DE29716012U1 - Kissen - Google Patents
KissenInfo
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Description
Harald Mack A 40 881/keie
Birkenwaldstraße 168
- 5. Sep. 1997
70191 Stuttgart
Kissen
Die Erfindung betrifft ein Kissen zur Auflage für einen Kopf eines menschlichen Körpers in Bauchlage, insbesondere
während einer therapeutischen Behandlung.
Im physiotherapeutischen Bereich gibt es häufig Behandlungen, zu denen eine Bauchlage des Körpers erforderlich ist.
Auch im Zusammenhang mit medizinischen und kosmetischen Behandlungen können Bauchlagen des Körpers erforderlich sein.
Dabei ist in vielen Fällen erforderlich, daß der Kopf nicht in einer zur Seite gedrehten Haltung auf einer Massageliege,
einem Behandlungstisch oder dergleichen abgelegt wird. Eine mittige Haltung des Kopfes führt dazu, daß der
Kopf zum Nacken hin geschwenkt wird und mit dem Kinn abgestützt ist, was die Atmung behindert und ein lockeres, entspanntes
Liegen nicht gestattet. Um die Atmung zu erleichtern, sind daher bereits Massageliegen bekannt, die am
Kopfteil eine ovale Aussparung aufweisen, so daß in der Bauchlage des Körpers der Kopf derart abgelegt ist, daß
Mund und Nase frei sind und somit ungehindert Atemluft zur Verfügung steht. Bei dieser bekannten Anordnung führt die
Kontur der Ovalform dazu, daß innerhalb kurzer Zeit Druckstellen 'zu spüren sind, die als unangenehm und gegebenenfalls
auch schmerzhaft empfunden werden und letztendlich auch Abdrücke im Gesichtsfeld hinterlassen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kissen der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gat-
tung zu schaffen, bei dem eine verbesserte Abstützung des Kopfes gegeben ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Kissen zur Auflage für einen Kopf mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die wesentlichen Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen, daß die ausgebildeten Auflageflächen stets eine stabile
Lage des Kopfes gewährleisten und den Kopf an solchen Stellen abstützen, die ohne das Entstehen von Abdrücken
hierfür besonders geeignet sind. Darüber hinaus sind die Maßabweichungen der betreffenden Auflageflächen bei den
verschiedenen Kopfformen und Größen lediglich in einem begrenzten Toleranzbereich, so daß ein derart gestaltetes
Kissen für nahezu alle zu behandelnden Personen geeignet ist. Die Auflage des Unterkiefers wird vermieden oder ist
zumindest soweit gemäßigt, daß keine Belastung des Unterkieferkopfes und somit des Kiefergelenks entsteht.
In bevorzugter Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist
die Aussparung gesichtsanatomisch geformt. Hierbei ergeben sich die Auflageflächen für die Stirn und die Jochbeine
aufgrund der anatomischen Negativform des menschlichen Gesichts. Dabei sind nach einem anatomischen Mittelwert basierend
auf anthropometrischen Messungen die Ränder der Aussparung der Schädelform angepaßt. Außerdem ist es vorteilhaft,
daß das Kissen im wesentlichen eine zum Körper hin geneigte Keilform aufweist, so daß in Bauchlage die natürliche
Lordose der Halswirbelsäule erhalten bleibt.
Damit die Atmung während der Auflage des Kopfes auf dem Kissen in keiner Weise behindert ist, sollte der Innenraum
der Aussparung belüftet sein. Dies kann bei einer Benutzung des Kissens auf herkömmlichen Massageliegen, die bereits
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eine Aussparung aufweisen, dadurch erreicht werden, daß die Aussparung im Kissen nach unten offen ist. Sofern eine Belüftung
von unten her nicht möglich ist, wird es als vorteilhaft angesehen, daß der Innenraum mittels von der Aussparung
ausgehenden Belüftungskanälen mit der Außenseite des Kissens verbunden ist. Diese Belüftungskanäle erstrecken
sich zweckmaßigerweise bis zu den Längsseiten des Kissens und sind mindestens annähernd parallel zur Unterseite
des Kissens angeordnet. Alternativ hierzu oder auch zusätzlich können Belüftungskanäle vorgesehen sein, die zu
einer dem Körper abgewandten Stirnseite des Kissens führen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Kissens ist dieses zweiteilig ausgebildet, wobei sich eine Teilungsebene im wesentlichen horizontal erstreckt und somit
ein Oberteil und ein Unterteil gebildet werden. Dabei ist an dem Oberteil zwischen der Teilungsebene und der
Oberseite die Keilform gebildet. Das Unterteil des Kissens hingegen ist im wesentlichen quaderförmig gestaltet. Dieses
zweiteilig ausgestaltete Kissen mit keilförmigem Oberteil und quaderförmigem Unterteil ermöglicht verschiedene Einsatzvarianten.
Sofern eine flache Lagerung des Kopfes bzw. Oberkörpers gewünscht ist, wird nur das Oberteil benutzt,
das heißt, mit der die Teilungsebene bildenden Fläche liegt das Oberteil auf einer Massageliege oder einem Behandlungstisch
auf. Für eine leicht erhöhte Lagerung des Schulterbereichs, die beispielsweise erforderlich ist, wenn die Arme
über Kopf abgelegt werden sollen, werden Oberteil und Unterteil gemeinsam benutzt, so daß Schultern und Brustbein
einen entsprechenden Abstand zur Massageliege bzw. Behandlungstisch aufweisen. Durch diese Erhöhung des Schulterbereichs
können die Arme ohne Probleme bequem über Kopf abgelegt werden. Damit das Brustbein an einer entsprechenden
Fläche des Kissens abgestützt wird, ist es zweckmäßig, daß
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das Kissen am brustseitigen Ende abgeschrägt ist. Eine solche Abschrägung kann je nach Ausführung des Kissens am Unterteil
oder an beiden Kissenteilen vorgesehen werden.
Damit das Oberteil und das Unterteil gemeinsam leicht handhabbar sind und sich während der Behandlung einer Person
nicht gegeneinander verschieben, sind Verbindungsmittel vorgesehen, die vorzugsweise am Oberteil bzw. am Unterteil
unverlierbar befestigt sind. In bevorzugter Weise sind solche Verbindungsmittel in der Teilungsebene zwischen Oberteil
und Unterteil angeordnet und beispielsweise als Klettverschlüsse oder Druckknöpfe ausgeführt. Sofern Klettverschlüsse
vorgesehen werden, die als sich im wesentlichen parallel zur Längsachse erstreckende Streifen gestaltet
sind, hat dies den Vorteil, daß innerhalb eines bestimmten Bereichs eine unterschiedliche Lage des Oberteils gegenüber
dem Unterteil erreicht werden kann. Auf diese Weise kann das Unterteil exakt an die anatomischen Längenverhältnisse
zum Brustbein der zu behandelnden Person bzw. des Patienten angepaßt werden. Derartige Klettverschlüsse können selbstverständlich
auch an den Längsseiten von Oberteil und Unterteil angebracht werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes hinsichtlich des Materials,
aus dem das Kissen besteht. Hierfür kommt insbesondere Schaumstoff in Betracht, wobei es zweckmäßig sein kann, im
Bereich der Auflageflächen einen gegenüber dem übrigen Kissenvolumen
härteren Schaumstoff vorzusehen, damit das Kissen an sich aus einem etwas weicheren Schaumstoff gebildet
sein kann. Außerdem ist es möglich, den eigentlichen Kissenkörper als Kern auszubilden, der von einer Hülle umgeben
ist. Diese Ausgestaltung ist sowohl für einteilige Kissen als auch für solche, die in Oberteil und Unterteil unter-
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teilt sind, möglich. Zweckmäßig ist darüber hinaus, daß die Hülle ein überzug aus abwaschbarem und gegen antiseptische
Mittel resistenten Kunststoff ist. Alternativ hierzu kommen auch überzüge aus Leder oder unbehandelter Baumwolle in Betracht.
Darüber hinaus sind auch Kombinationen unterschiedlicher Materialien möglich, das heißt, Ober- und Unterteil
sind aus verschiedenen Werkstoffen gebildet. Sofern eine formgebende Hülle vorgesehen ist, kann als Füllmaterial ein
schütt- bzw. rieselfähiger Naturstoff vorgesehen werden, wie beispielsweise Dinkelspelz oder Reisstroh. Ein besonderer
Vorteil der zweiteiligen Ausführung besteht auch darin, daß ein beispielsweise standardisiertes Unterteil mit verschiedenen
Oberteilen kombinierbar ist, wobei die Oberteile nach unterschiedlichen Bedürfnissen beispielsweise ungewöhnliche
Gesichtsgröße, Neigungswinkel der Keilform oder Material gestaltet sein können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Kissens, das aus einem Oberteil und einem Unterteil gebildet ist,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Kissens mit der Silhouette eines auf dem Kissen abgelegten Kopfes und Oberkörpers,
Fig. 3 die Draufsicht auf ein Oberteil, Fig. 4 die Draufsicht auf ein Unterteil.
In Fig. 1 ist perspektivisch ein Kissen 1 dargestellt, das eine in horizontaler Richtung bzw. bezogen auf eine Grundfläche
parallele Teilungsebene 2 aufweist. Auf diese Weise
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umfaßt das Kissen 1 ein Oberteil 3 und ein Unterteil 4, die im Bereich ihrer die Teilungsebene 2 bildenden Flächen aneinander
liegen. Das Oberteil 3 ist bezüglich seiner Fläche kleiner ausgeführt als das Unterteil 4. Das Unterteil 3
weist Längsseiten 5 und eine Stirnseite 6 auf, die im Ausführungsbeispiel etwa rechtwinklig zueinander angeordnet
sind, es sind jedoch auch andere Ausführungen möglich. Ebenso besitzt das Unterteil 4 Längsseiten 5' und eine
Stirnseite 6', die denjenigen des Oberteils 3 entsprechen. Wie aus Fig. 1 deutlich wird, liegen das Oberteil 3 und Unterteil
4 derart aufeinander, daß die Stirnseiten 6, 6' und die Längsseiten 5, 5' bündig sind.
Das Unterteil 4 weist eine größere Länge auf als das Oberteil 3, daher liegt ein Teil der Oberseite 7' des Unterteils
4 frei. Das Oberteil 3 ist in Längsrichtung keilförmig gestaltet, das heißt, eine Oberfläche 7 des Oberteils
verläuft in einem spitzen Winkel zur Teilungsebene 2, wobei der größere Abstand zwischen Oberseite 7 und Teilungsebene
2 an der Stirnseite 6 gegeben ist. An der in Längsrichtung anderen Stirnseite des Oberteils befindet sich eine Abschrägung
8. Das Unterteil 4 ist im wesentlichen quaderförmig gestaltet und an dem der Stirnseite 6' entlegenen Ende
mit einer von der Oberseite T ausgehenden Abschrägung 81
versehen.
Das Kissen 1 ist mit einer von der Oberseite 7 des Oberteils 3 ausgehenden Aussparung 9 versehen, die eine im wesentlichen
längliche Form hat und zwischen den Längsseiten 5, 51 des Kissens 1 mindestens etwa mittig angeordnet ist.
Diese Aussparung 9 ist dazu vorgesehen, die Atemwege, das heißt Mund und Nase, frei zu halten. Zu diesem Zweck setzt
sich die Aussparung 9 nach unten weiter fort. Der Rand der Aussparung 9 ist gesichtsanatomisch geformt, damit das Ge-
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sieht ohne das Entstehen von Druckstellen in die Aussparung
9 eintaucht, wenn der Kopf auf dem Kissen 1 abgelegt ist. Zur Abstützung des Kopfes sind eine Auflagefläche 10 für
die Stirn und seitliche Auflageflächen 11 und 11* für rechtes
und linkes Jochbein vorgesehen.
Die Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht des Kissens 1 mit der Silhouette eines darauf abgelegten Kopfes und Brustbereiches
eines menschlichen Körpers. Aus dieser Seitenansicht geht deutlich die Teilungsebene 2 hervor, die durch eine
Unterseite 12 des Oberteils 3 und die Oberseite 7' des Unterteils 4 gebildet wird. Weiter ist deutlich erkennbar,
daß das Unterteil 4 eine Quaderform besitzt und am brustseitigen Ende des Unterteils 4 die Abschrägung 8' als Auflagefläche
für den Brustkorb vorgesehen ist. Das Unterteil 4 besitzt eine Unterseite 12', die zur Auflage des Kissens
1 auf einer Massageliege oder einem Behandlungstisch dient.
Mit den gestrichelten Linien im Oberteil 3 und Unterteil 4 ist die Lage der Aussparung 9 im Oberteil 3 und 9' im Unterteil
4 angegeben, wobei deutlich ersichtlich ist, daß in Längsrichtung des Kissens die Aussparung 9' im Unterteil 4
deutlich größer ist als die Aussparung 9 im Oberteil 3. Der auf dem Kissen 1 abgelegte Kopf befindet sich mit Nase und
Mund innerhalb der Aussparung 9, wobei die Stirn des Kopfes auf einer Auflagefläche 10 am Rand der Aussparung 9 aufliegt.
Durch diese Auflage und die zu Fig. 1 beschriebenen Auflageflächen für die Jochbeine wird der Kopf vollständig
abgestützt, so daß in einem Kinnbereich 13 keine Auflage des Unterkiefers erfolgt, so daß eine starke Belastung des
Unterkieferkopfes und damit des Kiefergelenkes vermieden wird. Im Unterteil 4 sind mehrere Belüftungskanäle 15 vorgesehen,
die die Außenseite des Kissens 1 mit dem Innenraum der Aussparung 9 bzw. 91 verbindet.
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Aus Fig. 2 wird auch deutlich, daß die Oberseite 7 des Oberteils 3 in einem Winkel zur Unterseite 12 des Oberteils
3 verläuft, so daß diese beiden Flächen eine Keilform des Oberteils 3 bilden. Das Oberteil 3 ist wesentlich kürzer
als das Unterteil 4, und da die beiden Stirnseiten 6, 6' von Unterteil 4 und Oberteil 3 bündig sind, weist die Abschrägung
8 zu dem Brustbein des menschlichen Körpers einen entsprechenden Abstand auf, so daß lediglich eine Auflage
des Brustbeins auf der Abschrägung 8' des Unterteils 4 gegeben ist.
Die Fig. 3 zeigt die Draufsicht auf das Oberteil 3, woraus ersichtlich ist, daß sich die Aussparung 9 in Richtung einer
Längsachse L erstreckt und mittig zwischen den beiden Längsseiten 5 angeordnet ist. Es wird aus dieser Darstellung
ferner deutlich, daß die Aussparung 9 an ihrem Umfangsrand eine Auflagefläche 10 für die Stirn sowie zwei
Auflageflächen 11 und 11* für die Jochbeine aufweist. Die Aussparung 9 ist von ihrem Umfangsrand zur Innenseite hin
mit einer der Gesichtsform angepaßten Abschrägung versehen.
In Fig. 4 ist die Draufsicht auf das Unterteil 4 gezeigt, so daß die gesamte Oberseite 7' des Unterteils 4 zu sehen
ist. Am unteren Rand der Darstellung in Fig. 4 ist die Abschrägung 81 erkennbar. Die Oberseite 71 des Unterteils 4
ist mit mehreren über die Fläche verteilten Klettverschlüssen 14 versehen, wobei die randseitigen Klettverschlüsse
als in Längsrichtung des Unterteils 4 verlaufende Streifen gestaltet, sind. Auf diese Weise kann, bezogen auf die
Längsrichtung des Unterteils 4, das Oberteil 3 in verschiedenen Positionen auf dem Unterteil 4 befestigt werden, so
daß eine Anpassung an die anatomischen Längenverhältnisse von Kopf zum Brustbein der zu behandelnden Person erfolgen
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kann. Damit stets eine überdeckung der Aussparung 9 im Oberteil 3 mit der Aussparung 91 im Unterteil 4 gegeben
ist, weist die Aussparung 9' im Unterteil 4 eine größere Länge auf als die Aussparung 9 im Oberteil 3. Um eine ausreichende
Versorgung mit Atemluft zu gewährleisten, sind im Unterteil 4 mehrere Belüftungskanäle 15 vorgesehen, die
sich zwischen der Aussparung 9* und den Längsseiten 51 des
Unterteils 4 erstrecken.
Das Kissen 1 kann selbstverständlich auch einstückig ausgeführt sein, wodurch selbstverständlich keine Variationsmöglichkeiten
bezüglich der Lagerung des Kopfes bzw. Oberkörpers möglich sind. Bei einer zweiteiligen Ausführung des
Kissens 1 ist es möglich, anstelle der Belüftungskanäle 15 im Unterteil 4 Belüftungskanäle im Oberteil 3 anzuordnen,
die selbstverständlich auch von der Aussparung 9 ausgehend zu der Stirnseite 6 führen können. Das Kissen kann aus einem
Schaumstoffkörper mit mittlerem Härtegrad bestehen, wobei
vorzugsweise die Auflageflächen zur Abstützung des Kopfes
aus einem gegenüber dem eigentlichen Material des Kissens härteren Schaumstoff ausgeführt sein können. Darüber
hinaus ist es möglich, das Kissen aus einem Schaumstoffkern oder Latex zu bilden und mit einem überzug zu versehen, der
aus Gründen der Reinigung zweckmäßigerweise leicht abnehmbar sein sollte. Hierzu ist insbesondere ein überzug mit
einer durch einen Reißverschluß verschließbaren öffnung vorgesehen. Als Materialien für den überzug kommen beispielsweise
Leder oder unbehandelte Baumwolle oder ein leicht abwaschbares und gegen antiseptische Mittel resistentes
Kunststoffmaterial in Frage. Sofern die Hülle selbst die Form des Kissens vorgibt, sind auch Füllungen
aus Naturprodukten möglich wie beispielsweise Dinkelspelz oder Reisstroh.
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Claims (33)
1. Kissen zur Auflage für einen Kopf einen menschlichen Körpers in Bauchlage, insbesondere während einer therapeutischen
Behandlung,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite (7) des Kissens (1) eine im wesentlichen in der Mitte angeordnete
längliche Aussparung (9) vorgesehen ist, wobei bezogen auf die Längsachse an einem Ende der Aussparung
(9) eine Auflagefläche (10) für die Stirn und seitlich
neben der Längsachse jeweils eine Auflagefläche (11,
11*) für die Jochbeine ausgebildet sind.
2. Kissen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (9) gesichtsanatomisch geformt ist.
3. Kissen nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (1) im wesentlichen eine zum Körper hin geneigte Keilform aufweist.
4. Kissen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum der Aussparung
(9, 9') belüftet ist.
5. Kissen nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (9, 9') nach
unten offen ist.
6. Kissen nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum mittels von der Aussparung (9) ausgehenden Belüftungskanälen (15)
mit der Außenseite des Kissens (1) verbunden ist.
7. Kissen nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungskanale (15)
sich bis zu den Längsseiten (5, 5') des Kissens (1) erstrecken und mindestens annähernd parallel zur Unterseite
(12, 12') des Kissens (1) angeordnet sind.
8. Kissen nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß Belüftungskanäle vorgesehen sind, die zu einer dem Körper abgewandten Stirnseite
(6, 61) des Kissens (1) führen.
9. Kissen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (1) zweiteilig
mit einer im wesentlichen horizontalen Teilungsebene (2) ausgebildet ist und ein Oberteil (3) und ein Unterteil
(4) umfaßt.
10. Kissen nach Anspruch 3 und 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil zwischen der Teilungsebene (2) und der Oberseite (7) die Keilform
bildet.
11. Kissen nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (4) des Kissens (1) im wesentlichen quaderförmig gestaltet ist.
12. Kissen nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (3) und/oder
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das Unterteil (4) an dem brustseitigen Ende eine Abschrägung (8, 8') aufweist.
13. Kissen nach einem der Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das-Oberteil (3) und das
Unterteil (4) mit an diesen unverlierbar befestigten Verbindungsmitteln versehen sind.
14. Kissen nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel in der Teilungsebene (2) zwischen Oberteil (3) und Unterteil
(4) angeordnet sind.
15. Kissen nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel als Klettverschlüsse (14) ausgebildet sind.
16. Kissen nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klettverschlüsse (14) als sich im wesentlichen parallel zur Längsachse (L)
erstreckende Streifen gestaltet sind.
17. Kissen nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel Druckknöpfe sind.
18. Kissen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (1) aus einem
Schaumstoff besteht.
19. Kissen nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Auflageflächen (10, 11, 11*) ein gegenüber dem übrigen Kissenvolumen
härterer Schaumstoff vorgesehen ist.
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20. Kissen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (1) bzw. Oberteil
(3) und Unterteil (4) aus je einem Kern und einer diesen umgebenden Hülle besteht.
21. Kissen nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle ein Überzug aus abwaschbarem und gegen antiseptische Mittel resistenten
Kunststoff ist.
22. Kissen nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle ein Oberzug aus
Leder ist.
23. Kissen nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle ein Überzug aus unbehandelter Baumwolle ist.
24. Kissen nach einem der Ansprüche 21 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß der Überzug mit einer verschließbaren Öffnung versehen ist.
25. Kissen nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung an der Unterseite (12, 12') vorgesehen und vorzugsweise mittels eines
Rundumreißverschlusses schließbar ist.
26. Kissen nach einem der Ansprüche 20 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kern aus Latex besteht.
27. Kissen nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kissen (1) bzw. Ober-
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teil (3) und Unterteil (4) aus einer formgebenden Hülle
mit schütt- bzw. rieselfähigem Füllmaterial besteht.
28. Kissen nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, daß das Füllmaterial ein Naturstoff wie Dinkelspelz oder Reisstroh ist.
29. Kissen nach Anspruch 9 und einem der Ansprüche 18 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (3) und das Unterteil (4) aus dem gleichen Material bzw. der gleichen
Materialkombination besteht.
30. Kissen nach Anspruch 9 und einem der Ansprüche 18 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (3) aus einem anderen Material bzw. einer anderen Materialkombination
besteht als das Unterteil (4).
31. Kissen nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung 91 im Unterteil
(4) als Langloch oder Ovalöffnung gestaltet ist.
32. Kissen nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (3) eine deutlich geringere Länge aufweist als das Unterteil (4).
33. Kissen nach Anspruch 9 oder 32,
dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (3) und das Unterteil (4) die gleiche Breite zwischen den Längsseiten
(5 bzw. 51) aufweisen.
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