DE29918836U1 - Verkaufsverpackung - Google Patents
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GRÜNECKER, .SCHWANHÄUSSER
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80297 München
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MÜNCHEN
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Die Erfindung betrifft eine schachteiförmige Verkaufsverpackung für Nahrungsmittel, insbesondere Backwaren, aus wenigstens einem Unterteil und einem Deckelteil, welche einen Aufnahmeraum für das Nahrungsmittel umgrenzen und zum Öffnen der Verkaufsverpackung zumindest stellenweise lösbar miteinander verbunden sind.
Solche schachteiförmigen Verkaufsverpackungen sind aus der Praxis bekannt und werden beispielsweise zur Aufbewahrung von Tiefkühlkost oder zur Aufbewahrung von Nahrungsmittel, wie Backmischungen, Brotmischungen oder dergleichen, eingesetzt. Bei solchen Verkaufsverpackungen für Tiefkühlkost wird das in der Verpackung enthaltene, tiefgefrorene Nahrungsmittel aus der Verpackung entnommen und in ein anderes Behältnis umgefüllt, um dort erhitzt oder aufgebacken zu werden. So sind im Bereich der tiefgefrorenen Nahrungsmittel beispielsweise vorgefertigte Backwaren bekannt, die nur noch in einem Backofen entsprechend erhitzt werden müssen oder ein Gemüse wird in einem Topf auf einem Herd oder in einer Mikrowelle entsprechend erhitzt. Bei den anderen Verkaufsverpackungen sind beispielsweise die Rohstoffe für eine Backware, wie Kuchen oder Brot, in dieser Verpackung enthalten und werden in einem separaten Behältnis miteinander vermischt und anschließend in einer separaten Backform aufgebacken bzw. für eine bestimmte Zeit erhitzt.
Bei diesen vorbekannten Verkaufsverpackungen ist von Nachteil, daß das zu erhitzende Nahrungsmittel in einer separaten Backform innerhalb der Verkaufsverpackung enthalten ist oder nach Entnahme aus der Verkaufsverpackung in eine solche separate Backform umgefüllt werden muß.
Dem erfindungsgemäßen Gegenstand liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs beschriebene schachteiförmige Verkaufsverpackung dahingehend zu verbessern, daß diese bei einfachem Aufbau vielseitiger einsetzbar ist und insgesamt der Aufwand beim Erhitzen bzw. Aufbacken von Nahrungsmitteln reduziert wird.
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Diese Aufgabe wird im Zusammenhang mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 dadurch gelöst, daß Unterteil und/oder Deckelteil der Verkaufsverpackung zur Aufbereitung des Nahrungsmittels als hitzebeständige Backform ausgebildet sind.
Auf diese Weise kann das Nahrungsmittel nach Öffnen der Verkaufsverpackung direkt in dieser erhitzt werden oder nach Zubereiten des Nahrungsmittels durch beispielsweise vermischen einzelner in der Verkaufsverpackung enthaltener, zu mischender Nahrungsmittel kann die fertiggestellte Mischung wieder in die Verkaufsverpackung eingefüllt und in dieser erhitzt oder aufgebacken werden. Dabei ist es selbstverständlich, daß auch zusätzliche Nahrungsmittel der Mischung zugegeben werden können, wie beispielsweise bei einer Backmischung für einen Kuchen Milch, Butter, Eier, Obst oder dergleichen. Die schachteiförmige Verkaufsverpackung nach Anmeldungsgegenstand ist sowohl für Tiefkühlkost als auch zum Erhitzen oder Backen von Backmischungen oder dergleichen einsetzbar.
Erfindungsgemäß entfällt die Notwendigkeit zur Verwendung separater Behältnisse zum Erhitzen oder Backen und die Verkaufsverpackung selbst ist gleichzeitig die Backform. Die Verkaufsverpackung kann insbesondere im geöffneten Zustand ausreichend flach sein, um leicht in einen Backofen oder dergleichen eingestellt zu werden.
Um in diesem Zusammenhang die Umweltbelastung zu verringern, wird die erfindungsgemäße Verkaufsverpackung aus einem leicht wiederverwertbarem Material hergestellt, wie beispielsweise einem Kartonmaterial. Insbesondere der Teil der Verkaufsverpakkung, in dem das Nahrungsmittel erhitzt werden soll, ist aus diesem Kartonmaterial gebildet. Der andere Teil kann aus einem preiswerteren und ebenfalls leicht wiederverwertbaren Material, wie Papier oder dergleichen, hergestellt sein.
Um die Herstellung der schachteiförmigen Verkaufsverpackung zu vereinfachen, können zumindest Unterteil oder Deckelteil und vorzugsweise beide aus einem Kartonzuschnitt herstellbar sein.
Sollen die in der erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung eingefüllten Nahrungsmittel auf eine so hohe Temperatur erhitzt werden, daß gegebenenfalls das Material, aus dem
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Unterteil und/oder Deckelteil bestehen, beschädigt oder durch die Hitze zerstört wird, können Unterteil und/oder Deckelteil eine hitzebeständige Beschichtung aufweisen.
Um ein Anbacken oder Anbrennen des Nahrungsmittels beim Erhitzen in der Verkaufsverpackung zu vermeiden, können Unterteil und/oder Deckelteil zumindest auf ihren Innenseiten eine Antihaftbeschichtung aufweisen. Dadurch wird beispielsweise bei Backwaren, wie Kuchen, Brot oder dergleichen, eine einfache Entnahme nach dem Aufbakken ermöglicht, ohne daß Reste der Backwaren haften bleiben.
An dieser Stelle sei insbesondere darauf hingewiesen, daß sowohl Deckelteil als auch Unterteil sowie auch beide Teile als entsprechende Backform einsetzbar sind. Dabei ist es ebenfalls möglich, die Teile getrennt oder zusammenhängend zu verwenden.
Um beide Teile einfach als Backform einsetzen zu können, kann das Deckelteil am Unterteil verschwenkbar gelagert sein.
Bei einem einfachen Ausführungsbeispiel können Deckelteil und Unterteil entlang einer im wesentlichen gradlinigen Verbindungskante relativ zueinander verschwenkbar sein. In diesen Fällen werden die beiden Teile durch Öffnen des Deckelteils im wesentlichen nebeneinander in einer Ebene angeordnet, wobei ihre entsprechenden Öffnungen nach oben weisen und einfach das in den Teilen bereits enthaltene Nahrungsmittel bzw. das in diese noch einzufüllende, fertiggestellte Nahrungsmittel erhitzt wird. In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls möglich, daß beispielsweise zuerst nur eins der Teile mit entsprechend eingefülltem Nahrungsmittel erhitzt wird und zu einem späteren Zeitpunkt das andere Teil mit ebenfalls entsprechend eingefüllten Nahrungsmittel erhitzt wird. Dadurch kann die schachteiförmige Verkaufsverpackung nach Anmeldungsgegenstand zwei Portionen des Nahrungsmittels enthalten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufbereitet und verzehrt werden können. Bei tiefgekühlten Nahrungsmitteln können diese entsprechend im Deckelteil und dem Unterteil portioniert und von einander getrennt aufbewahrt werden. Deckelteil und Unterteil können beispielsweise entlang ihrer Verbindungskante voneinander trennbar sein.
Eine einfache Verschwenkbarkeit von Deckelteil und Unterteil relativ zueinander ist dadurch gegeben, daß beispielsweise die Verbindungskante ein Filmscharnier aufweist.
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In einem anderen Fall kann die Verbindungskante als Knickkante ausgebildet sein, wobei bereits in dem Zuschnitt der Verkaufsverpackung die entsprechende Knickkante durch einprägen oder dergleichen vorgesehen wird.
Um bei einer Knickkante das Verschwenken von Deckelteil und Unterteil relativ zueinander zu vereinfachen, kann die Knickkante zumindest stellenweise Einschnitte aufweisen.
Um die erfindungsgemäße Verkaufsverpackung einfach öffnen zu können, können Dekkelteil und Unterteil im geschlossenen Zustand mittels einer aufreißbaren Bauchbinde zumindest stellenweise miteinander verbunden sein. Außerhalb der Bauchbinde können diese Teile beispeilsweise durch die Verbindungskante oder Knickkante miteinander verbunden sein. Weitere Möglichkeiten zum Verschließen der Verkaufsverpackung sind ein Klebeband, Verschlußlaschen wie beispielsweise bei einem bekannten Eierkarton, Rast- oder Haftverschlüsse oder dergleichen. Alle diese Verschlußarten sind einfach zum Öffnen der Verkaufsverpackung handhabbar.
Insbesondere bei Tiefkühlkost ist es als vorteilhaft zu betrachten, wenn das Nahrungsmittel als aufbackbares Fertigprodukt in der Verkaufsverpackung enthalten ist. Dabei muß das Fertigprodukt aus der Verkaufsverpackung nicht entnommen werden, sondern kann mit dieser in eine Mikrowelle, einen Backofen oder dergleichen direkt eingebracht werden. Es sei angemerkt, daß der Ausdruck "aufbacken" nicht nur ein Aufbacken von Backwaren oder dergleichen betrifft, sondern ebenfalls ein Erhitzen, Erwärmen oder dergleichen mit umfassen soll. Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Verkaufsverpackung auch nur zu einem Erwärmen von insbesondere Tiefkühlkost auf Raumtemperatur verwendbar ist. Auch in diesem Fall muß für ein solches Erwärmen beispielsweise für bei Raumtemperatur flüssig oder zumindest pastös werdende Tiefkühlkost kein separates Behältnis verwendet werden.
Ebenso gut ist es möglich, daß noch zu mischende Ausgangsprodukte für beispielsweise eine Backware in der erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung enthalten sind. Diese können in der Verkaufsverpackung getrennt voneinander und zur Herstellung einer fertigen Backmischung portioniert aufbewahrt werden. Nach Entnahme dieser Produkte und deren Mischung unter Zusatz von gegebenenfalls Wasser, Milch, Eiern, Butter oder
dergleichen kann die fertiggestellte Mischung wieder in die Verkaufsverpackung eingefüllt und in dieser als Backform aufgebacken werden.
Die Verkaufsverpackung kann im wesentlichen eine beliebigen Querschnitt aufweisen, wie einen eckigen, runden oder ovalen Querschnitt. Bei den eckigen Querschnitten sind vier-, sechs- oder achteckige Querschnitte bevorzugt. Die äußeren Kanten der eckigen Querschnitte eignen sich insbesondere zum Entlangschneiden und damit Lösen des aufgebackenen Produkts sowie die entsprechenden Ecken als Hilfen zum Portionieren des Produkts in vier, sechs oder acht Stücke dienen können.
Eine einfach herstellbare und gut verwendbare Verkaufsverpackung ergibt sich beispielsweise dadurch, daß Deckelteil und Unterteil zueinander spiegelbildlich bezüglich ihrer Verbindungskante ausgebildet sind. Das heißt, daß Deckelteil und Unterteil im wesentlichen identische Abmessungen aufweisen und in jedem Teil beispielsweise die Hälfte des Nahrungsmittels zum Erhitzen oder Aufbacken einfüllbar ist.
Im Zusammenhang mit den in der erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung angeordneten, noch miteinander zu mischenden Ausgangsprodukten für insbesondere eine Backware ist zu beachten, daß diese beispielsweise in einer innerhalb der Verkaufsverpakkung angeordneten Aufnahmeeinrichtung getrennt voneinander angeordnet sind. Diese Aufnahmeeinrichtung ist beispielsweise auch zum Portionieren des Nahrungsmittels verwendbar. Eine solche Aufnahmeeinrichtung kann die Form ähnlich zu einem Eierkarton aufweisen. Bevorzugt ist die Aufnahmeeinrichtung ein separater Einsatz in der Verkaufsverpackung. Es ist aber ebenfalls möglich, daß die Aufnahmeeinrichtung einteilig mit der Verkaufsverpackung hergestellt ist oder zumindest in dieser durch Verkleben oder dergleichen befestigt ist.
Die Aufnahmeeinrichtung kann selbst eine Anzahl von Portionierbehältnissen bilden oder entsprechende Aufnahme zur Anordnung von separaten Portionierbehältnissen aufweisen. Solche Portionierbehältnisse können beispielsweise Trennelemente sein, durch die Kuchenstücke portioniert und voneinander getrennt herstellbar sind.
Sowohl der Einsatz als auch die Portionierbehältnisse können aus einem hitzebeständigen Kartonzuschnitt gebildet sein.
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Um aus dem Kartonzuschnitt eine Aufnahmeeinrichtung mit entsprechenden Aufnahmen bzw. Portionierbehältnissen zu bilden und innerhalb vom Deckel- und/oder Unterteil anordnen zu können, kann der Kartonzuschnitt herausklappbarer Aufsteller aufweisen, auf denen die Aufnahmeeinrichtung im Deckel- oder Unterteil aufgestellt wird.
Um die Portionierbehältnisse in einfacher Weise separat herstellen zu können, können diese aus in eine dreidimensionale Backform formbaren Kartonzuschnitten gebildet sein. Solche Backformen können beispielsweise eine Herzform, Blumenform oder dergleichen aufweisen und beispielsweise auch als Törtchenform mit glattem Boden und gewelltem Rand ausgebildet sein.
Die Aufnahmen der Aufnahmeeinrichtung können im einfachsten Fall als Aufnahmeöffnungen im Kartonzuschnitt ausgebildet sein, in die die separaten Portionierbehältnisse einstellbar sind. Durch die Aufsteller sind diese Aufnahmeöffnungen beabstandet zum entsprechenden Boden von Deckel- oder Unterteil angeordnet und dadurch dienen die Aufnahmeöffnung gleichzeitig zur Halterung der Portionierbehältnisse.
Die Portionierbehältnisse können auch saisonal bedingte Formen oder Umrisse aufweisen, wie beispielsweise Hasenform, Nikolausform, Stemform oder dergleichen.
Um die erfindungsgemäße Verkaufsverpackung direkt und ohne weitere zusätzliche Umhüllung oder Verpackung als zu verkaufendes Produkt verwenden zu können, kann die Verkaufsverpackung zumindest auf ihrer Außenseite mittels hitzebeständiger und nahrungsmittelneutraler Druckfarbe bedruckbar sein. Ebenso ist es möglich, daß die Verkaufsverpackung eine insbesondere lösbare und bedruckte Stülphülle aufweist. Auf dieser sind entsprechende Angaben wie Name, Inhalt, Zubereitungshinweise oder dergleichen aufdruckbar. Die Stülphülle wird vor Erhitzen der Verkaufsverpackung entfernt und muß daher nicht entsprechend hitzebeständig oder nahrungsmittelneutral ausgebildet sein.
Es ist selbstverständlich auch möglich, die Portionierbehältnisse als Teil von Deckel- und/oder Unterteil auszubilden, wobei diese einteilig mit diesen Teilen gebildet sein können. Auf diese Weise kann sich beispielsweise eine Eierkartonform für die Verkaufsver-
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packung· ergeben. Ebenso ist es möglich, daß die entsprechenden Portionierbehältnisse insbesondere bei sechs- oder achteckigen Deckel- und Unterteil Kuchenstückform haben und wie bei der eierkartonförmigen Verkaufsverpackung an den Außenseiten von Deckel- und/oder Unterteil zumindest teilweise vorstehen.
Um sicherzustellen, daß der Inhalt der Verkaufsverpackung frisch bleibt oder zumindest vor äußeren Einflüssen geschützt ist, kann die Verkaufsverpackung in einer insbesondere transparanten Außenververpackung luftdicht eingeschlossen oder in eine insbesondere luftdichte Folie eingeschweißt sein. Diese ist zur Entnahme der Verkaufsverpackung aufreiß- und entfernbar.
Im folgenden werden vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 einen Zuschnitt für ein erstes Ausführungsbeispiel einer schachteiförmigen
Verkaufsverpackung;
Figur 2 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt für eine innerhalb der erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung anordbare Aufnahmeeinrichtung;
Figur 3 eine perspektivische Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung im geöffneten Zustand;
Figur 4 eine perspektivische Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung im geschlossenen Zustand;
Figur 5 eine Draufsicht auf die Verkaufsverpackung nach Figur 1 mit in dieser angeordneter Aufnahmeeinrichtung;
Figur 6
eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel eines Portionierbehältnisses;
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Figur 7 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für eine
erfindungsgemäße Verkaufsverpackung, und
Figur 8 eine perspektivische Ansicht eines noch weiteren Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung.
Figur 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt 5 für ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen schachteiförmigen Verkaufsverpackung 1. Aus dem Kartonzuschnitt 5 ist ein Unterteil 2 und ein Deckelteil 3 formbar, die um Knicklinien 26 abknickbar sind. Um weitere senkrecht zu den Knicklinien 26 verlaufende Knicklinien 27 sind beidseitig zu Unterteil 2 und Deckelteil 3 weitere Abschnitte des Kartonzuschnitts 5 umlegbar, wobei Einfaltränder 24 nach innen ebenfalls um Knicklinien 26 faltbar sind und innerhalb der Verkaufsverpackung 1 anordbar sind, siehe beispielsweise Figur 5. Dabei liegen die Einfaltränder 24 an den Innenseiten 6 von Unterteil 2 bzw. Deckelteil 3 an.
Ein weiterer Abschnitt des Kartonzuschnitts 5 bildet bei der fertiggestellten Verkaufsverpackung 1 eine Rückwand 25, die mittig eine Knickkante 8 aufweist, die bei geöffneter Verkaufsverpackung, siehe Figur 5, eine Verbindungskante 7 von Deckelteil 3 und Unterteil 2 bildet. Entlang der Knickkante 8 sind voneinander beabstandet eine Reihe von Einschnitten 9 angeordnet.
An ihren freien Enden weisen Unterteil 2 sowie Deckelteil 3 Steckränder 23 auf, die entlang von Knickkanten 27 umfaltbar sind und insbesondere an der Rückwand 25 bei fertiggestellter Verkaufsverpackung anklebbar sind.
In einem Verbindungsbereich des Kartonzuschnitts 5 zwischen Unterteil 2 und Deckelteil 3 sowie zwischen den jeweiligen Einfalträndern 24 ist eine Bauchbinde 10 angeordnet, die zum Öffnen der Verkaufsverpackungen entlang von Aufreißkanten 28 aufreißbar ist.
Die Innenseiten 6 von Unterteil 2, Deckelteil 3 sowie den Einfalträndern 24 und auch der Rückwand 25 sind mit einer hitzebeständigen Beschichtung und/oder einer Antihaftbeschichtung beschichtbar. Der Kartonzuschnitt 5 ist ansonsten aus einem leicht wiederverwertbarem Kartonmaterial hergestellt.
In Figur 2 ist eine Draufsicht auf einen Kartonzuschnitt 15 für einen Einsatz 11 dargestellt. Dieser Einsatz 11 ist zusammen mit der Verkaufsverpackung 1 verkaufbar und kann mittels aus der Ebene des Kartonzuschnitts 15 herausklappbarer Aufsteller 16 in beispielsweise Unterteil 2 eingestellt werden, siehe Figur 5.
Die Aufsteller 16 weisen einen in etwa rombusförmigen Querschnitt auf und sind entlang von Schnittkanten 29 vom übrigen Kartonzuschnitt 15 getrennt und um Knicklinie 19 mit Einschnitten 20 verschwenkbar.
Weiterhin sind im Kartonzuschnitt 15 Aufnahmeeinrichtung 12 in Form von Aufnahmen 13 angeordnet. Die Aufnahmen 12 sind auch als Portionierbehältnisse ausbildbar, in die direkt ein zu erhitzendes oder aufzubackendes Nahrungsmittel zur Portionierung einfüllbar ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel nach Figur 2 sind die Aufnahmen 13 durch kreisförmige Aufnahmeöffnungen 17 gebildet, in die separate Portionierbehältnisse, siehe beispielsweise Figur 6, einstellbar und dort gehalten sind.
In Figur 3 ist eine perspektivische Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung 1 im geöffneten Zustand, siehe auch Figur 5, dargestellt. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel weisen Unterteil 2 bzw. Deckelteil 3 einen viereckigen Umriß auf, so daß sich im geöffneten Zustand der Verkaufsverpackung ein insgesamt achteckiger Umriß ergibt. Sowohl bei der Verkaufsverpackung nach Figur 3 als auch bei den übrigen beschriebenen Ausführungsbeispielen der Verpackung sind jeweils Unterteil 2 und Deckelteil 3 spiegelbildlich zur Verbindungskante 7 bzw. Knickkante 8 ausgebildet, siehe Figuren 3, 4 und 5.
Entsprechende Einsätze 11, siehe Figur 2, für Unterteil 2 und/oder Deckelteil 3 nach Figur 3 sind zur Vereinfachung nicht dargestellt. Es ist selbstverständlich, daß solche Einsätze 11 mit zu Unterteil/Deckelteil 2, 3, entsprechenden Umrissen zum möglichst passgenauen Einsetzen in diese Teile ausbildbar sind.
In Figur 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen schachteiförmigen Verkaufsverpackung 1 im geschlossenen Zustand dargestellt. Unterteil 2 und Dek-
kelteil 3 sind noch durch die Bauchbinde 10 miteinander verbunden und erst nach Ausreißen dieser Bauchbinde sind Unterteil und Deckelteil in eine Stelle analog zu Figur 3 um eine entsprechende Knickkante in der Rückwand 25 verschwenkbar.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 4 weisen die beiden Teile einen sechseckigen Umriß auf, so daß sich bei geöffneter Verkaufsverpackung ein 12-eckiger Umriß ergibt.
Weitere Formen für die Umrisse der Verkaufsverpackung sind offensichtlich, wie rund, oval, quaderförmig, siehe Figur 5, oder dergleichen.
In Figur 5 ist eine Draufsicht auf eine geöffnete Verkaufsverpackung nach erstem Ausführungsbeispiel dargestellt, siehe den Kartonzuschnitt in Figur 1.
Zumindest im Unterteil 2 ist ein Einsatz 11 angeordnet, bei dem die Aufsteller 16, siehe Figur 2, in Richtung Innenseite 6 des Unterteils 2 verschwenkt sind. Dadurch ist der Einsatz 11 mit Abstand zur Innenseite 6 anordbar. In die Aufnahmeöffnungen 17 des Einsatzes 11 sind entsprechende Portionierbehältnisse 14, siehe Figur 6, einstellbar. Ein entsprechender Einsatz 11 ist ebenfalls im Deckelteil 3 bei Bedarf anordbar.
Im geöffneten Zustand nach Figur 5 sind Unterteil 2 und Deckelteil 3 nebeneinander und verschwenkt um Verbindungskante 7 beziehungsweise Knickkante 8 angeordnet, siehe auch Figur 3. Die Einfaltränder 24 sind auf den Innenseiten 6 von Unterteil 2 beziehungsweise Deckelteil 3 aufgeklebt.
In Figur 6 ist ein Ausführungsbeispiel für ein Portionierbehältnis 14 dargestellt. Dieses ist ebenfalls aus einem hitzebeständigen Papier- oder Kartonmaterial gebildet. Das Portionierbehältnis 14 weist einen kreisförmigen Boden 21 auf. Dieser ist von einem vom Boden nach außen und oben abstehenden Rand 22 umgeben, der eine gewellte Form aufweist. Ein solches Portionierbehältnis 14 wird beispielsweise für Muffins oder dergleichen verwendet.
In Figur 7 ist eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung 1 dargestellt. Diese weist im wesentlichen die Form eines an sich bekannten Eierkartons mit entsprechenden einteilig mit Unterteil 2
und/oder Deckelteil 3 gebildeten Portionierbehältnissen 14 auf. Diese stehen nach außen über die Teile vor. Die erfindungsgemäße Verkaufsverpackung 1 ist in einer transparenten Folie 26 angeordnet und in dieser eingeschweißt. Am oberen Ende der transparenten Folie 26 ist ein Aufhänger 27 angeordnet, der eine entsprechende Aufhängöffnung 28 zur Aufhängung an einem Gestell oder dergleichen zur Präsentation für einen potentiellen Käufer aufweist.
Es ist selbstverständlich daß die Form der Portionierbehältnisse nach Figur 7 nur exemplarisch dargestellt sind. Diese können statt des abgebildeten, im wesentlichen flachen Bodens auch entsprechende gekrümmte Böden anstatt des dargestellten im wesentlichen kreisförmigen Querschnitts auch eckige Querschnitte aufweisen. In Figur 8 ist ein noch weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung 1 dargestellt. Diese entspricht im wesentlichen der Verkaufsverpackung nach Figur 4, wobei die Portionierbehältnisse 14 einteilig mit Unterteil 2 und/oder Deckelteil 3 ausgebildet sind. Entsprechend zu Figur 4 stehen diese Portionierbehältnisse 14 nach außen über die Teile vor und weisen eine Keilform bzw. Kuchenstückform auf.
Die Verkaufsverpackung 1 nach Figur 8 kann insgesamt in einer durchsichtigen Folie eingeschweißt sein.
Bei beiden Ausführungsbeispielen nach Figuren 7 und 8 sind Unterteil 2 und Deckelteil 3 durch eine Bauchbinde, siehe beispielsweise Figur 1, ein Klebeband, Verschlußlaschen 25 oder andere relativ leicht lösbare Verschlußeinrichtungen miteinander verbunden.
Im folgenden wird kurz die Funktion der erfindungsgemäßen Verkaufsverpackung anhand der Figuren beschrieben.
Die Verkaufsverpackung wird aus einem Kartonzuschnitt hergestellt, siehe beispielsweise Figur 1. In die Verkaufsverpackung wird ein Nahrungsmittel eingefüllt und die geschlossene Verkaufsverpackung, siehe beispielsweise Figur 4, wird einem Verbraucher als Verkaufsgegenstand offeriert. Die Außenseiten 18, siehe Figur 4, der Verkaufsverpackungen sind durch eine hitzebeständige und nahrungsmittelneutrale Farbe bedruckbar oder die Verkaufsverpackung kann insgesamt in einer lösbaren Stülphülle angeordnet sein. Durch das Bedrucken oder durch eine entsprechend bedruckte Stülphülle ist
die Verkaufsverpackung durch einen Namen, durch Motive, durch eine Liste der Inhaltsstoffe oder dergleichen kennzeichenbar.
Nach Kauf der Verkaufsverpackung kann diese vom Verbraucher durch Abreißen der Bauchbinde 10 geöffnet werden, siehe beispielsweise Figur 3. Ist in der Verkaufsverpakkung ein bereits vorgefertigtes Nahrungsmittel enthalten, kann die Verpackung zusammen mit dem Nahrungsmittel direkt erhitzt werden. Befindet sich beispielsweise ein aufbackbares Nahrungsmittel wie Kuchenteig oder Brotteig in der Verkaufsverpackung, dient diese gleichzeitig als Backform.
Ebenso ist es möglich, daß in der Verkaufsverpackung noch aufzubereitende Nahrungsmittel enthalten sind. Diese werden dann aus der Verpackung entnommen und vom Verbraucher entsprechend unter Zusatz von beispielsweise Milch, Butter, Eiern, Öl oder dergleichen vermischt und wieder direkt in die Verkaufsverpackung oder in mit der Verkaufsverpackung ausgelieferte Portionierbehältnisse, siehe Figur 6, eingefüllt. Auch in diesem Fall dient die Verkaufsverpackung beziehungsweise das Portionierbehältnis als Backform, ohne daß separate Backformen oder dergleichen notwendig sind.
Die Portionierbehältnisse 14 können saisonal unterschiedliche Formen aufweisen, wie beispielsweise Herzform, Nikolausform, Osterhasenform oder dergleichen. Sie werden aus der Verkaufsverpackung entnommen und das Nahrungsmittel wird in diese eingefüllt und die entsprechenden Portionierbehältnisse in eine ebenfalls mit der Verkaufsverpakkung ausgelieferte Aufnahmeeinrichtung eingesetzt, siehe Figur 5. Es ist ebenfalls möglich, daß die Aufnahmeeinrichtung 12, siehe Figur 5, direkt Portionierbehältnisse beispielsweise ähnlich zu einem Eierkarton oder dergleichen enthält.
Claims (29)
1. Schachtelförmige Verkaufsverpackung (1) für Nahrungsmittel, insbesondere Backwaren, aus wenigstens einem Unterteil (2) und einem Deckelteil (3), welche einen Aufnahmeraum (4) für das Nahrungsmittel umgrenzen und zum Öffnen der Verkaufsverpackung (1) zumindest stellenweise lösbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß Unterteil (2) und/oder Deckelteil (3) zur Aufbereitung des Nahrungsmittels als hitzebeständige Backform ausgebildet sind.
2. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Unterteil (2) und/oder Deckelteil (3) aus einem Kartonmaterial hergestellt sind.
3. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Unterteil (2) und/oder Deckelteil (3) aus einem Kartonzuschnitt (5) herstellbar sind.
4. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Unterteil (2) und/oder Deckelteil (3) eine hitzebeständige Beschichtung aufweisen.
5. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Unterteil (2) und/oder Deckelteil (3) zumindest auf ihrer Innenseite (6) eine Antihaftbeschichtung aufweisen.
6. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (3) am Unterteil (2) verschwenkbar gelagert ist.
7. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Deckelteil (3) und Unterteil (2) entlang einer im wesentlichen gradlinigen Verbindungskante (7) relativ zueinander verschwenkbar sind.
8. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungskante (7) ein Filmscharnier aufweist.
9. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungskante (7) als Knickkante (8) ausgebildet ist.
10. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickkante (8) zumindest stellenweise Einschnitte (9) aufweist.
11. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Deckelteil (3) und Unterteil (2) im geschlossenen Zustand der Verkaufsverpackung (1) mittels einer aufreißbaren Bauchbinde (10) zumindest stellenweise miteinander verbunden sind.
12. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Nahrungsmittel als aufbackbares Fertigprodukt in der Verkaufsverpackung (1) enthalten ist.
13. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Nahrungsmittel in Form von miteinander vermischbaren Ausgangsprodukten in der Verkaufsverpackung (1) enthalten ist.
14. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkaufsverpackung (1) einen eckigen, vorzugsweise vier-, sechs- oder achteckigen, bzw. einen runden oder ovalen Querschnitt aufweist.
15. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Deckelteil (3) und Unterteil (2) zueinander spiegelbildlich bezüglich ihrer Verbindungskante (7) ausgebildet sind.
16. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Verkaufsverpackung (1) wenigstens ein Einsatz (11) mit einer Aufnahmeeinrichtung (12) zur Aufnahme von portioniertem Nahrungsmittel angeordnet ist.
17. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (12) eine Anzahl von Portionierbehältnissen (14) aufweist.
18. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (12) eine Anzahl von Aufnahmen (13) zur Anordnung von Portionierbehältnissen (14) aufweist.
19. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (11) aus einem Kartonzuschnitt (15) gebildet ist.
20. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (15) herausklappbare Aufsteller (16) zum Aufstellen im Deckel- und/oder Unterteil (3, 2) aufweist.
21. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Portionierbehältnis (14) aus einem in eine dreidimensionale Backform formbaren Kartonzuschnitt gebildet ist.
22. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (13) als Aufnahmeöffnung (17) im Kartonzuschnitt (15) ausgebildet ist, in die ein Portionierbehältnis (14) einstellbar ist.
23. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Portionierbehältnis eine saisonal bedingte Form oder Umriß aufweist.
24. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkaufsverpackung (1) eine insbesondere lösbare Stülphülle aufweist.
25. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkaufsverpackung (1) zumindest auf ihrer Außenseite (18) mittels hitzebeständiger und nahrungsmittelneutraler Druckfarbe bedruckbar ist.
26. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkaufsverpackung Einsatz (11) und/oder Portionierbehältnisse und/oder eingefüllte Nahrungsmittel im geschlossenen Zustand enthält.
27. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Deckelteil (3) und Unterteil (2) entlang ihrer Verbindungskante (7) voneinander trennbar sind.
28. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Portionierbehältnisse (14) einteilig mit Deckelteil (3) und/oder Unterteil (2) gebildet sind.
29. Schachtelförmige Verkaufsverpackung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkaufsverpackung in ein luftdichtes Material, wie eine Folie oder dergleichen, einpackbar oder einschweißbar ist.
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