DE29918981U1 - Fahrgastsitz - Google Patents
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Description
PATENTANWALTSKANZLEI
STEINSDORFSTR. 5
D-80538 MÜNCHEN
Franz Kiel GmbH KI 681 U
Nürnberger Straße 62 27.10.1999 Kr/wa 86720 Nördlingen
Die Erfindung betrifft einen Fahrgastsitz zum Einbau in Land-, Luft- oder Wasserfahrzeuge mit einem Sitzteil und einer Rückenlehne, wobei die Rückenlehne mit einer Stoßenergieabsorptionseinrichtung zur Aufnahme einer Aufprallenergie einer auf eine Rückseite der Rückenlehne auftreffenden Masse, insbesondere eines Fahrzeuginsassen, ausgestattet ist.
Zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrzeuginsassen und zur Reduzierung des Verletzungsrisikos bei Unfällen werden heutzutage an Fahrgastsitzen oder in deren unmittelbarer Umgebung Rückhaltesysteme wie Sicherheitsgurte, Gurtstraffer und Airbags angebracht, welche bei Erkennen eines unmittelbar bevorstehenden Fahrzeugaufpralls aus einer Ruhelage in eine Arbeitsposition gebracht werden. Dabei werden Kopf und Oberkörper des Fahrzeuginsassen
durch Gurte am Fahrgastsitz gehalten bzw. durch den Airbag weich aufgefangen.
Derartige Rückhaltesysteme, welche verhältnismäßig aufwendig und teuer sind, sind zwar Sicherheitsstandard für Personenkraftwagen, jedoch sind sie nur selten in Omnibussen, Schienenfahrzeugen oder vergleichbaren Wasserfahrzeugen, wie z.B. Luftkissenfahrzeugen, anzutreffen.
Auch wenn Sicherheitsgurte als Rückhaltesystem vorhanden sind, werden sie insbesondere in Massenverkehrsmitteln häufig von Passagieren nicht angelegt, so daß diese Fahrzeuginsassen bei einer abrupten Verzögerung des Fahrzeugs oder im Crash-Fall mit erheblicher Wucht gegen die Rückseite der Rückenlehne eines eine Reihe davor angeordneten Fahrgastsitzes aufprallen, wobei sie sich insbesondere im Kopf- und Oberkörperbereich erhebliche Verletzungen zuziehen können.
In verminderter Weise besteht diese Verletzungsgefahr jedoch auch für Passagiere, welche durch einen Sicherheitsgurt, wie z.B. einen Beckengurt, zurückgehalten werden, da der Kopf- und Oberkörperbereich bei einer abrupten Fahrzeugverzögerung nach vorne geschleudert wird. Ein Airbag-System, welches in der Rückenlehne des Vordersitzes eingebaut ist, könnte dieses Verletzungsrisiko zwar deutlich vermindern, jedoch erweist sich eine derartige Ausstattung insbesondere bei Massenverkehrsmit-
teln, wie beispielsweise Omnibussen, in der Praxis als zu aufwendig und kostenintensiv.
Aus der Praxis sind Fahrgastsitze bekannt, deren Rückenlehnen zur Dämpfung des Aufpralls eines Fahrzeuginsassen auf die Rückseite der Rückenlehne mit einem Wabensystem ausgebildet sind, wobei in der Rückenlehne ein Aluminiumprofil in Wabenstruktur angeordnet ist, das bei Einleitung einer Stoßenergie zusammengedrückt wird und durch seine Verformungsarbeit Aufprallenergie vernichtet.
Eine derartige Stoßenergieabsorptionseinrichtung ist jedoch in ihrer Herstellung aufwendig und entsprechend teuer, was insbesondere bei Verkehrsmitteln mit zahlreichen Fahrgastsitzen zu einer substanziellen Erhöhung des Fahrzeugpreises insgesamt führt.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Fahrgastsitz zum Einbau in Land-, Luft- oder Wasserfahrzeugen zu schaffen, welcher in seiner Rückenlehne eine Stoßenergieabsorptionseinrichtung aufweist, welche konstruktiv einfach und kostengünstig realisierbar ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Stoßenergieabsorptionseinrichtung mit wenigstens einem Deformationselement ausgebildet ist, das einen Querschnitt in Form einer Zickzack- oder Wellenlinie aufweist.
Mit der Lösung gemäß der Erfindung kann ein Fahrgastsitz mit einer Stoßenergieabsorptionseinrichtung ausgestattet werden, welche hinsichtlich ihrer Konstruktion sehr einfach ist und nur sehr geringe Kosten verursacht, so daß sie kaum zu einer Erhöhung der Herstellungskosten des Fahrgastsitzes führt. Dennoch erweist sich die erfindungsgemäße Stoßenergieabsorptionseinrichtung in vorteilhafter Weise als sehr effektiv, da sich das Deformationselement bei Einleitung einer Aufprallkraft gemäß seiner Querschnittsausführung faltenartig zusammenlegt und dabei die Aufprallenergie in Verformungsarbeit umwandelt.
Die Formgebung des Querschnittes hinsichtlich der Anzahl der Biegungen und die Materialwahl, durch welche u.a. die Widerstandskraft des Deformationselementes bestimmt wird, können je nach zu erwartender Fahrzeuggeschwindigkeit, Sitzabstand und aufzunehmender Massen so ausgelegt werden, daß eine Person, welche gegen die Rückseite der Rückenlehne geschleudert wird, relativ zu starren Formteilen der Rückenlehne abgebremst wird. Auf diese Weise kann die Aufprallwucht und damit das Verletzungsrisiko spürbar reduziert werden.
Die Vernichtung von Aufprallenergie wirkt sich jedoch nicht nur positiv für Personen aus, welche gegen die Rückseite der Rückenlehne geschleudert werden, sondern auch für Passagiere, welche sich auf dem Sitzteil
dieses Fahrgastsitzes befinden. Unabhängig davon, ob bei einer abrupten Fahrzeugverzögerung eine Person oder ein schwerer Gegenstand wie z.B. Gepäck auf die Rückenlehne aufprallt, verringert sich der vorwärts gerichtete Impuls auf eine Person, welche sich auf dem Fahrgastsitz befindet, womit diese ihrerseits nicht noch zusätzlich in einer von der Rückenlehne wegführenden Bewegung beschleunigt wird.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Deformationselement irreversibel deformierbar ist, wodurch ein Rückkatapultieren von Personen, welche auf die Rückseite der Rückenlehne aufprallen, vermieden wird.
Das Deformationselement kann besonders kostengünstig und einfach als Z-Profil ausgebildet sein, wobei das Material des Deformationselementes Blech, vorzugsweise Stahlblech, darstellen kann.
Ein derartiges Blechteil wird durch einfaches Kanten in einer Blechbiegemaschine erhalten und kann gegebenenfalls mit Sicken so verstärkt werden, daß es für die gegebenen Einsatzbedingungen eine optimale Verformungsarbeit leistet. Darüber hinaus ermöglicht es ein Blechteil, mit anderen Sitzelementen auf einfache Weise verschweißt, verschraubt oder vernietet zu werden.
In einer weiteren Ausführung kann jedoch selbstverständlich auch vorgesehen sein, das Deformationselement aus Kunststoff auszubilden, wodurch bei geeigneter Materialwahl eine hervorragende Dämpfungseigenschaft des Deformationselementes erzielt werden kann.
Hinsichtlich seines Einbauortes wird das Deformationselement am zweckmäßigsten in einem an ein Kopfende der Rückenlehne grenzenden Bereich, welcher auch eine Kopfstütze darstellen kann, angeordnet, da sich Kopfverletzungen in der Praxis als am schwerwiegendsten erweisen.
Das Deformationselement kann sich vorzugsweise über die Breite der Rückenlehne erstrecken und damit eine hohe Aufprallenergie aufnehmen. Hiervon abweichend kann jedoch auch vorgesehen sein, daß mehrere der Deformationselemente verteilt über die Rückenlehne des Sitzes angeordnet sind, wobei insbesondere die Stellen, welche sich in der Praxis als die kritischsten erweisen, mit erfindungsgemäßen Deformationselementen ausgestattet sein können.
Besonders vorteilhaft ist dabei ein Einbau des Deformationselementes zwischen einem Rückenlehnengrundrahmen und einer Rückenwand, welche die Rückseite der Rükkenlehne verkleidet.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Schutzansprüchen und dem nachstehend anhand der Zeichnung prinzipmäßig beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt einen Fahrgastsitz mit einer in einer Rückenlehne angeordneten Stoßenergieabsorptionseinrichtung im Querschnitt.
Der in der Figur ersichtliche Fahrgastsitz 1 ist zum Einbau in ein Fahrzeug mit mehreren Sitzreihen, wie z.B. einen Omnibus, vorgesehen. Der Fahrgastsitz 1 weist ein Sitzteil 2 auf, welches auf einer Quertraverse 3 gelagert ist, die wiederum über Stützbeine 4 auf einem Fahrzeugboden abgestützt ist. In an sich bekannter Art ist das Sitzteil 2 mit einer Sitzschale 5 und einer darauf angeordneten Polsterung 6 ausgeführt.
Das Sitzteil 2, an dem wie in der Figur ersichtlich Armlehnen 7 angeordnet sind, ist über eine Verschwenkeinrichtung 8 mit einer Rückenlehne 9 verbunden, die einen Ruckenlehnengrundrahmen 10 aus Stahl aufweist. Auf der einem Fahrgast zugewandten Vorderseite der Rückenlehne 9 ist auf dem Ruckenlehnengrundrahmen 10 eine Polsterung 11 montiert. Auf der Rückseite 9A der Rückenlehne 9 ist an dem Ruckenlehnengrundrahmen 10 eine schalenartige Rückwand 12 über Schraubverbindungen 13 befestigt. Die Rückwand 12, welche an dem Ruckenlehnengrundrahmen 10 selbstverständlich auch über anderweitige
Verbindungen wie z.B. Nieten angebracht sein kann, ist dabei vorzugsweise als gebogenes Holzfurnierteil oder als Kunststofforrateil ausgeführt.
Zwischen dem Rückenlehnengrundrahmen 10 und der Rückwand 12 ist in einem an ein Kopfende 14 der Rückenlehne 9 grenzenden Bereich eine erfindungsgemäße Stoßenergieabsorptionseinrichtung 15 eingebaut, welche ein Deformationselement 16 aufweist, das sich in der vorliegenden Ausführung im wesentlichen über die gesamte Breite der Rückenlehne 9 erstreckt.
Das Deformationselement 16 ist vorliegend ein Stahlblech mit einem Z-förmigen Querschnitt, welches in der gezeigten Ausführung an dem Rückenlehnengrundrahmen 10 angeschweißt ist und mit der Rückwand 12 über eine der Schraubenverbindungen 13 verbunden ist.
In hiervon abweichenden Ausführungen kann das Deformationselement 16 je nach gebotener Auslegung einen abweichenden Querschnitt beispielsweise in Wellenform aufweisen und mit dem Rückenlehnengrundrahmen 10 und der Rückwand 12 auf andere Art und Weise befestigt sein. Ebenso kann der Rückenlehnengrundrahmen 10 auch einstükkig mit der Sitzschale 5 ausgeführt sein oder durch durchgehende Seitenwangen ausgebildet sein.
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Stoßenergieabsorptionseinrichtung 15 ist dabei derart, daß bei
einem Aufprall einer mit dem Bezugszeichen 17 symbolisch angedeuteten Person auf die Rückseite 9A der Rückenlehne 9 das Deformationselement 16 unter Vernichtung von Aufprallenergie faltenartig zusammengelegt wird.
Um den Aufprall für die Person 17 noch weiter zu dämpfen, kann dabei wie in der gezeigten Ausführung eine Polsterung 18 an der Rückseite 9a der Rückenlehne 9 auf der Rückwand 12 aufgebracht sein.
Claims (13)
1. Fahrgastsitz zum Einbau in Land-, Luft- oder Wasserfahrzeuge mit einem Sitzteil und einer Rückenlehne, wobei die Rückenlehne mit einer Stoßenergieabsorptionseinrichtung zur Aufnahme einer Aufprallenergie einer auf eine Rückseite der Rückenlehne auftretenden Masse, insbesondere eines Fahrzeuginsassen, ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßenergieabsorptionseinrichtung (15) mit wenigstens einem Deformationselement (16) ausgebildet ist, das einen Querschnitt in Form einer Zickzack- oder Wellenlinie aufweist.
2. Fahrgastsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) irreversibel deformierbar ist.
3. Fahrgastsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) einen wenigstens annähernd Z-förmigen Querschnitt aufweist.
4. Fahrgastsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) ein Blechteil darstellt.
5. Fahrgastsitz nach einem der Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) aus Stahlblech ausgebildet ist.
6. Fahrgastsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) aus Kunststoff ausgebildet ist.
7. Fahrgastsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) in einem an ein Kopfende (14) der Rückenlehne (9) grenzenden Bereich angeordnet ist.
8. Fahrgastsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Deformationselement (16) im wesentlichen über die Breite der Rückenlehne (9) erstreckt.
9. Fahrgastsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) zwischen einem Rückenlehnengrundrahmen (10) und einer Rückenwand (12) angeordnet ist.
10. Fahrgastsitz nach einem der Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) auf den Rückenlehnengrundrahmen (10) geschweißt, geschraubt oder genietet ist.
11. Fahrgastsitz nach einem der Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Deformationselement (16) mit der Rückwand (12) verschraubt oder vernietet ist.
12. Fahrgastsitz nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenwand (12) aus Holz oder Kunststoff ausgebildet ist.
13. Fahrgastsitz nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenwand (12) auf ihrer der Rückseite (9A) der Rückenlehne (9) zugewandten Seite gepolstert ist.
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