DE29704695U1 - Verpackung für Datenträger und Zuschnitt dafür - Google Patents
Verpackung für Datenträger und Zuschnitt dafürInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
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concito media point GmbH
Inselkammerstraße 10
82008 Unterhaching
Inselkammerstraße 10
82008 Unterhaching
" 11127 Kö-bg
18. 03.1997
18. 03.1997
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung für flache Datenträger, z.B. CD-ROMs, Disketten oder Chipkarten, die zum
Vertrieb der Datenträger in Verbindung mit einer Zeitschrift oder einer anderen gedruckten Veröffentlichung geeignet ist, und die
nach Entnahme aus der Zeitschrift zum erneuten Verpacken des Datenträgers geeignet ist, sowie einen Zuschnitt für eine solche
Verpackung.
Weiterverwendbare Verpackungen aus Kunststoff sind insbesondere für CD-ROMs weit verbreitet. Sie sind aber relativ dick und daher
nicht zum Einlegen oder Beiheften in Zeitschriften geeignet. Verpackungen
aus Karton sind aus DE 407836 A, DE 19518850 A und DE 19529393 A bekannt. Auch diese Verpackungen sind zu dick oder zu
steif, um sich zum Beilegen zu Zeitschriften zu eignen. Es werden daher für diesen Zweck meist ringsum verschlossene Umschläge aus
Papier verwendet, die den Datenträger enthalten und auf eine Seite der Zeitschrift aufgeklebt werden, um ein Herausfallen zu verhindern.
Um den Datenträger zu entnehmen, muß der Benutzer zunächst den Umschlag aus der Zeitschrift lösen, wobei die betreffende
Seite häufig zerstört oder beschädigt wird. Anschließend muß er den Umschlag aufreißen, so daß dieser häufig nachher nicht
mehr für eine sichere Unterbringung des Datenträgers taugt. Ein weiterer Nachteil dieser Umschläge ist, daß auf ihnen nur wenig
Information über den Inhalt des Datenträgers untergebracht werden kann. Da die Rückseite normalerweise mit der Zeitschrift verklebt
ist, steht hierfür nur die Vorderseite zur Verfügung. Der Einfachheit
halber ist auf der Vorderseite deswegen meist ein Klarsichtfenster vorgesehen, das den Blick auf die Beschriftung des
Datenträgers freigibt, ansonsten bleibt der Umschlag unbeschriftet.
Zusätzliche Informationen, die der Vertreiber des Datenträgers dem Benutzer geben möchte, können deshalb nur in der Zeitschrift
selber untergebracht werden, stehen damit aber dem Benutzer nicht mehr zuverlässig zur Verfügung, sobald Zeitschrift
und Datenträger voneinander getrennt sind. Dies ist insbesondere dann störend, wenn der Vertreiber des Datenträgers darauf hofft,
daß die Benutzer mit ihm in Kontakt treten, z.B. um Lizenzverträge für auf dem Datenträger enthaltene Software abzuschließen, Produkte
zu bestellen oder dergleichen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Verpackung für einen Datenträger bzw. einen Zuschnitt für eine solche Verpackung anzugeben,
die preiswert ist, zum Vertrieb in Verbindung mit Zeitschriften oder anderen Druckerzeugnissen geeignet ist, nach dem
Entnehmen aus der Zeitschrift weiterverwendet werden kann und genügend Platz für Informationen bietet, die der Vertreiber dem
Benutzer des Datenträgers zukommen lassen möchte.
Die Aufgabe wird gelöst durch einen Zuschnitt nach Anspruch 1 bzw. eine Verpackung nach Anspruch 8. Abhängige Ansprüche sind
auf bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung gerichtet. Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Figuren 1 und 2. Diese zeigen jeweils einen erfindungsgemäßen
Zuschnitt.
Der in Figur 1 gezeigte Zuschnitt ist als Verpackung für eine CD-ROM vorgesehen. Er besteht aus einem im wesentlichen rechteckigen
langgestreckten Stück Karton oder Papier, das durch zwei Faltlinien 4, 5 in einen Postkartenabschnitt 1, einen Taschenrückseitenabschnitt
2 und einen Taschenvorderseitenabschnitt 3
unterteilt ist. Ein Flächengewicht des Papiers oder Kartons von ca. 170 g/cra2 ist geeignet. Der Vorderseitenabschnitt 3 ist in
etwa quadratisch mit einer Kantenlänge, die geringfügig größer ist als der Durchmesser einer handelsüblichen CD-ROM, die in der
fertigen Verpackung untergebracht werden soll. Zwei trapezförmige
Umklapplaschen 6, 7 erstrecken sich entlang des an die Faltlinie 5 angrenzenden Randes und des der Faltlinie 5 gegenüberliegenden
Randes des Vorderseitenabschnitts 3. Durch Umklappen der Laschen 6, 7 auf den Vorderseitenabschnitt 3, Umklappen des Vorderseitenabschnitts
3 entlang der Linie 5 auf den Rückseitenabschnitt 2 und Festkleben der Laschen 6, 7 am Rückseitenabschnitt entsteht
eine an einem Rand offene Tasche. Zum Erleichtern des Festklebens können die Laschen 6, 7 an ihrer nicht gezeigten Rückseite mit
einer Gummierung oder einer anderen klebfähigen Schicht versehen sein.
Um ein Herausfallen des Datenträgers auf den Vertriebsweg zu verhindern,
kann der offene Rand durch einen mittig angebrachten Klebestreifen oder ein Papiersiegel verschlossen sein.
Der Rückseitenabschnitt 2 ist rechteckig und langer als der Vorderseitenabschnitt
3. In einem Bereich, der später nicht von dem Vorderseitenabschnitt bedeckt wird, weist er eine Perforierung
und zwei Löcher 9 auf. Die Löcher 9 haben voneinander einen Abstand von ca. 8 cm und von den Perforierungen einen Abstand von
ca. 12 mm. Indem der Benutzer den Rückseitenabschnitt längs der Perforierung 8 durchtrennt, erhält er eine Tasche, die sich bequem
in handelsüblichen Ordnern oder Ringbüchern abheften läßt und so eine dauerhafte, geschützte Verwahrung des Datenträgers
gewährleistet.
Rück- und Vorderseitenabschnitt können an ihren Außenseiten mit beliebigen Informationen, z.B. einem Inhaltsverzeichnis der
CD-ROM bedruckt sein.
Auf dem an die Faltlinie 4 anschließenden Postkartenabschnitt können im Prinzip beliebige Informationen, Werbung oder anderes
aufgedruckt sein. Vorteilhafterweise wird auf diesem Abschnitt jedoch ein Vordruck für eine Antwortpostkarte 11 vorgesehen, die
durch eine Ausschneidmarkierung oder Perforierung 10 begrenzt sein kann.
Die fertige Verpackung kann auf verschiedene Weise mit einem Druckerzeugnis zum Vertrieb verbunden werden. Eine Möglichkeit
ist, sie in eine Zeitschrift einzuheften, wobei zweckmäßigerweise wenigstens eine Einbandklammer der Zeitschrift durch die Faltlinie
4 geführt wird. In diesem Fall kann es vorteilhaft sein, eine Perforierung auch in der Faltlinie 4 vorzusehen oder die Linien 4
und 8 zusammenfallen zu lassen.
Eine andere Möglichkeit ist, den zwischen der Faltlinie 4 und der Perforierung 8 liegenden Bereich des Rückseitenabschnitts 2 an
eine Zeitschriftenseite anzukleben. In diesem Fall kann die Tasche mit dem Datenträger durch Aufbringen der Perforierung 8 ohne
Schwierigkeiten und ohne Gefahr der Beschädigung der Zeitschrift entnommen werden.
Eine Weiterbildung, die sämtliche Merkmale des Zuschnitts aus Figur 1 aufweist, ist in Figur 2 gezeigt. Bei diesem Zuschnitt
ist in der Mitte der Taschenvorderseite 3 eine Zunge 12 ausgestanzt, deren Breite etwas geringer ist als der Durchmesser des
zentralen Lochs einer CD-ROM. Passend dazu ist ein Schlitz 13 im Rückseitenabschnitt 3 vorgesehen. Wenn sich eine CD-ROM in der
Tasche befindet, kann die Zunge 12 aufgenommen und durch das Loch der CD-ROM und den Schlitz 13 auf die gegenüberliegende Rückseite
der Tasche durchgeführt werden. Auf diese Weise ist ausgeschlossen, daß die CD-ROM aus der Tasche herausfällt, so daß sich ein
Verschluß an der offenen Seite der Tasche erübrigt.
Um die Entnahme der CD-ROM zu erleichtern, ist außerdem ein Aus-
schnitt 14 am oberen Rand des Vorderseitenabschnitts 3 vorgesehen,
durch den der Benutzer auf die nicht datentragende Seite der CD-ROM zugreifen und diese aus der Tasche herausziehen kann.
Obwohl die vorliegende Erfindung im Hinblick auf eine bevorzugte Anwendung für CD-ROMs beschrieben worden ist, ist sie nicht auf
diese beschränkt, sondern kann - mit naheliegenden Änderungen im Format der einzelnen Abschnitte - auch für andere flache Datenträger,
wie etwa Floppies oder Chipkarten verwendet werden.
Claims (8)
1. Zuschnitt für eine Verpackung für einen flachen Datenträger, mit einem Taschenrückseitenabschnitt (2) sowie einem Taschenvorderseitenabschnitt
(3) und einem Postkartenabschnitt (1), die jeweils an einer ersten (5) bzw. zweiten Faltlinie (4) an den
Rückseitenabschnitt (2) angrenzen,
wobei der Vorderseitenabschnitt (3) um die erste FaItlinie (5)
auf den Rückseitenabschnitt umklappbar und an diesem befestigbar ist, um eine Tasche zu bilden, und am Rückseitenabschnitt (2)
parallel und benachbart zur zweiten Faltlinie (4) eine zum Abheften in einem Ordner geeignete Lochung (9) ausgebildet ist.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, bei dem die Faltlinien (4, 5) die Schmalseiten des rechteckigen Rückseitenabschnitts (3) sind.
3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der Vorderseitenabschnitt
(3) quadratisch ist.
4. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem zwei Umklapplaschen (6, 7) für die Befestigung von Rückseitenabschnitt
(2) und Vorderseitenabschnitt (3) aneinander an einem an die erste FaItlinie (5) anschließenden Rand des Rückseitenabschnitts
{2) oder des Vorderseitenabschnitts (3) und einem der FaItlinie (5) gegenüberliegenden Rand des Vorderseitenabschnitts (3) vorgesehen
sind.
5. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem im Postkartenabschnitt (1) eine Postkarte (11) durch eine Perforation
(11) begrenzt ist.
6. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem Vorderseitenabschnitt (3) und/oder Rückseitenabschnitt (2) einen
Greifausschnitt (14) zum Entnehmen des Datenträgers aufweisen.
7. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei dem wenigstens eine Zunge (12) im Vorderseitenabschnitt (3) oder im
Rückseitenabschnitt {2} freigeschnitten und durch einen Schlitz
(13) im Rückseitenabschnitt (2) oder Vorderseitenabschnitt (3)
durchführbar ist.
8. Verpackung für einen flachen Datenträger, hergestellt unter Verwendung eines Zuschnitts nach einem der vorstehenden Ansprüche.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE29704695U DE29704695U1 (de) | 1997-03-18 | 1997-03-18 | Verpackung für Datenträger und Zuschnitt dafür |
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DE29704695U DE29704695U1 (de) | 1997-03-18 | 1997-03-18 | Verpackung für Datenträger und Zuschnitt dafür |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE29704695U1 true DE29704695U1 (de) | 1997-08-07 |
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ID=8037511
Family Applications (1)
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DE29704695U Expired - Lifetime DE29704695U1 (de) | 1997-03-18 | 1997-03-18 | Verpackung für Datenträger und Zuschnitt dafür |
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Country | Link |
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DE (1) | DE29704695U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19952299A1 (de) * | 1999-10-20 | 2001-04-26 | Juergen Freundel | Verfahren zur Herstellung einer Aufbewahrungshülle für flache Datenträger sowie Zuschnitt zur Herstellung der Hülle und eine nach dem Verfahren hergestellte Aufbewahrungshülle |
DE202004006539U1 (de) * | 2004-04-22 | 2005-06-23 | Achilles Präsentationsprodukte GmbH | Flächiger CD-Träger |
-
1997
- 1997-03-18 DE DE29704695U patent/DE29704695U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE19952299A1 (de) * | 1999-10-20 | 2001-04-26 | Juergen Freundel | Verfahren zur Herstellung einer Aufbewahrungshülle für flache Datenträger sowie Zuschnitt zur Herstellung der Hülle und eine nach dem Verfahren hergestellte Aufbewahrungshülle |
DE19952299B4 (de) * | 1999-10-20 | 2005-11-17 | Freundel, Jürgen, Dr.-Ing. | Zuschnitt zur Herstellung einer Aufbewahrungshülle |
DE202004006539U1 (de) * | 2004-04-22 | 2005-06-23 | Achilles Präsentationsprodukte GmbH | Flächiger CD-Träger |
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