DE29724903U1 - Maschine zum Behandeln von Gefäßen - Google Patents
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Abstract
Maschine
zum Behandeln von Gefäßen (10)
mit wenigstens einem als Karussell ausgebildeten Transporteur (1)
zum kontinuierlichen Befördern
der Gefäße in der
Maschine und synchron zu diesem antreibbaren Gefäßtransportelementen (5, 6,
7, 8, 37, 38, 39) zum Heran- und
Abführen
der zu behandelnden Gefäße, wobei
geschwindigkeits- und stellungssynchron zum Karussell antreibbare
Gefäßtransportelemente
als mit den Gefäßen (10)
form- und/oder reibschlüssig
in Eingriff bringbare, mit Aufnahmetaschen oder Halteorganen ausgestattete
Sternräder
(5, 6) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Sternräder (5,6)
durch eigene, Drehstellungsgeber (D5, D6) aufweisende Motoren (M5,
M6) antreibbar und diese mit einer Steuerung (21) verbunden sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Behandeln von Gefäßen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Gefäßbehandlungsmaschinen wie Etikettier-, Füll-, Verschließ-, Inspektionsmaschinen, Rinser oder dgl. bestehen in der Regel aus mehreren Baugruppen (Karussell, Förderschnecken, Sternräder, Etikettieraggregate), die wegen der häufig formschlüssig erfolgenden Gefäßübergabe und lagerichtig auszuführenden Behandlungsvorgängen, beispielsweise Anbringen eines Etiketts auf ein Gefäß, nicht nur geschwindigkeitssynchron, sondern auch stellung-, d.h. winkelsynchron angetrieben werden. Deswegen besitzen Maschinen dieser Art einen zentralen Antriebsmotor, der über Zahnräder, Ketten, Zahnriemen, Kardanwellen oder dgl. die einzelnen Baugruppen geschwindigkeits- und stellungssynchron zueinander mit veränderbarer Geschwindigkeit antreiben kann. Zusätzlich sind häufig schaltbare Kupplungselemente vorhanden, um in speziellen Betriebssituationen einzelne Maschinengruppen vom Zentralantrieb abtrennen zu können, z.B. Etikettieraggregate, die für bestimmte Ausstattungsvarianten nicht benötigt werden. Ferner sind zum Schutz bestimmter Maschinengruppen Überlastkupplungen vorhanden, die im Falle von Verklemmungen oder dgl. mechanische Schäden verhindern sollen.
- Dieses konventionelle Antriebskonzept verursacht aufgrund der bisweilen sehr großen Zahnraddurchmesser, Zugmittel- bzw. Kardanlängen und der zahlreichen Kupplungselemente hohe Herstell- und Montagekosten. Ferner erzeugen die Kraftübertragungselemente häufig Geräusche, deren Beseitigung zusätzlichen Aufwand erfordert (siehe
DE 31 12 067 C2 ). - Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein flexibles Antriebskonzept mit hoher Betriebssicherheit für Gefäßbehandlungsmaschinen anzugeben.
- Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, dass die Sternräder einer Gefäßbehandlungsmaschine durch eigene, Drehstellungsgeber aufweisende Motoren angetrieben werden. In Zusammenarbeit mit einer Steuerung ist ein sehr exakt stellungssynchroner Gleichlauf bei gleichzeitig flexibler Maschinengestaltung möglich.
- Aufgrund der vorgeschlagenen Lösung können die bisher erforderlichen mechanischen Kraftübertragungselemente zwischen den einzelnen Baugruppen der Maschine entfallen, weil die einzelnen, den jeweiligen Maschinenbaugruppen zugeordneten Motoren synchron betrieben werden. Besonders vorteilhaft geeignet sind permanentmagneterregte Synchronmotoren, die an eine gemeinsame Spannungsquelle gekoppelt sind und wodurch der funktionswichtige winkelsynchrone Gleichlauf sichergestellt ist. Als Spannungsquelle mit veränderbarer Frequenz können z.B. geeignete Umformer oder an ein Stromnetz mit konstanter Frequenz angeschlossene Frequenzumrichter verwendet werden.
- Der geschwindigkeits- und stellungssynchrone Gleichlauf der Motoren ist vorteilhafterweise sowohl bei unterschiedlicher bzw. wechselnder Belastung der einzelnen Motoren als auch bei einem Spannungsausfall gewährleistet, wenn die Synchronmotoren eingangsseitig selbst bei Ausbleiben der Versorgungsspannung elektrisch miteinander verbunden bleiben und sich deshalb gegenseitig stützen können. Die notwendigen Übersetzungsverhältnisse zwischen den einzelnen Baugruppen können durch Verwendung von Motoren mit entsprechenden Nenndrehzahlen oder Getriebemotoren erreicht werden.
- Werden die Synchronmotoren auch im Stillstand mit einer Null Hertz aufweisenden Spannung, d.h. einem Gleichspannungshaltestrom, versorgt, behalten die Motoren ihre gegenseitige Drehstellungszuordnung bis zum nächsten Wiederanlauf bei. Soll die Versorgungsspannung abgeschaltet werden, z.B. nach Betriebsschluß, können die einzelnen Synchronmotoren mit mechanisch wirkenden Haltebremsen in ihrer Drehstellungszuordnung fixiert werden, wobei die Bremsen vor dem Abschalten der Versorgungsspannung aktiviert werden. Bei Betriebsbeginn werden die Bremsen der Motoren erst nach Wiederanliegen der Versorgungsspannung, d.h. des Gleichspannungshaltestromes, an den Motoren gelöst.
- Mit dieser Vorgehensweise ist ein in jeder Betriebssituation exakt winkel- und geschwindigkeitssynchroner Antrieb mehrerer Synchronmotoren in einer Maschine gewährleistet, ohne hierfür noch zusätzliche Gleichlaufregeleinrichtungen zu benötigen. Es muß lediglich sichergestellt sein, dass das maximal zulässige Kippmoment der einzelnen Synchronmotoren nicht überschritten wird, damit keiner der Synchronmotoren außer Tritt fällt. Aus diesem Grund ist ein gemeinsamer Frequenzumrichter von Vorteil, der in der Lage ist, seine Ausgangsfrequenz von Null Hertz beginnend sprungfrei kontinuierlich zu erhöhen bzw. wieder auf Null Hertz sprungfrei zurückzuführen, wobei eine Beschleunigungs- und Verzögerungsrampe, d.h. ein Frequenzgradient, unter Berücksichtung der vorhandenen Trägheits- und Kippmomente einstellbar ist.
- Ferner ist es vorteilhaft, zwischen der gemeinsamen Spannungsquelle und den angeschlossenen Motoren spannungsausfallsichere Schaltelemente vorzusehen, so dass ein Einzelantrieb möglich ist oder einzelne Motoren bei Bedarf, z.B. wenn ein Etikettieraggregat für eine bestimmte Ausstattungsvariante nicht benötigt wird, von der Spannungsquelle trennbar sind, um unnötigen Verschleiß zu vermeiden. Mittels Drehstellungsgebern (Absolutwinkelgeber) an den Motoren können diese in der richtigen Drehstellung abgeschaltet bzw. wieder der Spannungsquelle zugeschaltet werden.
- Das An- und Abschalten der Motoren und der elektrisch betätigbaren, aber mechanisch wirkenden Haltebremsen erfolgt vorteilhafterweise durch eine Steuerung, vorzugsweise eine speicherprogrammierbare Maschinensteuerung, wodurch im Gegensatz zu einer manuellen Betätigung Fehlschaltungen weitgehend vermeidbar sind. Mittels der Drehgeber an den Motoren kann zugleich eine Positionskontrolle, d.h. Überlastkontrolle erfolgen, vorzugsweise durch die genannte Steuerung, so dass ein Erreichen und Überschreiten des maximal zulässigen Kippmoments erkenn- und vermeidbar ist. wenn – trotz aller Vorsorge – ein Motor beispielsweise aufgrund einer Blockierung außer Tritt fallen sollte, können alle Motoren unverzüglich angehalten und anschließend nach einer gegenseitigen Winkelausrichtung mit Hilfe der Steuerung wieder angefahren werden.
- Besonders vorteilhaft ist eine Ausgestaltung der einzelnen, durch einen eigenen Motor angetriebenen Baugruppen, wenn diese jeweils mit dem zugeordneten Motor eine räumlich abgeschlossene Einheit bilden, d.h. der Motor unmittelbar an der anzutreibenden Baugruppe angeordnet ist. Dies ermöglicht sowohl bei der Planung als auch später beim Kunden eine hohe Flexibilität in der Gestaltung und Anpassung einer Maschine, da nicht – wie bisher – auf vorhandene Bohrungen in der Tischplatte der Maschine für den Durchgriff einer Antriebswelle o. dgl. Rücksicht genommen werden muß. So ist es ohne weiteres möglich, nachträglich beim Kunden mit wenig Aufwand zusätzliche Etikettieraggregate an freien Stellen des Drehtisches einer Ausstattungsmaschine anzuordnen, wenn eine aufwendigere Ausstattung mit weiteren Etiketten gewünscht wird.
- Im Idealfall besitzt jede von einem eigenen Motor angetriebene Baugruppe ein separates Traggestell bzw. Gehäuse, so dass es unmittelbar auf dem Boden neben dem Transportkarussell unabhängig von diesem aufstellbar ist. Bei dieser Ausgestaltung kann ggf. völlig auf eine Tischplatte verzichtet werden, d.h. auch das Transportkarussell steht frei auf einem eigenen Gestell. Aufgrund des Mehrmotorenantriebs ist eine Modulbauweise möglich, indem fallweise bestimmte Standardbaugruppen (Module), wie z.B. Etikettieraggregate oder Transportsternräder oder dgl. zu einer individuellen, maßgeschneiderten Maschine kombiniert werden können.
- Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele anhand der Fig. erläutert. Es zeigt:
-
1 eine Draufsicht einer Etikettiermaschine, -
2 eine Seitenansicht eines Teils der Maschine nach1 aus der Blickrichtung X, -
3 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführung einer Etikettiermaschine und -
4 eine Draufsicht des Ein- und Auslaufbereiches der Etikettiermaschine nach3 . - Die in
1 dargestellte Etikettiermaschine besitzt eine von einem Untergestell getragene Tischplatte11 , auf der ein Drehtisch1 , ein Einlaufsternrad5 und ein Auslaufsternrad6 drehbar gelagert ist, wobei dem Einlaufsternrad eine parallel zu einem Förderband8 ausgerichtete Einteilschnecke7 vorgeordnet ist. Am Umfang des Drehtisches sind drei Etikettieraggregate2 ,3 ,4 versetzt angeordnet. Jedes der Etikettieraggregate besitzt einen umlaufend antreibbaren Rotor13 mit mehreren auf einem Teilkreis angeordneten, mittels Wellen30 relativ zum Rotor drehbaren Palettenkörpern16 , deren Haftfläche16' einen kleineren Krümmungsradius aufweist, als ein Bedachter, die Palettenkörper16 in ihrer Mittelstellung berührender Umkreis, dessen Krümmungsmittelpunkt konzentrisch zur Drehachse des Rotors13 ausgerichtet ist. An diesem Umkreis versetzt sind um den Rotor13 verteilt eine rotierende Leimwalze14 , ein feststehender Etikettenbehälter15 mit Etikettenzuschnitten17 und ein Greiferzylinder12 zum Abziehen der Etikettenzuschnitte von der Haftfläche der Palettenkörper angeordnet (1 ). Der Greiferzylinder, der Rotor und die Leimwalze sind durch ein nicht abgebildetes, im Aggregatgehäuse9 angeordnetes Zahnradgetriebe mit entsprechenden Übersetzungen gekoppelt und bewegen sich daher unter ständiger Beibehaltung ihrer gegenseitigen Drehstellungszuordnung geschwindigkeitssynchron zueinander, wobei die auf dem Rotor13 gelagerten Palettenkörper16 mit ihrer gekrümmten Haftfläche16' eine periodisch ungleichförmige, durch eine Steuerkurve bestimmte Schwenk- oder Drehbewegung ausführen (siehe DE-OS 2 141 306, DE-OS 22 54 466). - Die Besonderheit liegt nun darin, dass jedes der drei Etikettieraggregate
2 ,3 ,4 , der Drehtisch1 , die Sternräder5 ,6 , die Einteilschnecke7 und das Förderband8 durch jeweils einen eigenen Synchronmotor M1 bis M8 mit einem permanentmagneterregten Rotor geschwindigkeits- und stellungssynchron, d.h. winkelsynchron zueinander angetrieben werden. Die Synchronmotoren M1 bis M8 besitzen ein Getriebe G1 bis G8, eine elektrisch betätigbare und mechanisch wirkende Bremse B1 bis B8, einen Drehstellungsgeber D1 bis D8 und sind alle an einem gemeinsamen Frequenzumrichter18 über ein spannungsausfallsicheres Schaltelement K1 bis K8 angeschlossen, so dass auch im Falle eines Spannungsausfalls alle Motoren M1 bis M8 eingangsseitig elektrisch miteinander in Verbindung stehen, wodurch auch in dieser Situation ein stellungssynchrones Auslaufen der Motoren durch gegenseitigen, phasengleichen Energieaustausch sichergestellt ist. - Der Frequenzumrichter
18 ist über eine Sicherung19 an ein dreiphasiges Stromnetz20 mit konstanter Netzfrequenz angeschlossen und erhält eine Führungsgröße f für die ausgangsseitig bereitzustellende Ausgangsfrequenz von einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS)21 der Etikettiermaschine. Diese auch noch andere Funktionen der Etikettiermaschine steuernde SPS21 ist mit den Drehstellungsgebern D1 bis D8 der einzelnen Motoren M1 bis M8 verbunden, um ein „außer Tritt fallen" eines Motors bei Überschreitung seines zulässigen Kippmoments sofort erkennen zu können. Außerdem kann die SPS die Bremsen B1 bis B8 und Schaltelemente K1 bis K8 der Motoren einzeln ansteuern bzw. betätigen. - wie aus der
2 zu erkennen ist, sind die Etikettieraggregate2 bis4 mittels einer stufenlos verstellbaren Haltevorrichtung22 relativ zum Drehtisch1 sowohl höhen- als auch radial verstellbar auf der Tischplatte11 gelagert. - Ferner zeigt die
2 , dass der Drehtisch1 an seiner Oberseite mit Drehtellern23 ausgerüstet ist, die dem Maschinenteilungsmaß entsprechend auf einem Teilkreis gleichmäßig beabstandet angeordnet sind. Diese Drehteller23 dienen als programmgesteuert drehbare Standflächen für die zu etikettierenden Flaschen10 oder dgl., die mittels gesteuert heb- und senkbaren, mit den Drehtellern stellungsgerecht mitführbaren, drehbaren Zentrierglocken24 axial einspannbar sind. In an sich bekannter Weise kann der Antrieb der Drehteller23 durch jeweils einen zugeordneten elektromotorischen Antrieb25 , z.B. Schritt- oder Servomotor, über eine programmierbare Steuerung in Abhängigkeit der momentanen Winkelstellung des Drehtisches1 erfolgen. Die nicht abgebildete Steuerung für die Drehtellerantriebsmotoren25 ist mit dem Drehstellungsgeber D1 des Synchronmotors M1, der eine vertikal ausgerichtete, den Drehtisch1 und ein darüber angeordnetes Oberteil27 für die Zentrierglocken24 verdrehfest tragende Mittelwelle26 antreibt, verbunden. - Stellvertretend für die verschiedenen bekannten Ausführungen von Drehtellersteuerungen wird auf das Dokument DE-OS 31 37 201 verwiesen.
- Wegen des Mehrmotorenantriebs der Etikettiermaschine ist eine vom klassischen Maschinengrundaufbau mit einem für alle Baugruppen gemeinsamen Gestell und einer darauf befestigten Tischplatte völlig abweichende Bauform möglich, die in
3 schematisch angedeutet ist. Die dort gezeigte Etikettiermaschine besitzt im Gegensatz zu der Ausführung in den1 und2 keine Tischplatte. Der Drehtisch1 ist in diesem Fall auf einem eigenen Gestell31 gelagert, das nur aus drei oder vier Beinen32 besteht, die das Drehtischlager33 und den daran hängenden Antriebsmotor M1 des Drehtisches1 halten. Jedes Etikettieraggregat bildet mit seinem(n) zugeordneten Motor(en) eine vom Drehtischgestell31 unabhängige, separate Baueinheit mit einem eigenen Traggestell bzw. -gehäuse34 . Aufgrund dessen kann jedes Etikettieraggregat vorteilhafterweise an einer beliebigen, freien Stelle am Umfang des Drehtisches aufgestellt und fixiert werden, z.B. am Hallenboden. - Die zum Zuführen der Flaschen
10 auf den Flaschentisch1 und nachfolgendem Abführen der behandelten Flaschen erforderlichen, synchron antreibbaren Flaschenförderelemente (Einteilschnecken, Sternräder, Förderbänder) können in der gleichen Weise wie die Etikettieraggregate zusammen mit ihrem jeweils zugeordneten Motor eine eigenständige, abgeschlossene Baueinheit mit einem eigenen Gestell bilden. Ein entsprechendes Beispiel zeigt die4 . - wie dort zu erkennen ist, werden die Flaschen
10 mittels eines radial zum Drehtisch1 ausgerichteten Zuförderbandes37 einer Einteilschnecke7 zugeführt, die tangential zum Drehtisch angeordnet ist und die Flaschen unmittelbar vom Zuförderer37 auf den Drehtisch1 transferiert. Das Abführen der behandelten Flaschen vom Drehtisch1 auf ein ebenfalls radial zum Drehtisch verlaufendes Abförderband38 erfolgt durch einen geschwindigkeitssynchron zum Drehtisch angetriebenen Riemen39 und ein mit Zwischenabstand stationär gegenüberliegendes elastisches Schwammgeländer40 , das die frisch auf die Flaschen10 gebrachten Etiketten nochmals gegen die Flaschenwand durch Abrollen der Flaschen andrückt. Sowohl der Riemen39 als auch das Schwammgeländer40 sind wie die Einteilschnecke7 tangential zum Drehtisch1 angeordnet und werden von einem im wesentlichen aus zwei rechtwinklig verbundenen Streben und Standbeinen bestehenden Gestell35 getragen, auf dem sich auch der für die Einteilschnecke7 , den Riemen39 und Förderbänder37 ,38 gemeinsame Synchronmotor M9 befindet. Davon abweichend könnten die Einteilschnecke, der Riemen und die Förderbänder von einem jeweils eigenen Motor angetrieben werden. Diese Lösung kann erforderlich sein, wenn für die Förderbänder37 ,38 kurvengängige Plattenketten verwendet werden, die unterhalb der Einteilschnecke und dem Riemen tangential unmittelbar bis zum Drehtisch1 heranreichen sollen.
Claims (16)
- Maschine zum Behandeln von Gefäßen (
10 ) mit wenigstens einem als Karussell ausgebildeten Transporteur (1 ) zum kontinuierlichen Befördern der Gefäße in der Maschine und synchron zu diesem antreibbaren Gefäßtransportelementen (5 ,6 ,7 ,8 ,37 ,38 ,39 ) zum Heran- und Abführen der zu behandelnden Gefäße, wobei geschwindigkeits- und stellungssynchron zum Karussell antreibbare Gefäßtransportelemente als mit den Gefäßen (10 ) form- und/oder reibschlüssig in Eingriff bringbare, mit Aufnahmetaschen oder Halteorganen ausgestattete Sternräder (5 ,6 ) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Sternräder (5 ,6 ) durch eigene, Drehstellungsgeber (D5, D6) aufweisende Motoren (M5, M6) antreibbar und diese mit einer Steuerung (21 ) verbunden sind. - Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Arbeitsstation (
2 ,3 ,4 ) zum Behandeln der Gefäße vorhanden ist, insbesondere eine Ausstattungsstation zum Anbringen von Ausstattungsmaterial (17 ) an den Gefäßen, die durch einen eigenen Motor (M2, M3, M4) synchron zum Transporteur (1 ) antreibbar ist. - Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Transporteur (
1 ) und/oder die Gefäßtransportelemente (5 ,6 ,7 ,8 ,37 ,38 ,39 ) und/oder die Arbeitsstationen (2 ,3 ,4 ) mit dem zugeordneten Motor (M1 bis M9) jeweils eine räumlich abgeschlossene Einheit oder Baugruppe bilden, die vorzugsweise ein eigenes Gehäuse und/oder Gestell (31 ,34 ,35 ) besitzt. - Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuse und/oder Gestelle (
31 ,34 ,35 ) separat voneinander auf dem Boden aufstellbar und vorzugsweise an diesem fixierbar sind. - Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Gefäßtransportelemente Förderschnecken (
7 ), Transportbänder (8 ,37 ,38 ), Klemm(39 ) oder Taschenförderer sind, wobei die Gefäße einspurig transportiert werden. - Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstattungsstationen (
2 ,3 ,4 ) am Umfang des Karussells (1 ) angeordnet sind. - Maschine nach einem der Ansprüche
1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass die Motoren (M1 bis M9) Synchronmotoren sind, insbesondere permanentmagneterregte Drehstromsynchronmotoren, die von einer gemeinsamen Spannungsquelle (18 ,20 ) mit stufenlos verstellbarer Frequenz gespeist werden. - Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle ein an ein Netz (
20 ) mit konstanter Frequenz angeschlossener Frequenzumrichter (18 ) ist, dessen Frequenzstellbereich bis Null Hertz reicht, wobei die Ausgangsfrequenz sprungfrei kontinuierlich von Null Hertz anhebbar bzw. bis Null Hertz sprungfrei absenkbar ist. - Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Frequenzumrichter (
18 ) bei Null Hertz eine Spannung an die angeschlossenen Synchronmotoren (M1 bis M9) liefert. - Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Synchronmotoren (M1 bis M9) auch bei einem Spannungsausfall anschlußseitig elektrisch in Verbindung stehen, insbesondere über spannungsausfallsichere Schaltelemente (K1 bis K8).
- Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Motoren (M1 bis M9) mit mechanisch wirkenden Haltebremsen (B1 bis B8) ausgestattet sind, vorzugsweise elektrisch ansteuerbaren.
- Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltebremsen (B1 bis B8) vor einem Abschalten des Frequenzumrichters (
18 ) aktiviert und erst nach dem Einschalten des Frequenzumrichters (18 ) deaktiviert werden. - Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Frequenzumrichter (
18 ) erst nach einer Verweilzeit abgeschaltet wird, die länger ist als die längste Abfallzeit der einzelnen Haltebremsen (B1 bis B8). - Maschine nach Anspruch 10, 11 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltelemente (K1 bis K8) und/oder die Haltebremsen (B1 bis B8) von der Maschinensteuerung (
21 ) betätigbar sind. - Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass am Frequenzumrichter (
18 ) eine Beschleunigungsrampe für eine Drehzahlerhöhung und eine Verzögerungsrampe für eine Drehzahlreduzierung in Abhängigkeit der vorhandenen Trägheitsmomente der Ausstattungsstationen (2 ,3 ,4 ) und der Transporteure (1 ,5 ,6 ,7 ,8 ,39 ) und Kippmomente der einzelnen Synchronmotoren (M1 bis M9) einstellbar ist. - Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschine eine Ausstattungs- und/oder Füll- und/oder Verschließ- und/oder Inspektionsmaschine oder Rinser ist.
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Effective date: 20051201 |
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Effective date: 20051027 |
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R071 | Expiry of right |