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Kennzeichenleuchte für Kraftfahrzeuge
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Die Erfindung betrifft eine Kennzeichen leuchte für Kraftfahrzeuge
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Art.
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Bekannte Kennzeichenleuchten dieser Art besitzen eine im wesentlichen
flachebene Abdeckschale mit Dichtung, die am Fahrzeugblech, insbesondere am äußeren
Rand des Heckbleches, mittels Schrauben befestigt ist. Innerhalb einer Öffnung des
Bleches ist der aus einem etwa hutartig gebogenen Streifen geformte Lampenhalter
aufgenommen. Derartige Kennzeichenleuchten werfen mitunter Probleme auf, da bei
dieser Gestaltung das Innere der Kennzeichen leuchte, insbesondere der Lampenhalter,
korrosionsanfällig ist, was zu Funktionsstörungen der Leuchte führen kann. Es besteht
nämlich die Gefahr, daß Schwitzwasser und Kondenswasser, welches sich insbesondere
im Bereich des Heckdeckels ansammelt, von innen her in die Kennzeichenleuchte eintreten
kann. Oberdies kann Spritzwasser von außen in die Leuchte gelangen, da die Dichtung
zwischen Fahrzeugblech und Kennzeichenleuchte durch fertigungsbedingte Unebenheiten
beim Ziehen des Heckdeckel-Innenbleches beeinträchtigt wird, was von Fall zu Fall
zu nicht vollständiger Abdichtung der Kennzeichenleuchte nach außen hin führen kann.
Das Eindringen von Feuchtigkeit von innen und von außen in die Kennzeichenleuchte
führt im Bereich des Lampenhalters zu Korrosionen und damit zur Gefahr des Leuchtenausfalles.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kennzeichenleuchte
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung zu schaffen, die gegen Eindringen
von Feuchtigkeit sowohl vom Fahrzeuginneren her als auch von außen her wirksam und
zuverlässig geschützt ist, die dadurch jegliche Anfälligkeit gegen Korrosion und
dadurch verursachte Funktionsstörungen verliert und die zugleich hinsichtlich der
Fertigung der Fahrzeugbleche, insbesondere Heckdeckelbleche, an denen die Kennzeichenleuchte
zu befestigen ist, herstellungstechnisch bedingte Toleranzen sogar in höherem Maße
zuläßt, ohne dadurch hinsichtlich der Kennzeichenleuchte Korrosionsgefahr und Funkt
ionsstörungen zu verursachen Diese Aufgabe ist bei einer Kennzeichen leuchte der
im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung erfindungsgemäß durch die Merkmale
im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 gElöst, Durch die Schutzkappe, die mit ihrem
ringsum laufenden Flansch auf einem Randflansch der Abdeckschale dicht aufliegt,
wird eine gänzliche Abkapselung der Kennzeichenleuchte gegen Eindringen von Feuchtigkeit
sowohl vom Fahrzeuginneren her, z.B. gegen sich dort bildendes Schwitz- oder Kondenswasser,
als auch von außen, z.B. gegen auftretendes Spritzwasser, erreicht. Dadurch ist
jegliche Gefahr einer Korrosionsanfälligkeit und dadurch verursachter Funktionsstörung
der Kennzeichenleuchte gebannt. Selbst herstellungstechnisch bedingte Unebenheiten
beim Ziehen der Fahrzeugbleche, insbesondere des Heckdeckels, an dem die Kennzeichenleuchte
zu befestigen ist, haben keinerlei Einfluß auf die feuchtigkeitsdichte Abkapselung
der Kennzeichen leuchte, so daß die Anbringung der Kennzeichenleuchte im Befestigungsbereich
des Fahrzeugbleches nicht die Einhaltung besonderer Toleranzen erforderlich macht.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform enthält Anspruch 2 und vor allem
Anspruch 3. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen, die sich jeweils auf den Dichtungsstreifen
beziehen, enthalten die Ansprüche 4 - 7. Durch diese Maßnahmen wird eine zuverlässige
Abdichtung ringsum zwischen dem Schutzkappenflansch und dem Randflansch der Abdeckschale
der Kennzeichenleuchte erreicht mit gleichzeitiger Vorsehung einer Dichtleiste zur
Abdichtung gegenüber dem Fahrzeugblech> an dem die Kennzeichenleuchte bei der
Befestigung mit dem Schutzkappenflansch angelegt wird.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Ansprüchen
8 - 11.
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Der vollständige Wortlaut der Ansprüche ist vorstehend allein zur
Vermeidung unnötiger Wiederholungen nicht wiedergegeben, sondern stattdessen lediglich
durch Nennung der Anspruchsnummer darauf Bezug genommen, wodurch jedoch alle diese
Anspruchsmerkmale als an dieser Stelle ausdrücklich und erfindungswesentlich offenbart
zu gelten haben.
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Sollte es gewünscht werden, so kann die Schutzkappe in ihrer Wandung
an geeigneter Stelle noch mit mindestens einer kleinen Entlüftungsöffnung versehen
werden. Gestaltet man deren Querschnitt ausreichend für die Entlüftung und dennoch
so klein wie möglich, so hat diese Entlüftungsmaßnahme praktisch keine nennenswerte
Einbuße an Abkapselung zur Folge.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen gezeigten
Ausführungsbeispieles einer Kennzeichenleuchte für Kraftfahrzeuge näher erläutert.
Es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht der Kennzeichenleuchte vor Einsetzen, Fig. 2 und
Fig. 3 jeweils einen schematischen Schnitt entlang der Linie II - II bzw III - III
in Fig. 1, Fig. 4 einen vergrößerten Schnitt des Ausschnittes IV in Fig. 2.
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Die dargestellte Kennzeichen leuchte für Kraftfahrzeuge ist dazu bestimmt,
in einer Öffnung 10 im äußeren Rand 11 des Heckbleches 12 des Fahrzeuges eingesetzt
zu werden, wobei der äußere Rand 11 des Heckbleches 12 fester Bestandteil des Fahrzeuges
ist und sich unterhalb des aufklappbaren, nicht gezeigten Heckdeckels oder Kofferraumdeckels
erstreckt. Der äußere Rand 11 des Heckbleches 12 verläuft etwa horizontal und steht
fahrzeugseitig gesehen nach hinten etwas über, so daß die eingesetzte Kennzeichenleuchte
das Fahrzeugkennzeichen anstrahlen kann.
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Es versteht sich, daß bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel
die Kennzeichen leuchte gleichermaßen auch im klappbaren Heckdeckel eingesetzt werden
kann, wobei letzterer dann den äußeren Rand 11 mit Öffnung 10 zum Einsetzen der
Kennzeichenleuchte aufweist.
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Die Kennzeichenleuchte weist eine äußere, lichtdurchlässige Abdeckschale
13 langgestreckter Form auf, die im Querschnitt (Fig. 33 etwa U-förmig gestaltet
ist. In die Abdeckschale 13
ist ein Lampenhalter 14 eingesetzt,
z.B. lösbar eingesteckt, an dem eine Glühlampe 15 auswechselbar gehalten ist. Ferner
ist eine etwa streifenförmige Dichtung 16 aus einem Elastomer, z.B. aus Moosgummi,
vorgesehen.
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Bestandteil der Kennzeichenleuchte ist ferner eine innere, im wesentlichen
allseitig geschlossene Schutzkappe 17, die wie die Abdeckschale 13 aus Kunststoffmaterial
bestehen kann.
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Die Schutzkappe 17 ist in Seitenansicht (Fig. 1) in gleicher Weise
wie die Abdeckschale 13 langgestreckt geformt und besitzt im Querschnitt (Fig. 3)
in etwa umgekehrte U-Form. Die Schutzkappe 17 besitzt einen damit einstückigen,
ringsum laufenden Flansch 18, mit dem die Schutzkappe 17 auf einem Randflansch 19,
der einstückig mit der Abdeckschale 13 ist, dicht aufliegt.
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Die Dichtung 16 ist auf derjenigen Seite des Flansches 18 der Schutzkappe
17, die der Abdeckschale 13 abgewandt ist, und dort im Übergangsbereich des Flansches
18 in die Schutzkappenseitenwände 20 angeordnet. Die Schutzkappe 17 besitzt am in
Fig. 2 oberen Endteil einen abgedichteten Durchlaß 21, durch den hindurch Zuleitungskabel
22, 23 zum Lampenhalter 14 hin geführt sind. In diesem Endteil kann ferner zumindest
eine nicht gezeigte Entlüftungsöffnung enthalten sein.
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Bestandteil der Kennzeichenleuchte ist ferner ein zwischen dem Flansch
18 der Schutzkappe 17 und dem Randflansch 19 der Abdeckschale 13 randseitig angeordneter,
weiterer Dichtungsstreifen 24 aus einem Elastomer,z.B. ebenfalls aus Moosgummi.
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Der Dichtungsstreifen 24 kann, was nicht besonders dargestellt ist,
einstückig mit der Dichtung 16 sein. Zwingend ist dies jedoch nicht. Der Dichtungsstreifen
24 ist etwa rahmenförmig gestaltet. Er faßt den Flansch 18 der Schutzkappe 17 entlang
des äußeren Randbereiches beidseitig ein und besitzt im Querschnitt etwa die Form
eines liegenden U. In dieser Gestalt weist der Dichtungsstreifen 24 zwei zueinander
etwa
parallele Dichtleisten 25 und 26 auf, die die U-Schenkel repräsentieren
und die über eine Randleiste 27, die den U-Steg darstellt, einstückig miteinander
verbunden sind. Die in Fig. 2 und 4 obere Dichtleiste 25 ist auf derjenigen Seite
des Flansches 18 der Schutzkappe 17 angeordnet, die der Abdeckschale 13 abgewandt
ist. Die Dichtleiste 25 erstreckt sich dort entlang des äußeren Randes des Flansches
18 und dient in gleicher Weise wie die Dichtung 16 zur zuverlässigen Rundumabdichtung
gegenüber dem Rand 11 des Heckbleches 12. Die in Fig. 2 und 4 untere Dichtleiste
26 erstreckt sich zwischen dem Flansch 18 der Schutzkappe 17 einerseits und dem
Randflansch 19 der Abdeckschale 13 andererseits und dient dort zur randseitigen
Abdeckung zwischen beiden Flanschen 18 und 19. Auch hier erfolgt die Abdichtung
rundum.
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Der Randflansch 19 der Abdeckschale 13 weist auf derjenigen Seite,
die dem Flansch 18 der Schutzkappe 17 zugewandt ist, und dort im Bereich des randseitigen
Dichtungsstreifens 24 eine vertiefte Aufnahme 28 auf, innerhalb der die in Fig.
2 und 4 untere Dichtleiste 26 aufgenommen ist. Die vertiefte Aufnahme 28 befindet
sich zumindest an den beiden, in Fig. 1 linken und rechten Enden des Randflansches
19 der Abdeckschale 13, während im Bereich der Längsseiten des Randflansches 19
(Fig. 3) dessen zum Flansch 18 weisende Oberseite in Höhe des Grundes der Aufnahme
28 glatt durchgeht.
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Der Randflansch 19 der Abdeckschale 13 weist am äußeren Ende einen
ringsum laufenden Stehbund 29 auf, der zum Flansch 18 der Schutzkappe 17 hin gerichtet
ist und den Flansch 18 von außen etwa wie ein Zentrierrand überdeckt. Die Überdeckung
kann mit geringem Querabstand zwischen dem Stehbund 29 und der Randleiste 27 des
Dichtungsstreifens 24 erfolgen, zur Sicherung des notwendigen Montagespieles.
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Sowohl die Dichtung 16 als auch der Dichtstreifen 24 weist auf der
freien, zum Rand 11 des Heckbleches 12hin weisen'den
Oberseite
eine etwa schneidenartig überstehende Dichtlippe 30 bzw. 31 auf. Die Dichtlippe
30 bzw. 31 kann zum Rand 11 des Heckbleches 12 hinweisen und dabei an diesem dichtend
anliegen oder in vorgesehene Vertiefungen zusätzlich labyrinthdichtungsartig eingreifen,
wie angedeutet ist.
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Bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel hingegen sind die Dichtung
16 und der Dichtungsstreifen 24 umgekehrt montiert, wobei dann die Dichtlippen 30,
31 in Fig. 4 nach unten gerichtet sind, wie angedeutet ist. Auch bei dieser umgekehrten
Anordnung können im Flansch 18 bzw. Randflansch 19 in Höhe der Dichtlippe 30 bzw.
31 zugeordnete Vertiefungen vorgesehen sein, in die die zugeordnete Oichtlippe 30
bzw. 31 eingreift. Beide beschriebene Möglichkeiten liegen im Rahmen der Erfindung.
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Beim Einsetzen der Kennzeichenleuchte greift deren Schutzkappe 17
durch die Öffnung 10 im Rand 11 des Heckbleches 12 hindurch. Der rahmenartig ringsum
laufende Dichtstreifen 24 liegt dann mit seiner in Fig.4 oberen Dichtleiste 25 an
der Unterseite des Randes 11 dichtend an. Zur Befestigung der Kennzeichen leuchte
dienen Schrauben 32 am in Fig. 1 linken und rechten Ende, die dortige Löcher des
Flansches 18 und des Randflansches 19 durchsetzen und z.B. in der Gestaltung als
Blechschrauben im Heckblech 12 Verankerung finden.
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Obwohl beim gezeigten Ausführungsbeispiel die Dichtung 16 nicht ringsum
läuft, sondern nur im Bereich der in Fig. 1 linken und rechten Enden des Flansches
16 vorgesehen ist, versteht es sich aber, daß auch die Dichtung 16 rund um den Flansch
18 verlaufen kann.
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Die beschriebene Kennzeichen leuchte ist einfach und billig im Aufbau.
Sie ist vor allem ringsum abgekapselt, wodurch ein Eindringen von Feuchtigkeit,
z.B. Schwitzwasser oder Kondenswasser oder von außen her kommendes Spritzwasser,
vom
Inneren des Heckdeckels bzw. von außen her wirksam verhindert
ist. Damit ist jeglicher Gefahr einer evtl. Korrosionsanfälligkeit und dadurch verursachten
Funktionsstörung der Kennzeichenleuchte vorgebeugt.