DE29801265U1 - Sportgerät zur Förderung der Muskulatur, insbesondere der Armmuskulatur - Google Patents
Sportgerät zur Förderung der Muskulatur, insbesondere der ArmmuskulaturInfo
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Description
Uwe Baars 793/1
Die Erfindung betrifft ein Sportgerät zur Förderung der Muskulatur,
insbesondere der Armmuskulatur, bestehend aus zwei parallel zueinander angeordneten und zueinander beabstandeten
Seilen, welche an ihren Enden jeweils an voneinander beabstandeten Enden eines querstehenden Griffes befestigt sind.
Es sind derartige, als Expander bezeichnete, Sportgeräte bekannt, welche zwei Griffe aufweisen, zwischen denen zwei oder
mehr Seile gespannt sind, welche aus einem gummielastischen Material bestehen oder als Zugfedern ausgebildet sind. Um die
Muskulatur insbesondere der Arme, aber auch der Beine, des Schultergürtels oder des Rumpfbereichs, zu fördern, werden
die Griffe voneinander weg bewegt, wodurch sich eine Spannung
aufbaut, welche durch Kraftaufwand durch den Sportler überwunden werden muß. Der Kraftaufwand hierzu ist je nach Ausgestaltung
und Anzahl der Seile und je nach Ausziehlänge verschieden und kann vom Sportler frei gewählt werden. Das Auseinanderziehen
der Griffe bewirkt eine Kontraktion der Armmuskeln. Bei regelmäßiger Anwendung dieser Expander wird das
Muskelgewebe gefördert und vergrößert.
Obwohl sich derartige Expander weitgehend bewährt haben, weisen sie jedoch eine Reihe von Nachteilen auf. Konstruktionsbedingt
werden diese Sportgeräte nur auf Zug belastet, entsprechend wird auch das Muskelgewebe nur bei Zugbeanspruchung
dieser Sportgeräte beeinflußt. Eine der Expansionsbewegung gegenläufige Bewegung bewirkt nur eine Entspannen der Seile,
beeinflußt aber nicht weiter das zu beeinflussende Muskelgewebe. Ferner hat sich bei längerer Anwendung derartiger
Sportgeräte gezeigt, daß die Beschäftigung mit diesen Sportgeräten
für die diese bedienenden Personen als langweilig und sogar nervtötend empfunden wird. Zudem tragen derartige
Sportgeräte nichts zu eventuell gewünschten therapeutischen Wirkungen bei, da sie nicht geeignet sind, beispielsweise
Sehnenscheidenentzündungen oder dergleichen in positiver Weise zu beeinflussen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Sportgerät der eingangs genannten
Art zu schaffen, welches die zu belastenden Muskeln auf Zug und auf Druck beeinflußt, welches im Bedarfsfalle
auch therapeutischen Zwecken dienen kann und welches die Geschicklichkeit und die geistige Tätigkeit von Sport ausübenden
Personen positiv beeinflußt.
Diese Aufgabe wird mit einem Sportgerät der eingangs genannten
Art gelöst, welches die Merkmale des Schutzanspruchs 1 aufweist.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die beiden Seile mittig
durch eine Zentralbohrung eines Rotationskörpers geführt und mit dem Rotationskörper verbunden sind, wobei eine Drehung
des Rotationskörpers um die Längsachse der Seile ein Verdrillen der beiden Seile zu beiden Seiten des Rotationskörpers
bewirkt. .
Es hat sich auf überraschende Weise gezeigt, daß es mit einem
derartigen Sportgerät möglich ist, die zu belastenden Muskeln nicht nur auf Zug, sondern auch auf Druck zu beanspruchen.
Ferner setzt die Bedienung eines erfindungsgemäßen Sportgeräts eine gewisse Geschicklichkeit und ein Mindestmaß an geistiger
Mitarbeit voraus, was von mit der Erfindung beschäftigten Probanden als angenehm empfunden wurde.
Die Betätigung des erfindungsgemäßen Sportgeräts findet etwa
wie folgt statt:
Eine Person ergreift mit ihren Händen jeweils einen Griff des Sportgeräts und dreht zunächst den Rotationskörper um die
Längsachsen der beiden Seile, wodurch sich die Seile zu beiden Seiten des Rotationskörpers ineinander verdrillen. Werden
nun die Griffe in wechselnder Folge voneinander weg und aufeinander zu bewegt, dreht sich der Rotationskörper so, daß
abwechselnd die Seile bis zu einem bestimmten Grad ineinander verdrillt werden bzw. wieder aufgerodelt werden. Dieser Vorgang,
bei dem der Rotationskörper entsprechend des Verdrillens bzw. Aufrödelns der Seile seine Rotationsrichtung wechselt,
setzt zum einen eine gewisse Geschicklichkeit und Übung
voraus, damit der Rotationskörper nicht bei entspannten Seilen stehenbleibt, und zum anderen werden die Muskeln hierdurch
auf Zug und auf Druck belastet, die Belastung der Muskeln findet hier also permanent statt.
Während der Erprobungsphase der Erfindung hat sich überraschend gezeigt, daß sich auch ein therapeutischer Effekt mit
dem erfindungsgemäßen Sportgerät erzielen läßt. Denn die Rotation des Rotationskörpers mit wechselnder Drehrichtung erzeugt
oszillierende Vibrationen, welche sich über die Seile und über die Griffe auf Muskel-, Nerven- und Knochengewebe
fortpflanzen. Bei der Beschäftigung mit dem Sportgerät lassen
sich hierdurch Effekte erzielen, wie sie insbesondere im Bereich der Krankengymnastik wünschenswert sind, beispielsweise
hat es sich während der Erprobungsphase gezeigt, daß sich durch die Rotationen des Rotationskörpers eine entspannende
Wirkung auf das beanspruchte Muskelgewebe einstellt und sogar das Stoffwechselgeschehen im Körper des Sportlers positiv beeinflussen
läßt.
Es hat sich ferner gezeigt, daß sich auch bei langfristiger
Anwendung des Sportgeräts der eingangs geschilderte Effekt
nicht einstellt, daß die Beschäftigung für den Sportler als langweilig oder geistig abstumpfend wirkt. Im Gegenteil hat
sich gezeigt, daß sich nach einer gewissen Eingewöhnungs- und Übungsphase eine hohe Motivation der Probanden einstellt,
sich auch längerfristig mit dem Sportgerät zu beschäftigen.
In praktischen Ausgestaltungen der Erfindung ist vorgesehen, daß der Rotationskörper eine Kugel ist, daß er aus Holz besteht,
eine Durchmesser von 50 - 150 mm und ein Gewicht von 50 - 1000 g aufweist. Das Gewicht kann hierbei, je nach Fähigkeiten
des Sportlers, entsprechend den Anforderungen gewählt werden und stellt sich bei dem erfindungsgemäßen Sportgerät
als eine Möglichkeit dar, dieses den entsprechenden Anforderungen anzupassen, wie dies auch bei herkömmlichen Expandern
durch Wahl der Anzahl der Seile möglich war.
Bevorzugterweise weist der Rotationskörper eine Unwucht auf. Eine derartige, gezielt eingesetzte Unwucht, führt dazu, daß
die von der Rotation des Rotationskörpers ausgehenden Spannungen und Vibrationen gezielt beeinflußt werden können. Insbesondere
wenn das erfindungsgemäße Sportgerät für krankengymnastische
Zwecke eingesetzt werden soll, kann ein betontes
Gewicht darauf gelegt werden, daß das Sportgerät Vibrationen und Schwingungen erzeugt, welche die zu behandelnden Gewebeteile
positiv beeinflussen sollen.
In einer praktischen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß zur Schaffung der Unwucht in den Rotationskörper
mindestens eine Bohrung eingebracht ist, welche gemäß einer weiteren praktischen Ausgestaltung der Erfindung mit einem
Gewicht ausgefüllt ist. Es ist hierbei möglich, eine oder mehrere Bohrungen radial in eine als Rotationskörper dienende
Kugel aus Holz einzubringen und diese Bohrung oder diese Bohrungen mit einem oder mehreren Gewichten auszufüllen, deren
Gewicht, auch materialbedingt, variieren kann. Beispielsweise können die Gewichte aus verschieden schweren Metallen, beispielsweise
aus Blei, oder aus Kunststoffen, verschiedenen Hölzern oder anderen Werkstoffen bestehen.
In einer praktischen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Griffe entlang der Seile verstellbar sind. Diese Ausgestaltung hat sich als praktisch herausgestellt, da hierdurch
der Abstand zwischen den Griffen entsprechend der Armlänge des Sportlers eingestellt werden kann. Die Grifflache
des Griffes kann gemäß einer weiteren praktischen Ausgestaltung aus einem weichen Kunststoff bestehen, welcher sich als
besonders griffgünstig und für den Sportler angenehm herausgestellt hat.
Es kann ferner gemäß einer praktischen Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen sein, daß der Rotationskörper in einem Käfig angeordnet ist, wobei vorgesehen sein kann, daß der Käfig
eine einteilige Netzkugel mit Streben ist und aus Schaumstoff besteht. Ein derart ausgestalteter Käfig kann angewandt werden,
um den Rotationskörper zu beschweren und/oder um Unfall- und Verletzungsgefahren vorzubeugen. Werden Seitenkanten der
Streben des Käfigs jeweils mit Hohlkehlen versehen, läßt sich zudem ein akustischer Effekt erzielen, da bei der Rotation
des Rotationskörpers durch die Hohlkehlen ein pfeifendes Geräusch entsteht.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß wenigstens ein Griff lösbar mit einer Wandhalterung verbunden ist. Hierdurch ist es möglich, mit
dem erfindungsgemäßen Sportgerät Übungen durchzuführen, die bestimmte Muskelpartien, beispielsweise auch der Beine, ge-
zielt belasten und den Anwendungsbereich des erfindungsgemäßen
Sportgeräts erweitern.
Bevorzugterweise weist die Wandhalterung eine Schiene auf,
entlang derer ein Schlitten bewegbar und arrettierbar ist, welcher der Verbindung mit einem Griff des Sportgeräts dient.
Hierdurch ist es dem das erfindungsgemäße Sportgerät bedienenden
Sportler möglich, die Höhe des zu befestigenden Griffes des Sportgeräts an einer Wand frei zu wählen, je nach Anforderung
an die zu praktizierende Übung.
Durch den Schlitten ist es möglich, die Übungen mit dem erfindungsgemäßen
Sportgerät in verschiedenen Körperstellungen derart abzuwandeln, daß eine Vielzahl von Muskelpartien gezielt
gefördert werden, beispielsweise bei Stellung des Schlittens in mittlerer Position die Schulterblattfixatoren,
den Bauch, den Armbeuger, den dorsalen Schultergürtel, den Armstrecker, den ventralen Schultergürtel, den Ellenbogenbeuger,
die Wade und den Kniestrecker; bei oberer Stellung des Schlittens die Schulterblattfixatoren, den Bauch, den Latissimus,
den Armstrecker und die Brust; bei unterer Stellung
des Schlittens den ventralen Schultergürtel, den Armbeuger und Rücken. .
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden anhand der Beschreibung, der Zeichnung, welche Ausführungsbeispiele
der Erfindung zeigt, und der Schutzansprüche näher beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgeinäßen
Sportgeräts von der Seite in Teildarstellung,
Fig. 2 einen Rotationskörper des erfindungsgemäßen
Sportgeräts im Längsschnitt,
Fig. 3 den Rotationskörper aus Fig. 2 im Schnitt entlang der Linie A-A' aus Fig. 2,
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Rotationskörpers des erfindungsgemäßen
Sportgeräts im Längsschnitt,
- 11 -
Fig. 5 eine Teildarstellung eines Wandhalters des erfindungsgemäßen Sportgeräts von
vorne.
Fig. 6 einen Schlitten des Wandhalters aus Fig. 5 von hinten,
Fig. 7 den Schlitten aus Fig. 6 von der Seite,
Fig. 8 die Teildarstellung eines Haltegurtes des erfindungsgemäßen Sportgeräts von oben,
Fig. 9 einen Käfig des Rotationskörpers von der Seite, und
Fig. 10 den Käfig aus Fig. 9 von oben.
In Fig. 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Sportgeräts 10 in Teildarstellung von der Seite dargestellt. Das Sportgerät 10 weist zwei Seile 12, 14 auf, welche an ih-
- 12 -
ren jeweiligen Enden 16, 18 an Enden 20, 22 eines quer stehenden
Griffes 24 befestigt sind.
Etwa in der Mitte der übereinander liegenden Seile 12, 14 ■
sind diese durch eine Zentralbohrung 26 eines Rotationskörpers 28 geführt, welcher im gezeigten Ausführungsbeispiel ei-
1 &igr;- ■ ■ . - ~*
ne Kugel 30 aus Holz ist.
In Fig. 1 ist nur eine Hälfte des erfindungsgemäßen Sportgeräts
10 dargestellt, eine andere, nicht dargestellte Hälfte entspricht der in Fig. 1 dargestellten Hälfte des Sportgeräts
10 entsprechend.
Wie durch den Doppelpfeil B angedeutet ist, ist der Rotationskörper
28 um die Längsachse der beiden Seile 12, 14 drehbar. In Fig. 1 ist ferner ein Zustand des Sportgeräts 10 dargestellt,
in welchem die beiden Seile 12, 14 verdrillt sind. Dieser Zustand entspricht der Zugbelastung des Sportgeräts
10, d.h. beim voneinander Wegziehen der beiden Griffe 24. Werden die beiden Griffe 24 aufeinander zu bewegt, d.h. auf
Druck belastet werden, wechselt die Drehrichtung des Rotationskörpers 28, da bei dieser Bewegung sich die beiden Seile
12, 14 aufrodeln, d.h. das Verdrillen der beiden Seile 12, 14
aufgehoben wird. Dieses Aufrodeln bewirkt die Drehrichtungsänderung
der fest mit den beiden Seilen 12, 14 verbundenen Kugel 30.
In Fig. 1 ist ferner dargestellt, daß die beiden Seile 12, 14 durch im Griff 24 gelagerte Kupferrohre 32, 34 geführt sind.
Dies kann vorteilhaft sein, da die Kupferrohre 32, 34 Schwingungen
und Vibrationen des Rotationskörpers 28 verstärken und entsprechend an das Gewebe beispielsweise eines Armes weiterleiten.
Das Sportgerät 10 aus Fig. 1 weist ferner einen zweiten Griff 36 auf, welcher näher zum Rotationskörper 28 hin
angeordnet ist und dazu dient, das Sportgerät 10 auch an Sportler anzupassen, welche relativ kurze Arme aufweisen. Es
ist auch möglich, den Griff 24 oder den Griff 36 so auszugestalten, daß er längs der Seile 12, 14 verstellbar ist. Dazu
ist es möglich, in die Griffe 24, 36 nicht dargestellte Klemmschrauben einzubringen, mit denen die Griffe an gewünschter
Stelle der Seile 12, 14 bzw. der Kupferrohre 20, 22 festgelegt werden können.
In Fig. 2 ist der Rotationskörper 28 im gegenüber Fig. 1 vergrößerten
Maßstab dargestellt. Die beiden Seile 12, 14 sind übereinander liegend durch die Kugel 30 geführt und in der
Zentralbohrung 26 festgelegt. In Fig. 3 ist die Kugel 30 aus Fig. 2 im Schnitt entlang der Linie A-A' aus Fig. 2 dargestellt.
Die Kugel 30 besteht aus mehreren Holzschichten, nämlich aus Buchenholz. Wie in Fig. 3 ebenfalls zu erkennen,
sind die beiden Seile 12, 14 in der Zentralbohrung 26 durch zwei Stäbe 38, 40 festgeklemmt. Durch diese Stäbe 38, 40 ist
es möglich, nach dem Lösen der Seile 12, 14 von wenigstens
einem Griff 24 die Kugel 30 abzuziehen und gegen eine andere, nicht dargestellte Kugel zu ersetzen.
In Fig. 4 ist eine zweite Ausführungsform eines als Kugel 30
ausgebildeten Rotationskörpers 28 dargestellt. Dieser weist drei radiale Bohrungen 42, 44, 46 auf, welche durch Verschlußstopf
en 48, 50, 52 verschlossen sind. Die Bohrung 46 ist hierbei mit einem aus Bleikugeln bestehenden Gewicht 54
ausgefüllt, welches dazu dient, eine gezielte Unwucht in der Kugel 30 zu erzeugen. Auch die Bohrungen 42 und 44 können, je
nach Bedarfsfall, mit Gewichten gefüllt sein.
- 15 -
In den Fig, 5 bis 8 sind Elemente einer Wandhalterung 56 für
das erfindungsgemäße Sportgerät 10 dargestellt. Diese Wandhalterung 56 besteht aus einer nach vorne, oben und unten offenen
Profilschiene 58, welche Wandmontagelaschen 60 aufweist. Mit diesen Montagelaschen läßt sich die Profilschiene
58 an beliebiger Stelle an einer Wand mittels Schrauben oder dergleichen befestigen.
In das Profil der Profilschiene 58 der Wandhalterung 56 läßt sich ein in Fig. 6 und 7 dargestellter Schlitten einschieben
und längs der Profilschiene 58 verfahren und mittels eines Riegels 64 an der Profilschiene 58 festlegen. Wie in Fig. 6
zu erkennen, weist der Schlitten 62 eine etwa kleeblattförmige Grundplatte 66 mit drei Bohrungen 68, 70, 7 2 auf, wobei in
die oberste Bohrung 68 der in Fig. 7 dargestellte Riegel 64 gelagert wird und wobei in die Bohrungen 70 und 72 jeweils
ein gebogener Haken 74 einführbar ist, von denen einer in Fig. 7 von der Seite dargestellt ist. Dieser Haken 74 dient
dazu, einen in Fig. 8 dargestellte Haltegurt 76 mit zwei Ösen 78 aufzunehmen, wobei in Fig. 8 lediglich die Hälfte des Haltegurtes
76 dargestellt ist.
- 16 -
Um ein Sportgerät 10 am Schlitten 62 der Wandhalterung 56 zu
befestigen, wird der Haltegurt 76 um einen Griff 24 gelegt, anschließend werden die beiden Ösen 78 des Haltegurtes 76 in
den Haken 74 eingehängt.
In den Fig. 9 und 10 ist ein Käfig 80 dargestellt, in welchen der Rotationskörper 28 eingebracht werden kann. Der Käfig 80
ist eine Netzkugel 82 mit Streben 84. Die Netzkugel 82 besteht aus einem Schaumstoff, welcher es erlaubt, die Netzkugel
82 so flexibel zu gestalten, daß es einerseits möglich ist, die Netzkugel 82 über die Kugel 30 zu stülpen bzw. von
dieser zerstörungsfrei abzuziehen und andererseits die Netzkugel 82 einen hinreichenden Schutz vor Verletzungen gewährleistet.
Die Streben 84 der Netzkugel 82 können, was in den Fig. 9 und 10 nicht dargestellt ist, an ihren Seitenkanten 86 mit einer
Hohlkehle versehen sein, welche bei Rotation des mit der Netzkugel 82 versehenen Rotationskörpers 28 ein pfeifendes
Geräusch erzeugen.
Claims (15)
1. Sportgerät (10) zur Förderung der Muskulatur, insbesondere der Armmuskulatur, bestehend aus zwei parallel zueinander angeordneten
und zueinander beabstandeten Seilen (12, 14), welche
an ihren Enden (16, 18) jeweils an voneinander beabstandeten Enden (20, 22) eines quer stehenden Griffes (24; 36)
befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seile
(12, 14) mittig durch eine Zentralbohrung (26) eines Rotationskörpers
(28) geführt und mit dem Rotationskörper (28) verbunden sind, wobei eine Drehung des Rotationskörpers (28) um
die Längsachse der Seile (12, 14) ein Verdrillen der beiden Seile (12, 14) zu beiden Seiten des Rotationskörpers (28) bewirkt
.
2. Sportgerät nach Anspruch 1, dadurch qekenn&zgr;eichnet , daß
der Rotationskörper (28) eine Kugel (30) ist.
3· Sportgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rotationskörper (28) aus Holz besteht.
4. Sportgerät nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Rotationskörper (28) einen Durchmesser von 50 bis 150 mm aufweist.
5. Sportgerät nach einem Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet , daß der Rotationskörper (28) ein Gewicht von 50 bis 1000 g aufweist.
6. Sportgerät nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet , daß der Rotationskörper (28) eine Unwucht aufweist.
7. Sportgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß
zur Erzielung der Unwucht mindestens eine Bohrung (42, 44,
46) in den Rotationskörper (28) eingebracht ist.
- 19 -
8. Sportgerät nach Anspruch 7, dadurch qekenn&zgr;eichnet , daß
wenigstens eine Bohrung (42, 44, 46) mit einem Gewicht (54)
ausgefüllt ist.
ausgefüllt ist.
9. Sportgerät nach Anspruch 1, dadurch qekennzeichnet, daß
die Griffe (24, 36) entlang der Seile (12, 14) verstellbar
sind.
sind.
10. Sportgerät nach Anspruch 1 oder 9, dadurch qekennzeichnet,
daß der Griff (24, 36) eine Grifflache aufweist, welche
aus einem weichen Kunststoff besteht.
.11. Sportgerät nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch qekennzeichnet , daß der Rotationskörper (28) in einem Käfig
(80) angeordnet ist.
(80) angeordnet ist.
12. Sportgerät nach Anspruch 11, dadurch qekennzeichnet , daß
der Käfig (80) eine einteilige Netzkugel (82) mit Streben
(84) ist und aus einem Schaumstoff besteht.
(84) ist und aus einem Schaumstoff besteht.
13. Sportgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß
Seitenkanten (86) der Streben (84) jeweils mit einer Hohlkehle versehen sind.
14. Sportgerät nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens ein Griff (24, 36) lösbar mit einer Wandhalterung (56) verbunden ist.
15. Sportgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wandhalterung (56) eine Profilschiene (58) aufweist, entlang derer ein Schlitten (62) bewegbar und arrettierbar ist,
welcher der Verbindung mit einem Griff (24, 36) des Sportgeräts (10) dient.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE29801265U DE29801265U1 (de) | 1998-01-27 | 1998-01-27 | Sportgerät zur Förderung der Muskulatur, insbesondere der Armmuskulatur |
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Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE29801265U1 true DE29801265U1 (de) | 1998-03-12 |
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Family Applications (1)
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DE29801265U Expired - Lifetime DE29801265U1 (de) | 1998-01-27 | 1998-01-27 | Sportgerät zur Förderung der Muskulatur, insbesondere der Armmuskulatur |
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DE (1) | DE29801265U1 (de) |
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R156 | Lapse of ip right after 3 years |
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