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DE29809193U1 - Elektrisch betätigbare Schranktüren - Google Patents

Elektrisch betätigbare Schranktüren

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DE29809193U1
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Germany
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piece
door
furniture according
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door leaf
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HEINKE ROLAND
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HEINKE ROLAND
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Description

Roland Heinke, Fischbach 13 a, D-35418 Buseck
und
Wolfgang Klemm, Buchenstraße 16, D-35708 Haiger
Elektrisch betätigbare Schranktüren
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein Möbelstück, insbesondere einen Schrank oder ein Regal, das gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 mit einer Falttür verschlossen wird. Ein derartiges Möbelstück ist in der EP 0 433 726 Bl mit ihren Vorteilen, insbesondere gegenüber von Schränken mit rollbaren Abdeckeinrichtungen, beschrieben.
35
Derartige Möbelstücke werden oft in Vortragssälen zur Aufbewahrung von Bildschirmen, Video- aber auch Audio-Wiedergabegeräten genutzt. Ferner können in solche Möbelstücke auch Leinwände und Projektoren eingebaut sein. Auch die Integration einer (mobilen) Servicestation in ein derartiges Möbelstück ist möglich.
Vorträge dienen meist der Präsentation eines Produktes oder einer Arbeit und der Vortragende hat ein Interesse an einem möglichst professionellen Auftreten, um einen bestmöglichen Eindruck beim Zuhörer zu hinterlassen. Um den Auftritt möglichst interessant und verständlich zu gestalten, werden oft Medien (Filme, Videos, Tondokumente, Graphiken, Stati-
stiken, ...)/ aber auch Rechner (Programmdemonstrationen, Rechnersimulationen) eingesetzt.
Damit ein einzelner Vortragender einen in der Nutzung technischer Geräte abwechslungsreichen Ablauf eines Vortrages allein und ohne größere Unterbrechungen bewältigen kann, ist ein hoher Automatisierungsgrad der Geräte sowie der technischen Einrichtungen des Vortragssaales verwirklicht. Der Vortragende kann vom Vortragspult aus oft alle Geräte *aus einer Hand7 bedienen.
Bildschirme, Leinwände, Projektoren und andere Geräte stehen heutzutage vom Anfang der Präsentationen bis zum Ende der Veranstaltung in ihren Schränken für den Einsatz bereit. Doch die geöffneten Möbelstücke, gerade wenn es mehrere sind, stören den Gesamteindruck einer ansonsten gelungenen und professionellen Präsentation. Ein Vortragsassistent, der die Schränke öffnet und schließt, ist jedoch zu kostenintensiv. Dadurch entsteht, in Verbindung mit den in der EP 0 433 726 Bl genannten Vorteilen von Falttüren, ein Bedarf an automatisch öffnenden und schließenden Falttüren.
Darüber hinaus ist ein Einsatz von automatisch öffnenden und schließenden Möbelstücken u. a. in der automatischen Lagerhaltung und in Arbeitsbereichen mit hohem Gefahrenpotential (z. B. Gentechniklabors) für den Menschen denkbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Möbelstücke mit elektrisch betätigbaren Falttüren so auszubilden, daß diese einfach im Aufbau, kostengünstig herstellbar und sicher im Betrieb sind.
Erfindungsgemäß wir die Aufgabe dadurch gelöst, daß zwischen zwei zueinander hinschwenkbaren Seiten zweier Türflügel eines Türflügelpaares eine Stange angebracht ist, die auf einem Türflügel in einer zur Achse der Gelenkverbindung senkrechten Ebene drehbar und auf dem anderen Türflügel
längs desselben verschiebbar gelagert ist, und daß in einem der beiden Lager ein erster Antrieb angebracht ist. Der erste Antrieb bewirkt ein Verschieben der Stange auf dem einen Türflügel sowie ein verdrehen der Stange in dem Drehlager. Die durch den ersten Antrieb aufgebrachten Kräfte und Drehmomente wirken in den beiden Lagerungen der Stange und führen so zu einer Relativbewegung der beiden Türflügel des Türflügelpaares. Durch die Lagerung eines Türflügels an dem Möbelstück, führt die Relativbewegung der Türflügel zum Öffnen und Schließen der Falttür. Die Ausgestaltung der Erfindung ist Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 18.
Gemäß der Erfindung kann das Antrieb-Stange-System so ausgestaltet sein, daß der erste Antrieb ein Stellmotor ist, der so an einem der beiden Flügel eines Türflügelpaares angebracht ist, daß seine Welle parallel zur Schwenkachse der Türflügel ist. An der Welle ist die Stange so befestigt, daß sie zu dem anderen Türflügel hinübergreift und auf diesem verschiebbar gelagert ist. Dazu kann die Stange durch eine oder mehrere Halterungen geführt sein.
Gemäß der Erfindung kann das Antrieb-Stange-System so ausgebildet sein, daß der erste Antrieb eine Linearverschiebung der Stange in einer Führung auf dem Türflügel bewirkt und die Stange auf dem anderen Türflügel gelenkig gelagert ist. Dazu kann der Antrieb als Linearmotor ausgeführt sein.
Damit die geöffneten Falttüren nicht in den Raum hineinragen, können diese erfindungsgemäß im zusammengeklappten Zustand in einer Führung in den Schrank geschoben werden.
Dazu kann der Träger über eine Schere an der Rückseite des Möbelstückes befestigt sind und diese Schere kann mittels eines zweiten Antriebes das Ein- und Ausfahren der Schere bewirken. Eine Zwischenwand kann die eingeschobene Falttür von dem Inneren des Möbelstückes trennen.
Gemäß der Erfindung kann die Stange gebogen und/oder federnd und/oder als Zahnstange ausgeführt sein.
Des weiteren kann gemäß der Erfindung ein erstes Sensorsystem, das an einem Türflügelpaar angebracht sein kann, ein Abschalten des ersten Antriebes in geöffneter Stellung der Falttür bewirken und ein zweites Sensorsystem, das ebenfalls am Türflügel angebracht sein kann, kann das gleiche bewirken, falls die Türflügel des Flügelpaares in ca. 180° zueinander stehen. Beide Sensorsysteme können eine bauliche Einheit bilden.
Vorzugsweise besteht die Falttür aus einer geraden Anzahl von Türflügeln.
Erfindungsgemäß kann das Möbelstück dadurch, daß die durch die Falttür zu verschließende Öffnung nach oben zeigt, als Truhe ausgeführt sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im folgenden anhand der Zeichnung näher beschrieben. Darin zeigt in schematischer Darstellung:
Fig. 1 ein erfindungsgemäß ausgebildetes Möbelstück
einer teilweise ausgeklappten
Falttür
Fig. 2 ein Stange-Antriebs-System an einem erfindungsgemäß
ausgebildeten Türflügelpaar
Fig. 3 eine Draufsicht entsprechend Fig. 2
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Möbelstück 1 mit
abgehobenem Deckel und mit eingeschobener
Falttür
40
Fig. 5 entsprechend Fig. 4 mit ausgefahrener aber
zusammengeklappter Falttür
Fig. 6 entsprechend Fig. 5 mit teilweise ausgeklappter
Falttür
10
Fig. 7 entsprechend Fig. 8 mit vollständig ausgeklappter
Falttür.
An das in Fig. 1 dargestellte Möbelstück (1) ist an seiner (nicht dargestellten) Rückwand eine Schere 10 befestigt. Diese Schere kann über den Antrieb 11 ein- und ausgefahren werden. An ihr ist ein Träger 4 befestigt, an dem wiederum ein äußerer Türflügel 3 eines Türflügelpaares 3, 5 gelenkig gelagert ist. Die Richtung der durch diese Gelenkverbindung gebildeten Achse wird im folgenden als Schwenkachse 20 bezeichnet. Parallel zu der Schwenkachse 20 ist an dem äußeren Türflügel ein zweiter gelenkig angebracht. Dieser ist mit einer Rolle 18 in einer nicht dargestellten Schiene 22 senkrecht zur Schwenkachse 20 und senkrecht zur Seitenwand 23 des Möbelstückes 1 geführt. Auf dem zweiten Türflügel 5 des Türflügelpaares ist in einer ersten Vertiefung 16 ein Stellmotor 7 angebracht, dessen Welle 8 parallel zur Schwenkachse liegt. Auf dem äußeren Türflügel 3 ist eine zweite Vertiefung 17 so angebracht, daß sie beim zusammenklappen des Türflügelpaares den Stellmotor 7 teilweise aufnimmt. An der Welle 8 des Stellmotors 7 ist eine Stange 6 befestigt, deren freies Ende in auf der ersten Tür 3 aufgebrachten Halterungen 12 frei verschiebbar gelagert ist. Die in dem Stellmotor 7 aufgebrachten Drehmomente werden durch die Befestigung des Stellmotors 7 auf den einen Türflügel 3 und durch die Stange 6 auf den anderen Türflügel 5 übertragen, so daß zwischen den Türflügeln des Türflügelpaares eine Relativbewegung entsteht. Diese Relativbewegung der Türflügel des Türflügelpaares wird durch die Lagerung des äußeren Türflügel 3 an dem Träger 4 in ein Öffnen und Schließen der Falttür 2 überführt. Ein auf dem Türflügel-
paar aufgebrachtes erstes Sensorsystem 13 bewirkt ein Abschalten des Stellmotors 7, wenn die beiden Türflügel in ca. 180° zueinander stehen. Sind die Türflügel des Türflügelpaares zueinander geklappt, schaltet ein zweites Sensorsystem 14 den Stellmotor 7 ab. Die beiden Sensorsysteme 13 und 14 und der Stellmotor 7 werden über Leitungen 19 versorgt .
In Fig. 2 ist das Stange-Stellmotor-System auf dem Türflügelpaar zu erkennen. Im einzelnen ist die Führung der Stange 6 in den Halterungen 12 auf dem einen Türflügel 3 und die Befestigung der Stange 6 an der Welle 8 des Stellmotors 7 dargestellt. Zu sehen sind auch die beiden Vertiefungen 16 und 17, die der Aufnahme des Stellmotors bei zusammengeklapptem Türflügelpaar dienen.
In Fig. 3 erkennt man deutlich eine Biegung der Stange 6. Diese Biegung dient dazu, ein Verkanten der Stange beim Öffnen oder Schließen der Falttür zu verhindern.
In den Fig. 4 bis 7 ist der Ablauf des Verschließens des Möbelstückes 1 durch die Falttür 2 dargestellt. Die Fig. 4 und 5 zeigen das Ausfahren der Falttür 2 mittels des zweiten Antriebes aus dem Möbelstück 1 hieraus jeweils in den Endstellungen. In Fig. 6 ist die Falttür 2 in teilweise aufgeklapptem Zustand zu erkennen. Im Vergleich zu Fig. 4 oder 5 ist die Welle 8 des Stellmotors 7 mit der daran befestigten Stange 6 gegenüber dem Türflügel verdreht. Fig. 7 zeigt die Falttür in ihrer geschlossenen Endstellung.
Bezuqszeichenliste:
1 Möbelstück
2 Falttür
3 äußerer Türflügel
4 Träger
5 innerer Türflügel
6 Stange
Stellmotor
8 Welle des Stellmotors
9 Führung
10 Schere
11 zweiter Antrieb
12 Halterungen
13 erstes Sensorsystem
14 zweites Sensorsystem
15 Zwischenwand
16 erste Vertiefung
17 zweite Vertiefung
18 Rolle
19 Leitungen
20 Schwenkachse
21 Rückwand
22 Schiene
23 Seitenwand

Claims (18)

Roland Heinke, Fischbach 13 a, D-35418 Buseck und Wolfgang Klemm, Buchenstraße 16, D-35708 Haiger Elektrisch betätigbare Schranktüren Ansprüche:
1. Möbelstück (1), insbesondere Regal oder Schrank, mit einer aus mindestens zwei Türflügeln bestehenden Falttür (2), deren äußerer Türflügel (3) gelenkig an einem seitlichen Träger (4) gelagert ist, daß an dem äußeren Türflügel ein zweiter Türflügel (5) gelenkig gelagert ist, der an der zur Achse der Gelenkverbindung mit dem äußeren Türflügel gegenüberliegenden Seite in zur Achse der Gelenkverbindung, der Schwenkachse (20), senkrechter Richtung geführt ist, und daß daran beliebig viele weitere entsprechend ausgebildete und angeordnete Türflügelpaare anschließbar sind,
40 dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen zwei zueinanderhinschwenkbaren Seiten zweier Türflügel (3, 5) eines Türflügelpaares eine Stange (6) angebracht ist, die auf einem Türflügel (5) in einer zur Schwenkachse (20) senkrechten Ebene drehbar und auf dem anderen Türflügel (3) längs desselben verschiebbar gelagert (12) ist, und daß in einem der beiden Lager ein erster Antrieb (7) angebracht ist.
2. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an einem der beiden Türflügel dieses Türflügelpaares (3, 5) ein Stellmotor (7) als erster Antrieb befestigt ist, dessen Welle parallel zu der Schwenkachse (20) der Türflügel ist, daß an der Motorwelle (8) des Stellmotors (7) die Stange (6) befestigt ist, die die beiden Türflügel übergreift und auf dem Türflügel (3) senkrecht zur Schwenkachse geführt ist.
3. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf einem der beiden zueinander hinschwenkbaren Türflügel (3, 5) ein die Stange (6) längs des Türflügels (5) verschiebender Motor als erster Antrieb angebracht ist und die Stange (6) auf dem anderen Türflügel (3) drehbar gelagert ist.
4. Möbelstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor als Linearmotor ausgeführt ist.
5. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) mit der zusammengeklappten Falttür (2) in den Schrank in einer Führung (9) ein- und ausschiebbar ist.
6. Möbelstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger über eine Schere (10) an der Rückwand (21) des Möbelstückes (1) befestigt ist.
7. Möbelstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Schere (10) und dem Möbelstück (1) ein zweiter Antrieb (11) das Ein- und Ausfahren des Träger (4) bewirkt.
8. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß die Stange (6) an ihrem verschiebbar gelagertem Ende von der Falttür (3) weggebogen ist.
9. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (6) in mindestens einer Halterung (12) geführt ist.
10. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (6) als Zahnstange ausgeführt ist.
11. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (6) federnd ist.
12. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeweils zwei Türflügeln (3, 5) ein erstes Sensorsystem (13) angebracht ist, das erkennt, ob die Türflügel (3, 5) zusammengeklappt sind und ein Abschalten des ersten Antriebes bewirkt.
13. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeweils zwei Türflügeln (3, 5) ein zweites Sensorsystem (14) angebracht ist, das erkennt, ob die Türflügel (3, 5) im Winkel von ca. 180° zueinander stehen und ein Abschalten des ersten Antriebes bewirkt.
14. Möbelstück nach einem der Ansprüche 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß das erste (13) und das zweite Sensorsystem (14) eine bauliche Einheit bilden.
15. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Falttür (2) aus einer geraden Anzahl von Türflügeln besteht.
16. Möbelstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die eingeschobene Falttür (2) vom Inneren des Möbelstückes durch eine Zwischenwand (15) abgetrennt ist.
17. Möbelstück nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Antrieb in einer ersten Vertiefung (16) in dem Türflügel (5) eingelassen ist.
18. Möbelstück nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem dem ersten Antrieb (7) gegenüberliegenden Türflügel (3) eine zweite Vertiefung (17) ausgebildet ist, die den ersten Antrieb beim Zusammenklappen des Türflügelpaares aufnimmt.
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