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Technisches
Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Behandlung von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer-
oder Nackenbereich eines Patienten, insbesondere zur Behandlung
von Parodontose, mit einem oder mehreren elektromagnetischen Feldern.
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Stand der Technik
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Die Anwendung eines elektromagnetischen Feldes
zur Behandlung von chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates,
wie z.B. der Gelenke, der Bänder
und des Rückens,
ist grundsätzlich
bekannt. Derartige Erkrankungen sind beispielsweise Arthrosen, also
degenerative Gelenkbeschwerden, aber auch Tendinosen, degenerative
Band- und Sehnenbeschwerden, rheumatische Erkrankungen, wie z.B.
entzündliche
Gelenkerkrankungen, sowie akute Verletzungen, die durch Sport- und
Arbeitsunfälle
bedingt sind.
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So zeigt beispielsweise die
US-PS 5,131,904 oder die
US-PS 5,453,073 der Anmelderin eine
Vorrichtung zur Anwendung eines elektromagnetischen Feldes, um entzündliche
oder degenerative Gelenkserkrankungen, insbesondere Arthrose, zu behandeln.
Hierbei wird ein zu behandelndes Körperorgan, beispielsweise eine
Gliedmaße,
ein Abschnitt der Wirbelsäule,
ein Ellenbogen- oder Kniegelenk, im Inneren einer Ringspule platziert.
Aufgrund dieser Anordnung des zu behandelnden Körperorgans innerhalb der Öffnung der
Ringspule ist es möglich,
ein von der Ringspule induziertes elektromagnetisches Feld auf das
zu behandelnde Körperorgan
zu übertragen.
Durch das angewendete elektromagnetische Feld kann der Heilungsprozess
in dem kranken Körperorgan
gefördert
werden. Das elektromagnetische Feld führt dazu, dass die körpereigene
Regeneration angeregt wird und sich Knorpel bzw. Bindegewebe in dem
erkrankten Körperorgan
kontinuierlich regenerieren.
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Es hat sich jedoch gezeigt, dass
erkrankte Gewebe bzw. Gelenke des Kiefer- und Nackenbereichs eines
Patienten mit der bekannten Vorrichtung nicht wirkungsvoll behandelt
werden können.
So kann eine spezifische Behandlung eines Schwunds des parodontalen
Gewebes, also von Zahnfleisch, Wurzelhaut und Alveolarknochen, oder
von Kiefergelenksarthrose nicht effektiv durchgeführt werden,
da ein korrektes Positionieren des zu behandelnden Kieferbereichs
innerhalb der Ringspule, so dass das elektromagnetische Feld selektiv
nur an dem parodontalen Gewebe und/oder dem Kiefergelenk appliziert
wird und direkt am Behandlungsort wirken kann, äußerst schwierig zu erreichen
ist. Daher ist es mit der bekannten Vorrichtung nicht möglich, spezifische Erkrankungen
des Kieferbereichs, wie z.B. Parodontose oder Kiefergelenksarthrose,
aber auch des Hals- und Nackenbereichs, wie z.B. Schleudertraumata,
Muskelverspannungen und degenerative Beschwerden, wirksam zu behandeln.
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Darstellung
der Erfindung
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In Anbetracht dieser Nachteile und
verbleibenden Probleme bei der im Stand der Technik bekannten Vorrichtung
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zu schaffen, bei der mit geringem konstruktiven Aufwand eine gezielte
und effektive Anwendung zumindest eines elektromagnetischen Feldes
auf zu behandelndes Gewebe und/oder ein Gelenk bzw. zu behandelnde Gelenke
im Kiefer- oder
Nackenbereich eines Patienten gewährleistet ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung zur Behandlung
von Gewebe- und/oder Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder Nackenbereich
eines Patienten, insbesondere zur Behandlung von Parodontose, ein
Gehäuse
auf, das zumindest den zu behandelnden Bereich am Kiefer oder Nacken
in ergonomisch günstiger
Art und Weise umgibt. Somit ist es möglich, das Gehäuse sehr
nahe an bzw. unmittelbar über dem
zu behandelnden Gewebe und/oder Kiefergelenk am Kopf des Patienten
zu platzieren. Das erfindungsgemäße Gehäuse ist
aus einem beliebigen geeigneten Material, insbesondere aber aus
Kunststoff, z.B. Polyethylen, Polypropylen oder dergleichen, oder
einem geeigneten Metall, beispielsweise Aluminium, gefertigt. Die
Verwendung von Kunststoff gewährleistet
eine besonders leichte Konstruktion des Gehäuses. Hierbei kann durch eine
schalenförmige Konstruktionsausführung des
Gehäuses
weiterhin eine Gewichts- und Materialeinsparung im Gehäusematerial
erzielt werden. Weiterhin bietet es herstellungstechnische Vorteile,
wenn das erfindungsgemäße Gehäuse als
Kunststoffformteil ausgebildet ist.
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Ferner ist eine Anzahl an Spulen
in dem Gehäuse
angeordnet, die zumindest ein elektromagnetisches Feld erzeugen.
Das in den Spulen induzierte elektromagnetische Feld oder die induzierten
elektromagnetischen Felder wird bzw. werden auf den zu behandelnden
Bereich angewendet, wobei der Heilungsprozess in dem zu behandelnden
Gewebe oder Gelenk durch die elektromagnetische Feldenergie angeregt
werden kann. Hierbei wird das elektromagnetische Feld völlig schmerzfrei
für den
Patienten am Zentrum der Behandlung angelegt, ohne dass ein Eingriff
am Behandlungsort erforderlich ist. Darüber hinaus sind die einzelnen
Spulen in dem Gehäuse derart
untergebracht, dass diese sicher gelagert und im Inneren des Gehäuses fixiert
sind. Durch diese Anordnung sind die Spulen in dem Gehäuse gegen Einwirkungen
oder Einflüsse
von außen,
wie z.B. Stöße, Verschmutzungen
oder unsachgemäße Eingriffe,
geschützt
positioniert. Die Größe des Gehäuses richtet
sich dabei nach der Ausdehnung und Anzahl der darin vorgesehenen
Spulen und ist wenigstens so groß bemessen, dass alle Spulen
vollständig darin
aufgenommen werden können.
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Die beschriebene Behandlungsvorrichtung gestattet
auf einfache und effektive Art und Weise nicht nur die Schaffung
einer der Kiefer- und Nackenform angepassten und somit ergonomisch
sehr günstigen
Gehäuseform,
sondern gestattet auch die gezielte Anwendung der von den einzelnen
Magnetspulen erzeugten elektromagnetischen Felder auf verschiedene
Bereiche des Kiefers oder des Nackens, insbesondere auf das parodontale
Gewebe im Kiefer, da die in dem Gehäuse befindlichen Spulen sehr nahe
an das Zentrum der Behandlung herangeführt und dort unmittelbar platziert
werden können.
Durch das Vorsehen einer Anzahl an Spulen ist dabei stets gewährleistet,
dass zumindest eine Spule über
dem jeweiligen Zentrum der Behandlung im Kiefer- oder Nackenbereich
zu liegen kommt. Der Abstand zwischen dem jeweiligen Zentrum der
Behandlung und der diesem jeweils nächstgelegenen Spule wird erfindungsgemäß auf ein
Mindestmaß reduziert.
Dadurch müssen
die Feldlinien des elektromagnetischen Feldes bzw. der elektromagnetischen
Felder nur einen sehr kurzen Weg zum Ort der Behandlung zurücklegen.
Somit ist die Stärke
und die Intensität
der in den Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder am Ort der
Behandlung, d.h. im parodontalen Gewebe, am Kiefergelenk und/oder
im Nackengewebe, noch nahezu vollständig erhalten, wodurch eine
besonders wirksame Anwendung des elektromagnetischen Feldes auf
das erkrankte Gewebe bzw. Gelenk sichergestellt ist. Im Vergleich
zu konventionellen Vorrichtungen, bei denen großflächige Bereiche eines Körperorgans
dem elektromagnetischen Feld unterworfen werden, können daher
die Feldlinien des Magnetfeldes selektiv auf das parodontale Gewebe,
das Kiefergelenk oder die Nackenmuskulatur ausgerichtet und dort
gezielt angewendet werden.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind in den weiteren Ansprüchen
beschrieben.
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Nach einem vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal
der Erfindung weist das Gehäuse
eine U-förmige
Kontur auf. Durch die Uförmige
Gestaltung des Gehäuses
ist das Gehäuse
in vorteilhafter Weise der Außenkontur
des Kopfes des Patienten im Kiefer- und Nackenbereich angepasst.
Bei der Parodontose-Behandlung
ist der Kopf des Patienten zwischen den beiden Schenkeln des U-förmigen Gehäuses angeordnet,
so dass sich das Gehäuse
im wesentlichen entlang der Außenkontur
des Kiefers von einem Kiefergelenk zum anderen und über die
Vorderseite des Kopfes erstreckt. Hingegen ist das Gehäuse bei
der Behandlung von Beschwerden im Nackenbereich, wie z.B. Schleudertraumata,
Muskelverspannungen oder degenerativen Beschwerden, an der Hinterseite des
Kopfes angeordnet, wobei die beiden Schenkel des U-förmigen Gehäuses im
wesentlichen den Nackenbereich und Teilbereiche des Kopfs des Patienten
umgreifen. Der Abstand zwischen den beiden Schenkel des Gehäuses ist
so gewählt,
dass der Kopf eines Patienten bequem zwischen den beiden Schenkeln
platziert werden kann.
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Es wird bevorzugt, dass eine Positionierungseinrichtung
zum Positionieren des Gehäuses zumindest über dem
zu behandelnden Kiefer- oder Nackenbereich vorgesehen ist. Die Befestigung
des Gehäuses
an der Positionierungsrichtung kann grundsätzlich lösbar ausgebildet sein. Hierbei
ist das Gehäuse über eine
beliebige Verbindungseinrichtung, beispielsweise eine Schraub- oder
Klemmverbindung bzw. ein Verbindungsgelenk, vorzugsweise dreh- und
schwenkbar mit der Positionierungseinrichtung verbunden und wird
durch diese auf der Höhe
des Nacken- und Kopfbereichs des Patienten im Raum gehalten. Die
Positionierungseinrichtung ist in vorteilhafter Weise in X-, Y-
und Z-Achsenrichtung beweglich sowie um die jeweiligen Achsen drehbar und
somit beliebig im Raum beweglich, so dass das an der Positionierungseinrichtung
befestigte Gehäuse
in optimaler Art und Weise über
dem zu behandelnden Gewebe- und/oder Gelenk im Kiefer- oder Nackenbereich
eines Patienten positionierbar ist. Dabei bietet der Einsatz einer
bekannten handelsüblichen
Positionierungseinrichtung, die beliebige im Raum verstell- bzw. einstellbar
ist, den Vorteil einer besonders kostengünstigen Konstruktion. Durch
das Anbringen des Gehäuses
an der Positionierungseinrichtung vereinfacht sich die Handhabung
der gesamten Vorrichtungsstruktur erheblich. Dieser Vorteil kommt
insbesondere bei der Ausrichtung des von den Spulen in dem Gehäuse erzeugten
elektromagnetischen Feldes auf das Zentrum der Behandlung zum Tragen.
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Für
die Ausbildung eines wirksamen elektromagnetischen Feldes hat es
sich als vorteilhaft herausgestellt, dass die Spulen in dem Gehäuse in einem
vorbestimmten Abstand zueinander und/oder vorzugsweise entlang der
gesamten U-förmigen Kontur
des Gehäuses
verteilt angeordnet sind. Hierbei wird der Abstand zwischen benachbarten
Spulen vorzugsweise so eingestellt, dass sich die von den Spulen
erzeugten elektromagnetischen Felder in dem Bereich zwischen zwei
benachbarten Spulen jeweils überlappen,
so dass an den Stellen der Überlappung
die Felddichte und -stärke
erhöht
ist. Hierdurch kann die Intensität
der Behandlung gesteigert und der Heilungsprozess im Gewebe zusätzlich angeregt
werden. Dabei hat es sich gezeigt, dass das Gewebe die von den Spulen
abgegebene elektromagnetische Energie absorbiert und auch leitet,
d.h. die auf das Gewebe angewendete Energie verteilt sich während des
Behandlungsvorgangs gleichmäßig über das
gesamte zu behandelnde Gewebe. Somit ist es möglich, auch die nicht unmittelbar
in der Nähe einer
Spule befindlichen Bereiche des Kiefergewebes oder des Nackens mit
elektromagnetischer Energie zu versorgen und dort den Heilungsprozess
zu aktivieren. Daher hat es sich insbesondere bei der Parodontosebehandlung
als vorteilhaft herausgestellt, die Spulen in einem konstanten Abstand
entlang der U-förmigen
Kontur des Gehäuses
zu verteilen, so dass die von den einzelnen Spulen erzeugten elektromagnetischen
Felder gleichmäßig auf
das gesamte parodontale Gewebe angewendet werden können.
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Es hat sich als besonders günstig erwiesen, dass
zumindest sieben Spulen in dem Gehäuse voneinander beabstandet
angeordnet sind. Bei dieser Anordnung konnten in der Praxis besonders
positive Behandlungsergebnisse erzielt werden.
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Für
eine leichte Montage der Spulen in dem Gehäuse wird es bevorzugt, dass
das Gehäuse
aus zumindest zwei dünnwandigen
Gehäuseteilen
zusammengesetzt ist. Hierbei sind die beiden Gehäuseteile im wesentlichen jeweils
U-förmig
entlang ihrer Längserstreckung
ausgebildet, wobei die beiden Gehäuseteile im zusammengesetzten
Zustand einen Hohlraum umschließen.
Zur sicheren Lagerung der Spulen in dem zwischen den schalenartigen
Gehäuseteilen
ausgebildeten Hohlraum bietet es Vorteile, wenn die Gehäuseteile
jeweils eine rechteckförmige Querschnittskontur
aufweisen. Hierbei können
die Gehäuseteile
jedoch auch beliebig andere Querschnittsformen aufweisen, beispielsweise
ist auch eine halbrunde oder polygonale Konfiguration denkbar. Um
einen Zugriff von außen
oder ein Eindringen von Schmutz in das Gehäuseinnere zu vermeiden, ist es
vorteilhaft, wenn die beiden Gehäuseteile
entlang ihrer Ränder
im wesentlichen aneinandergrenzen und/oder sich an ihren Randabschnitten überlappen. Hierdurch
dann die Gefahr vermindert werden, dass Verunreinigungen in das
Gehäuseinnere
und die Spulen eindringen, die Oberflächen der Spulen zusetzen und
dadurch die Qualität
der Übertragungsleistung
des elektromagnetischen Feldes auf den zu behandelnden Bereich nachteilig
beeinflussen.
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Um eine Überhitzung der Spulen im Inneren des
Gehäuses
zu verhindern, hat es sich als positiv gezeigt, zwischen den zumindest
zwei Gehäuseteilen
Belüftungsöffnungen
vorzusehen. Vorteilhafterweise sind die Belüftungsöffnungen zwischen den im wesentlichen
aneinandergrenzenden und/oder sich überlappenden Randabschnitten
der Gehäuseteile ausgebildet.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass beim Zusammenbau
des Gehäuses
zwischen den Randabschnitten der Gehäuseteile durch Vorsehen geeigneter
Abstandshalter ein Abstand aufrecht erhalten wird. Die Belüftungsöffnungen
können
jedoch auch einfach durch den Gehäusemantel hindurchgebohrt oder
darin eingeschnitten werden, um eine ausreichende Ventilation des
Gehäuseinneren
und einen Temperaturausgleich in dem Gehäuse für einen zuverlässigen Betrieb
sicherzustellen.
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Nach einer weiteren Ausbildung der
Erfindung umfasst das Gehäuse
zumindest zwei Arme, die drehbeweglich miteinander verbunden sind.
Hierbei bilden die zwei Arme vorteilhafter Weise die beiden Schenkel
des U-förmigen
Gehäuses.
Durch diese Ausführungsform
ist es möglich,
die in den Armen des Gehäuses
angeordneten Spulen so nah wie möglich
an den Kopf des Patienten und somit an das jeweilige Zentrum der
Behandlung heranzuführen. Durch
Schwenken der Arme um ihren Drehpunkt auf den Kopf des Patienten
zu werden die Spulen unmittelbar über dem Ort der Behandlung
platziert, so dass das von den Spulen erzeugte elektromagnetische Feld
direkt und mit hoher Intensität
appliziert werden kann. Ferner bietet diese Ausbildung den großen Vorteil,
dass das Gehäuse
auf die Größe und Form des
Kopfes des jeweiligen Patienten angepasst werden kann und das Gehäuse auch
bei Patienten mit verschiedenen Kopfformen exakt positionierbar
ist. Vorzugsweise sind in einem Arm vier Spulen und in dem anderen
Arm drei Spulen, oder umgekehrt, angeordnet.
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Ein anderes vorteilhaftes Ausgestaltungsmerkmal
der Erfindung sieht vor, dass die Spulen jeweils einen Kern aufweisen,
der jeweils von einer Anzahl an Drahtwicklungen umgeben ist. Das
Einfügen eines
Kerns in die aus den Drahtwicklungen bestehende Ringspule ergibt
den Vorteil, dass das Magnetfeld zusätzlich verstärkt wird.
Hierbei wird der Einsatz eines Ferritkerns bevorzugt, da dadurch
die in den Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder die gewünschten
Intensitäten
und Ausbreitungscharakteristiken entwickeln. Der Draht für die Wicklungen
besteht aus einem beliebigen leitfähigen Material, wie beispielsweise
aus Kupfer, wobei die Anzahl der Wicklungen und der Durchmesser
des Drahtes die Stärke
des zu erzeugenden Feldes beeinflusst.
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Es hat sich ferner als günstig erwiesen,
dass die Mittelachsen der in dem Gehäuse angeordneten Spulen jeweils
auf den zu behandelnden Bereich gerichtet sind. Hierbei sind die
Mittelachsen im wesentlichen rechtwinklig zur Oberfläche des
zu behandelnden Bereichs am Kopf des Patienten orientiert. Die Mittelachsen
erstrecken sich im wesentlichen parallel zu der Orientierung der
Feldlinien im Inneren der Spulen. Somit sind die Feldlinien in Richtung
auf das Zentrum der Behandlung hin ausgerichtet bzw. orientiert.
Hierdurch kann in vorteilhafter Weise eine besonders effektive Übertragung
der durch die Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder auf das
zu behandelnde Gewebe und/oder Gelenk gewährleistet werden, da sich die
Feldlinien direkt auf den zu behandelnden Gewebe- oder Gelenkbereich
hin bewegen und diesen durchdringen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung ist eine Einrichtung zum Betreiben der Spule mit einer
gepulsten Gleichstromspannung vorgesehen. Hierbei werden die in
dem Gehäuse
angeordneten Spulen durch die gepulste Gleichspannung erregt, die
vorzugsweise eine abrupt ansteigende und abrupt abfallende, rechteckförmige Wellenform
aufweist. Die Spannung pulst vorzugsweise bei einer Frequenz von
1 bis 30 Pulsen pro Sekunde, um ein elektromagnetisches Feld in
der Spule von unter 20 Gauss zu erzeugen. Dabei bietet es Vorteile,
wenn die von den einzelnen Spulen erzeugten elektromagnetischen
Felder jeweils gleich sind, d.h. die gleiche Gleichspannung und
Feldstärke aufweisen.
Diese Anordnung hat sich bei der Behandlung von Parodontose und
Kiefergelenkserkrankungen als besonders vorteilhaft erwiesen. Es
ist günstig,
wenn beispielsweise an der Außenseite
des Gehäuses
eine für
den Anwender gut sichtbare Anzeige angebracht ist, die den Betrieb
der Spulen, d.h, ein erregtes elektromagnetisches Feld, anzeigt,
sowie das Erkennen des jeweiligen Behandlungsortes ermöglicht.
Dadurch ist die Dauer und Art der Behandlung (Parodontose-, Kiefergelenks-
und/oder Nackenbehandlung) erkennbar und kann von dem Anwender überwacht
werden. Eine derartige Anzeige kann beispielsweise durch eine Leuchtdiode (LED-Anzeige)
ausgebildet sein.
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In diesem Zusammenhang ist es weiterhin vorteilhaft,
dass die Einrichtung zum Betreiben der Spulen eine Steuereinrichtung
umfasst, mit der eine vorbestimmte Sequenzfolge der Behandlungsperioden
und die Länge
der Behandlungsperioden automatisch steuerbar ist. Hierbei hat sich
gezeigt, dass mit einer Sequenzfolge von 2 x 5 und 1 x 50 Minuten besonders
gute Behandlungserfolge erzielbar sind. Die Steuereinrichtung weist
vorzugsweise eine Schaltung auf, die an der Steuereinrichtung oder
am Gehäuse
angeordnet ist.
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Für
eine gezielte Anwendung der elektromagnetischen Felder auf das jeweils
zu behandelnde Gewebe oder Gelenk im Kiefer- oder Nackenbereich ist es günstig, dass
die Spulen wahlweise gemeinsam oder jeweils unabhängig voneinander
betreibbar sind. So sind die Spulen beispielsweise für eine Parodontosebehandlung,
bei der die elektromagnetischen Felder entlang dem gesamten Kieferbereich aufzubringen
sind, parallel geschaltet. Dadurch ist eine gleichmäßige Applikation
der von den einzelnen Spulen erzeugten elektromagnetischen Felder
auf das parodontale Gewebe gewährleistet.
Hingegen hat es sich bei der Behandlung von Kiefergelenksarthrose
als positiv gezeigt, nur die über
dem jeweils zu behandelnden Kiefergelenk angeordnete Spule zu betreiben,
d.h. eine der beiden äußeren Spulen
im U-förmigen
Gehäuse.
Die elektromagnetischen Felder sind demnach durch die Steuereinrichtung
zwischen den einzelnen Spulen umschaltbar, so dass, je nach Behandlungsart,
die über
dem Zentrum der Behandlung befindliche Spule bzw. Spulen auch selektiv
betreibbar ist bzw. sind. Durch diese selektive Anwendung der elektromagnetischen
Felder nur auf das jeweilige Zentrum der Behandlung konnten in der Vergangenheit
besonders effektive und positive Behandlungsergebnisse erzielt werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
von beispielhaft in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen
näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 eine
teilweise freigeschnittene Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung;
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2 eine
schematische, vergrößerte Schnittansicht
des Gehäuses
der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung
gemäß der ersten
Ausführungsform;
und
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3 eine
perspektivische Explosionsansicht einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung.
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In der nachfolgenden Beschreibung
und in den Figuren werden zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche
Bauteile und Komponenten auch mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet,
sofern keine weitere Differenzierung erforderlich ist.
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Ausführliche
Beschreibung von Ausführungsformen der
Erfindung
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Wie in der 1 zu erkennen ist, die eine teilweise
freigeschnittene Aufsicht auf eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 zur
Behandlung von Gewebe- und/oder
Gelenkserkrankungen im Kiefer- oder Nackenbereich eines Patienten 10 zeigt,
umfasst ein U-förmiges
Gehäuse 4 in
seinem Inneren 5 insgesamt sieben Spulen 6. Das
Gehäuse 4 ist
schalenförmig
ausgebildet und weist zwei Arme 8 auf, die um den Kieferbereich eines
Patienten 10 herum angeordnet sind. Dabei umgibt das U-förmige Gehäuse 4 den
gesamten Kiefer des Patienten 10, einschließlich den
Bereich über dem
rechten und linken Kiefergelenk. Die zwei Arme 8 des Gehäuses 4 sind über ein
Drehgelenk 12 drehbeweglich miteinander verbunden und aus
einem undurchsichtigen Kunststoffmaterial, z.B. aus Polyethylen
oder Polypropylen, als Kunststoffformteil hergestellt. Die Arme 8 bilden
in ihrem Inneren 5 einen Hohlraum zur Aufnahme der Spulen 6 aus.
Dabei sind in dem in der Draufsicht links neben dem Kopf gezeigten
Arm 8 insgesamt vier Spulen 6 und in dem rechts
neben dem Kopf angeordneten Arm 8 insgesamt drei Spulen 6 gelagert.
Die zwischen der Gehäuseinnenwandung
und den Spulenoberflächen ausgebildeten Zwischenräume sind
durch ein geeignetes Kunststoffmaterial ausgeschäumt.
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Eine Positionierungseinrichtung,
die in der 1 nicht zu
erkennen ist, ist über
ein Verbindungselement 14 drehbar am Gehäuse 4 angeordnet.
Im vorliegenden Fall ist das Verbindungselement 14 über einen
Bolzen 13 im Drehgelenk 12 angebracht und in der
Ebene der Zeichnung schwenkbar.
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Die in 1 gezeigten
Spulen 6 umfassen jeweils Kerne 16 aus Ferrit,
wobei um den Umfang eines jeweiligen Kerns 16 Drahtwicklungen 18 aus Kupfer
gewickelt sind. Die Spulen 6 in dem Gehäuse 4 sind in einem
vorbestimmten Abstand zueinander entlang der gesamten U-förmigen Kontur
des Gehäuses 4 verteilt
angeordnet. Dabei ist der Abstand A zwischen benachbarten Spulen 6 derart
bemessen, dass sich die von den Spulen 6 erzeugten elektromagnetischen
Felder E in dem Bereich zwischen zwei benachbarten Spulen überlappen,
wie in der 1 durch gestrichelte
Linien angedeutet ist.
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Die einzelnen Spulen 6 sind
elektrisch leitfähig,
beispielsweise über
nicht dargestellte Kabel, miteinander verbunden, und an einer nicht
dargestellte Einrichtung zum Betreiben der Spulen angeschlossen.
Beim Einschalten der Einrichtung zum Betreiben der Spulen wird in
jeder der Spulen 6 ein elektromagnetisches Feld E gleicher
Feldstärke
induziert. Die Einrichtung zum Betreiben der Spulen ist an eine
in der 1 nicht gezeigte
Steuerungseinrichtung angeschlossen, deren Schaltung im Verbindungselement 14 integriert
ist. Durch das Betreiben der Steuerungseinrichtung ist es ferner
möglich,
auch nur einzelne Spulen 6 mit Strom zu versorgen, so dass
die Spulen 6 wahlweise gemeinsam oder jeweils unabhängig voneinander
betrieben werden. Das durch die angelegte Spannung in den Spulen 6 induzierte
elektromagnetische Feld E wird auf den Kieferbereich des Patienten 10 angewendet.
Hierzu besteht das Gehäuse 4 aus
einem Material, im vorliegenden Fall aus Kunststoffmaterial, das
die von den Spulen 6 erzeugten elektromagnetischen Felder
E nicht beeinflusst, so dass die Felder ungestört aus dem Gehäuse 4 nach
außen
dringen und auf das Gewebe oder Kiefergelenk des Patienten 10 appliziert
werden.
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Der zwischen den beiden Armen 8 des
Gehäuses 4 befindliche
Kopf des Patienten 10 wird möglichst nahe an eine Innenseite 20 des
Gehäuses 4 herangeführt. Zusätzlich werden
die beiden Arme 8 über
das Drehgelenk 12 in Richtung auf den Kopf des Patienten 10 hin
verschwenkt, bis diese am Kopf anliegen. Auf diese Weise ist gewährleistet,
dass die Spulen 6 direkt über dem zu behandelnden Bereich über dem
Kopf des Patienten 10 platziert sind. Die Spulen 6 sind
in dem Gehäuse 4 derart
positioniert, dass die Spulenmittelachsen 22, die sich
parallel zu dem Verlauf der Feldlinien innerhalb der Spulen 6 erstrecken,
auf das jeweilige Zentrum der Behandlung gerichtet sind.
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2 zeigt
eine vergrößerte schematische Schnittansicht
des Gehäuses 4 der
Behandlungsvorrichtung entlang der Linie II-II nach 1. Wie in der 2 zu erkennen ist, ist das Gehäuse 4 aus
zwei dünnwandigen
Gehäuseteilen 24 zusammengesetzt. Die
beiden Gehäuseteile 24 weisen
jeweils eine schalenförmige
bzw. U-förmige
Querschnittsform auf. Im vorliegenden Fall ist ein Gehäuseteil 24.2 dem
Gesicht bzw. dem Kopf der Patienten 10 zugewandt, während ein
Gehäuseteil 24.4 die
dem Kopf des Patienten 10 abgewandte Seite des Gehäuses 4 bildet.
Das Gehäuseteil 24.2 weist
eine geringfügig kleinere
Höhe als
das Gehäuseteil 24.4 auf,
so dass das Gehäuseteil 24.2 leicht
in das Gehäuseteil 24.4 eingesetzt
werden kann. Bei der Montage werden die Spulen 6 in den äußeren Gehäusemantel 24.4 eingesetzt
und anschließend
wird der innere Gehäusemantel 24.2 zum
Verschließen
des Gehäuses 4 über den
Spulen 6 in den Gehäusemantel 24.4 eingesetzt. Die
beiden Gehäuseteile 24 sind
zur Befestigung aneinander in geeigneter Weise miteinander verschraubt
und/oder verklebt. Wie in 2 deutlich
zu erkennen ist, überlappen
sich die beiden Gehäuseteile 24 an
ihren jeweiligen Randabschnitten 26. Dabei kommen die Randabschnitte 26 des
inneren 24.2 (zum Kopf hingewandten) und äußeren (vom
Kopf abgewandten) Gehäusemantels 24.4 in
den Bereich der Überlappung
beabstandet voneinander zu liegen. Die so zwischen den Randabschnitten 26 gebildeten Zwischenräume dienen
als Belüftungsöffnungen 28 zur
Ventilation des Gehäuseinneren 5.
Wie in 2 durch zwei
Pfeile P angedeutet ist, ermöglichen
die Belüftungsöffnungen 28 somit,
dass die beim Betrieb der Spulen 6 erzeugte Wärme aus
dem Gehäuseinneren 5 nach
außen
dringen kann. Dadurch ist eine optimale Wärmeabfuhr der von den Spulen 6 erzeugten
Wärme sichergestellt.
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Die in der 3 in einer perspektivischen Explosionsansicht
gezeigte zweite Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung
unterscheidet sich von der in 1 im
wesentlichen dadurch, dass zusätzlich
eine Positionierungseinrichtung 30 für das Gehäuse 4 zu erkennen
ist. Der Aufbau und die Funktion des Gehäuses 4 und der darin angeordneten
Spulen 6 ist im wesentlichen analog zu der in 1 dargestellten Ausführungsform.
Im Unterschied zu der in 1 gezeigten
Vorrichtung 2 ist das Gehäuse 4 jedoch starr
mit dem Verbindungselement 14 verbunden ist. Die Bewegung
des Gehäuses 4 zum
Positionieren an einem zu behandelnden Bereich am Kopf des Patienten
wird allein durch die Positionierungseinrichtung 30 bewirkt.
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Wie in der 3 zu erkennen ist, umfasst die Positionierungseinrichtung 30 mehrere
Hebel 32, die gelenkig miteinander verbunden oder gegeneinander bzw.
ineinander verschiebbar sind. Dabei kann das Gehäuse 4 über die
Positionierungseinrichtung 30, wie durch Pfeile F in 3 angedeutet ist, beliebig
im Raum positioniert und insbesondere exakt über dem Bereich der Behandlung
am Kopf des Patienten 10 platziert werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die oben
erläuterten
Ausführungsformen,
die lediglich allgemeine Anschauungsbeispiele darstellen, beschränkt. Vielmehr kann
die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung erheblich
von diesen beschriebenen Ausführungsbeispielen
abweichen. So kann das erfindungsgemäße Gehäuse etwa aus einem anderen
geeigneten Material als Kunststoff oder Metall gefertigt. Ferner können mehr
oder weniger als sieben Spulen in dem Gehäuse, je nach gewünschter
Intensität
der Behandlung, untergebracht werden. Auch kann die Positionierungseinrichtung
eine beliebig anders gestaltete sein, die eine exakte, einfache
und leicht zu handhabende Positionierung des Gehäuses im Kiefer- oder Nackenbereich
des Patienten ermöglicht. Hierzu
kann die in 3 gezeigten
Hebel der Positionierungseinrichtung beispielsweise zusätzlich mit nach
oben und unten beweglichen Drehgelenken ausgestattet sein.