DE29715686U1 - Markierung für Sportstätten - Google Patents
Markierung für SportstättenInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63C—SKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
- A63C19/00—Design or layout of playing courts, rinks, bowling greens or areas for water-skiing; Covers therefor
- A63C19/06—Apparatus for setting-out or dividing courts
-
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Description
G 4628.6 : : .· »5-: ··:·■··: : 01.09.97
ROWE recan Vertriebs- G 4628.6-kr
und Produktions GmbH 01. September 1997
Geißbergstraße 8
73432 Aalen-Waldhausen ' A Patentanwälte
A. K. Jackiach-Kohl u. K. H Kohl
harter Str. T15. 70469 Stuttgart
Markierung für Sportstätten
Die Erfindung betrifft eine Markierung für Sportstätten nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind zum Beispiel Sportanlagen bekannt, bei denen Markierungslinien
durch Aufbringen von weißer Kreide oder dergleichen gebildet werden. Diese Markierungen müssen laufen erneuert werden, was
mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Markierung dieser Art
so auszubilden, daß sie bei einfacher kostengünstiger Ausbildung eine hohe Haltbarkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Markierung erfindungsgemäß
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Markierung läßt sich das Auflageteil sicher
auf dem Träger befestigen, der zuverlässig im Untergrund verankert werden kann. Das Auflageteil liegt in der Sportplatzoberseite
und kann im erforderlichen Farbton, beispielsweise in weißem Farbton, gehalten sein. Es kann aus dauerhaftem Material.bestehen, da
es auf dem Träger befestigt wird, der dem Auflageteil den notwendigen Halt verleiht. Darum muß die Markierung nur in großen Zeitabständen
ausgebessert oder erneuert werden.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren An-. Sprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung.
Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße
Markierung im Querschnitt,
Fig. 2
Fig. 4 jeweils eine andere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Markierung in einer Darstellung entsprechend Fig. 1.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Markierungen werden beispielsweise
in Fußballfeldern, Tennisfeldern, Leichtathletikbahnen, Sommerstockbahnen und dergleichen vorgesehen.
Wie Fig. 1 zeigt, besteht die Markierung 1 aus einem Träger 2, der im
Untergrund mit einer Aufnahme 3 verankert ist, und einer an der Trägeroberseite 4 vorgesehenen Auflage 5. Die Auflage 5 ist durch einen
weißen Kunstrasen gebildet, der auf einem Unterteil 6 befestigt ist, das vorzugsweise aus Schaumstoff besteht. Der Kunstrasen 5 ist mit
dem Schaumstoffunterteil 6 auf der Trägeroberseite 4 verklebt. Diese Verklebung wird vor Ort am Träger 2 vorgenommen. Der Träger ist
als im Querschnitt rechteckiges längliches Blockteil ausgebildet, das vorzugsweise aus recycletem Material besteht. Der Träger 2 kann
aber auch aus Gummi oder Kunststoff oder einem anderen formstabilen, aber dennoch elastisch nachgiebigen Material bestehen. Der
Träger 2 ist in der Aufnahme 3 hochkant angeordnet. Die Aufnahme ist als U-Profilschiene ausgebildet, die vorzugsweise aus Aluminium
besteht. Die Aufnahme 3 besteht im dargestellten Ausführungsbei-
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spiel vorzugsweise aus gleichen, in Längsrichtung hintereinander angeordneten,
beispielsweise 5 m langen Aufnahmeteilen, die über eine (nicht dargestellte) Nut-Feder-Verbindung miteinander verbunden
sind. Die Aufnahmen 3 sind im Boden über eine Verankerung 7 gegen Lösen gesichert. Die Verankerung 7 ist durch ein oder mehrere
hintereinander angeordnete leistenartige Teile gebildet.
Der Träger 2 hat vorzugsweise eine Höhe von 20 cm und eine Breite von 12 cm. Er ist mit seinem unteren Ende in die Aufnahmeöffnung
der Aufnahme 3 gesteckt und wird dort vorzugsweise mit Polyurethan in der Aufnahme verklebt. Der Kunstrasen 5 mit seinem Unterteil 6
hat vorzugsweise gleiche Breite wie der Träger 2 und eine Höhe von etwa 1,5 cm.
Die Markierung 1 wird bei Fußballfeldern zur Begrenzung dieser Felder
sowie der Torlinien usw. eingesetzt. Bei Tennisfeldern werden ebenfalls die Begrenzungslinien durch die Markierung gebildet, ebenso
wie zur Begrenzung der Aufschlagfelder usw. Die Markierung 1 hat eine hohe Verschleißfestigkeit, so daß sie auch bei extremen Beanspruchungen
durch Betreten und Berührung mit Ballen oder dergleichen nach wie vor gut erkennbar ist. Allenfalls kann es vorkommen,
daß der Kunstrasen 5 verschleißt und gegen einen anderen gleichen Kunstrasenbelag ausgetauscht werden muß. Die Markierung
kann einfach und kostengünstig hergestellt werden, vor allem dann, wenn der Träger 2 aus recycletem Material besteht. Solches recycletes
Material kann beispielsweise aus dem Material von abgetragenen Belägen von Hartsportplätzen hergestellt werden, das mit Bindemitteln
wieder aufbereitet wird. Die Markierung 1 läßt sich auch einfach montieren, da hierzu lediglich die Aufnahme 3 mit ihrer Verankerung
7 im Boden befestigt und dann darin der Träger 2 eingesetzt und über die Verklebung befestigt werden muß. Schließlich ist
auf dem Träger 2 nur noch der Kunstrasen 5 mit seinem Schaumstoff unterteil 6 zu verkleben.
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Wie Fig. 2 zeigt, kann die Markierung 10 auch nur aus dem Träger 11
mit der Auflage 12 und dem Schaumstoffunterteil 13 bestehen. Der Kunstrasen 12 ist auch in diesem Fall mit dem Kunststoffunterteil 13
auf dem Träger 11 verklebt. Bei der Markierung 10 ist die Aufnahme
3 gemäß Fig. 1 überflüssig, da zur Verankerung im Untergrund eine Verbreiterung 14 des Trägers 11 vorgesehen ist. Der Träger 11 ist
hierzu im Bereich seines unteren Drittels im Querschnitt trapezförmig verbreitert. Die Verbreiterung 14 verjüngt sich nach unten; die Unterseite
15 der Verbreiterung ist geringfügig breiter als die Oberseite 16,
auf der der Kunstrasen 12 verklebt ist. Durch die Verbreiterung 14
wird der Träger 11 mit der Auflage 12 bzw. dem Kunstrasen widerhakenartig
und damit sicher im Untergrund gehalten, so daß die Markierung 10 nicht unbeabsichtigt aus dem Untergrund herausgerissen
werden kann.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Markierung 17, die
ähnlich ausgebildet ist wie die Markierung 10 gemäß Fig. 2. Der Träger 19 weist ebenfalls eine im Querschnitt trapezförmige Verbreiterung
18 auf, die sich etwa über die halbe Höhe des Trägers erstreckt
und sich von der oberen Hälfte 20 des Trägers 19 aus nach unten verbreitert. Die Verbreiterung 18 hat an ihrer ebenen Unterseite 21
eine Breite, die nahezu doppelt so groß ist wie die Breite im Bereich der Oberseite 22, auf der der Kunstrasen 23 mit seinem Unterteil 24
verklebt ist. Über die Verbreiterung 18 ist die Markierung 17 im Untergrund sicher verankert.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 hat der Träger 26 etwa eine Höhe, die der des Trägers 19 gemäß Fig. 3 entspricht. Auf seiner
Oberseite 28 ist wiederum der Kunstrasen 29 mit seinem Unterteil 30 verklebt. An der ebenen Unterseite 25 des Trägers 26 ist ein als Anker
dienendes Querteil 31 befestigt, vorzugsweise verklebt. Es ist als länglich rechteckige Platte ausgebildet, die relativ dünn ist und vor-
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zugsweise aus Kunststoff, einem Stahlgitter oder dergleichen besteht.
Über die Verankerungsplatte 31 weist die Markierung 27 wie die zuvor beschriebenen Markierungen 1, 10 und 17 einen sehr sicheren
Halt im Untergrund auf. Die Verankerungsplatte 31 ragt relativ weit über beide Seiten des Trägers 26 senkrecht vor, wodurch sie
sich großflächig an dem darüber liegenden Untergrund abstützt und dadurch die Markierung 27 nicht ungewollt aus dem Untergrund gelöst
werden kann.
Wird die Markierung 1, 10, 17, 27 der beschriebenen Ausführungsformen
für Tennisplätze verwendet, können im formstabilen Träger 2, 11, 19, 26 im Bereich der Aufschlaglinie einfach Sensoren vorgesehen
werden, mit denen festgestellt werden kann, ob der Tennisball beim Aufschlag außerhalb des Aufschlagfeldes auftrifft.
Die Markierungen können kostengünstig gefertigt und einfach montiert
werden. Es ist auch einfach möglich, einzelne Markierungen bei Bedarf auszutauschen. Die Markierungen werden vorteilhaft stoßend
aneinandergesetzt. Da die Markierungen elastisch nachgiebig sind, besteht auch keine Verletzungsgefahr für die Sportler, selbst wenn
der Kunstrasen 5, 12, 23, 29 beschädigt sein sollte.
Claims (21)
1. Markierung für Sportstätten, insbesondere für den Fußball, für
die Leichtathletik, für Sommerstockschießen und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Auflageteil (5, 6; 12, 13;
22, 23; 29, 30) aufweist, das auf einem im Untergrund angeordneten Träger (2; 11; 19; 26) befestigt ist.
2. Markierung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageteil (5, 6; 12, 13; 22,
23; 29, 30) mindestens teilweise durch einen vorzugsweise weiße Farbe aufweisenden Kunstrasen (5; 12; 22; 29) gebildet ist.
3. Markierung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kunstrasen (5; 12; 22; 29) ein Unterteil (6; 22) aufweist.
4. Markierung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (6; 13; 23; 30) aus Schaumstoff besteht.
5. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageteil (5, 6; 12, 13; 23, 24; 29, 30) auf dem Träger (2; 11; 19; 26) verklebt ist.
6. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) als
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längliches, im Querschnitt annähernd rechteckiges Teil ausge- .
bildet ist, das vorzugsweise hochkant im Untergrund angeordnet ist.
7. Markierung nach einem der Ansprüche .1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) aus
formstabilem, jedoch wenigstens im Auflagebereich für das Auflageteil (5, 6; 12, 13; 22, 23; 29, 30) aus elastischem Material
besteht.
8. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) aus recycleiem
Material besteht.
9. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) aus Gummi besteht.
10. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) aus
Kunststoff besteht.
11. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (11; 19) in einem unteren
Bereich eine Verbreiterung (14; 18) aufweist.
12. Markierung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (11; 19) in seinem unteren
Bereich (14; 18) im Querschnitt trapezförmig verbreitert ist.
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13. Markierung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verbreiterung (14) des Trägers (11) in Richtung auf ihre Unterseite (15) verjüngt.
14. Markierung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verbreiterung (18) des
Trägers (19) in Richtung auf ihre Unterseite (21) verbreitert.
15. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufnahme (3) für den Träger (2) im Untergrund verankert ist.
16. Markierung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (3) eine Profilschiene ist.
17. Markierung nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (3) aus Aluminium besteht und vorzugsweise U-förmiges Profil aufweist.
18. Markierung nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) in der Aufnahme, vorzugsweise mit Polyurethan, verklebt ist.
19. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (26) an seiner Unterseite (25) ein piattenartiges Querstück (31) aufweist.
20. Markierung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß das Querstück (31) ein Kunststoffteil ist.
G 4628.6 : : .·'*«-:*··:·*··: :* 01.09.97
21. Markierung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Querstück (31) gitterartig,
vorzugsweise als Stahigitterteil, ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29715686U DE29715686U1 (de) | 1997-09-02 | 1997-09-02 | Markierung für Sportstätten |
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
DE29715686U DE29715686U1 (de) | 1997-09-02 | 1997-09-02 | Markierung für Sportstätten |
Publications (1)
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DE29715686U1 true DE29715686U1 (de) | 1997-10-16 |
Family
ID=8045389
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE29715686U Expired - Lifetime DE29715686U1 (de) | 1997-09-02 | 1997-09-02 | Markierung für Sportstätten |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE29715686U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2813803A1 (fr) * | 2000-09-12 | 2002-03-15 | F B D | Plot de reperage d'un trace de lignes sur un terrain |
FR2986714A1 (fr) * | 2012-02-13 | 2013-08-16 | Alain Cartier | Systeme de marquage de la surface d'un terrain |
-
1997
- 1997-09-02 DE DE29715686U patent/DE29715686U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2813803A1 (fr) * | 2000-09-12 | 2002-03-15 | F B D | Plot de reperage d'un trace de lignes sur un terrain |
FR2986714A1 (fr) * | 2012-02-13 | 2013-08-16 | Alain Cartier | Systeme de marquage de la surface d'un terrain |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
R207 | Utility model specification |
Effective date: 19971127 |
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R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20010601 |