2. April 1997
97-0130 La-cs
Propharm Apotheker Koch GmbH
D-83646 Bad Tölz/Wackersberg
Staubabsaugung für Tabletten- und Kapselmaschinen
Die Erfindung betrifft eine Staubabsaugung für Tabletten- und Kapselmaschinen
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Im Produktionsvorgang werden Tabletten aus feinem Granulat in einem Preßvorgang
hergestellt. Dazu wird das zu verpressende Material in einer Matrize zwischen einem Ober- und einem Unterstempel mit hoher Kraft verpreßt. Die Matrize wird zuvor
über eine Fülleinrichtung mit dem Granulat gefüllt und überschüssiges Material wird mit einem Abstreifer entfernt. Da dieser Vorgang bei schnell laufenden Tablettenmaschinen
mit hoher Geschwindigkeit abläuft, entweicht immer etwas Material als Staub in die Umgebung. Dieser Staub kann sich mit anderen Verunreinigungen, beispielsweise
Maschinenöl und anderem Abriebstaub vermengen und die Qualität später gepreßter Tabletten beeinträchtigen. Gleiches gilt für Kapselmaschinen, bei
denen ebenfalls eine definierte Menge an Granulat in Kapseln gefüllt wird. Der auf
diese Weise entstandene Staub kann die weitere Produktion negativ beeinflussen.
Es ist bereits bekannt, entsprechend entstehenden Staub mit einer Absaugvorrichtung
zu entfernen. Die abgesaugte Menge an Granulat bzw. Staub wird Absaugverlust genannt. Eine herkömmliche Absaugung wird einmal bei Produktionsbeginn eingestellt
und läuft häufig unkontrolliert bis zum Produktionsende durch. Während der Produktion ist nicht nachvollziehbar wieviel Material tatsächlich verpreßt und wieviel
Material in der Absaugung verlorengeht. Die Geschicklichkeit des Bedienpersonals
für die Maschinen bestimmt, wie genau die optimale Einstellung getroffen wird. Eine
Überwachung im Prozeß ist nicht mehr möglich. Damit kann sich also einerseits unkontrolliert
Staub an kritischen Stellen ansammeln oder aber im anderen Extremfall können sogar die Matrizen bzw. Kapseln "leergesaugt" werden.
Ausgehend von dieser Problemstellung ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
die gattungsgemäße Staubabsaugung derart weiterzubilden, daß der Preßraum einer Tabletten- oder Kapselmaschine zuverlässig von anfallendem Staub befreit
wird, während aber gleichzeitig verhindert wird, daß Material aus den Werkzeugmatrizen
gesaugt wird.
Diese Aufgabe wird durch eine gattungsgemäße Staubabsaugung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 gelöst, die entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 zum einen eine steuerbare Einrichtung zur Veränderung des Saugluftvolumenstroms,
zum zweiten eine Meßeinrichtung zur Bestimmung des Volumenstroms des abgesaugten Materials und schließlich eine Regeleinrichtung aufweist.
Der Lösung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß bei der Tablettenproduktion in Tabletten-
und Kapselmaschinen immer eine quantifizierbare Menge Staub anfällt. Daher arbeitet die Absaugung optimal, wenn genau diese Staubmenge abgesaugt wird.
Dieser abzusaugende Volumenstrom, der für bestimmte Maschinenparameter vorbestimmbar
ist, kann mit der nach dem Anspruch 1 realisierten Regelschleife exakt abgesaugt werden. Somit kann wirksam verhindert werden, daß der bei der Produktion
anfallende überschüssige Staub quantitativ entfernt wird, während auf der ande-
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ren Seite ein Aussaugen der Werkzeugmatrizen durch einen zu hohen Saugluftvolumenstrom
sicher verhindert wird. Bei einer derartigen Regelung stellt sich die Saug-leistung selbsttätig nach. Die entsprechende Staubabsaugung kann problemlos
in eine Prozeßüberwachung integriert sein, die bei Über- bzw. Unterschreiten von
Grenzwerten die Presse abstellt. Dies stellt eine Präventivmaßnahme zur Reinhaltung
der Gut-Tabletten bzw. Kapseln dar.
In den Unteransprüchen 2 bis 6 sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
nach Anspruch 1 wiedergegeben. Anspruch 7 betrifft eine Tabletten- und Kapselmaschine
mit einer erfindungsgemäßen Staubabsaugung.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: Die Prinzipskizze einer Staubabsaugung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2: den Teil einer Meßeinrichtung zur Bestimmung des Volumenstroms des
abgesaugten Materials nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 3: eine in Serie geschaltete Drosselklappe gemäß der Ausführungsform der
Erfindung nach Fig. 1 und
Fig. 4: eine alternativ zu der Darstellung gemäß Fig. 1 bzw. Fig. 3 in Parallelschaltung
angeordnete Drosselklappe.
In Fig. 1 ist mit 10 eine Saugdüse schematisch angedeutet, die eine der Saugdüsen
darstellt, die an den kritischen Stellen im Preßraum einer Tabletten- oder Kapselma-
schine angeordnet sind. Von der Saugdüse 10 aus verlaufen Saugleitungen 12, wobei
der Saugluftvolumenstrom über ein Ansauggebläse 14 erzeugt wird. Zur Veränderung
des Saugluftvolumenstroms ist in der Ausführungsform gemäß Fig. 1 eine
Drosselklappe 16 vorgesehen, die steuerbar ist. Statt einer entsprechenden Drosselklappe
16, die durch Veränderung der Drosselklappenstellung den durch das Gebläse 14 erzeugten Luftvolumenstrom variiert, kann natürlich auch der durch das
Gebläse erzeugte Luftvolumenstrom beispielsweise aufgrund Drehzahländerung des Ventilators verändert werden, in den hier dargestellten Ausführungsbeispielen wird
die Änderung des Saugluftvolumenstroms allerdings durch die Drosselklappe 16 erzeugt.
Der Drosselklappe 16 nachgeschaltet ist eine Meßeinrichtung 18 zur Bestimmung
des Volumenstroms des abgesaugten Materials. Aufgrund des in der Meßeinrichtung 18 ermittelten Meßwerts wird über einen Regler 20 und entsprechende
Rückführung des Reglerausgangsignals zur Drosselklappe 16 der Saugluftvolumenstrom
geregelt. Der Regler 20 ist, wie in der Fig. 1 angedeutet, mit der Maschinensteuerung
22 verbunden bzw. in diese integriert.
An der Regeleinrichtung 20 bzw. am Bedienpult der Maschinensteuerung 22 wird ein
Sollwert eingegeben, der den Volumenstrom an abgesaugtem Material vorgibt. Praktisch sinnvoll ist die Eingabe von Prozentwerten zwischen 0% und 100%. Dabei
heißt 0%, daß kein Staub abgesaugt wird, während 100% dem für die Tablettenmaschine
bzw. Kapseimaschine charakteristischen definierten Maximalwert, d.h. dem maximalen Absaugverlust, entspricht.
Bei laufender Absaugung bestimmt die Meßvorrichtung 18 den tatsächlichen Volumenstrom
des abgesaugten Feststoffes und gibt das Signal an den Regler 20 weiter. Der Regler vergleicht Ist- und Sollwert miteinander und errechnet daraus eine neue
Klappenstellung, die von der Drosselklappe 16 angefahren wird. Durch ständiges Nachführen der Drosselklappe wird zu jedem Zeitpunkt eine konstante Staubmenge
abgezogen, wodurch der Preßraum staubfrei bleibt.
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Tritt nun durch eine Störung an der Presse übermäßig viel Feststoff an die Umgebung,
so wird dies durch die Meßeinrichtung 18 registriert, die durch Voreinstellung eines bestimmten Grenzwertes einen Befehl zum stoppen an die Maschinensteuerung
weitergeben kann. Ebenso wird die Maschine abschalten, wenn kein Granulat mehr nachfiießt und die Presse sozusagen leerläuft.
Die Schlüsselkomponente der geregelten Staubabsaugung ist die Meßeinrichtung
18, die den Volumenstrom an abgesaugtem Material feststellt. Diese Meßaufgabe kann durch unterschiedliche Prinzipien erfüllt werden.
Eine Onlinemeßmethode wird mittels eines optischen Meßsystems verwirklicht. Diese
besteht aus einer Lichtquelle und einem Helligkeitssensor, wobei der Gas-Feststoff-Volumenstrom
durch die optische Meßstrecke zwischen Lichtquelle und Helligkeitssensor transportiert wird. Aufgrund der im Meßvolumen vorbeigeführten
Staubpartikel wird das Licht abgeschwächt bzw. gestreut, woraus unter Berücksichtigung
dieser physikalischen Phänomene der Volumenstrom bestimmt werden kann. Derartige optische Meßsysteme sind bereits hinlänglich bekannt.
Eine alternative Meßeinrichtung ist in Fig. 2 schematisch dargestellt. Sie besteht aus
einem Gas-Feststoff-Abscheider 24 und einer zugeordneten Waage 26. Das abgesaugte
Feststoffmaterial wird über einen Abscheider von der Luft getrennt. Der angefallene
Feststoff wird in regelmäßigen Zeitabständen entnommen und gewogen. Der Vorteil dieser Methode ist die absolute Messung des Absaugverlusts.
Die Saugkraft an den Düsen 10 und damit die Menge an abgesaugtem Feststoff wird
in den hier dargestellten Ausführungsbeispielen durch die Drosselklappe gesteuert.
Die Schaltung der Klappe kann grundsätzlich in zwei Varianten möglich sein. Zum einen kann, wie in Fig. 3 dargestellt, die Drosselklappe zu der Düse 10 bzw. der
Meßstrecke 18 in Serie geschaltet sein. Die Serienschaitung ist die logisch einfache
Anordnung mit dem geringsten Energieverlust. Allerdings kann bei der optischen Meßmethode die optische Auflösung durch die schwankende Luftgeschwindigkeit
negativ beeinflußt werden.
In diesem Fall könnte durch die Schaltung gemäß Fig. 4 abgeholfen werden. Hier ist
die Drosselklappe 16 zur Düse 10 parallel geschaltet. Es wird hier also ein Bypassluftvolumenstrom
je nach Drosselklappenstellung angesaugt.