DE2912787C2 - Radaufhängung für Kraftfahrzeug - Google Patents
Radaufhängung für KraftfahrzeugInfo
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Description
auf Umschlag eines Radführungselementes bzw. eines mit einem Querlenker verschraubten Kugelgelenkes um
1° 20' verändert werden kann. Dabei liegt der Gelenkbolzen des Kugelgelenkes ebenfalls außerhalb
einer durch die Befestigungsschrauben gebildeten Montageachse. Dieses bekannte Radführ ingselement
wird werksseitig jedoch stets gleich verbaut und dient ähnlich wie Exzenter- oder Langloch-Vers teil vorrichtungen
nur zu ggf. erforderlichen Sturzkorrekturen im Reparatursektor. Zudem treten bei der Sturz-Verstellung
nicht die Probleme der zwangsweisen Radstandsänderung auf.
Zweckmäßige Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind den Patentansprüchen 3 bis 6
entnehmbar. Bei der Verwendung eines Zwischenflansches können sowohl das Radführungselement als auch
der Zwischenflansch in einfacher Weise auf Umschlag montiert werden. Der das Kugelgelenk oder auch nur
eine Aufnahmebohrung aufweisende Arm oder ggf. der gesamte Querlenker kann entweder linksseitig oder um
180° um eine senkrechte Achse geschwenkt rechtsseitig
des Kraftfahrzeuges montiert werden. Dadurch ergeben sich in einfacher Weise unterschiedliche Nachlaufwerte,
weil sich das den unteren oder oberen Gelenkpunkt der Lenkachse bildende Kugelgelenk in der einen Montagestellung vor der durch die Befestigungsbohrungen
gebildeten Montageachse und in der anderen Montagestellung dahinter befindet
Die Erfindung ist im nachstehenden anhand schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben.
Die Zeichnung zeigt in
F i g. 1 die erfindungsgemäße Radaufhängung in schematischer Darstellung;
Fig.2 die Ansicht in Richtung der Pfeile H-H der
F i g. 1 auf die erfindungsgemäße Anordnung des das Kugelgelenk tragenden Armes am Radträger und
unteren Querlenker;
F i g. 3 den Schnitt gemäß Linie ΠΙ-ΙΙΙ der F i g. 2;
Fig.4 ein weiteres Ausführungsbeispiel in der
gleichen Schnittebene gemäß F i g. 2;
F i g. 5 den Schnitt gemäß Linie V-V der F i g. 4.
In der F i g. 1 ist schematisch eine aus einem Teleskop-Stoßdämpfer 2, einem Radträger 4 und einem
Querlenker 6 gebildete Radaufhängung dargestellt Der Stoßdämpfer 2 ist an seinem unteren Ende mit dem
Radträger 4 starr verbunden. An seinem oberen Ende ist der Stoßdämpfer 2 über ein Kugelgelenk 8 am Aufbau
10 des Kraftfahrzeuges angelenkt Der Radträger 4 ist mittels eines Kugelgelenkes 12 mit dem Querlenker 6
verbunden, welcher andererseits der Fahrzeugmitte zu
über Lagerstellen 14 und 16 am Aufbau 10 schwenkbar angelenkt ist.
Am Radträger 4 ist ein Achszapfen 18 angeformt, der in nicht näher dargestellter Weise ein Rad 20
(gestrichelte Linien) trägt. Der Radträger 4 kann um eine durch die Gelenke 8 und 12 gebildete Lenkachse 22
geschwenkt werden, deren Neigung in Fahrtrichtung gegenüber einer durch den Radmittelpunkt verlaufenden
Senkrechten 24 den Nachlauf definiert. Liegt der Durchstoßpunkt der Lenkachse 22 durch die Fahrbahn
in Fahrtrichtung (Pfeil 26) gesehen vor der Senkrechten 24, so liegt ein positiver, andernfalls ein negativer
Nachlauf vor.
Der Radsturz ist durch die Neigung der Radebene 22 bei Geradeausfahrt gegenüber der Senkrechten 24
definiert Er kann durch Verschieben des oberen (oder unteren) Gelenkes 8 horizontal quer zur Fahrtrichtung
(Pfeil 27) des Kraftfahrzeuges verändert werden.
Erfindungsgemäß ist die Radaufhängung so ausgebildet,
daß der Nachlauf in eine zweite Position veränderbar ist, wie sie beispielsweise durch die
gestrichelte Darstellung des Kugelgelenkes 12' und die dadurch gebildete Lenkachse 28 definiert ist Wie den
Fig.2 und 3 entnehmbar ist, ist das Kugelgelenk 12 in
einem Arm 30 integriert Der Arm 30 ist mittels zwei in
einer Montageachse Anfliegender Befestigungsbohrungen
32,34 am äußeren Ende des unteren Querlenkers 6
ίο lösbar befestigt Außen.slb des Befest'gungsbereiches
am Querlenker 6 ist der Arni 30 in Einbaulage gesehen horizontal nach einer Seite abgebogen, so daß der
Gelenkmittelpunkt des Kugelgelenkes 12 in einem Abstand a außerhalb der Montageachse m liegt
Wird nun der gezeigte Arm 30 — es sei angenommen, daß die Fig.2 die in Fahrtrichtung linke Radaufhängung
des Kraftfahrzeuges zeigt — an den spiegelbildlich gleichen, rechten unteren Querlenker (nicht dargestellt)
des Kraftfahrzeuges montiert und der rechte, ebenfalls spiegelbildlich gleich ausgebildete Arm nach links
verlegt, so nimmt dieser die gestrichelt dargestellte
Position ein, d. h. der Gelenkmittelpunkt des Kugelgelenkes 12 wird entsprechend dem Abstand a um das
doppelte Maß a nach vorn versetzt
Der Gelenkbolzen 38 des Kugelgelenkes 12 ist in einer konischen Aufnahmebohrung 40 eines an dem
Radträger 4 angeformten Befestigungsflansches 42 aufgenommen und mittels einer Schraubenverbindung
befestigt Damit bei einer Versetzung des Kugelgelenkes 12 der Radstand (Senkrechte 24 der Fig. 1) nicht
verändert wird, ist in dem Befestigungsflansch 42 eine zweite Aufnabmebohrung 44 in einem dem doppelten
Maß a entsprechenden Abstand vorgesehen, in die dann der Gelenkbolzen 38 montiert wird.
Die F ig. 4 und 5 zeigen eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung. Dabei ist das Kugelgelenk
12 außermittig in einem Zwischenflansch 46 integriert. Der Zwischenflansch 46 ist mittels zweier
Schrauben 48,50, die sich durch zwei Bohrungen 52,54
des Zwischenflansches 46 erstrecken, am Radträger 4 befestigt. Während die Bohrungen 52, 54 in einer Ebene
(siehe Schnittebene V-V der F i g. 4) mit dem Gelenkmittelpunkt des Kugelgelenkes 12' angeordnet sind, ist
der Abstand entlang dieser Ebene von der Bohrung 52 zum Gelenkpunkt und vom Gelenkpunkt zur Bohrung
54 um das Maß a unterschiedlich. Durch Verdrehen des Zwischenflansches 46 um 180° kann somit ebenfalls der
Gelenkmittelpunkt des Kugelgelenkes relativ zum Radträger 4 um das doppelte Maß a versetzt werden, so
so daß Radstandsänderungen vermieden werden.
Der in gleicher Weise wie in der F i g. 2 am Querlenker 6 mittels Befestigungsbohrungen 58, 60
lösbar befestigte Arm 62 ist mit einer gleichermaßen um das Maß a zu der durch die Befestigungsbolzen 58, 60
gebildeten Montageachse m versetzt angeordneten Aufnahmebohrungen 64 für den Gelenkbolzen 38'
versehen. Die Verstellung des Nachlaufes kann wieder durch den Einbau des linken Armes 62 am rechten
Querlenker und umgekehrt erfolgen.
Obwohl die Erfindung anhand des Versetzens des unteren Kugelgelenkes 12 beschrieben ist, ist auch eine
umgekehrte Verfahrensweise möglich. Das Kugelgelenk 12 oder die Aufnahmebohrung 64 für den
Gelenkbolzen 38 kann auch unmittelbar in den unteren
es Querlenker integriert sein. Es versteht sich, daß dann
der linke und der rechte Querlenker spiegelbildlich gleich und bezüglich ihrer Lagerstellen symmetrisch
ausgebildet sein müssen, so daß bei einem kompletten
Austausch der Querlenker von links nach rechts und umgekehrt keine ungewollten Änderungen an der
Achsgeometrie auftreten. Um bei der Montage der Radaufhängungen bzw. der asymmetrischen Radfühnmgselemente
Verwechslungen zu vermeiden, können diese mit Markierungen versehen werden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Radaufhängung für Kraftfahrzeuge, mit einem Radträger, der a,n oberen und unteren Radführungselementen
angelenkt ist und die Verbindungslinie zwischen den Gelenkpunkten in einer Neigung
gegenüber einer Senkrechten verläuft und einen definierten Nachlaufwert bestimmt, wobei durch die
mögliche Montage eines mit dem Radträger verbundenen, den oberen oder unteren Gelenkmittelpunkt
bestimmenden Radführungselementes in zwei um ein definiertes Maß unterschiedliche
Stellungen zwei unterschiedliche Nachlaufwerte festlegbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß das Radführungselement (30; 62) mit dem Radträger (4) unmittelbar durch zwei um dieses Maß
zueinander versetzte Aufnahmeüohrungen (40, 44) oder mittelbar durch Verschwenken eines um dieses
Maß asymmetrischen Zwischenflansches (46) in zwei unterschiedlichen Positionen verbindbar ist
2. Radaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß das Radführungselement (30;
62) mit einem außerhalb einer einzigen Montageachse (m) und in definiertem Abstand (Maß a)zu dieser
liegenden, einen Gelenkmittelpunkt bestimmenden Mittel (12; 8) versehen ist und durch Montage auf
Umschlag (z.B. durch Klappen um 180° um die Montageachse) die zwei definierten Nachlaufwerte
wählbar sind und daß die Aufnahmebohrungen (40, 44) um den doppelten Abstand zueinander versetzt
sind oder der Zwischenflansch (46) durch unterschiedliche Montage eine den doppelten Abstand a
entsprechende Versetzung des Radträgers (4) zum Radführungselement (30; 63) bewirkt
3. Radaufhängung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet daß das den Gelenkmittelpunkt
bestimmende Mittel ein Kugelgelenk (12) ist, welches außermittig um ein Maß a zwischen
Befestigungsbohrungen (52, 54) des Zwischenflansches (46) aufgenommen ist, wobei der Zwischenflansch
(46) im übrigen derart symmetrisch ausgebildet ist daß er um jeweils 180° verdreht montierbar
ist
4. Radaufhängung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das den Gelenkmittelpunkt
bestimmende Mittel ein Kugelgelenk (12) ist welches in einem Arm (30) im Abstand zu der durch
Befestigungsbohrungen (32, 34) gebildeten Montageachse m integriert ist und daß der Arm (30) an
einem Querlenker (6) lösbar befestigt ist
5. Radaufhängung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das den Gelenkmittelpunkt
bestimmende Mittel ein Kugelgelenk ist welches unmittelbar in einem Querlenker um das
Maß a asymmetrisch integriert ist und daß der Querlenker mit seinen aufbauseitigen Anbaustellen
derart symmetrisch ausgebildet ist daß er durch Verschwenken um 180" jeweils links- oder rechtsseitig
des Kraftfahrzeuges einbaubar ist
6. Radaufhängung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das den Gelenkmittelpunkt
bestimmende Mittel eine Aufnahmebohrung (64) ist, die in einem Arm (62) im Abstand zu der
durch Befestigungsbohrungen (58, 60) gebildeten Montageachse oder unmittelbar in einem Querlenker
integriert ist, während das korrespondierende Die Erfindung bezieht sich auf eine Radaufhängung
für Kraftfahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Gattungsgemäße Radaufhängungen sind beispielsweise der DE-AS 23 03 102 oder der DE-OS 17 55 864
entnehmbar. Bei den gezeigten Radaufhängungen sind zumindest zwei definierte Nachlaufwerte festlegbar. Die
Verstellung des Nachlaufes erfolgt über Exzenter oder Langlochführungen, durch Verschwenken, Verdrehen
oder Verschieben der entsprechend ausgebildeten Radführungselemente. Der Verstellbereich ist allgemein
so ausgelegt daß ein Ausgleich von Herstellungstoleranzen oder bei reparaturbedingten Toleranzen die
Wiederherstellung des konstruktiv vorgegebenen Nachlaufes möglich ist Dabei ist es innerhalb des minimalen
Verstellbereiches vernachlässigbar, daß bei Nachlaufkorrekturen zwangsläufig der Radstand des Kraftfahrzeuges
mit verändert wird.
Bei großen, konstruktiv festgelegten Nachlaufunterschieden zwischen vom Aufbau her gleichen Kraftfahrzeug-Typen
ist indes die Radstandsänderung nicht vernachlässigbar, weil dadurch beispielsweise der
Freigang dar Räder im korrespondierenden Radausschnitt
nachteilig beeinflußt werden kann. Beispielsweise kann bei einem Kraftfahrzeug mit einer mechanischen
Lenkung ein Nachlauf von 1° und mit einer Servolenkung ein Nachlauf von 4° angebracht sein.
Derartige große Nachlaufunterschiede zu verwirklichen und trotzdem Radstandsänderungen zu vermeiden, ist
mit den bekannten, verstellbaren Radführungselementen nicht möglich. Es ist deshalb üblich, in solchen Fällen
unterschiedlich ausgebildete Radführungselemente und Radträger zu verbauen. Dies bedingt jedoch einen
erhöhten Fertigungsaufwand und eine größere Teilebevorratung.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Radaufhängung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, bei der größere
konstruktiv vorgegebene Nachlaufunterschiede ohne Radstandsänderungen und mit einheitlichen, einfachen
Aufhängungsteilen verwirklichbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1
gelöst. Durch die mögliche Verbindung des Radträgers
so mit dem Radführungselement in zwei unterschiedlichen ■Positionen können in einfachster Weise Radstandsänderungen
trotz Verwendung einheitlicher Aufhängungsteile vermieden verden.
Eine besonders einfache und montagefreundliche Ausbildung der Erfindung ist den Merkmalen des Patentanspruches 2 entnehmbar. Durch den Versatz der den Gelenkmittelpunkt bestimmenden Mittel um ein Maß a zu einer Montageachse m des Radführungselementes und einem gleichen Versatz um das Maß a an der Verbindungsstelle Radträger-Radführungselement können in einfacher Weise durch Montage auf Umschlag und ggf. durch Wechsel einer Aufnahmebohrung der Nachlauf und der Radstand im gewünschten Maße festgelegt werden. Langwierige Einstellarbeiten können entfallen.
Eine besonders einfache und montagefreundliche Ausbildung der Erfindung ist den Merkmalen des Patentanspruches 2 entnehmbar. Durch den Versatz der den Gelenkmittelpunkt bestimmenden Mittel um ein Maß a zu einer Montageachse m des Radführungselementes und einem gleichen Versatz um das Maß a an der Verbindungsstelle Radträger-Radführungselement können in einfacher Weise durch Montage auf Umschlag und ggf. durch Wechsel einer Aufnahmebohrung der Nachlauf und der Radstand im gewünschten Maße festgelegt werden. Langwierige Einstellarbeiten können entfallen.
Es ist zwar eine Radaufhängung bekanntgeworden (Werkstatt-Handbuch Opel Kadett/Olympia, August
1967), bei der der Sturz der Vorderräder durch Montage
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