaufenden
Wandungsteile 10' und 10" erstrecken sich nicht nur über die Höhe der Kastenstirnwand 7, sondern verlaufen über die ganze
Höhe der Kastenseitenwände 21 und 2", d.h. sie enden auf gle'icher
Höhe mit der Stapelkante 5. Dabei sind an den Wandungsteilen 10' und 10" oberhalb der Kastenstirnwand 7 mit zum Kasteninneren
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hin gerichteten und parallel zur Ebene der Kastenseitenwände 2' und 2" verlaufenden, aufrechten Profilvorsprüngen 13' und 13"
ausgestattet, an die sich wiederum parallel zu den Kastenseitenwänden 2" und 2" verlaufende Wandungsteile 14' und 14" anschließen.
Diese Wandungsteile 14' und 14" gehen an ihrem unteren Ende rechtwinklig in die obere Begrenzungswand 9" der Griffleiste
9 über, während sich an ihre Vorderkante im unteren Bereich und im rechten Winkel die Vorderwand 9' der Griffleiste
9 anschließt, die sich im oberen Bereich dann durch eine geneigte Querwand 15" bzw. 15" fortsetzt.
Die Wandungsteile 10", 11', 14' bilden zusammen mit dem Profilvorsprung
14", der Querwand 15' sowie der Vorderwand 9' und
der oberen Begrenzungswand 9" der Griffleiste 9 einen Versteifungshohlkörper
16' am vorderen Ende des Transport- oder Lagersichtkastens 1 im Anschluß an die Kastenseitenwand 2'.
Ein entsprechender Versteifungs-Hohlkörper 16" in spiegelbildlicher
Ausführung wird am vorderen Ende des Transport- oder Lagersichtkastens 1 auch im Anschluß an die andere Kastenseitenwand
2" gebildet, und zwar dort von den Wandungsteilen 10", 11", 14" in Verbindung mit dem Profilvorsprung 13" der Querwand
15" sowie der Vorderwand 9' und der oberen Begrenzungswand 9" der Griffleiste 9.
Die beiden Versteifungs-Hohlprofile 16' und 16" umgrenzen bzw.
umfassen die beiden vorderen Ecken des Transport- und Lagersichtkastens 1 und greifen in die Griffleiste 9 über, und zwar
bis in den Bereich von Versteifungsrippen 17, welche die Vorderwand 9' und die obere Begrenzungswand 9" der Griffleiste 9
gegen die Kastenstirnwand 7 absteifen.
Zwischen der oberen Begrenzungswand 9" der Griffleiste und den
beiden aufrechten Profilvorsprüngen 13' und 13" wird die auf
ihrer ganzen Höhe gleichmäßig breite, also im wesentlichen rechteckige, Sichtöffnung 18 eingegrenzt.
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Den parallel zur Sichtöffnungsebene gerichteten Flächen der Profilvorsprünge
13' und 13" sind in einem gewissen Abstand an den Wandungsteilen 14' und 14" Rippen 19' und 19" vorgelagert,
die bis auf die obere Begrenzungswand 9" der Griffleiste 9 herabreichen,
aber mit einem bestimmten Abstand 20 von der oberen Stapelkante 5 des Transport- und Lagersichtkastens 1 enden.
Während die Rippen 19' und 19" sowie der hinter dieser liegende
Längenabschnitt der Stirnflächen an den Profilvorsprüngen 131 und
13" sich In Vertikalrichtung erstrecken und zwischen sich Nuten
21' und 21" begrenzen, verlaufen die Stirnflächen der Vorsprünge
13' und 13" in ihrem das obere Ende der Rippen 19' und 19" überragenden
Bereich nach oben und hinten schräg, wie das deutlich den Fig. 1, 6 und 7 entnommen werden kann.
Aus den Fig. 1, 2 und 6 bis 8 ergibt sich desweiteren, daß an
die Wandungsteile 14' und 14" in gleicher Ebene mit der Vorderwand
91 der Griffleiste 9 je ein Knotensteg 22' bzw. 22"
ausgebildet ist, dessen Höhe wiederum geringer als die Höhe der Rippen 19' und 19" ausgebildet ist. Hingegen stimmt die Breite
der Knotenstege 22" und 22" sowie der Rippen 19' und 19" mit
der Breite der Stirnflächen an den Profilvorsprüngen 13' und 13" überein. Weder durch die Rippen 19', 19" noch durch die Knotenstege
22', 22" wird also die Breite der Sichtöffnung 18 vermindert.
Innerhalb des zwischen den Knotenstegen 22', 22" und den Rippen
19', 19" liegenden Bereiches sind in der oberen Begrenzungswand 9" der Griffleiste 9 noch Löcher 23", 23" vorgesehen, wie das
den Fig. 1 bis 3 sowie 7 und 8 entnommen werden kann.
Besonders deutlich geht aus der Fig. 6 hervor, daß die von den Stirnflächen der Profilvorsprünge 13* und 13" sowie den Rippen
19' und 19" begrenzten Nuten 21' und 21" seitlich neben der Sichtöffnung 18 des Transport- oder Lagersichtkastens 1 so angeordnet
sind, daß die durch sie geführte Vertikalebene 24 etwas unterhalb der Unterkante 9"' der Griffleiste 9 noch vor der
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schräg nach vorne geneigten Kastenstirnwand 7 verläuft.
Die Nuten 21' und 21" dienen zur Aufnahme bzw. Halterung von
Steckscheiben 25 (Fig. 6), welche dieSichtöffnung 18 nach außen auf ihrer ganzen Höhe verschließen, wenn das optimale
Fassungsvolumen der Transport- und Lagersichtkästen 1 genutzt werden soll. Dabei ist es wichtig, daß diese Steckscheiben 25
wenigstens über den größten Teil ihrer Höhe beidseitig sowie auch längs ihrer unteren Querkante eine sichere Abstützung erhalten.
Deshalb ist auch die Länge der Rippen 19' und 19" so bemessen, daß sie etwa 2/3 der Höhe der Steckscheiben 25
entspricht.
Andererseits ist es aber besonders wichtig, daß sich die Steckscheiben
25 auch dann ohne Schwierigkeiten aus dem Bereich der Sichtöffnungen 18 entfernen lassen, wenn mehrere Transportoder
Lagersichtkästen 1 unmittelbar übereinander gestapelt
sind, wie das aus Fig. 6 deutlich wird. Um das zu ermöglichen, liegen einerseits die Nuten 21' und 21", wie bereits erwähnt,
vor der Vertikalebene 24. Andererseits ist der Abstand 20 der oberen Enden der Rippen 19' und 19" von der oberen Stapelkante
5 und der Abstand 26 zwischen der Unterkante 9"' der Griffleiste 9 sowie der unteren Stapelkante 8 bzw. dem Kastenboden
3 so gewählt, daß sich die Steckscheiben 25 auch dann ohne weiteres aus dem Bereich der Sichtöffnung 18 nehmen bzw. wieder
in diesen hineinbringen lassen, wenn mehrere Transport- oder Lagersichtkästen 1 unmittelbar übereinandergestapelt sind.
Für viele Anwendungsfälle der Transport- oder Lagersichtkästen 1 ist es eine wesentliche Bedingung, daß nicht nur Steckscheiben
25 zum Versperren der Sichtöffnung 18 benutzt werden können, sondern das sich statt dessen bzw. zusätzlich dazu auch noch
Staubklappen 27 benutzen lassen, wie sie in den Fig. 7 und 8 gezeigt sind. Solche Staubklappen 27 unterscheiden sich von
den Steckscheiben 25 im wesentlichen dadurch, daß ihre Lagensicherung im Bereich der Sichtöffnung 18 durch verhältnismäßig
kurzen Verhakungseingriff erfolgt der zwecks Ein- und Ausrückens
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nur einen kurzen Betätigungsweg erfordert. Andererseits sollen jedoch die Staubklappen 27 auch nach Freigabe der Sichtöffnung
18 - in heruntergeklapptem Zustand - mit dem Transport- oder Lagersichtkasten 1 in Verbindung bleiben.
Zur Erreichung dieses Zieles sind die seitlichen Begrenzungsränder der Staubklappe 27 über den größten Teil mit einer Ausklinkung
28 versehen, so daß nur in einem oberen Bereich seitliche Vorsprünge 29 vorhanden sind, die von oben her um das
Maß 30 hinter die Rippen 19' und 19" in die Nuten 21' und 21"
eingreifen. An ihrem unteren Ende hat die Staubklappe 27 einen nach vorne abgewinkelten Schenkel 31, an den wiederum seitwärts
vorspringende Drehzapfen 32 einstückig angeformt sind. Während in der Schlißelage der Staubklappe der Schenkel 31 flach
auf der oberen Begrenzungswand 9" der Griffleiste 9 aufliegt,
(Fig. 7) hintergreifen seine beiden Drehzapfen 32 die beiden Knotenstege 22' und 22" des Transport- oder Lagersichtkastens
und bilden dadurch die untere Abstützung für die Staubklappe 27. Zum Öffnen der Staubklappe 27 braucht diese nur um das Maß
30 leicht angehoben zu werden, damit sie ausgerastet wird. Dann läßt sie sich einfach nach unten in die gestrichelt gezeichnete
Stellung herunterklappen, in welcher sie dann mit Hilfe der die Knotenstege 22' und 22" hintergreifenden Drehzapfen 32 hängend
festgehalten wird.
Wenn es erwünscht ist, die Staubklappen 27 so anzuordnen, daß sie sich zwar durch geringfügiges Anheben um das Maß 30 in die
und aus der Sperrlage bringen lassen, jedoch nicht gänzlich vom Transport- oder Lagersichtkasten 1 zu lösen sind, können
in die Löcher 23" und 23" der oberen Begrenzungswand 9" der Griffleiste 9 Sicherungsstöpsel 33 (Fig. 7) eingerastet werden,
welche die Drehzapfen 32 nach hinten und oben übergreifen und damit gegen Herausheben aus dem Bereich der Knotenstege 22'
und 22" sperren.
Normalerweise können die Sichtscheiben 25 von einem einfachen flachen Schichtkörperzuschnitt gebildet werden, der an seinem
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oberen Begrenzungsrand einen abgewinkelten Grifflappen 25'
hat. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn Steckscheibe J25 und Staubklappe 27 aus querschnittsgleichen Formteilen bestehen
wie es aus Fig. 7 ersichtlich ist. Ein Unterschied besteht dann lediglich insofern, als bei der Steckscheibe 25 die an den
Staubklappen 27 vorgesehenen Ausklinkungen 28 nicht vorhanden sind, so daß eine sichere Führung über die ganze Länge der Nuten
21' und 21" erhalten bleibt. Der Schenkel 31 mit den Drehzapfen 3 2 kann jedoch vorhanden sein, was den Vorteil bringt, daß dann
auch die Steckscheibe 25 nach Freilegung der Sichtöffnung 18 des Transport- oder Lagersichtkastens 1 in heruntergeklappter Lage
hinter den Knotenstegen 22' und 22" eingehängt werden kann. Auch die Staubklappe 27 ist an ihrer oberen Begrenzungskante vorteilhafterweise
mit einem Grifflappen 27' versehen. Ferner kann an der den Grifflappen 27' gegenüberliegenden Fläche auch noch
mit Versteifungsrippen 27" versehen werden.
Fig. 1 läßt noch erkennen, daß in die Kastenrückwand 4 unmittelbar
unterhalb der oberen Stapelkante 5 ein Muschelgriff 34 eingeformt werden kann. Dieser Muschelgriff 34 wird teilweise
von einem abwärts gerichteten Flansch 35 (Fig. 5) übergriffen, der in gleicher Ebene mit dem Begrenzungsrand 6 an das die
obere Stapelkante 5 bildende Formteil des Transport- oder Lagersichtkastens 1 angeformt ist. Dieser Flansch verhindert einerseits
das Abrutschen der in den Muschelgriff 34 eingreifenden Hand. Er kann aber auch in unmittelbarer Nachbarschaft des Muschelgriffes
als Halteeingriff für Hakenschienen benutzt werden.
Erwähnenswert ist schließlich noch, daß die Griffleiste 9 in
ihrer Vorderwand 9' mit Aufnahmen zum Einsetzen von Etiketten oder ähnlichen Datenträgern versehen werden kann. Auch die Steckscheiben
25 und/oder Staubklappen 27 können Halterungen, beispielsweise in Form von hinterschnittenen Winkeln 36 zum Einsetzen von
Etiketten oder ähnlichen Datenträgern aufweisen.
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Abschließend sei noch darauf hingewiesen; daß ein optimaler Stabilisierungseffekt durch die Versteifungs-Hohlkörper 16'
und 16" im Bereich der Sichtöffnung 18 des Transport- oder Lagersichtkastens 1 gewährleistet ist, obwohl eine im wesentlichen
rechteckige, also auf ihrer ganzen Höhe gleichbleibend breite - also nicht von oben nach unten trapezförmig verengte Sichtöffnung
18 vorhanden ist. Die hohe Formfestigkeit der Versteifungs-Hohlkörper
16', 16" wird dabei durch die Profilvorsprünge 13'., 13", die Rippen 19', 19" und die Knotenstege
22', 22"-erreicht, so daß diese Elemente eine Mehrfachfunktion
erfüllen.
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Claims (11)
- PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GERO MÜLLERR · ü. GROSSE · F. PCLLMtläl '^"'^ 11. April 1979 f.ni 73 1o6Fritz Schäfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fabriken für Lager- und Betriebseinrichtungen, Salchendorf bei Neunkirchen, Kreis Siegen Fritz-Schäfer-Straße 2o, 59o8 NeunkirchenPatentansprüche/ 1.'Stapelbarer Transport- und Lagersichtkasten aus Kunst- ^stoff mit einer etwa auf halber Höhe zwischen den Stapelkanten endenden, schräg nach außen geneigten Kastenstirnwand, deren Oberrand in eine nach unten offene Griffleiste übergeht, die zwischen den über die Kastenstirnwand vorgezogenen Kastenseitenwänden eingeschlossen ist und mit einer oberhalb der Kastenstirnwand liegenden, von dieser und den Kastenseitenwänden begrenzten Sichtöffnung, wobei die Kastenseitenwände in ihren der Kastenstirnwand benachbarten Eckbereichen aufwärts gerichtete Versteifungs-Hohlprofile aufweisen, die auch die Sichtöffnung seitlich begrenzen und zur Kasteninnenseite hin durch gegen die Kastenlängsmittelebene geneigte und in die Kastenstirnwand übergehende Wandungsteile begrenzt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungs-Hohlrofile (161, 1 6"') einerseits in die Griffleiste (9) übergreifen (141, 911; 14'', 9' ' ; 15', 9"; 15' ' , 9') und andererseits ihre Seitenbegrenzung durch etwa auf gleicher Ebene mit dem Begrenzungsrand (6) der Stapelkante (5) liegende Wandungsteile (11' und 11'') erhalten, daß die Breite der Sichtöffnung (18) auf ihrer ganzen Höhe hinter der Innenkante des Oberrandes der Kastenstirnwand (7) zum Kasteninneren hin parallel zur Ebene der Kastenseitenwände (21, 211) je durch einen aufrechten Profilvorsprung (13', 13'') der Versteifungs-Hohlprofile (16', 16'') sowie durch je eine mit Abstand davor liegende,030043/04952915312PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GE0D MÜLLER D. GROSSL" · F. POLLMEIER _«-Z-von der Hinterkante der Griffleiste (9) aufstrebende Rippe (19', 19'') begrenzt ist, daß die Vorderwand (91) der Griffleiste (9) sowie deren mit den Versteifungs-Hohlprofilen (161, 16'') gemeinsamer Wandungsteil im wesentlichen vertikal verlaufen und oberhalb der Griff leiste (9) nach einwärts und aufwärts gerichtete Knotenstege (22', 22'') liegen, deren Breite etwa der Breite der Rippen (191, 19'') entspricht, deren Höhe aber wesentlich kleiner als die Höhe der Rippen (19', 19'') ist7 und daß die Höhe der Rippen (19', 19'') geringer ist als der Abstand der Unterkante (9111) der Griffleiste (9) von der unteren Stapelkante (8), wobei die die Breite der Sichtöffnung (18) begrenzenden Profilvorsprünge (131, 13'') und Rippen (19', 1911) Stutζführungen (Nuten 21', 21'') für einschiebbare Steckscheiben (25) bilden, während sie zusammen mit den .Knotenstegen (22* , 22' ') zur Halterung von Staubklappen (27) benutzbar sind.
- 2. Transport- oder Lagersichtkasten nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß die Steckscheiben (25) und die Staubklappen (27) aus übereinstimmenden Formteilen gefertigt sind und dabei die Steckscheiben (25) auf ihrer ganzen Höhe seitliche Führungskanten haben, während bei den Staubklappen lediglich in der Nähe ihrer Ober- und Unterkante Stützglieder (29) und (32) vorhanden sind.
- 3. Transport- oder Lagersichtkasten nach den Ansprüchen 1 und 2,dadurch gekenn zeichnet, daß wenigstens die Staubklappen (27) an ihrer Unterkante mit seitlich vorspringenden, in den Bereich zwischen die Knotenstege (22* , 22' ') und die Rippen (191, 19'') eingreifenden Drehzapfen (32) versehen sind, die sich vorzugsweise an die freie Längskante eines aus der Klappenebene nach vorne abgewinkelten Schenkels (31) anschließen (Figuren 7 und 8).030043/0495 " 3 "PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERiCH · GEKf) MDuLER · O. GROSSh · F. POLLMEIER _ 3,■ - 3 -
- 4. Transport- oder Lagersichtkasten nach den Ansprüchen 1 bis 3,dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Rippen (19', 19' r) und den Knotenstegen (22', 22' ' ) durch die Breite der Griffleiste (9) bestimmt ist und dabei zwischenRippen (19r, 19'') und Knotenstegen (221, 22'') in der oberen Begrenzungswand C9'') der Griffleiste je ein Loch (231, 231') ausgebildet ist.
- 5. Transport- oder Lagersichtkasten nach den Ansprüchen 1 bis 4,dadurch gekennzeichnet, daß die Drehzapfen (32) von in den Löchern (23', 23'') der oberen Begrenzungswand (9'') der Griffleiste (9) verrastbaren Sicherungsstöpseln (33) übergriffen sind (Fig. 7).
- 6. Transport- oder Lagersichtkasten nach den Ansprüchen 1 bis 5,dadurch gekennzeichnet, ■daß die Staubklappen (27) und/oder Steckscheiben (25) längs ihrem oberen Begrenzungsrand mit Versteifungsanformungen, insbesondere einer oder mehreren Versteifungsrippen (2711), versehen sind (Fig. 7).
- 7. Transport- oder Lagersichtkasten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Versteifungsanformungen einen Grifflappen (25* bzw. 27') bildet (Figuren 6 bis 8).
- 8. Transport- oder Lagersichtkasten nach den Ansprüchen 1 bis 7,dadurch gekennzeichnet, daß die Profilvorsprünge (131, 13'') der Versteifungs-Hohlprofile (16', 16'') in ihrem das obere Ende der4 3/0 4 9 5 ~ 4 -PATENTANWÄLTE F.W. HEMMERICH · GE^O MÜLLER · D. GROSSE · F. POLLMEIER ~ 4"'-Rippen (19', 19"') überragenden Bereich nach oben und hinten schräg verlaufen.
- 9. Transport- und Lagersichtkasten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Begrenzungsrand der unteren Stapelkante (8) in einem nach aufwärts gewölbten Bogen (8') in diejenige Eckzone der Versteifungs-Hohlprofile (161, 16'') ausläuft, welche durch die beiden Wandungsteile (1ο1, 11', bzw. 1ο'1, 11'') bestimmt ist. - 1o. Transport- und Lagersichtkasten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkanten der Wandungsteile (11' und 11'') wenigstens im Bereich der Vorderwand (9') der Griffleiste (9) in Höhe der Griffleisten-ünterkante (9111) liegen und von dort aus schräg nach abwärts und hinten zum Bogen (8g) der unteren Stapelkante (8) hin verlaufen (Figuren 1 und 4). - 030043/0495
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