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DE29800889U1 - Verbindungsanordnung für Edelstahlrohre - Google Patents

Verbindungsanordnung für Edelstahlrohre

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Publication number
DE29800889U1
DE29800889U1 DE29800889U DE29800889U DE29800889U1 DE 29800889 U1 DE29800889 U1 DE 29800889U1 DE 29800889 U DE29800889 U DE 29800889U DE 29800889 U DE29800889 U DE 29800889U DE 29800889 U1 DE29800889 U1 DE 29800889U1
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DE
Germany
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stainless steel
insertion section
arrangement according
pipe
connecting arrangement
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DE29800889U
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English (en)
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TECE GmbH
Original Assignee
THERMCONCEPT PRODUKTE fur HEI
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Publication date
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Publication of DE29800889U1 publication Critical patent/DE29800889U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L21/00Joints with sleeve or socket
    • F16L21/02Joints with sleeve or socket with elastic sealing rings between pipe and sleeve or between pipe and socket, e.g. with rolling or other prefabricated profiled rings
    • F16L21/022Joints with sleeve or socket with elastic sealing rings between pipe and sleeve or between pipe and socket, e.g. with rolling or other prefabricated profiled rings used with sleeves or nipples for pipes of the same diameter, or with reduction pieces

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rigid Pipes And Flexible Pipes (AREA)
  • Pressure Welding/Diffusion-Bonding (AREA)

Description

OX
Firma Thermconcept Produkte für Heizung und Sanitär GmbH & Co., Hollefeldstr. 57, 48282 Emsdetten
"Verbindungsanordnung für Edelstahlrohre" 5
Die Neuerung betrifft eine Verbindungsanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Verbindungsanordnungen sind aus der Praxis bekannt: Sie weisen auch als Fittings bezeichnete Verbindungselemente auf, welche einen Einsteckabschnitt mit einer Öffnung zum Einführen des Edelstahlrohres in den Einsteckabschnitt aufweisen. Die Verbindung zwischen dem Rohr und dem Einsteckabschnitt wird durch Verpressen erzielt, so daß zumindest der Einsteckabschnitt des Fittings und ggf. auch das Rohr ver
formt wird. Ein ggf. zwischen dem Einsteckabschnitt und dem Rohr vorgesehener Dichtring wird bei dem Verpressen gequetscht und dichtet ab.
Da die Edelstahrohre außen kalibriert sind, umfaßt der Ein
steckabschnitt des Fittings das Rohr von außen. So kann auch bei unterschiedlichen Wandstärken oder Ovalitäten der Edelstahlrohre eine möglichst enge Tolerierung der Fitting- und der Rohrmaße bewirkt werden, die eine gute Dichtigkeit der Verbindung gewährleisten soll. Dabei ist jedoch nachteilig, daß die
Fittings im Vergleich zu Fittings, die ihrerseits in ein Rohr einsteckbar sind, sehr groß und dementsprechend schwer ausgestaltet sein müssen, so daß die Herstellungs- und Transportkosten hoch sind.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Verbindungselement dahinghend zu verbessern, daß dieses eine zuverlässige und mediendichte Verbindung zwischen dem Verbindungselement und dem Edelstahlrohr gewährleistet und gleichzeitig möglichst preisgünstig ist.
Diese Aufgabe wird durch die Ausgestaltung eines Verbindungselementes mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Neuerung schlägt mit anderen Worten vor, den Einsteckabschnitt in das Rohrende einsteckbar auszugestalten, so daß
mehrere Vorteile erzielt werden:
Durch die Verringerung des Durchmessers des Verbindungselementes gegenüber einem Verbindungselement, welches außen um das Rohr verläuft, werden Materialeinsparungen
möglich, die zu einer Kostenreduzierung beitragen.
Dadurch, daß der Einsteckabschnitt außen bearbeitet werden kann, beispielsweise durch eingeformte oder nachträglich eingefräste Sicken zur Aufnahme eines Dichtrings wird eine einfache
re Herstellung des Einsteckabschnitts ermöglicht als wenn derartige Sicken an der Innenseite des Einsteckabschnitts umlaufend vorgesehen sein müßten. Insbesondere wenn das Verbindungselement im Spritzgußverfahren hergestellt wird, ist ein erheblich preisgünstigeres Werkzeug zur Herstellung derartiger
Verbindungselemente möglich.
Das Anbringen einer Isolierung wird erleichtert, da im Bereich der Verbindungsanordnung der zu ummantelnde Außendurchmesser der Rohrleitung beibehalten wird, im Gegensatz zur
Verwendung von auf die Rohrleitung aufsteckbaren Fittings.
Schließlich wird durch das Aufschieben des Rohrs auf den Einsteckabschnitt des Verbindungselementes deutlich sichtbar, wie weit sich das Rohr und das Verbindungselement überdecken.
Bei einem in ein Verbindungselement eingeführten Edelstahlrohr kann es demgegenüber zu Unsicherheiten kommen: Wenn bei einer Rauminstallation mehrere Verbindungsstellen mit derartigen Verbindungselementen versehen werden, wird häufig nicht jeweils ein Verbindungselement sofort am Rohr befestigt, son
dern nur provisorisch festgelegt, um Lagekorrekturen oder ein
Auswechseln einzelner Teile leicht zu ermöglichen. Im weiteren Verlauf der Arbeiten kann dies dazu führen, daß ein Rohr teilweise wieder aus einem Verbindungselement herausgezogen wird, was allerdings für den Anwender häufig nicht erkennbar ist. Die neuerungsgemäße Ausgestaltung des Verbindungselementes gibt demgegenüber eine leicht erkennbare optische Kontrollmöglichkeit dafür, ob das Edelstahlrohr ausreichend auf das Verbindungselement aufgeschoben ist, so daß die Herstellung einer zuverlässig dichten Verbindung erleichtert und besser sichergestellt wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind den Unteransprüchen entnehmbar. Insbesondere ist eine Ausgestaltung der Verbindungsanordnung möglich, bei der das Dichtungsmaterial zwischen dem Einsteckabschnitt des Fittings und dem Edel
stahlmaterial des Rohrs nicht in Form von Dichtungsringen, dondern als großflächige Schicht vorgesehen ist, beispielsweise indem das gesamte Rohr aus einem aus Edelstahl bestehenden Außenrohr und einem aus Kunststoff bestehenden Innenrohr gebildet ist. Hierdurch kann ggf. auf die Verwendung von zu
sätzlichen Dichtungsringen verzichtet werden.
Beim Schneiden eines Edelstahlrohres mit Hilfe einer Säge oder einem Rohrschneider kann sich einerseits ein Grat an der Schnittstelle ergeben, der zu Verletzungen von Dichtungsringen
bei der Montage der Verbindungsanordnung führen kann. Bei einem derart zweilagig aufgebautem Edelstahlrohr kann die Edelstahlwandung in der Wandstärke ca. 30 bis 60 % unter den bekannten Wandstärken von existierenden Edelstahlpreßsystemrohren liegen. Gegebenenfalls entstehende Grate sind
daher sehr dünn und können leichter entfernt werden als bisher auftretende Grate. Zudem besteht die Möglichkeit, daß sie sich durch ihre geringe Materialstärke umlegen und keine Verletzungen an Dichtungsringen hervorrufen. Schließlich kann die Kunststoffinnenauskleidung des Edelstahlrohres das Dicht
material darstellen, so daß zusätzliche Dichtungsringe verzieht-
bar sind. Beim Aufschieben des abgeschnittenen und ggf. mit einem Grat versehenen zweilagigen Edelstahlrohres auf das Einsteckteil eines Fittings, verletzt ein ggf. vorhandener Grat aus Edelstahl daher kein Dichtungsmaterial. 5
Das zweilagig ausgestaltete Edelstahlrohr bietet beim Sägen oder Rohrschneiden einen geringeren Widerstand und wird daher nicht so stark verformt, wie dies bei bekannten Edelstahlrohren vorkommen kann. Das Zusammenführen von Edelstahlrohr und Fitting kann daher einfacher und störungsfreier erfolgen.
Bei den bekannten Verbindungsanordnungen besteht die Gefahr einer Spaltkorrosion in dem Hohlraum zwischen dem Fitting und dem Rohrmaterial, welcher von dem durch das Rohr geführten Medium erreichbar ist, also bevor das Medium an den
einen oder den ersten von mehreren Dichtungsringen gerät. Bei einem kunststoffausgekleideten Edelstahlrohr ist die Gefahr einer derartigen Spaltkorrosion nicht gegeben, da hier keine zwei metallischen Bauteile einander benachbart und gleichzeitig vom Medium erreichbar sind.
Selbst chloride und andere aggressive Medien, die ggf. zu Lochfraßkorrosionen bei Edelstahlrohren führen können, können ein zweilagig aufgebautes und mit einem Kunststoff-Inliner versehenes Edelstahlrohr nicht angreifen.
Durch die Verwendung einer Kunststoffauskleidung des Edelstahlrohres sind ggf. die Dichtungsringe bekannter Art nicht mehr erforderlich, so daß deren begrenzte Alterungsbeständigkeit, die Dichtigkeitsprobleme der Verbindungsanordnung her
vorrufen kann, nicht zum tragen kommt.
Die Herstellung eines derart zweilagigen Edelstahlrohres kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß das äußere Edelstahlmaterial um ein Kunststoffrohr ummantelt wird, wobei das Kunst
stoffrohr eine Materialstärke von lediglich 0,5 bis 1 mm aufwei-
sen muß. Das Edelstahlmaterial könnte lasergeschweißt oder auch schutzgasgeschweißt sein, wobei der Verbund mit dem Kunststoff-Inliner, der vorteilhaft temperaturbeständig sein sollte, durch einen Haftvermittler erzeugt wird. 5
Durch den Kunststoffinliner kann ein hervorragend eng toleriertes Innenmaß des Gesamtrohres erzielt werden, so daß zum einen eine gute Anpassung an den Fitting gegeben ist, die eine dichte Verbindung auch ohne die Verwendung von Dichtungsringen unterstützt oder die bei Verwendung von zusätzlichen
Dichtungsringen eine optimale Paßgenauigkeit und damit eine optimale Funktion und Wirksamkeit dieser Dichtungsringe ermöglicht.
Der Fitting selbst könnte aufgrund der Kunststoffzwischen
schicht in der Verbindungsanordnung aus Messing, Rotguß oder Edelstahl bestehen. Durch eine Profilierung des Einsteckabschnittes mit umlaufenden Nuten und/oder Wülsten kann eine großflächige Abdichtung mit einer sehr hohen Sicherheit erzielt werden.
Vorteilhaft könnte bei Verwendung eines derart zweilagigen Edelstahlrohres eine Verpressung erfolgen, bei der beide Lagen des Edelstahlrohres und auch die Wandung des Fittings selbst gemeinsam als Sandwich verformt werden, beispielsweise
mehreckig, ellipsenförmig od. dgl. Gegebenenfalls kann jedoch je nach Ausgestaltung des Fittings und Materialstärke der einzelnen Lagen des Edelstahlrohres eine Verformung ausschließlich des Edelstahlrohres ohne eine Verformung des Fittings zur Herstellung einer dichten Preßverbindung vorgesehen sein.
Da die Materialstärke des äußeren Edelstahlrohres nahezu folienartig dünn sein kann, sind beim Ablängen des Rohres entstehende Grate entweder so weich, daß sie nicht stören oder sie können mit herkömmlichen Entgratungswerkzeugen schnell
und problemlos entfernt werden. Die Sicherheit des Einsteckens
bei der Herstellung der Rohrverbindung ist daher gegeben. Bei Verwendung von O-Ringen als zusätzliches Dichtungsmaterial ist sichergestellt, daß diese Ringe nicht durch den Kunststoffmantel beschädigt werden.
5
Ausführungsbeispiele der Neuerung werden im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Verbindungs-
elementes,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Verbindungselement von Fig. 2,
Fig. 4 ein drittes Ausführungsbeispiel und
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1 ist mit 1 ein Edelstahlrohr bezeichnet, welches auf ein als Fitting bezeichnetes Verbindungselement 2 aufgeschoben ist. Das Verbindungselement 2 weist einen Einsteckabschnitt 3 auf sowie einen umlaufenden Flansch 4, wobei der Flansch 4
als Anschlag für das Ende des Edelstahlrohres 1 dient und auf einfache Weise per Sichtkontrolle eine Überprüfung ermöglicht, ob das Edelstahlrohr 1 ausreichend weit auf das Verbindungselement 2 aufgeschoben ist. Ein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Edelstahlrohr 1 und dem Flansch 4 ist dabei nicht erforder
lich, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist. Unzulässige Bewegungen, bei denen sich das Edelstahlrohr 1 vom Verbindungselement 2 abzieht, werden jedoch sofort sichtbar und können korrigiert werden, bevor eine Verbindung des Verbindungselementes 2 mit dem Edelstahlrohr 1 erfolgt.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist diese Verbindung durch ein Verpressen der beiden Bauteile hergestellt worden: Durch ein geeignetes Preßwerkzeug sind von außen in das Edelstahlrohr 1 zwei Sicken 5 eingebracht worden, wobei sich auch der
Einsteckabschnitt 3 des Verbindungselementes 2 entsprechend
verformt hat. Diese Sicken 5 und die dabei im Edelstahlrohr 1 und im Einsteckabschnitt 3 hervorgerufenen Verformungen bewirken eine provisorische Abdichtung zwischen den beiden Bauteilen, aber in erster Linie werden durch diese Verformungen die Haltekräfte aufgenommen, um das Verbindungselement
2 sicher am Edelstahlrohr 1 festzulegen.
Die eigentliche Abdichtung wird durch einen zusätzlichen Dichtring 6 sichergestellt, der aus einem Elastomer besteht und der in einer außen um den Einsteckabschnitt 3 umlaufenden Nut lage
richtig fixiert ist. Um die richtige Anbringung der Sicken 5 zu gewährleisten, wird üblicherweise ein Anschlag für das Preßwerkzeug vorgesehen, wobei der Flansch 4 als ein derartiger Anschlag benutzt werden kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die Positionierung der Sicken 5 und des Dichtrings
vorschriftsmäßig aufeinander abgestimmt sind und keine gegenteiligen nachteiligen Beeinflussungen auftreten.
In Fig. 2 ist ein Ausführungsbeispiel ähnlich dem von Fig. 1 dargestellt, allerdings weist der Einsteckabschnitt 3 des Verbindungselementes 2 nahe seinem freien Ende, also vom Flansch 4 beabstandet, zwei nahe benachbarte angeordnete Dichtringe 6 auf. Aus sowohl Fig. 2 als auch Fig. 3 ist ersichtlich, daß der Flansch 4 eine Ausnehmung 7 aufweist, die bis zu dem Hohlraum zwischen dem Edelstahlrohr 1 und dem Einsteckabschnitt
3 verläuft.
Bei dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist daher außer einer Verpressung eine Montage mittels Verklebung möglich: Der Klebstoff kann mit Hilfe der Ausnehmung 7
zwischen das Verbindungselement 2 und das Edelstahlrohr 1 eingebracht werden. Eine sofortige Belastung der Rohrleitung ist möglich, selbst wenn der Klebstoff noch nicht ausgehärtet ist, da die beiden Dichtringe 6 eine zuverlässige Trennung des in der Rohrleitung geführten Mediums von dem Klebstoff gewähr
leisten, so daß der Klebstoff optimal auf seine maximale Verbi-
• ■·
dungswirkung formuliert sein kann. Gesundheitliche Bedenken können durch die Verwendung von zwei Dichtringen ausgeschlossen werden, selbst wenn die Rohrleitung für Trinkwasser oder im Bereich von lebensmittelverarbeitenden Anlagen eingesetzt ist.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem ebenfalls zur besonders sicheren Abdichtung jeweils zwei benachbarte Dichtringe 6 vorgesehen sind. Das dargestellte Verbindungselement 2 dient in Art einer Verlängerung dem stirnseitigen An
schluß zweier Edelstahlrohre 1. In seinem mittleren Bereich weist das Verbindungselement 2 zwei umlaufende Flansche 4 auf, die spritztechnisch, durch spanabhebende Bearbeitung oder durch Stauchen des grundsätzlich rohrförmigen Verbindungselementes 2 hergestellt worden sein können. Die Sicke
zwischen den beiden Flanschen 4 dient als Führungsnut für ein Preßwerkzeug sowie, ähnlich dem Flansch 4 in Fig. 1, als Referenz für die Sichtkontrolle, ob das Edelstahlrohr ausreichend weit auf das Verbindungselement 2 aufgeschoben ist.
Insbesondere bei Edelstahlrohren von etwa 2,5 cm Durchmesser oder größer spielt die Erhöhung des Durchflußwiderstandes, der durch die innenliegenden Verbindungselemente 2 hervorgerufen wird, in der Praxis keine Rolle, so daß die neuerungsgemäßen Verbindungselemente gegenüber teureren, außen an
den Edelstahlrohren anliegenden Verbindungselementen strömungstechnisch nicht nachteilig sind. Zudem weisen sie gegenüber außen an den Edelstahlrohren anliegenden Verbindungselementen den Vorteil auf, daß sie den Außendurchmesser einer Rohrleitung kaum nennenswert vergrößern, so daß die nach
trägliche Isolierung von Rohrleitungen erheblich vereinfacht wird, da die schlauchförmigen oder rohrförmigen Isolierungen problemlos auch über die Stellen geführt werden, wo zwei Edelstahlrohre mit Hilfe neuerungsgemäßer Verbindungselemente 2 aneinander anschließen.
Die zu verwendenden Werkstoffe können sehr vielseitig ausgestaltet sein: Die Verbindungselemente 2 können aus Kunststoff, aus Messing, aus Rotguß oder aus Stahl bestehen, ggf. auch aus einer geeigneten Keramik, wobei sie gegossen oder spanabhebend hergestellt sein können, so daß je nach verwendetem Werkstoff das optimal preisgünstige Produktionsverfahren gewählt sein kann. Insbesondere falls eine Verklebung des Verbindungselementes mit dem Edelstahlrohr vorgesehen sein soll, kann ein mit dem Klebstoff optimal zusammenwirkender Werkstoff für das Verbindungselement 2 gewählt werden.
Die Möglichkeit, die neuerungsgemäßen Verbindungselemente mit dem Edelstahlrohr zu verkleben, eröffnet insbesondere für Rohrleitungen mit größerem Durchmesser, beispielsweise etwa 2,5 cm Durchmesser und größer, dem Handwerker die Möglich
keit einer besonders einfach herzustellenden Verbindung, da gegenüber bislang üblichen Preßwerkzeugen, die insbesondere für diese Größenabmessungen sehr schwer und unhandlich sind, die Verklebungstechnik auch bei schlecht zugänglichen Anschlüssen, z. B. bei engen Einbauverhältnissen optimal an
wendbar ist.
Die neuerungsgemäßen Verbindungselemente sind auch durch Löten oder Schweißen montierbar. So kann insbesondere vorgesehen sein, um den Einsteckabschnitt eines Verbindungsele
mentes umlaufend Lot vorzusehen, welches beispielsweise aufgewickelt oder in Hülsenform auf den Einsteckabschnitt aufgeschoben sein kann. Nach dem Aufschieben des Edelstahlrohres wird dieses dann von außen erhitzt, bis das Lot aufschmilzt und eine sichere Verbindung zwischen dem Verbindungselement
und dem Edelstahlrohr sicherstellt.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Neuerung, wobei an dem freien Ende des Einsteckabschnittes 3 eine Erhebung 8 angeordnet ist, die beispielsweise die Form einer umlau
fenden Nase bzw. einer hochgebogenen Kante haben kann.
Diese Erhebung 8 entspricht dem Innendurchmesser des Edelstahlrohres 1, und mit dieser Erhebung bzw. Nase 8 kann somit kontrolliert werden, ob beim Schneiden des Edelstahlrohres 1, z. B. mit einem Rohrschneider, der Installateur den Innengrat im Rohr entfernt hat, z. B. durch einen Entgrater oder ein entspre
chendes Schneidwerkzeug. Dieser Innengrat entsteht in der Regel beim Sägen wie auch beim Abschneiden mit dem Rohrschneider.
Wenn der Innengrat nicht entfernt wurde, stößt diese Erhebung
bzw. Nase an den Grat, und der Einsteckabschnitt 3 kann somit nicht in das Rohrende eingeführt werden. Verletzungen der Dichtungsringe werden so ausgeschlossen, da die Entfernung des Grates Voraussetzung für die Montierbarkeit von Rohr und Fitting ist.
Darüber hinaus hat die Erhebung 8 Vorteile hinsichtlich der Strömung innerhalb des verbundenen Rohres 1 und verhindert entsprechende Verwirbelungen vor dem Dichtungsring 6.
Darüber hinaus ist es vorteilhaft, eine weitere Erhebung 9 auszubilden, die vom freien Ende des Einsteckabschnittes 3 aus gesehen hinter dem Dichtring 6 angeordnet ist. Diese Erhebung 9, die beispielsweise als umlaufende Nase oder Rippe ausgebildet sein kann, schützt den bzw. die Dichtringe 6 vor Klebstoff
und sonstigen Verbindungsmaterialien, die zwischen Rohr 1 und Einsteckabschnitt 3 eingebracht werden. Im Falle der Injizierung von Klebstoff wird aufgrund der Ausbildung der Erhebung 9 eine regelrechte Kammer gebildet, in der sich der Klebstoff ausbreiten kann. Besonders vorteilhaft ist, wenn diese weitere Erhe
bung 9 relativ nahe an dem Dichtring 6 positioniert wird, um einen möglichst großen Bereich für die Wirkung des Klebstoffes zwischen Edelstahlrohr 1 und Einsteckabschnitt 3 zu erhalten.
Während die dargestellten Edelstahlrohre 1 einwandig aus
schließlich aus dem Edelstahlmaterial bestehen, kann abwei-
chend davon vorgesehen sein, das Edelstahlrohr mit zwei Wandungen auszubilden, wobei ein äußeres folienähnlich dünnwandiges Edelstahlrohr, welches nahtlos oder mit einer Schweißnaht hergestellt sein kann, ein inneres Kunststoffrohr umgibt. Auch bei Verwendung derartiger Rohre kann das Verbindungselement uas dem jeweils geeigneten Material wie Kunststoff, Metall oder Keramik bestehen.

Claims (12)

1. Verbindungsanordnung für Edelstahlrohre, mit wenigstens einem Edelstahlrohr,
und mit einem Verbindungselement,
welches einen rohrstutzenförmigen Einsteckabschnitt aufweist,
und mit zwischen dem Einsteckabschnitt (3) und dem Edelstahlmaterial (1) angeordnetem Dichtungsmaterial,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser des Einsteckabschnitts (3) kleiner ist
als der Innendurchmesser des Edelstahlrohrs (1).
2. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß außen umlaufend an dem Einsteckabschnitt (3) wenigstens ein Elastomer-Dichtring (6) vorgesehen ist.
3. Verbindungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Dichtringe (6) vorgesehen sind.
4. Verbindungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Dichtringe (6) nahe benachbart angeordnet
und vom Flansch (4) beabstandet sind, wobei der Flansch (4) eine Ausnehmung aufweist, die in einen Hohlraum zwischen der Innenseite des Rohres und der Außenseite des Einsteckabschnitts (3) führt.
10
5. Verbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei voneinander beabstandete Flansche (4) vorgesehen sind, wobei sich jeweils ein von den Flanschen axial nach außen erstreckender Einsteckabschnitt
(3) an einen Flansch (4) anschließt.
6. Verbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsteckabschnitt (3) an seinem freien Ende eine Verrundung oder eine Fase aufweist.
7. Verbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsteckabschnitt (3) an seinem freien Ende eine Erhebung (8) aufweist, deren Durchmesser dem Innendurchmesser des Edelstahlrohres (1) entspricht.
8. Verbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsteckabschnitt (3) - vom freien Ende aus gesehen - hinter dem oder den Dichtringen (6) eine Erhebung (9) aufweist.
9. Verbindungsanordnung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebung (9) einen Durchmesser aufweist, der dem Innendurchmesser des Edelstahlrohres (1) entspricht.
10. Verbindungsanordnung gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebung (9) nahe an dem Dichtring (6) positioniert ist.
• · I
11. Verbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsteckabschnitt (3) einen umlaufenden Flansch als Anschlag für das Stirnende des Edelstahlrohrs aufweist.
12. Verbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Edelstahlrohr (1) zweilagig aus einem aus Edelstahl bestehenden Außenrohr und einem aus Kunststoff bestehenden Innenrohr gebildet ist.
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