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DE29715686U1 - Markierung für Sportstätten - Google Patents

Markierung für Sportstätten

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Publication number
DE29715686U1
DE29715686U1 DE29715686U DE29715686U DE29715686U1 DE 29715686 U1 DE29715686 U1 DE 29715686U1 DE 29715686 U DE29715686 U DE 29715686U DE 29715686 U DE29715686 U DE 29715686U DE 29715686 U1 DE29715686 U1 DE 29715686U1
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DE
Germany
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marking according
carrier
marking
support
widening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29715686U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ROWE RECAN VERTRIEBS und PRODU
Original Assignee
ROWE RECAN VERTRIEBS und PRODU
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Publication date
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Publication of DE29715686U1 publication Critical patent/DE29715686U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C19/00Design or layout of playing courts, rinks, bowling greens or areas for water-skiing; Covers therefor
    • A63C19/06Apparatus for setting-out or dividing courts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C19/00Design or layout of playing courts, rinks, bowling greens or areas for water-skiing; Covers therefor
    • A63C19/06Apparatus for setting-out or dividing courts
    • A63C19/065Line markings, e.g. tapes; Methods therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Paints Or Removers (AREA)
  • Road Repair (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

G 4628.6 : : .· »5-: ··:·■··: : 01.09.97
ROWE recan Vertriebs- G 4628.6-kr
und Produktions GmbH 01. September 1997
Geißbergstraße 8
73432 Aalen-Waldhausen ' A Patentanwälte
A. K. Jackiach-Kohl u. K. H Kohl
harter Str. T15. 70469 Stuttgart Markierung für Sportstätten
Die Erfindung betrifft eine Markierung für Sportstätten nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind zum Beispiel Sportanlagen bekannt, bei denen Markierungslinien durch Aufbringen von weißer Kreide oder dergleichen gebildet werden. Diese Markierungen müssen laufen erneuert werden, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Markierung dieser Art so auszubilden, daß sie bei einfacher kostengünstiger Ausbildung eine hohe Haltbarkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Markierung erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Markierung läßt sich das Auflageteil sicher auf dem Träger befestigen, der zuverlässig im Untergrund verankert werden kann. Das Auflageteil liegt in der Sportplatzoberseite und kann im erforderlichen Farbton, beispielsweise in weißem Farbton, gehalten sein. Es kann aus dauerhaftem Material.bestehen, da es auf dem Träger befestigt wird, der dem Auflageteil den notwendigen Halt verleiht. Darum muß die Markierung nur in großen Zeitabständen ausgebessert oder erneuert werden.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren An-. Sprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung.
Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße
Markierung im Querschnitt,
Fig. 2
Fig. 4 jeweils eine andere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Markierung in einer Darstellung entsprechend Fig. 1.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Markierungen werden beispielsweise in Fußballfeldern, Tennisfeldern, Leichtathletikbahnen, Sommerstockbahnen und dergleichen vorgesehen.
Wie Fig. 1 zeigt, besteht die Markierung 1 aus einem Träger 2, der im Untergrund mit einer Aufnahme 3 verankert ist, und einer an der Trägeroberseite 4 vorgesehenen Auflage 5. Die Auflage 5 ist durch einen weißen Kunstrasen gebildet, der auf einem Unterteil 6 befestigt ist, das vorzugsweise aus Schaumstoff besteht. Der Kunstrasen 5 ist mit dem Schaumstoffunterteil 6 auf der Trägeroberseite 4 verklebt. Diese Verklebung wird vor Ort am Träger 2 vorgenommen. Der Träger ist als im Querschnitt rechteckiges längliches Blockteil ausgebildet, das vorzugsweise aus recycletem Material besteht. Der Träger 2 kann aber auch aus Gummi oder Kunststoff oder einem anderen formstabilen, aber dennoch elastisch nachgiebigen Material bestehen. Der Träger 2 ist in der Aufnahme 3 hochkant angeordnet. Die Aufnahme ist als U-Profilschiene ausgebildet, die vorzugsweise aus Aluminium besteht. Die Aufnahme 3 besteht im dargestellten Ausführungsbei-
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spiel vorzugsweise aus gleichen, in Längsrichtung hintereinander angeordneten, beispielsweise 5 m langen Aufnahmeteilen, die über eine (nicht dargestellte) Nut-Feder-Verbindung miteinander verbunden sind. Die Aufnahmen 3 sind im Boden über eine Verankerung 7 gegen Lösen gesichert. Die Verankerung 7 ist durch ein oder mehrere hintereinander angeordnete leistenartige Teile gebildet.
Der Träger 2 hat vorzugsweise eine Höhe von 20 cm und eine Breite von 12 cm. Er ist mit seinem unteren Ende in die Aufnahmeöffnung der Aufnahme 3 gesteckt und wird dort vorzugsweise mit Polyurethan in der Aufnahme verklebt. Der Kunstrasen 5 mit seinem Unterteil 6 hat vorzugsweise gleiche Breite wie der Träger 2 und eine Höhe von etwa 1,5 cm.
Die Markierung 1 wird bei Fußballfeldern zur Begrenzung dieser Felder sowie der Torlinien usw. eingesetzt. Bei Tennisfeldern werden ebenfalls die Begrenzungslinien durch die Markierung gebildet, ebenso wie zur Begrenzung der Aufschlagfelder usw. Die Markierung 1 hat eine hohe Verschleißfestigkeit, so daß sie auch bei extremen Beanspruchungen durch Betreten und Berührung mit Ballen oder dergleichen nach wie vor gut erkennbar ist. Allenfalls kann es vorkommen, daß der Kunstrasen 5 verschleißt und gegen einen anderen gleichen Kunstrasenbelag ausgetauscht werden muß. Die Markierung kann einfach und kostengünstig hergestellt werden, vor allem dann, wenn der Träger 2 aus recycletem Material besteht. Solches recycletes Material kann beispielsweise aus dem Material von abgetragenen Belägen von Hartsportplätzen hergestellt werden, das mit Bindemitteln wieder aufbereitet wird. Die Markierung 1 läßt sich auch einfach montieren, da hierzu lediglich die Aufnahme 3 mit ihrer Verankerung 7 im Boden befestigt und dann darin der Träger 2 eingesetzt und über die Verklebung befestigt werden muß. Schließlich ist auf dem Träger 2 nur noch der Kunstrasen 5 mit seinem Schaumstoff unterteil 6 zu verkleben.
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Wie Fig. 2 zeigt, kann die Markierung 10 auch nur aus dem Träger 11 mit der Auflage 12 und dem Schaumstoffunterteil 13 bestehen. Der Kunstrasen 12 ist auch in diesem Fall mit dem Kunststoffunterteil 13 auf dem Träger 11 verklebt. Bei der Markierung 10 ist die Aufnahme 3 gemäß Fig. 1 überflüssig, da zur Verankerung im Untergrund eine Verbreiterung 14 des Trägers 11 vorgesehen ist. Der Träger 11 ist hierzu im Bereich seines unteren Drittels im Querschnitt trapezförmig verbreitert. Die Verbreiterung 14 verjüngt sich nach unten; die Unterseite 15 der Verbreiterung ist geringfügig breiter als die Oberseite 16, auf der der Kunstrasen 12 verklebt ist. Durch die Verbreiterung 14 wird der Träger 11 mit der Auflage 12 bzw. dem Kunstrasen widerhakenartig und damit sicher im Untergrund gehalten, so daß die Markierung 10 nicht unbeabsichtigt aus dem Untergrund herausgerissen werden kann.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Markierung 17, die ähnlich ausgebildet ist wie die Markierung 10 gemäß Fig. 2. Der Träger 19 weist ebenfalls eine im Querschnitt trapezförmige Verbreiterung 18 auf, die sich etwa über die halbe Höhe des Trägers erstreckt und sich von der oberen Hälfte 20 des Trägers 19 aus nach unten verbreitert. Die Verbreiterung 18 hat an ihrer ebenen Unterseite 21 eine Breite, die nahezu doppelt so groß ist wie die Breite im Bereich der Oberseite 22, auf der der Kunstrasen 23 mit seinem Unterteil 24 verklebt ist. Über die Verbreiterung 18 ist die Markierung 17 im Untergrund sicher verankert.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 hat der Träger 26 etwa eine Höhe, die der des Trägers 19 gemäß Fig. 3 entspricht. Auf seiner Oberseite 28 ist wiederum der Kunstrasen 29 mit seinem Unterteil 30 verklebt. An der ebenen Unterseite 25 des Trägers 26 ist ein als Anker dienendes Querteil 31 befestigt, vorzugsweise verklebt. Es ist als länglich rechteckige Platte ausgebildet, die relativ dünn ist und vor-
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zugsweise aus Kunststoff, einem Stahlgitter oder dergleichen besteht. Über die Verankerungsplatte 31 weist die Markierung 27 wie die zuvor beschriebenen Markierungen 1, 10 und 17 einen sehr sicheren Halt im Untergrund auf. Die Verankerungsplatte 31 ragt relativ weit über beide Seiten des Trägers 26 senkrecht vor, wodurch sie sich großflächig an dem darüber liegenden Untergrund abstützt und dadurch die Markierung 27 nicht ungewollt aus dem Untergrund gelöst werden kann.
Wird die Markierung 1, 10, 17, 27 der beschriebenen Ausführungsformen für Tennisplätze verwendet, können im formstabilen Träger 2, 11, 19, 26 im Bereich der Aufschlaglinie einfach Sensoren vorgesehen werden, mit denen festgestellt werden kann, ob der Tennisball beim Aufschlag außerhalb des Aufschlagfeldes auftrifft.
Die Markierungen können kostengünstig gefertigt und einfach montiert werden. Es ist auch einfach möglich, einzelne Markierungen bei Bedarf auszutauschen. Die Markierungen werden vorteilhaft stoßend aneinandergesetzt. Da die Markierungen elastisch nachgiebig sind, besteht auch keine Verletzungsgefahr für die Sportler, selbst wenn der Kunstrasen 5, 12, 23, 29 beschädigt sein sollte.

Claims (21)

Patentanwälte ;* . A. K. Jackisdh-Kohl u./k;k:Kori! Stuttgarter Str. 115 - 70469 Stuttgart ROWE recan Vertriebs- G 4628.6-kr und Produktions GmbH 01. September 1997 Geißbergstraße 8 73432 Aalen-Waidhausen Ansprüche
1. Markierung für Sportstätten, insbesondere für den Fußball, für die Leichtathletik, für Sommerstockschießen und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Auflageteil (5, 6; 12, 13; 22, 23; 29, 30) aufweist, das auf einem im Untergrund angeordneten Träger (2; 11; 19; 26) befestigt ist.
2. Markierung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageteil (5, 6; 12, 13; 22, 23; 29, 30) mindestens teilweise durch einen vorzugsweise weiße Farbe aufweisenden Kunstrasen (5; 12; 22; 29) gebildet ist.
3. Markierung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kunstrasen (5; 12; 22; 29) ein Unterteil (6; 22) aufweist.
4. Markierung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (6; 13; 23; 30) aus Schaumstoff besteht.
5. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageteil (5, 6; 12, 13; 23, 24; 29, 30) auf dem Träger (2; 11; 19; 26) verklebt ist.
6. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) als
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längliches, im Querschnitt annähernd rechteckiges Teil ausge- . bildet ist, das vorzugsweise hochkant im Untergrund angeordnet ist.
7. Markierung nach einem der Ansprüche .1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) aus formstabilem, jedoch wenigstens im Auflagebereich für das Auflageteil (5, 6; 12, 13; 22, 23; 29, 30) aus elastischem Material besteht.
8. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) aus recycleiem Material besteht.
9. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) aus Gummi besteht.
10. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2; 11; 19; 26) aus Kunststoff besteht.
11. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (11; 19) in einem unteren Bereich eine Verbreiterung (14; 18) aufweist.
12. Markierung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (11; 19) in seinem unteren Bereich (14; 18) im Querschnitt trapezförmig verbreitert ist.
G 4628.6 * ·.···$-:"··:·"··::* &ogr;&igr;.09.97
13. Markierung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verbreiterung (14) des Trägers (11) in Richtung auf ihre Unterseite (15) verjüngt.
14. Markierung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verbreiterung (18) des Trägers (19) in Richtung auf ihre Unterseite (21) verbreitert.
15. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufnahme (3) für den Träger (2) im Untergrund verankert ist.
16. Markierung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (3) eine Profilschiene ist.
17. Markierung nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (3) aus Aluminium besteht und vorzugsweise U-förmiges Profil aufweist.
18. Markierung nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) in der Aufnahme, vorzugsweise mit Polyurethan, verklebt ist.
19. Markierung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (26) an seiner Unterseite (25) ein piattenartiges Querstück (31) aufweist.
20. Markierung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß das Querstück (31) ein Kunststoffteil ist.
G 4628.6 : : .·'*«-:*··:·*··: :* 01.09.97
21. Markierung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Querstück (31) gitterartig, vorzugsweise als Stahigitterteil, ausgebildet ist.
DE29715686U 1997-09-02 1997-09-02 Markierung für Sportstätten Expired - Lifetime DE29715686U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2813803A1 (fr) * 2000-09-12 2002-03-15 F B D Plot de reperage d'un trace de lignes sur un terrain
FR2986714A1 (fr) * 2012-02-13 2013-08-16 Alain Cartier Systeme de marquage de la surface d'un terrain

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2813803A1 (fr) * 2000-09-12 2002-03-15 F B D Plot de reperage d'un trace de lignes sur un terrain
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