DE2907717A1 - Vorrichtung zum schnellen loesen eines sicherheitsgurtes - Google Patents
Vorrichtung zum schnellen loesen eines sicherheitsgurtesInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60R22/00—Safety belts or body harnesses in vehicles
- B60R22/18—Anchoring devices
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Description
Patentanwälte
Vx. Hugo Wilcken
Dipl.-ing. Thomas WÜcken
'•Oipl.-Chom. Dr, Wolfgang Laufar
Musterbahn 1 — 2400 Lübeck 1 gf 2 Q Ω 7 7 1
Anmelder: BRITAX (GECO) S.A., 1, route d'Hericy 77870 Vulaines
S/Seine France B.P. 3
Vorrichtung zum schnellen Lösen eines Sicherheitsgurtes
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum schnellen oder eiligen Lösen eines Sicherheitsgurtes. Die zur Zeit bekannten
Sicherheitsgurte lösen sich nur durch Zwischenschalten einer einzigen Schnalle, die in Richtung zur Mitte des Fahrzeuges vorgesehen
wird.
Wenn im Fall eines Unfalles diese Schnalle eingeklemmt oder beschädigt oder auch noch durch den Körper des Verunglückten
unzugänglich wird, läuft der Verletzte Gefahr, nicht rechtzeitig befreit werden zu können, insbesondere im Fall eines Feuers oder
bei einem Versinken des Fahrzeuges. Eine Hilfsvorrichtung, die
das schnelle Lösen des Gurtes zuläßt, erfordert also, daß sie für Retter leicht zugänglich sein muß und daß sie vorzugsweise
in Nähe der Türen vorgesehen wird, z.B. an den seitlichen Pfosten der Karosserie.
Um überdies den Verlust wertvoller Sekunden zu vermeiden, muß diese
Vorrichtung leicht ersetzbar sein und sehr einfach funktionieren, wobei diese Einfachheit überdies einerseits die Robustheit des
Mechanismus und andererseits geringe Kosten gewährleistet.
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Die Erfindung hat also im wesentlichen zur Aufgabe, eine Vorrichtung
zur Hilfsfreigabe vorzusehen, die alle die vorerwähnten gewünschten Eigenschaften vereinigt und überdies in der Lage ist,
bei beliebigen Fahrzeugtypen ausgeführt zu werden, ohne daß irgendeine besondere Umgestaltung erforderlich ist, und die ggf. an
bereits installierten Gurten montiert werden kann , und zwar dies ohne jede Änderung dieser Gurte .
Nach der Erfindung besteht die vervollständigte Vorrichtung für das schnelle Lösen eines Sicherheitgurtriemens aus einer Verankerungslasche,
die insbesondere an der Karosserie eines Fahrzeuges zu befestigen ist, einer lösbaren Lasche, an die der Riemen des
Gurtes angekoppelt ist, aus Mitteln zum Ankoppeln der beiden Laschen miteinander durch Zuordnung von Formen, einem elastischen
Organ, welches einen solchen Druck ausübt, daß die zugeordneten Formen ineinander in Eingriff gelangen, und einem Freigabeelement
für die lösbare Lasche, welches von der Ankerlasche getragen wird und elastisch in die Ruhelage zurückkehrt.
Nach einer ersten Ausführungsart der Erfindung bestehen die
Kupplungsmittel aus einem vorspringenden Teil der lösbaren Lasche, der in eine entsprechende Ausnehmung eingreift, die in der Ankerlasche vorgesehen ist, wobei der vorspringende Teil ein Bolzen
sein kann und die entsprechende Ausnehmung ein Loch oder eine Bohrung, welches die Ankerlasche kreuzt, während vorzugsweise
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das Freigabeelement ein Stößel ist, der vor dem Loch, oder der
Bohrung der Ankerlasche vorgesehen ist und in der Lage ist,
mit einem Ende den Bolzen der lösbaren Lasche zurückzustoßen.
Nach einer anderen Ausführungsart der Erfindung bestehen die
Kupplungsmittel aus einem Anschlagstück,welches als Vorsprung auf einer der beiden Laschen befestigt ist, aus zwei Kupplungsdaumen, die an der anderen Lasche so angelenkt sind, daß sie
sich mit ihren Enden kreuzen können und den Riemen mit dem Anschlagstück verbinden, indem sie es einfassen, und aus einem
Verriegelungsorgan, welches dazu dient, sich zwischen die Enden der gekreuzten Daumen zu schieben.
Die Erfindung wird nun im einzelnen anhand der Zeichnung erläutert,
in der mehrere Ausführungsbeispiele dargestellt sind. Es zeigen:
Figur 1 eine Ansicht der Vorrichtung nach einer ersten Ausführungsform,
Figur 2 einen Schnitt nach Linie II-II der Figur 1,
Figur 3 eine erste Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Figur 4 eine perspektivische Ansicht der in der Ausführung nach Figur 3 benutzten Feder,
Figur 5 eine zweite Variante der Vorrichtung nach der Erfindung,
Figur 6 eine dritte Variante dieser Vorrichtung, Figur 7 eine Vorderansicht einer vierten Variante mit wegge-
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schnittenen Teilen, um den inneren Mechanismus besser erkennen zu können,
Figur 8 einen Schnitt nach Linie VIII-VIII der Figur 7, Figur 9 eine Vorderansicht einer fünften Variante,bei der Gehäuse
oder Deckel weggelassen ist,
Figur 10 einen Schnitt nach Linie X-X der Figur 9, Figur 11 eine Vorderansicht einer sechsten Variante,
Figur 12 einen Schnitt nach Linie XII-XII der Figur 11.
Wie in Figur 1 gezeigt ist, besteht die Vorrichtung nach der
Erfindung aus einer Ankerlasche 1, die durch eine Schraube 2 an
dem Pfostenblech 3 der Fahrzeugkarosserie befestigt ist. Diese Ankerlasche 1 trägt eine lösbare Lasche 4 mit einer Durchbrechung 5,
durch die der Riemen 6 des Sicherheitsgurtes gleitend geführt ist, wobei die Lasche 4 in einem dringenden Fall durch einfachen Druck
auf einen Druckknopf 7 freigegeben werden kann, der am Ende einer Stange montiert ist, deren anderes Ende in einem Käfig 8 gelagert
ist, welcher z.B. durch Löten oder Schweißen an der Ankerlasche 1 befestigt ist. Ein Deckel oder ein Mantel 9 rastet auf der Lasche
1 ein, um die Gesamtanordnung abzudecken.
Aus Figur 2, die ein Schnitt nach der Linie II-II der Figur 1 darstellt,
erkennt man die Kupplungsart der lösbaren Lasche 4 mit der Ankerlasche 1, was durch Vermittlung eines Bolzens 10 erfolgt,
der senkrecht in die Lasche 4 eingesetzt ist und in ein Loch 10
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eingreift, welches die Ankerlasche 1 kreuzt. Eine Blattfeder 12 ist am Pfosten 3 durch, die Schraube 2 und die Lasche 1 befestigt,
die die Feder gegen den Pfosten pressen, und wobei sich die Feder gegen die lösbare Lasche 4 abstützt, und zwar auf der
Seite, die dem Kupplungsdauraen 10 gegenüber liegt, um diesen
elastisch in dem entsprechenden Loch 11 der Lasche 1 im Eingriff
zu halten. Der Käfig 8, der elektrisch mit der Lasche 1 verschweißt
ist, trägt ein Lager 13, welches mit dem Loch bzw. der Bohrung 11 fluchtet und ein Ende der Stößelstange 14 aufnimmt, deren anderes
Ende den Druckknopf 7 aufweist, wobei die Stange die Wand des Käfigs 8 durch eine Bohrung 15 durchgreift, in der sie gleiten kann.
Das Ende der Stange 14, welches im Lager 13 des Käfigs 8 gelagert ist, besitzt einen Wulst 15, dessen Abschlußfläche 16 gegenüber
dem Ende des Bolzens 10 konkav ist und praktisch die Form einer Kugelkalotte zeigt, während das Ende des Bolzens 10, welches
konvex ist, die komplementäre Form der Kugelkalotte besitzt, um die axiale Zentrierung der Stange 14 und des Bolzens 10 zu gewährleisten,
sobald sie mit den Enden in Berührung kommen.
Vorzugsweise ist der Knopfstößel 7 rot gefärbt, da diese Farbe allgemein für Sondervorrichtungen oder Notvorrichtungen reserviert
ist.
Verschiedene Varianten können insbesondere in Bezug auf die Blattfeder in Betracht gezogen werden, die dazu Bestimmt ist,
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die lösbareLasche 4 gegen die Ankerlasche 1 zur Anlage zu bringen.
Die erste Variante nach Figur 3 besteht aus einer Feder 18, die in Figur 4 perspektivisch dargestellt ist und die zwei seitliche
Zungen 19 und 20, die nach oben in Form von Haken umgebogen sind, und eine mittlere Zunge 21 aufweist, die durch den Teil des Federblattes
18 gebildet ist, der zwischen den beiden Zungen 19 und 20 liegt, wobei dieser Teil im wesentlichen senkrecht zum Ansatz 22
der Feder 18 steht, der ein Befestigungsloch 23 für den Durchgang der Schraube 2 aufweist, die dazu dient, die Ankerlasche 1 am
Pfosten 3 der Fahrzeugkarosserie zu befestigen. Sobald die Feder
18 eingesetzt ist, wobei sich der Bolzen 1O der lösbaren Lasche 4 in seinem entsprechenden Lager in der Ankerlasche 1 im Eingriff
befindet, stützen sich die beiden seitlichen Zungen 19 und 20 am Rücken der lösbaren Lasche 4 beidseitig der ümbördelung 24 des
Bolzens 10 an der Lasche 4 so ab, daß sie das Lösen der Lasche nach unten nicht stören. Das Ende der mittleren Zunge 21 ruht, sich
nach unten auf den oberen Teil der lösbaren Lasche 4 elastisch abstützend derart, daß sie ausgeworfen wird, sobald der Bolzen
10 aus dem Loch 11 der Lasche 1 zurückgestoßen ist.
Bei dieser ersten Variante gewährleistet die Feder 18 zwei Funktionen,
nämlich das elastische Halten des Bolzens 10 in seinem Lager 11
der Ankerlasche und zum anderen im Gegensatz hierzu, das Auswerfen
der lösbaren Lasche, sobald der Bolzen 10 aus diesem Lager herausgezogen ist.
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In den beiden anderen Varianten nach Figur 5 und 6 ist die Blattfeder
25 vereinfacht und hat keine seitlichen Stützzungen 19 und 20, sondern die Ankerlasche 1 ist so abgeändert, daß sie ein Kippen
der lösbaren Lasche 4 unter dem schrägen Zug T des Riemens 6 verhindert,
um tatsächlich ein zufälliges Lösen der lösbaren Lasche 4 unter der Wirkung einer solchen Zugkraft T zu vermeiden, besitzt
die Ankerlasche 1 eine Auskröpfung 26 (Figur 5) oder einen Ausschnitt 27 (Figur 6). In der zweiten Variante (Figur 5) ist die
Ausschnittzunge 28 der Lasche 1 derart nach unten gebogen, daß sie eine Sperre hinter dem Oberende 29 der lösbaren Lasche 4
bildet, d.h. einen Anschlag, der das Lösen des Bolzens 1O bei
einem Schrägzug am Riemen 6 begrenzt. Verständlicherweise besitzt der Anschlag 28 einen genügenden Abstand vom oberen Teil 29,
um nicht das Herausziehen des Bolzens 10 aus seinem Lager 11 unter dem Druck auf den Knopf 7 und des Stößels 14 zu verhindern, aber
ist nahe genug vorgesehen, um die entgegengesetzte Schräglage der Lasche 4 zu begrenzen und das zufällige Herausziehen des Bolzens
zu verhindern.
Die Vorrichtung nach der dritten Variante gemäß Figur 6 ergibt das gleiche Resultat, aber mit abweichenden Mitteln. Die Ankerlasche
1 ist bei 27 ebenfalls ausgeschnitten, aber hier ist keine nach unten umgefaltete Zunge vorgesehen , wobei das Festhalten hinter
der lösbaren Lasche 4 nichtsdestoweniger dadurch erfolgt, daß das obere Ende der Lasche 4 eine obere Verlängerung 30 aufweist,
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die in den Ausschnitt 27 der Ankerlasche 1 eingreift und nach
hinten gegen die Kante dieses Ausschnittes liegt, was das Kippen der Lasche 4 nach hinten unter dem Schrägzug T begrenzt und das
Herausziehen des Bolzens 10 aus seinem Lager verhindert.
Die Wirkungsweise der Vorrichtung nach der Erfindung ist äußerst einfach und läßt sich leicht aus den Zeichnungen.ableiten.
Bei einem Unfall und sobald ein schnelles Lösen durch den Gurtbenutzer
erforderlich wird, genügt es, gegen den Knopf 7 zu drücken, um die konkave Fläche 16 des Stößels 14 gegen die konvexe Fläche
17 des Bolzens 10 zu zentrieren und diesen aus seinem Lager 11 der Ankerlasche 1 zurückzustoßen, wobei die Blattfeder oder die Blattfedern
12, 22 oder 25 elastisch nachgeben. Der auf den Riemen 6 durch den Körper des Verunglückten ausgeübte Zug, der auf ihm
verharrt, wirft die lösbare Lasche 4 aus und erlaubt das schnelle Befreien des Betroffenen, wobei das Auswerfen noch durch die
Wirkung einer elastischen Zunge 21 (Figur 3) erleichtert wird, die sich auf das Oberende der lösbaren Lasche 4 abstützt und sich
evtl. dem Kippen der Lasche 4 nach hinten unter einem Schrägzug am Riemen 6 des Gurtes entgegenstellt.
umgekehrt versteht man leicht, daß die lösbare Lasche 4 leicht in
einfacher Weise an die Ankerlasche ankuppelbar ist, indem man die Blattfeder zusammendrückt und dabei die Lasche 4 nach oben
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schiebt, bis der Bolzen 10 mit der Bohrung 11 fluchtet und dabei unter der Wirkung der Blattfeder zum Eingriff gelangt.
Verständlicherweise kann die Blattfeder durch eine Schraubenfeder oder auch durch einen Block aus elastischem Kautschuk oder dergleichen
ersetzt werden. Auch der vorspringende Teil bzw, ein Nocken der lösbaren Lasche 4 kann auch anders als durch einen
Bolzen 10 ausgebildet werden, z.B. als Nase oder Nocken oder durch eine ausgestanzte und umgeschlagene Lasche.
Die Stößelstange 14 kann sich auch direkt gegen die lösbare Lasche
4 abstützen anstatt sich elastisch gegen das Ende des Bolzens 10 zu legen, wobei der Abstützbereich sich vorzugsweise unter
dem erwähnten Bolzen bei den Varianten nach den Figuren 5 und derart befindet , daß die Lasche 4 gegen die Neigung, die sie
unter der Wirkung einer schrägen Zugkraft T am Riemen einnimmt,
schwenkt. Tatsächlich hat die Wirkung des Stößels den Zweck, die lösbare Lasche aufzurichten und gleichzeitig den Bolzen
aus seinem Lager zurückzustoßen.
Wie in Figur 7 und 8 dargestellt ist, besteht die Vorrichtung für das schnelle Auslösen nach einer vierten Variante aus einer Ankerlasche 31, die an der Karosserie 32 eines Fahrzeuges befestigt ist
und zwar durch. Einschaltung einer Zentrierbuchse 33 auf einer
Schraube 34. Auf der Buchse 33 ist eine Verriegelung 35 verschieb-
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bar gelagert, die einen Riegelnocken 36 aufweist, der vom oberen Teil vorspringt und einen Druckknopf 37 am Unterteil besitzt,
wobei der Stößel 37 hohl ist und eine Druckfeder 38 aufnimmt, welche gegen eine Auswölbung 39 der Ankerlasche 31 liegt, die
in das Federende hineinragt. Der Knopfstößel ist gegen die
Wirkung der Feder 38, die versucht, ihn von der Lasche 31 zu entfernen, durch einen Mantel oder Deckel 40 aus Blech oder
Plastik festgehalten, der in die Ankerlasche einrastet und mit einer Querbohrung versehen ist, durch die das freie Ende des
Stößels hinausragt und die mit einem Anschlagkragen 41 (Figur 8) versehen ist, der gegen den Deckel 40 zur Anlage kommt.
Der Deckel 4O ist unten derart offen, daß eine lösbare Lasche
42 von unten eingeführt und deren Kupplung an die Ankerlasche
31 ermöglicht wird.
Die lösbare Lasche 42 besteht im wesentlichen aus einer einfachen Stange, die quer unter dem Riemen 43 des Gurtes verläuft, und
an den beiden Enden der Stange sind zwei Kupplungsfinger oder
Kupplungsdaumen 44 mittels Nieten 45 angelenkt. Die beiden Kupplungsdaumen 44 sind elastisch im Sinne des Verschließens
gegeneinander gedrückt, und zwar durch zwei Rückholfedern 46,
die um die Nieten 45 herum montiert sind, und deren Enden greifen hinter die Stange 42 sowie hinter jeden Daumen 44. Aus Figur 8
ist ersichtlich, daß die Zentrierbuchse 33 einen Kragen 47
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besitzt, der dazu.dient, die Daumen 44 in Achsrichtung der Schraube
34 zurückzuhalten, wobei der Kragen hoch genug ist, um das Entweichen
der Daumen zu verhindern, und unten abgestumpft ist, um den Stößel 37 passieren zu lassen.
Durch seine Einfachheit kann die Vorrichtung nach der Erfindung
sehr leicht selbst bei bereits in Fahrzeugen eingebauten Sicherheitsgurten montiert werden. Es genügt, die Ankerlasche 31 an der
Fahrzeugkarosserie mittels der Schraube 34 zu befestigen, den Deckel 40 einzurasten und die Stange 42 der lösbaren Lasche unter
den Riemen 43 des Gurtes hindurchzuschieben, wobei die beiden Daumen 44 gespreizt bzw. gestreckt sind.
Die Kupplung der lösbaren Lasche 42 an die Ankerlasche 31 erfolgt
dann auf folgende Weise. Man bewegt die beiden Kupplungsdaumen
44 unter dem Deckel 40, indem man sie voneinander entfernt hält
und indem man auf den Knopfstößel 37 einen Druck ausübt, bis der Stößel 37 und die Buchse 33, montiert auf der Schraube 34,
zwischen den beiden Daumen liegt. Man gibt diese sodann frei, die sich unter der Wirkung ihrer Rückholfedern 46 schließen und dabei
die Buchse 33 und die Schraube 34 umfassen. Sobald die lösbare Lasche bis zum Grund zurückgestoßen ist, überlappen sich die
Enden der Kupplungsdaumen 44 weit genug oberhalb der Schraube und lassen das Kreuzen hinter der Buchse zu, wobei diese Enden
gegeneinander versetzt sind und sich in zwei parallelen, vertikalen
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Ebenen befinden, die in der Tiefe nach Figur 7 gestaffelt sind.
Um auch die Verriegelung der beiden Daumen und ihre Kupplung zu verbessern, haben die Daumen S-Form mit oberen umgebogenen
Teilen, die den Anfang bzw. einen Teil einer Öse bilden, sobald sie sich kreuzen und die mit den unteren umgebogenen Teilen,die
den Stößel und die Buchse 33 auf der Schraube 34 umgeben und einfassen.
Nachdem die Enden hinter der Buchse 33 und der Schraube 34 gekreuzt
sind, genügt es, den Druck auf den Stößel 37 aufzuheben, damit der bewegliche Teil des Riegels 35 zurückgestoßen wird und sich
in Richtung zu den beiden Kupplungsdaumen 44 verschiebt, wobei sich sein Riegelnocken 36 zwischen die Enden in die öse einlegt,
die durch die Enden gebildet ist, womit das Entfernen der Daumen voneinander gesperrt ist und infolgedessen auch die Freigabe der
Stange 42 und des Riemens 43, der über die Stange verläuft.
Um umgekehrt den Gurt zu lösen, genügt es, den Stößel 37 niederzudrücken,
womit der bewegliche Teil 35 und sein Nocken 36 unter Kompression der Feder 38 nach hinten zurückgestoßen wird. Sobald
der Nocken 36 hinter die Oberenden der beiden Kupplungsdaumen verlagert ist und sich, nicht mehr in ihrem Bereich bzw. Schwenkbereich,
befindet ,können sich die Daumen voneinander entfernen, und sie geben dann das Gleiten oder Rutschen der Stange 42 nach unten
mit anschließender Freigabe des Riemens 43 frei.
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Bei der fünften Variante nach Figur 9 und 10, bei denen der Deckel
weggelassen ist, besitzt die Vorrichtung nach der Erfindung ebenfalls eine Ankerlasche 50, die durch eine Schraube 51 an der
Fahrzeugkarosserie 32 befestigt ist, sowie eine lösbare Lasche, bestehend aus einer Stange 52, um die der Riemen 4 3 des Gurtes
herumgelegt ist. Die Stange 52 ist an den Enden mit zwei angelenkten
Kupplungsdaumen 53 versehen, die auf Nieten 54 gelagert sind, wobei die Daumen S-Form haben, wie bei der Vorrichtung
nach den Figuren 7 und 8.
Auf die Schraube 51 ist eine Buchse 55 aufgeschoben, die als Anschlag für die Kupplung der beiden Daumen 53 dient, die ihn
umgeben, indem sich ihre Enden kreuzen, und der ein Distanzstück bildet zwischen dem Kopf der Schraube 51 und der Ankerlasche,
um diese gegen die Karosserie zu legen. Wichtig ist der Kragen 64, mit dem die Buchse 55 versehen ist und der dazu dient, zu
verhindern, daß die sich kreuzenden Daumen 53 nicht in Achsrichtung der Schraube 51 ausweichen können, wobei der Kragen am Unterteil
abgeplattet ist, um nicht die Kippbewegung des Verriegelungsteiles 59 zu behindern.
Die Ankerlasche 50 besitzt auf jeder Seite der Bohrung für
die Schraube 51 zwei Führungsblocks 56, die dazu dienen, die beiden Daumen 53 einander zu nähern und sie um die Buchse 55 auf
der Schraube zu schließen. In einer Sackbohrung 57 im Unterteil
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der Ankerlasche 50 ist eine Druckfeder 58 zentriert, die dazu dient, ein längliches Riegelstück 59, versehen mit einem Stößelknopf
60 am unteren Teil und einem Riegelnocken 61 am oberen Ende, zurückzustoßen, wobei der Nocken dazu dient, sich zwischen
die sich kreuzenden Enden der beiden Kupplungsdaumen 53 zu schieben,
um deren Entfernung voneinander zu verhindern.
Der Riegelteil 59 ist um den Kopf der Schraube 51 kippbar, der die Form einer Kugelkalotte hat und sich in eine entsprechend
geformte Ausnehmung 62 des Riegels 59 einlegt, der an seiner Stelle gegen den Kopf der Schraube durch die nicht gezeigte Kappe
40 oder den Mantel bzw. das Gehäuse gehalten wird, die sich in Höhe der Schwenkachse auf dem Teil 59 abstützt und mit einem
Rückraum versehen ist, der das Kippen nach hinten nicht behindert und die anschließende Freigabe des Nockens 61 zwischen den beiden
Daumen 53. Es ist zu bemerken, daß der Druckknopf 60 bzw. Stößel in der Verlängerung der Druckfeder 58 liegt und einen Zentrierzapfen
63 aufweist, der den Riegel 59 durchgreift und auf der anderen Seite so vorspringt, daß er in den Raum der Zentrierfeder
58 eindringt.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung ist sehr einfach. Sobald ein Druck
auf den Knopf 60 ausgeübt wird, kippt der Teil 59 um den Halbkugelkopf der Schraube 51/ und der Riegelnocken 51 geht zurück und
zieht sich, zwischen den beiden Daumen 53 heraus, deren sich
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kreuzende Enden frei werden und sich voneinander entfernen können.
Unter dem nach unten auf den Riemen 43 ausgeübten Druck löst sich die lösbare Lasche und gibt somit den Gurt frei.
Umgekehrt genügt es zur Montage,die Stange 52 der lösbaren Lasche
unter den Riemen 43 hindurchzuschieben, die beiden Daumen 53 unter der nicht dargestellten Kappe oder einen Mantel beidseitig
der Feder 58 und der Buchse 55 zu bewegen, dann die beiden Daumen maximal nach oben zu schieben bzw. zu verschwenken, aber dabei
den Knopf 60 niederzudrücken. Die beiden Blockführungen 56 nähern die Enden der beiden Daumen 53 gegeneinander, die sich hinter
der Buchse 55 kreuzen und unter Loslassen des Knopfes 60, der unter der Wirkung der Feder 58 steht, kippt der Riegel 59 um den
Kugelkopf der Schraube 51, und die Nooke 51 greift zwischen die
oberen, sich kreuzenden Enden der Daumen 53, wodurch die Vorrichtung
verriegelt ist.
Die siebte Variante nach den Figuren 11 und 12 besitzt wie die
anderen oben beschriebenen Vorrichtungen eine Ankerlasche 7O,
die an der Fahrzeugkarosserie 32 mittels einer Schraube 71 befestigt
ist, und eine lösbare Lasche aus einer Stange 72, um die
der Riemen 43 des Gurtes herumläuft. An den Enden der Stange
sind zwei Kupplungsdaumen 73 mittels Nieten 74 angelenkt, und eine
Buchse 75 m±.t breitem Haltekragen 8? auf der Schraube 71 dient
als Anschlag, Bin den die beiden Daumen 73 sich schließen können,
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indem sich ihre Enden zueinander kreuzen. Die Ankerlasche 70 trägt ebenfalls zwei Blockführungen 76, die zur Mittelachse,
welche durch die Bohrung für die Schraube 71 läuft, symmetrisch befestigt sind, wobei diese Führungen dazu dienen, die beiden
Daumen 73 um die Buchse 75 zu schließen, sobald sie mit der lösbaren Lasche unter dem Mantel 77 eingeschoben werden.
Die Verriegelung der beiden Daumen wird wie im vorigen Fall durch Zwischengreifen eines Riegelnockens 78 zwischen die sich
kreuzenden Enden erreicht, wobei dieser Nocken am Oberende eines Riegelstückes 79 befestigt ist, welches entlang der Ankerlasche
70 verschiebbar montiert und bei seiner Verschiebung durch zwei seitliche Führungsstifte 80 und durch die Zentrierbuchse
75 geführt ist, die den Teil 79 durch eine vertikale Durchbrechung durchgreift. Am Unterteil des Riegels 79 und am Ende der Durchbrechung
81 ist eine Schrägrampe 82 befestigt, die nach unten
und in Richtung zur Fahrzeugkarosserie geneigt ist.
Zwischen der Schrägrampe 82 und der Zentrierbuchse 75 befindet sich eine Druckfeder 83 in der Durchbrechung 81, die durch
zwei vertikale Stifte 84 und 85 gehalten ist, welche in die Buchse 75 und in die Rampe 82 eingesetzt sind, wobei die Feder 83 dazu
dient, den Riegel 79. nach unten zu stoßen und den Riegelnocken 78 zwischen die Enden der beiden Kupplungsdaumen 73 in Eingriff
zu halten. Vor der Rampe 82 ist ein Knopfstößel 86 angeordnet,
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der das Gehäuse 77 bzw. den Mantel durch eine Durchbrechung durchdringt. Dieser Knopf 86 ist durch das Gehäuse 77 mittels
eines Anschlagkragens 87 zurückgehalten und besitzt eine Schrägrampe 88 auf seinem inneren Ende. Diese Rampe 88 hat dieselbe
Neigung wie die Rampe 82 des Riegels 79 und wird dauernd mit dieser unter der Wirkung der Feder 83 in Kontakt gehalten, die
sie nach unten stößt.
Die Vorrichtung arbeitet auf folgende Weise. Sobald die Stange
72 unter dem Riemen 43 durchgeführt ist und die beiden Daumen
73 unter dem Mantel 77 bewegt werden, indem man sie nach oben
stößt bzw. schiebt, schließen die beiden Blockführungen 76 sie um die Buchse 75. Wenn man gleichzeitig auf den Stößel 86 drückt,
mit dem Zweck, die Rampe 82, den zugehörigen Riegel 79 und den fest mit ihm verbundenen Nocken 78 anzuheben, so können sich die
Enden der beiden Daumen hinter der Buchse 75 kreuzen, da sie hier auf kein Hindernis treffen. Sobald man den Druck auf den
Stößelknopf 86 aufhebt, stößt die Feder 83 den Riegel 79 nach unten zurück, wodurch der Nocken 78 zwischen die beiden sich
kreuzenden Enden der Daumen zum Eingriff gelangt und die Kupplung verriegelt.
Umgekehrt läßt ein Druck, auf den Stößelknopf 86 die Rampe 82
auf der Rampe 88 des Stößels steigen und hebt den Teil 79 und
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seinen Nocken 78, der aus dem Eingriff zwischen den Enden der
beiden Daumen herausgelangt, die sich durch einen nach unten auf den Riemen 43 ausgeübten Zug spreizen und die Stange 72 freigeben
sowie den Gurt, der über sie hinwegläuft.
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Leerseite
Claims (16)
1. Vorrichtung zur eiligen oder dringenden Freigabe eines Sicherheits-Gurtriemens,
dadurch gekennzeichnet, daß sie besteht aus einer am Fahrzeug zu befestigenden Ankerlasche, aus einer
lösbaren Lasche, an die der Gurtriemen angekuppelt bzw. angehängt ist, aus Mitteln zum Kuppeln der beiden Laschen durch
Konjugation von Formen, aus einem elastischen Organ, welches einen solchen Druck ausübt, daß die konjugierten Formen ineinander
in Eingriff gelangen und aus einem Element zur Freigabe der lösbaren, elastisch abgestützten und von der Ankerlasche
getragenen Lasche.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsmittel im wesentlichen aus einem vorspringenden Teil
der lösbaren Lasche und einem Teil mit Hohlraum der konjugierten Form besteht, der von der Ankerlasche benutzt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vorspringende Teil aus einem Kupplungsbolzen besteht und daß
der Hohlraum ein Loch, oder eine Bohrung inder Ankerlasche ist,
welches den Kupplungsbolzen aufnehmen kann.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche Λ bis 3, dadurch, gekenn^
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zeichnet, daß das Freigabeeleitient ein Stößel ist, der verschiebbar
quer in der Ankerlasche so gelagert ist, daß er die lösbare Lasche gegen die Wirkung des elastischen Organs so zurückstoßen
kann, daß die konjugierten Formen voneinander gelöst werden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Organ eine Blattfeder mit mindestens einer umgefalteten Zunge ist, die die lösbare Lasche gegen die
Ankerlasche drückt, und wobei sich wenigstens eine Zunge elastisch gegen das Oberende der lösbaren Lasche so abstützt,
daß letztere ausgestoßen oder ausgeworfen wird, sobald die konjugierten Formen durch die Wirkung des Freigabeelementes
gelöst werden.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Anschlag hinter dem oberen Teil der lösbaren Lasche so vorgesehen ist, daß das Kippen der Lasche unter der
Wirkung eines schrägen Zuges am Gurtriemen begrenzt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Anschlag im wesentlichen aus einer Zunge besteht, die nach unten umgefaltet ist und durch, einen Einschnitt der Ankerlasche
gebildet ist.
909838/0655
!907717
- «ST -
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet?
der Anschlag im wesentlichen aus der Hinterkante eines Ausschnittes in der Änkerlasche besteht,, in den das Oberende
der lösbaren Lasche eingreift«
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungsmittel aus einem Sperrteil als Vorsprung an einer
der beiden Laschen, aus zwei Kupplungsdaumen, die an der
anderen Lasche so angelenkt sind? daß sich ihre Enden kreuzen können und den Riemen mit dem Sperrteil durch Umschlingen
vereinigen, und aus einem&iegelorgan bestehen, welches dazu
bestimmt ist, sich zwischen die Enden der Daumen zu schieben,
sobald sie gekreuzt sind. -
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sperrteil ein starrer Dorn oder Bolzen ist, der von der Ankerlasche vorspringt, und daß die Kupplungsdaumen gelenkig
an der lösbaren Lasche angelenkt sind, um die der Riemen des Gurtes herumrutschen oder gleiten kann»
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das RiegeLorgan ein Finger eines beweglichen Teiles ist, ■welches elastisch im Eingriff sinn des Fingers zwischen die
gekreuzten Enden der Kupplungsdaumen gedrückt wird«
909838/Q6S5
-ar-
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Teil, der den RJegelfinger trägt, verschiebbar
auf dem Anschlagteil ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch-gekennzeichnet, daß
der bewegliche Teil , der den Riegelfinger trägt, kippbar um einen festen Punkt der Ankerlasche ist..
14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Teil, der den Riegelfinger trägt, verschiebbar
entlang der Ankerlasche gelagert ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Schließrampen aufweist, die der Lasche mit dem Anschlag zugeordnet sind, wobei die Rampen
das Annähern der Kupplungsdaumen um den Anschlag herum gewährleisten.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Mittel aufweist, die die beiden Kupplungsdaumen im Sinn der Annäherung ihrer Enden elastischbeeinflussen.
909 83 8/0 6 55
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FR7807707A FR2419735A1 (fr) | 1978-03-16 | 1978-03-16 | Dispositif de liberation d'urgence d'une ceinture de securite |
FR7820671A FR2430776A2 (fr) | 1978-07-11 | 1978-07-11 | Dispositif perfectionne pour la liberation d'urgence d'une ceinture de securite |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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1979
- 1979-02-27 IT IT20601/79A patent/IT1110133B/it active
- 1979-02-27 GB GB7906912A patent/GB2020726B/en not_active Expired
- 1979-02-28 DE DE19792907717 patent/DE2907717A1/de not_active Withdrawn
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Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
GB2020726A (en) | 1979-11-21 |
IT7920601A0 (it) | 1979-02-27 |
IT1110133B (it) | 1985-12-23 |
GB2020726B (en) | 1982-06-09 |
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