DE29806725U1 - Parkschein - Google Patents
ParkscheinInfo
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Classifications
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- G07C—TIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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- G07C1/30—Parking meters
-
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Description
Stephan Schulz, Paulistraße 18, D-40597 Düsseldorf
Die Erfindung betrifft einen Parkschein, der beispielsweise für Dauerparker bestimmt ist,
wobei der Parkschein ein Substrat mit darauf aufgedruckten Informationen aufweist.
Für Dauerparker auf Messeparkplätzen ist es bekannt, Parkscheine zu verwenden, welche,
wenn sie gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe eines Automobils angebracht
sind, schon von weitem erkennen lassen, ob das Fahrzeug zur Einfahrt berechtigt ist. So kann man beispielsweise speziellen Parkplätzen einzelne Farben zuordnen, welche
auf dem Parkschein auch von weitem gut sichtbar erscheinen. Außerdem soll der Parkschein
aufgedruckte Informationen zeigen, aus denen die Messe, zu welcher eine Parkerlaubnis
erworben wurde, ohne weiteres erkennbar ist.
Für Dauerparker während Messen oder sonstigen Ausstellungen sind stets nur einige hundert
Parkscheine bzw. Parkausweise nötig, weshalb, insbesondere, wenn die Parkscheine
aus durchsichtigen Folien wie PVC-Folien bestehen, die zum Herstellen derartiger Parkscheine
oder Parkausweise erforderlichen Druckkosten verhältnismäßig hoch sind. Deshalb ist es wünschenswert, an der Innenseite von Windschutzscheiben anbringbare Parkscheine
bzw. Parkausweise zu schaffen, welche für unterschiedliche Ausstellungen benutzt werden
können und sich in verhältnismäßig einfacher Weise auf die jeweils aktuelle Messe oder
Ausstellung abstellen lassen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Parkschein bzw. Parkausweis zu schaffen, der
in größeren Druckauflagen hergestellt und von Fall zu Fall mit gut sichtbaren Angaben
über den jeweiligen Einsatzzweck versehen werden kann.
Diese Aufgabe wird erfahrungsgemäß mit einem Parkschein der eingangs genannten Gattung
gelöst, welcher die Merkmale des Anspruches 1 aufweist. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Der erfindungsgemäß ausgebildete Parkschein bzw. Parkausweis kann sozusagen als Rohling
produziert werden, so daß größere Druckauflagen möglich sind. So kann beispielsweise
eine Messegesellschaft derartige Parkscheine oder Parkausweise, welche allgemeine
Informationen tragen, in größeren Auflagen herstellen lassen und bei Bedarf selber mit auf
eine spezielle Messe oder Ausstellung abgestellten Informationen in der gewünschten Menge
mit Hilfe eines normalen Druckers zusätzlich bedrucken. Diese speziell eingedruckten
Informationen werden durch die in der Abdeckfolie vorgesehenen Ausnehmungen auf das
schon die Grundinformationen tragende Substrat aufgedruckt. Die Abdeckfolie dient nicht
nur zum Abdecken der selbstklebenden Beschichtung bis zum praktischen Einsatz, sondern
kann auch genutzt werden, um weitere Informationen, beispielsweise Benutzungshinweise,
die nach dem Anbringen des Parkscheines an der Innenseite einer Windschutzscheibe eines
Fahrzeuges nicht mehr benötigt werden, zu tragen.
Der erfindungsgemäße Parkschein kann also als Rohling in größeren Auflagen gedruckt,
sodann an den klebenden Stellen mit Klebstoff beschichtet und schließlich an den klebenden
Stellen bis zum praktischen Gebrauch abgedeckt werden, so daß die Herstellungskosten
der einzelnen Parkscheine deutlich zu senken sind. Die auf eine spezielle Messe oder Ausstellung abgestellten individuellen Informationen lassen sich beispielsweise vom
Betreiber der Messe oder Austeilung, mit normalerweise beim Betreiber vorhandenen
Druckern und somit mit Eigenmitteln eindrucken. Dadurch ist eine nicht unbeachtliche
Kostensenkung möglich.
Der erfindungsgemäße Parkschein ist zweckmäßig an einer Kante mit einer Perforation
versehen. Dieser zunächst für den die Grundinformationen auftragenden Druck vorgesehene
Lochrand bleibt als Fälschungssicherung erhalten, weil auf modernen Kopiergeräten
unberechtigt erzeugte Nachdrucke somit leicht zu erkennen sind, denn diese weisen keine
Randperforation bzw. keinen Lochrand auf.
Der erfindungsgemäß ausgebildete Parkschein ist preiswert herzustellen und sehr flexibel
einsetzbar.
So kann er sozusagen als "Rohling" in wirtschaftlich vertretbaren größeren Auflagen
gedruckt, an den gewünschten Stellen sodann mit Klebstoff beschichtet und an den so
gebildeten klebenden Stellen mit einer Öffnungen enthaltenden Abdeckung, beispielsweise
aus Silikon-Papier, die vor Gebrauch abziehbar ist, versehen werden. Die so hergestellten
Rohlinge können auf Lager gehalten werden. Bei Bedarf kann die jeweils benötigte Anzahl
von Parkscheinen vom Lager abgerufen und durch Eindrucken der noch fehlenden SpezialInformationen
fertiggestellt werden. Das Eindrucken der Spezial-Informationen kann beim
Drucker, bei einem Lieferanten oder auch beim Betreiber bzw. Benutzer oder Endverbraucher
erfolgen. Daher lassen sich extrem kurze Lieferzeiten erreichen.
Ferner sind die Herstellungskosten deutlich zu verringern, weil die Rohlinge in großen
Stückzahlen herstellbar sind und die durch den nachträglichen Eindruck von Spezial-Informationen
anfallenden zusätzlichen Kosten insgesamt deutlich niedriger als die Kosten
für die Herstellung von für einen individuellen Zweck bestimmten Parkscheinen in kleinen
Auflagen sind.
Für die Parkscheine kann umweltverträgliches Papier, auch für die vor Gebrauch abziehbare
Abdeckung, verwendet werden, d. h. nur umweltfreundliches und daher problemlos zu entsorgendes Material. Bekannte PVC-Folien, die große Entsorgungsprobleme aufwerfen,
werden nicht benötigt.
Schließlich läßt sich für den erfindungsgemäßen Parkschein auch umweltverträglicher
Leim verwenden, der zusammen mit Altpapier entsorgt werden kann.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Parkscheines
schematisch dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf diesen Parkschein und
Fig. 2 einen Querschnitt in stark vergrößerter Darstellung.
Der in der Zeichnung dargestellte Parkschein 1 hat ein bedruckbares Substrat 2, beispielsweise
aus stabiler Papierqualität. Dieses Substrat ist bedruckbar und trägt aufgedruckte
allgemeine Informationen, die für unterschiedliche Zwecke, beispielsweise verschiedene
Messen oder Ausstellungen, geeignet sind. Im Randbereich 3 ist das Substrat 2 farbig
bedruckt, um schon von weitem erkennen zu lassen, für welchen Parkplatz der entsprechende
Parkschein als Berechtigung gilt. Dieser farbig bedruckte Randbereich 3 trägt außerdem eine Beschichtung 4 aus selbstklebendem Material, mit dessen Hilfe der Parkschein
1 von innen gegen die Windschutzscheibe eines Fahrzeuges geklebt werden kann.
Der mit der selbstklebenden Beschichtung 4 versehene Teil der Oberfläche des Substrates
2 ist mit einer abziehbaren und durchsichtigen Folie 5, beispielsweise aus Silikon-Papier,
abgedeckt. Diese Folie 5 kann auf sie aufgedruckte Informationen oder Instruktionen für
den Benutzer des Parkscheines tragen.
Die Folie 5 enthält fensterartige Ausnehmungen 6 und 7, durch welche nicht mit der
selbstklebenden Beschichtung 4 versehene Abschnitte 8 und 9 der Oberfläche des Substrates
2 zugänglich sind, so daß man im Bereich dieser Abschnitte nachträglich und vor dem
Abziehen der Folie 5 spezielle Informationen eindrucken kann.
Der über die Folie 5 überstehende Rand 10 des Substrates 2 ist mit einer Lochung oder
Perforation 11 versehen, die als Fälschungssicherung dient und ursprünglich für das
registergerechte Bedrucken einer Papierbahn, aus der die einzelnen Substrate 2 ausgeschnitten
wurden, bestimmt war. Dabei genügt es zum Zwecke der Fälschungssicherung, wenn die Lochung oder Perforation nur an einer Kante des Parkscheines verbleibt und an
der anderen Kante abgeschnitten wird.
Claims (4)
1. Parkschein, beispielsweise für Dauerparker, mit einem aufgedruckte Informationen
aufweisenden Substrat,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Substrat (2) im Randbereich (3) mit einer selbstklebenden Beschichtung (4)
versehen ist, die mit einer abziehbaren Folie (5) abgedeckt ist, wobei die Folie (5)
wenigstens eine Öffnung (6; 7) zum variablen Eindrucken von speziellen Informationen enthält.
2. Parkschein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeck-Folie (5)
zwei Öffnungen (6; 7) enthält.
3. Parkschein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeck-Folie
(5) bedruckbar ist.
4. Parkschein nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er an
einer Kante (10) eine Perforation (11) enthält.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29806725U DE29806725U1 (de) | 1998-04-15 | 1998-04-15 | Parkschein |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29806725U DE29806725U1 (de) | 1998-04-15 | 1998-04-15 | Parkschein |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE29806725U1 true DE29806725U1 (de) | 1998-07-02 |
Family
ID=8055708
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE29806725U Expired - Lifetime DE29806725U1 (de) | 1998-04-15 | 1998-04-15 | Parkschein |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE29806725U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE20314280U1 (de) * | 2003-09-12 | 2005-01-20 | CHRISTOPH & Co. Baustoffgroßhandel, Betonwarenfabrikation und Grabmale GmbH | System aus Gartenbausteinen |
EP1591982A2 (de) * | 2004-04-29 | 2005-11-02 | Fa. Franz HROCH | Adhäsionsfolie |
-
1998
- 1998-04-15 DE DE29806725U patent/DE29806725U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE20314280U1 (de) * | 2003-09-12 | 2005-01-20 | CHRISTOPH & Co. Baustoffgroßhandel, Betonwarenfabrikation und Grabmale GmbH | System aus Gartenbausteinen |
EP1591982A2 (de) * | 2004-04-29 | 2005-11-02 | Fa. Franz HROCH | Adhäsionsfolie |
EP1591982A3 (de) * | 2004-04-29 | 2006-12-27 | Fa. Franz HROCH | Adhäsionsfolie |
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R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980813 |
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Effective date: 20020201 |