DE2913543A1 - Foerdereinrichtung - Google Patents
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Description
SCHATJMBTIRG, SCHULZ-DÖRLAM & THOENES 2 9 1 3 5 A
KARL-HEINZ SCHAUMBURG, DIPL-ING. WOLFGANG SCHULZ-DORtAM1 ING. DIPL.
DR. DIETER THOENES, DIPL.-PHYS.
F.A.T.A. - FABBRICA APPARECCHI
DI SOLLEVAMENTO E TRASPORTO ED AFFINI S.p.A. Via Traversella 11
1-10148 Turin (Italien)
Fördereinrichtung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Fördereinrichtung des im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art.
Eine derartige Fördereinrichtung ist bekannt (GB 13 49 590). Hierbei umfaßt die Schiene zwei Rohre von kreisrundem Querschnitt/
die senkrecht übereinander angeordnet sind und parallel zueinander verlaufen und die über einen Mittelteil miteinander
verbunden sind, an dem die Schiene aufgehängt ist und entlang von dem elektrische Stromschienen verlaufen. Das Antriebsrad
und das Laufrad jedes Förderwagens liegen dabei oberhalb der Schiene und laufen auf dem oberen Rohr, während
insgesamt vier Führungsrollen zur seitlichen Führung des Förderwagens paarweise nebeneinander vorgesehen sind, nämlich je
ein Paar an jeder Lageranordnung, und an dem unteren Rohr abrollen, um seitliche Schwankungen des Förderwagens bei seiner
Bewegung entlang der Schiene zu verhindern.
Nachteilig bei dieser Fördereinrichtung ist jedoch, daß diese sowohl in der Querrichtung als auch in der Höhenrichtung beträchtlichen
Raum einnimmt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fördereinrichtung mit geringem Platzbedarf in waagerechter und senkrechter
Höhe anzugeben, bei der die Förderwagen trotzdem zur Erleichterung von Wartungs- und Reparaturarbeiten leicht zugänglich
sind. Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Fördereinrichtung der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichenteil
des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Bei der Fördereinrichtung gemäß der Erfindung ist der obere Teil des Förderwagens einschließlich des Antriebsrads und des
Laufrads innerhalb der Schiene untergebracht, wodurch sich außer der Lösung der o.g. Aufgabe an Vorteilen eine hohe Sicherheit
gegen Unfälle des Bedienungspersonals ergibt, so daß
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die Fördereinrichtung beispielsweise auch mit der Schiene in
Schulterhöhe von Bedienungspersonen verlegt werden kann und die Förderwagen mit höherer Geschwindigkeit als sonst üblich
laufen können.
Durch die im Anspruch 12 angegebene Maßnahme ist es möglich,
die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stromschienen gegenüber der bekannten Lösung zu erhöhen, während trotzdem diese
Stromschienen leicht zugänglich angeordnet sind.
Bei bekannten Fördereinrichtungen der eingangs genannten Art erfolgt im allgemeinen die Kupplung zwischen der Achse des
Antriebsrads und der Abtriebswelle des Motors über ein Zahnradgetriebe, das ein Stirnrad aufweist; um den Förderwagen
beim Anhängen oder Abhängen der Last von Hand an eine gewünschte Stelle bewegen zu können, ohne daß das Antriebsrad hierbei
mit dem Motor gekuppelt ist, kann das Antriebsrad von dem Stirnrad von Hand entkuppelt werden. Ebenfalls kann eine derartige
Entkupplung erforderlich sein, um den Förderwagen von Hand mit geringerer Geschwindigkeit zu bewegen, als dies mittels
des Motors möglich wäre, beispielsweise beim An- oder Abkuppeln weiterer Förderwagen ohne Motor. Beim Einkuppeln der
das Stirnrad umfassenden Kupplung ergibt sich jedoch of nachteiligerweise,
daß die miteinander zu kuppelnden Zahnräder nicht ohne weiteres in Eingriff zu bringen sind, so daß die
Gefahr einer Beschädigung oder zumindest eines erhöhten Verschleißes
besteht. Diese Nachteile werden gemäß einer in Anspruch 19 angegebenen Ausgestaltung vermieden. Zweckmäßig ist
dabei die Rutschkupplung so ausgebildet, daß sie noch vor Erreichen einer Überlast des Motors zu rutschen beginnt und somit
den Motor gegen Überlastung schützt.
Durch die in Anspruch 20 angegebene Ausgestaltung wird in einfacher Weise eine stabile Befestigung des Antriebsrads
auf seiner Achse und damit eine sichere Kopplung mit der Motorantriebswelle erreicht, während trotzdem erforderlichen-
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falls das Antriebsrad schnell und einfach demoniert werden kann, ohne daß seine Achse aus der ersten Lageranordnung ausgebaut
werden muß.
Weitere Ausgestaltungen sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben
.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert, in denen Ausführungsbeispiele dargestellt sind. Es
zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung einen Abschnitt einer Fördereinrichtung gemäß der Erfindung mit einem Förderwagen
;
Fig. 2 eine verkleinerte Seitenansicht der Fördereinrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen vergrößerten Querschnitt entlang der Linie III-III
in Fig. 2;
Fig. 4 einen vergrößerten Teilausschnitt aus Fig. 2;
Fig. 5 einen waagerechten Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4.
Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, umfaßt die Fördereinrichtung eine einzige Schiene 10, die hängend angeordnet ist. Die
Schiene 10 ist aus Profilteilen gebildet und hat einen annähernd C-förmigen Querschnitt mit einem oberen Schenkel, in dem
ein Kanal 12 gebildet ist, und einem unteren Schenkel 14. Der Kanal 12 ist nach unten zum Inneren der Schiene 10 hin offen.
Im unteren Schenkel 14 ist ebenfalls ein dem Kanal 12 gegenüberliegender Kanal gebildet, der nach oben hin zum Inneren
der Schiene 10 hin offen ist. Der Kanal 12 und der im unteren
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Schenkel 14 gebildete Kanal liegen jeweils symmetrisch zu einer ihnen gemeinsamen Symmetrieebene, und beide Kanäle haben gleiche
in Querrichtung zur Längserstreckung der Schiene 10 gemessene Weiten. Verbunden werden die beiden Schenkel der Schiene 10
von einem Mittelteil 16, das aus einer gegenüber den Kanälen seitlich versetzten, senkrechten Wandung 18 und aus zwei schräg
verlaufenden Wandungsabschnitten 20 besteht. Letztere verbinden das obere Ende der Wandung 18 mit dem unteren Ende der zum Mittelteil
16 hin liegenden Seitenwandung des Kanals 12 bzw. das untere Ende der Wandung 18 mit dem oberen Ende derjenigen Seitenwandung
des im unteren Schenkel 14 gebildeten Kanals, die zum Mittelteil 16 hin liegt; der obere Wandungsabschnitt 20
ragt von der Wandung 18 aus schräg nach oben, der untere Wandungsabschnitt schräg nach unten.
Am unteren Schenkel der Schiene 10 ist eine nach oben hin konvexe Lauffläche 22 von halbzylindrischer Gestalt gebildet.
Beim Ausführungsbeispiel ist die Lauffläche 22 von der nach oben gerichteten Außenseite eines Rohres 23 von kreisringförmigem
Querschnitt gebildet, das in dem im unteren Schenkel 14 gebildeten Kanal liegt. Die lichte Weite dieses Kanals gleicht
dem Außendurchmesser des Rohres 23, und die Höhe des Kanals gleicht dem Radius des Rohres 23, so daß dieses mit seiner oberen
Hälfte aus dem Kanal herausragt. Das Rohr 23 ist beispielsweise mittels Schweißnähten mit den Seitenwandungen des Kanals
im unteren Schenkel 14 verbunden.
Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel wäre es ebenfalls
möglich, im unteren Schenkel der Schiene 10 nicht den beschriebenen, das Rohr 23 aufnehmenden Kanal zu bilden, sondern
den unteren Schenkel derart zu verformen, daß er selbst die nach oben konvexe Lauffläche 22 bildet. Auch in diesem Fall
sollte die Lauffläche 22 symmetrisch zu einer mit dem oberen Kanal 12 gemeinsamen Symmetrieebene liegen. Weitere Abwandlungen
sind ebenfalls möglich; beispielsweise kann die Schiene 10 im Bereich des unteren Schenkel als Hohlprofil mit einer der
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Wandung des im Ausführungsbeispiel dort gebildeten Kanals entsprechenden
Wandung und mit einer dem Oberteil des Rohres 23 entsprechenden Wandung gebildet sein. Letztere Ausführungsmöglichkeit
bietet sich insbesondere bei der Herstellung der Schiene 10 aus Formteilen an, die im Strangpreßverfahren hergestellt
werden.
Der Mittelteil 16 der Schiene 10 hat in regelmäßigen Abständen entlang letzterer jeweils Paare von Löchern 24, die zur Aufhängung
der Schiene 10 an einer nicht gezeigten Raumdecke oder einer Aufhängestruktur dienen. Die Aufhängung erfolgt mittels
Schraubenbolzen 26, die L-förmige Winkellaschen 28 halten, an denen ihrerseits jeweils eine oder zwei L-förmige Winkellaschen
30 derart anschließen, daß deren obere, im Querschnitt L-förmige Schenkel oberhalb des Schwerpunkts der Schiene 10 liegen.
Von den waagerechten oder annähernd waagerechten oberen Flanschen der Winkellaschen 30 erstrecken sich Zugstangen 32 nach
oben zu der Raumdecke oder Aufhängestruktur. Beim Ausführungsbeispiel greifen an jeder Aufhängestelle drei Zugstangen 32 an,
von denen eine genau lotrecht, eine in Längsrichtung der Schiene 10 geneigt und eine quer zur Längsrichtung der Schiene 10
geneigt· verläuft; die geneigten Zugstangen 32 bewirken eine Stabilisierung gegen Längs- und Querschwingungen.
Unterhalb des unteren Schenkels 14 der Schiene 10 sind in
einer waagerechten Ebene nebeneinander vier Stromschienen 34 angeordnet, die jeweils einen ü-förmigen Querschnitt haben und
mit ihren Innenöffnungen paarweise gegeneinander gerichtet sind. Zur Befestigung am unteren Schenkel 14 sind in regelmäßigen
Abständen Trägerstücke 36 vorgesehen, die die Stromschienen 34 isoliert am unteren Schenkel 14 halten. Alle Stromschienen
34 sind in nicht gezeigter Weise mit einer Stromquelle oder auch zusätzlich mit einer elektrischen Signalquelle verbunden
.
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Entlang der Schiene 10 ist ein Förderwagen 38 verfahrbar. Der Förderwagen 38 umfaßt eine erste Lageranordnung 40, ein daran
gelagertes Antriebsrad 41, eine zweite Lageranordnung 42 und ein daran gelagertes Laufrad 43. Die beiden Lageranordnungen
40, 42 sind in Längsrichtung der Schiene 10 voneinander beabstandet, und sie sind mittels eines langgestreckten Verbindungselements 44 miteinander verbunden. Das Verbindungselement 44
erstreckt sich in Laufrichtung der Schiene 10 und liegt unterhalb von deren unterem Schenkel 14 und der Stromschienen 34.
Nahe der Mitte des Verbindungselements 44 bezüglich der Laufrichtung sind an ihm nach unten gerichtete Gabeln vorgesehen,
die jeweils von einem Paar paralleler Platten 46 gebildet sind. Zwischen deren freien Enden erstreckt sich jeweils ein sie verbindender
Bolzen 48, und an den Bolzen 48 kann eine nicht gezeigte Last hängend befördert werden.
Die erste Lageranordnung 40 umfaßt ein im wesentlichen L-förmiges Element aus gegossenem Metall, das einen annähernd lotrechten
Arm 50, einen an dessen oberem Ende anschließenden, kastenartigen Kopf 52 und einen daran seitlich anschließenden,
sich ins Innere der Schiene 10 erstreckenden Fortsatz 53 aufweist. In letzterem ist die Achse 54 des Antriebsrads 41 gelagert.
Das Antriebsrad 41 weist an seinem Umfang eine im Querschnitt halbzylindrische Nut auf, deren Abmessungen denjenigen
der Lauffläche 22 entsprechen, und rollt mit dieser Nut auf der Lauffläche 22 ab.
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In dem Kopf 52 ist ein noch näher zu beschreibendes Untersetzungsgetriebe
56 untergebracht, das zur Bewegungsübertragung zwischen der Abtriebswelle 58 eines Elektromotors 60 und
der Achse 54 des Antriebsrads 41 dient. Der Elektromotor 60 kann abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel auch
ein Untersetzungsgetriebe in seinem Gehäuse aufweisen, das zusätzlich zum Untersetzungsgetriebe im Kopf 52 oder an dessen
Stelle vorgesehen ist. Der Elektromotor 60 ist am Kopf 52 mittels eines Flansches 62 derart befestigt, daß er zwischen
dem oberen Schenkel und dem unteren Schenkel 14 der Schiene 10 mit seiner Achse parallel zur Längsachse der Schiene
10 liegt.
Der Elektromotor 60 ist von bekannter Bauart und weist eine elektromagnetische Bremse 6 4 auf, die auf die Motorachse 58
wirkt. Elektrisch ist der Elektromotor 60 mittels einer Leitung 77 mit einem Verbindungs- und Schaltkasten 68 verbunden.
Letzterer ist mittels eines Kabels 70 mit einem Verbindungskasten 72 verbunden, der von der Lageranordnung 40 mittels
einer an dieser gelagerten Platte 74 getragen ist. Im Verbindungskasten 72 sind Stromabnehmer 73 befestigt, die aus der
Oberseite des Verbindungskastens 72 hervorstehen und mit den Stromschienen 34 in Eingriff stehen. Mittels einer Schraubenfeder
46, die auf die Platte 74 einwirkt, werden die Stromabnehmer 73 in Richtung auf ihre Eingriffsstellung vorgespannt.
Über die Stromabnehmer 73 und die Stromschienen 34 erfolgt so die Zuführung elektrischer Leistung zum Elektromotor 60, gewünschtenfalls
auch die Übertragung von Steuersignalen zum Verbindungs- und Schaltkasten 68 sowie gewünschtenfalls weiter
die Versorgung und/oder Steuerung weiterer elektrischer Geräte, die auf dem Förderwagen 38 untergebracht sind.
Auf der waagerechten Oberseite des Kopfs 52 der ersten Lageranordnung
40 sind zwei sich in Querrichtung erstreckende Trägerplatten 78 befestigt, auf denen jeweils eine Laufrolle 80
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um eine senkrechte Achse 81 mittels eines Kugellagers drehbar
gelagert ist* Die Achsen 81 sind in Richtung der Schiene 10 gegeneinander versetzt/ und weiter sind sie auch seitlich
in geringem Maße derart gegeneinander versetzt, daß die eine Laufrolle 80 an der in Fahrtrichtung linken und die andere
Laufrolle 80 an der in Fahrtrichtung rechten seitlichen Wandung des Kanals 12 abrollt, während sie zur jeweils anderen
seitlichen Wandung hin einen geringen Abstand hat.
Eine weitere, ebenfalls günstige Ausführungsmöglichkeit besteht abweichend vom vorstehend Gesagten auch darin, daß die
Laufrollen 80 nicht oder nur so geringfügig in Querrichtung gegeneinander versetzt sind, daß beim Abrollen einer oder
beider Laufrollen auf einer seitlichen Wandung des Kanals 12 beide Laufrollen 80 von der gegenüberliegenden seitlichen
Wandung einen Abstand aufweisen, so daß eine geringe seitliche Verschwenkung der Oberseite des Wagens 38 um die Lauffläche
22 herum möglich ist. Diese Lösung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Schwerpunkt des Förderwagens 38 unterhalb
der Längsachse der Lauffläche 22 liegt, so daß Pendelbewegungen um die Lauffläche 22 herum in der Praxis kaum auftreten;
Der lotrechte Arm 50 der Lageranordnung 40 ist ebenfalls mit
einem sich in Querrichtung erstreckenden Fortsatz 82 versehen, der sich kurz oberhalb des unteren Schenkels 14 der Schiene
10 in Richtung auf deren Mittelteil 16 erstreckt. Dieser Fortsatz 82 hat einen nur geringen Abstand vom Antriebsrad 41
und dient als Sicherung für den Fall, daß das Antriebsrad 41 zerstört wird, seine Achse verbogen wird oder aus anderen
Gründen das Antriebsrad 41 die Führungsfläche 22 verläßt,
da dann der Fortsatz 82 auf letzterer aufsetzt und ein Heraustreten
der Förderwagens 38 aus der Schiene 10 verhindert.
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Unterhalb der Schiene 10 weist die Lageranordnung 40 einen weiteren waagerechten Fortsatz 84 auf. Dieser ist gabelförmig
ausgebildet, und durch seine beiden Arme ist ein Bolzen 86 mit lotrechter Achse geführt, mittels dessen ein Ende des
Verbindungselements 44 an der Lageranordnung 40 schwenkbar
angelenkt ist.
Die zweite Lageranordnung 42 umfaßt ebenfalls ein annähernd L-förmiges Element aus gegossenem Metall mit einem lotrechten
Arm 86 sowie einem an dessen unteres Ende anschließenden, seitlichen, gegabelten Fortsatz 90. An dessen lotrechte Achse
9 ist das andere Ende des Verbindungselements 44 in entsprechender Weise schwenkbar angelenkt, wie dies bereits für das
an der ersten Lageranordnung 40 angelenkte Ende beschrieben wurde. Nahe dem oberen Ende des lotrechten Armes 88 weist
auch die zweite Lageranordnung 42 einen sich ins Innere der Schiene 10 hinein erstreckenden Fortsatz 92 auf, in dem eine
waagerechte Welle 93 gehalten ist. Auf deren freiem Ende ist mittels Kugellagern 95 das Laufrad 43 drehbar gelagert. Letzteres
ist wieder wie das Antriebsrad 41 mit einer ümfangsnut versehen, mit der es auf der Lauffläche 22 aufsitzt und auf
dieser abrollt.
Auf der waagerechten Oberseite der zweiten Lageranordnung 42 sind zwei sich in Querrichtung erstreckende Lagerplatten 94
befestigt, die den Platten 78 auf der ersten Lageranordnung 40 entsprechen und die zwei um lotrechte Achsen 97 drehbar
gelagerte Laufrollen 96 tragen. Diese rollen auf den seitlichen Wandungen des Kanals 12; hinsichtlich der gegenseitigen
Lage ihrer Achsen in Längsrichtung und Querrichtung gilt das zu den Achsen 81 der Laufrollen 80 Gesagte.
Auch von dem lotrechten Arm 88 der zweiten Lageranordnung 42 erstreckt sich in waagerechter Richtung ein Fortsatz 98 in
das Innere der Schiene 10 hinein, wobei dieser Fortsatz 98
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kurz oberhalb der Lauffläche 22 und in der Nähe des Laufrades 43 liegt. Hierdurch wird eine Sicherung in entsprechender Weise
erhalten, wie dies bereits für den Fortsatz 82 der ersten Lageranordnung 40 beschrieben wurde.
Die erste Lageranordnung 40 trägt unterhalb der Schiene 10 auf ihrer der zweiten Lageranordnung 82 abgewandten Seite
einen Stoßfänger. Dieser umfaßt eine Stoßstange 100 von I-förmigem
Querschnitt, die am unteren Ende des lotrechten Armes 50 befestigt ist und sich in Portsetzung des Verbindungselements 44 erstreckt. An ihrem freien Ende trägt die Stoßstange
100 eine Endplatte 102, auf deren Außenseite ein Kissen 104 aus einem elastomeren Material befestigt ist. Auf der
der ersten Lageranordnung 40 zugewandten Rückseite der Platte 102 sind elektrische Mikroschalter 106 angebracht, deren Betätigungsorgane
in Richtung auf die erste Lageranordnung 40 weisen. Ein federelastischer Bügel 108 ist zu einer in einer
waagerechten Ebene liegenden Schleife gebogen und umgibt das Kissen 104 und die Mikroschalter 106. Dieser Bügel 108 ist
mit seinen beiden Enden mittels Winkellaschen 110 (Fig. 4) am Mittelteil der Stoßstange 100 derart befestigt, daß er im
nicht von außen verformten Zustand die Mikroschalter 106 betätigt. Wird dagegen der Bügel 108 dadurch, daß der Förderwagen
38 auf ein Hindernis auffährt, in Richtung auf die erste Lageranordnung 40 hin verformt, so werden hierdurch die Betätigungsorgane
der Mikroschalter 106 freigegeben, die Mikroschalter 106 werden betätigt, und der den Elektromotor 60
speisende Strom wird abgeschaltet, während seine Bremse 6 4 betätigt wird. Zweckmäßig erfolgt bei einer Deformation des
Bügels 108 ein öffnen der Mikroschalter 106, da dann auch Unterbrechungen in deren Zuleitungen oder in ihnen selbst zu
einer Stillsetzung führen.
In Fig. 5 ist die Bewegungsübertragung vom Elektromotor 60 zum Antriebsrad 41 näher dargestellt. Das freie Ende der Ab-
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triebswelle 58 des Elektromotors 60 erstreckt sich durch den Flansch 62 und liegt innerhalb des Kopfes 52 der ersten Lageranordnung
40. Auf diesem freien Ende ist ein Kegelrad 160 verkeilt und gesichert, das mit einem im Durchmesser größeren
Kegelrad 112 kämmt. Letzteres ist auf einer Zwischenwelle 114 drehfest verkeilt, die parallel zur Achse 54 des Antriebsrads
41 liegt. Die Zwischenwelle 114 ist in Lagern 116 in gegenüberliegenden Stirnwänden des Kopfes 52 drehbar gelagert. Weiter
trägt die Zwischenwelle 114 ein auf ihr drehfest verkeiltes
Ritzel 118, das mit einem Zahnkranz 120 kämmt, der auf der
Achse 54 des Antriebsrads 41 drehbar, aber axial unverschiebbar gelagert ist. Der Zahnkranz 120 ist Teil einer Reibungskupplung.
Innerhalb des Zahnkranzes 120 ist eine konische Ausnehmung 122 gebildet. Deren Innenseite dient zur Kupplung mit einem
angetriebenen Konusteil 124, dessen konische Außenseite mit einem Reibbelag versehen ist und der mittels einer Schraubenfeder
126 in Richtung auf die konische Ausnehmung 122 hin federbelastet ist. Der Konusteil 124 weist an seinem der Ausnehmung
122 abgewandten Ende eine äußere Umfangsnut 128 auf, in die mittels zweier einander gegenüberliegender Kugellager 130
eine sich quer zur Achse 154 erstreckende Betätigungsgabel 132 eingreift. Die Betätigungsgabel 132 ist an ihrem einen
Ende um eine lotrechte und damit zu der Achse 54 und der Welle 58 senkrechte Achse 134 schwenkbar, während sie an ihrem entgegengesetzten
Ende ein die beiden Gabelhälften zusammenhaltendes Formteil 136 trägt, das innerhalb einer auf der Innenseite
der Seitenwandung des Kopfes 52 gegenüber dem Flansch 62 gebildeten Führung 138 derart verschiebbar geführt ist, daß
hierdurch die Gabel 132 zwischen zwei Stellungen verschwenkbar ist, in deren einer der Konusteil 124 gegenüber der Ausnehmung
122 ausgerückt ist, während in der anderen Stellung der Konusteil 124 mit der Ausnehmung 122 des Zahnkranzes 120
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gekuppelt ist. Das Formteil 160 weist auf seiner dem Antriebsrad
41 zugekehrten Seite eine Betätiguncrsflache auf und liegt
mit dieser an einer Exzenternocke 140 an, die von einer sich senkrecht zur Achse 54 erstreckenden, in einem Fortsatz 146
des Kopfes 52 drehbar gelagerten Achse getragen ist. Außerhalb des Fortsatzes 146 ist mit der Achse 142 ein Hebel 148 unverdrehbar
verbunden, der sowohl von Hand als auch mechanisch. verschwenkt werden kann, um die Reibungskupplung zu betätigen.
Die Achse 54 des Antriebsrads 41 ist im Fortsatz 53 mittels Lagern 151 drehbar gelagert. Eine weitere Lagerung erfolgt in
einem Deckel 150, der in die Seitenwandung des Kopfes 52 dem Fortsatz 53 gegenüberliegend eingelassen ist. Das freie Ende
152 der Achse 54 hat eine kegelstumpfförmige Form, und eine entsprechende kegelstumpfförmige Ausnehmung 154 in der Nabe
des Antriebsrads 41 ist hierauf aufgeschrumpft. Eine axiale Schraube 156 preßt eine Unterlagscheibe 158 axial auf die
eine Stirnseite der Nabe des Antriebsrads 41, wodurch dieses im Sinne einer Verstärkung und Sicherung der Schrumpfverbindung
auf der Achse 54 gegen diese verspannt ist.
Wenn sich beim Betrieb der Fördereinrichtung der Hebel 148 in
seiner der Ruhestellung der Exzenternocke 140 entsprechenden Stellung befindet, kuppelt die den Zahnkranz 120 und den Konusteil
124 umfassende Reibungskupplung das Antriebsrad 41 mit dem Elektromotor 60. Bei einer Überlastung wirkt die Reibungskupplung
als Rutschkupplung und bewirkt somit eine Sicherung des Elektromotors 60 gegen Überlastung. Falls es erforderlich
ist, die Achse 54 des Antriebsrads 41 von der Abtriebswelle 58 des Elektromotors 60 zu entkuppeln, beispielsweise
um den Förderwagen 38 beim Anhängen oder Abhängen einer Last von Hand zu verschieben oder um· diesen mit einer geringeren
Geschwindigkeit zu Verfahren, als dies mittels des Elektromotors 60 möglich ist, so wird der Hebel 48 in die Stellung
verschwenkt, bei der die Exzenternocke 140 das Formstück 136
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in Richtung von dem Antriebsrad 41 fort bewegt. Hierdurch wird die Gabel 132 um die Achse 134 verschwenkt, der Konusteil
124 wird entgegen der Wirkung der Feder 126 von der Ausnehmung 122 zurückgezogen, und die Kupplung befindet sich im
entkuppelten Zustand. Damit kann das Antriebsrad 41 unabhängig vom Elektromotor 60 frei gedreht werden.
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Claims (20)
- ANSPRÜCHE/ 1.JFördereinrichtung mit einer einzigen, ortsfest angeordne-— ten Schiene und mindestens einem entlang der Schiene verfahrbaren Förderwagen, der eine erste Lageranordnung, ein in der ersten Lageranordnung gelagertes, auf der Schiene laufendes Antriebsrad, eine zweite Lageranordnung, ein in der zweiten Lageranordnung gelagertes und auf der Schiene i Laufrichtung beabstandet vom Antriebsrad abrollendes Laufrad, ein sich unterhalb der Schiene zwischen der ersten und der zweiten Lageranordnung erstreckendes, langgestrecktes Verbindungselement, eine an dem Verbindungselement vorgesehene Aufhängevorrichtung zur hängenden Beförderung einer Last, einen an der ersten Lageranordnung befestigten Motor zum Antrieb des Antriebsrads sowie an der ersten und zweiten Lageranordnung gelagerte und zur seitlichen Führung des Förderwagens auf der Schiene abrollende Führungsrollen aufweist, dadurch gekennzeichnet,: daß zur Verringerung der Abmessungen der Fördereinrichtung quer zur Schiene (10) und zur Erleichterung des Zugangs zu dem Förderwagen (38) die Schiene (10) einen annähernd C-förmigen, in waagerechter Richtung nach einer Seite hin offenen Querschnitt mit einem im oberen Schenkel gebildeten, zum Inneren der Schiene (10) hin nach unten of fenen :Kanal (12) und einer dem Kanal (12) gegenüberliegenden, am unteren Schenkel gebildeten, zum Inneren der Schiene (10) hin nach oben konvex gewölbten Lauffläche (22) aufweist, Antriebsrad (41) und Laufrad (42) am Umfang mit dem Querschnitt der Lauffläche (22) angepaßten Umfangsnuten versehen sind, mit denen sie auf der Lauffläche (22) abrollen, und die um lotrechte Achsen drehbaren Führungsrollen (80, 96) auf den Seitenwandungen des Kanals (12) laufen.909842/0779ORIGINAL INSPECTED
- 2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (10) an einem Gestell oder Bauwerk, aufgehängt gehalten ist.
- 3. Fördereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor ein Elektromotor (60) ist, daß sich parallel zu der Schiene (10) mindestens eine elektrische Stromschiene (34) erstreckt und daß sich zur Leistungsversorgung des Elektromotors (60) von dem Förderwagen (38) mindestens eine der Anzahl der Stromschienen (34) gleiche Anzahl von Stromabnehmern (73) zu den Stromschienen (34) erstreckt.
- 4. Fördereinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromschiene (34) von der Schiene; (10) getragenist. ''
- 5. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (.10) aus Metall besteht.
- 6. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (10) aus einem oder unter Verwendung von einem Profilteil hergestellt ist, das vorzugsweise durch Blechverformung oder Extrusion sowie vorzugsweise mit zumindest annähernd gleichmäßiger Wandstärke hergestellt ist.
- 7. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (12) und die Lauffläche (22) jeweils bezüglich einer ihnen gemeinsamen, lotrechten Ebene symmetrisch ausgebildet sind.9098A2/0779
- 8. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lauffläche (22) eine zumindest annähernd halbzylindrische Gestalt aufweist.
- 9. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Lageranordnung (40) zwei in der Laufrichtung des Förderwagens (38) voneinander beabstandete und in Querrichtung hierzu gegeneinander versetzte Laufrollen (80) trägt, wobei vorzugsweise die eine auf der einen Seitenwandung und die andere auf der gegenüberliegenden Seitenwändung des Kanals (12) läuft und wobei jede Laufrolle (80) gegenüber zumindest einer Seitenwandung einen zumindest geringfügigen Außenabstand hat.
- 10. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Lageranordnung (42) zwei in der axialen Laufrichtung des Förderwagens (38) voneinander beabstandete und in Querrichtung hierzu gegeneinander versetzte Laufrollen (96) trägt, wobei vorzugsweise die eine auf der einen Seitenwandung und die andere auf der .gegenüberliegenden Seitenwandung des Kanals (12) läuft und wobei jede Laufrolle (96) gegenüber zumindest einer Seitenwandung einen zumindest geringfügigen Außenabstand hat.
- 11. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseiten der Seitenwandungen des Kanals (12) lotrecht stehen und vorzugsweise der Kanal (12) einen rechteckigen Innenquerschnitt aufweist.
- 12. Fördereinrichtung nach Anspruch 4 oder nach Anspruch 4 und einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehr Stromschienen (34) zur Verbesserung ihrer Zugänglichkeit auf der Unterseite der Schiene (10) unterhalb von deren untereitu Schenkel-vorzugsweise in einer waage-rechten Ebene nebeneinanderliegend befestigt sind.
- 13. Fördereinrichtung nach Anspruch 6 oder nach Anspruch 6 und einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiene (10) aus einem Profilteil und einem langgestreckt-zylindrischen Element, vorzugsweise einem Rohr (23), gebildet ist, daß der Profilteil einen annähernd C-förmigen Querschnitt aufweist, in dessen oberem Schenkel der Kanal (12) als oberer Kanal gebildet ist und dessen unterer Schenkel (14) einen zum Inneren der Schiene (10) hin nach oben offenen, vorzugsweise im Querschnitt rechteckigen und vorzugsweise symmetrisch zu einer mit dem oberen Kanal (12) gemeinsamen Symmetrieebene liegenden unteren Kanal bildet, und daß in dem unteren Kanal das langgestreckt-zylindrische Element (Rohr 23) liegt, dessen obere Außenseite aus dem unteren Kanal herausragt und die Lauffläche (22) bildet.
- 14. Fördereinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die in waagerechter Richtung gemessene Weite des unteren Kanals dem Durchmesser des langgestreckt-zylindrischen Elements (Rohr 23) zumindest annähernd gleicht, so daß dieses' zwischen den Seitenwandungen des unteren Kanals gehalten ist, wobei vorzugsweise das langgestreckt-zylindrische Element (Rohr 23) an diesen Seitenwandungen befestigt ist.
- 15. Fördereinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schutz der Laufrollen (80, 96) gegen Beschädigung der den oberen und unteren Schenkel verbindende Mittelteil (16) des Profilteils einen lotrecht stehenden Wandabschnitt (18), der gegenüber dem oberen Kanal (12) und dem unteren Kanal seitlich versetzt angeordnet ist, sowie an das obere und untere Ende dieses Wandabschnitts (18) anschließende, sich zum unteren Ende einer Seitenwandung des oberen Kanals (12) bzw. zum oberen Ende einer Seiten-9 09842/0779wandung des unteren Kanals hin erstreckende und mit der jeweiligen Seitenwandung verbundene, schräggestellte Wandabschnitte (20) aufweist.
- 16. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Kanal (12) und der untere Kanal gleiche Weiten haben, so daß ihre Seitenwandungen paarweise in denselben lotrechten Ebenen liegen.
- 17. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lägeranordnungen (40, 42) jeweils ein L-förmiges, aus Metall gegossenes Element mit einem seitlichen Vorsprung (53, 92) aufweisen, in dem die Achse (54) des Antriebsrads (41) bzw. die Achse (93) des Laufrads (43) gelagert ist, und daß der jeweilige untenliegende, vorzugsweise gegabelte L-Schenkel (84, 90) mit dem langgestreckten Verbindungselement (44) um eine lotrechte Achse schwenkbar verbunden ist.
- 18. Fördereinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der zumindest annähernd lotrechte Schenkel (50, 88) jedes· L- for migen Elements einen waagerechten Fortsatz (82, 98) aufweist, der sich oberhalb der Führungsfläche (22) in die Schiene (10) hinein erstreckt und in der Nähe des Antriebsrads (41) bzw. des Laufrads (43) angeordnet ist, um deren Heraustreten aus der Schiene (10) zu verhindern.
- 19. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Vermeidung von Beschädigungen und Abnutzung das Antriebsrad (41) über seine Achse (54) sowie über eine Rutschkupplung (122, 124) und ein Untersetzungsgetriebe (56) mit der Abtriebswelle (58) des Motors (60) verbunden ist, wobei die Rutschkupplung (122, 124) vorzugsweise koaxial zur Achse (54) des Antriebsrads (41) angeordnet sowie vorzugsweise ein- und ausrückbar,909842/0779insbesondere von der Außenseite der Lageranordnung (40) her von Hand bedienbar, ausgebildet ist.
- 20. Fördereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Montageerleichterung die Achse (54) des Antriebsrads (41) einen kegelstumpfförmigen Endabschnitt (152) aufweist, auf den das Antriebsrad (41) mit einer kegelstumpfförmigen Innenöffnung (154) aufgeschrumpft ist, wobei vorzugsweise das Antriebsrad (41) zusätzlich mittels einer Schraube (156), die axial in seine Achse (54) eingeschraubt ist, auf dieser im Sinne einer Verstärkung des SchrumpfSitzes vorgespannt ist.21, Fördereinrichtung nach Anspruch 2 oder nach Anspruch 2 und einem der Ansprüche 3 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängung an Zugstangen (32) erfolgt, deren untere Enden an dem die beiden Schenkel der Schiene (10) verbindenden Mittelteil (16) der Schiene (10) übler Verbindungs-Winkelstücke (28) befestigt sind. ',909842/0779
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