DE2910129A1 - Dichtungsleiste zur abdichtung zwischen der traufe eines gebaeudes und den auf dieser aufliegenden dachziegeln - Google Patents
Dichtungsleiste zur abdichtung zwischen der traufe eines gebaeudes und den auf dieser aufliegenden dachziegelnInfo
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Description
- "Dichtungsleiste zur Abdichtung zwischen der Traufe
- eines Gebäudes und den auf dieser aufliegenden Dachziegeln" Die Erfindung betrifft eine Dichtungsleiste zur Abdichtung zwischen der Traufe eines Gebäudes und deii auf dieser aufliegenden Dachziegeln.
- Zum Abschluß des Spaltes, der sich zwischen dem unteren Rand der Dacheindeckung und der sich darunter befindlichen Tragkonstruktion befindet dienen sogenannte Traufenzahnleisten. Sie besitzen einen gewellten Rand, der der Wellung der verwendeten Dacheindeckungsplatten angepaßt ist. Der gegenüberliegende Rand der Zahnleiste ist gewöhnlich geradlinig ausgebildet, weil auch die angrenzende Tragkonstruktion eine geradlinige oder ebene Oberfläche aufweist. allgemein finden solche Traufenzahnleisten bei Dächern Verwendung, die mit Åsbestzementplatten eingedeckt sind, und bestehen demgemäß ebenfalls aus Asbestzement. Obwohl sie nur als flache Platten ausgebildet sind, sind solche Traufenzahnleisten relativ kostspielig und bedürfen wegen ihres hohen Gewichtes einer sicheren Befestigung. Werner ist es in manchen Fällen von Nachteil, daß sie den Dachraum im wesentlichen dicht abschließen, so daß sie nicht nur in gewünschter Weise das Eindringen fester Körper in den Spalt an der Traufe verhindern, sondern gleichzeitig auch eine Durchlüftung des Dachraumes.
- Es sind auch schon Bauelemente zum Abschluß des Traufenspaltes bekannt, die aus Kunststoff bestehen und eine Art Kammstruktur haben. Die Zinken der Kämme sind alle gleich lang und ausreichend elastisch, um von den Dacheindeckungsplatten ausgelenkt werden zu können. Zugleich sind sie ausreichend stabil, um sich fest an das Profil der Dacheindeckungsplatten anzulegen und das Eindringen von Fremdkörpern in den Dachraum zu verhindern. Die Spalte zwischen den Kammzinken ermöglichen den Eintritt von Luft, so daß eine Durchlüftung des Dachraumes gewährleistet ist. Eine solche Traufenkammleiste muß eine gewisse Materialstärke aufweisen, um den einzelnen Zinken der Kamin struktur eine solche Festigkeit und Elastizität zu verleihen, daß eine sichere Anlage der Zinken an den Dacheindeckungsplatten und damit ein einwandfreier Abschluß des Dachraumes gewährleistet ist. Außerdem sind die Konturen der Kammzinken so lang, daß bei der notwendigen Materialstärke ein Ausstanzen des Zinkens nicht möglich ist. Daher muß eine solche Traufenkammleiste durch Spritzen hergestellt werden, was teure Werkzeuge erfordert und auch als Arbeitsgang kostspielig ist.
- Ferner ist eine als Traufenzahnleiste bezeichnete Dichtleiste bekannt, die aus einem im Querschnitt winkelförmigen Kunststoffprofil besteht, von dessen Schenkeln der eine am Rande eine Wellung aufweist und wenigstens im Bereich der von den Scheiteln der Wellung begrenzten Flächenabschnitten mit einer Perforation versehen ist (DT-GM 77 39 968). Diese Traufenzahnleiste weist å jedoch den Nachteil auf, daß ihre Wellung dem Profil an der Unterseite der Dacheindeckungsplatten angepaßt sein muß, bei denen sie verwendet werden soll. Für verschiedene Dacheindeckungsplatten sind also unterschiedliche Dichtungsleisten erforderlich. Dies macht einerseits die Herstellung teurer und erschwert andererseits die Lagerhaltung durch den Handel.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, diese Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden und eine Dichtungsleiste der eingangs genannten Art zu schaffen, die gleichzeitig den Dachraum zuverlässig gegen das Eindringen von Fremdkörpern schützt und eine gute Belüftung ermöglicht. Sie soll wirtschaftlich herstellbar und insbesondere für alle Formen von Dachziegeln geeignet sein.
- Diese Aufgabe wird bei einer Dichtungsleiste gelöst durch einen mit Luftkanälen versehen Träger und einen auf diesem angeordneten, zusammendrückbaren Dichtungskörper.
- Die Ausbildung der Luftkanäle kann vorteilhaft dadurch erfolgen, daß der Träger mindestens an seinen Längsseiten zick-zack-förmig, bogenförmig oder kammartig profiliert ist.
- Der Dichtungskörper kann vorteilhaft auf einem ebenen Mittelbereich des Trägers angeordnet sein.
- Als geeignetes Material für den Träger hat sich ein relativ steifer Kunststoff erwiesen.
- Eine wirtschaftliche Herstellung ist dadurch möglich, daß der Träger ein tiefgezogenes oder ein extrudiertes Kunststoffteil ist.
- Besonders gute Möglichkeiten zur Durchlüftung des Dachraumes ergeben sich durch ein ebenes Deckelement zwischen dem Träger und dem Dichtungskörper.
- Der Dichtungskörper besteht vorteilhaft aus einem Schaumstoff, z. B. aus Weich-PVO-Schaum.
- Vorteilhaft ist der Dichtungskörper in Annäherung an die Dachneigung abgeschrägt.
- Der Träger und der Dichtungskörper bzw. der Träger, das Deckelement.und der Dichtungskörper können durch eine Klebstoffschicht oder durch eine unter Hitzeeinwirkung erweichte und wieder erhärtete Kunststoffschicht miteinander verbunden sein.
- Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Figur 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Dichtungsleiste mit zick-zack-förmig (Fig. la) bzw. bogenförmig (Fig. 1 b) profiliertem Träger, Figur 2 einen Querschnitt durch eine Dichtungsleiste gemäß Figur 1 Figur 3 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Dichtungsleiste mit ebenem Mittelbereich des Trägers und Figur 4 eine weitere Ausführungsform der Dichtungsleiste mit kammartig profiliertem Träger.
- Die erfindungsgemäße Dichtungsleiste besteht im wesentlichen aus einem mit Luftkanälen 1 versehenen Träger 2 und einem auf diesem angeordneten Dichtungskörper 3.
- Zwischen dem Träger 2 und dem Dichtungskörper 3 ist bei den in den Figuren la, 1 b und 2 dargestellten Ausführungsbeispielen ein ebenes Deckelement 6 angeordnet.
- Bei dem Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß Figur 3 ist der Träger 2 nur an seinen Längsseiten 4 profiliert.
- In der Mitte weist er einen ebenen Mittelbereich 5 auf, auf dem der Dichtungskörper 3 angeordnet ist. In den Figuten 4 a und 4 b ist eine Dichtungsleiste mit kammartig profiliertem Träger 2 dargestellt. Die kammartige Profilierung kann eckig oder bogenförmig gestaltet sein.
- Der Träger 2 und gegebenenfalls das Dekelement 6 bestehen aus einem relativ steifen Kunststoff, während der Dichtungskörper 3 aus einem zusammendrückbaren Schaumstoff besteht. Durch den Träger sind eine große Stabilität und damit eine sichere Auflage der Dichtungsleiste auf der Traufe eines Gebäudes gewährleistet. Der zusammendrückbare Dichtungskörper 3 paßt sich jeder beliebigen Pfannenform an und sorgt für eine zuverlässige Abdichtung. Durch die Luftkanäle 1 ist eine ausreichende Belüftung des Dachraumes gewährleistet. Die erindungsgemäße Dichtungsleiste ist wirtschaftlich herstellbar. Insgesamt kann also von einer hervorragenden Lösung der anstehenden Probleme gesprochen werden.
Claims (12)
- P a t e n t a n s p r ü c h e : 1. Dichtungsleiste zur Abdichtung zwischen der Traufe eines Gebäudes und den auf dieser aufliegenden Dachziegeln, gekennzeichnet durch einen mit Iuftkanälen (1) versehenen Träger (2) und einen auf diesem angeordneten, zusammendrückbaren Dichtungskörper (3).
- 2. Dichtungsleiste i @ nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) mindestens an seinen Längsseiten (4) zick-zack-förmig, bogenförmig oder kammartig profiliert ist.
- 3- Dichtungsleiste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungskörper (3) auf einem ebenen Mittelbereich (5) des Tragers (2) angeordnet ist
- 4. Dichtungsleiste nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) aus einem relativ steifen Kunststoff besteht.
- 5. Dichtungsleiste nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) ein tiefgezogenes Kunststoffteil ist.
- 6. Dichtungsleiste nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) ein extrudiertes Kunststoffteil ist.
- 7. Dichtungsleiste nach Anspruch 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein Deckelement (6) zwischen dem Träger (2) und dem Dichtungstörper (3).
- 8. Dichtungsleiste nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungskörper (3) aus einem Schaumstoff besteht.
- 9.Dichtungsleiste " nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungskörper (3) aus Weich-PVC-Schaum besteht.
- 10. Dichtungsleiste - nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungskörper (3) in Annäherung an die Dchneigung abgeschrägt ist.
- 11. Dichtungsleiste nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) und der Dichtungskörper (3) oder der Träger, das Deckelement (6) und der Dichtungskörper (3) durch eine Klebstoffschicht miteinander verbunden sind.
- 12. Dichtungsleiste nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) und der Dichtungskörper (3) oder der Träger (2), das Deckelement (6) und der Dichtungskörper (3) durch eine unter Hitzeeinwirkung erweichte und wieder erhärtete Eunststoffschicht miteinander verbunden sind.
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