DE29706063U1 - Beschlag für einen Ausziehschrank - Google Patents
Beschlag für einen AusziehschrankInfo
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Description
33034 Brakel, Erkeln, Neue Straße 27
Beschlag für einen Ausziehschrank
Die Erfindung bezieht sich auf einen Beschlag für einen Ausziehschrank,
mit einem Ausziehrahmen zur Lagerung mindestens eines
Ladeelements für einen Schrankinhalt und zur Lagerung einer Halterung für eine Frontverkleidung des Ausziehschranks, wobei
der Ausziehrahmen seinerseits an mindestens zwei mit Abstand übereinander angeordneten teleskopxerbaren Auszugschienen
gelagert ist, die zur Befestigung an einer Seitenwand des Ausziehschranks vorgesehen sind, und wobei die Halterung für die
Frontverkleidung derart an der Vorderseite des Ausziehrahmens gelagert ist, daß ein winkel zwischen der von den Auszugschienen
definierten Ausziehrichtung des Ausziehschranks und der von der
Halterung definierten Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung
einstellbar ist.
Ausziehschränke mit einem Beschlag der eingangs beschriebenen Art werden beispielsweise als Küchenschränke verwendet.
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Es sind Ausziehschränke bekannt, bei denen die Ausziehrichtung des Ausziehschranks nicht wie sonst üblich rechtwinklig zu der
Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung verläuft. Ausziehschränke mit solchen ausgefallenen Winkeln zwischen der Ausziehrichtung
und der Frontverkleidung werden nur in Kleinserien hergestellt. Dies gilt insbesondere, wenn beispielsweise nur die
Ausziehschränke mit einem Winkel von 45° betrachtet werden. Es wäre daher interessant, einen einzigen Beschlag für Ausziehschränke
mit unterschiedlichen Winkeln zwischen der Ausziehrichtung und der Frontverkleidung von beispielsweise 35 bis 60°
verwenden zu können.
Ein bekannter Beschlag für einen Ausziehschrank der eingangs
beschriebenen Art weist eine zweiteilige Halterung für die Frontverkleidung auf. Jedes Teil der Halterung umfaßt ein
Winkelelement mit zwei unter einem festen Winkel zueinander angeordneten Schenkeln. An dem einen der beiden Schenkel ist ein
Haltepunkt für die Frontverkleidung ausgebildet. Der andere Schenkel ist in ein endseitig offenes, horizontales Trägerrohr
des Ausziehrahmens einschiebbar. Mit einer durch das Trägerrohr in den Schenkel eingreifenden Schraube wird das Winkelelement an
dem Trägerrohr gesichert. Mit dieser Schraube und zwei weiteren Schrauben ist die Relativlage des anderen Schenkels mit dem
Haltepunkt für die Frontverkleidung zu dem Trägerrohr des Ausziehrahmens in gewissem Umfang einstellbar. Diese Einstellbarkeit
reicht aber nur aus, um Toleranzen auszugleichen, die den Winkel zwischen der Ausziehrichtung und der Frontverkleidung
bzw. dem gewünschten Anschlags für die Frontverkleidung an dem Ausziehschrank betreffen und die bei dem Ausziehschrank, dem
Beschlag und beim Einbau des Beschlags in den Ausziehschrank auftreten können. Für eine Anpassung an einen anderen gewünschten
Winkel zwischen der Ausziehrichtung und der Frontverkleidung müssen bei dem bekannten Beschlag die Winkelelemente ausgetauscht
werden. Bei vormontierten Beschlägen ist das Austauschen der Winkelelemente relativ aufwendig. Gleichzeitig ist der
bekannte Beschlag im vormontierten Zustand durch die von dem Ausziehrahmen abstehenden Schenkel der Winkelelemente relativ
sperrig. Es stellt aber keine Alternative dar, den Beschlag im nicht vormontierten Zustand bereitzustellen, weil dann
unabhängig von dem Winkel zwischen der Ausziehrichtung und der Frontverkleidung in jedem Fall ein zusätzlicher Montageaufwand
durch das Anbringen der Winkelelemente an dem Ausziehrahmen anfällt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag der eingangs beschriebenen Art bereitzustellen, der für eine
Vielzahl von Ausziehschränken mit unterschiedlichen Winkeln zwischen der Ausziehrichtung und der Haupterstreckungsebene der
Frontverkleidung geeignet ist. Gleichzeitig soll der Beschlag in möglichst weitgehend vormontiertem Zustand geringe Transportabmessungen
aufweisen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Beschlag der
eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß zwischen dem Ausziehrahmen und der Halterung für die Frontverkleidung
mindestens zwei mit Abstand übereinander angeordnete, feste Schwenklager mit einer gemeinsamen, senkrecht zu der Ausziehrichtung
verlaufenden Schwenkachse ausgebildet sind, daß im Bereich jedes Schwenklagers eine drehfest mit dem Ausziehrahmen
verbundene erste Lochplatte und parallel dazu eine drehfest mit der Halterung für die Frontverkleidung verbundene zweite
Lochplatte vorgesehen sind, wobei die erste Lochplatte und die zweite Lochplatte auf einem gemeinsamen Kreisbogen um die
Schwenkachse jeweils eine Mehrzahl von randgeschlossenen Durchbrechungen aufweisen, so daß der Winkel zwischen der
Ausziehrichtung des Ausziehschranks und der Haupterstreckungsebene
der Frontverkleidung durch Verbinden der beiden Lochplatten mit einem Verbindungselement, das in ein Paar sich
überdeckender Durchbrechungen eingreifend das jeweilige Schwenklager blockiert, in diskreten Schritten einstellbar ist.
Bei dem neuen Beschlag ist die Halterung gegenüber dem Ausziehrahmen
um die senkrecht zu der Ausziehrichtung verlaufende Schwenkachse verschwenkbar. Diese Verschwenkbarkeit deckt die
interessierenden Winkel zwischen der Frontverkleidung und der Ausziehrichtung des Ausziehrahmens ab. Gleichzeitig ermöglicht
die Verschwenkbarkeit das Anklappen der Halterung an den Ausziehrahmen, um minimale Transportabmessungen des Beschlags zu
erreichen. Im fertig montierten Zustand des neuen Beschlags wird die Verschwenkbarkeit durch das die beiden Lochplatten verbindende
Verbindungselement vollständig beseitigt. Das Beseitigen der Verschwenkbarkeit der Halterung mit dem Verbindungselement
erfordert nur das Einbringen in das Paar der einander überdeckenden Durchbrechungen. Bei dem Verbindungselement kann es
sich um einen Niet, eine selbstschneidende Schraube, einen Sicherungsstift oder dergleichen handeln. Es ist allein entscheidend,
daß das Verbindungselement eine ausreichende Stabilität gegen Abscheren zwischen den beiden Lochplatten
aufweist. Hingegen ist es nicht erforderlich, daß mit dem Verbindungselement irgendwelche nennenswerten Kräfte auf die
Lochplatten aufgebracht werden. Die Festlegung des Winkels zwischen der Ausziehrichtung und der Frontverkleidung erfolgt
allein durch FormschluS beim Eingreifen des Verbindungselements
in das Paar der sich überdeckenden Durchbrechungen in den beiden Lochplatten. Durch die Mehrzahl der Durchbrechungen sind
verschiedene diskrete Winkel zwischen der Ausziehrichtung und
der Frontverkleidung einstellbar. Allein zu diesem Zweck wäre eine Mehrzahl von Durchbrechungen in einer der beiden Lochplatten
ausreichend. Diese Lochplatte müßte jedoch relativ groß sein, um einen brauchbar geringen Abstand der diskreten Winkel
zwischen der Ausziehrichtung und der Frontverkleidung bei ausreichender Randstabilität der Durchbrechungen zu möglichen.
Durch die Mehrzahl von Durchbrechungen in beiden Lochplatten können beide Lochplatten vergleichsweise klein ausgebildet
werden, ohne daß der Abstand der einzelnen Durchbrechungen ein aus Stabilitätsgesichtspunkten erforderliches Maß unterschreitet.
Der Abstand der diskreten Winkel zwischen der Ausziehrichtung und der Frontverkleidung wird vorzugsweise so gewählt, daß er
mit einer Feineinstellung für eben diesen Winkel überbrückbar
ist. Um eine solche Feineinstellung bereitzustellen, kann die Halterung mindestens zwei mit Abstand übereinander angeordnete
Haltepunkte für die Frontverkleidung aufweisen, in denen jeweils der Winkel zwischen der Ausziehrichtung des Ausziehschranks und
der Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung feineinstellbar ist.
Die Schwenklager zwischen dem Ausziehrahmen und der Halterung für die Frontverkleidung können jeweils durch Lagerbohrungen in
den beiden Lochplatten und einen darin angeordneten Lagerbolzen ausgebildet werden. Das heißt, jedes Schwenklager einschließlich
der Einstelleinrichtung für den Winkel zwischen dem Ausziehrahmen und der Frontverkleidung weist als Bestandteile nur die
beiden Lochplatten, den Lagerbolzen und im fertig montierten Zustand das Verbindungselement auf. So ist der neue Beschlag
kostengünstig herstellbar.
Um die Flächen der Lochplatten klein zu halten, können die Durchbrechungen auf einem Kreisbogen mit relativ kleinem Radius
um die Schwenkachse in den Lochplatten vorgesehen sein. Der Radius beträgt vorzugsweise 15 bis 40 mm, insbesondere etwa 25
mm. Eine gewisse Größe des Radius ist erforderlich, um ausreichend Platz für die randgeschlossenen Durchbrechungen in den
Lochplatten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig würde auch ein extrem kleiner Radius zu sehr großen Hebelkräften auf die
Verbindungselemente und die Schwenklager führen.
Vorzugsweise weisen die Durchbrechungen in der ersten Lochplatte untereinander einen festen ersten Bogenabstand bezogen auf die
Schwenkachse auf, während die Durchbrechungen in der zweiten Lochplatte untereinander einen festen zweiten Bogenabstand
bezogen auf die Schwenkachse aufweisen und der erste und der zweite Bogenabstand unterschiedlich groß sind. Bei dieser
Ausbildung der Durchbrechungen kann bei einem stabilitätsfördernden
relativ großem Bogenabstand der Durchbrechungen in den beiden Lochplatten der Winkel zwischen dem Ausziehrahmen und
der Frontverkleidung in relativ kleinen diskreten Schritten
eingestellt werden. Wenn der Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Bogenabstand der größte gemeinsame Teiler der beiden
Bogenabstände ist, entspricht er zugleich dem Abstand der diskreten Winkel zwischen der Ausziehrichtung und der
Frontverkleidung.
Ein geeigneter erster Bogenabstand beträgt etwa 20° und ein geeigneter zweiter Bogenabstand etwa 15°. Bei diesen Bogenabständen
können mit drei Durchbrechungen im Bogenabstand von 20° in der ersten Lochplatte und vier Durchbrechungen mit einem
Bogenabstand von 15° in der zweiten Lochplatte über einen weiten Winkelbereich Abstände der diskreten Winkel zwischen der
Ausziehrichtung und der Frontverkleidung von 5° realisiert werden. Trotz dieser geringen Abstände der diskreten Winkel sind
die Abstände der einzelnen Durchbrechungen in den Lochplatten relativ groß. So bleibt viel Material zwischen den einzelnen
Durchbrechungen zurück und stellt eine hohe Stabilität der Lochplatten sicher.
Wenn bezogen auf die Schwenkachse der geringste Bogenabstand einer Durchbrechung in der ersten Lochplatte zu der Ausziehrichtung
des Ausziehschranks bzw. in der zweiten Lochplatte zu
der Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung 0°, 5° oder 10° beträgt, wird das gesamte Spektrum der diskreten Winkel zwischen
der Ausziehrichtung und der Frontverkleidung um diesen Bogenabstand verschoben. Das heißt, daß bei einem solchen
Bogenabstand von 5° bei beiden Lochplatten die Gesamtverschiebung des Spektrums 10° beträgt. Auf diese Weise kann bei
fester Anzahl der Durchbrechungen in beiden Lochplatten der Bereich, in dem die diskreten Winkel zwischen der Frontverkleidung
und der Ausziehrichtung den gewünschten kleinen Abstand von beispielsweise 5° aufweisen an die tatsächlich gewünschten
Winkel zwischen der Frontverkleidung und der Ausziehrichtung angepaßt werden.
Wenn bezogen auf die Schwenkachse die Summe des Bogenabstands einer Durchbrechung in der ersten Lochplatte zu der Auszieh-
schranks und des Bogenabstands einer Durchbrechung in der zweiten Lochplatte zu der Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung
90 ° beträgt, kann der neue Beschlag auch für Ausziehschränke verwendet werden, bei denen die Frontverkleidung
senkrecht zu der Ausziehrichtung verläuft, d. h. für Standardausziehschränke.
Damit deckt ein einziger Beschlag alle Anwendungsfälle ab.
Der Winkel zwischen der Ausziehrichtung des Ausziehschranks und
der Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung ist in jedem der beiden Haltepunkte für die Frontverkleidung vorzugsweise um
mindestens plus/minus 2.5° feineinstellbar, um unter Berücksichtigung des diskreten Abstands der mit den beiden Lochplatten
einstellbaren Winkel von 5° den gesamten Winkelbereich abdecken zu können.
Vorzugsweise weist die Halterung für die Frontverkleidung einen über horizontale Arme mit beiden Schwenklagern verbundenen
vertikalen Träger auf, an dem die beiden Haltepunkte für die Frontverkleidung ausgebildet sind, wobei in jedem Haltepunkt der
horizontale Abstand der Frontverkleidung zu dem vertikalen Träger einstellbar ist. Dies ermöglicht ein zusätzliches
Verschwenken der Frontverkleidung um eine horizontale Achse, d. h. relativ zu einer vertikal ausgerichteten Ebene. Damit ist
eine grundsätzlich verbesserte Anpaßbarkeit der Frontverkleidung an einen Anschlag an dem jeweiligen Ausziehschrank gegeben.
Der Ausziehrahmen kann vertikale Träger zur Lagerung des mindestens
einen Ladeelements aufweisen, die aus einem Hohlprofil ausgebildet sind, das zusammen mit Adapterplatten für die Befestigung
an der Halterung auch zur Ausbildung eines Hilfsrahmens für die Frontverkleidung vorgesehen ist. Hierdurch wird eine
zusätzliche Rationalisierung und zwar bei der Lagerhaltung von Ausgangsmaterialien für den neuen Beschlag erreicht. Die vertikalen
Träger des Ausziehrahmens, die beispielsweise Einhängeöffnungen
für Drahtkörbe als Ladeelemente aufweisen, werden aus demselben Hohlprofil ausgebildet, das auch zur Ausbildung eines
Hilfsrahmens für eine insbesondere mehrteilige Frontverkleidung
verwendbar ist.
Dabei kann das Hohlprofil einseitig mit geschlossenen Schlitzen zum Einschieben der Adapterplatten, mit denen die Frontverkleidung
an der Halterung befestigbar ist, versehen sein. Diese Schlitze sind unschädlich für den Ausziehrahmen, bilden
aber ein definiertes Lager für die Adapterplatten aus, wenn diese mit dem Hohlprofil zur Ausbildung des Hilfsrahmens für die
Frontverkleidung zusammengefügt werden.
Der gesamte neue Beschlag kann als rechts/links-Beschlag ausgebildet
werden, . so daß er bei gleicher Funktion sowohl an der einen Seitenwand als auch an der gegenüberliegenden Seitenwand
eines Ausziehschranks befestigt werden kann. Bei Ausziehschränken mit angewinkelter Frontverkleidung ist es sinnvoll,
immer die tiefere Seitenwand zur Lagerung des Beschlags zu verwenden. Die Ausbildung des neuen Beschlags als rechts/links-Beschlag
macht sich vor allem an der Ausbildung der Haltepunkte für die Frontverkleidung an der Halterung bemerkbar, wenn diese
Haltepunkte zum Einhängen der Frontverkleidung von oben vorgesehen sind, denn dann ist eine Möglichkeit zum Einhängen sowohl
von oben als auch "von unten" vorgesehen.
Die Erfindung betrifft weiterhin einen mit dem neuen Beschlag versehenen Ausziehschrank.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert und beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 den Beschlag in einer Seitenansicht senkrecht zur Ausziehrichtung,
Fig. 2 den Beschlag gemäß Fig. 1 in einer Ansicht in der Ausziehrichtung,
Fig. 3 eine Ansicht eines Ausziehschranks von oben (ohne
Decke) mit dem Beschlag gemäß den Fig. l und 2,
Fig. 4 ein Detail der Ansicht gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine erste Lochplatte in der Draufsicht,
Fig. 6 eine zweite Lochplatte in der Draufsicht,
Fig. 4 ein Detail der Ansicht gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine erste Lochplatte in der Draufsicht,
Fig. 6 eine zweite Lochplatte in der Draufsicht,
Fig. 7 die beiden Lochplatten gemäß den Fig. 5 und 6 im Zusammenbau,
Fig. 8 die wesentlichen Teile eines ersten Haltepunkts für eine Frontverkleidung bei dem Beschlag,
Fig. 9 die wesentlichen Teile eines zweiten Haltepunkts bei dem Beschlag,
Fig. 10 ein Teil einer alternativen Ausführungsform eines
Haltepunkts,
Fig. 11 ein zweites Teil der alternativen Ausführungsform des
Haltepunkts,
Fig. 12 den Haltepunkt mit den Teilen gemäß Fig. 10 und 11,
Fig. 13 ein Hohlprofil zur Verwendung bei einer alternativen Ausführungsform des Beschlags gemäß den Fig. l und 2
in einer Seitenansicht, einer Vorderansicht und einem Querschnitt,
Fig. 14 einen Hilfsrahmen für eine Frontverkleidung zur
Befestigung an dem Beschlag und
Fig. 15 ein bei dem Hilfsrahmen gemäß Fig. 14 verwendetes Hohlprofil in der Seitenansicht und im Querschnitt.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Beschlag l weist einen
Ausziehrahmen 2 auf. Der Ausziehrahmen 2 besteht im wesentlichen aus zwei vertikalen Trägern 3 und zwei horizontalen Trägern 4
und ist an teleskopierbaren Auszugschienen 5 gelagert, die parallel zu seinen horizontalen Trägern 4 ausgerichtet sind. Die
Auszugschienen sind zur Befestigung an einer Seitenwand eines in den Fig. 1 und 2 nicht dargestellten Ausziehschranks vorgesehen
und ermöglichen ein Ausziehen des Ausziehrahmens gegenüber der Seitenwand in einer horizontalen Ausziehrichtung 13. An dem
Ausziehrahmen 2 ist eine Halterung 7 für eine hier ebenfalls nicht dargestellte Frontverkleidung des Ausziehschranks
gelagert. Die Halterung 7 weist zwei horizontale Arme 8, einen die beiden horizontalen Arme 8 verbindenden vertikalen Träger 9
und zwei daran ausgebildete Haltepunkte 10 für die Frontverkleidung auf. Zwischen der Halterung 7 und dem Ausziehrahmen 2 sind
zwei mit Abstand übereinander angeordnete feste Schwenklager Il mit einer gemeinsamen Schwenkachse 12 ausgebildet. Die Schwenkachse
12 verläuft senkrecht zu der Ausziehrichtung 13 der Auszugschienen 5. Zum Erreichen einer Transportstellung ist die
Halterung 7 flach an den Ausziehrahmen 2 anklappbar. Nach Ausklappen der Halterung 7 in die in den Fig. l bis 2 dargestellte
Funktionsstellung werden die Schwenklager Ii blockiert. Der Aufbau und die Funktion der Schwenklager 11 wird im folgenden
noch näher erläutert werden.
In den Fig. 3 und 4 ist der Beschlag 1 in einen Ausziehschrank
15 eingebaut dargestellt. Der Beschlag 1 ist an einer Seitenwand
16 des Ausziehschranks 15 befestigt und dient zur Lagerung von Ladeelementen 17 für einen Schrankinhalt. Bei den Ladeelementen
17 kann es sich um Drahtkörbe handeln, die in Einhängeöffnungen
14 in den vertikalen Trägern 3 gemäß Fig. 1 eingehängt sind. Weiterhin dient der Beschlag 1 zur Lagerung einer Frontverkleidung
18 des Ausziehschranks 15. Die Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung 18 verläuft nicht senkrecht zu der Ausziehrichtung
13 des Ausziehschranks 15, sondern weist hierzu einen Winkel 19 von 45° auf. Entsprechend ist die Halterung 7 um die
Schwenkachse 12 relativ zu dem Ausziehrahmen 2 angewinkelt. Der Aufbau der Schwenklager 11 geht dabei näher aus Fig. 4 hervor,
die den Übergangsbereich zwischen dem Ausziehrahmen 2 und der
Halterung 7 im Bereich eines Schwenklagers 11 vergrößert wiedergibt. Das dargestellte Schwenklager Il wird von zwei
übereinander angeordneten Lochplatten 2 0 und 21 und einem Lagerbolzen 22 ausgebildet, der ohne radiales Spiel in
Lagerbohrungen 23 in den Lochplatten 20 und 21 angeordnet ist. Blockiert wird das Schwenklager 11 in der Funktionsstellung des
Beschlags l durch ein Verbindungselement 24, das durch jeweils eine Durchbrechung in beiden Lochplatten 20 und 21 hindurchgreift.
Das Verbindungselement 24 kann ein Niet, eine selbstschneidende Schraube, ein Sicherungsstift o. dgl. sein. In
beiden Lochplatten 2 0 und 21 sind mehrere Durchbrechungen vorgesehen, die auf die im Zusammenhang mit den Fig. 5 bis 7
näher eingegangen werden wird. Durch den Lagerbolzen 22 und das Verbindungselement 24 der beiden übereinander angeordneten
Schwenklager Il ist die Relativlage der Halterung 7 zu dem Ausziehrahmen 2 vollständig definiert.
Die Lochplatten 2 0 und 21 erlauben das Einstellen verschiedener Winkel 19 zwischen der Ausziehrichtung 13 und der Frontverkleidung
18 des Ausziehschranks 15. Durch die Mehrzahl der Durchbrechungen in beiden Lochplatten 2 0 und 21 sind diskrete Winkel
19 in dichter Verteilung möglich. Dies ist anhand der Fig. 5 bis 7 nachvollziehbar. Fig. 5 zeigt die Lochplatte 20, die neben der
Lagerbohrung 23 ein Befestigungselement 2 6 und drei Durchbrechungen 27 aufweist. Das Befestigungselement 26 dient zum
Anschweißen der Lochplatte 2 0 an einen horizontalen Träger 4 des Ausziehrahmens 2 gemäß den Fig. 1 bis 4 und ist zu diesem Zweck
mit Schweißsicken 28 versehen. Die Durchbrechungen 27 der Lochplatte 2 0 liegen auf einem Kreisbogen 32 um die Schwenkachse
12 und weisen bezogen auf die Schwenkachse 12 untereinander einen festen Bogenabstand 29 von 20° auf. Darüber hinaus ist
bezogen auf die Schwenkachse 12 ein Bogenabstand 3 0 von 5° zwischen der Haupterstreckungsrichtung des Befestigungselements
26 und der diesem benachbarten Durchbrechung 27 vorgesehen. Dieser Bogenabstand 30 ist zu einem Bogenabstand 31, der von den
drei Durchbrechungen 27 selbst überspannt wird, hinzuzuaddieren.
Auf dem Kreisbogen 32 um die Schwenkachse 12 sind auch die Durchbrechungen 33 in der Lochplatte 21 gemäß Fig. 6 angeordnet.
Hier beträgt jedoch ein auf die Schwenkachse 12 bezogener Bogenabstand 34 zwischen den einzelnen Durchbrechungen 33 15°.
insgesamt überspannen die Durchbrechungen 33 einen Bogenabstand 35 um die Schwenkachse 12 von 45°. Dabei weist die Durchbrechung
33, die einem Befestigungselement 36 der Lochplatte 21 benachbart ist, bezogen auf die Schwenkachse 12 keinen zusätzlichen
Bogenabstand zu der Haupterstreckungsrichtung dieses Befestigungselements 36 auf. Das Befestigungselement 36 ist wie das
Befestigungselement 26 mit Schweißsicken 37 versehen und zum Anschweißen an einen horizontalen Arm 8 der Halterung 7 gemäß
den Fig. 1 bis 4 vorgesehen. Mit den Lochplatten 2 0 und 21 zusammen sind viele verschiedene diskrete Winkel zwischen dem
Ausziehrahmen 2 und der Halterung 7 gemäß den Fig. l bis 4 einstellbar. In Fig. 7 ist der Fall eines rechten Winkels
dargestellt, der letztlich als Winkel 19 von 90° zwischen der Ausziehrichtung 13 und der Frontverkleidung 18 gemäß Fig. 3
vorliegt. Dabei befinden sich die jeweils äußersten Durchbrechungen 27 und 23 der Lochplatten 20 und 21 in Überdeckung.
Durch Einbringen des Verbindungselements 24 gemäß Fig. 4 in die sich überdeckenden Durchbrechungen 27 und 33 wird diese Winkellage
fixiert. Die Fixierung der Winkellage ist sehr beständig, weil die Durchbrechungen 27 und 33 sowie die Lagerbohrung 23
nicht nur jeweils randgeschlossen sind, sondern weil darüber hinaus der Rand jeweils eine ausreichende Stärke aufweist, um
auftretende Hebelkräfte zwischen der Halterung 7 und dem Ausziehrahmen 2 gemäß den Fig. 1 bis 4 aufzunehmen. Die in Fig.
7 dargestellte Relativstellung, die einem Winkel 19 gemäß Fig. 3 von 90° entspricht, ist nicht das Hauptanwendungsgebiet des
Beschlags l gemäß den Fig. l und 2. Dieses Hauptanwendungsgebiet
liegt vielmehr bei Winkel 19 gemäß Fig. 3 im Bereich von 45°. Konkret können mit den beiden Lochplatten 2 0 und 21 gemäß den
Fig. 5 bis 7 Winkel von 5, 20, 25, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 70, 75 und 90° eingestellt werden. Dabei ist jedoch zumindest der
spitze Winkel von 5° nicht praxisrelevant. In dem interessierenden
Bereich von 35 bis 60° ist der Winkel 19 in Schritten von
5° mit den Lochplatten 2 0 und 21 einstellbar. In Verbindung mit einer Feineinstellung des Winkels 19 in den Haltepunkten 10 kann
damit in diesem Bereich jeder beliebige Winkel 19 realisiert werden. Welche Durchbrechungen 27 und 33 bei dem jeweiligen
Winkel 19 in Überdeckung kommen, ergibt sich daraus, daß die Summe der beiden Bogenabstände zu den Befestigungselementen 26
und 36 genau dem gewünschten Winkel 19 entspricht. Bei den Lochplatten 20 und 21 sind die Bogenabstände 29, 30 und 34 so
geschickt gewählt, daß bei den oben angegebenen Werten für den Winkel 19 kein einziges Mal zwei Paare von Durchbrechungen 27
und 33 zugleich in überdeckung kommen.
In den Fig. 8 und 9 sind die wesentlichen Teile um zwei übereinander
angeordneten Haltepunkten 10 für die Frontverkleidung 18 gemäß den Fig. 1 bis 4 wiedergegeben. Dabei unterscheiden sich
die Bestandteile gemäß den Fig. 8 und 9 nur in einem einzigen Detail, auf das noch näher eingegangen wird. Es ist jeweils ein
Querträger 38 vorgesehen, der an den hier nicht dargestellten vertikalen Träger 9 gemäß den Fig. 1 und 2 angeschweißt ist. Der
Querträger 3 8 weist eine zentrale Gewindebohrung 39 und beiderseits der Gewindebohrung 39 zwei horizontal ausgerichtete
Langlöcher 40 auf. In die Gewindebohrung 39 ist eine hier nicht dargestellte Schraube eingeschraubt, die durch ein Loch 41 in
einer Halteplatte 42 hindurchtritt und sich auf einer Adapterplatte 43 abstützt. Durch die Langlöcher 40 hindurch greifen
zwei weitere nicht dargestellte Schrauben in Gewindehülsen 44 in der Halteplatte 42 ein. Durch diese Anordnung ist es bei gegenüber
der Halteplatte 42 in horizontaler Richtung ortsfester Adapterplatte 43 möglich, sowohl den horizontalen Abstand als
auch die Winkellage um eine vertikale Achse zwischen dem Querträger 3 8 und der Halteplatte 42 und damit letztlich
zwischen dem Ausziehrahmen 2 und der Frontverkleidung 18 gemäß den Fig. 3 und 4 feineinzustellen. Mit dieser Feineinstellung
werden die zwischen den diskreten Winkeln 19 verbleibenden Abstände überbrückt, wenn sie nach beiden Richtungen mindestens
2,5° Winkeländerung ermöglicht. Durch einen unterschiedlichen horizontalen Abstand zwischen dem Querträger 38 und der Halte-
platte 42 bei zwei übereinander angeordneten Haltepunkten 10 kann darüber hinaus die Winkellage der Frontverkleidung um eine
horizontale Achse justiert werden. Die Befestigung der Adapterplatte 43 an der Halteplatte 42 erfolgt über zwei wiederum nicht
dargestellte Schrauben, die in Gewindebohrungen 45 in der Adapterplatte 43 eingreifen. Die Schrauben greifen durch Ausnehmungen
4 6 in der Halteplatte 42 hindurch und stützen sich über Unterlegscheiben auf dem Rand 47 der Ausnehmungen 46 ab. Dabei
liegt gezielt ein Spiel zwischen den Schrauben und den Ausnehmungen 46 vor. Dieses Spiel ist erforderlich für eine Höhen- und
Seitenjustierung der Adapterplatte 43 gegenüber der Halteplatte 42. Hierzu werden in zwei Bohrungen 48 in der Adapterplatte 43
Exzenter drehbar vernietet. Diese Exzenter greifen durch Ausnehmungen 49 und 50 durch die Halteplatte 42 hindurch. Die
Ausnehmung 49 ist so gestaltet, daß durch Verdrehen des zugehörigen Exzenters eine Re la ti wer Schiebung der Adapterplatte
43 gegenüber der Halteplatte 42 in horizontaler Richtung erfolgt. Die Ausnehmung 50 ist entsprechend so ausgebildet, daß
bei Verdrehen des zugehörigen Exzenters eine Relatiwerschiebung zwischen der Halteplatte 42 und der Adapterplatte 43 in vertikaler
Richtung erfolgt. Die Ausnehmungen 46, 49 und 50 sind jeweils nach oben offen, um ein Einhängen der Adapterplatten 43
mit den bereits eingeschraubten Schrauben und vernieteten Exzentern zu ermöglichen. Um eine vertikale Bewegung zwischen
dem Querträger 38 und der Halteplatte 42 sowie ein Gegeneinanderverkippen
dieser beiden Bauteile zu verhindern, weist der Querträger 3 8 einen vorspringenden Steg 51 auf, auf dem sich
ein Steg 52 der Halteplatte 42 linienförmig abstützt.
Die bisherige Beschreibung betraf bezüglich der Ausnehmung 5 0 nur Fig. 8. Gemäß Fig. 9 ist statt der Ausnehmung 50 eine
tiefere Ausnehmung 50' vorgesehen, die nicht nur so breit sondern auch so tief ist, daß ein Verdrehen des zugehörigen
Exzenters zu keiner Relativbewegung zwischen der Halteplatte 42 und der Adapterplatte 43 führt. Dies ist wichtig, weil die
Höheneinstellung einer Frontverkleidung nur in einem einzigen Haltepunkt definiert erfolgen kann. Die Ausnehmung 50' schaltet
die Höhenverstellung zwischen der Halteplatte 42 gemäß Fig. 9 und der Adapterplatte 43 aus. Ebenso könnte auch der der
Ausnehmung 50 zugeordnete Exzenter bei allen Haltepunkten bis auf einen Haltepunkt 10 weggelassen werden.
In Fig. 10 ist in einer Seitenansicht (a) und einer Draufsicht (b) eine Ausführungsform der Halteplatte 42 dargestellt, die
speziell für einen rechts/links-Beschlag ausgestaltet ist. Die
Ausnehmungen 46 und 49 sind dementsprechend zweifach und die Ausnehmungen 50 und 50' jeweils einmal in der Halteplatte 42
vorgesehen, so daß eine Adapterplatte 43 immer von oben an die Halteplatte 42 anhängbar ist, egal, ob der Beschlag an die
rechte oder die linke Seitenwand eines Ausziehschranks angebracht ist. Dabei entspricht die Halteplatte gemäß Fig. 10
in der dargestellten Ausrichtung funktionell der Halteplatte 42 gemäß Fig. 8, während sie auf den Kopf gestellt funktionell der
Halteplatte 42 gemäß Fig. 9 entspricht. Das Loch 41 und die Gewindehülsen 44 sind in der Mittelebene der Halteplatte 42
gemäß Figur 10 angeordnet.
Fig. 11 zeigt den zu der Halteplatte 42 gemäß Fig. 10 zugehörigen Querträger 33. Fig. 12 zeigt den gesamten Haltepunkt 10
mit dem vertikalen Träger 9 und den Einstellschrauben 25 und 6, jedoch ohne eine Adapterplatte. Statt der Stege 51 und 52 gemäß
den Fig. 8 und 9 sind hier Zungen 53 vorgesehen, die aus der Halteplatte 42 herausgebogen sind und in Durchbrechungen 54 in
dem Querträger 33 eingreifen, um eine definierte Relativlage der Halteplatte 42 zu dem Querträger 33 in vertikaler Richtung zu
definieren. In Fig. 10 ist die rechte Zunge 53 noch nicht aus der Halteplatte herausgebogen, sondern bislang nur freigestanzt
wiedergegeben.
Fig. 13 zeigt in einer Seitenansicht {a), einer Draufsicht (b) und einem Querschnitt (c) ein Hohlprofil 55, das für die
vertikalen Träger 3 des Ausziehrahmens 2 bevorzugt verwendet wird, wenn der Beschlag 1 als rechts/links-Beschlag ausgebildet
wird. Das Hohlprofil 55 gemäß Fig. 13 weist eine besonders große
Anzahl von übereinander angeordneten Einhängeöffnungen 14
beispielsweise zum Einhängen von Drahtkörben als Ladeelemente 17 auf. Weiterhin sind in dem Hohlprofil 55 seitliche Schlitze 56
ausgebildet. Diese Schlitze 56 ermöglichen es, aus dem Hohlprofil 55 in Verbindung mit den Adapterplatten 43 gemäß den
Fig. 8 und 9 einen Hilfsrahmen für die Frontverkleidung 18 gemäß den Fig. 3 und 4 auszubilden. Ein solcher Hilfsrahmen ist
insbesondere bei sehr hohen oder mehrteiligen Frontverkleidungen erforderlich.
In Fig. 14 ist ein solcher Hilfsrahmen skizziert, der jedoch unter Verwendung eines anderen Hohlprofils 57 zusammengesetzt
wurde. Die Adapterplatten 43 sind mit ihren Schmalseiten durch die Schlitze 56 in zwei Abschnitte des Hohlprofils 57 eingeschoben.
Mit Schrauben 58, die durch Schraubenlöcher 59 in den Abschnitten des Hohlprofils 57 hindurchgreifen, wird der Hilfsrahmen
60 an der Rückseite der hier nicht dargestellten Frontverkleidung befestigt und dabei gleichzeitig in sich stabilisiert.
Es können auch weitere Schrauben 58, die nicht nur Adapterplatten 43 hindurchgreifen, durch Schraubenlöcher in den
beiden Abschnitten des Hohlprofils 57 in die Rückseite der Frontverkleidung eingeschraubt werden.
Das Hohlprofil 57 gemäß Fig. 14 ist speziell für die Ausbildung des Hilfsrahmens 60 vorgesehen und in Fig. 15 in einer Seitenansicht
(a) und einem Querschnitt (b) separat dargestellt. Für den Hilfsrahmen 60 gemäß Fig. 14 kann aber genau so gut das
Hohlprofil 55 gemäß Fig. 13 verwendet werden. Dann kommt dasselbe Hohlprofil sowohl für die vertikalen Träger 3 des
Ausziehrahmens 2 als auch für den Hilfsrahmen zur Verwendung.
Hierdurch wird ein nicht unerheblicher Rationalisierungseffekt erzielt. Dieser Rationalisierungseffekt bedeutet noch einmal
eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit, die durch den Beschlag
1 gemäß den Fig. 1 bis 4 erreicht wird, der für unterschiedliche Winkel 19 gemäß Fig. 3 zwischen der Ausziehrichtung 13 und der
Frontverkleidung 18 verwendbar ist und der gemäß den Fig. 10 bis 12 auch als rechts/links-Beschlag ausgebildet werden kann.
1 | - Beschlag | Il | - Schwenklager |
2 | - Ausziehrahmen | 12 | - Schwenkachse |
3 | - vertikaler Träger | 13 | - Ausziehrichtung |
4 | - horizontaler Träger | 14 | - Einhängeöffnung |
5 | - Auszugschiene | 15 | - Ausziehschrank |
6 | - Schraube | 16 | - Seitenwand |
7 | - Halterung | 17 | - Halteelement |
8 | - horizontaler Arm | 18 | - Frontverkleidung |
9 | - vertikaler Träger | 19 | - Winkel |
10 | - Haltepunkt | 20 | - Lochplatte |
21 | - Lochplatte | 31 | - Bogenabstand |
22 | - Lagerbolzen | 32 | - Kreisbogen |
23 | - Lagerbohrung | 33 | - Durchbrechung |
24 | - Verbindungselement | 34 | - Bogenabstand |
25 | - Schraube | 35 | - Bogenabstand |
26 | - Befestigungselement | 36 | - Befestigungselement |
27 | - Durchbrechung | 37 | - Schweißsicke |
28 | - Schweißsicke | 38 | - Querträger |
29 | - Bogenabstand | 39 | - Gewindebohrung |
30 | - Bogenabstand | 40 | - Langloch |
41 | - Loch | 51 | - Steg |
42 | - Halteplatte | 52 | - Steg |
43 | - Adapterplatte | 53 | - Zunge |
44 | - Gewindehülse | 54 | - Durchbrechung |
45 | - Gewindebohrung | 55 | - Hohlprofil |
46 | - Ausnehmung | 56 | - Schlitz |
47 | - Rand | 57 | - Hohlprofil |
48 | - Bohrung | 58 | - Schraube |
49 | - Ausnehmung | 59 | - Schraubenloch |
50 | - Ausnehmung | 60 | - Hilfsrahmen |
Claims (15)
1. Beschlag für einen Ausziehschrank, mit einem Ausziehrahmen
zur Lagerung mindestens eines Ladeelements für einen Schrankinhalt und zur Lagerung einer Halterung für eine Frontverkleidung
des Ausziehschranks, wobei der Ausziehrahmen
seinerseits an mindestens zwei mit Abstand übereinander angeordneten, teleskopierbaren Auszugschienen gelagert ist, die
zur Befestigung an einer Seitenwand des Ausziehschranks vorgesehen sind, und wobei die Halterung für die Frontverkleidung
derart an der Vorderseite des Ausziehrahmens gelagert ist, daß
ein Winkel zwischen der von den Auszugschienen definierten Ausziehrichtung des Ausziehschranks und der von der Halterung
definierten Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
Ausziehrahmen (2) und der Halterung (7) für die Frontverkleidung (18) mindestens zwei mit Abstand übereinander angeordnete, feste
Schwenklager (11) mit einer gemeinsamen, senkrecht zu der Ausziehrichtung (13) verlaufenden Schwenkachse (12) ausgebildet
sind, daß im Bereich jedes Schwenklagers (11) eine drehfest mit dem Ausziehrahmen (2) verbundene erste Lochplatte (20) und
parallel dazu eine drehfest mit der Halterung (7) für die Frontverkleidung (18) verbundene zweite Lochplatte (21)
vorgesehen sind, wobei die erste Lochplatte (20) und die zweite Lochplatte (21) auf einem gemeinsamen Kreisbogen (32) um die
Schwenkachse (12) jeweils eine Mehrzahl von randgeschlossenen Durchbrechungen (27 bzw. 33) aufweisen, so daß der Winkel (19)
zwischen der Ausziehrichtung (13) des Ausziehschranks (15) und der Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung (18) durch
Verbinden der beiden Lochplatten mit einem verbindungselement (24) , das in ein Paar sich überdeckender Durchbrechungen (33 und
27) eingreifend das jeweilige Schwenklager (li) blockiert, in diskreten Schritten einstellbar ist.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (7) mindestens zwei mit Abstand übereinander angeordnete Haltepunkte (10) für die Frontverkleidung aufweist, in
denen jeweils der Winkel zwischen der Ausziehrichtung (13) des
Ausziehschranks (15) und der Frontverkleidung (81) feineinstellbar ist.
3. Beschlag nach Anspruch l oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenklager (11) jeweils durch Lagerbohrungen (23) in den beiden Lochplatten (20 und 21) und einen darin angeordneten
Lagerbolzen (22) ausgebildet werden.
4. Beschlag nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kreisbogen (32) um die Schwenkachse (12) , auf dem die Durchbrechungen (27 und 33) angeordnet sind, einen Radius von 15
bis 40 mm aufweist.
5. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchbrechungen (33) in der ersten Lochplatte (20) untereinander einen festen ersten Bogenabstand (29) bezogen
auf die Schwenkachse (12) haben und daß die Durchbrechungen (33) in der zweiten Lochplatte (21) untereinander einen festen
zweiten Bogenabstand (34) bezogen auf die Schwenkachse (12) haben, wobei der erste Bogenabstand (29) und der zweite Bogenabstand
(34) unterschiedlich groß sind.
6. Beschlag nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Unterschied zwischen dem ersten Bogenabstand (29) und dem zweiten Bogenabstand (34) etwa 5° beträgt.
7. Beschlag nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Bogenabstand (29) etwa 20° und der zweite Bogenabstand (34) etwa 15° beträgt.
8. Beschlag nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß bezogen auf die Schwenkachse (12) der geringste Bogenabstand (30) einer Durchbrechung (27) in der ersten Lochplatte (2 0) zu
der Ausziehrichtung (13) des Ausziehschranks (15) bzw. in der
zweiten Lochplatte zu der Haupterstreckungsebene der Frontverkleidung etwa 0°, 5° oder 10° beträgt.
9. Beschlag nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß bezogen auf die Schwenkachse (12) die Summe des Bogenabstands (30 und 31) einer Durchbrechung (27) in der ersten
Lochplatte (20) zu der Ausziehrichtung (13) des Ausziehschranks
(15) und des Bogenabstands (35) einer Durchbrechung (33) in der zweiten Lochplatte (21) zu der Frontverkleidung (18) 90°
beträgt.
10. Beschlag nach einem der Ansprüche l bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel (19) zwischen der Ausziehrichtung (13)
des Ausziehschranks (15) und der Frontverkleidung (18) in jedem der beiden Haltepunkte (10) für die Frontverkleidung (18) um
mindestens plus/minus 2,5° feineinstellbar ist.
11. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halterung (7) für die Frontverkleidung (18) einen über horizontale Arme (8) mit beiden Schwenklagern (11)
verbundenen vertikalen Träger (9) aufweist, an dem die beiden Haltepunkte (10) für die Frontverkleidung (18) ausgebildet sind,
wobei in jedem Haltepunkt (10) der horizontale Abstand der Frontverkleidung (18) zu dem vertikalen Träger (9) einstellbar
ist.
12. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausziehrahmen (2) vertikale Träger zur Lagerung des mindestens einen Ladeelements (17) aufweist, die aus
einem Hohlprofil (55) ausgebildet sind, das zusammen mit Adapterplatten (43) für die Befestigung an der Halterung (7)
auch zur Ausbildung eines Hilfsrahmens (60) für die Frontverkleidung (18) vorgesehen ist.
13. Beschlag nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Hohlprofil (55) einseitig mit geschlossenen Schlitzen (56) zum Einschieben der Adapterplatten (43) versehen ist.
14. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Beschlag (1) als rechts/links-Beschlag ausgebildet
ist.
15. Ausziehschrank mit dem Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
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