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DE29724758U1 - Bearbeitungsanlage - Google Patents

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DE29724758U1 DE29724758U DE29724758U DE29724758U1 DE 29724758 U1 DE29724758 U1 DE 29724758U1 DE 29724758 U DE29724758 U DE 29724758U DE 29724758 U DE29724758 U DE 29724758U DE 29724758 U1 DE29724758 U1 DE 29724758U1
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Abstract

Bearbeitungsplatz zur Bearbeitung eines Werkstücks mit einem Basismodul und mindestens einem Prozessmodul, die baukastenartig zu dem Bearbeitungsplatz zusammenfügbar sind, wobei
– das Basismodul eine Fördervorrichtung zur Förderung des Werkstücks und mehrere nebeneinanderliegende Prozessmodulaufnahmen aufweist, die hinsichtlich ihrer Breite und Schnittstellen zur Steuerung der Prozessmodule standardisiert sind,
– das mindestens eine Prozessmodul standardisiert ist hinsichtlich der Schnittstellen zu dessen Steuerung und ein ganzzahliges Vielfaches der Breite der Aufnahme im Basismodul hat,
– die Schnittstellen des Basismoduls mit den Schnittstellen des mindestens einen Prozessmoduls über Steckvorrichtungen verbindbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bearbeitungsplatz zur Bearbeitung eines Werkstücks, mit einem Basismodul, das zumindest ein Prozessmodul aufnimmt und eine Fördervorrichtung zur Förderung des Werkstücks aufweist. Die Erfindung betrifft ferner ein solches Basismodul als Teil eines Bearbeitungsplatzes, sowie eine aus mehreren Bearbeitungsplätzen bestehende Bearbeitungsanlage.
  • Ein Bearbeitungsplatz ist bspw. aus der Druckschrift DE 36 25 787 C2 bekannt. Diese offenbart eine Montageeinrichtung, die sich aus einer Vielzahl von eigenständigen modularen Arbeitsplatzeinheiten aufbauen läßt. Jede Arbeitsplatzeinheit umfaßt einen vorderen und einen hinteren Längsförderer sowie einen Schaltschrank, der eine Steuereinrichtung aufweist. Zusätzlich zu diesem Schaltschrank können auf den jeweiligen Arbeitsplatzeinheiten zusätzliche elektrische bzw. elektronische Steuergehäuse zur Selbststeuerung der Arbeitseinrichtung wie Pressen, Einsetzer, Greifer, Sortierer aufgesetzt werden, die elektronische programmierbare Steuerungen beinhalten. Der mechanische Aufbau einer solchen Arbeitsplatzeinheit umfaßt ein Grundgestell, auf dem eine mit einem Gewindelochraster versehene Montagetischplatte angeordnet ist. Am Lochraster der Tischplatte können die verschiedenen Einzelkomponenten (Förderer, Arbeitsgeräte, etc.) problemlos befestigt werden.
  • Der Nachteil bei dieser Montageeinrichtung besteht darin, daß die Steuereinheiten, die zur Steuerung der jeweiligen Einzelkomponenten dienen, keinen festen Platz einnehmen, sondern vielmehr individuell plaziert werden. Dies führt nun unweigerlich dazu, daß auch unterschiedliche Verdrahtungen zwischen der Steuereinheit und dem Schaltschrank bzw. den allgemeinen Versorgungsleitungen vorgenommen werden müssen. Dies schränkt die Flexibilität der einzelnen Arbeitsplatzeinheiten ein und erschwert insbesondere den Umbau solcher Arbeitsplatzeinheiten mit anderen Einzelkomponenten.
  • Eine Bearbeitungsstraße mit aneinandergereihten Bearbeitungsplätzen ist bspw. aus DE-U1-92 08 584 bekannt. Die darin gezeigten Bearbeitungsplätze weisen jeweils ein Basismodul auf, das mit einer Nutenplatte abgedeckt ist, in deren Nuten ein Prozessmodul von verschiedenen Prozessmodulen eingeschoben werden kann. Es können Bearbeitungsplätze für automatische Bearbeitung und Bearbeitungsplätze für manuelle Bearbeitung in der Bearbeitungsstraße angeordnet sein. Die derart ausgebildeten, autarken Bearbeitungsplätze gestatten eine rasche Anpassung an verschiedene Bearbeitungsaufgaben. Die Bearbeitungsstraße läßt sich aber auch aufgrund der autonomen Basismodule und der autonomen Transportvorrichtungen flexibel aufbauen und verhältnismäßig leicht ändern.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, Bearbeitungsplätze zu schaffen, die sich einfach und schnell mit Einzelkomponenten ausrüsten lassen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Bearbeitungsplatz mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Das heißt mit anderen Worten, daß jeder Bearbeitungsplatz mehrere Aufnahmen aufweist, in die die für die Steuerung der Einzelkomponenten erforderlichen Steuergehäuse (Prozessmodule) eingesetzt werden können. Der Anschluß an die entsprechenden elektrischen, pneumatischen oder hydraulischen Versorgungsleitungen erfolgt über bereits vorhandene Schnittstellen (jeder Einschubaufnahme ist eine Schnittstelle zugeordnet), so daß das Verlegen von individuellen Leitungen nicht mehr erforderlich ist.
  • Vorzugsweise umfaßt ein Basismodul vier Einschubaufnahmen und vier Schnittstellen, wobei die Einschubaufnahmen durch unterschiedlich breite Prozessmodule unterschiedlicher Anzahl belegt werden können.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist jedes Basismodul der Bearbeitungsplätze mit einer weiteren zur ersten Fördervorrichtung gegenläufigen Fördervorrichtung versehen. Anstelle der Karreestruktur wird damit eine Linienstruktur vorgeschlagen. Dabei wird aufgrund der Vereinigung der Transportvorrichtungen für Vorlauf und Rücklauf in einem Basismodul die Anzahl der benötigten Basismodule wesentlich vermindert.
  • Gemäß einer Ausbildung der Erfindung sind Basismodule für die Aufnahme automatisch arbeitender Prozessmodule und Basismodule für die Aufnahme von Prozessmodulen für manuelle Arbeiten vorgesehen. Da die Steuerungsaufgaben für die Bearbeitungsplätze für manuelle Bearbeitung wesentlich geringer als bei automatisch arbeitenden Bearbeitungsplätzen sind, kann die Ausrüstung für die Basismodule für die manuelle Bearbeitung erheblich einfacher sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung umfassen die Steckvorrichtungen Steckverbinder für pneumatische und/oder hydraulische Verbindungen. Dadurch sind für die Bearbeitung erforderliche Leitungen, die beispielsweise für die Be- und Entlüftung des Bearbeitungsplatzes oder für die Zu- und Ableitung von Kühlflüssigkeit dienen, durch die Steckvorrichtungen miterfasst, so dass die Auswechslung der Prozessmodule auch hinsichtlich solcher Erfordernisse einfach ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist jede Fördervorrichtung mit mindestens einem Endlosriemen und einer Schnellspanneinrichtung für diesen Riemen ausgerüstet. Insbesondere sind für jede Fördervorrichtung zwei solche Riemen vorgesehen. Von den Riemen werden abhängig von der Steuerelektronik und/oder vom Bearbeiter Werkstückträger bewegt, die in für die Bearbeitung geeignete Positionen gebracht werden. Die Schnellspanneinrichtung ermöglicht ein schnelles Entfernen des Riemens, wenn dies zum Riemenwechsel oder für das Einfügen der Prozessmodule notwendig sein sollte.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die Schnellspanneinrichtung derart ausgebildet, daß sie nur im entspannten Zustand des Riemens abnehmbar ist. Dadurch wird ein ungewolltes Lösen des Riemens verhindert.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Bearbeitungsanlage, die mehrere erfindungsgemäße Bearbeitungsplätze aufweist. Vorzugsweise umfaßt die Bearbeitungsstraße an einem Ende ein als Basismodul dienendes Umlenkmodul. Dieses Umlenkmodul lenkt auf kleinstem Raum die Werkstückträger um.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Bearbeitungsanlage gemäß der Erfindung mit verschiedenen Bearbeitungsplatzmodulen und Umlenkmodulen,
  • 2 eine Seitenansicht einer weiteren Bearbeitungsanlage gemäß der Erfindung mit anders angeordneten Bearbeitungsplatzmodulen und Umlenkmodulen,
  • 3 eine Draufsicht auf die Bearbeitungsanlage der 2,
  • 4 bis 8 eine Draufsicht auf verschiedene Ausführungen einer Bearbeitungsanlage gemäß der Erfindung,
  • 9 eine Draufsicht auf eine Bearbeitungsanlage zur Darstellung der schnellen Erweiterung dieser Bearbeitungsanlage,
  • 10a-e eine Draufsicht auf einen automatisch arbeitenden Bearbeitungsplatzmodul mit verschiedenen Belegungsmöglichkeiten des Basismoduls durch Prozeßeinheiten,
  • 11 eine Draufsicht auf die bei der Erfindung verwendeten Fördervorrichtungen,
  • 12 einen Längsschnitt durch eine der Fördervorrichtungen der 11,
  • 13 eine Seitenansicht der Fördervorrichtungen der 11 und
  • 14a-c verschiedene Demontierungsphasen einer Schnellspanneinrichtung der 11.
  • 15 eine Seitenansicht eines auf einem Transportwagen beförderten Prozeßmoduls,
  • 16 das in 15 dargestellte Prozeßmodul nach dem Einschub in die Einschubaufnahme eines Basismoduls,
  • 17 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführung einer Bearbeitungsanlage,
  • 18 eine Draufsicht auf die Bearbeitungsanlage der 17 und
  • 19 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführung einer Bearbeitungsanlage.
  • In 1 ist eine Bearbeitungsanlage aus verschiedenen Bearbeitungsplatzmodulen 1-4 prinzipiell dargestellt, wobei der Bearbeitungsplatzmodul 1 durch einen Umlenkmodul 5 und der Bearbeitungsplatzmodul 4 durch einen Umlenkmodul 6 abgeschlossen ist. Zur besseren Darstellung sind die einzelnen Module im auseinandergerückten Zustand gezeigt. Der Bearbeitungsplatzmodul 1-4 weist einen Basismodul 7-10 auf, wobei diese Basismodule die gleiche Breite L aufweisen. Jeder Basismodul ist mit nicht dargestellten Hilfsaggregaten, insbesondere einer Strom versorgung, einer Steuerdaten liefernden Elektronik, einer Drucklufterzeugungsvorrichtung und einem Bedienpanel, und mit einer Fördervorrichtung versehen, die jeweils zwei parallelgeführte Riemen, wie die Riemen 11, für die Förderhinrichtung und zwei parallelgeführte Riemen, wie die Riemen 12 für die Rückrichtung und eigene, in 1 nicht sichtbare Antriebsmittel umfaßt.
  • Grundsätzlich sind Bearbeitungsplatzmodule 1, 2 für manuelle Bearbeitung, automatisch arbeitende Bearbeitungsplatzmodule, wie der Bearbeitungsplatzmodul, und Streckenmodule, wie der Streckenmodul 4, vorgesehen. Der Bearbeitungsplatzmodul 1 ist für manuelle Bearbeitung in Nebenschlußtechnik vorgesehen. Er enthält daher weitere Fördervorrichtungen 13-15, durch die das zu bearbeitende Werkstück zur bearbeitenden Person umgeleitet werden kann. Der Bearbeitungsplatzmodul 1 ist mit zwei autonomen Prozeßeinheiten 16, 17 ausgerüstet, die kleinere, automatische Bearbeitungen der auf der Rückfördereinheit transportierten Werkstücke vornehmen können, während eine Bearbeitungsperson auf der anderen Seite an der Hinfördereinheit manuelle Bearbeitungen vornehmen kann. Grundsätzlich zeigt 1, daß die manuelle Bearbeitung von zwei Seiten des Bearbeitungsmoduls möglich ist. Der automatisch arbeitende Bearbeitungsplatzmodul weist vier Einschubaufnahmen für maximal vier autonome Prozeßeinheiten 18 bis 21 auf. Die Basismodule 7-10 sind grundsätzlich mit vier, in 1 nicht dargestellten Schnittstellen in Form von vier Steckerleisten von Hybridsteckvorrichtungen versehen, während die Prozeßmodule 16-21 jeweils mit einer Schnittstelle in Form eines Steckers für diese Hybridsteckvorrichtungen versehen sind. Die Hybridsteckvorrichtungen sind für elektrische Verbindungen der Stromversorgung und der Steuerung sowie für pneumatische (oder/und hydraulische) Verbindungen vorgesehen. Als Prozeßeinheit werden solche eingesetzt, die beispielsweise zum Bearbeiten der Werkstücke durch Bohren, Fräsen, Schweißen oder durch Prüfen dienen.
  • In den 2 und 3 ist eine weitere Bearbeitungsanlage gezeigt, bei der die Reihenfolge der Bearbeitungsplatzmodule abweichend gewählt ist. Auf einen automatisch arbeitenden Bearbeitungsplatzmodul 3 folgen ein Bearbeitungsplatzmodul 2 für manuelle Bearbeitung, ein Bearbeitungsplatzmodul 1' für manuelle Bearbeitung in Nebenschlußtechnik und ein Streckenmodul 4. Der Bearbeitungsplatzmodul 1' ist mit einem Karussell 22 zur Zuführung von Montageteilen versehen. Wie aus 2 hervorgeht, weisen die Basismodule 7- 9 jeweils außer einem kastenförmigen Untergestell ein rahmenförmiges Obergestell auf. Steckbare flexible Einergieankopplung pneumatisch (10) und elektrisch (11) Es können aus den beschriebenen Bearbeitungsplatzmodulen Bearbeitungsanlagen in beliebiger Anordnungsweise leicht eingerichtet oder geändert werden. So sind in den 4 bis 8 einige Beispiele dafür dargestellt. In 4 ist nur ein Bearbeitungsplatzmodul für manuelle Bearbeitung in Verrichtungsweiter (Bearbeitung) Montage gezeigt. In 5 enthält die Bearbeitungsanlage der Reihe nach einen Modul 3 und zwei Module 2. Die Bearbeitungsanlage in 6 weist der Reihe nach zwei Module 3 und zwei Module 1 auf, während die Bearbeitungsanlage in 8 der Reihe nach vier Module 3 und ein Modul 2 enthält. Die Enden dieser Bearbeitungsanlage sind jeweils mit Umlenkmodulen 5, 6 abgeschlossen. Die Bearbeitungsanlage in 7 ist aus einer Bearbeitungsstraße mit zwei durch Umlenkmodule 5, 6 abgeschlossene Streckenmodule 4 und zwei weiteren, dazu rechtwinklig angeordneten Bearbeitungsstraßen zusammengesetzt, von denen die linke drei Module 3 mit einem Umlenkmodul 23 und die rechte der Reihe nach ein Modul 3, ein Modul 3' und ein Modul 1 aufweist, das mit einem Umlenkmodul 23 abgeschlossen ist. Das automatisch arbeitende Modul 3' hat die halbe Breite der übrigen Module.
  • 9 zeigt, daß eine aus Bearbeitungsplatzmodulen 1', 3, 3' und Umlenkmodulen 5, 6 bestehende Bearbeitungsanlage leicht durch beispielsweise ein Modul 1' erweitert werden kann, indem die beiden Module 1' aneinandergefügt werden und das Umlenkmodul 5 an die linke Seite des linken Moduls 1' angestellt wird.
  • Die Bestückung der zugehörigen Basismodule mit unterschiedlichen Prozeßmodulen kann in ganz unterschiedlicher und leichter Weise erfolgen. Zu diesem Zweck sind die betreffenden Prozeßeinheiten einfach in die Einschubaufnahmen der Basismodule zu schieben, und die Stecker der Prozeßeinheit sind in die zugehörigen Steckleisten der Basismodule zu stecken. Die Belegung eines Basismoduls eines automatisch arbeitenden Bearbeitungsplatzmoduls 3 durch Prozeßeinheit kann dabei in der in 10 skizzierten Weise erfolgen. Es sind vier Basismodulplätze im Modul 3 (10a) vorgesehen, von denen nach 10b mindestens einer durch einen beispielsweise 40 cm breiten Prozeßmodul 25, nach 10c zwei durch mindestens einen beispielsweise 80cm breiten Prozeßmodul 26, nach 10d drei durch einen beispielsweise 120 cm breiten Prozeßmodul und nach 10e vier durch einen beispielsweise 160 cm breiten Prozeßmodul eingenommen werden kann bzw. können.
  • Die in den 11-13 gezeigte, autonome Fördervorrichtung besteht aus zwei Fördereinheiten 29, 30, wobei die Förderein heit 29 der Hinrichtung und die Fördereinheit 30 der Rückrichtung zugeordnet ist. Jede Fördereinheit besteht im wesentlichen aus einem Elektromotor 31 bzw. 32, einem Riemenscheibenpaar 33 bzw. 34, zwei parallel angeordneten Endlosriemen 35, 36 bzw. 37, 38 und zwei Schnellspanneinrichtungen 39, 40 bzw. 41, 42. Die Fördereinheiten 29, 30 sind auf einem Untergestell 43 ( 13) des Basismoduls befestigt. Zwei Prozeßeinheiten 26 können in die Fördereinheit 30 eingreifen, so daß vor deren Einsetzen eine Demontage der Riemen 37, 38 erforderlich sein kann. Unter der Fördereinheit 29 sind die angedeuteten Steckverbindungsvorrichtungen, wie die Steckverbindungsvorrichtung 48, angeordnet.
  • In 14 sind die einzelnen Phasen der Demontage eines Riemens, beispielsweise des Riemens 38, durch eine Schnellspanneinrichtung, beispielsweise Schnellspanneinrichtung 42, im Prinzip dargestellt. In der Phase der 14a wird eine Umlenkrolle 44 für den Riemen 38 aufweisendes Spannstück 45 entriegelt und nach innen bewegt. Die Schnellspanneinrichtung ist dabei so ausgebildet, daß nur im entspannten Zustand des Riemens 38 ein Gurtführungsblech 46 nach 14b und das Spannstück 45 nach 14c nach oben entfernt werden können. Auf diese Weise lassen sich die Riemen auch bei Prozeßumbauten schnell demontieren.
  • In 15 ist ein Prozeßmodul näher dargestellt, der als Prozeßmodul 16-21 verwendet werden kann. Dieser Prozeßmodul besteht im Wesentlichen aus einem Adapter 50, einer auf einer Tischplatte montierten Bearbeitungsmaschine 51, einem zu dem Adapter gehörenden Träger 52 und einer an diesem Träger befestigten Prozeßsteuerung 53, in der insbesondere eine Stromversorgungseinrichtung und eine Steuerelektronik untergebracht sind. Die vorgenannte Schnittstelle 48 ist auf der Seite des Prozeßmoduls durch einen elektrischen Hybridstecker 54 und einen pneumatischen Stecker 55 gebildet.
  • Dieser Prozeßmodul wird von einem Transportwagen 56 befördert, der mit einer Hubvorrichtung und einer daran angebrachten Gabel 57 versehen ist, die den Adapter 50 untergreift. Mit diesem Transportwagen wird der Prozeßmodul 50-55 in die Einschubaufnahme des in 16 dargestellten Basismoduls 58 eingefahren. Das Basismodul 58 ist, wie bereits erwähnt, mit einer Stationssteuerung 59 ausgerüstet, das insbesondere eine Stromversorgungseinrichtung, eine Steuerdaten liefernde Elektronik, eine Drucklufterzeugungsvorrichtung und eine Schnittstelle in Form einer nicht dargestellten, elektrischen Buchsenleiste aufweist. Der elektrische Stecker 54 wird nun in diese Buchsenleiste gesteckt, während der pneumatische Stecker 55 mit der Drucklufterzeugungsvorrichtung verbunden wird. Damit ist der den Prozeßmodul 50-55 und den Basismodul 58 enthaltende Bearbeitungsplatz nach Laden eines Software-Moduls betriebsfertig.
  • Die in 17 und 18 dargestellte, weitere Ausführung einer Bearbeitungsanlage ist ähnlich der in den 2, 3 gezeigten Ausführung aufgebaut. Statt des manuellen Bearbeitungsplatzmoduls 2 ist jedoch ein Bearbeitungsplatzmodul 1" vorgesehen, das gegenüber dem Modul 1' nicht in Nebenschlußtechnik arbeitet, sondern nur mit einem Karussel 22 zur Zuführung von Montageteilen versehen ist.
  • Die in 19 dargestellte, weitere Ausführung einer Bearbeitungsanlage ist ähnlich der in den 2, 4 gezeigten Ausführung aufgebaut. Statt des manuellen Bearbeitungsplatzmoduls 2 ist jedoch ein Bearbeitungsplatzmodul 1" vorgesehen, das gegenüber dem Modul 1' nicht in Nebenschlußtechnik arbeitet, sondern nur mit einem Karussel 22 zur Zuführung von Montageteilen versehen ist.
  • Die in 19 dargestellte, komplexere Ausführung einer Bearbeitungsanlage besteht aus einem Vertikalteil 60, und zwei Horizontalteilen 61, 62. Der mit Umlenkmodulen abgeschlossene Vertikalteil weist in Reihe zwei manuelle Arbeitsplatzmodule 63, 64 auf, die ähnlich den Modulen 1', jedoch ohne Karussel aufgebaut sind, einen Streckenanschlußmodul 65 und einen Streckenanschlußmodul 66 auf.
  • Das Streckenanschlußmodul 65 ist mit einem Anschlußteil 67 zum Anschluß des Horizontalteils 62 ausgerüstet; dieses Anschlußteil ist mit gegenläufigen Fördervorrichtungen ausgerüstet. Der Horizontalteil 62 besteht im übrigen aus Bearbeitungsplatzmodulen 3, 3' und einem Umlenkmodul.
  • Das Streckenanschlußmodul 66 ist mit zwei Anschlußteilen 68, 69 versehen, die jeweils wie das Anschlußteil 67 ausgebildet sind. An den Anschlußteil 69 ist ein automatischer Bearbeitungsplatzmodul 3 angestellt, während an den Anschlußteil 68 eine Reihe aus drei Bearbeitungsplatzmodulen 3 angestellt ist. Der Horizontalteil 61 ist mit Umlenkmodulen abgeschlossen. Die jeweils vier Plätze aufweisenden Module 3 des Horizontalteils 61 können unterschiedlich mit Prozeßmodulen belegt sein. Beispielsweise kann das erste Modul 3 mit einem einzigen Prozeßmodul von einer Platzbreite, das zweite Modul 3 mit einem Prozeßmodul von zweifacher Platzbreite und das vierte Modul 3 mit zwei Prozeßmodulen von jeweils einer Platzbreite belegt sein.

Claims (11)

  1. Bearbeitungsplatz zur Bearbeitung eines Werkstücks mit einem Basismodul und mindestens einem Prozessmodul, die baukastenartig zu dem Bearbeitungsplatz zusammenfügbar sind, wobei – das Basismodul eine Fördervorrichtung zur Förderung des Werkstücks und mehrere nebeneinanderliegende Prozessmodulaufnahmen aufweist, die hinsichtlich ihrer Breite und Schnittstellen zur Steuerung der Prozessmodule standardisiert sind, – das mindestens eine Prozessmodul standardisiert ist hinsichtlich der Schnittstellen zu dessen Steuerung und ein ganzzahliges Vielfaches der Breite der Aufnahme im Basismodul hat, – die Schnittstellen des Basismoduls mit den Schnittstellen des mindestens einen Prozessmoduls über Steckvorrichtungen verbindbar sind.
  2. Basismodul als Teil eines Bearbeitungsplatzes zur Bearbeitung eines Werkstücks mit einer Fördervorrichtung zur Förderung des Werkstücks und mit mehreren, nebeneinanderliegenden Prozessmodulaufnahmen, die hinsichtlich ihrer Breite und Schnittstellen zur Steuerung von standardisierten Prozessmodulen standardisiert sind, wobei zur Verbindung mit den Schnittstellen der Prozessmodule die Schnittstellen des Basismoduls Steckvorrichtungen aufweisen.
  3. Bearbeitungsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Basismodul mit einer weiteren, zur ersten Fördervorrichtung gegenläufigen Fördervorrichtung versehen ist.
  4. Bearbeitungsplatz nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Basismodul vier Prozessmodulaufnahmen und vier Schnittstellen vorhanden sind.
  5. Bearbeitungsplatz nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4 dadurch gekennzeichnet, dass die Steckvorrichtung Steckverbindungen für pneumatische und/oder hydraulische und elektrische Verbindungen umfasst.
  6. Bearbeitungsplatz nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördervorrichtung mit mindestens einem Endlosriemen und einer Schnellspanneinrichtung für diesen Riemen ausgerüstet ist.
  7. Bearbeitungsplatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnellspanneinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie nur im entspannten Zustand des Riemens abnehmbar ist.
  8. Bearbeitungsanlage mit mehreren Bearbeitungsplätzen zur Bearbeitung eines Werkstücks, wobei jeder Bearbeitungsplatz mit einem Basismodul und mindestens einem Prozessmodul ausgerüstet ist, die baukastenartig zu dem Bearbeitungsplatz zusammenfügbar sind, und wobei – das Basismodul eine Fördervorrichtung zur Förderung des Werkstücks und mehrere nebeneinanderliegende Pro zessmodulaufnahmen aufweist, die hinsichtlich ihrer Breite und Schnittstellen zur Steuerung der Prozessmodule standardisiert sind, – das mindestens eine Prozessmodul standardisiert ist hinsichtlich der Schnittstellen zu dessen Steuerung und ein ganzzahliges Vielfaches der Breite der Aufnahme im Basismodul hat, – die Schnittstellen des Basismoduls mit den Schnittstellen des mindestens einen Prozessmoduls über Steckvorrichtungen verbindbar sind.
  9. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass Basismodule für die Aufnahme automatisch arbeitender Prozessmodule und Basismodule für die Aufnahme von Prozessmodulen für manuelle Arbeiten vorgesehen sind.
  10. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einem Basismodul ein Umlenkmodul zugeordnet ist.
  11. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Bearbeitungsanlagen rechtwinklig zueinander angeordnet sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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FR2892040A1 (fr) * 2005-10-18 2007-04-20 Ys Etudes Et Ind Sarl Installation modulaire automatisee et module automatise
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